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Hallo und herzlich willkommen bei Camper Style, deinem Camping-Podcast. Ich bin Sebastian und diesmal ohne Nele, erklär ich gleich mal 'n bisschen und dafür aber zusätzlich wieder mit einem Gast hier im virtuellen Podcast-Studio. Und heute geht es um Schadenfreiheitsklassen beim Wohnmobil. Ja, eigentlich wollte ich die Folge zusammen mit Nele und unserem Gast durchführen, aber in dem Moment, wo unser Gast sich ins Podcast-Studio eingewählt hat, ist Nele verschwunden. Nele ist grade in Mexiko und ich vermute mal, dass grade dort, wo sie ist, komplett das Internet ausgefallen ist. Also Handy, Rechner, WLAN, alles ist tot. Und es kann sein, dass sie im Laufe der Folge noch dazukommt oder dass ihr eben auch mit mir und unserem Gast vorliebnehmen müsst. Und da bin ich schon bei unserem Gast.
Ich hab mir, also eigentlich wir, aber ich hab mir den Dieter Schäffler von der RMV einmal wieder ins virtuelle Podcast-Studio eingeladen. Er war ja schon das ein oder andere Mal hier. Wenn wir Versicherungsthemen behandelt haben und wenn's um Schadenfreiheitsklassen geht und allem drumherum, wo's 'ne ganze Menge zu wissen gibt, ist er der Profi, den wir als Erstes fragen würden und deswegen ist er hier bei uns im Podcast-Studio. Ähm, magst du dich einmal, Dieter, unseren Hörer und Hörerinnen kurz vorstellen?
Ja, hallo zusammen, Dieter Schäffler. Bin, äh, Geschäftsführer der RMV, Reim Mobil Versicherung. Und, ähm, freue mich, dass ich heute wieder mal Gast sein darf bei euch, dir, wie auch immer. Ich hoffe nicht, dass mein Einwählen dann Nele rausgekickt hat. Vielleicht kommt sie ja später noch dazu, wenn sie wieder Internet hat. Nein, ich freu mich, dass wir heute noch mal über Themen sprechen können, die sicherlich den ein oder anderen, ähm, Zuhörer, äh, dann auch 'n bisschen mehr Klarheit bei dem einen oder anderen Thema bringen könnten. Von daher, ähm, ja, starten wir einfach und, äh, ich bin gespannt, welche Fragen denn auf der Seele brennen.
Genau, aber bevor wir in das Thema einsteigen, ganz kurz für alle Hörer und Hörerinnen, die uns bei Spotify hören. Spotify hat 'ne neue Funktion für uns Podcaster rausgebracht, da können wir euch eine Frage stellen und eine Umfrage machen. Das bedeutet, ähm, ihr könnt bei dieser Folge, wenn ihr uns auf Spotify hört, einmal in eure App gucken und da seht ihr dann da, wo die Show Notes auch sind, ähm, dass ihr da 'ne Frage beantworten könnt. Da werden wir euch 'ne Frage stellen, die müssen wir uns noch überlegen und wir werden vermutlich auch 'ne kleine Umfrage mit dazu erstellen. Das werden wir jetzt für jede Folge machen. Das haben wir auch für die letzten beiden rückwirkend noch gemacht, wo's um die Campingtrends ging. Und wir würden uns da sehr freuen, wenn ihr da 'n bisschen mit uns in Interaktion gehen wollt und die Fragen beantworten. Das verkürzt sozusagen 'n bisschen den, ähm, Feedback-Prozess, den ihr sonst auch über camperstyle.de/podcast haben könnt oder uns 'ne Mail schreiben könnt.
Und ja, wir testen das mal. Gebt uns also gerne da mal 'ne Antwort auf die Frage, wenn ihr uns bei Spotify hört. Jetzt aber rein ins Thema Schadensfreiheitsklassen. Und auch wenn das, ich glaub zumindest, was es ist, die meisten wissen, wollen wir's trotzdem noch mal grundlegend beantworten. Dieter, was sind Schadenfreiheitsklassen und wofür sind sie gut?
Ja, Schadenfreiheitsklassen, wie das Wort schon beinhaltet, ähm, sagt der Kfz-Versicherung, dass man bei einem motorisierten Fahrzeug, ähm, eingestuft wird, und zwar nach gewissen Kriterien, die dann sind: Wie lange fahre ich ein Fahrzeug schadenfrei und komme so mit diesem Zeitraum der Schadenfreiheit in eine weitere Kategorie, in dem Fall Klasse genannt, in dem der Versicherungsnehmer in den Genuss kommt, je mehr Schadenfreiheit vorhanden ist, je geringer auch dann der Beitrag im Laufe der Jahre werden kann.
Natürlich immer schön Konjunktiv, werden kann, weil genau wie die Schadenfreiheit dazu führt, dass ich weniger Beitrag zahle. Genauso kann es natürlich auch sein, dass wenn ich eben nicht schadenfrei bin, auch im Umkehrverhältnis natürlich etwas mehr zahlen muss. Und dabei hat der Versicherungsgeber sich natürlich auch große Gedanken gemacht und hat dann die entsprechenden, ähm, Fahrzeuge, die motorisiert sind, auch in 'ner Kategorie eingeteilt. Sodass also jedes, jede Fahrzeugart eine unterschiedliche, ähm, ja, Schadenfreiheitsklasse beinhaltet. Klassisches Beispiel: Ähm, wir sprechen jetzt hier primär mal über Wohnmobile.
Bei Wohnmobilen gibt's auch eine Schadenfreiheitsklasse, die bei null anfängt und bei 20 endet. Dort ist die letzte Stufe erreicht. Das heißt, man hat 20 Punkte mehr schadenfreie Jahre, wäre das die letzte Stufe und man kann nicht weiter herabgestuft werden, auch beim Beitrag. Beim PKW ist es deutlich anders. Je nach Versicherungsgesellschaft gibt's da mittlerweile 40 schadenfreie Jahre. Beim Motorrad ist es anders. Bei Lkw bis 3,5, über 3,5 Tonnen ist es anders. Also wie gesagt, jede Fahrzeugart ist da sehr individuell und auch entsprechend individuell in den vorhandenen, ja, Beitragssätzen, die hinter diesen Schadenfreiheitsklassen sich dann natürlich dann befinden.
Okay, ich dachte ja, das ist super einfach. Da gibt's, äh, zehn verschiedene Klassen und dann war's das, aber da steckt also ganz viel dahinter. Wir versuchen das jetzt auch im Laufe der Sendung noch 'n bisschen, ähm, aufzudröseln, um da quasi- Noch ein bisschen tiefer reinzugehen. Und wir wollen uns primär aber auch heute um das Wohnmobil und den vielleicht Wohnwagen kümmern. Das ist gleich die nächste Frage. Aber davor hat Nele tatsächlich geschafft, wieder Internet zu bekommen und hat sich heimlich ins virtuelle Podcast-Studio hier geschlichen.
Juhu, hallo ihr beiden und hallo liebe Hörerinnen und Hörer da draußen. Ähm
Was war passiert in Mexiko?
Äh, ich weiß es nicht. Ich hab zwischenzeitlich mit dem Support von unserem, äh, Mobilfunkanbieter telefoniert und plötzlich war das Internet wie von Zauberhand wieder da. Ähm, also ich begrüße euch jetzt auch beide aus meinem virtuellen Beach-Studio sozusagen. Es kann auch sein, dass es zwischendurch ein bisschen lauter wird, weil die Wellen heute am Meer extrem stark sind und auch hier auf dem Campingplatz einiges los ist. Aber ich freue mich jetzt auf jeden Fall, dass ich noch spontan dazukommen konnte.
Sehr schön.
Wunderbar. Du hast auch quasi nur die erste Frage verpasst, äh, zum Thema: Was sind überhaupt Schadenfreiheitsklassen und was bringen sie? Und dann können wir jetzt quasi gemeinsam bisschen in die Tiefe gehen. Ich, äh, häng mal noch die nächste Frage hinten dran. Gibt-- Du hast ja jetzt gesagt, Schadenfreiheitsklassen gibt's für verschiedene Fahrzeugtypen. Gibt es auch beim Wohnwagen Schadenfreiheitsklassen?
Nein, beim Wohnwagen gibt's keine Schadenfreiheitsklassen, weil der Wohnwagen nicht motorisiert ist. Sondern es gibt nur für motorisierte Kfz eine entsprechende Schadenfreiheitsklasse. Der Wohnwagen gilt als Anhänger. Genauso wie der normale Anhänger, sage ich jetzt mal, der mit Plane und Spiegel durch die Gegend fährt, ebenfalls keine Schadenfreiheitsklasse hat, so hat der Wohnwagen als Anhänger im weitesten Sinne ebenfalls, weil er angehängt ist, keine Schadenfreiheitsklasse. Er fährt immer auf einem gleichbleibenden Beitrag. Selbst dann, ob ein Schaden eingetreten ist oder ob kein Schaden.
Okay.
Dann schalte ich mich doch auch mal direkt mit 'ner Frage ein: Bei welchen Versicherungsarten gibt's denn überhaupt Schadenfreiheitsklassen? Also wir haben ja Haftpflicht, wir haben Vollkasko, wir haben Teilkasko. Gibt's dort überall diese Möglichkeit oder sind die auf bestimmte Versicherungsarten begrenzt?
Ähm, ja, ist 'ne gute Frage. Im Prinzip ist es so, dass diese Schadenfreiheitsklassen sich zum einen nur auf die Haftpflicht und zum anderen nur auf die Vollkasko beziehen. Und Haftpflicht ist klar, immer dann, wenn ich, äh, mit meinem Fahrzeug unterwegs bin und einer anderen Person einen Schaden zufüge, sei es jetzt am Fahrzeug oder aber durch einen Personenschaden, muss ich für den Schaden haften. Andererseits, wenn ich mir selber im Rahmen meiner Vollkaskoversicherung einen Schaden zufüge, indem ich durch Unachtsamkeit mal beim Ausparken mal gegen einen Poller fahre und füge mir einen ziemlich heftigen Heckschaden zu, dann wäre das ein Schaden der Vollkaskoversicherung. Auch dabei gibt's sogenannte Schadenfreiheitsklassen. Die Teilkaskoversicherung hingegen ist ein, ein Bereich, der, ähm, im weitesten Sinne ja nicht bei einem, von einem Verschulden oder von einem Dazutun des Versicherungsnehmers sprechen kann.
Gehe ich jetzt einfach mal von den Glasschäden aus. Steinschlag, Hagelschaden, Sturmschaden, Feuerschaden. Das sind im weitesten Sinne ja Schäden, die nicht unmittelbar von dem Versicherungsnehmer beeinflusst werden können und insofern gibt's darauf auch keine Schadenfreiheitsklassen.
Okay, vielen Dank. Welche Regeln gelten denn sonst noch beim Thema Schadenfreiheitsklassen? Muss ich da sonst noch irgendwas beachten?
Ja, also Regeln gibt's da 'ne ganze Menge. Ähm, das ist ein sehr weitreichendes Thema. Ich versuch's mal, mal kurz zu umrahmen. Also generell sagt man ja, man steigt mit einer gewissen Schadenfreiheitsklasse ein. Damit fangen aber auch schon die Probleme an. Weil in dem Moment, wo ich zum ersten Mal ein Fahrzeug auf mich selber anmelde, habe ich ja bisher noch überhaupt keine Schadenfreiheit erfahren und ich müsste mit null anfangen. Gibt's in der Regel aber nirgendwo. Ähm, die Versicherer haben dann sogenannte Sondereinstufungen gewählt, dass man unter bestimmten Voraussetzungen eben nicht mit null anfängt, sondern je nach Gesellschaft, je nach Tarif oder Versicherungsgesellschaft und Tarif kann man eher mit Schadenfreiheitsklasse ein halb anfangen, mit Schadenfreiheitsklasse zwei, mit fünf und beispielsweise bei uns fängt der Reisemobilist mit einer Schadenfreiheitsklasse acht an, wenn er zum ersten Mal auf sich ein Fahrzeug anmeldet und älter als fünfundzwanzig Jahre ist.
Das gilt als eine sogenannte Sondereinstufung. Das heißt, er kriegt eine gewisse Anzahl von Jahren im Prinzip geschenkt. Das nennen wir dann Sondereinstufung.
Da hab ich-
Mhm.
Da hab ich eben direkt 'ne Zwischenfrage. Also du hast gesagt, wenn er zum ersten Mal ein Fahrzeug zulässt. Das heißt, auch wenn er vorher noch keinen Pkw gefahren hat?
Richtig. Das heißt, dass, genau, wenn er vorher noch keinen Pkw gefahren hat, erstmalig ein Fahrzeug auf sich anmeldet. Die Frage ist aber sehr gut, weil da kommen wir nämlich zu dem nächsten Feld. Hat er bereits vorher einen Pkw auf sich angemeldet, hat er ja mit dem Pkw mit großer Wahrscheinlichkeit schon eine sogenannte Schadenfreiheitsklasse erfahren, nämlich die, weil das Fahrzeug art Pkw. Beispielsweise, er hat jetzt sechs Jahre einen Pkw auf sich angemeldet und hat eine Schadenfreiheitsklasse sechs erfahren, weil er sechs Jahre schadenfrei war. Man steigt also immer eine Klasse, wenn, und das war auch noch mal eine Sache zu den Regeln, wenn das Fahrzeug, das man gefahren hat, mindestens sechs Monate angemeldet war und auch schadenfrei war. Dann steigt man im nächsten Jahr eine Klasse weiter.
Wir sind also im Jahr dreiundzwanzig. Wenn ich jetzt das Fahrzeug, wir haben jetzt März, bis, ähm, sagen wir mal, Oktober fahre, das schadenfrei ist, habe ich meine sechs Monate erfüllt und würde dann im darauf folgenden Jahr, im Jahr 2024, eine Klasse weiter hoch. Ja, immer Stichtag dann, wenn das Jahr des Versicherer wechselt. In dem Fall erster erster, wenn das Jahr bis zum einunddreißig zwölf geht. Jetzt hat er aber, um noch mal auf das Beispiel zurückzukommen mit dem PKW, ähm, schon bereits sechs Jahre erfahren und sagt: "Hm, ich möchte gerne jetzt mal Wohnmobil fahren. Find ich total interessant, machen meine Freunde auch. Ist 'ne ganz coole Sache, also kauf ich mir ein Reisemobil und melde dieses Reisemobil auf mich an." Dann fragt natürlich der Versicherer: "Sind schon schadenfreien Jahre vorhanden?"
Ja, sind sie. Nämlich die von dem PKW. Mein PKW meld ich ab, verkauf ich. Ich brauch keine zwei Fahrzeuge. Also kann ich natürlich die schadenfreien Jahre von meinem PKW auf mein Wohnmobil packen und steige dann somit in dem Tarif von Wohnmobilen mit einer Schadenfreiheitsklasse sechs ein, weil ich bereits Jahre vorhanden habe.
Da hab ich noch eine Zwischenfrage. Die, die schadenfreien Jahre, die sammel, die kann ich ausschließlich sammeln, wenn ich ein auf mich zugelassenes Fahrzeug fahre. Wenn ich zum Beispiel das auf meine Frau zugelassene Fahrzeug fahre, dann kann ich die schadenfreien Jahre nicht sammeln, oder?
Das Entscheidende ist nicht, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, also als, als Halter oder Halterin, sondern das Entscheidende ist, wer ist Versicherungsnehmer. Wenn du jetzt Versicherungsnehmer bist und deine Frau ist Halterin des Fahrzeugs, dann laufen die schadenfreien Jahre auf den Versicherungsnehmer, weil der Vertragspartner des Versicherers ist.
Also es ist, ja, im Endeffekt ist es auch klar, das ist ja quasi der Bonus dafür, dass ich fleißig meine Versicherung zahle und sie nicht nutze und demzufolge bekomme ich halt auch nur dann, äh, den Rabatt eingeräumt.
Das ist richtig. Aber ich glaub, die Frage zielt dann ein bisschen auch, auch auf so die Geschichte an: Was ist denn jetzt, wenn meine Frau ein Fahrzeug hat und schon sechs Jahre oder sieben oder acht oder zehn Jahre das Fahrzeug fährt und ich möchte jetzt auf mich aber das Reisemobil anmelden, ähm, kann ich denn dann die schadenfreien Jahre übernehmen von meiner Frau? Das geht, das ist kein Problem. Das nennen wir dann im, ja, sag mal Fachjargon Rabattübertragung. Ja. Eine Rabattübertragung ist möglich, und zwar in dem Fall ersten Grades, wenn ich von meiner Ehefrau die schadenfreien Jahre übernehme, sie mir diese überträgt, sodass ich dann mit diesen zehn schadenfreien Jahren auch tatsächlich bei dem Beispiel jetzt formal Versicherungsnehmer bei dem Reisemobil werde und die zehn schadenfreien Jahre bekomme.
Wobei man dann überlegen muss, was passiert denn dann mit dem Vertrag PKW? Weil der Vertrag PKW ja dann plötzlich, wenn ich den da rausziehe, mit null dasteht. Ja? Also nicht empfehlenswert, weil dann muss man den PKW wiederum neu versichern. Die Frage ist: Wie stuft dann der Versicherer des PKWs dieses Fahrzeug ein? Gibt's dann, wie eben erwähnt, auch bei dem PKW eine Möglichkeit der sogenannten Sondereinstufung, dass ein Versicherer mir die Möglichkeit einräumt zu sagen: "Hm, okay, gut, bei null muss man jetzt nicht anfangen, sondern unter gewissen Voraussetzungen kannst du auch mit einer Schadenfreiheitsklasse zwei, ein halb, wie auch immer, anfangen." Das ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich.
Und meine persönliche Meinung dazu ist, bevor man eine sogenannte Rabattübertragung macht, sollte man sich gut überlegen, nämlich genau dann, wenn man einen Rabatt übertragen möchte von einem Fahrzeug, das noch vorhanden bleibt-
Mhm
... hm, ob man das überhaupt will. Ja? Und einmal übertragen kann man's auch nicht wieder zurückübertragen. Das ist so einfach nicht möglich.
Okay, und das wär meine nächste Frage nämlich gewesen. Also dann wär's eigentlich schlauer, die Frau würde das Wohnmobil auch noch anmelden, weil dann hätte sie's als Zweitfahrzeug und könnte wahrscheinlich eher noch von irgend'nem Rabatt profitieren, oder?
Richtig, genau.
Also Also kommt auf die Gesellschaft an wahrscheinlich auch wieder 'n bisschen, ne?
Also im Prinzip ist so: Wenn ich jetzt mein, wenn ich jetzt mein PKW jetzt nicht behalten möchte und ich möchte mir trotzdem ein zusätzliches Fahrzeug anschaffen, in dem Fall ein Wohnmobil, ja, dann kann ich überlegen, ich bin jetzt mit dem PKW bei der Versicherungsgesellschaft X. Wir sagen immer so gerne in der Branche Fifamincia, ja. Ich bin bei der Fifamincia mit diesem Fahrzeug und, ähm, möchte jetzt ein Wohnmobil kaufen. Dann frag ich logischerweise erst mal bei meiner eigenen Versicherungsgesellschaft des PKWs an: "Wie kann ich denn dieses Fahrzeug bei euch versichern? Mit welcher Schadenfreiheitsklasse würde ich einsteigen als Zweitfahrzeug? Äh, was kostet der ganze Spaß?" Parallel dazu kann man sich natürlich auch bei spezialisierten Anbietern, wie beispielsweise der AMF ein Angebot einholen und wie steige ich dort mit meinem Reisemobil ein? Dann entscheide ich, ja.
Und bevor ich anfange, irgendwelche Rabatte hin- und herzutauschen, sag ich mal in dem Sinne von, ich zieh aus einem Vertrag was raus, packe die da rauf, muss ich immer wissen, dass man sich ausrechnen lassen muss, wie teuer wird es denn, wenn ich irgendwo was rausziehe, weil das andere muss ich nämlich auch wieder einstufen. Wie ich eben sagte, ich kann nur davor warnen, diese heraus, dieses Herausziehen von irgendwelchen schadenfreien Jahren, augenscheinlich von deshalb zu machen, weil ein Fahrzeug plötzlich günstiger werden könnte, nämlich vielleicht das freie Wohnmobil. Ja.
Also immer das Große und Ganze im Auge behalten.
Das ist auf den Punkt gebracht. Genau.
Wir haben uns ja auch schon öfter über das Thema Schadenfreiheitsklassen unterhalten, Dieter. Und da hab ich auch was, äh, für mich gelernt, was, ähm, was ich jetzt immer ganz wichtig finde, auch den anderen Hörerinnen und Hörern beziehungsweise Leserinnen und Lesern mitzuteilen. Das ist nämlich die Tatsache, dass ja die Anzahl der Schadenfreiheitsklassen nicht bei jedem Versicherer gleich ist. Also, ähm, das heißt, ich kann langfristig auch sehr davon profitieren, wenn ich mir 'nen Versicherer aussuche, der halt mehr Schadenfreiheitsklassen insgesamt habe, weil sonst ist nach 'n paar Jahren irgendwann mal die gläserne Decke erreicht und dann komme ich nicht mehr weiter, sozusagen. Ähm, kannst du das noch mal ein bisschen genauer erklären, warum das so ist und, und wie viele Schadenfreiheitsklassen es wohl so maximal gibt bei den Versicherern?
Also wie viele es maximal gibt, die Frage ist sehr schwer zu beantworten, weil es gibt doch sehr viele Kfz-Versicherer auf dem, auf dem Markt. Wenn man jetzt mal von den größten gängigen Versicherungsgesellschaften ausgeht, dann sind nahezu alle in dem Bereich, dass man sagt, Schadenfreiheitsklasse zwanzig ist so das Maximum, das man erreichen kann. Dann bleibt man nicht stehen, sondern man kommt von der zweiund, von der zwanzig in die Schadenfreiheitsklasse einundzwanzig, das ist kein, und so weiter und so weiter. Gerne auch bis zur Schadenfreiheitsklasse vierzig. Man sinkt aber nicht deshalb mehr im Beitrag, weil die Grenze bei der SF20 erreicht ist. So, und wenn die Grenze erreicht ist, geht's vom Beitrag her nicht mehr runter.
Es ist aber bewusst so gewählt, dass man sagt, selbst dann, wenn man das Wohnmobil weiterfährt, werden die Jahre weitergezählt. Weil es könnte ja folgendes passieren, dass wenn man plötzlich jetzt Mitte dreißiger Schadenfreiheitsklasse hat, ist man halt ein bisschen älter. Oder aber man sagt, Reisen ist jetzt überhaupt nichts mehr für mich, ich möchte nur noch mit dem Pkw fahren. Man verkauft das Reisemobil, hat auf dem Reisemobil SF33 als Beispiel und man kauft sich einen Pkw. Dann muss man den Pkw oder das Pkw wieder einst-einstufen. Und dann kann man natürlich die SF33, wie man ja erfahren hat beim Wohnmobil, auf den Pkw nehmen, weil bei der Fahrzeugart Pkw die Einstufung der Schadenfreiheitsklassen eine andere ist als beim Wohnmobil.
Ja. Deswegen sagt man zwanzig und mehr Jahre werden im Hintergrund immer weiter. Es gibt allerdings auch immer noch Reisemobilgesellschaften, die sagen, man hört bei der Schadenfreiheitsklasse zehn auf und es geht dann nicht weiter. Dann ist man bei der Schadenfreiheitsklasse zehn, also das Maximum erreicht. Die gibt's auch.
Das heißt also, wenn man sich 'ne Versicherung auswählt, ähm, und Angebote einholt, dann wär das 'ne gute Idee, da auch 'n bisschen drauf zu gucken, dass es eben weiter als zehn geht und möglichst hoch.
Ja, im Zweifel sollte man, sollte man wissen, dass, äh, dass man natürlich dadurch, indem man natürlich mehr schadenfreie Jahre hat, äh, hinten heraus im Beitrag natürlich herunterkommen kann. Das ist ja auch mit ein entscheidendes Kriterium, ja. Weshalb nahezu alle gängigen großen Versicherungsgesellschaften jetzt auch gesagt haben, man macht diese Struktur der Schadenfreiheitsklasse nicht bis zehn, sondern bis zwanzig. Aber das wie gesagt, ist eine individuelle Entscheidung jetzt hier bei dem Versicherer, ne. Wie er sich da kalkuliert und vor allen Dingen wie er sich dann aufstellt, ne.
Und sind die Rabatte dann bei jeder Gesellschaft gleich? Also gibt, was weiß ich, Schadenfreiheitsklasse fünf bei jeder Versicherung denselben Prozentsatz an Rabatt oder ist auch das unterschiedlich?
Das ist unterschiedlich. Das ist auch die große, die große, ja wie soll ich sagen, Komplexität dieser ganzen Geschichte. Weil jeder Versicherer natürlich immer für sich versucht, so einen kleinen Mehrwert zu haben und anders einzuteilen. Die Zeiten, wo alles immer gleich war, die sind schon sehr, sehr lange vorbei und ich bin mittlerweile über fünfunddreißig Jahre im Geschäft und ich kann mich noch daran erinnern, wie die Schadenfreiheitsklassen mal alle gleich waren und die dahinter vorhandenen Beitragssätze, so nennt man diese, auch überall gleich waren. Die Zeiten sind total vorbei. Jetzt kann es bei einer Gesellschaft sein, er hat elf schadenfreie Jahre. Da liegt der Beitragssatz in der Haftpflicht beispielsweise bei achtundzwanzig Prozent und bei der anderen Gesellschaft liegt der bei dreißig Prozent.
Ja. So. Die Endstufe ist allerdings bei den Gesellschaften, die bei der SF20 sind, nahezu überall gleich, das sind fünfundzwanzig Prozent. Ja. Also die Vergleichbarkeit ist nicht zwingend gegeben in diesem Bereich darunter. Das kann man wohl so deutlich sagen.
Ähm, jetzt, jetzt kann's ja, also du hast es ja gerade schon angesprochen, es ist überall unterschiedlich. Wie ist es denn jetzt, wenn ich tatsächlich einen Versicherungswechsel durchführe? Das heißt, von einer Gesellschaft zur anderen gehen möchte. Kann ich dann die, meine Schadenfreiheitsklasse so einfach mitnehmen? Muss ich da irgendwas beachten? Gibt's da Stolpersteine?
Also grundsätzlich ist es so, dass man die, bei einem Versichererwechsel den Schadenfreiheitsrabatt immer mitnehmen kann. Man sollte ihn auch mitnehmen, weil wenn man ihn nicht mitnimmt, müsste man ja unter Umständen deutlich geringer anfangen. Als, als ein beispielsweise ich habe jetzt immer, ich arbeite immer ganz gerne mit Beispielen. Ich habe jetzt vierzehn schadenfreie Jahre, möchte aber zum ersten ersten den Versicherer wechseln, aus welchen Gründen auch immer. Dann nehme ich natürlich von Versicherer A zu Versicherer B meine vierzehn schadenfreien Jahre mit, weil das entsprechend günstig wird. Wenn ich die nicht mitnehme, müsste ich ja wieder rein theoretisch bei Null anfangen und das würde überhaupt keinen Sinn machen, weil es zu teuer wird. Also nehme ich die mit. Das Prozedere ist wie folgt ich gebe meine vierzehn schadenfreien Jahre an. Nur der Versicherer sagt, das ist zwar schön, wir glauben's Ihnen nicht.
Im ersten Moment schon, weil der entsprechende Antrag wird ja gedruckt und der Versicherungsschein auch. Im Hintergrund läuft eine sogenannte Schadenfreiheitsrabattanfrage, nämlich von Versicherer B, das ist der neue, zu Versicherer A. Und zwar zu der Vertragsnummer, die der Kunde bei Versicherer B angegeben hat. Und der Versicherer A bestätigt dem Versicherer B, dass auch tatsächlich vierzehn schadenfreie Jahre vorhanden waren. Dann bleibt der Vertrag so wie er ursprünglich beschlossen wurde, alles ist gut. Was allerdings auch passieren kann, ist- Dass der Kunde bei Versicherer B vierzehn schadenfreie Jahre angibt und aus welchen Gründen auch immer einen wirklichen Schaden nicht mitgeteilt hat.
Und da passiert nämlich Folgendes, was Nele bestimmt jetzt fragen möchte: Was passiert dann, oder?
Nee, ich wollte dazu eine persönliche Anekdote preisgeben. Ähm, nämlich jetzt kürzlich erst passiert: Wir haben uns ja 'n, ähm, Kastenwagen angeschafft und haben unseren Yeti verkauft als Zugfahrzeug. Und, ähm, da hab ich ja auch, äh, verschiedene Versicherungen angefragt. Du weißt es, Dieter. Und, äh, beim alten Versicherer, den wir schon seit dreihundertachtzig Jahren haben, äh, weil da die ganze Familie versichert ist, hatten wir einen Rabattschutz. Und deswegen lautete, äh, die Schadenfreiheitsklasse beim alten Versicherer zwanzig. Nun hat aber mein Mann mal im Rahmen einer Campingmesse einen, äh, Pöller touchiert und wir hatten einen Schaden. Ähm, der Rabattschutz griff, aber offenbar kann man den Rabattschutz, also die, die, die Schadenfreiheitsklasse, die der Rabattschutz quasi gerettet hat, ähm, kann man nicht auf die neue Versicherung übertragen, ne?
Jein. Also Jein ist immer meine beliebte Antwort, die ich immer geben kann. Also grundsätzlich, meine Antwort dazu ist auch meine Frage, die ich eben, äh, mein, mein Einwand, den ich gebracht habe. Der Kunde bei B gibt den Schaden nicht an, den er hatte. Versicherer A sagt aber, vierzehn schadenfreie Jahre mit einem sogenannten belastenden Schaden. Belastend ist der Schaden immer dann, wenn ein Versicherer Aufwendungen hat und eine dritte Person oder aber im Rahmen der Vollkaskoversicherung was gezahlt hat. Dann nennt man das belastenden Schaden. Er belastet den Schadenfreiheitsrabatt. Dann wird der Kunde von der vierzehn, die er hatte, nach einer sogenannten Rückstufungstabelle, ne, tritt ein Schaden ein, werde ich entsprechend zurückgestuft, zurück, zurück beziehungsweise eingestuft.
Dann kommt er nicht in die vierzehn, sondern ich sage jetzt mal ein Beispiel, dann kommt die drei. Findet der Kunde gar nicht so lustig, weil er ja einen Vertrag mit vierzehn geschlossen hat. Aber in der Regel ist das so, dass man ja auch wahrheitsgemäß Angaben machen muss und hätte man das von vornherein gemacht, dann wäre er nicht in die vierzehn eingestuft worden bei dem neuen Angebot, sondern in die drei. So, und jetzt nähern wir uns deiner Frage. Das ist so ein bisschen Champions League, weil dann natürlich ein gewohnter Rabattschutz in dem Vorvertrag vorhanden war. Ähm, wenn man bei einer Wohnmobilversicherung keinen Rabattschutz einschließen kann und den auch nicht einschließt, dann greift natürlich auf den neuen Versicherer der Rabattschutz des Vorversicherers nicht. Weil was interessiert das Versicherer B, was mit dem Vertrag bei Versicherer A geschlossen wurde?
Ja. Macht man aber jetzt diesen Rabattschutz, dann zeigen sich auch die Versicherungsgesellschaften bei dem Versicherer B sehr oft sehr großzügig und man stuft dann diesen Vertrag mit vierzehn ein. Behält aber im Hinterkopf den belastenden Schaden des Versicherers A. Weil wenn man nämlich dann von B nach C wechseln will, dann gibt man die vorhandenen schadenfreien Jahre auch mit einem belastenden Schaden weiter. Ja, und das-- So ist das, äh, im Bereich der, der Versicherungsgesellschaften, dass dieser belastende Schaden immer irgendwo auftaucht. Ein Rabattschutz ist eine total super Sache, solang man immer bei der gleichen Gesellschaft bleibt. Wechselt man die Versicherungsgesellschaft aber, wird dieser belastende Schaden irgendwann zum gleichen Nummer.
Verfällt der die Schadenfreiheitsklasse irgendwann nach X Jahren?
Also wenn man jetzt beispielsweise kein Fahrzeug mehr angemeldet hat, man hat sein Fahrzeug verkauft, aus welchen Gründen auch immer, ähm, oder man hat sogar ein zweites Fahrzeug gekauft und das zweite Fahrzeug meldet man ab, weil man zurzeit nur noch mit einem Fahrzeug fährt. Das haben früher die Kinder gefahren, das kommt schon mal häufiger vor und es gerät in Vergessenheit, dass noch mal ein Fahrzeug da war beim Motorrad von vor einigen Jahren. Dann verfällt dieser Schadenfreiheitsrabatt. Allgemeiner Sprachgebrauch in der Versicherungswirtschaft ist nach sieben Jahren verfällt dieser Schadenfreiheitsrabatt. Es gibt aber auch Versicherungsgesellschaften, die im Zuge der EDV durchaus auch nachvollziehen können, dass ein entsprechender Schadenfreiheitsrabatt auch längere Zeit rumgeht. Nicht genau lernen, dass man nachvollziehen kann, dass vor acht oder vor neun Jahren ein entsprechender Vertrag vorhanden war.
Und wenn eine Versicherungsgesellschaft sich auch dann großzügig zeigt, kann man diesen Vertrag wieder aktivieren. Was ich damit zum Ausdruck bringen will, ist, dass man immer dann mit dem Versicherer sprechen sollte. Ja. Selbst dann, wenn ein Versicherer sagt: "Nee, geht nicht, weil sieben Jahre sind um", sollte man immer versuchen, diese entsprechende Frage zu stellen, dass hier irgendwo immer noch sichtbar war, dass ein solcher Vertrag vorhanden ist. Und da zeigen sich die ein oder andere Gesellschaft auch sehr großzügig.
Da wäre also der Trick sozusagen, wenn ich länger als sieben Jahre kein Auto versichert habe, dass ich dann auf jeden Fall zu der Gesellschaft erst mal gehe, bei der ich das letzte Mal versichert war, weil es wird sicherlich keine andere das übernehmen. Aber, also das kann ich auch tatsächlich aus meiner Vergangenheit so berichten. Ich hatte den Fall auch. Ich hatte sehr lange kein eigenes Auto, weil das über die Firma, ähm, immer gelaufen ist. Und als ich dann wieder eins brauchte, waren glaube ich auch neun Jahre vergangen und ich bin zur selben Gesellschaft gegangen und habe dort tatsächlich meinen alten Schadenfreiheitsrabatt auch nach neun Jahren wiederbekommen. So, also das muss man einfach mal probieren, ob das funktioniert. Das, ne, wie Dieter das gerade gesagt hat, da gibt's keine, keine Gewährleistung, keine Garantie drauf, aber das hat zum Beispiel auch bei mir sehr gut geklappt damals.
Das ist in der Regel auch so, dass sich die Gesellschaften dann auch durchaus sehr großzügig zeigen.
Ich würd noch mal gerne zurückkommen auf den möglichen Verlust von Schadenfreiheitsklassen. Da hattest du vorher was gesagt, was mich so ein bisschen hat aufhorchen lassen. Ähm, du hast gesagt, also vierzehn schadenfreie Jahre, Schadenfreiheitsklasse vierzehn, äh, beziehungsweise und dann passiert 'n Unfall und dann wirst du zurückgestuft auf drei. Was, also wie errechnet ihr Versicherer denn die Rückstufungen? Hängen die von der Schadenhöhe ab? Also wie viele Schadenfreiheitsklassen ich dann quasi runterfalle nach 'nem Schaden. Wovon hängt das ab? Wie wird das, ähm, wie wird das kalkuliert bei euch?
Also wie das kalkuliert wird, die Frage kann ich im Detail nicht beantworten, weil das Sache des, des Versicherers ist und da mathematische Rechnungen hinterliegen. Ähm, in der Regel ist das so, dass, ähm, Versicherer nach statistischen Zahlen, ja, ausgehen und sagen, ein Schaden kostet im Durchschnitt X Beitrag, ähm, ja, X Beitrag, X Summe und diese X Summe wird dann hochgerechnet auf die Anzahl der Schäden. Und wie viel muss ich dann wiederum einnehmen, um genau da hinzukommen, damit sich die ganze Sache amortisiert für den Versicherer? Weil unterm Strich ist das so, dass auch der Versicherer Kaufmann ist. Er rechnet, was krieg ich rein und was muss ich rausgeben. Und wenn das auskömmlich ist, dann bleibt der Beitrag auch stabil. Wie es leider aber jetzt in der jetzigen Zeit so ist, der Versicherer gibt mehr raus, als dass er reinkriegt, weil alle Schadenkosten steigen, ja.
Also Ersatzteilpreise steigen, Lohnkosten steigen und so weiter. Das kennen wir ja alles. Und da muss der Versicherer das genau prüfen. Es ist die Krux aber so, dass, ähm, die sogenannte Rückstufungstabelle, ich hab das eben schon mal mit dem Begriff erwähnt, ne. Das ist eine Tabelle, wo genau, genau nachgelesen werden kann, so steht's auch in den Versicherungsbedingungen, wann und wohin ich zurückgestuft werde bei einem Schaden. Von meiner ausgehenden Schadenfreiheitsklasse bei einem Schadenfall Haftpflicht und bei einem Schadenfall Vollkasko. Wohin werde ich dann gestuft? Welchen Beitragssatz hab ich dann? In der Regel ist das so, dass der Beitragsverlust gar nicht so hoch ist. Leider ist es so, dass die Rückstufung im Haftpflichtschadenbereich sehr elementar ist.
Also man schlit sehr schnell von wirklich hohen Schadenfällen in sehr niedrige Schadenfreiheitsklassen. Auch das ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich. Nur die Anzahl der vielen Jahre, die man verliert, ist sehr hoch. Beispielsweise kann man schon in der Schadenfreiheitsklasse zwanzig in die zwei fallen im Rahmen der Haftpflichtversicherung. Also von der Einstufung zwanzig und mehr Jahre in die zwei. Bedeutet, man verliert vielleicht über den Daumen zweihundert Euro Beitrag, was schon sehr viel ist. Das sind dann noch hundertfünfzig Euro. Das kommt immer auf das, auf das Fahrzeug und auf den Neuwert des Fahrzeugs an. Ähm, wobei man da allerdings nicht vergessen darf, dass die Anzahl der Jahre ist das Entscheidende.
Man verliert achtzehn schadenfreie Jahre. Und die Frage ist ja dann immer, je nach Alter, man mag ja keinen zu nahe legen, erreiche ich denn irgendwann noch mal die Schadenfreiheitsklasse zwanzig in achtzehn Jahren? Fahr ich dann überhaupt noch ein Reisemobil, ja? Und viel schlimmer ist es ja dann, wenn ich aber irgendwann nicht mehr Reisemobil fahren möchte, sondern ich möchte dann irgendwann mal Pkw fahren, dann hab ich zwei schadenfreie Jahre und muss die dann auf den Pkw nehmen, weil das bei einem Versichererwechsel dann eben so ist, ja. Und das ist natürlich nicht so wirklich einfach. Ein sogenannter Rabattschutz, der ist mittlerweile auf dem Markt erhältlich. Den kann man auch dann gegen einen Beitrag X dazukaufen. Den gibt's mittlerweile auch bei der ein oder anderen Gesellschaft im Bereich der Haftpflichtversicherung. Im Rahmen der Vollkaskoversicherung-
Wenn ich jetzt 'n Scha-
Ja, Entschuldigung.
Nee, äh, erzähl du erst zu Ende. Ich hab gleich noch 'ne Frage, aber...
Ja. Im Rahmen der Vollkaskoversicherung ist die Rückstufung nicht ganz so dramatisch. Ja? Da hat man etwas verändert. Und zwar hat man da eine Rückstufung nicht mehr so weit nach unten vorgenommen, wie es einmal war. Das heißt, man wird im Zweifel, äh, in die Schadenfreiheitsklasse sieben oder je nach Tarif, wenn man vorhanden ist, in die Schadenfreiheitsklasse achtzehn eingestuft. Das ist also da schon sehr unterschiedlich, ne. Aber auch das ist wiederum von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich, ne. Immer nachfragen, sich erst mal zeigen lassen und dann weiß man's.
Wenn ich jetzt 'n Schaden verursacht habe, egal ob Haftpflicht oder, oder in der Vollkasko, ähm, gibt's da irgendwie 'ne, 'nen groben Richtwert, wo du sagst, bis dahin, bis zu der Summe würde es sich lohnen, die, die, die, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, um eben 'ne Rückstufung zu verhindern? Oder sollte man sich da immer beraten lassen? Wovon hängt das ab?
Ja, grundsätzlich hängt das ja von jedem selbst ab, ne. Weil jeder muss für sich persönlich selbst entscheiden, was ist es mir wert, ähm, dass ich meine vielen schadenfreien Jahre nicht verliere. Das ist auch schwer zu sagen, ne. Für den einen sind tausend Euro viel, für den anderen sagen, hm, ist okay, gut, das akzeptier ich mal, also zahl ich die tausend Euro selber, um meine vielen schadenfreien Jahre nicht zu verlieren. Hinzu kommt ja natürlich auch die Frage, ähm, bei welcher Schadenfreiheitsklasse bin ich? Hab ich jetzt sehr hohe Schadenfreiheitsjahre und verliere ich da sehr viele? Dann ist es mir schon wert, dieses entsprechend, ähm, ja selbst zu zahlen. Auf der anderen Seite muss man auch für sich persönlich überlegen, im Rahmen der Vollkaskoversicherung, gehe ich jetzt mal von der Haftpflicht zur Vollkaskoversicherung, hab ich immer eine Selbstbeteiligung.
In Selbstfällen hab ich null. Und hab ich jetzt einen Schaden an meinem Fahrzeug, der zwölfhundert Euro ist und, ähm, ich hab eine Selbstbeteiligung von fünfhundert Euro, muss ich siebenhundert Euro aus meiner eigenen Tasche dazuzahlen. Das muss ich ja immer tun. Äh, ich brauch fünfhundert Euro dazuzahlen und siebenhundert Euro zahlt der Versicherer oder umgekehrt. Entschuldigung. Da muss ich die Frage stellen, ob es für die siebenhundert Euro, die ich von dem Versicherer dazubekomme, wenn ich eh schon fünfhundert Euro zahlen muss und ob's mir dann wert ist, die vielen schadenfreien Jahre zu verlieren. Ja? Also das ist halt einfach dann immer so 'n Rechenbeispiel, weil das was viele Kunden vergessen und deswegen ist die Frage auch richtig gut, ist, dass man Nicht so viel Beitrag verliert, weil die Beitragssätze dahinter sehr eng getakt sind.
Aber die Jahre, die gehen verloren und da muss man ein bisschen in die Zukunft blicken und sagen, was passiert denn in Zukunft? Und das vergessen halt doch der eine oder andere.
Ja, ist halt 'ne langfristige Rechnung, weil ich hab ja den erhöhten Beitrag dann durch die Rückstufung nicht nur im ersten Jahr nach dem Schaden, sondern der ist ja dann langfristig auch höher. Da lohnt sich's dann irgendwann halt vielleicht doch mal 'n paar Euro aus eigener Tasche dazu zu tun.
Ja genau. Das, was ich grade sagen wollte, ist, ähm, es gibt von Versicherern sogenannte Rentabilitätsberechnungen. Ähm, bis zu welchem Betrag lohnt es sich, diesen Schaden selbst zu zahlen, damit ich immer irgendwann dann, wenn ich mal wieder schadenfrei bin, dahin komme, wo ich herkomme.
Mhm.
Das sind natürlich, ja, ich sag mal, Berechnungen, die aber darauf abzielen, dass ich genau dann, bis ich wieder dahin komme, immer schadenfrei bleibe. Wenn ich aber jetzt irgendwann dazwischen noch mal 'n Schaden hab, dann hab ich ja eine doppelte Rückstufung. Deswegen sind diese sogenannten Rentabilitätsberechnungen immer mit Vorsicht zu genießen. Ähm, was bringt mir das, wenn ich jetzt, wenn, wie sag ich jetzt mal, den, die, den Schaden, ähm, jetzt nicht zurückkaufe und sag, okay, in acht Jahren bist du wieder da, wo du vorher warst, aber in der Zwischenzeit dieser acht Jahre passiert mir ein weiterer Schaden.
Mhm.
Dann bin ich ja wiederum von der Klasse aus, der ich herkomme, nämlich also jetzt, in dem ich gerade bin, in der fünf beispielsweise, ja. Von da bin ich ja wieder gestuft und da werde ich ja noch weiter zurückgestuft. Deswegen muss man also immer für sich persönlich abwägen, was ist es mir wert, die vielen Jahre nicht zu verlieren, weil auch das kann passieren, dass ein weiterer Schaden eintreten kann. Die klassischen Fälle sind ja nicht nur, dass ich einen Verkehrsunfall habe, wo ich jetzt jemand hinten drauffahre. Das kann auch beim Ausparken sein. Beide parken raus, keine Zeugen da, ja.
Ja.
Oder ich will abbiegen oder ein Unfall im Begegnungsverkehr sehr oft.
Ja, und, und grade mit Wohnmobilen, die vielleicht auch 'n bisschen größer sind als die Dimensionen, die man so vom PKW kennt, ähm, da ist es ja auch schnell passiert, dass man mal irgendwie 'ne Delle ins Dach fährt mit 'nem Ast oder so. Wir haben da so 'n, so 'n Kandidaten im Freundeskreis, der sich 'n Wohnmobil gemietet hat und dann direkt mal als erstes, äh, als erstes gegen den Baum. Also ja, es ist mit den großen Fahrzeugen, da muss man wirklich die Augen überall haben. Deswegen, ähm, sprechen wir auch so ausführlich hier über, über diese Versicherungsthemen immer, weil's einfach was anderes ist, als wenn ich mit 'm kleinen Wagen unterwegs bin.
Ja, das ist aber genau das, was du sagst. Das ist genau der Punkt, ne, dass, dass man einfach die, die, die Maße des Fahrzeugs falsch einschätzt. Das kann aber auch genau Unachtsamkeit sein. Das ist einfach so 'ne Geschichte, nicht mal die Heckgarage, ja. Ähm, ich sag mal, was, was kann passieren, wenn ich in der Heckgarage, wenn ich da den Schlüssel stecke, je nachdem zu welcher Seite die aufmache, ich klappe die auf oder mein Sohn oder meine Tochter klappen die auf, weil da ein Ball drin ist, den wollen wir ganz schnell rausholen und der Schlüssel steckt noch. Kann passieren. Und mit dem Schlüssel haue ich mir 'ne Delle in mein Fahrzeug rückwärts.
Ja.
Das ist auch mal ein Schaden, der locker im vierstelligen Bereich geht, ne.
Ja.
Das unterschätzt man einfach. Ja.
Ich hab auch noch 'ne Frage. Kann ich, auch wenn ich, sagen wir mal, sehr ungeschickter Fahrer bin, auch 'n negativen Schadenfreiheitsrabatt bekommen oder ist bei null Schluss?
Nee, man kann auch weiter runterkommen in die sogenannte Malus, in den Malus-Bereich, ne. Malus, ne, schöner Begriff, ne. Schlecht oder böse, wie auch immer, ne. Und das ist dann ein Bereich, bei dem der Kunde dann damit rechnen muss, dass der Versicherer ihn auffordert, den Versicherer zu verlassen. Man spricht auch von 'ner Ver-Kündigung nach Schadenfall. Auch das ist 'n Thema, das der Versicherer ausspricht.
Das bringt mich zur nächsten Frage: Muss ich meinen Schadenfreiheitsrabatt mitnehmen?
Zu einer anderen Versicherungsgesellschaft.
Mhm. Ja, also ich sprech darauf an, wenn ich jetzt-
Gute Frage.
-ein Negativen hätte, müsste ich den mitnehmen beziehungsweise weiterführende Frage, weil ich denke mal, das ist nein, aber würde der neue Versicherer durch so 'ne Abfrage, die die Versicherer ja untereinander machen, davon erfahren oder erfährt er das nicht?
Das erfährt er.
Okay.
Also grundsätzlich ist ja, man muss sich vorstellen, das ist dann mittlerweile ein Stück weit automatisierter Vorgang. Wie eben bei dem Beispiel, der Versicherer B fragt bei A: "Stimmt es, dass, ne, der Schöffler in der Schadenfreiheitsklasse fünf war?" "Nein, nein, der war nicht in der Schadenfreiheitsklasse fünf, in der Vollkasko. Aber in der Haftpflicht war er in der sogenannten M-Klasse." Und dann ist, äh, der Versicherungsnehmer natürlich schon aufgefordert zu sagen, warum er denn falsche Angaben gemacht hat. Ja, also man muss sagen, es gibt natürlich im haftpflichtbereich immer einen sogenannten, ähm, Versicherungszwang. Der Versicherer muss einen nehmen unter ganz bestimmten Voraussetzungen nicht. Wenn ich beispielsweise einen Schaden hatte, der auf Vorsatz beruht oder bei einer arglistigen Täuschung, auch genau dann würde ich den Kunden nicht nehmen.
Ähm, andererseits ist es so, dass im Rahmen der Haft, der Vollkaskoversicherung, Entschuldigung, der Vollkaskoversicherung, der Versicherer immer sagen kann, "Nein, wir nehmen dich nicht."
Okay.
Und dann gibt's dann noch sehr viele Kunden, die sagen: "Nee, nee, dann, äh, geh ich, komme ich gar nicht zu euch, weil ich möchte mein Fahrzeug auch vollkaskofähig."
Mhm.
Das hat im Grunde jetzt schon, ähm, meine nächste Frage beantwortet. Ähm, aber wenn ich jetzt noch mal über den Zusammenhang, also Zweitfahrzeug, Schadenfreiheitsklasse beim PKW, Schadenfreiheitsklasse beim Wohnmobil mit eventuellen Rabatten nachdenke. Wenn ich jetzt mit dem PKW 'n Unfall baue, werde ich dann auch in der, in den Schadenfreiheitsjahren bei der WoMo-Versicherung zurückgestuft?
Eine gute Frage, eine berechtigte Frage. Die taucht immer sehr gerne auf, weil viele Kunden das nicht verstehen, dass plötzlich, warum ist passiert- Ich habe bei meinem PKW eine Schadenfrei, nur mal ein klassisches Beispiel Haftpflicht, beim PKW eine Schadenfreiklasse zwanzig, habe einen Haftpflichtschaden und würde rein theoretisch im Rahmen der Haftpflichtversicherung beim PKW zum 01.01. des Folgejahres – das ist immer, die Rückstufung erfolgt immer zum Folgejahr – in, ähm, eine Schadenfreiklasse zwölf gestuft. Als Beispiel jetzt. Kann auch dreizehn oder vierzehn sein, je nach Versicherungsgesellschaft. Also ist die Rückstufung beim PKW nicht so gravierend wie bei einem Wohnmobil.
PKW verkaufe ich aber, ne, wenn ich hingehe und sage: "Hmm, ich kaufe mir T5, T6, keine Ahnung, mit dem kann ich fahren, mit dem kann ich auch einkaufen fahren." Typisch Kassenwagen, ja. Brauche keinen PKW mehr. Kann das eine mit dem anderen wunderbar verbinden. Okay, PKW verkauft, habe eine Übergangsphase von zwei Monaten und dann melde ich dann im Februar bei einem T6 an und sage: "Hmm, ich habe einen Vertrag bei der Hiffa Munzia, in dem Fall Versicherer A, und möchte meine schadenfreien Jahre mitnehmen." "Ja, wie viel haben Sie denn da drauf?" Und dann sage ich: "Ja, da sind zwanzig drauf und nachweisgemäß Angaben, habe aber einen Schaden gehabt. Aber die haben mir schon gesagt, ich würde beim PKW zurückgestuft werden in die zwölf." Dann sagt aber der Versicherer B, der dann ein typischer Wohnmobilversicherer ist: "Tut uns leid.
Wir haben jetzt hier ein Wohnmobil und Sie werden nach den Kriterien eines Wohnmobils zurückgestuft und kommen dann dadurch in die Schadenfreiklasse zwei." Böses Erwachen. Achtzehn Jahre gehen verloren und nicht wie ursprünglich gedacht bei einer möglichen Rückstufung in die zwölf acht Jahre. Das ist natürlich hochgradig ärgerlich, aber die Rückstufung erfolgt immer nach der Fahrzeugart, die ich genau zu dem Zeitpunkt, wenn die Rückstufung erfolgt, auch tatsächlich fahre. Jetzt der Fall umgekehrt hätte der Kunde natürlich eher Glück, ja, weil er dann eben nicht in die Schadenfreiklasse zwei gestuft wird, sondern wenn er nicht ein PKW für das Wohnmobil anstatt in eine günstigere Schadenfreiklasse gestuft wird als bei einem Wohnmobil. Ich glaube, das war auch jetzt die, die, äh, Sache, auf die du hinaus wolltest, ne, Nele, oder?
Ja, also das war nicht genau das, worauf ich rauswollte, Dieter, war aber auch superspannend. Ähm, meine Frage ging eher in die Richtung: Also ich habe zwei unabhängig voneinander versicherte Fahrzeuge. Ich habe einen PKW und einen, ein Wohnmobil und habe beim Wohnmobil jetzt bessere Konditionen bekommen, weil ich auf dem PKW schon viele schadenfreie Jahre hatte. Dann baue ich aber mit dem PKW einen Unfall. Werde ich in dem Fall beim Wohnmobil auch zurückgestuft oder dann eben nur in der PKW-Versicherung?
Also erst mal muss man ja mal festhalten, dass für jedes Fahrzeug, das ich fahre, muss ich eigene schadenfreie Jahre haben. Habe ich einen PKW, da sind jetzt acht schadenfreie Jahre drauf, ist es okay. Habe ich dazu ein Wohnmobil, da sind fünfzehn schadenfreie Jahre drauf. Man wechselt mit dem Wohnmobil zur Zieder Versicherung B. Da habe ich bei dem Wohnmobil fünfzehn schadenfreie Jahre drauf. Verursache ich jetzt einen Unfall mit meinem PKW, das noch bei der Versicherung A versichert ist, dann werde ich nur bei dem PKW zurückgestuft und nicht mehr bei dem Wohnmobil, weil das zwei voneinand-voneinander unabhängige Verträge sind. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.
Okay, sehr gut. Sebastian, hast du noch Fragen?
Ja, ich gehe gerade mal meine, meine Liste durch. Also was auf jeden Fall, glaube ich, noch eine spannende Frage wäre: Du hast ja vorhin gesagt, man kann vom Ehepartner den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen. Kann ich auch von meinen Eltern den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen?
Oh ja, das ist ja natürlich noch viel spannender, weil die noch ein paar mehr Jahre auf dem Buckel haben, ne?
Ja, das geht. Ich kann, ne, von meinen Eltern schadenfreie Jahre übernehmen, allerdings muss man hier aufpassen. Und zwar, wenn ich die schadenfreien Jahre meiner Eltern nehme, vom Vater oder von der Mutter, gibt es a einmal die Möglichkeit, mein Vater fährt überhaupt nicht mehr ein Fahrzeug und er überträgt sie mir. Also sonst, wenn sie wechseln, muss er gucken, wie er dann, wer sein Fahrzeug einstuft. Im Zweifelsfall immer bei dieser ominösen Null, ja, oder eins oder zwei. Oder aber ein Elternteil ist leider Gottes verstorben. Also kann man ja auch von dem verstorbenen Vater oder Mutter schadenfreie Jahre übernehmen. Wichtig dabei ist halt immer zu wissen, dass man maximal die schadenfreien Jahre übernehmen kann, die man auch selber erfahren hätte.
Habe ich jetzt, ähm, beispielsweise nur sechs Jahre den Führerschein, kann ich keine zwanzig Jahre von meinem Vater übernehmen, weil die habe ich nicht erfahren können. Früher war das durchaus möglich. Meine ältere Schwester, die hat damals noch den Schadenfreiraum von meines Vaters bekommen, wo sie erst zwei Jahre den Führerschein hatte. War natürlich eine ganz tolle Nummer, aber in dem Fall leider nicht möglich.
Okay. Aber generell machbar. Gibt's da irgendwelche Hürden oder ist es genauso, ähm, wie wenn ich's von meiner Ehefrau oder Ehemann übernehme?
Ja, man sagt in der Regel Verwandtschaft ersten Grades. Es gibt Gesellschaften, die machen da schon Ausnahmen von, von Opa auf Enkel. Das geht mittlerweile auch. Und Versicherer wollen natürlich schon gerne wissen, ist denn dieses Fahrzeug auch in der Zeit, wo ich die schadenfreien Jahre übernehme, auch von mir gefahren worden, wenn ich die jetzt von meinem Vater übernehmen möchte, ne? Ähm, sodass man sagen kann, okay, das Fahrzeug ist von ihm gefahren worden, also können auch die schadenfreien Jahre dann übernehmen. Wenn ich jetzt das Fahrzeug nie gefahren habe, dann legen das Versicherer schon mal sehr gerne sehr eng aus, ja.
Ja, ich bin ansonsten eigentlich jetzt, äh, rundum informiert worden mit meinen ganzen Fragen. Hast du denn noch weitere Profitipps, Insiderinfos oder sonst irgendwas, was dir noch besonders am Herzen liegt zu diesem Thema, Dieter? Du bist ja immer unser, äh, unser Ratgeber in allen Lebenslagen bei den Versicherungen.
Also das, was man, was, was ich noch mal, was ich noch mal angehen möchte, sind so einige Geschichte, die, die Frage taucht schon mal ganz gerne auf. Und zwar habe ich, äh, beispielsweise auch, äh, die Möglichkeit, das ist eben schon mal angeklungen: Äh, ich habe einen Pkw mit der hohen Schadenfreiheitsklasse. Kaufe mir zusätzlich ein Wohnmobil. Dann bleiben wir mal bei einem schönen Beispiel: Bei uns kann man das Wohnmobil dann, wenn man das zum ersten Mal auf sich anmeldet, in einer Schadenfreiheitsklasse acht einsteigen. Jetzt sagt der Kunde: „Hm, ich hab aber noch auf dem Pkw über zwanzig Jahre und wenn ich die zwanzig Jahre von dem Pkw nehme, wäre ich aber im Wohnmobil günstiger." Ja, das stimmt. Als wenn ich jetzt die acht Jahre nehme. Korrekt. Antwort von mir ist immer: „Aber Sie müssen auch bitte prüfen, wie teuer wird denn Ihre Pkw-Versicherung, wenn Sie die vielen schadenfreien Jahre von dem Pkw rausziehen?"
Dann sagt der Kunde: „Hm, okay, kann ich gerne prüfen." Okay, unterm Strich würden wir ja nichts anderes machen. Wir würden dem Kunden auflisten, was bezahlst du bei einer Schadenfreiheitsklasse acht und was bezahlst du bei einer Schadenfreiheitsklasse zwanzig. Sodass der Kunde sich überlegen kann: Momentan zahle ich X Beitrag im Verhältnis zu Schadenfreiheitsklasse acht und in Zukunft zahle ich Y Beitrag beim Pkw im Verhältnis zur Schadenfreiheitsklasse zwanzig. Unterm Strich könnte es passieren, dass er, wenn er die schadenfreien Jahre tauscht, nämlich die hohen schadenfreien Jahre auf das Wohnmobil packt, das etwas günstiger wird unterm Strich. In der Regel aber nicht viel. Und für diesen Beitrag, den er dort spart, riskiert er aber die eben erwähnte schlechtere Rückstufung in einem Schadenfall.
Das heißt, er hat, fährt ein Wohnmobil, hat einen hässlichen Schaden mit dem Wohnmobil und verliert sehr viele schadenfreien Jahre. Also sind die plötzlich die zwanzig schadenfreien Jahre, die sind plötzlich weg. Dann ist er nur noch bei einer sogenannten Schadenfreiheitsklasse zwei, drei oder vier, je nach Versicherungsgesellschaft, verliert die vielen schadenfreien Jahre und muss dann natürlich im Haftpflichtbereich mehr Beitrag zahlen. Da wäre es doch sinnvoller hinzugehen und die Sondereinstufung der Schadenfreiheitsklasse acht zu nehmen, um dann im Umkehrschluss nicht die vielen schadenfreien Jahre beim Pkw zu verlieren. Und hat er denn dann tatsächlich die hohen schadenfreien Jahre beim Pkw noch, kann er sich auch nach diesem Schadenfall immer noch überlegen, ob ich nicht dann plötzlich doch hingehe und nehme die hohen schadenfreien Jahre vom Pkw und pack die auf das Wohnmobil.
Weil sehr häufig passiert es auch, dass dann Kunden hingehen und sagen: „Pkw verkauf ich dann doch." Aber wenn die einmal natürlich verloren gegangen sind, dann sind sie weg. Und man darf bei dem Beitrag, den man spart, nie außer Acht lassen, dass eine mögliche Rückstufung nicht nur Geld kostet, sondern auch viele schadenfreie Jahre kostet, weil die Rückstufung halt beim Wohnmobil eine andere ist als beim Pkw. Deswegen empfehlen wir halt in dem Fall immer, die hohen schadenfreie Jahre immer zunächst mal drauf zu lassen. Das kann man ja auch später noch tun, ne. Man kann auch später noch hingehen und sagen: „Ich möchte in zwei Jahren hole ich dann noch die hohen schadenfreien Jahre auf das Wohnmobil, weil ich dann ja meinen Pkw verkaufe." Die Möglichkeit besteht immer noch. Aber das wäre aus meiner Sicht am falschen Ende gespart, ne. Das sollte man immer dabei so mit Blickrichtung eines möglichen Schadenfalls beachten.
Ja, und, und es ist halt auch super schwierig eigentlich, in, also das ist ja generell so das Thema, das habe ich hier schon ein paar Mal heute gedacht, was du so erzählt hast. Man müsste halt in die Zukunft gucken können, um das halt wirklich ganz genau sagen, ne. Es ist ein Stück weit halt auch so ein bisschen vermuten und, ähm, man kann dann mit einer Entscheidung auch richtig liegen oder falsch liegen. Ähm, das, ich finde es tatsächlich gut, wenn man dann auch einen Versicherungsberater oder Menschen, Makler, wen auch immer hat, seines Vertrauens hat, den man auch einfach fragen kann, so wie du es ja gerade gesagt hast, ne: „Wir empfehlen aus unserer Erfahrung", weil ihr guckt natürlich auf viel mehr Daten und Informationen als der einzelne Versicherungsnehmer und könnt halt auch entsprechend ganz anders beraten. Also das finde ich tatsächlich aus meiner Lebenserfahrung sehr hilfreich, da jemanden an der Seite zu haben, ähm, weil das günstigste Angebot, also das ist auch der Punkt.
Natürlich ist es, ist es blöd, wenn man mehr bezahlen muss, aber das habe ich auch gelernt: Das günstigste Versicherungsangebot ist, solange nichts passiert, immer das Beste. Aber in dem Moment, wo was passiert, kann sich's halt auch schnell herausstellen, dass die Versicherung nicht zahlt, dass es, ähm, Einschränkungen gab, von dem einem keiner was gesagt hat, die im Kleingedruckten standen. Kann alles passieren, muss nicht passieren. Das macht halt alles das Thema super schwierig und ich, ich merke auch bei dem, was du heute alles erzählt hast, wie kompliziert das, also wie viel mehr kompliziert es ist, als ich, als ich das gedacht habe. Ähm, und ich glaube, was, was ich als, als Kernerkenntnis mitnehmen kann: Sucht euch halt wirklich jemanden, der euch berät dazu zu dem Thema, ähm, und bucht nicht nur das Billigste.
Es sei denn, ihr sagt halt: „Nee, ich gehe das Risiko ein. Ich will jetzt einfach Geld sparen und dann gucken wir einfach." Ähm, dann versucht zumindest aber alle Einschränkungen und, und Dinge sozusagen zu beachten. Und auch dann hilft euch ja hoffentlich zumindest unsere Schadenfreiheitsfolge heute weiter, dass ihr da auch ein bisschen auf, äh, im Klaren seid, was ihr beachten müsst und, äh, was es für Stolpersteine gibt und aber auch für Möglichkeiten, etwas zu sparen.
Das sollte man auf jeden Fall tun, weil ein Anruf, ähm, verschafft schon Klarheit und, ähm, das ist einfach jetzt extrem wichtig. 'n anderes Beispiel noch, auch ohne jetzt den Rahmen sprengen zu wollen zur Geschichte, was ist denn 'n Beispiel, wenn ich mir, wenn ich bei meinem Wohnmobil kaufe, darf auch mein zweiundzwanzigjähriger Sohn mit dem Wohnmobil fahren? Ist das im Tarif enthalten oder ist das im Tarif nicht enthalten? Gibt's Einschränkungen im Fahrerkreis nach dem Alter beispielsweise? Gibt's 'ne Altershöchstgrenze, wenn ich einen gewissen Tarif wähle? Ähm, beispielsweise ich möchte jetzt mein Wohnmobil als Zweitwagen versichern und nicht die hohen schadenfreien Jahre vom Wohnmobil nehmen. Auch da muss man nicht bei deinem Versicherer erkundigen, darf dann mein Sohn damit fahren, der zweiundzwanzig ist, ähm, oder muss mein PKW auch bei ihm versichert sein, damit ich diese günstige Einstufung kriege?
Weil das Schlimmste, was passieren kann, ist, man macht einen Vertrag fertig und hinterher stellt sich fest, hm, das war dann doch gar nicht so, weil wenn die Sohn damit fährt, dann wird's plötzlich teurer. Dann kriegt man eben diese besondere günstige Einstufung nicht, sondern fällt nach hinten runter. Und dann, äh, fällt natürlich der ganze Bürokratismus an, den Vertrag rückabzuwickeln. Ja, und das muss alles nicht sein. Da lieber mal erkundigen, nachfragen und dann sollte man das, äh, Ganze dann versuchen für sich zu sortieren und dann abschließen, genau da, wo man sich gut aufgehoben fühlt.
Okay, dann Dieter, vielen lieben Dank, äh, für dieses Thema, dass, dass Du uns da so 'ne Menge Infos mitgebracht hast und ich hoffe, ihr Hörer und Hörerinnen da draußen konntet auch für euch was mitnehmen. Ähm, vielleicht gleich, wenn ihr euch 'n neues Fahrzeug kauft oder auch für die Zukunft, wenn das ganze Thema irgendwann ansteht und ja auch beim PKW spannend sein kann. Für alle, die uns bei Spotify hören, guckt noch mal in die Show Notes, schaut mal nach der Frage, die wir gestellt haben, beantwortet die gerne, würden wir uns sehr drüber freuen. Wir freuen uns auch immer über eine positive Bewertung. Äh, das geht, glaube ich, aber nur bei Spotify und bei Apple. Die anderen Plattformen bieten euch das nicht an. Vielen Dank noch mal, Dieter. Ich verabschiede mich schon mal bei unseren Hörern und Hörerinnen da draußen, übergebe das Wort an, ja, an wen?
Äh, ich übergeb das Wort mal an Dieter und dann hat Nele heute mal das letzte Wort.
Das ist schön. Vor allen Dingen, ne, bei einem Wetter, wenn man da natürlich, äh, im Schönen warmen sitzt, ne, und wie du eben sagtest, du hörst das Meer schon 'n bisschen rauschen. Wenn ich jetzt immer dort ins Fenster schaue, dann weiß man nicht, ob's jetzt warm oder kalt sein soll in Deutschland. Nein, das hat mir richtig Spaß gemacht, heute noch mal, äh, Gast sein zu dürfen bei euch. Und ich denke, ähm, dass es sicherlich mal Themen gibt, wo man eine solche Folge mal wiederholen kann. Mache ich sehr gerne, hat Spaß gemacht. Ich hoffe, ich hab 'n bisschen Licht ins Dunkle bringen können. Ist doch komplexer, als man eigentlich meint. Wenn man immer so fest im Thema steckt, so wie ich das bin, äh, dann muss man immer aufpassen, dass man nicht, nicht dann zu leit-, äh, zu weit dann in dem Versicherungsdschungel bewegt. Aber ich hab's versucht, einfach auszudrücken. Hat mir Spaß gemacht. Vielen Dank, dass ich dabei sein durfte. Euch eine gute Zeit, bleibt gesund und viel Spaß im warmen Wetter bei euch beiden.
Tschüss.
Ja, vielen Dank, lieber Dieter. Ähm, ich meld mich jetzt nur ganz kurz noch mal zurück und ihr hört wahrscheinlich, äh, hier kommen grade massenweise Amerikaner an und die sind ja auch immer nicht so ganz leise. Äh, wir hab-- ich hab jetzt grad sechs neue Autos gezählt mit Riesenanhängern. Ich fand's wieder faszinierend, Dieter, dass Du es immer schaffst, selbst bei Folgen, wo ich denke: „Ja, gucken wir mal, ob wir da so 'ne halbe Stunde vollkriegen. So 'n Riesenthema ist es ja jetzt nicht", doch wieder so viel Wissen und Information reinzubringen, dass wir uns wieder total verquatschen. Ist ja eigentlich bei uns jedes Mal so. Ähm, ich genieß es immer sehr und freue mich schon auf die nächste Folge. Ich hab ehrlich gesagt auch schon wieder 'n paar Themen für dich in der, in der Hinterhand. Also du wirst bald wieder 'ne Einladung von uns bekommen.
Ja, und euch da draußen, liebe Hörerinnen und Hörer, ähm, auch einen, einen schönen Tag, schönes Wochenende und ich schick euch ganz, ganz viel Sonne aus Mexiko. Und kleine Ergänzung zu dem, was Sebastian gesagt hat: Auch bei Podimo kann man uns am liebsten natürlich gut bewerten. Alles Liebe, bis dann. Tschüss.