In deinem Wohnwagen oder Wohnmobil steht dir nur eine begrenzte Anzahl an Steckdosen zur Verfügung.…

Camping in Corona-Zeiten – alle News und Regelungen
Der Campingurlaub wird auch im zweiten Jahr der Corona-Krise anders
Das, was unsere Urlaubsform von anderen unterscheidet, ist die Spontanität. Klamotten, Essen und Trinken in Caravan oder Wohnmobil verstaut, das Auto mit dem Zelt gepackt oder den Rucksack geschultert und schon kann der Ausflug ins Blaue beginnen. Doch die Campingsaison 2021, auf deren Start wir alle schon ungeduldig warten, wird anders sein. Covid-19 und dessen Mutationen wie B.1.1.7 nennen sich die Übel, denen wir zu verdanken haben, dass wir in diesem Jahr wohl kaum ohne Planung losfahren können. Zu groß ist das Risiko ausgebuchter Campingplätze und plötzlich verschärfter Maßnahmen hinsichtlich der Einstufung einer Urlaubsregion zum viralen Hotspot. Und damit einher gehen Grenzkontrollen beim Auslandsaufenthalt, Tests und häufig droht sogar Quarantäne. Zu den Unwägbarkeiten hinsichtlich der Entwicklung der Pandemie gesellt sich ein weiteres Problem: Wohnwagen und Reisemobile erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Mit der steigenden Anzahl der Fahrzeuge kann der Parkraum auf Wohnmobilstellplätzen oder Stellflächen auf den knapp 18.000 Campingplätzen in Europa jedoch nicht mithalten. Also lohnt es sich auf jeden Fall, vor der Reise die Route zu planen und ggf. zu buchen.
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Ein Hinweis sei uns noch erlaubt:
Dem Föderalismus in Deutschland sei es gedankt, dass sich die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer als sehr verwirrend darstellen. Dass das Reisen und Campieren zu touristischen Zwecken verboten ist, ist die eine Sache. Die andere ist aber, was mit Dauercampern geschieht, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz auf dem Campingplatz angemeldet haben. In einigen Bundesländern sind die Campingplätze geschlossen, in anderen ist der Aufenthalt für Dauercamper erlaubt. Dabei wird wiederum unterschieden, ob ein 1. oder 2. Wohnsitz angemeldet ist, ob Steuern gezahlt werden oder nicht – manche legen sogar das Datum des Pachtvertrags fest, das darüber entscheidet, ob Dauercamper auf ihren Platz dürfen oder nicht. Wie ihr seht, fällt es unter den gegebenen Umständen schwer, klare Aussagen zu treffen, wo ihr als Dauercamper gern gesehen seid. Daher lautet unsere Empfehlung: Wenn ihr einen Dauerstellplatz habt, erkundigt euch doch auf dem Platz und sicherheitshalber vielleicht auch noch auf dem Ordnungsamt, wie die Bestimmungen derzeit aussehen. Danke für euer Verständnis.
Experten im Podcast zum Thema „Camping und Corona“
Auch in unserem Podcast steht Camping und Corona im Fokus. Hier sprechen Nele und Sebastian ganz allgemein über das Thema. Sie tauschen sich über Erfahrungen aus und geben Informationen. Hör doch mal rein:
Wo soll die Reise hingehen?
Auch wenn die Bundesregierung auf ihre Anstrengungen, die Corona-Pandemie zu bekämpfen, stolz ist, haben wir die Krise noch nicht überwunden. Ja, es konnten niedrigere Inzidenzen als unsere europäischen Nachbarn erreicht werden, aber von einer Rückkehr zur Normalität sind wir noch weit entfernt. Nachdem im Bund-Länder-Beschluss von Anfang März angesichts steigender Impf- und Testzahlen die ersten Lockerungen des landesweiten Lockdowns zum 8. März beschlossen wurden, dürfen nun wieder bekannterweise Schulen, Kitas und Friseure öffnen. Außerdem sieht die Lockerungsstrategie je nach Inzidenz die Wiederinbetriebnahme von u.a. Einzelhandel, Museen, Theatern und Freizeitveranstaltungen vor. Bei Inzidenzwerten über 100 soll eine Notfallbremse greifen, bei der Lockerungen des Lockdowns wieder rückgängig gemacht werden. Beherbergungsbetriebe, zu denen auch die Campingunternehmen zählen, bleiben außen vor und Fahrten zu rein touristischen oder privaten Zwecken sind nach wie vor fast weltweit verboten. Ein Umstand, den der BVCD-Präsident Dr. Gunter Riechey scharf kritisiert:
„Dass die Camping- und Wohnmobilstellplätze in den vorgelegten fünf Öffnungsschritten keine Berücksichtigung finden, ist für unsere Branche nicht nachvollziehbar und bringt den fünften Monat Stillstand für eine der sichersten Urlaubsformen mit sich. Im Hinblick auf die zu öffnenden Einrichtungen im Innenbereich der ersten drei Öffnungsschritte können diese Beschlüsse von unserer Branche nur als unverhältnismäßig angesehen werden. Wir fordern von der Politik eine Gleichbehandlung und fachlich-gerechte Auseinandersetzung mit unserer Branche.“
Quelle: Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD) Du wirst jetzt sagen: Mit meinem Wohnmobil übernachte ich ja auf Parkplätzen und ich bin nicht auf den Campingplatz angewiesen. Das ist richtig, aber manche Länder erlauben die Einreise, einige nicht und an touristischen Hotspots musst du mit strengen Kontrollen und Zugangsbeschränkungen rechnen.
Corona-Regeln Bundesländer: Reisen innerhalb Deutschlands
Update 28.08.21:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen gelten in Deutschland die 3G-Regeln. Das bedeutet, dass, wer nicht vollständig geimpft ist oder als genesen gilt, dazu verpflichtet ist, beim Check-In auf einem Campingplatz einen maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorzulegen. Nur, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen liegt, kann diese Regel vom jeweiligen Landkreis ausgesetzt werden.
Fragt doch am besten vor einer Reise durch die Bundesländer auf dem Campingplatz nach, wie die Inzidenz dort aktuell liegt, um euch vor Überraschungen zu wappnen.
Übrigens, wer ohne Nachweis einer Impfung oder Genesung einen Campingplatz ansteuert, wird zu einem Test gezwungen. Abgesehen von den Testzentren, die überall zu finden sind, könnt ihr jetzt auch ganz bequem einen Selbsttest mit Online-Zertifizierung in eurem Camper machen. Und das negative Testergebnis wird überall anerkannt. Neugierig? Dann schaut doch mal hier!
Update 06.06.21:
Seit Kurzem ist Camping in Deutschland wieder möglich. Doch bis Ende Juni greift in Deutschland noch die Notbremse. D.h., dass es in Bundesländern mit Landkreisen und/oder kreisfreien Städten zu Einschränkungen kommen kann, sobald die Inzidenz den Wert von 100 übersteigt.
Update 04.05.21:
Zu Pfingsten 23./24. Mai sind Lockerungen im Tourismus geplant
Gute Nachrichten für alle, die von den Corona-Beschränkungen in Deutschland genervt sind: Einige Bundesländer stellen Lockerungen ab den Pfingstferien in Aussicht. Es werden aber weiterhin, was nicht anders zu erwarten war, die Hygienekonzepte und Masken-, bzw. Testpflichten gelten.
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Baden-Württemberg
Update 28.08.21:
In Baden-Württemberg ist die 3G-Regel eingeführt worden. Bei der Übernachtung auf dem Campingplatz oder dem Besuch eines Restaurants sind Ungeimpfte verpflichtet, bei Anreise einen negativen Test vorzulegen und diesen alle drei Tage erneuern zu lassen.
Update 06.06.21:
In Baden-Württemberg ist Camping erlaubt. Außer Genesenen und Geimpften müssen die Gäste alle drei Tage einer Testpflicht nachkommen. Die Außen- und Innengastronomie ist dort zwischen 6 und 21 Uhr gestattet, wo die Inzidenz unter 100 liegt.
Update 12.05.21:
Ab 14. Mai sollen in Baden-Württemberg Hotels und Ferienunterkünfte wie Campingplätze in den Regionen geöffnet werden dürfen, in denen die Inzidenzwerte unter 100 Neuinfektionen liegen.
10.03.21:
Übernachtungsangebote sind für touristische Zwecke nicht gestattet. Davon ausgenommen sind Dienst- und Geschäftsreisen oder wenn andere Gründe, wie die Betreuung eines zu pflegebedürftigen Angehörigen, Besuchsrecht bei Kindern oder ein Arzt- oder Krankenhausbesuch, eine Übernachtung in diesen Einrichtungen erfordern. Dem Staatsministerium Baden-Württembergs zufolge, dürfen Campingplätze keine touristischen Übernachtungen anbieten. Davon ausgenommen sind Dienst- und Geschäftsreisen oder andere wichtige Gründe. Dauercampen ist nur erlaubt, wenn ein Härtefall vorliegt. Dieser ist dann gegeben, wenn der Campingplatz der erste Wohnsitz ist. Saisoncampen ist dagegen nicht erlaubt.
Bayern
Update 28.08.21:
In Bayern spielt neben der 3G-Regel die Inzidenz eine Rolle für einen Aufenthalt: Außer Geimpften und Genesenen brauchen alle anderen bei der Anreise einen negativen Coronatest, den sie alle drei Tage während ihres Aufenthaltes wiederholen müssen, wenn die Inzidenz in der Region über 35 liegt.
Update 06.06.21:
Bei Inzidenz in der Region von über 50 müssen Gäste bei Anreise getestet sein und sich alle 48 Stunden einem aktuellen Test unterziehen. Dann haben sie die gleichen Rechte wie Genesene und Geimpfte und dürfen die Außen- und Innengastronomie nutzen, die bis 22 Uhr geöffnet sein darf.
Update 04.05.21:
Ab 21. Mai dürfen die Campingplätze in Regionen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 wieder öffnen dürfen. Außerdem ist schon ab dem 10. Mai in diesen Regionen die Öffnung von Außengastronomie sowie Theatern, Konzerthäusern etc. geplant.
10.03.21:
Zu touristischen Zwecken sind Übernachtungsangebote untersagt, sie dürfen nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten. Dauercamping ist nur für strikt notwendige Zwecke wie bei Erst- oder Zweitwohnsitz erlaubt.
Berlin
Update 28.08.21:
Auch in Berlin gilt für alle Nichtgeimpften oder Nichtgenesenen die 3G-Regel, die den Nachweis eines negativen Coronatests bei Anreise sowie alle drei Tage wiederholt, verlangt.
Update 06.06.21:
Ab 11. Juni werden die Campingplätze geöffnet. Zu Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sind keine Einzelheiten bekannt.
Update 22.05.21:
Ab 18. Juni sind auch in der Bundeshauptstadt wieder touristische Übernachtungen möglich.
10.03.21:
Eingeschränkt geöffnet; touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt. Ausgenommen sind Übernachtungen anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen und aus notwendigen privaten Gründen. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten. Keine Aussage zu Dauercamping.
Brandenburg
Update 28.08.21:
Hier gilt die 3G-Regel in Verbindung mit der Inzidenz. Sollte diese unter 20 liegen, besteht für Geimpfte und Genesene keine Corona-Testpflicht. Ansonsten ist bei der Anreise die Vorlage eines negativen Testergebnisses verpflichtend.
Update 06.06.21:
Lockerungen sind nur in Städten und Landkreisen erlaubt, in denen die Inzidenz fünf Tage unter 100 liegt. Bei Anreise ist eine negativer Schnelltest nötig, der während des Aufenthalts alle 72 Stunden aktualisiert werden muss. Außerdem sind eigene Sanitäranlagen im Camper notwendig.
Für Besucher der Außengastronomie besteht keine Testpflicht, im Gegensatz zur Innengastronomie.
Update 12.05.21:
Ab 21. Mai kehrt auch in Brandenburg wieder ein wenig Normalität ein: Die Campingplätze dürfen wieder öffnen, sobald der Inzidenzwert unter 100 liegt.
10.03.21:
Auch hier sind sie nur „eingeschränkt “ geöffnet. Unternehmen ist untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen. Übernachtungsangebote gegen Entgelt dürfen unabhängig von der Betriebsform nur zu geschäftlichen oder dienstlichen Zwecken zur Verfügung gestellt werden. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten. Dauercamping ist nur mit mindestens einjährigem Miet- bzw. Pachtvertrag erlaubt.
Bremen
Update 28.08.21:
Auch in Bremen gilt die 3G-Regel in Verbindung mit der Inzidenz: Liegt diese über 35 müssen die Gäste bei der Anreise sowie zwei Mal wöchentlich einen negativen Coronatest nachweisen.
Update 06.06.21:
Bei einer Inzidenz unter 50 sind die Campingplätze geöffnet, dürfen aber nur zu 80 Prozent ausgelastet sein. Bei Anreise ist ein negativer PCR- oder Antigen Schnelltest, als auch ein Selbsttest unter Aufsicht notwendig. Die gastronomischen Einrichtungen sind geöffnet.
Update: 22.05.21:
Touristische Übernachtungen sind ab 21. Mai wieder möglich.
10.03.21:
Eingeschränkt geöffnet. Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist nicht gestattet. Dienst- und Geschäftsreisen sowie Verwandtenbesuche ohne touristischen Anlass sind davon nicht betroffen. Keine Aussage zu Dauercamping.
Hamburg
Update 28.08.21:
Aufgrund steigender Inzidenzen tritt in Hamburg heute die 2G-Regel ein. Damit ist es Gastgebern von Übernachtungsangeboten oder Gastronomie möglich, nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt zu gewähren. Wenn auf einem Campingplatz die 2G-Regelung gilt, entfallen für die Gäste Testpflicht und Abstandsgebot.
Update 06.06.21:
Die Campingplätze sind geöffnet, dürfen aber nur zu 60 Prozent ausgelastet sein. Bei Anreise ist ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder ein Schnelltest (nicht älter als 12 Stunden) notwendig. Die Außengastronomie ist geöffnet.
Update 02.06.21:
Seit 1. Juni sind touristische Übernachtungen in der Hansestadt wieder erlaubt.
Update 15.05.21:
Derzeit sind die Campingplätze der Hansestadt noch geschlossen. Mit einer Öffnung wird zur 2. Junihälfte gerechnet.
10.03.21:
Auch hier gilt eine eingeschränkte Öffnung. Keine Übernachtungsangebote für touristische Zwecke. Zulässig sind beruflich, medizinisch oder sozial-ethisch veranlasste Aufenthalte. Keine Schlafsäle für mehr als vier Personen, Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Zweck der Vermietung oder Beherbergung des Gastes ist zu erfragen und zusammen mit den erfassten Personaldaten zu dokumentieren. Angegebene Kontaktdaten sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Keine Aussage zu Dauercamping.
Hessen
Update 28.08.21:
Auch in Hessen ist die 3G-Regel gültig. Ab einer Inzidenz von 35 besteht eine Testpflicht bei der Benutzung der Innenräume eines Campingunternehmens.
Update 06.06.21:
Die Campingplätze sind geöffnet, dürfen aber nur zu 60 Prozent ausgelastet sein. Bei Anreise ist ein negativer Test notwendig, der während des Aufenthalts zwei Mal pro Woche wiederholt werden muss. Die Außengastronomie ist bis zu einer Auslastung von 70 Prozent geöffnet.
Update 15.05.21:
Ab 17. Mai öffnen die Campingplätze in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Bundeslandes, die nicht mehr unter die Beschränkungen der Bundesnotbremse fallen. Dauercamper dürfen ihre Plätze nur selber nutzen.
10.03.21:
Eingeschränkt geöffnet. Beherbergung ausschließlich zu notwendigen Zwecken gestattet. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Die Betriebe sind verpflichtet zu prüfen, ob Anzeichen für Falschangaben vorliegen. Bei begründetem Zweifel ist die Übernachtung abzulehnen. Laut dem hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen ist Dauercamping grundsätzlich gestattet. Dabei dürfen die sanitären Anlagen der Campingplätze für Dauercamper unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes geöffnet werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Update 28.08.21:
Die 3G-Regel gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern und damit eine Testpflicht bei Anreise.
Update 02.06.21:
Ab 4. Juni dürfen Urlauber aus allen deutschen Bundesländern wieder in Mecklenburg-Vorpommern übernachten. Wer im Nordosten auf dem Campingplatz Urlaub machen will, muss zwar bei Anreise einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen, diesen aber nicht mehr alle drei Tage wiederholen.
Update 12.05.21:
Das Bundesland hat beschlossen, die Campingunternehmen ab 7. Juni für Bewohner des Bundeslandes, ab 14. Juni schließlich für alle Touristen wieder zu öffnen. Über die Voraussetzungen liegen bisher noch keine Informationen vor.
Update 04.05.21:
Ab 5. Mai dürfen geimpfte Tagesausflügler und Zweitwohnungsbesitzer aus anderen Bundesländern wieder einreisen. Touristische Übernachtungen auf Campingplätzen bleiben aber weiterhin verboten.
Update 17.04.21:
Verbot von Dauercamping
Die Landesregierung fordert alle Zweitwohnungsbesitzer – und damit auch die Dauercamper, die aus einem anderen Bundesland kommen, auf, ihre Plätze bis spätestens Ende nächster Woche zu verlassen. Dauercamping ist somit in Mecklenburg-Vorpommern bis auf unabsehbare Zeit verboten.
10.03.21:
Die Öffnung ist eingeschränkt. Es ist seit dem 2. November 2020 untersagt, Personen zu touristischen Zwecken und für Besuche der Kernfamilie zu beherbergen. Beschränkung der Gästezahlen zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern; Dokumentationspflicht pesonenbezogener Daten. Möglichst kontaktloser Check-In und Bezahlung. Dauercamping ist erlaubt, wenn ein mindestens 6-monatiger Miet- bzw. Pachtvertrag mit Vertragsabschluss vor dem 31.08.2020 vorliegt.
Niedersachsen
Update 28.08.21:
Hier tritt die 3G-Regel mit einer Testpflicht für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene inkraft, sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten wird.
Update 06.06.21:
Bei Anreise ist ein negativer Schnelltest oder der Impfpass/Nachweis der Genesung nötig.
Bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 dürfen Campingplätze zu 60 Prozent, zwischen 35 und 50 zu 80 Prozent , ab einer Inzidenz unter 35 zu 100 Prozent ausgelastet werden.
Update 02.06.21:
In Niedersachsen sind touristische Übernachtungen wieder möglich. Für Genesene und Geimpfte gelten keine Einschränkungen – alle anderen Gäste müssen sich zweimal pro Woche einen negativen Test vorlegen.
Update 19.05.21:
Nachdem ein Gerichtsbeschluss die Verordnung, dass nur Einwohner des Bundeslandes die dortigen Campingeinrichtungen aufsuchen dürfen, aufgehoben hat, stehen die niedersächsischen Plätze ab sofort wieder allen Campern zur Verfügung.
Update 04.05.21:
Ab 10. Mai werden vorläufig nur die Einwohner des Bundeslandes in den Genuss geöffneter Campingplätze kommen, Zunächst wird nur Außengastronomie erlaubt sein, aber drei Wochen später soll auch die Bewirtung in den Innenbereichen folgen. Bedingung für die Öffnung sind Negativ-Tests oder Impfbestätigungen.
10.03.21
Eingeschränkt geöffnet; Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt; nur zu notwendigen Zwecken, wie z. B. zu Dienst- oder Geschäftsreisen, zulässig. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten (inkl. Plausibilitätsprüfung). Das Übernachten zu touristischen Zwecken in Wohnmobilen und Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen und auf für die Öffentlichkeit geöffneten Flächen ist untersagt. Ausgenommen sind Übernachtungen auf Parzellen von Campingplätzen, die ganzjährig oder für die Dauer einer Saison vermietet sind.
Nordrhein-Westfalen
Update 28.08.21:
Die Inzidenz von 35 ist in NRW der Grenzwert für die Testpflicht, die bei der Anreise gilt. Außerem muss in diesem Fall der Test alle vier Tage während des Aufenthaltes wiederholt werden.
Update 11.07.21:
Zum 10. Juli hat NRW einen neuen Stufenplan vorgelegt, der weitere Öffnungsschritte – je nach Inzidenz – erlaubt:
Stufe 0 – Inzidenz 0-10:
Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10.
Stufe 1 – Inzidenz 10,1 ≤ 35
Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen
Stufe 2 – Inzidenz 35,1-50
Volle gastronomische Versorgung für private Gäste
Stufe 3 – Inzidenz ≥ 50
„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test
Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test
Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht aus-schließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen
Update 06.06.21:
Bei Anreise ist ein Test notwendig, für Personen aus mehreren Haushalten muss dieser alle drei Tage wiederholt werden, wenn die Inzidenz 35 übersteigt.
Update 13.05.21:
Ab 15. Mai ist das Campen für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete in dem bevölkerungsreichsten Bundesland erlaubt, wenn in den einzelnen Landkreisen die Inzidenz unter 100 liegt. Dauercamper dürfen ihren Platz aufsuchen, wenn der Miet- oder Pachtvertrag mindestens sechs Monate alt ist.
10.03.21:
Eingeschränkt geöffnet. Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist nicht gestattet. Keine Aussage zu Dauercamping.
Rheinland-Pfalz
Update 28.08.21:
In diesem Bundesland gilt die 3G-Regel in Verbindung mit der Inzidenz. Ist diese höher als 35 gilt für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene eine Testpflicht, die alle 72 Stunden zu wiederholen ist.
Update 06.06.21:
Bei einer Inzidenz unter 100 ist in Rheinland-Pfalz kontaktarmer Urlaub möglich, während für die Anreise keine Testpflicht besteht. Camper sollten jedoch ihre eigenen Sanitäranlagen nutzen. Die Außen- und Innengastronomie der Campingunternehmen sind geöffnet.
Update 08.05.21:
Ab 12. Mai ist das Übernachten in Wohnmobilen, die über eigene Sanitäreinrichtungen verfügen in den Regionen ebenso erlaubt wie touristische Übernachtungen auf Campinplätzen, wo die Inzidenz unter 100 liegt.
10.03.21:
Eingeschränkt geöffnet. Übernachtungsangebote sind bei Bedarf ausschließlich für den nicht touristischen Reiseverkehr unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen möglich. Dauercamping ist grundsätzlich nicht gestattet.
Saarland
Update 28.08.21:
Auch das Saarland bleibt von der 3G-Regel nicht verschont: Alle, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich bei der Anreise einem Test unterwerfen.
Update 06.06.21:
Bei Anreise ist ein negatives Testergebnis notwendig und der Test muss während des Aufenthalts alle 48 Stunden wiederholt werden. Für Geimpfte und Genesene entfällt die Testpflicht.
Update 22.05.21:
Im Saarland ist die Öffnung der Campingplätze für Touristen wie auch für Dauercamper ab 31. Mai vorgesehen.
10.03.21:
Zu privaten touristischen Zwecken untersagt. Hoteltypischer Betrieb nur für beruflich veranlasste Reisen oder aus unabwendbaren persönlichen Gründen zulässig. Dauercamping ist nicht erlaubt.
Sachsen
Update 28.08.21:
Die 3G-Regel ist hier ebenfalls in Verbindung mit der Inzidenz gültig: Liegt diese unter dem Wert von 35 ist bei der Anreise kein Test nötig.
Update 06.06.21:
Genesene und Geimpfte dürfen ebenso einreisen wie tagesaktuell Getestete. Die Außengastronomie ist mit Reservierungs- und Testpflicht geöffnet.
Update 04.05.21:
Lockerungen in der Tourismusbranche sind auch hier ab 10. Mai geplant, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einer Region fünf Tage lang unter 100 liegt.
10.03.21:
Eingeschränkt geöffnet; Übernachtungsangebote für touristische Zwecke untersagt; nur aus notwendigen beruflichen, sozialen oder medizinischen Anlässen erlaubt. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln.“ Keine Aussage zu Dauercamping.
Sachsen-Anhalt
Update 28.08.21:
Für Nichtgeimpfte oder Genesene greift auch hier die 3G-Regel, nach der bei der Anreise ein negativer Coronatest vorgelegt werden muss.
Update 06.06.21:
Genesene und Geimpfte dürfen ebenso einreisen wie tagesaktuell Getestete. Die Außengastronomie ist nur mit Reservierung möglich. Die Campingplätze dürfen die WC, nicht aber Duschen und Gemeinschaftsräume öffnen.
Update 08.05.21:
Zum 7. Mai wurden touristische Übernachtungen auf Camping- und Wohnmobilplätzen erlaubt. Dafür ist aber eine Selbstversorgung im Camper notwendig, da die Gemeinschaftsräume auf den Plätzen nicht genutzt werden dürfen.
10.03.21:
Eingeschränkt geöffnet; Beherbergung zu touristischen Zwecken ist untersagt. Eine Beherbergung von Personen aus familiären oder beruflichen Gründen ist nur zulässig, soweit dies zwingend notwendig und unaufschiebbar ist. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Dokumentationspflicht personenbezogener Daten. Die Nutzung von Dauercampingangeboten ist auf Personen beschränkt, die dort ihren Erst-oder Zweitwohnsitz angemeldet haben bzw. die aus nicht-touristischen, d.h. aus notwendigen und unaufschiebbaren familiären oder beruflichen Gründen, eine Übernachtung benötigen.
Schleswig-Holstein
Update 28.08.21:
Auch Schleswig-Holstein verfährt nach der 3G-Regel. So muss bei der Anreise ein maximal 48 Stunden altes Antigen-Schnelltest- oder ein PCR-Test-Ergebnis vorgelegt werden, das spätestens alle 72 Stunden erneuert werden muss.
Update 06.06.21:
Einreise ist für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete möglich. Der Test muss alle drei Tage aktualisiert werden. Die Gastronomie ist bis 23 Uhr geöffnet – auch dort gilt die Testpflicht.
Update 22.05.21:
Seit 17. Mai sind hier touristisches Campen sowie Dauercamping wieder erlaubt.
Update 05.05.21:
Modellregion Nordfriesland
Bis voraussichtlich 31. Mai wird in Nordfriesland unter strengen Auflagen wieder Urlaub und Camping möglich sein. So werden auf der Insel Sylt ebenso wie auf Amrum oder St.Peter-Ording Beherbungsbetriebe wie Campingplätze, Cafés und Restaurants geöffnet. Voraussetzung ist allerdings, dass die Inzidenzwerte unter 100 liegen und dass sich die Urlauber einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test unterziehen. Dieser darf bei Vorlage in der Unterkunft nicht älter als 48 Stunden sein. Außerdem müssen sich Nicht-Geimpfte am dritten Tag sowie jeweils nach vier weiteren Tagen weiteren Tests unterziehen. Für diejenigen, die eine vollständige Impfung nachweisen können, entfällt die Testpflicht.
Update 19.04.21:
Beim Start der touristischen Modellprojekte in Schleswig-Holstein kommt es zu Verzögerungen: Die Schleiregion mit Eckernförde werden wohl am heutigen Saisonstart festhalten, während die Region Lübecker Bucht den 26.4., der Kreis Nordfriesland mit Sylt inzwischen den 1.5. und Büsum den 10.5. als Starttermin bekannt gibt.
Update 15.04.21:
Modellprojekt Schleswig-Holstein
Ab voraussichtlich 19.4.2021 sollen die drei norddeutschen Regionen Seebad Büsum, innere Lübecker Bucht und Ostsee-Region Schlei für die Dauer von vorerst vier Wochen für den Tourismus geöffnet werden. Mit der bundesweit niedrigsten Inzidenz wagen die Tourismusbetriebe an Nord- und Ostsee den Schritt, um Tourismus 2021 möglich zu machen. Mit einer Einverständniserklärung zur Teilnahme an dem Projekt und einem negativen Test soll die Einreise möglich werden. Außerdem müssen sich die Reisenden zu regelmäßigen Tests vor Ort, dem Einverständnis zur Datenweitergabe sowie der Kontaktverfolgung via Luca-App verpflichten. Darüber hinaus ist eine Infektion binnen drei Wochen nach Urlaubsende dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Vor Ort werden die üblichen Kontakt- und Hygieneregeln gelten. Am 1. Mai schließlich wird voraussichtlich auch Nordfriesland mit Sylt und St. Peter-Ording in das Projekt eingebunden.
10.03.21:
Eingeschränkt geöffnet: Nur zu beruflichen, medizinischen (z.B. Begleitung von Kindern bei einem Krankenhausaufenthalt) oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken (z.B. Teilnahme an Bestattungen/Trauerfeiern) zugelassen. Muss schriftlich bestätigt werden. Dauercamping ist erlaubt, wenn ein Miet- bzw. Pachtvertrag über mindestens fünf Monate vorliegt.
Thüringen
Update 28.08.21:
Für Nichtgeimpfte oder Genesene greift auch hier die 3G-Regel, nach der bei der Anreise ein negativer Coronatest vorgelegt werden muss.
Update 06.06.21:
Für Geimpfte und Genesene besteht keine Testpflicht. Die gastronomischen Einrichtungen der Campingplätze sind nur für deren Gäste geöffnet.
Update 09.05.21
Ab sofort dürfen in Regionen des Bundeslandes, in denen die Inzidenzwerte niedrig sind (unter 100), Campingplätze und weitere Beherbungsbetriebe wieder öffnen. Dauercamping ist ohne Einschränkungen wieder erlaubt.
10.03.21:
Teilweise geöffnet. Ausschließlich für glaubhaft notwendige, insbesondere für medizinische, berufliche und geschäftliche Zwecke gestattet. Beherbergungsbetriebe, die ausschließlich Übernachtungsangebote für andere Zwecke unterbreiten, sind zu schließen. Übernachtungsangebote für touristische Zwecke sind untersagt.“ Laut dem Landesverband Thüringen e.V. ist Dauercamping nicht offiziell verboten. Campingplätze, die keine touristischen Standplätze anbieten und ausschließlich Dauercamper im Normalbetrieb beherbergen, dürfen öffnen. Die Sanitärgebäude müssen allerdings geschlossen bleiben. Und sollten doch Reisen und Übernachtungen notwendig sein, ist auf die allgemeinen Anforderungen wie Abstandsregeln und Mund-Nasen-Bedeckung zu achten. Quellen: Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes (Stand: 8.3.2021) und BVCD ( Stand: 14.4.2021) Alle Angaben ohne Gewähr.
Corona-Regeln Ausland: Reisen zu den europäischen Nachbarn
Update 31.07.21:
Ab 1. August gilt für alle Reiserückkehrer nach Deutschland eine Testpflicht, auch, wenn sie aus Nicht-Risikogebieten kommen. Bei der Einreise nach Deutschland ist dann ein negatives PCR- oder Antigen-Schnelltest-Ergebnis vorzulegen.
Diese Regelung betrifft alle Reisenden. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte und Genesene und Kinder unter 12 Jahren.
Deutschland hat aber angekündigt, keine Grenzkontrollen bei der Rückkehr durchzuführen.
Update 22.05.21:
Seit 13. Mai ist bei der Rückreise von einem Urlaubsland nach Deutschland eine digitale Einreisemeldung abzugeben. Wer sich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet oder in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten hat, ist grundsätzlich verpflichtet, sich für 10 Tage nach Einreise in Quarantäne zu begeben. Bei einem Aufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet beträgt die Quarantänezeit 14 Tage.
10.03.21:
Nach wie vor und vor allem wegen der SARS-CoV-2 Virusvarianten rät das Auswärtige Amt von Reisen ins europäische Ausland ab.
Belgien
Update 19.09.21:
Das Land hat die Einreiseregeln zum 17. September verschärft: Ungeimpfte aus einer „roten Zone“, zu der einige Bundesländer, Regionen und Städte Deutschlands zählen, müssen bei der Einreise für 10 Tage in Quarantäne, die nach sieben Tagen durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden kann.
Update 20.06.21:
Die Test- oder Quarantänepflicht bei Einreise nach Belgien wird ab dem 22. Juni aufgehoben, nachdem die Inzidenz auf mittlerweile knapp 35 gesunken ist.
Update 22.05.21:
Die Campingplätze sind geöffnet, die Einreise wie auch die Rückreise ist für Geimpfte, Genesene sowie negativ Getestete möglich. Allerdings ist nach wie vor die Einreisemeldung abzugeben.
Update 15.04.21:
Ab 19.4.21 sollen Reisen nach Belgien auch zu touristischen Zwecken wieder möglich sein. Obwohl das Auswärtige Amt weiterhin vor Reisen dorthin warnt, können Touristen mit dem „Passenger Locator Form“, das innerhalb von 48 Stunden vor Grenzübertritt ausgefüllt werden muss, einreisen. Die Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte ist für den 21.4.21, die Möglichkeit für den Besuch der Gastronomie für den 8.5.21 vorgesehen.
Update 09.04.21:
Aus Belgien wird berichtet, dass die Campingplätze zwar geöffnet sind, die Sanitäranlagen aber geschlossen bleiben müssen. Außerdem ist die Einreise in das Land aus touristischen Zwecken bis 18.04.21 generell verboten.
10.03.21:
Das Land gilt als Risikogebiet „rote Zone“. Die Campingplätze sind bis mindestens 1.4.2021 geschlossen und bis dahin sind auch Reisen zu touristischen Zwecken verboten. Für Reisen aus triftigem Grund ist eine „ehrenwörtliche Erklärung“ mitzuführen. Neben einem negativen PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, müssen Einreisende für 7 Tage in Quarantäne und die Einreise muss hier angemeldet werden. Reisende, die sich maximal 48 Stunden in Belgien aufhalten, sind von der Test- und Quarantänepflicht sowie der Einreisemeldung befreit. Die Geschäfte im Land sind seit Anfang Dezember geöffnet und gastronomische Betriebe bieten nur Abhol- und Lieferservice an. In der Hauptstadt gilt ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Sollten die Regeln missachtet werden, zu denen auch eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum gehört, drohen Strafen von bis zu 250 Euro. Die Campingplätze in Belgien sind zur Zeit geschlossen.
Dänemark
Update 19.09.21:
Bei der Einreise nach Dänemark ist ein Impf-, Genesungs- oder negativer Testnachweis erforderlich und Ungeimpfte müssen sich 24 Stunden nach der Einreise einem weiteren kostenlosen Test unterziehen.
Update 31.07.21:
Deutsche Reiserückkehrer ab 12 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind, können sich in Dänemark kostenlos testen lassen. Die Testzentren sind über das ganze Land verteilt. Ein Verzeichnis der Zentren findet ihr hier.
Update 28.06.21:
Die Einreise ist nur mit einem negativen PCR- oder Antigentest oder dem Nachweis einer Impfung oder Genesung möglich. Die verpflichtende Quarantäne wurde zwischenzeitlich aufgehoben.
Update 22.05.21:
Die Campingplätze in Dänemark sind geöffnet, die Ein- wie auch die Rückreise mit negativem Test ebenso möglich wie für Geimpfte und Genesene. Allerdings müssen deutsche Reisende für 10 Tage in Quarantäne, die nach 4 Tagen durch einen negativen Test verkürzt werden kann.
Update 29.04.21:
Touristische Reisen sind – bis auf wenige Ausnahmen – derzeit noch nicht erlaubt. Und wenn man nach Dänemark möchte, ist die Einreise nur an den Grenzübergängen Fröslee, Krusau, Pattburg und Sæd rund um die Uhr und in Pebersmark im Zeitraum von 10 bis 18 Uhr möglich. Bis zum 14. Mai sind nun weitere Lockerungen angekündigt: So dürfen Bewohner aus EU-Ländern mit passablen Infektionszahlen und Geimpfte ohne Quarantäne und Test einreisen dürfen. Ab dem 26. Juni sieht man einem ungehinderten Grenzübertritt entgegen.
Update 15.04.21:
Obwohl das Auswärtige Amt von Reisen nach Dänemark abrät, plant Dänemark ab 21.4.21 die Liste triftiger Einreisegründe (z.B. für Dauercamper) zu erweitern. Gleichzeitig wird ein Ampelsystem eingeführt. Je nach Höhe des Inzidenzwertes in der Region, aus denen die Einreisenden stammen, fällt gegebenenfalls die Quarantäne weg, jedoch muss bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.
Update 14.04.21:
Mit Ausnahme der Färöer Inseln und Grönland gilt das gesamte Land als Risikogebiet. Trotz geöffneter Campingplätze ist die touristische Einreise nach Dänemark bis auf weiteres verboten. Lediglich Einwohner Schleswig-Holsteins dürfen die Grenzen passieren.
Update 20.03.21:
Bis 5. April 2021 bleiben die dänischen Grenzen für Ausländer geschlossen. Mit Ausnahme der Regionen Midtjylland und Nordjylland gilt Dänemark nach wie vor als Risikogebiet. Neben einem negativen Corona-Test ist ein triftiger Einreisegrund die einzige Möglichkeit dort einzureisen.
15.03.21:
Mit Ausnahme der Region Midjylland (Jütland) gilt Dänemark als Risikogebiet. Obwohl die Campingplätze geöffnet sind, ist das Einreisen aus touristischen Gründen nicht gestattet. Auf die Einreise folgt eine 10-tägige Quarantäne, die durch einen negativen PCR-Test nach 4 Tagen verkürzt werden kann. Bei der Ein- wie auch Ausreise ist ein negatives Testergebnis notwendig. Während des bis zum 5. April dauernden Teil-Lockdowns sind nur Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Apotheken geöffnet. Die Gastronomie beschränkt sich auf Speisen und Getränke zum Mitnehmen und der Verkauf von Alkohol nach 22 Uhr ist verboten. Im öffentlichen Raum gilt die Maskenpflicht.
Frankreich
Update 19.09.21:
Mittlerweile zählt keine französische Region mehr zu den Risikogebieten. Für alle Einreisenden ab 11 Jahren gilt, dass sie einen negativen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorlegen müssen. Außerdem ist ein Gesundheitsformular notwendig, dass ihr hier findet.
Update 07.08.21:
Die Regionen Korsika, Okzitanien (Départements Languedoc-Roussillon und Midi-Pyrénées) und Provence-Alpes-Côte d’Azur sowie die Überseedépartements zählen ab morgen, 8. August, dem Auswärtigen Amt nach, wieder zu Hochrisikogebieten.
Update 31.07.21:
Reiserückkehrer, die weder Impfung noch Genesung nachweisen können, müssen ab 1. August bei der Wieder-Einreise nach Deutschland ein Testergebnis vorlegen. Sie können sich im ganzen Land testen lassen. Die Kosten belaufen sich auf 29 Euro für einen Antigen-Schnelltest und auf 49 Euro für einen PCR-Test.
Hier findet ihr ein Verzeichnis der französischen Teststellen.
Update 24.07.21:
Einige Regionen Frankreichs werden zum 25. Juli vom Auswärtigen Amt wieder zum Risikogebiet erklärt, da sich die Inzidenzen dort wieder erhöht haben. Dazu zählen, neben den Überseegebieten, die Regionen Korsika, Okzitanien (bisherige Regionen Languedoc-Roussillon und Midi-Pyrénées) sowie Provence-Alpes-Côte d’Azur.
Update 20.06.21:
Unser westlicher Nachbar ist mit einer Inzidenz von unter 30 kein Risikogebiet mehr. Die nächtliche Ausgangssperre, die auch die Durch- und Weiterreise etwas erschwerte, wurde aufgehoben. Neben einem negativen PCR- oder Antigentest ist die Einreise anzumelden.
Update 06.06.21:
Frankreich wird (außer der Mittelmeerinsel Korsika) vom Auswärtigen Amt noch immer als Risikogebiet eingestuft. Allerdings ist die Einreise (außerhalb der Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr) mit einem negativen PCR-Test und einem Gesundheitsformular problemlos möglich. Ab Mittwoch, 08.06.2021 wird auch ein Antigentest („Schnelltest“ akzeptiert).
Update 03.05.21:
In Frankreich bewegt sich etwas: Der Ausstieg aus dem Lockdown wird vom 3. Mai bis 30. Juni in vier Etappen erfolgen. So ist ab heute bereits die Einreise in das Nachbarland möglich, ohne dass ein triftiger Grund dafür angegeben werden muss. Dabei finden allerdings noch bis Ende Oktober 2021 Kontrollen an den Grenzen statt und während der Ausgangssperre (21 bis 6 Uhr) muss ein triftiger Grund für die Reise vorliegen. Für die Ein- wie auch Rückreise gilt beim Grenzübertritt, dass ein PCR-Test und eine Selbsterklärung zur Covid-Freiheit vorgelegt werden muss. (Die Testpflicht gilt übrigens auch für Geimpfte und Genesene!) Ebenso dürfen ab heute Beherbergungsbetriebe wie Campingplätze wieder touristische Gäste empfangen. Da aber das Sanitärprotokoll nochmals verschärft wurde, werden nicht alle Plätze sofort wieder geöffnet haben. In einem weiteren Schritt ist für den 19. Mai die Öffnung der Ladengeschäfte und der Außengastronomie vorgesehen.
Update 29.04.21:
Derzeit sind in Frankreich noch alles Campingplätze geschlossen. Trotz hoher Inzidenzwerte plant das Land aber Lockerungen ab dem 19. Mai.
Update 06.04.21:
Frankreich ist mit über 400 Infektionen je 100.000 Einwohner zum Hochinzidenz-Gebiet erklärt worden, was mit einem verschärften Lockdown im ganzen Land einher geht. Verschiedene Campingunternehmen haben bereits reagiert und verschieben die saisonale Öffnung auf Anfang Mai.
Update 20.03.21:
Auch unsere westlichen Nachbarn gelten nach wie vor als Risikogebiet. Neben Nizza und der Küstenregion am Mittelmeer gilt inzwischen für 20 Départements eine erhöhte Warnstufe. Die französische Regierung überlegt hier verschärfte Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen am Wochenende. Obwohl das Auswärtige Amt vor Reisen nach Frankreich warnt, ist die Einreise mit Ausnahme des Départements Moselle mit einem negativen PCR-Test und einem Einreiseformular möglich. Da über Frankreich nach wie vor eine Ausgangssperre von 19 bis 6 Uhr verhängt ist, ist die Einreise in dieser Zeitspanne nur aus einem triftigen Grund möglich.
15.03.21:
Für die Einreise nach Frankreich ist – mit Ausnahme des Départements Moselle – ab einem Aufenthalt von 24 Stunden ein negatives Testergebnis notwendig. Auf einigen der geöffneten Campingplätze Frankreichs gelten strenge Verhaltensregeln, die jeder Campingplatzbetreiber selbst verantwortet. Die Sanitärgebäude sind in den meisten Betrieben geöffnet und sogar Animationen stehen bei manchen Betreibern wieder auf dem Programm. In Frankreich gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 18 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit geschlossen. Außerdem besteht in den Städten eine Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum. Die Badestrände in Frankreich sind geöffnet. Für die Einreise nach Korsika ist ein negativer PCR-Test sowie eine diesbezügliche schriftliche Erklärung erforderlich. Nähere Informationen hält die korsische Präfektur bereit. Für die Benutzung der Fähren, die planmäßig verkehren, gelten die Ein- und Ausreisebestimmungen des Landes.
Griechenland
Update 11.10.21:
In Griechenland sind zum 9. Oktober alle Beschränkungen aufgehoben worden und für Urlauber gibt es keine Einschränkungen mehr. Für die Einreise müssen sich alle, die weder Impfung noch Genesung nachweisen können, testen lassen (PCR-Test maximal 72 Stunden, Antigentest maximal 48 Stunden alt). Bei der Wiedereinreise nach Deutschland ist eine digitale Einreisemeldung auszufüllen.
Update 19.09.21:
Kreta und die südliche Ägäis zählen nicht mehr zu Hochrisikogebieten. Damit entfallen die Einschränkungen bei der Rückreise aus diesen Regionen nach Deutschland.
Update 28.08.21:
Zum 24.08.21 wurden Kreta und die südliche Ägäis vom Auswärtigen Amt wieder zu Hochrisikogebieten erklärt.
Update 07.08.21:
Das Auswärtige Amt rät derzeit von Reisen nach Griechenland ab. Neben der Coronalage sind hierfür nun auch die Waldbrände verantwortlich, die im Norden der Insel Euböa, in der Nähe des Peloponnes, u.a. dem antiken Olympia, sowie in den nördlich gelegenen Vororten von Athen wüten.
Update 24.07.21:
Griechenland ist vom Auswärtigen Amt wieder zum Risikogebiet erklärt worden, da sich die Zahl der Neuinfektionen drastisch erhöht hat. Einreisen sind mit Einreiseformular (s.u.), dem Nachweis eines negativen PCR- oder Schnelltests sowie des Nachweises einer Impfung oder Genesung auf dem Landweg möglich. Bei Einreise mit der Fähre über die Seehäfen Igoumenitsa, Korfu und Patras, bzw. auf dem Landweg über die Grenzstellen Evzoni, Doirani und Niki (Nordmazedonien), Nymphaea (Nymfaia), Ormeni, Exochi und Promachonas (Bulgarien), Kastanies und Kipoi (Türkei) sowie Kristallopigi, Kakavia und Mertziani (Albanien) sind die Reisenden von einer Quarantänepflicht befreit.
Die Einreise am Grenzübergang Mertziani (Albanien) ist nur von 8 bis 20 Uhr möglich und die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist über die Grenzübergänge Kastanies und Kipoi möglich.
Update 11.07.21:
Momentan gilt für dieses Land keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Einreisende Personen benötigen einen negativen PCR- oder Schnelltest (mit Ausnahme von Geimpften und Genesenen) und müssen ein Einreiseformular ausfüllen.
Update 13.06.21:
Das Land wird vom Auswärtigen Amt noch immer als Risikogebiet geführt. Ausnahmen bilden die Nördliche Ägäis, Ostmakedonien, Thrakien, Peleponnes und der Berg Athos.
Update 13.05.21:
Ab dem 15. Mai öffnen sich die Übernachtungseinrichtungen sowie die Strände in Griechenland. Für Reiserückkehrer nach Deutschland, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind, wird es keine Quarantänepflicht mehr geben. Es muss aber eine Einreisemeldung online abgegeben werden.
Update 06.04.21:
Wegen steigender Inzidenzwerte wurde das Land seitens des Auswärtigen Amtes wieder zum Risikogebiet erklärt. Neben dem Großraum Athen und Thessaloniki gehören auch die ägäischen Inseln zu den betroffenen Regionen. Bis voraussichtlich 19. April 2021 gibt es bei Einreise eine Quarantänepflicht und die Notwendigkeit für die Vorlage eines negativen Corona-Tests. Das griechische Tourismusministerium möchte ab Mitte Mai wieder reguläre Urlaubsreisen zulassen.
Update 15.03.21:
Mit einer Inzidenz von 50 COVID-19-Fällen pro 100.000 Einwohner ist Griechenland nun vom Auswärtigen Amt als Risikogebiet eingestuft worden. Daher rät das Auswärtige Amt nach wie vor von touristischen Reisen ab.
10.03.21:
Die touristische Einreise nach Griechenland, das zu einem großen Teil als Risikogebiet eingestuft wird, ist derzeit auf dem Landweg nur über den bulgarischen Grenzübergang Promachonas möglich. Neben einem negativen Testergebnis bei der Einreise, besteht bis zum 22.3.21 eine Quarantänepflicht von 7 Tagen. Außerdem muss 24 Stunden vor der Einreise eine Online-Anmeldung „Passenger Locator Form“ erfolgen. Die Campingplätze sind geöffnet. Im Land bestehen regionale Unterschiede bei den Ausgangssperren, die teilweise ab 18 Uhr gelten. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen sind geöffnet, jedoch darf die Unterkunft nur für notwendige Angelegenheiten verlassen werden. Eine Maskenpflicht gilt im gesamten öffentlichen Raum. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 300 Euro geahndet. Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet planmäßig statt, der Personen-Fährverkehr mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Italien
Update 07.08.21:
Seit dem 6. August 2021 ist in Italien die Vorlage eines EU Digital COVID-Certificate bei Dienstleistungen im Innenbereich von Restaurants, in kulturellen und Freizeiteinrichtungen (Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, u.a..), bei Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen für Personen ab 12 Jahren erforderlich.
Update 31.07.21:
Reiserückkehrer, die weder eine Impfung noch eine Genesung nachweisen können und älter als 12 Jahre sind, müssen bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis vorlegen.
Kostenlose Testzentren sind vom Roten Kreuz in den Bahnhöfen Italiens eingerichtet. Eine Anmeldung ist ab 7.30 Uhr möglich und erforderlich. Die Bahnhöfe in Rom Termini, Mailand Centrale, Bari Centrale, Bologna Centrale, Cagliari, Florenz SMN, Genua Piazza Principe, Neapel Centrale, Palermo Centrale, Reggio Calabria, Turin PN und Venedig Santa Lucia unterhalten Testzentren, die aber um 13.30 Uhr schließen.
Tests werden auch in Apotheken und öffentlichen sowie privaten Einrichtungen angeboten, dort belaufen sich die Kosten auf 20 bis 50 Euro für einen Antigen-Schnelltest und auf 50 bis 120 Euro für einen PCR-Test.
Update 29.06.21:
Nachdem nun das ganze Land nicht mehr als Risikogebiet eingestuft wird, ist die Einreise mit negativem PCR- oder Antigentest möglich. Außerdem ist die Maskenpflicht im Freien ausgesetzt worden.
Update 06.06.21:
Nachdem die Inzidenz auch in Italien stark gesunken ist, gilt das Land ab heute nicht mehr als Risikogebiet. Für die Einreise ist für alle (auch für Geimpfte und Genesene) ein negativer PCR- oder Antigentest notwendig, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für die Einreise nach Südtirol ist ein Einreiseformular auszufüllen.
Es gilt aber nach wie vor eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 5 Uhr, in der man nicht mit dem Auto unterwegs sein darf, außer dass ein zwingend notwendiger Grund besteht!
Während die Regionen rund um den Gardasee noch als „gelbe“ Zone der Italiener geführt werden, ist Sardinien inzwischen auf „weiß“ herabgestuft worden. Damit ist hier wieder viel gewohnte Normalität im Tourismus gegeben.
Update 07.05.21:
Italien lockert weiter und öffnet Beherbungsbetriebe: Ab Mitte Mai dürfen Touristen wieder ohne Quarantäne-Maßnahmen nach Italien einreisen. Voraussetzungen sind Impfung, Genesung von einer Covid-19-Infektion oder ein negativer Test, der bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wie die Nachweise erbracht werden sollen, ist noch nicht bekannt.
Update 29.04.21:
Bis Mitte Mai benötigen Einreisende aus Deutschland einen negativen PCR- oder Antigentest. Außerdem müssen Reisende für fünf Tage in Quarantäne und danach einen weiteren Test machen. Außerdem muss die Einreise am Aufenthaltsort angemeldet werden. Für die Einreise nach Tirol ist ein eigenes Formular erforderlich. Bis Mitte Juli wird Italien schrittweise geöffnet. Das Land ist in rote, orange und gelbe Zonen eingeteilt. In den gelben Zonen (die meisten des Landes) können sich die Menschen wieder mehr bewegen, Fahrten über die Regionalgrenzen hinaus sind wieder erlaubt und die Außengastronomie darf wieder öffnen. Bei der Rückkehr nach Deutschland besteht aber eine Test- und Meldepflicht sowie Quarantäne (außer NRW nach negativem Test).
Update 14.04.21:
Obwohl Italien immer noch mit einem relativ hohe Inzidenzwert zu kämpfen hat, wurde der Lockdown etwas gelockert. Doch bis mindestens Ende April wird nach wie vor von Reisen nach Italien abgeraten.
Update 20.03.21:
Zu den roten Risikozonen zählen in Italien inzwischen Rom, Mailand, Turin und Neapel, wobei die Inzidenzwerte sich mit 260,8 im ganzen Land wieder verschlechtert haben. Lediglich auf Sardinien hat sich die Lage verbessert. Ein erneuter Lockdown aufgrund steigender Infektionszahlen bis nach Ostern ist geplant. Obwohl das Auswärtige Amt von Reisen nach Italien abrät, gelten für Einreisende die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests. Darüber hinaus sollte man sich zuvor nicht länger als 12 Stunden in Österreich aufgehalten haben (dies müssen Einreisende an der österreichisch-italienischen Grenzen per Formular bestätigen). Die Campingplätze in Italien sind eingeschränkt geöffnet.
10.03.21:
In dem südlichen Urlaubsland gilt der Notstand. Wenn bei der Einreise kein negativer PCR- oder Antigen-Test vorgelegt werden kann, muss der Reisende für 14 Tage in Quarantäne. Außerdem ist eine Einreisemeldung notwendig. Die Campingplätze sind geöffnet und die sanitären Anlagen sowie Schwimmbäder und Geschäfte können unter den geltenden Hygieneregeln betreten werden. Allerdings ist das Reisen von einer Region in eine andere bis mindestens 6.4.2021 unzulässig (anhand der Infektionszahlen wurde Italien in rote, orangefarbene und gelbe Zonen eingeteilt). Im ganzen Land besteht eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Geöffnet sind lediglich Lebensmittelgeschäfte und Apotheken und die Gastronomie bietet Abhol- und Lieferservice bis 22 Uhr an.
Kroatien
Update 31.07.21:
Reiserückkehrer, die ab 1. August nach Deutschland einreisen, brauchen einen Nachweis über eine Impfung oder eine Genesung. Von allen anderen ab 12 Jahren wird ein negatives Testergebnis verlangt.
Antigen-Schnelltests sind für etwa 20 Euro, ein PCR-Test für ungefähr 65 Euro in allen öffentlichen Teststationen des Landes erhältlich. Eine Liste über die Teststationen in Kroatien findet ihr hier.
Update 06.06.21:
Die Einreise ist für Geimpfte, Genesene oder mit einem negativen PCR- oder Antigentest möglich. Eine Testpflicht entfällt für die Regionen Dubrovnik-NeretvaIstrien, Karlovac, Krapina-Zagorje, Požega-Slawonien und Split-Dalmatien, da diese vom Auswärtigen Amt nicht mehr als Risikogebiete eingestuft sind.
Update 22.05.21:
Die Campingplätze in Kroatien sind geöffnet. Für Geimpfte, Genesene sowie negativ Getestete ist die Ein- wie auch Rückreise ohne Quarantäne möglich. Bei der Einreise muss aber ein „Einreise-Formular“ ausgefüllt werden.
Update 29.04.21:
Erste Erleichterungen für Geimpfte und von einer Covid-19-Infektion Genesene bietet Kroatien. Wer dies belegen kann, darf ohne PCR – oder Antigen-Schnelltest einreisen, muss sich aber bei der Rückreise nach Deutschland in Quarantäne begeben.
Update 02.04.21:
Obwohl das gesamte Land mit einer Inzidenz von über 270 wieder zum Risikogebiet erklärt worden ist – besonders betroffen sind Zagreb und die dalmatinische Küstenregion zwischen Rijeka und Dubrovnik, haben die Kroaten die Einreisebestimmungen gelockert. Aktuell ist nur noch ein negativer Antigen-Test (Schnelltest) vorzuzeigen und das Einreiseformular auszufüllen. Wer aber länger als 10 Tage im Land bleibt, muss sich innerhalb dieser Zeit einem zweiten Test unterziehen. Ohne Test einreisen dürfen Reisende, die eine Impfung nachweisen können. Bei der Rückfahrt nach Deutschland darf kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt werden und bei Einreise gelten die Quarantänebestimmungen des heimatlichen Bundeslandes zwischen 10 und 14 Tagen sowie ein negativer Corona-Test.
Update 20.03.21:
Mit Ausnahme der Regionen Bjelovar-Bilogora, Istrien, Krapina-Zagorje und Požega-Slawonien ist Kroatien noch Risikogebiet, vor deren Besuch das Auswärtige Amt warnt. Seit 1. März 2021 sind allerdings Gaststätten und Beherbergungsbetriebe wieder geöffnet. Allerdings ist nach wie vor bei der Einreise ein negativer PCR-Test notwendig und die Registrierung per Formular.
10.03.21:
Bei der Einreise nach Kroatien ist ein PCR-Test notwendig, dessen Kosten sich auf etwa 100 Euro belaufen. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Außerdem verlangt das Land eine Registrierung. Das Auswärtige Amt warnt derzeit vor touristischen Reisen in die Regionen Istrien, Požega-Slawonien, Bjelovar-Bilogora und Krapina-Zagorje. In Kroatien sind alle Campingplätze geöffnet und die Einrichtungen können unter Einhaltung der Hygieneregeln uneingeschränkt genutzt werden. Das Tragen von Schutzmasken ist verpflichtend und die Außenbereiche der Gastronomie sind geöffnet. Außerdem wird der Fährverkehr zu den Inseln fahrplanmäßig durchgeführt.
Luxemburg
31.03.21:
Das Land zählt dem Auswärtigen Amt zufolge als Risikogebiet; die Infektionszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Bei der Ein- und Ausreise von und nach Luxemburg finden weder Grenzkontrollen statt, noch sind Quarantänevorschriften einzuhalten. Einige Campingplätze sind in Luxemburg bereits seit 1. Februar 2021 geöffnet, alle anderen werden wohl zu Ostern folgen. Die Sanitärbereiche der Campingplätze sind unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln geöffnet. Einzelhandelsgeschäfte, Sport- und Kultureinrichtungen dürfen betreten werden und in Theatern und Kinos sind bis zu 100 Besucher erlaubt. Die Gastronomie ist derzeit noch geschlossen und bietet Take-away-Service an. Ab 7. April 2021 ist geplant, die Außenbereiche der Gastronomie zu öffnen. Zwischen 23 und 6 Uhr besteht eine Ausgangssperre im Land und Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Außerdem besteht Maskenpflicht in öffentlichen Räumen, wo ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann.
Niederlande
Update 19.09.21:
Die Niederlande hat die Einreiseregeln Anfang September verschärft: Einreisende (ab 12 Jahren) aus einer „gelben Zone“ wie Deutschland brauchen bei der Einreise einen Impf- oder Genenesennachweis oder einem negativen Coronatest (PCR- oder Antigen-Test).
Update 07.08.21:
Mit Wirkung zum 08. August ist das Königreich kein Hochrisikogebiet mehr, so das Auswärtige Amt.
Update 31.07.21:
Ab 1. August benötigen Reiserückkehrer ab 12 Jahren einen Nachweis über Impfung oder Genesung oder ein negatives Testergebnis bei der Einreise nach Deutschland. In den Niederlanden können Tests bis Ende August kostenlos gemacht werden. Hier findet ihr ein Verzeichnis über die holländischen Teststationen.
Update 24.07.21:
Holland weist erneut eine Inzidenz von über 200 auf. Aus diesem Grund erklärt das Auswärtige Amt das Land ab 27. Juli zum Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet). Von Reisen nach Holland wird abgeraten.
Da Deutschland für die Niederlande nicht mehr zu den Risikogebieten zählt, ist die Einreise ohne Einschränkung möglich.
Update 28.06.21:
Für die Niederlande wurden alle Einreisebeschränkungen sowie alle Einschränkungen für Reiserückkehrer außer Kraft gesetzt. Nur muss nach wie vor ein Einreiseformular ausgefüllt werden.
Update 20.06.21
Für das ganze Land (mit Ausnahme der Regionen Friesland, Groningen und Zeeland) besteht nach wie vor eine Reisewarnung, da die Inzidenzzahlen bei knapp 45 liegen. Die Einreise ist aber ohne verpflichtende Tests oder Quarantäne möglich.
Update 13.06.21:
Seit 10. Juni gilt Deutschland für die Niederlande nicht mehr als Risikogebiet. Daher sind Einreisen ohne PCR-Test möglich und die Quarantäneempfehlung wurde aufgehoben.
Update 08.05.21:
In den Niederlanden werden spätestens zu Pfingsten Ferienunterkünfte öffnen. Die dortige Regierung empfiehlt aber Einreisenden aufgrund der hohen Inzidenzen im Land eine 10 Tage dauernde Quarantäne, die auch für Reiserückkehrer nach Deutschland gilt.
Update 29.04.21:
Trotz nach wie vor hoher Inzidenz beenden die Niederlande die Ausgangssperre. Geschäfte dürfen ab heute ebenso öffnen wie täglich von 12 bis 18 Uhr die Außenbereiche der gastronomischen Einrichtungen.
Update 06.04.21:
Die Niederlande sind aufgrund hoher Infektionszahlen zum Hochinzidenzgebiet erklärt worden. Für das gesamte Land wurde eine Reisewarnung ausgesprochen und Reisende aus dem Ausland müssen vor Ort sofort in Quarantäne. Der Lockdown mit nächtlicher Ausgangssperre wurde bis zum 20. April 2021 verlängert.
10.03.21:
Für die Einreise besteht neben einem notwendigen negativen PCR-Testergebnis eine 10-tägige häusliche Quarantänepflicht (auch in Ferienunterkünften). Bis zum 31. März wurde zwischen 21 und 4.30 Uhr eine Ausgangssperre verhängt. In dieser Zeit dürfen auch kein Alkohol und keine Softdrugs weder verkauft noch im öffentlichen Raum konsumiert werden. Gastronomische Betriebe sind geschlossen und lediglich Supermärkte, Drogerien und Apotheken sind geöffnet. Es gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Die Campingplätze und die infrastrukturellen Einrichtungen sind in den Niederlanden geöffnet. Die Öffnung der Strände bleibt den jeweiligen Gemeinden überlassen. In diesem Zusammenhang bittet die niederländische Regierung dringend darum, auf nicht notwendige Reisen nach Holland zu verzichten.
Österreich
Update 19.09.21:
Österreich hat Anfang September die Gültigkeit der Nachweise begrenzt: Demnach ist der Impfnachweis nur 270 Tage nach dem Erhalt einer Impfung und ein Genesungszertifikat nur 180 Tage lang gültig.
Update 31.07.21:
Um ab 1. August wieder nach Deutschland einreisen zu können, ist der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Negativ-Tests vorzulegen. Die durch die Bundesländer und Gemeinden eingerichteten Teststraßen stehen auch Touristen zur Verfügung. Antigen-Schnelltests sind kosten, die Kosten eines PCR-Tests belaufen sich hier auf etwa 70 Euro und das Ergebnis erhalten die Getesteten schon nach ca. 15 Minuten. Apotheken bieten die Antigen-Schnelltests kostenlos an, fordern aber eine Anmeldung.
Update 28.06.21:
Das gesamte Land wird nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Einreisen sind problemlos mit PCR- oder Antigentest oder dem Nachweis einer Impfung oder Genesung möglich. Lediglich für Reiserückkehrer ist ein Einreiseformular auszufüllen.
Update 06.06.21:
Mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg gilt Österreich nicht mehr als Risikogebiet. Problemlos einreisen können Genesene und Geimpfte und jene, die einen PCR- oder Antigentest vorlegen können. Allerdings muss nach wie vor die Einreise angemeldet werden.
Update 22.05.21:
Die Campingplätze sind geöffnet. Für die Ein- wie auch die Rückreise sind Nachweise für Impfungen, Genesungen oder negative Tests erforderlich. Außerdem muss ein Einreiseformular ausgefüllt werden.
Update 29.04.21:
Entgegen der ursprünglichen Planung sind voraussichtlich ab 19. Mai touristische Reisen nach Österreich wieder möglich. Eine Quarantänepflicht ist dann nur noch für Einreisende aus Hochrisikogebieten vorgesehen. Urlauber aus Deutschland können mit einem negativen Test, dem Impfpass oder dem Nachweise einer Covid-19-Genesung die Grenze überschreiten.
Update 06.04.21:
Bis zum 31. Mai 2021 gelten bei unseren österreichischen Nachbarn verschärfte Einreiseregelungen. Nachdem die Inzidenz dort auf über 254 gestiegen ist, ist eine Urlaubsreise nach Österreich so gut wie unmöglich. Zum Einen gibt es nach wie vor eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, zum Anderen gelten die Regionen Nordtirol und Kufstein bis mindestens 14. April 2021 als Virusmutationsgebiet. Beim Verlassen dieser Regionen ist ein negativer Corona-Test notwendig. Der Transit durch Österreich ist problemlos möglich, wenn die Reisenden das Land ohne Zwischenstopp (mit Ausnahme kurzer Tankstopps und Toilettenbesuche) durchqueren.
Update 20.03.21:
Das gesamte Land ist Risikogebiet, wobei das Bundesland Tirol immer noch als Virusvarianten-Gebiet zählt und abgeschottet ist. Lediglich Vorarlberg, Mittelberg im Kleinwalsertal und Jungholz sind weniger betroffen und hier sind bereits die ersten Restaurants geöffnet. Ab 27. März rechnet man damit, dass auch im übrigen Land wieder Außengastronomie angeboten werden kann. Die Skigebiete sind geöffnet. Einreisende müssen sich an der Grenze, wo mit verstärkten Kontrollen bis mindestens Ende März 2021 zu rechnen ist, mit einem Formular registrieren. Außerdem gilt für Durchreisende, die z.B. nach Italien möchten, dass sie sich nicht länger als 12 Stunden in Österreich aufgehalten haben. Bei der Rückreise nach Deutschland ist aus allen österreichischen Nachbarländern (Italien, Schweiz, Slowenien), die als Risikogebiete gelten, der sofortige Antritt einer Quarantäne angesagt.
10.03.21:
Mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol, des Kleinwalsertals und der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg wird von Reisen nach Österreich abgeraten. Für das inzwischen als Virusvarianten-Gebiet eingestufte Land wurden Grenzkontrollen eingeführt. Außerdem ist für die Einreise eine Quarantäne von 10 Tagen sowie ein negatives PCR-Testergbenis notwendig. Die Einreise muss angemeldet werden. In Österreich gilt eine Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr. Anfang April kann mit der Öffnung der Beherbergungsbetriebe, also auch der Campingplätze gerechnet werden. Denn Österreich setzt auf regionale Lockerungen: Weil die Inzidenz in Vorarlberg recht gering ist, sollen dort Gastronomie und Kultureinrichtungen wieder öffnen. Andere Regionen könnten folgen. Aufgrund des verstärkten Auftretens von B.1.351 (südafrikanische Virusmutation) in Tirol warnt die österreichische Bundesregierung vor allen nicht zwingend notwendigen Reisen dorthin.
Polen
Update 28.06.21:
Einreisende nach Polen müssen für 10 Tage in Quarantäne oder mit einem negativen PCR- oder Antigentest (höchstens 48 Stunden alt) einen negativen Befund nachweisen.
Für Reiserückkehrer gibt es keine Einschränkungen mehr, außer dem Ausfüllen des Einreiseformulars.
Update 13.05.21:
Die Campingplätze in Polen sind geöffnet. Da das Land vom RKI nur noch als „Risikogebiet“ eingestuft wird, entfällt die Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete.
Update 03.05.21:
„Night in the woods“ nennt sich ein Programm des Staatsforstbetriebes „Lasy Państwowe“, der das Wildcampen in den polnischen Wäldern erlaubt. Obwohl das Auswärtige Amt noch immer vor Reisen in das Land mit hohen Inzidenzwerten warnt, sind die Campingplätze dort geöffnet. Außerdem dürfen ab sofort 425 Waldgebiete mit einer Fläche von insgesamt über 600.000 Hektar zum Zelten genutzt werden. Wie Antenne Brandenburg heute mitteilt, ist das Zelten an maximal zwei aufeinanderfolgenden Tagen am selben Ort erlaubt. Übernachtet werden darf unter einer Plane, im Zelt oder in der Hängematte. Dabei sind Lagerfeuer nur an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt und in einigen Bereichen dürfen Gaskocher genutzt werden. Die Wildcamper sind angewiesen, keine Spuren oder Müll zu hinterlassen. Gruppen ab 10 Personen müssen sich bei der jeweiligen Forstverwaltung anmelden. Das Projekt resultiert aus einem erfolgreichen Modell im vergangenen Jahr: Durch das Coronavirus war das Interesse der Menschen am Urlaub in freier Natur stark gestiegen. Für die Einreise nach Polen benötigen Reisende derzeit ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Portugal
Update 19.09.21:
Die Ausweisung der Algarve als Hochrisikogebiet wurde inzwischen wieder aufgehoben.
Update 28.08.21:
Als Hochrisikogebiet gilt dem Auswärtigen Amt zufolge nur noch die Algarve. Bei Übernachtungen wie auch beim Besuch einer gastronomischen Einrichtung ist der Nachweis über eine Genesung, eine vollständige Impfung oder ein negativer Test (ein höchsten 72 Stunden alter PCR-Test oder ein 48 Stunden alter Antigen-Schnellstest notwendig.
Update 11.07.21:
Vom Auswärtigen Amt wurde Portugal wieder zum Hochinzidenzgebiet erklärt. Von Reisen dorthin rät das Amt ab. Einreisen sind für deutsche Touristen problemlos möglich, aber neben einem Einreiseformular ist ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) verpflichtend (ebenso auch beim Einchecken in die Unterkunft). Ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte und Genesene, die das EU-Covid-Zertifikat vorlegen können.
Aufgrund der zunehmenden Inzidenzen gelten in verschiedenen Landkreisen (Concelhos) verschärfte Maßnahmen. Dort ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen: Albufeira, Alcochete, Almada, Amadora, Arruda dos Vinhos, Avis, Barreiro, Cascais, Faro, Lagos, Lisboa, Loulé, Loures, Lourinhã, Mafra, Mira, Moita, Montijo, Mourão, Nazaré, Odivelas, Oeiras, Olhão, Porto, Santo Tirso, São Brás de Alportel, Seixal, Sesimbra, Silves, Sintra, Sobral de Monte Agraço und Vagos e Vila Franca de Xira. Außerdem wurde zusätzlich eine nächtliche Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages für alle Landkreise (Concelhos) verhängt. So auch für die Städte Lissabon, Faro, Lagos und Porto, die ein erhöhtes oder besonders erhöhtes Risiko haben. Diese nächtliche Ausgangssperre gilt ausnahmslos, insbesondere auch für vollständig Geimpfte
Bei der Rückreise nach Deutschland besteht eine Quarantänepflicht, die durch einen Test um fünf Tage verkürzt werden kann.
Update 29.06.21:
Seit heute zählt Portugal zu den Virusvariantengebieten; die Region um Lissabon zum Corona-Risikogebiet. Einreisen, von denen das Auswärtige Amt abrät, sind nur mit einem negativen PCR- oder Antigentest möglich und es wird nach wie vor ein Einreiseformular benötigt.
Für Reiserückkehrer – auch geimpfte – besteht ab sofort eine Quarantänepflicht, von der man sich nicht freitesten kann.
Update 20.06.21:
Nach einer zwischenzeitlichen Entspannung steigt die Zahl der Corona-Infektionen in Portugal seit einigen Wochen wieder an. Mit einer Inzidenz von über 60 liegt der landesweite Schnitt wieder über der kritischen Grenze von 50. Im Großraum Lissabon stieg der Wert nun bereits auf über 140.
Neben einem verpflichtenden PCR- oder Antigen-Test – auch für Geimpfte – muss die Einreise registriert werden. Für Reiserückkehrer aus der Region Lissabon besteht bei Einreise nach Deutschland eine Testpflicht.
Update 13.06.21:
Neben den Azoren meldet das Auswärtige Amt auch die Region Lissabon (Àrea Metropolitana de Lisboa) als Risikogebiet, in das vor Reisen ausdrücklich gewarnt wird.
Update 06.06.21:
Mit Ausnahme der Inseln Madeira und Azoren wird Portugal vom Auswärtigen Amt nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Von allen Einreisenden (auch Geimpften) wird ein PCR-Test verlangt, der nicht älter als 72 Stunden ist. Außerdem ist ein Einreiseformular auszufüllen.
Update 13.05.21
Das Verbot für touristische Einreisen wurde bis 15. Mai verlängert. Dann kann das Land wieder aus touristischem Anlass besucht werden. Für alle Einreisenden ab einem Lebensalter von 2 Jahren ist aber ein negativer PCR-Test nötig, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei einer Rückkehr nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete.
Update 03.05.21:
Obwohl in Portugal trotz sinkender Inzidenzen noch der allgemeine Notstand mit regional unterschiedlichen Beschränkungen gilt, öffnete das Land zum 1. Mai seine Grenzen zu Spanien. Damit ist die Ein-, Durch- und Weiterreise ohne Testung wieder möglich. Die Campingplätze in Portugal sind geöffnet. Rückreisende nach Deutschland sollten aber daran denken, dass der Grenzübertritt nur mit einer Quarantäne, je nach Bundesland zwischen 10 und 14 Tagen, sowie einem negativen Coronatest möglich ist.
Update 02.04.21:
Zum 21. März 2021 hat das Auswärtige Amt die Reisewarnung für die Algarve aufgehoben, da sie nicht mehr als Risikogebiet gilt. Die Einreise zu touristischen Zwecken ist aber erst ab dem 16. April 2021 möglich. Einem Dekret der portugiesischen Regierung zufolge, muss eine Einreise vor diesem Termin einen zwingenden Grund haben. Bis dahin ist die Einreise nur dann möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Die Campingplätze in Portugal sind geöffnet. Es ist aber zu beachten, dass die Einreise aus Spanien derzeit nur an bestimmten Grenzübergängen und zu festgelegten Uhrzeiten möglich ist. Außerdem befindet sich das Land in einem Lockdown, der die Bewegungsfreiheit stark einschränkt. Urlauber müssen nach ihrer Rückkehr nach Deutschland nicht mehr in Quarantäne.
Update 14.03.21:
Am Wochenende erhielten wir die Meldung vom Auswärtigen Amt, dass es für Portugal nun eine „COVID-19-bedingte Teilreisewarnung“ ausspricht. Die Einstufung des Landes als Virusvariantengebiet wurde aufgehoben. Regional gilt dies mit Wirkung vom 14. März 2021 nicht mehr für die Regionen Alentejo, Centro, Norte sowie die autonome Region Azoren. Dennoch wird von touristischen Reisen nach Portugal abgeraten. Für die Durch- und Weiterreise gilt: Die Landgrenze zu Spanien ist derzeit nur noch eingeschränkt an bestimmten Grenzübergängen zu bestimmten Uhrzeiten geöffnet. Es werden Grenzkontrollen zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit durchgeführt. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer und die Testpflicht vor Einreise nach Deutschland zu beachten.
Schweden
Update 19.09.21:
Ab Ende September 2021 werden in Schweden alle Corona-Beschränkungen aufgehoben. Lediglich für die Einreise wird ein Impf-, Genesenen- oder negatives Test-Zertifikat benötigt.
Update 28.06.21:
Bis 31. August wurden die Corona-Maßnahmen im Land verlängert. Schweden gilt mit Ausnahme der Provinzen Kronoberg, Norrbotten und Värmland nicht mehr als Risikogebiet. Das bedeutet, dass Reisende einen negativen Coronatest oder Impfung, bzw. Genesung nachweisen.
Update 22.05.21:
Für die Einreise nach Schweden ist ein höchstens 48 Stunden alter PCR- oder Antigen-Test nötig. Außerdem müssen sich Reisende bei der Rückreise nach Deutschland für 10 Tage in Quarantäne begeben, da Schweden noch als Hochinzidenzgebiet gilt.
Update 09.021:
Die Campingplätze sind mittlerweile wieder geöffnet, seitens der schwedischen Regierung wurden dafür nur Empfehlungen ausgesprochen. Allerdings besteht für Schweden eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts sowie für Reiserückkehrer nach Deutschland Quarantänepflicht.
10.03.2021:
Schweden gilt als Hochinzidenzgebiet. Bei Einreise muss ein negatives COVID-19-Testergebnis (PCR-, LAMP- oder Antigen-Test) vorgelegt werden. Das Land hat ein Einreiseverbot für Reisende aus Dänemark, Großbritannien und Norwegen kommend verhängt, das vorerst bis 31. März gültig ist. Campingplätze gelten ebenso als eingeschränkt geöffnet wie öffentliche Einrichtungen. Verbindliche Abstandsregelungen gelten im öffentlichen Raum und können bei Verstößen bis zu ca. 200 Euro Bußgeld kosten.
Schweiz
Update 19.09.21:
Für die Einreise in die Schweiz sind keinerlei Nachweise erforderlich. Die Einreise braucht nur registriert zu werden und der generierte QR-Code muss jederzeit vorzeigbar sein. Innerhalb des Landes wurde aber zum 13. September für Personen ab 16 Jahren die 3G-Regel für die Gastronomie und kulturelle Einrichtungen eingeführt.
Update 31.07.21:
Reisende ab 12 Jahren, die ohne Nachweis einer Impfung oder Genesung nach Deutschland zurückkehren, werden bei den Eidgenossen zur Kasse gebeten. Dafür, dass das Testergebnis bereits nach 20 Minuten erhältlich ist, liegen die Kosten eines Antigen-Schnelltests bei 60 bis 80 Euro, die eines PCR-Tests bei 150 bis 340 Euro. Vor allem an den Teststationen der Flughäfen ist mit höheren Preisen zu rechnen – die Apotheken des Landes haben günstigere Sätze.
Update 28.06.21:
Weder Nachweise für Test oder Impfung noch Quarantäne sind für den Alpenstaat bei der Einreise vorgeschrieben. Lediglich die Einreiseregistrierung ist nach wie vor notwendig, deren QR-Code jederzeit vorzeigbar sein muss.
Update 20.6.21:
Das gesamte Land zählt nun nicht mehr zu den Risikogebieten und kann mit einem negativen PCR-Test, dem Zertifikat einer Impfung oder Genesung und einer Einreiseregistrierung besucht werden.
Update 13.06.21:
Neben den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und -Land, Bern, Graubünden, Solothurn, Tessin, Zug und Zürich wurde die Reiswarnung nun auch für den Kanton Thurgau aufgehoben.
Update 06.06.21:
Etliche Kantone der Eidgenossen gelten nicht mehr als Risikogebiet (Aargau, Basel-Stadt und -Land, Graubünden, Solothurn, Tessin, Zug und Zürich). Die Einreise in die Schweiz ist problemlos möglich und auch die verschärften Einreiseregeln für Besucher aus Thüringen und Sachsen wurden inzwischen aufgehoben.
Update 22.05.21:
Für die Einreise in die Schweiz sind weder Coronatest noch eine Quarantäne vorgesehen. (Ausnahme: Reisende aus Thüringen und Sachsen, die einen negativen Coronatest brauchen und für 10 Tage in Quarantäne müssen.)
Update 09.04.21:
Reisen in die Schweiz sind möglich, obwohl eine Reisewarnung für das Land besteht. Allerdings dürfen Reisende aus Thüringen und ab 19.4.21 aus Sachsen (beide Bundesländer sind von den Eidgenossen als Risikogebiete eingestuft worden) nur mit einem negativen PCR-Test einreisen und müssen sich 10 Tage in Quarantäne begeben. Außerdem ist die Quarantänepflicht für Einreisende nach Deutschland aufgehoben worden, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet wurden.
Update 20.03.21:
Nachdem die Infektionszahlen seit dem 1. März 2021 beständig nach unten gehen, sind die Geschäfte und Hotels sowie Einrichtungen wie Zoos, Erlebnisparks und Museen wieder geöffnet. Die gastronomischen Betriebe bleiben geschlossen. Über die Öffnung der Skigebiete entscheiden die Kantone selbstständig, aber die meisten sind geöffnet. Da die Schweiz noch immer als Risikogebiet gilt, wird von Seiten des Auswärtigen Amts von Reisen in den Alpenstaat abgeraten. Wer dennoch einreist, benötigt lediglich eine Registrierung und Reisende aus Thüringen müssen zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen.
10.03.21:
Neben einem negativen Testergebnis besteht bei Einreise in die Schweiz eine 10-tägige Quarantänepflicht für Reisende aus Risikoländern sowie eine Einreiseanmeldung. Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikoländern ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist. Seit 1. März sind öffentliche Einrichtungen und der Handel wieder zugänglich und ab 23. März ist die Öffnung der Gastronomie im Gespräch. Die Campingplätze in der Schweiz sind geöffnet und können unter Einhaltung der Hygieneregeln genutzt werden.
Slowenien
Update 28.06.21:
Die Einreise ist uneingeschränkt möglich, lediglich Rückkehrer müssen bei der Einreise nach Deutschland ein Einreiseformular ausfüllen.
Update 22.05.21:
Die Campingplätze dürfen bis zu etwa 3/4 Auslastung geöffnet werden. Für die Einreise sind Impfung oder Genesungsnachweis oder ein negatives Testergebnis nötig.
Update 02.04.21:
Personen, die eine Impfung gegen Covid-19 nachweisen können, sind bei der Einreise nach Slowenien von der Quarantänepflicht ausgenommen.
14.03.21:
Auf dem Landweg ist die Einreise von Österreich aus nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn), von Italien über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti und Škofije/Rabuiese möglich. Für das als Hochinzidenzgebiet geltende Land ist eine 10 Tage dauernde Quarantäne erforderlich oder ein negativer Antigen-Schnelltest. Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sind ebenso geschlossen wie Handel und Dienstleistungen. Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 21 und 6 Uhr und auch im Freien eine Maskenpflicht.
Spanien
Update 31.8.21:
Spanien hat Teile Deutschlands zum Risikogebiet erklärt. Das bedeutet für die Einreise auf dem Landweg: Ein höchstens 48 Stunden alter Negativ-Test (PCR oder Antigen), der Nachweis einer vollständigen Impfung (mind. seit 14 Tagen) oder Genesung (nicht älter als 180 Tage). Das gleiche gilt für die Einreise aus Frankreich, wenn diese über Okzitanien (ehem. Languedoc-Roussillon und Midi-Pyrénées) erfolgt.
Update 28.08.21:
In Spanien gelten die Provinzen Asturien, Kastilien-La Mancha, Katalonien und Valencia sowie Kanaren seit 22.08.21 nicht mehr als Hochrisikogebiet.
Update 31.07.21:
Nach dem Urlaub brauchen Reisende bei der Einreise nach Deutschland ab 1. August einen Nachweis über Impfung oder Genesung oder ein negatives Testergebnis.
In Spanien stehen Testzentren, private Kliniken und Flughäfen mit Teststationen zur Verfügung. Die Kosten belaufen sich auf: ca. 50 Euro für einen Antigen-Schnelltest und ca. 50 Euro für einen PCR-Test. (Für Personen, die Kontakt zu einem Infizierten hatten oder Symptome zeigen, können sich kostenlos testen lassen). Hier findet ihr eine Teststation.
Update 01.07.21:
Zum 11. Juli wurde Spanien aufgrund steigender Inzidenzen seitens des Auswärtigen Amtes wieder zum Risikogebiet erklärt und von Reisen abgeraten. Dennoch ist die Einreise im Moment ohne Testung möglich.
Update 28.05.21:
Bis aus wenige Ausnahmen zählt Spanien zum Risikogebiet. Die Einreise ist jedoch problemlos möglich, lediglich für die Rückreise nach Deutschland sind negativer Test oder Nachweis von Impfung/Genesung nötig, um Quarantäne zu vermeiden. Außerdem ist auch hier ein Einreiseformular auszufüllen.
Update 20.06.21:
Mit Ausnahme der Regionen Andalusien, Baskenland, Navarra, La Rioja und die nordafrikanische Exklave Ceuta hob das Auswärtige Amt die Reisewarnung für Spanien auf. Es muss lediglich ein Einreiseformular ausgefüllt werden.
Generell alle Einreisenden auf dem Landweg über Frankreich müssen weiterhin einen negativen Covid-19-Test (PCR oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden) oder einen vollständigen Impfnachweis bzw. ein Genesenen-Zertifikat vorlegen.
Update 13.06.21:
Mit Wirkung vom 13.06. hat das Auswärtige Amt die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, das Baskenland und die Exklaven Melilla und Ceuta wieder als Risikogebiet eingestuft.
Update 06.06.21:
Die Einreise nach Spanien ist problemlos möglich, wenn ein PCR- oder Antigentest (nicht älter als 72 Stunden) oder die Bestätigung einer Impfung oder Genesung vorgelegt wird.
Das Auswärtige Amt rät aber weiterhin vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Asturien, Extremadura, Galicien, Kantabrien, Kastilien-La Mancha, Valencia, Murcia, auf die Balearen, auf die Kanarischen Inseln und in die Exklave Ceuta ab.
Update 13.05.21:
Spanien ist nach wie vor als Risikogebiet eingestuft. Für Einreisende gibt es keine Beschränkungen mehr, allerdings wird ein negativer Coronatest verlangt. Einzelne Regionen haben noch Ein- und Ausreisesperren verhängt. Für Reiserückkehrer nach Deutschland, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind, besteht keine Quarantänepflicht mehr.
Update 14.04.21:
Obwohl die autonomen Gemeinschaften Galicien, Kastilien-La Mancha, Valencia, Extremadura, Balearen, La Rioja und Murcia nicht mehr als Risikogebiet vom RKI eingestuft werden, ist die Einreise zu touristischen Zwecken in fast allen Gemeinschaften nach wie vor verboten.
Update 02.04.21:
Das Auswärtige Amt hat zum 14. März 2021 die Balearen nicht mehr als Corona-Risikogebiet eingestuft. Auf den Inseln können die Gäste in der Gastronomie unter Einhaltung von Abständen wieder bewirtet werden. Urlauber müssen nach ihrer Rückkehr nach Deutschland nicht mehr in Quarantäne.
14.03.21:
Die COVID-19-bedingte Teilreisewarnung gilt mit Wirkung vom 14. März 2021 nicht mehr für die autonomen Gemeinschaften Kastilien-La Mancha, Valencia, Extremadura, Murcia, Rioja sowie die Balearen. Da Spanien aber immer noch mit regional unterschiedlichen Infektionszahlen zu kämpfen hat, rät das Auswärtige Amt von touristischen Reisen nach und durch Spanien ab. Konkret abgeraten wird aufgrund der regional unterschiedlichen Inzidenz von über 50 von Reisen in die autonomen Gebiete: Andalusien, Aragonien, Asturien, Kantabrien, Kastilien-Léon, Katalonien, Galicien, Madrid, Navarra, dem Baskenland, in den Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf den Kanarischen Inseln Wer dennoch nach Spanien fährt, muss ein elektronisches oder ein Testergebnis in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorlegen. Aus dem Test, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf, muss der Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer, Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren und negatives Testergebnis hervorgehen. Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
10.03.21:
Trotz sinkender Infektionszahlen ist Spanien als Risikogebiet eingestuft. Bis zum 9. Mai wurde mit dem Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen. Dies ermächtigt die Autonomen Gemeinschaften des Landes, abhängig von der Infektionslage, regionale Entscheidungen wie nächtliche Ausgangssperren zu verhängen. Derzeit gilt diese für Madrid, Katalonien, Valencia, Arragón sowie Andalusien zwischen 22 und 6 Uhr. Die Ein- und Ausreise nach und von Spanien ist jederzeit möglich. Lediglich die Einreise von und nach Portugal ist bis zunächst 16. März 2021 nur an bestimmten Grenzübergängen und zu bestimmten Uhrzeiten machbar. Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen. Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Eine Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis. Die Campingplätze sind eingeschränkt geöffnet. Jeder Autonomen Gemeinschaft des Landes obliegt die Lockerung oder Verschärfung des Lockdowns. Daher kann derzeit keine allgemein gültige Aussage über die aktuellen Maßnahmen in Spanien getroffen werden.
Tschechien
Update 28.06.21:
Die Einreise ist nur mit einem negativen Testergebnis oder dem Nachweis einer Impfung/Genesung erlaubt. Auch hier ist bei der Rückreise nach Deutschland ein Einreiseformular auszufüllen.
Update 22.05.21:
Die Campingplätze in Tschechien sind eingeschränkt geöffnet und die Einreise in das Land muss begründet werden.
Update 14.04.21:
Nachdem das Land seit 28. März als Hochinzidenzgebiet gilt, die Infektionszahlen in den vergangenen Wochen jedoch wieder gesunken sind, laufen ab heute die Kontrollen an den Grenzen aus. Zunächst werden nur noch in Form von Schleierfahndungen Kontrollen durchgeführt, erklärte das Bundesinnenministerium.
Update 09.04.21:
Die Campingplätze sind mittlerweile wieder geöffnet, allerdings besteht für das Land eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Update 20.03.21:
Das Land ist mittlerweile zum Virusvarianten-Gebiet erklärt worden. Von Reisen rät das Auswärtige Amt ab, zumal der bestehende Lockdown bis nach Ostern ebenso verlängert wurde wie die Grenzkontrollen.
10.03.21:
Aus touristischen Gründen ist die Einreise nach Tschechien aus Deutschland nicht erlaubt. Aus anderweitigen Beweggründen besteht neben der Test- eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Außerdem wird eine Einreiseanmeldung benötigt. Bei Durchreise auf dem Landweg muss ein negatives schriftliches Testergebnis über einen maximal 24 Stunden vor Beginn der Reise durchgeführten Antigen-Test oder einen maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise durchgeführten PCR-Test vorgelegt werden. Eine Einreiseanmeldung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Auch in Tschechien gilt eine Ausgangbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Außer Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken sind alle anderen Einrichtungen geschlossen. Die Gastronomie bietet auch hier lediglich Abhol- und Lieferservice. Die Campingplätze sind in Tschechien geöffnet, allerdings wird auch hier vom Auswärtigen Amt vor Reisen aufgrund der hohen Infektionszahlen gewarnt.
Ungarn
Update 28.06.21:
Die Einreise ist aus allen Schengen-Staaten unbeschränkt und ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.
10.03.21:
Aus touristischen Gründen ist die Einreise nach Ungarn derzeit nicht erlaubt. Bei anderweitigen Beweggründen besteht neben der Test- eine Quarantänepflicht von 14 Tagen und es ist eine Einreiseanmeldung nötig. Bei Durchreise auf dem Landweg muss ein negatives schriftliches Testergebnis über einen maximal 24 Stunden vor Beginn der Reise durchgeführten Antigen-Test oder einen maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise durchgeführten PCR-Test vorgelegt werden. Eine Einreiseanmeldung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Auch in Ungarn gilt eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Außer Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken sind alle anderen Einrichtungen geschlossen. Die Gastronomie bietet auch hier lediglich Abhol- und Lieferservice. Die Campingplätze sind in Ungarn geöffnet, allerdings wird auch hier vor Reisen aufgrund der hohen Infektionszahlen gewarnt.

Den Umstieg auf den Endlostrip hat er noch nicht geschafft. Aber er ist unterwegs, wann immer es seine Zeit und der Geldbeutel erlauben.
Lieblingspot: Französische Atlantikküste von Nord nach Süd – und retour.
Hier ist auch alles um 50 -70 % anders nämlich plus gegenüber den coronalosen Vorjahren… dicht auf dicht ohne Masken Toiletten völlig unterdimensioniert… Alles platzt aus allen Nähten…Zelte in jeder Form ohne eigene Duschen… Camping in Quedlinburg…