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Fahrerschutz - Versicherung zur Abdeckung von Personenschäden beim Fahrer

Fahrerschutz-Versicherung – wann macht sie Sinn?

Bei einem selbstverschuldeten Unfall können alle mitfahrenden Personen ihre Schadenansprüche über die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen – nur der Fahrer selbst nicht! Dieser geht bei Personenschäden leer aus, ebenso wie die Hinterbliebenen im Todesfall. Deshalb kann es sinnvoll sein, diese Lücke über eine Fahrerschutzversicherung zu schließen.

Wann ist eine Fahrerschutzversicherung sinnvoll?

Täglich passieren auf den Straßen zahlreiche selbstverschuldete Unfälle, bei denen auch der Fahrer verletzt wird. Die gewöhnliche Haftpflichtversicherung kommt bei Eigenschäden nicht auf.

Versicherungsexperte Dieter Scheffler vom Reisemobil-Versicherer RMV rät daher in jedem Fall zum Fahrerschutz: „Um bei Unfällen mit Personenschaden in punkto Kostenübernahme auf der sicheren Seite zu sein, ist eine Fahrerschutzversicherung als Zusatzversicherung zur Haftpflicht wirklich dringend zu empfehlen. Vor allem denjenigen, die bisher keine Absicherung im Falle eines Unfalls haben, lege ich diesen Zusatzschutz besonders ans Herz. Zumal der Jahresbeitrag wirklich überschaubar ist – viel Schutz für kleines Geld.“

Wer ist mit dem Fahrerschutz versichert?

Mit dem Fahrerschutz ist der Fahrer eines versicherten PKWs oder Reisemobils auch bei einem selbstverschuldeten Unfall versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob du am Steuer deines Fahrzeugs sitzt oder zum Beispiel ein Familienmitglied oder ein Freund.

Wo liegt der Unterschied zu einer Insassenunfallversicherung?

Durch die Insassenunfallversicherung bist du als Fahrer sowie dein Mitfahrer bei unfallbedingten Personenschäden abgesichert und erhältst eine sogenannte Invaliditätssumme. Die Höhe des Betrages wird durch Berechnung des Invaliditätsgrades von deinem Versicherer bestimmt und ist abhängig von der gesundheitlichen Beeinträchtigung.

Der Fahrerschutz hingegen sichert den zum Unfallzeitpunkt berechtigten Fahrer finanziell ab – im selben Rahmen wie die Insassen über die Kfz-Haftpflichtversicherer mitversichert sind. Der Fahrer wird hier also so gesehen, als hätte er als Mitfahrer im Auto gesessen.

Dabei werden nicht nur die Schäden übernommen, die der Fahrer selbstverschuldet hat, sondern auch wenn der Schädiger nicht bekannt ist. Je nach Schwere der Verletzungen werden Kosten wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld, lebenslange Pflegekosten, Haushaltshilfe, behindertengerechte Umbaumaßnahmen übernommen.

Im Todesfall des berechtigten Fahrers wird den Angehörigen eine Hinterbliebenenrente (z.B. Witwen- oder Waisenrente) gezahlt.

Auch was die Kosten angeht, unterscheiden sich die beiden Zusatzversicherungen. Die Insassenunfallversicherung ist mit einem Jahresbeitrag in Höhe von 50 bis 120 Euro erheblich teurer als der Fahrerschutz.

Ich habe bereits eine Unfallschutzversicherung – brauche ich trotzdem einen Fahrerschutz?

Ein zusätzlicher Fahrerschutz ist allein aufgrund der hohen Deckungssumme ratsam. Wenn du bereits eine Unfallschutzversicherung abgeschlossen hast, liest du dir am besten nochmal die dazugehörigen Vertragsbedingungen in Ruhe durch und lässt dich nochmals bei deinem Versicherer beraten. Denn die Unfallschutzversicherung kommt nur für den bleibenden und dauerhaften Personenschaden auf.

Ab wie viel Jahren kann ich eine Fahrerschutzversicherung abschließen?

Die Versicherung kann ab 18 Jahren abgeschlossen werden, sobald eine Fahrerlaubnis vorliegt.


Wann zahlt die Fahrerschutzversicherung?

Der Fahrerschutz greift sowohl bei selbstverschuldeten, als auch bei Unfällen mit weiteren Beteiligten. Allerdings zählt der Versicherungsschutz nicht, wenn die Fahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stattfand, der Unfall absichtlich verübt wurde oder der Schaden durch einen illegalen Hintergrund entstanden ist.

Greift der Fahrerschutz auch bei einem Unfall ohne Gegner?

Ja, auch Unfälle ohne Beteiligung Dritter, zum Beispiel Kollisionen mit einem Baum oder anderen Hindernissen, Wildunfälle sowie ebenso wie Glatteis- oder andere witterungsbedingte Unfälle, sind unter den oben genannten Bedingungen durch den Fahrerschutz abgedeckt.

Somit bist du auch versichert, wenn kein anderer für den entstandenen Schaden haftet.

Wie hoch sind die Deckungssummen beim Fahrerschutz?

Sofern keine Ansprüche gegen Dritte bestehen oder durchsetzbar sind beträgt die Deckungssumme bei der Fahrerschutzversicherung in der Regel zwischen 8 und 12 Mio. Euro.

Wie viel kostet eine Fahrerschutzversicherung?

Die Kosten für den Fahrerschutz sind sehr übersichtlich: Bei den meisten Versicherungen wird ein Jahresbeitrag zwischen 25 und 50 Euro fällig.

Wie kann ich bei der Wohnmobil oder Kfz-Versicherung den Fahrerschutz hinzufügen?

Den Fahrerschutz kannst du als Zusatzoption mit der Angebotserstellung bzw. auf dem Versicherungsantrag wählen oder nachträglich bei deinem Versicherer dazu buchen. Voraussetzung ist eine bereits bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei vielen Versicherungen, z.B. auch der RMV, reicht ein Anruf und der Vertrag wird umgehend angepasst.

Wird bei einem Unfall zurückgestuft bzw. hat ein Unfall Auswirkungen auf die SF-Klasse?

Wenn bei einem selbstverschuldeten Unfall mit Personenschaden vom Fahrerschutz Gebrauch gemacht wird, so hat dies keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt der Haftpflichtversicherung. Anders sieht es aus, wenn zum Beispiel ein weiteres Auto beschäftigt wird – in dem Fall kommt dann die Haftpflicht für den entstandenen Schaden auf und dies wirkt sich negativ auf die SF-Klasse aus.

Was muss ich beim Abschluss einer Fahrerschutzversicherung beachten?

Auch hier gibt es einen Tipp vom Experten: „Grundsätzlich muss man beachten, dass der Versicherungsschutz nicht rückwirkend gilt, sondern vorsorglich abgeschlossen werden muss. Der Versicherungsvertrag kann jederzeit um den Fahrerschutz erweitert werden, sofern man eine Haftpflichtversicherung besitzt. Meist beginnt der Versicherungsschutz dann bereits am Folgetag“, erklärt Dieter Scheffler.

Solltest du also über den Abschluss einer Fahrerschutzversicherung nachdenken, kannst du das auch noch ganz kurzfristig, zum Beispiel vor dem Sommerurlaub, in die Hand nehmen.

Noch Fragen?

Du hast Fragen zu allgemeinen Versicherungsthemen oder zu Inhalten aus unserem Artikel? Dann schick uns gerne eine Nachricht an  rmv@camperstyle.de. Wir leiten deine Mail an unsere Experten bei der RMV weiter, die sich im Anschluss direkt mit dir in Verbindung setzen und deine Fragen beantworten.

Titelbild: (c) anyaberkut / Depositphotos.com

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