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Endlich offiziell: Gastankflaschen im Wohnmobil dürfen ab sofort an der Tankstelle befüllt werden – unter einer Bedingung

Endlich offiziell: Gastankflaschen im Wohnmobil dürfen ab sofort an der Tankstelle befüllt werden – unter einer Bedingung© KI-generiert (Gemini)

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Wer eine Gastankflasche im Wohnmobil oder Wohnwagen hat, darf sie jetzt offiziell an öffentlichen Tankstellen in Deutschland mit Autogas befüllen. Das legt die geänderte Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3151 fest. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Änderung im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 30–32 vom 20.10.2026 veröffentlicht.

Die Bedingung: Die Tankflasche muss nach dem aktuellen DVGW-Arbeitsblatt G 607 eingebaut sein. Nur dann ist die Befüllung zulässig.

Warum das eine große Sache ist

Bis jetzt war die Lage absurd. Der Einbau von Tankflaschen war seit Juni 2026 über die neue G 607 sauber geregelt. Die Betankung an der Tankstelle aber nicht. Genau diesen Punkt hat Gassachkundiger Andreas Irmer von autarker.de im August in unserem Podcast als Grauzone beschrieben: nicht verboten, aber auch nicht eindeutig erlaubt, weil die Tankstellenrichtlinie noch fehlte.

Diese Lücke ist jetzt endlich geschlossen. „Die G 607 regelt den sicheren Einbau von Tankflaschen, die neue TRBS 3151 nun auch ihre Befüllung an öffentlichen Tankstellen”, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Flüssiggas Verband, in einer aktuellen Pressemitteilung des Verbands.

Voraussetzung: Einbau nach G 607

Die G 607 verlangt seit Juni 2026 einen Einbau mit versiegelter Verbindung im Flaschenkasten. Die Flasche muss trotzdem ohne Werkzeug entnehmbar sein, etwa mit Sterngriffschrauben und einer Steckkupplung. Befüllt werden darf nur im fixierten Zustand.

Für dich heißt das: Hast du deine Tankflasche vor Juni 2026 einbauen lassen, solltest du den Einbau prüfen lassen. Entspricht er nicht der aktuellen G 607, muss er angepasst und anschließend von einem Sachkundigen abgenommen werden. Einen Bestandsschutz gibt es nicht, wie Andreas Irmer im Podcast bestätigt hat.

Befüllung nur über den Außenfüllanschluss

Getankt wird ausschließlich über einen Füllanschluss außen am Fahrzeug. Der Grund: Beim Befüllen tritt konstruktionsbedingt eine kleine Menge Autogas aus. Der Außenanschluss hält dich beim Tanken aus dem Austrittsbereich heraus.

Die G 607 macht für den Außenfüllanschluss klare Vorgaben. Die Füllleitung darf nicht durch den Wohnraum laufen. Zwischen Tankflasche und Anschluss ist eine Sicherheitskupplung Pflicht.

Zwei Funktionen sorgen für den sicheren Betrieb:

  1. Füllstopp: Er begrenzt die Befüllung auf 80 Prozent. Der Rest bleibt als Puffer, falls sich das Gas bei Wärme ausdehnt.

  2. Sicherheitsventil: Steigt der Druck unerwartet, lässt es Gas ab und schließt wieder, sobald der Druck sinkt.

Was du jetzt tun solltest

Du hast bereits eine Tankflasche? Dann lass den Einbau auf G-607-Konformität prüfen, bevor du an die Tankstelle fährst. Ohne Außenfüllanschluss und versiegelte Steckkupplung bleibt die Befüllung unzulässig.

Stand: 26.10.2026 / Quelle: Pressemitteilung Deutscher Verband Flüssiggas e.V., 26.10.2026

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    Nele Landero Flores

    Träumte seit ihrer Kindheit von einem Leben auf Rädern. Tourt jetzt mit Mann und Hund ganzjährig im Wohnwagen durch Europa und verbringt die kalten Wintermonate in Mexiko. Expertin für Caravan, Camping-Ausstattung, Reise-(Geheim)Tipps, Dauerreisen und Arbeiten unterwegs. Lieblingsspots: Andalusien, Baskenland, Albanien & Mexiko.

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