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Infos zum Fuehrerscheintausch

Schon gewusst? Alle Informationen zur Führerschein-Umtauschpflicht

Um den Führerschein-Umtausch kommen wir nicht herum. Die Geschichte des Führerscheins geht mit der Entwicklung der Kraftfahrzeuge einher und reicht bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Jeder, der ein Fahrzeug führt, muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Nach der „Fahrerlaubnis-Verordnung“ enthält diese „ … alle wesentlichen Regelungen, die für das Erlangen und den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis wichtig sind sowie eine Übersicht sämtlicher Fahrerlaubnisklassen …“.

In der EU kursieren ca. 110 verschiedene Führerscheinmodelle, die nach geltendem Recht durch einen einheitlichen europäischen Führerschein abgelöst werden. Seit dem 19. Januar 2013 gibt es ihn nur noch im Scheckkartenformat.

In diesem Beitrag erfährst du, warum und bis wann du deinen Führerschein umtauschen musst, was das kostet und wo du deinen „alten Lappen“ auf den neuen EU-Führerschein umschreiben lassen kannst.

Warum steht der Umtausch des alten Führerscheins in den EU-Führerschein an?

Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass das Verkehrs- und Fahrerlaubnisrecht europaweit harmonisiert und zentralisiert wird. Ab 2033 sollen nur noch als fälschungssicher geltende Dokumente im Umlauf sein, die in einer Datenbank zentral erfasst werden. Damit soll Missbrauch verhindert werden.

Nach dieser Richtlinie müssen in Deutschland alleine etwa 43 Millionen Führerscheine umgeschrieben werden. Um Engpässe und Wartezeiten in den Behörden zu vermeiden, machte die Bundesregierung den Weg für ein Stufenmodell frei. Nach diesem müssen die Führerscheine, gestaffelt nach Geburts-, bzw. Ausstellungsjahr, zwischen 2022 und 2033 umgetauscht werden.

Alle alten Motorrad-, PKW-und LKW-Führerscheine behalten mit ihrer Umschreibung im neuen EU-Führerschein ohne Prüfung – im Hinblick auf die Führerscheinklassen – ihre Gültigkeit. Anders als bei den PKW- und Motorrad-Klassen, gelten bei LKW- und Bus-Führerscheinen teilweise jedoch zukünftig Befristungen. Fahrer, die damals den alten Führerschein Klasse 3 erworben haben, sind von dieser Befristung jedoch nicht betroffen. Da diese Befristungen und Sonderregeln sehr umfangreich sind, würde es hier den Rahmen sprengen. Der ADAC hält jedoch alle Informationen bereit.

In Deutschland sind 43 Millionen Führerscheine umzutauschen

In Deutschland sind heute noch ungefähr 15 Millionen Führerscheine im Papierformat und ca. 28 Millionen im Scheckkartenformat im Umlauf. Bei den „alten Lappen“ gibt es noch den grauen, der bis 1.4.1986 ausgestellt wurde, den rosafarbigen EG-Führerschein, der vom 1.4.1986 bis 31.12.1998 Verwendung fand sowie die DDR-Fahrerlaubnis, die die Behörden bis 1990 ausgaben. Seit 1.1.1999 gibt es nur noch Führerscheine im Scheckkartenformat.

Wie lange sind die alten noch gültig und bis wann muss der Umtausch erfolgt sein?

Nach der Stufentabelle wird der Umtausch von Führerscheinen aus Papier (grau und rosa) nach Geburtsjahr geregelt:

  • vor 1953: bis 19.1.2033
  • 1953 – 1958: bis 19.1.2022
  • 1959 – 1964: bis 19.1.2023
  • 1965 – 1970: bis 19.1.2024
  • ab 1971: bis 19.1.2025

Der Umtausch von Führerscheinen, die ab 1999 im Scheckkartenformat ausgegeben wurden, erfolgt nach Ausstellungsjahr:

  • 1999 – 2001: bis 19.1.2026
  • 2002 – 2004: bis 19.1.2027
  • 2005 – 2007: bis 19.1.2028
  • 2008: bis 19.1.2029
  • 2009: bis 19.1.2030
  • 2010: bis 19.1.2031
  • 2011: bis 19.1.2032
  • 2012 – 18.1.2013 bis 19.1.2033

Hat der Wechsel Auswirkungen auf die Führerscheinklassen?

Die alten Führerscheinklassen behalten bei der Umschreibung ohne Prüfung ihre Gültigkeit. Das neue Führerschein-Dokument ist zukünftig auf 15 Jahre befristet. Das bedeutet, dass man alle 15 Jahre ein neues Dokument beantragen muss.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Im Gegensatz zum Fahren ohne gültigen LKW- oder Bus-Führerschein begeht man keine Straftat, wenn man die Frist für den Umtausch des PKW-Führerscheins verpasst. Solltest du nach dem Stichtag noch mit dem „alten Lappen“ erwischt werden, sind 10 Euro Verwarnungsgeld vorgesehen.

Im Ausland kann es jedoch richtige Probleme geben: Immer wieder ist von Fahrzeugkontrollen zu hören, bei denen der alte graue oder rosafarbene deutsche Führerschein beanstandet wird. Das ahndet die Polizei teilweise mit Bußgeldern. Die Europäische Kommission hat aber vereinbart, dass alle in einem EU-Land gültig erworbenen nationalen Führerscheine gegenseitig anerkannt werden. Um bei einer Polizeikontrolle jenseits der Grenzen auf diese Übereinkunft hinweisen zu können, empfiehlt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI), einen Textauszug der EU-Führerscheinrichtlinie in der jeweiligen Landessprache mitzuführen. In dem Dokument heißt es, dass die Führerscheine anerkannt werden müssen!

Hier findest du die besagte EU-Führerscheinrichtlinie (91/439/EWG), die in vielen europäischen Sprachen verfügbar ist.

Wo kann ich den neuen beantragen und was brauche ich?

In Deutschland kannst du deinen Führerschein nach wie vor nicht online beantragen – der persönliche Gang zum Amt wird fällig, da dort eine Unterschrift hinterlegt werden muss.

In den Städten und Gemeinden der einzelnen Bundesländer wird die Beantragung des europäischen Führerscheins unterschiedlich gehandhabt. Es können das Einwohnermeldeamt, das Straßenverkehrsamt oder die Kreisbehörde zuständig sein. Erkundige dich bei deiner Stadt oder Gemeinde, wo du den neuen Führerschein beantragen kannst.

Um den Führerschein umschreiben zu lassen, brauchst du deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passbild (Frontalaufnahme) sowie deinen aktuellen Schein. Für alle Scheine, die noch vor 2013 ausgestellt wurden, kann der Umtausch noch aufwendiger werden: Wer nicht mehr am damaligen Ausstellungsort wohnt, muss von der Behörde, die den ursprünglichen Führerschein ausgestellt hat, eine sog. „Karteikartenabschrift“ anfordern und diese bei der Ummeldung vorlegen. Diese kannst du per Post oder Mail, telefonisch oder mit etwas Glück online beantragen und das Dokument wird von dort direkt an die aktuelle Führerscheinstelle geschickt.

Wie lange dauert es, bis ich den neuen bekomme?

Die Bearbeitungsdauer liegt aktuell zwischen drei und sechs Wochen und der neue Führerschein kann bei der Behörde abgeholt werden. Du kannst ihn dir aber auch per Einwurf-Einschreiben direkt von der Bundesdruckerei nach Hause schicken lassen.

Was kostet der Umtausch?

Der Umtausch schlägt mit etwa 30 Euro zu Buche, zu dem noch die Kosten für ein biometrisches Passbild kommen, bei dem du im Schnitt mit 12 bis 20 Euro rechnen musst.

Sonstiges

Wer mit seinem Wohnmobil unterwegs ist, das mehr als 7,5 Tonnen wiegt, ist im Besitz des LKW-Führerscheins. Für diesen gelten dieselben Fristen. Diese Scheine müssen alle fünf Jahre verlängert werden. Das betrifft die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE – egal, ob die Führerscheine gewerblich oder privat genutzt werden. Ausnahmen bilden hier u.a. auch die alten Fahrerlaubnisse der ehemaligen Klasse 3 (s.o.). Bei gewerblicher Nutzung sind die LKW-Führerscheine aller Klassen grundsätzlich nur bis zum 50. Lebensjahr des Inhabers gültig.

Die Verlängerung solltest du mindestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit mit folgenden Dokumenten persönlich beantragen: dem alten Führerschein, einem gültigen Personalausweis oder Reisepass, einem aktuellen biometrischen Foto, einem augenärztlichen Gutachten (nicht älter als zwei Jahre) und einem allgemeinärztlichen Gutachten (nicht älter als ein Jahr).

Fazit zum Führerscheinumtausch

Bevor man sich darüber aufregt, dass das „Bürokratiemonster“ wieder zugeschlagen hat, können wir noch dankbar sein, dass durch den Stufenplan zumindest versucht wird, den Ansturm zu bewältigen. Geburtenreiche Jahrgänge und die Altersverteilung bei den Führerscheininhabern mussten entzerrt werden, um Wartezeiten in den Behörden zu vermeiden.

Ob der Führerscheinumtausch den von der EU gewünschten Effekt bringt, Fälschungen und Missbrauch vorzubeugen, bleibt abzuwarten.

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