Auch und gerade im Urlaub ist erholsamer Schlaf wichtig. Schließlich willst du gut gelaunt und…

Corona-Krise: Was passiert jetzt mit meiner Reise?
Corona-Update 15.05.2020
Bis Mitte Juni hält das Auswärtige Amt seine Reisewarnung aufrecht. Erst dann wird entschieden, ob sie über die Sommerferien hinaus verlängert werden soll.
Die EU hingegen möchte die EU-Grenzen schrittweise wieder öffnen, um den internationalen Tourismus möglich zu machen. Sie knüpft allerdings Bedingungen daran: So pochen die Behörden auf ein koordiniertes Vorgehen der Länder und Sicherheitskonzepte für die unterschiedlichen Reisearten. Dabei sollen auch hier vorrangig Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Das „Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten“ wurde mit der Erstellung einer Gebietskarte beauftragt.
Die Außengrenzen der EU sollen definitiv bis Mitte Juni geschlossen bleiben.
Die Kontrollen an den deutschen Außengrenzen sollen ab 16.5.2020 gelockert werden. Weitere Updates findest du weiter unten im Text.
Corona-Update 19.4.2020
Auch nach dem Treffen der deutschen Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung am 15.4.20 und den leichten Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen werden die Menschen in Deutschland dazu aufgerufen, nur notwendige Reisen mit Übernachtung zu unternehmen. Auf Reisen zu touristischen Zwecken, auf Ausflugsfahrten und Besuche von Verwandten soll zunächst bis 3. Mai 2020 verzichtet werden.
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein lassen generell keine Touristen mehr ins Land. Das gilt auch für Menschen mit Zweitwohnung in den beiden nördlichen Bundesländern. Über Ostern durften in Mecklenburg-Vorpommern nur Einwohner des Bundeslandes Ausflüge zu den Ostseeinseln oder zur Küste machen.
In Bayern wird nach den Worten des Bayerischen Ministerpräsidenten Söder vom 16.4.20 nicht vor Pfingsten (31.5./1.6.2020) mit einer Lockerung der Ausgangsbeschränkungen zu rechnen sein.
Auch das Auswärtige Amt spricht nach wie vor eine weltweite Reisewarnung aus: „Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland wird derzeit gewarnt. Sie müssen mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im Reiseverkehr, mit Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens rechnen.“
Deutschland hat seine Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, der Schweiz, Österreich und Dänemark für den Personenverkehr weitgehend gesperrt. Für grenzüberschreitendes Reisen ist ein wichtiger Grund wie ärztliche Behandlungen oder familiäre Todesfälle zu nennen.
Lediglich in dem Niederlanden läuft der Verkehr noch relativ ungehindert. In beliebten Regionen wie Zeeland oder der Hafenstadt Rotterdam sind aber Übernachtungen grundsätzlich verboten.
Für Rückreisende nach Deutschland gilt, dass alle deutschen Staatsbürger und Personen mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland einreisen dürfen. Seit dem 10.4.2020 müssen Rückkehrer, die mehr als ein paar Tage im Ausland waren, nach dem Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne.
Auf der Heimfahrt sollten die Reisenden auf Autobahnen und Fernstraßen bleiben und keine Städte oder Orte besuchen.
Weiterhin offene Grenzübergänge
Das Bundesinnenministerium hat eine Liste der offenen Grenzübergänge nach Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Österreich und in die Schweiz erstellt.
Wie der ADAC mitteilt, haben Reisende in Spanien, die mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, die Möglichkeit, nach Deutschland zurückzukehren. Bei Straßenkontrollen kann die spanische Polizei den Grund einer Fahrt erfragen. Außerdem wird an vielen Tankstellen die Barzahlung verweigert und nur Kartenzahlung akzeptiert. Zwischenübernachtungen sind schwierig, da die Campingplätze alle geschlossen sind. Über Spanien und Frankreich können Touristen aus Portugal die Heimreise antreten.
Mittlerweile sind aber nur noch neun Grenzübergänge zwischen Portugal und Spanien geöffnet:
Valença
Vilaverde
Quintanilha
Vilar Formoso
Termas de Monfortinho
Marvão
Caia
Vilaverde de Ficalho
Vila Real de Santo António
Es besteht auch die Gefahr, dass es bei der Einreise nach Spanien zu Komplikationen und Zurückweisungen kommt.
Update 15.05.2020
Aus dem Ausland nach Spanien Einreisende müssen dort ab 15.5.20 in eine zweiwöchige Quarantäne. Die Unterkunft darf in dieser Zeit nur zum Einkaufen oder für Arztbesuche verlassen werden und dabei gilt eine strikte Maskenpflicht.
Frankreich: siehe Update
Update 15.02.2020
Die Grenzkontrollen zu Frankreich werden bis 15.6.20 aufrecht erhalten.
Corona-Update 19.4.2020
Für Reisende die Italien verlassen möchten, empfiehlt der ADAC eine „Selbsterkärung über die Notwendigkeit der Reise“ mitzuführen. Das Formular stellt der Automobilclub hier zur Verfügung. Wer mit diesem Dokument unterwegs ist, erklärt damit, „… die Maßnahmen zur Eindämmung des Sars-CoV-2-Virus und die damit verbundenen Sanktionen zu kennen…“. Wer gegen geltende Vorschriften verstößt, muss mit langen Freiheitsstrafen und hohen Geldstrafen rechnen.
Die Durchreise Österreich ist möglich, wenn man eine schriftliche Erklärung abgibt, in der man sich verpflichtet, das Land ohne Stopp zu durchqueren und an der Schweizer Grenze ist glaubhaft zu machen, dass man auf dem direkten Weg nach Hause ist.
Update 15.05.20
Österreich und Schweiz: Ab 16.5.20 dürfen wieder alle Grenzübergänge genutzt werden und es sollten bis 15.6.20 nur noch stichprobenartige Kontrollen stattfinden.
Corona-Update 19.4.2020
Rückkehrer aus Kroatien können über Slowenien und Österreich nach Deutschland fahren, doch eine Rückkehr aus Griechenland ist für deutsche Urlauber derzeit weder auf dem Land- noch auf dem Seeweg möglich. Die Grenzen zu Nordmazedonien, Albanien, Serbien und Ungarn sowie von der Türkei nach Griechenland und Bulgarien sind zur Gänze geschlossen.
Da der reguläre Fährverkehr bis auf Weiteres eingestellt ist, wird Reisenden in Marokko empfohlen, Camping- oder Parkplätze in Grenznähe aufzusuchen, um die weitere Entwicklung abzuwarten, die über die Deutsche Botschaft in Rabat abrufbar ist.
Update 15.05.20
Kroatien: Seit 11.5.20 sind die Grenzübergänge in das beliebte Urlaubsland wieder offen, das von der Corona-Pandemie nur gering betroffen war. Reisende müssen allerdings eine Bestätigung ihrer Unterkunft bei sich tragen und in den touristischen Dependancen wird penibel auf Hygienemaßnahmen und die Distanz zwischen den Gästen und den Mitarbeitern geachtet.
Luxemburg: In der Nacht zum 16.5.20 sollen die Kontrollen an der Grenze zu Luxemburg beendet werden.
Dänemark: Von den laufenden Konsultationen mit den Dänen hängt es ab, ob die Grenzkontrollen zu dem Nachbarland zeitnah aufgehoben werden können.
Polen und Tschechien: Hier werden bis mindestens 15.6.20 die strikten Reisebeschränkungen aufrecht erhalten. Außerdem stehen nur ausgewählte Übergänge für den Grenzübertritt zur Verfügung.
Originalartikel vom 29. März 2020
Für eine Krise gibt es nie einen passenden Zeitpunkt. Doch was das Coronavirus (Informationen dazu gibt es hier) anrichtet, scheint nach derzeitigen Informationen tatsächlich etwas nie Dagewesenes zu sein. Auch uns Camper trifft es hart, ist es doch zeitlich passend zur neuen Reisesaison über uns hereingebrochen.
Glücklicherweise wird diese Zeit auch von Seiten der Politik nicht (mehr) schön geredet, sondern es wird jetzt gehandelt. Einige mögen die Maßnahmen für übertrieben halten und die wirtschaftlichen Folgen werden unschön sein, aber in diesem Kampf gegen das Virus geht es um nicht mehr und nicht weniger als das Wichtigste, was wir haben – unsere Gesundheit. Wir sollten also den Verantwortlichen dieser Welt dankbar sein, wenn sie versuchen, die Verbreitung so schnell wie möglich zu in den Griff zu bekommen.
Doch für uns Camper, egal ob wir mit Zelt, Wohnwagen oder Reisemobil unterwegs sind, tut sich so manche Frage auf. Da sich die Rahmenbedingungen bzw. Einschränkungen jedoch täglich ändern, ist es an dieser Stelle schwierig, immer die jeweils aktuellen Informationen zu liefern. Ich will dennoch versuchen, dir einen Überblick zu geben.
Prinzipiell lässt sich mit Sicherheit sagen: Fahrten zu rein touristischen Zwecken sind derzeit fast weltweit verboten. Als Begründung nennt z.B. das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales:
„Vor dem Hintergrund drastisch steigender Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der weiterhin dynamischen Entwicklung der SARS-CoV-2 Infektionen ist es erforderlich, weitere, über bislang ergangene Erlasse enthaltene hinausgehende – kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen und Infektionsketten zu unterbrechen. Die Maßnahmen sind geeignet, zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik beizutragen und daher erforderlich …“
Zum Stand vom 22.3.2020 mussten durch die über Deutschland verhängten Ausgangsbeschränkungen alle Campingunternehmen und Stellplätze, die als Beherbungsbetriebe gelten, schließen und Camping zu touristischen Zwecken wurde schlichtweg untersagt.
Dieses Verbot gilt auch für Dauercamper, die ihren Wohnwagen auf einem Campingplatz installiert haben. Für die Städter unter uns bedeutet das, so bitter es klingt: Zuhause bleiben und in der Stadt ausharren und nicht zum Freizeitdomizil reisen. Einzig für Menschen mit einzigem Wohnsitz auf einem Campingplatz gelten (bislang) Ausnahmeregelungen, aber auch sie müssen sich an die Ausgangsbeschränkungen halten.
Auslandsreisen mit dem Wohnwagen oder Reisemobil
Wie in Deutschland halten es auch die meisten anderen Länder in Europa und viele Staaten weltweit. Dort, wo uns bis vor Kurzem noch offene Grenzen erwarteten, tun sich heute Barrieren auf. Ungewohnt erscheinende Grenzkontrollen mit bewaffneter Polizei, Virentestcenter etc.
Die Bundesregierung hat eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen – das bedeutet, dass die Bürger*innen aufgerufen sind, von nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland bis mindestens Ende April abzusehen. „Sie müssen mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im Reiseverkehr, mit Quarantäne-Maßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens rechnen“, so das Auswärtige Amt. Angesichts der Quarantäne-Maßnahmen im österreichischen Tirol, im französischen Elsass oder in ganz Italien und Spanien sowie die Sperrung von Badestränden an der französischen Mittelmeer- und Atlantikküste könnte man derzeit auch keinen Grund sehen, zu verreisen. Da die weitere Entwicklung unklar ist, solltest du auch das Risiko berücksichtigen, dass du die Rückreise aufgrund zunehmender Einschränkungen nicht mehr antreten kannst.
Der Appell des Auswärtigen Amtes geht so weit, dass Touristen die im Ausland unterwegs sind, aufgerufen werden, unverzüglich die Rückreise anzutreten, solange es noch Reisemöglichkeiten gibt. Schließlich wird das Risiko für viele Destinationen als sehr hoch angesehen, viele Reisende hängen derzeit im Ausland fest und kommen nicht mehr weiter. Obwohl die Bundesregierung für die Rückführung deutscher Touristen 50 Mio. Euro zur Verfügung gestellt hat, solltest du bedenken, dass diese Flüge eines Tages zum Erliegen kommen oder Änderungen der Einreise- oder Quarantänevorschriften zuhause oder vor Ort mit sofortiger Wirkung in Kraft treten könnten.
Urlauber, die im Ausland unter Quarantäne stehen, können den deutschen Rückholservice zunächst nicht nutzen, da sie erst die Quarantäne durchstehen müssen. Bei einer Infektion mit Covid-19 kann möglicherweise deine Auslandskrankenversicherung oder die Mitgliedschaft in einem Automobilclub für die Rückholung herangezogen werden. Bei vielen Versicherungsverträgen ist eine Klausel zu finden, die festlegt, dass der Versicherungsschutz innerhalb von 7 oder 14 Tage nach einer Reisewarnung verfällt. Diese Klausel wurde von einigen Auslandskrankenversicherungen bereits aufgehoben – bitte erkundige dich, falls du irgendwo festsitzt, und lass dir die Auskunft schriftlich geben!
Menschen, die dauerhaft im Ausland im Camper leben, müssen damit rechnen, die Campingplätze geschlossen werden und man dort auch nicht „wild“ stehen darf.
Sebastian berichtet aus Portugal:
„In Portugal sind alle touristischen Einrichtungen geschlossen, also auch alle Stell- und Campingplätze. Nicht-Residenten werden von den Regierungen in Portugal und Deutschland gebeten, nach Hause zu reisen. Bislang ist es nur eine Bitte. Die Portugiesen sind schon seit fast 2 Wochen zu Hause geblieben und haben Social Distance gewahrt. In den Supermärkten wird eine Person je 25 m2 eingelassen. Es werden Schlangen mit Abstand gebildet. Aktuell haben viele Supermärkte morgens eine Stunde für Hilfskräfte geöffnet, dann für über 65-Jährige und dann dürfen alle anderen rein. Alle Firmen, die lebensnotwendige Dinge herstellen oder anbieten sind geöffnet.“
Andere uns bekannte Reisende melden sich aus Spanien:
„Auch in Spanien ändert sich die Situation teilweise von Tag zu Tag. Aktuell erreichen uns zunehmend Berichte von Campern und Überwinterern, die vor Ceuta „gestrandet“ sind und weder nach Spanien ein- noch nach Marokko zurückreisen dürfen. Auch auf dem spanischen Festland selbst wird die Lage immer angespannter. Fast alle Campingplätze wurden geschlossen, einige wenige treffen mit Langzeitgästen Ausnahmeregelungen für eine temporäre Notunterbringung oder lassen Heimreisende noch übernachten. In spanischen Facebook-Campinggruppen ist eine wachsende Feindseligkeit gegenüber den ausländischen Touristen zu beobachten, die es noch nicht geschafft haben, das Land zu verlassen. Wir raten daher dringendst dazu, sich allerspätestens jetzt umgehend auf den Nachhauseweg zu machen, denn es ist nicht abzusehen, wie sich die Situation vor Ort weiterentwickelt. Es bleibt also nur der Rückzug auf ein privates Grundstück oder eine mögliche Rückkehr nach Deutschland.
Update 13. Juni 2020
Es ist offiziell: Ab dem 15. Juni darfst du auch zu touristischen Zwecken ohne Reglementierungen nach Frankreich reisen. Ein einheitliches Hygienekonzept für die Campingplätze lässt derzeit noch auf sich warten. Erkundige dich vorher bei deinem Campingplatz, welche Maßnahmen getroffen wurden. In der Regel sind die Plätze außer im Großraum Paris offen (dort wird die Öffnung für den 22. Juni erwartet), inklusive Sanitäranlagen, wenn auch unter Auflagen. Außerdem ist damit zu rechnen, dass es im Juli und August sehr voll wird, vor allem an den Küsten. Da an Pfingsten ein wahrer Sturm von Wohnmobilisten auf die Küstenorte stattgefunden hat, ist leider nicht auszuschließen, dass das Freistehen in den Sommermonaten reglementiert wird. Zur Einreise werden keine Formulare mehr benötigt.
Update 25. Mai 2020
Die Campingplätze werden zum Teil wieder geöffnet, jedes Département findet unterschiedliche Regelungen. So ist meist nur den Besitzern von Mobilhomes das Betreten gestattet, die Sanitäranlagen, Pools und Restaurants bleiben geschlossen. Mancherorts sind zudem autarke Wohnmobile erlaubt. Die Grenzkontrollen werden ab 25. Mai gelockert und die Gründe für die berechtigte Einreise erweitert. Aber nach wie vor darf nicht zu touristischen Zwecken eingereist werden oder um nach dem Rechten im Zweitwohnsitz zu schauen.
Seit April 2020 brauchst du für die Einreise nach Frankreich (auch für den Transit) eine selbst ausgefüllte Bescheinigung, eine „Attestation de Déplacement Dérogatoire International“. Du kannst diese Bescheinigung auf Englisch oder Französisch von der Seite des Innenministeriums oder direkt bei uns downloaden: französische Version | englische Version.
Update 11. Mai 2020
Seit dem 11. Mai wird die Ausgangssperre schrittweise gelockert. Du darfst dich jetzt in deinem Département und außerhalb in einem Umkreis von 100 Kilometern frei bewegen. In vielen Regionen darfst du sogar wieder an den Strand, allerdings nicht zum Sonnen oder Picknicken. Für Fahrten außerhalb des 100-Kilometer-Radius brauchst du eine neue Selbstauskunft, die du hier bei uns runter laden kannst. Außerdem musst du einen Wohnsitznachweis und einen Personalausweis oder Pass mitführen. Den Wohnsitz weist du in Frankreich üblicherweise mit einer Strom-, Wasser- oder Telefonrechnung nach. Mietrechnungen, Steuer- oder Wohnsteuerbescheide werden ebenfalls anerkannt.
Die Grenzen zwischen Deutschland und Frankreich sind für touristische Reisen bis zum 15. Juni geschlossen. Ob danach wieder eine Einreise möglich ist, ist noch völlig offen und dürfte wesentlich von der Entwicklung der Infektionslage abhängen.
Du benötigst eine aktualisierte Form der Declaration.
Ursprünglicher Text:
Der Grenzübertritt von Frankreich nach Deutschland ist nur noch an bestimmten Grenzübergängen möglich, das gesamte Land wurde nunmehr vom RKI als Risikogebiet eingestuft.
Seit dem 8. April 2020 brauchst du für die Einreise nach Frankreich (auch für den Transit) eine selbst ausgefüllte Bescheinigung, eine „Attestation de Déplacement Dérogatoire International“.
Mit Dekret vom 15. März wurden praktisch alle Campingplätze in Frankreich bis zum 15. April geschlossen, außer wenn sie einen regulären Aufenthaltsort für die dort lebenden Menschen darstellen. Wie so oft in Frankreich ist das Auslegungssache, allerdings empfiehlt FNHPA – Fédération nationale de l’Hôtellerie de plein air (Nationaler Verband der Freilufthotels) Campingplatzbesitzern, den Erlass streng auszulegen und weder Urlaubern noch Besitzern von Mobilhomes einen Zugang zu gestatten.
Frankreichs Präsident Macron verkündete am 13. April, dass die strengen Massnahmen bis zum 11. Mai aufrecht gehalten werden. Danach werde stückweise zu einem öffentlichen Leben zurückgekehrt. So sollen Schulen zum Beispiel wieder öffnen dürfen. Restaurants, Hotels und andere Orte mit Publikumsverkehr wie Museen bleiben aber zunächst geschlossen. Größere Veranstaltungen werden nicht vor Mitte Juli möglich sein. Die Massnahmen werden von Woche zu Woche ab Mitte Mai angepasst.
In den nächsten zwei Wochen will die französische Regierung einen detaillierten Plan erarbeiten, wie es nach dem 11. Mai weitergeht. (Stand 14. April 2020)
Die Stellplatz-Kette Camping-Car-Park ermöglicht es mit einem zusätzlichen Dokument, gestrandeten Urlaubern und Vanlifern, auf ihren Plätzen zu bleiben. Das hat den Betreibern in den Sozialen Medien einiges an Kritik eingebracht.
Eine tolle Sache ist ein unter Vanlifern geborenes Projekt: Über ein Formular kannst du Hilfe suchen oder auch anbieten, zum Beispiel einen Stellplatz. Auf einer Karte werden alle Angebote und Gesuche eingetragen.
Erschwerend kommt hinzu, dass in ganz Frankreich eine strikte Ausgangssperre gilt: Du darfst nur für wirklich Essentielles (Einkauf, unaufschiebbarer Arztbesuch, Gerichtstermin) oder für einen kurzen Aufenthalt im Freien deinen Wohnsitz verlassen. Zu letzterem zählen Sport oder ein Gassi mit deinem Hund, der Ausgang ist auf einen Kilometer rund um dein Domizil und eine Stunde täglich beschränkt. Du musst ein Formular mit Datum und Uhrzeit für jeden Gang ausfüllen, es drohen hohe Bußgelder! Wenn du keinen Drucker hast, musst du das Formular abschreiben.
Nima schickt folgende Information aus Griechenland:
In Griechenland sind offiziell alle Campingplätze geschlossen und dürfen auch keine Gäste mehr beherbergen – ebenso wie dies bei Airbnb-Unterkünften und Hotels der Fall ist. Es gilt eine Ausgangssperre und man darf nur aus sechs Gründen auf die Straße (u.a. zum Arzt, Einkaufen, Arbeiten, mit dem Hund, …). Dazu muss man sich jedes Mal online oder per SMS registrieren oder eine handschriftliche Erklärung plus seinen Personalausweis mit sich tragen. Die von den Campingplätzen „vertriebenen“ Camper stehen zurzeit irgendwo frei oder haben sich private Grundstücke gesucht, auf denen sie bis zur Rückreisemöglichkeit erst einmal bleiben können.
Falls du auch selbst betroffen bist, wende dich vor Ort an die zuständige Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland.
Urlaub schon gebucht: Bleibe ich auf den Kosten sitzen?
Wer für seinen Osterurlaub bereits ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen gebucht oder einen Campingplatz reserviert und anbezahlt hat, sollte sich baldmöglichst mit der Vermieter bzw. dem Platzbetreiber in Verbindung setzen. Wie die Verbraucherzentrale mitteilt, bietet die Schließung der Grenzen genügend Handhabe, um deutsche Plätze umzubuchen, die Buchung kostenfrei zu stornieren und/oder die geleistete Anzahlung zurück zu erhalten. Das Gleiche gilt, wenn die Unterkunft aufgrund von Reisebeschränkungen nicht erreichbar ist oder touristisch nicht genutzt werden darf. Also korrespondiere mit dem Anbieter oder der ausgewählten Destination und frag dort an, wie du möglichst kostengünstig aus der Buchung rauskommst.
Fühl dich bei einer bestehenden Reiserücktrittskostenversicherung bitte nicht sicher. Die Weltgesundheitsorganisation WHO stuft die Verbreitung des Coronavirus mittlerweile als Pandemie ein und die meisten Versicherer sehen für „Schäden, Erkrankungen und Tod infolge von Pandemien“ keinen Versicherungsschutz vor! Lies dir am besten das Kleingedruckte der Police durch, um dich genau zu informieren.
Hattest du einen Auslandsurlaub geplant, gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes und du bist ggf. auf die Kulanz der Campingplatzbetreiber angewiesen.
Damit gerade kleinere Campingplatzbetreiber durch massenhafte Absagen nicht in die Insolvenz gedrängt werden, appellieren wir an dich, möglichst umzubuchen statt ganz zu stornieren.
Uwe Frers, Geschäftsführer beim Campingplatz-Buchungsportal PiNCAMP dazu:
Die Stornierung bestehender Buchungen ist ein großes Problem. In Deutschland haben sich mehrere Verbände zusammengeschlossen und die Kampagne #verschiebedeinereise gestartet. Reisende werden dazu aufgerufen, ihre schon gebuchten Reisen nicht zu canceln, sondern aufzuschieben. Die Idee hinter der Solidaritätsaktion: Wenn Reisen nicht storniert, sondern auf einen späteren Termin verlegt werden, bleibt die jetzt dringend benötigte Liquidität in den Unternehmen.
Da niemand weiß, wie lange der Kampf gegen das Virus dauern wird, solltest du im Moment auf Neubuchungen aller Art verzichten. Ob Reservierung von Reisemobil oder Wohnwagen, ob Fähren oder Campingplätze für die Sommer- oder Herbstferien – das Coronavirus und die damit zusammenhängenden Maßnahmen sind momentan so unberechenbar, dass es in diesem Jahr wohl besser sein wird, kurzfristig zu buchen bzw. zu verreisen, sobald sich die Situation etwas entschärft hat.
Eine Reihe weiterer Antworten zum Thema Reisen, Buchungen und Stornierungen findest du hier: pincamp.de/magazin/ratgeber/reisehinweise-faehren/corona-faq
Wie geht es weiter?
Über Ausbreitung, Verlauf oder Eindämmung des Coronavirus haben die Virologen des Landes bisher keine klaren Aussagen treffen können. Wenn du für Pfingsten oder den Sommer bereits reserviert oder gebucht hast, solltest du die Entwicklungen genau im Auge behalten. Über die Seiten des Robert Koch Instituts oder des Bundesgesundheitsministeriums kannst du dich tagesaktuell informieren und auf dem Laufenden halten.
Das Virus stellt unser Leben gründlich auf den Kopf: Seien wir geduldig, bleiben wir optimistisch und hoffen wir, dass wir im Lauf dieses Jahres doch noch mit unserem Zelt, Reisemobil oder Wohnwagengespann unser begehrtes Reiseziel ansteuern können.

Den Umstieg auf den Endlostrip hat er noch nicht geschafft. Aber er ist unterwegs, wann immer es seine Zeit und der Geldbeutel erlauben.
Lieblingspot: Französische Atlantikküste von Nord nach Süd – und retour.
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