Zulässiges Gesamtgewicht, Stützlast, Zuglast? Klingt erst einmal höchst kompliziert - ist es irgendwie auch. Und gerade deshalb ungeheuer wichtig. Denn die Anhängelast des Zugfahrzeugs und das zulässige Gesamtgewicht sowie die Stützlast des Caravans haben wesentlichen Einfluss auf das Fahrverhalten und damit auf die Sicherheit!
Inhaltsverzeichnis
Anhängelast und Stützlast
Das Thema Zugfahrzeug haben wir bereits behandelt: Ratgeber: So findest du das passende Zugfahrzeug für deinen Wohnwagen. Nun geht es also um die Anhängelast, d.h. das Gewicht, welches das Zugfahrzeug hinter sich herziehen darf. Hierbei werden zunächst einmal zwei Angaben unterschieden:
die zulässige Anhängelast von gebremsten
und ungebremsten Anhängern.
Du findest diese Angaben in deiner Zulassungsbescheinigung unter O.1. (gebremster Anhänger) und O.2. (ungebremster Anhänger) bzw. im alten Fahrzeugschein in den Feldern 28 und 29.
Bevor ich zur eigentlichen Frage komme, nämlich ob du einen Anhänger ziehen darfst, dessen zulässige Gesamtmasse die Anhängelast deines Zugfahrzeugs überschreitet, möchte ich noch kurz auf die Zusammenhänge zwischen Anhängelast und Stützlast eingehen:
Die Stützlast ist die Kraft, die beim Ziehen eines Anhängers vertikal (also von oben) auf die Anhängerkupplung wirken darf.
Diese Stützlast gibt der Pkw-Hersteller vor und sie liegt in den meisten Fällen irgendwo zwischen 70 und 90 kg, häufig bei 75 kg. Der Caravanhersteller wiederum gibt für seinen Anhänger eine maximale Deichsellast an, welche meistens bei 100 kg liegt. Im Fahrbetrieb gilt der kleinere Wert, aber er sollte möglichst voll ausgenutzt werden, weil eine hohe Stützlast die Fahrstabilität deines Gespanns erhöht.
Also: Wann darf der Wohnwagen wegen der Stützlast, die ja dem Pkw zugerechnet wird, mit mehr Gewicht beladen werden?
Hier sind drei Beispiele zum besseren Verständnis. Angenommen wir haben einen Pkw mit einer zulässigen Anhängelast von 1.200 kg und einen Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von Beispiel 1.) 1.100 kg, Beispiel 2.) 1.200 kg und Beispiel 3.) 1.300 kg
Beispiel: Zul. Anhängelast 1.200 kg – zGG 1.100 kg
Das zGG des Wohnwagens ist kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens und das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens darf die 1.100 kg nicht überschreiten. Die Stützlast spielt in diesem Fall bei der Beladung des Anhängers keine Rolle.Beispiel: Zul. Anhängelast 1.200 kg – zGG 1.200 kg
Das zGG des Wohnwagens ist genauso hoch wie die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs. Das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens darf damit auch nur max. 1.200 kg betragen. Auch hier spielt die Stützlast keine Rolle.Beispiel: Zul. Anhängelast 1.200 kg – zGG 1.300 kg
Jetzt kommt die Stützlast zum Einsatz! Das zGG des Wohnwagens ist höher als die zulässige Anhängelast des Zugwagens. Er darf deshalb um die Stützlast von 75 kg höher beladen werden. Sein tatsächliches Gewicht darf also 1.275 kg betragen. Dieses Gespann wäre also das Einzige, bei dem der Wohnwagen um den Wert der Stützlast schwerer sein dürfte als durch die Anhängelast vorgegeben.
Fazit: Du darfst grundsätzlich auch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse höher ist als die zulässige Anhängelast deines Zugfahrzeugs. Dann musst du aber darauf achten, dass die Beladung den Wert der Anhängelast nicht - oder wie in Beispiel 3 nur um den Wert der Stützlast - überschreitet.
Zuladung und Zuggesamtgewicht
Die Zuladung macht den Kohl fett. Ganz genau! Den maßgeblichen Wert für dein Gespann liefert nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, sondern die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs plus Masse des zu ziehenden Anhängers, bestehend aus Achslast plus Stützlast.
Wichtig ist also in jedem Fall die Zuladung und die gilt sozusagen „all inklusive“ – also inklusive Gepäck, Ausstattung, Frisch- und Abwasser, Gasflaschen etc. Ein Wert, der unter Umständen schnell erreicht ist. Immerhin wiegt eine 5-Liter-Gasflasche aus Stahl schon ca. 12 kg.
Doch damit nicht genug: Wichtig ist auch das Zuggesamtgewicht, also das Gewicht aus Zugfahrzeug + Anhänger. Im „Leergewicht“ deines Zugfahrzeugs ist bereits das Bordwerkzeug (Wagenheber und Warndreieck) eingerechnet, sowie eine 90-prozentige Tankbefüllung und ein 75 kg schwerer Fahrer. Du musst aber noch das Gewicht des im Zugfahrzeug untergebrachten Gepäcks berücksichtigen und in der Tat auch das Gewicht deiner Mitfahrer!
Und last but not least kommt es auch noch darauf an, wann du deinen Führerschein gemacht hast. Möglicherweise erst nach 1998? Dann dürfte das Gespann, das du ziehen möchtest, die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Sonst müsstest du dazu dann den sogenannten B96 – eine Erweiterung des „normalen“ B-Führerscheins – oder sogar einen BE-Führerschein machen.
Weitere Infos dazu findest du im Artikel "Führerschein für Wohnwagen und Gespanne".
Und was bedeutet das jetzt alles für die 100er-Zulassung?
Es besteht die Möglichkeit, deinen Wohnwagen für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zuzulassen. Grundsätzlich sei gesagt: Unter anderem müssen bestimmte Massenverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab und wird folgendermaßen berechnet:
Anhänger ohne hydraulische Stoßdämpfer = Faktor 0,3
Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern = Faktor 0,8
Leergewicht des Zugfahrzeugs mal 0,3 bei Anhängern OHNE hydraulische Stoßdämpfer und Leergewicht des Zugfahrzeugs multipliziert mit 0,8 bei Anhängern mit Bremse UND hydraulischen Stoßdämpfern. Bei einem Wohnwagen mit 100er-Zulassung muss sich die zulässige Stützlast des Gespanns an der größtmöglichen Stützlast (Wohnwagen oder Zugfahrzeug) orientieren!
Die Voraussetzungen und alle weiteren Infos zur 100er-Zulassung kannst du hier nachlesen: 100er-Zulassung für den Wohnwagen – Was du dazu wissen musst!
Strafe muss sein?
Bei der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder der Stützlast drohen dem Fahrer des Gespanns mitunter hohe Strafen. So wird beispielsweise eine Überschreitung der Stützlast um mehr als 50 % mit 60,00 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Auch bei Überladung kassiert der Fahrer Punkte und Bußgeld. In beiden Fällen wird zudem der Fahrzeughalter zur Rechenschaft gezogen. Du darfst außerdem mit dem überladenen Gespann nicht weiterfahren; erst wenn du das Gewicht so weit reduziert hast, dass es den Vorschriften entspricht, kannst du die Fahrt fortsetzen.
Weitere Tipps und Hinweise zum Thema Beladung kannst du im Artikel "Wohnwagen richtig beladen – eine Frage der Sicherheit!" nachlesen.
Link-Tipps zum Thema
Unter der Schirmherrschaft des niederländischen Caravanclubs NCC gibt es im Internet einen Zugwagenrechner.
Der TÜV Nord hat Infos zur 100er-Zulassung zusammengestellt: 100 km/h-Zulassung für Kfz-Anhänger.
Der ADAC hat ebenfalls Content zum Thema Gewicht und Zuladung: Sicherheitstipps Wohnwagen.
Fazit
Ja, es hört sich kompliziert an, aber neben empfindlichen Strafen droht dir noch etwas ganz anderes – der Verlust deiner Fahrsicherheit. Und das ist eigentlich der wichtigste Punkt, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Hast du erst einmal die ganzen verschiedenen Begriffe verstanden, ist es auch gar nicht mehr so kompliziert!


12 Kommentare
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