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GSR II für Wohnmobile: Das gilt für Neuzulassungen seit Juli 2026

Ein Händler erklärt einem älteren Paar das Armaturenbrett und Assistenzsysteme eines Wohnmobils.KI-generiert

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Neues Wohnmobil bestellt und der Preis fällt höher aus als im Prospekt angekündigt? Ursache dafür sind unter anderem die Vorschriften der EU-Verordnung 2019/2144 (General Safety Regulation II, kurz GSR II). Während Standard-Pkw und Transporter (Klassen M1 und N1) die erweiterten Assistenzsysteme bereits seit dem 7. Juli 2024 verpflichtend aufweisen müssen, gilt für Wohnmobile als Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (bzw. im Mehrstufen-Genehmigungsverfahren) der Stichtag 7. Juli 2026 für alle Neuzulassungen. Für bereits zugelassene Bestandsfahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.

Geltungsbereich und Fristen nach Fahrzeugklassen

  • Wohnmobile bis 3,5 Tonnen (Klasse M1): Nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsfristen zum 7. Juli 2026 dürfen Fahrzeuge dieser Klasse nur noch neu zugelassen werden, wenn alle für diese Fahrzeugklasse vorgesehenen Pflichtsysteme verbaut sind.

  • Wohnmobile über 3,5 Tonnen (Klassen M2/N2): Für schwere Reisemobile (z. B. auf Lkw-Fahrgestellen) gelten angepasste Anforderungsprofile. Der Fokus liegt hier insbesondere auf Systemen zur Überwachung des toten Winkels beim Abbiegen sowie Warnsystemen beim Anfahren.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtsysteme

Für leichte Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen schreibt die GSR II unter anderem folgende Systeme vor:

  • Notbremsassistent (mit Erkennung vorausfahrender Fahrzeuge sowie Fußgänger und Radfahrer)

  • Spurhalteassistent (Spurverlassenswarner bzw. Notfall-Spurhalteassistent)

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA – warnt bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit)

  • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner

  • Erweiterter Ablenkungswarner

  • Rückfahrassistent (Kamera, Sensoren oder Querverkehrswarner)

  • Reifendruckkontrollsystem (RDKS)

  • Ereignisdatenspeicher (Event Data Recorder / EDR): Zeichnet im Falle einer Kollision anonymisierte Unfallparameter auf.

  • Alkolock-Schnittstelle: Standardisierte Vorrüstung zum Einbau einer Atemalkohol-Wegfahrsperre.

Die Pflichtkomponenten schlagen sich in den Produktionskosten der Basisfahrzeug-Hersteller nieder und erhöhen dadurch höchstwahrscheinlich die Verkaufspreise für Endkunden.

Empfehlungen für den Fahrzeugkauf

  • Erstzulassung beachten: Entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften ist das Datum der Erstzulassung, nicht das Kaufvertragsdatum.

  • Basisfahrzeug prüfen: Viele Basisfahrzeuge (wie Fiat Ducato, Mercedes-Benz Sprinter, Ford Transit oder VW Crafter) werden von den Herstellern bereits schrittweise ab Werk mit den geforderten GSR-II-Systemen ausgerüstet.

  • Transparente Preisgestaltung: Käufer sollten sich vom Händler genau aufschlüsseln lassen, welche Preisveränderungen direkt auf die Ausrüstung mit GSR-II-Komponenten zurückzuführen sind.

Bestandsschutz und Ausnahmeregelungen

  • Bestandsschutz: Fahrzeuge, die vor den jeweiligen Stichtagen bereits zugelassen wurden, sind vom Bestandsschutz gedeckt.

  • Auslaufende Serien: Gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) 2018/858 sowie den Vorgaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) können für bereits produzierte Lagerfahrzeuge unter bestimmten Bedingungen zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen für die Erstzulassung erteilt werden.

  • Anhänger: Nicht motorisierte Fahrzeuge (wie Wohnwagen/Caravans) fallen nicht unter die GSR-II-Pflichten für motorisierte Assistenzsysteme.

Quellen und weiterführende Informationen

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    Justyna Glatzer

    Justyna Glatzer ist unsere Content Marketing Managerin. Seit fünf Jahren verbindet sie ihren akademischen Hintergrund mit ihrer Leidenschaft für Camping, steuert die Artikelplanung und berichtet über aktuelle Angebote und Branchen-Neuheiten. Privat erkundet sie die Natur am liebsten beim Zeltcamping und Wandern – stets in Begleitung ihrer zwei Hunde.

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