Die Freeventure GmbH hat einen Insolvenzantrag gestellt, das Amtsgericht München hat daraufhin eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Münchner Unternehmen betreibt die Campervermietung Vanever, die erst Anfang 2025 Teile des insolventen Vermieters Off (ehemals CamperBoys) übernommen hatte (wir berichteten).
Update 14.08.2026: Einstellung des Geschäftsbetriebs am Sonntag – keine Fahrzeugübergaben mehr!
Nach Informationen vom vorläufigen Insolvenzverwalter RA Rolf Pohlmann wird das operative Geschäft zum Sonntag, 16.08.2026 eingestellt. Danach werden keine Fahrzeuge mehr an Mieter und Mieterinnen übergeben.
- Wenn du per Kreditkarte oder Paypal gezahlt hast, solltest du dich unverzüglich an deine Bank bzw. Paypal wenden und ein Chargeback fordern. Falls du noch in der zulässigen Frist bist, hast du eine Chance, dein Geld zurück zu bekommen. Allerdings handhabt das jede Bank und jeses Kreditkarteninstitut anders.
- Falls du über Check24 gebucht hast, wende dich an das Unternehmen. Auch hier besteht unter Umständen eine Chancen, das Geld zurück zu bekommen. Eine Garantie gibt es nicht.
- Ansonsten bleibt dir nur, deine Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einigen Monaten anzumelden. Ob du Geld zurück bekommst, steht allerdings in den Sternen. Alle bekannten Kunden werden im Zuge des Insolvenzverfahrens informiert und können Ihre Forderungen dann anmelden.
Warum kann der Betrieb nicht fortgeführt werden?
Laut Pressemeldung vom vorläufigen Insolvenzverwalter hat der wichtigste Fahrzeuglieferant am 29.07.2026 wegen Zahlungsverzug den Vertrag außerordentlich gekündigt. Und damit die Nutzung der Hälfte der rund 430 Fahrzeuge untersagt. Unter diesen Umständen ist eine wirtschaftliche Fortführung des Mietbetriebs nicht möglich.
Mir ist bewusst, dass diese Situation für viele Kunden in der laufenden Urlaubssaison eine ganz erhebliche Belastung bedeutet. Die Einstellung des Betriebs ist dennoch die einzig rechtlich zulässige und wirtschaftlich verantwortungsvolle Entscheidung.
erklärt der vorläufige Insolvenzverwalter Rolf G. Pohlmann.
Einige unserer gestern Abend gestellten Fragen an die Geschäftsführung und den vorläufigen Insolvenzverwalter sind damit beantwortet, eine Stellungnahme zu den übrigen Punkten aus unserer Mail liegt uns bislang nicht vor.
Ursprungsmeldung vom 13.8.2026:
Nach einem Hinweis aus der Branche sind wir auf die amtliche Bekanntmachung des Amtsgerichts München vom 12. August 2026 gestoßen (Az. 1501 IN 3042/26). Daraus geht hervor: Freeventure hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst gestellt, es handelt sich also um einen Eigenantrag. Zur Sicherung des Vermögens ordnete das Gericht noch am selben Vormittag die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Münchner Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann bestellt. Verfügungen des Unternehmens sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam, das gilt ausdrücklich auch für die Einziehung von Außenständen.
Dass ein Unternehmen den Antrag selbst stellt, sagt für sich genommen noch nichts über den Ausgang. Eigenanträge erfolgen aber häufig früher als Fremdanträge von Gläubigern, was die Chancen auf eine geordnete Lösung tendenziell verbessert.
Wichtig zur Einordnung: Ein Insolvenzverfahren ist damit noch nicht eröffnet. Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine Sicherungsmaßnahme nach § 21 der Insolvenzordnung. In dieser Phase prüft das Gericht, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das Vermögen für ein Verfahren ausreicht. Der Geschäftsbetrieb läuft in dieser Zeit in der Regel weiter. Ob und wann das Verfahren eröffnet wird, ist offen. Auch eine Sanierung ist in diesem Stadium noch möglich.
Wer ist Freeventure?
Die Freeventure GmbH mit Sitz in München (HRB 281321, Amtsgericht München) ist die Gesellschaft hinter der Vermietplattform Vanever. Geschäftsführer ist laut Impressum Philipp J. Jacke. Vanever setzt auf ein Partnerflotten-Modell: Statt eigene Fahrzeuge zu kaufen, mietet das Unternehmen Camper saisonal von Händlern und Ausbauern und vermietet sie über ein Stationsnetz in Deutschland und Österreich weiter.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels war die Website vanever.com normal erreichbar. Buchungen waren möglich, das Unternehmen bewarb dort sogar noch Last-Minute-Rabatte für den Sommer.
Die Vorgeschichte: Übernahme von Off
Aufmerksame Leser kennen den Namen: Anfang 2025 hatte Vanever Teile des insolventen Campervermieters Off übernommen, der zur CamperBoys GmbH gehörte und im Oktober 2024 Insolvenz angemeldet hatte. Zu den übernommenen Werten zählten die Marke, die Station in Hamburg, Teile des Teams sowie die Vermietsoftware. Fahrzeuge übernahm Vanever damals bewusst nicht. Wir hatten hier darüber berichtet.
Auch mit einer weiteren Pleite der Branche gab es Berührungspunkte: Nach der Insolvenz von FreewayCamper kaufte Vanever nach eigenen Angaben die Domains des Unternehmens aus der Insolvenzmasse. Mit der FreewayCamper-Insolvenz selbst hatte Freeventure nach eigener Darstellung nichts zu tun.
Damit ist Freeventure innerhalb von rund zwei Jahren der dritte größere deutsche Campervermieter, der einen Insolvenzantrag stellt. Die Vermietbranche steht seit dem Ende des Corona-Booms unter Druck: gestiegene Fahrzeug- und Finanzierungskosten auf der einen Seite, eine zurückhaltendere Nachfrage auf der anderen.
Was bedeutet das für Kundinnen und Kunden?
Kurz gesagt: Das ist derzeit noch nicht absehbar. Ein paar Punkte lassen sich aber allgemein einordnen.
Bestehende Buchungen: Im Eröffnungsverfahren läuft der Geschäftsbetrieb üblicherweise weiter. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat in der Regel sogar ein Interesse daran, dass gebuchte Reisen stattfinden, denn nur ein laufender Betrieb lässt sich sanieren oder verkaufen. Wer eine Reise bei Vanever gebucht hat, muss also nicht in Panik verfallen, sollte die Entwicklung aber im Blick behalten. Bei konkreten Fragen zur eigenen Buchung ist der direkte Kontakt zum Unternehmen der beste Weg. Sinnvoll ist es auch, Buchungsbestätigungen, Zahlungsbelege und den Schriftverkehr aufzubewahren.
Anzahlungen und Vorkasse: Hier liegt das eigentliche Risiko. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden und eine bezahlte Leistung nicht mehr erbracht werden, wird aus dem Erstattungsanspruch in der Regel eine sogenannte Insolvenzforderung. Die muss beim Verwalter zur Tabelle angemeldet werden, am Ende gibt es meist nur eine Quote, also einen Bruchteil des Betrags. Wer per Kreditkarte oder PayPal bezahlt hat, kann unter Umständen über den Käuferschutz beziehungsweise ein Chargeback an sein Geld kommen. Dafür gelten allerdings Fristen, ein Blick in die Bedingungen des Zahlungsanbieters lohnt sich früh.
Gutscheine und Guthaben: Für sie gilt im Ernstfall dasselbe wie für Anzahlungen. Wie schnell solche Werte verloren gehen können, hat gerade die Off-Insolvenz gezeigt: Dort waren alte Gutscheine nach der Verfahrenseröffnung nicht mehr einlösbar.
Kautionen: Wer aktuell mit einem Vanever-Fahrzeug unterwegs ist oder kürzlich eines zurückgegeben hat, sollte die Rückzahlung der Kaution im Auge behalten und bei Verzögerungen zeitnah schriftlich nachhaken.
Neubuchungen: Ob man jetzt noch bei Vanever bucht, muss jeder selbst abwägen. Der Betrieb läuft, die Website nimmt Buchungen an, und noch ist nicht einmal sicher, ob das Verfahren überhaupt eröffnet wird. Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt eine Zahlungsart mit Käuferschutz und hält den Vorkasse-Anteil so klein wie möglich.
Wichtig: Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Wie es im Einzelfall aussieht, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab.
Wir haben Freeventure um eine Stellungnahme gebeten und aktualisieren diesen Artikel, sobald uns neue Informationen vorliegen.
Stand: 13. August 2026
Titelfoto (Symbolbild): aa-w / Depositphotos.co
