Überspringen zu Hauptinhalt
Dauercamping-Versicherung

Dauercamper-Versicherung: Schutz für feststehende Wohnwagen und Tiny Homes

Auch auf dem Campingplatz ist dein Standwohnwagen oder Mobilheim etlichen Gefahren ausgesetzt – es kann zum Beispiel zu Schäden durch Feuer, Unwetter, Diebstahl oder Vandalismus kommen. Umso besser, wenn du dann über eine Versicherung verfügst, die dich vor solchen Risiken schützt.

Mit einer Dauercamper-Versicherung (manchmal auch: „Camping-Versicherung“ oder „Dauercamping-Versicherung“) sind nicht nur das Mobilheim oder der Standwohnwagen an sich versichert, sondern optional auch dessen Ausstattung und das Reisegepäck. Eine wichtige Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz ist, dass das Fahrzeug nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen ist und nicht auf öffentlichem Gelände abgestellt wird.

Was beinhaltet die Dauercamper-Versicherung?

Die Dauercamper-Versicherung haftet für Schäden an nicht zugelassenen Wohnwagen oder Mobilheimen, welche überwiegend privat genutzt werden. Dabei werden die Kosten für Beschädigungen übernommen, die durch folgende Einflüsse hervorgerufen wurden:

  • Brand und Explosion
  • Sturm, Hagel und Blitzschlag
  • Glasschäden
  • Leitungswasserschäden
  • Vandalismus

Neben dem eigentlichen Objekt sind nach Vereinbarung auch fest positionierte Vorzelte, Markisen, Gartenhäuser und Zäune mitversichert. Selbst das persönliche Reisegepäck, Haushaltszubehör sowie Smartphones und E-Bikes sind optional bis zum Neuwert versicherbar.

„Der Wohnwagen oder das Chalet sind auf dem Campingplatz zahlreichen Risiken ausgesetzt und nicht immer bist du vor Ort und hast ein Auge auf deine ‘Immobilie’. Deshalb empfehle ich diese Art von Versicherung allen Dauercampern, die sich gegen die Folgen der Alltagsgefahren absichern und auch in den ungenutzten Zeiten entspannt bleiben möchten.“, so Dieter Scheffler, Geschäftsführer beim Wohnmobilversicherer RMV.

►►Unser Tipp: Viele Versicherer bieten einen Nachlass bei Abschluss eines 3-Jahres-Vertrages. Hier kann es sich lohnen, gezielt nachzufragen.

►►Achtung: Für gewerblich vermietete Einheiten gilt häufig ein anderer Versicherungsschutz!

Können auch Wohnmobile oder andere Reisefahrzeuge versichert werden?

Die Dauercamper-Versicherung richtet sich an Besitzer von feststehenden Wohnwagen oder Mobilheimen. Da Wohnmobile meist für den Straßenverkehr zugelassen sind und selten als Standfahrzeug genutzt werden, entscheiden sich deren Besitzer eher nicht für diese Art des Versicherungsschutzes.

Müssen/dürfen die versicherten Objekte dauerhaft bewohnt sein?

Die Objekte können dauerhaft bewohnt sein, müssen es aber nicht.

Wo müssen die versicherten Objekte stehen, damit der Versicherungsschutz greift?

Generell haftet die Versicherung nur, wenn der Wohnwagen oder das Mobilheim auf einem Campingplatz abgestellt sind.

Deckt die Campingversicherung auch Schäden auf Standplätzen außerhalb Deutschlands?

Ja, der Versicherungsschutz gilt auf Campingplätzen innerhalb der EU.

Wie viel kostet eine Campingversicherung?

Der Beitrag richtet sich nach dem Neuwert der zu versichernden Einheit – ein durchschnittlicher Standwohnwagen ist bereits ab 80 € jährlich versicherbar.

Noch Fragen?

Du hast Fragen zu allgemeinen Versicherungsthemen oder zu Inhalten aus unserem Artikel? Dann schick uns gerne eine Nachricht an  rmv@camperstyle.de. Wir leiten deine Mail an unsere Experten bei der RMV weiter, die sich im Anschluss direkt mit dir in Verbindung setzen und deine Fragen beantworten.

Titelbild: (c) nblxer / Depositphotos.com

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. hallo, ich habe mir einen gebrauchten Wohnwagen gekauft und habe auch sehr viel geld dafür bezahlt. aber meine ehefrau kann sich im WW. nicht aufhalten oder sogar schlafen, sie hat platzangst. mir bleibt nur ein verkauf. ich habe nun den WW abgemeldet und winterfest in eine grosse halle untergestellt. bei e-bey ist er eingestellt und wartet auf einen Käufer. meine frage- muss ich den WW jetzt auf meinen namen anmelden und versichern? dann ist der neue besitzer ja schon als dritter im fahrzeugschein eingetragen. anmerkung: der wagen kam aus erster Hand.
    mit freundlichen grüssen, Leo Geilenkirchen

    1. Lieber Leo, wir haben deine Frage an die Fachleute der RMV weitergeleitet und melden uns, wenn wir von dort eine Antwort bekommen. Viele Grüße Sandra

      1. Lieber Leo, hier die Antwort der RMV, ich hoffe, sie hilft dir weiter. Ansonsten kannst du dich auch gerne direkt an die Experten bei der RMV wenden, auch wenn es um Neuabschlüsse geht. Liebe Grüße Sandra

        Du solltest mit deiner Versicherung klären, ob du eine Ruheversicherung für den Wohnwagen hast.
        Wenn nicht ist der Wohnwagen nicht versichert.
        Dann gibt es nur die Möglichkeit der Anmeldung mit Kasko.
        Wiederanmeldung auf Ehefrau.

  2. Guter Beitrag zu diesem Thema. Bei Dauercampingversicherungen kann es aber auch sein, dass nur Mobilheime etc. in Deutschland und Österreich versichert sind. Da sollte man genau darauf achten um nicht später ohne Versicherungsschutz dazustehen. Ich empfehle dafür die Firma Vivema, da diese sich darauf spezialisiert haben und gerne kostenlos beraten.

    LG Wolfgang

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

An den Anfang scrollen