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Hallo und herzlich willkommen zu Camper Style, deinem Camping-Podcast. Ich bin Nele und heute im Studio nicht mit Sebastian, sondern mit 'nem andern lieben alten Bekannten sozusagen, und zwar mit Dieter Schäffler, Geschäftsführer bei der RMV. Ähm, viele von euch kennen ihn schon aus anderen Folgen. Wir holen ihn ja immer an Bord, wenn's um das Thema Versicherungen geht. Und heute sprechen wir über Versicherungen für Mietwohnmobile. Voraussichtlich machen wir 'nen Zweiteiler draus. Und zwar schauen wir einmal in Folge eins auf die Mietersicht. Also worauf muss ich achten in puncto Versicherung, wenn ich mir 'n Wohnmobil oder 'n Wohnwagen miete? Und im Teil zwei, ähm, reden wir über die Geschichten, wenn ich zum Beispiel als Privatperson meinen Camper selbst vermieten möchte.
Was muss ich da für Versicherungen haben? Und ja, was ist da vielleicht auch wichtig und wo liegen Stolperfallen? Genug aber der Vorrede, Dieter, stell du dich bitte noch mal ganz kurz vor und erzähl uns, was die RMV macht.
Ja, hallo Nele. Ähm, ich freu mich, dass ich heute noch mal mit dir zusammen hier einen Podcast machen kann über aus meiner Sicht ein sehr spannendes Thema, nämlich das Mieten eines, eines Reisemobils, äh, privat oder aber auch gewerblich. Ja, ich bin jetzt in den Club der Ü60 eingetreten, ähm, bin jetzt 19 Jahre, knapp 19 Jahre im Unternehmen und wenn man mir vor diesen 19 Jahren gesagt hätte, ähm, als ich noch bei einem anderen großen Versicherungskonzern tätig war, dass ich irgendwann mal mit dir zusammen hier einen Podcast mach über das Mieten eines Reisemobils, dann hätt ich ne Müde belächelt und 'n Vogel gezeigt. Aber dem ist so, ich find, äh, das Thema nach wie vor spannend und, äh, freu mich, dass wir hier, ähm, hoffentlich mal ein paar ganz interessante Infos, äh, weitergeben können, wie man sich denn, äh, verhalten sollte und vor allen Dingen, worauf man achten kann, wenn man denn so was tut.
Ich hab mir das Thema ausgesucht, weil bei uns im Bekanntenkreis ja auch schon etliche Leute Wohnmobile gemietet haben. Ähm, also wir sind nicht nur von Hardcore Campern umgeben und meistens holen die sich dann bei uns natürlich vor der ersten Tour irgendwie Ratschläge ein oder auch vor der Auswahl der Fahrzeuge. Und da hab ich 'n paar Mal festgestellt, dass grade auch beim Thema Versicherungen viel Unsicherheit herrscht, weil's oft, ähm, bei den Anbietern auch verschiedene Module gibt, die man sich buchen kann. Und da ist dann immer die Frage: Ja, muss ich das machen? Ist das überdimensioniert, der Versicherungsschutz? Und ich hatte halt auch schon Fälle im engeren Freundeskreis, dass es tatsächlich mit 'nem Mietwohnmobil irgend 'nen Schaden gab und dann bei der Abwicklung mit Vermieter und Versicherung, äh, ja, Theater entstanden ist.
Und deswegen hab ich gedacht, ich hol mir dich heute noch mal an Bord und wir schauen bisschen, was wir da unseren Hörerinnen und Hörern empfehlen können. Aber ich würd gerne als Erstes mal wissen, was war denn so für dich der, ja, ich sag mal, kurioseste Versicherungsfall, der dir in deiner Laufbahn mit 'nem Wohnmobil untergekommen ist von Kunden oder vielleicht auch aus 'm privaten Umfeld?
Mhm. Ja gut, ich mein, da gibt's ja das eine oder andere. Das, das gab's schon, sei es jetzt Versicherungsfall oder, oder auch Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs. Also eine Geschichte, die mir da, ähm, eingefallen ist, ist, ist einfach ein sehr amüsanter Schadenfall, der entstanden ist. Und zwar war's so, dass ein Kunde mit seinem Fahrzeug, ähm, auf der Landstraße unterwegs war und, ähm, plötzlich auch festgestellt hat, dass irgendwo, äh, die Motorhaube, äh, bisschen, ich will nicht sagen Funkenflug hatte, aber es hat 'n bisschen gequalmt.
Oh.
Aber draußen hat's ziemlich geregnet. Ja, so. Und der Kunde dann weitergefahren ist und siehe da, wie von, äh, von Geisterhand tauchte eine große Brücke auf. Der Kunde ist dann nicht sofort mit seinem Wagen angehalten, als er die ersten Rauchwolken sah, ne, trotz des Regens, sondern er hat gewartet, bis 'ne Brücke kam und ist dann mit dem Fahrzeug unter diese Brücke gefahren und hat angehalten. Was dazu geführt hat, dass nicht nur das Fahrzeug gebrannt hat, sondern auch die Brücke durch die Hitzeentwicklung eigentlich unheilbarsten Schaden, äh, davongetragen hat. Die Erklärung, die er dann gebracht hat hinterher, warum er denn nicht vorher ausgestiegen ist, um den Schaden an seinem Fahrzeug zu mindern oder aber auch die Brücke gar nicht zu einem Feuerschaden kommen zu lassen, war einfach die, dass er gesagt hat: „Ja, ich hab das zwar gesehen, aber eigentlich wollte ich gar nicht nass werden und es hat so geregnet außen, dass ich nicht aussteigen wollt."
Oh Gott.
Das ist so 'ne Geschichte, wo man einfach, wenn man so was natürlich dann hört oder sieht, dann einfach nur mit den Ohren schlackern kann. Ähm, ja, aber so können natürlich auch Schadenfälle entstehen, die natürlich 'n bisschen größer werden, ja. Also von daher war das 'ne ganz amüsante Geschichte, vor allen Dingen, als man dann die Begründung des Kunden gelesen hat. Äh, selbst der Versicherer, man konnte dann, äh, das nicht wirklich glauben, aber so war's halt, ne.
Also das find ich, find ich wirklich absurd, wie man auf so 'ne Idee kommt. Aber gut, das ist ja vielleicht auch manchmal, wenn man dann in so 'ner Ausnahmesituation steckt, dass dann vielleicht der Kopf 'n bisschen sich ausschaltet. Ist, ist auch was, was mir nicht ganz fremd ist, muss ich ehrlich sagen. Aber, aber das ist schon, ähm, ich sag mal, next, next Level.
Ja gut, man rechnet ein Stück, 'n Stück natürlich nicht damit, dass man, dass die Funken schlagen und durch die Hitzeentwicklung natürlich die, die Brücke in Mitleidenschaft gezogen wird, ja. Also-
Ja, das stimmt.
Das war dann einfach so und die Hitzeentwicklung wird dann plötzlich so stark, wenn ein Fahrzeug brennt und das ist dann einfach so, ja. Das geht auch nicht von einer Sekunde auf die andere. Wahrscheinlich wär's gar nicht so stark gewesen, wenn es in dem Regen gewesen wäre. Aber gut, wie dem auch sei, ne, es ist passiert und das war 'ne Geschichte, die fanden wir doch alle sehr interessant, als war, vor allen Dingen auch sehr amüsant, ne.
Fein. Und da würde mich jetzt noch ganz kurz, also ich will das jetzt nicht in 'ne juristische Diskussion ausarten lassen Aber vielleicht kannst du in kurzen Worten zusammenfassen, wie dann das Ergebnis der Schadenregulierung war. Weil theoretisch kann ja dann eine Versicherung auch sagen: „Ja, das ist ja dein Verschulden, dass da jetzt so viel Schaden entstanden ist", auch wenn's nicht, natürlich nicht absichtlich und wahrscheinlich noch nicht mal irgendwie bewusst in Kauf genommen war.
Ja, und letztendlich wird dieser Schaden, ähm, an dem Fahrzeuge durch die Teilkaskoversicherung gezahlt und der Schaden an der Brücke wird letztendlich auch durch das Fahrzeug gezahlt, also durch die Versicherung des Fahrzeugs, weil ja durch das Fahrzeug der Schaden an der Brücke entstanden ist, ne. Das heißt, äh, der Kunde diesen Schaden verursacht hat, ne. Also grobe Fahrlässigkeit ist dem Kunden nicht in Zweifel zu unterstellen. Vorsatz an der Stelle auch nicht, ne, weil er nicht bewusst runtergefahren ist, um die Brücke zu schädigen und er nicht davon ausgehen kann, dass wenn er sich unter Brücke stellt, äh, dass der Brand, äh, durch die Hitzeentwicklung so groß wird, dass die, die Brücke dann diesen Schaden, äh, davonträgt. Aber der Kfz-Versicherer muss diese Schaden bezahlen an der Brücke, ne. Das ist ganz klar.
Okay. Jetzt sind wir schon quasi ins Thema eingestiegen. Du hast jetzt schon die Teilkasko erwähnt. Ähm, wir gucken ja uns jetzt einmal alle Versicherungen an, die auf jeden Fall ein Fahrzeug haben muss und wir sprechen sowohl über Privatvermietung als auch über gewerbliche Vermietung. Ähm, ich vermute aber, dass wir so uns gleich erzählen, dass es da sehr viele Gemeinsamkeiten gibt, aber vielleicht auch ein paar Unterschiede, äh, auf die wir unsere Hörerinnen und Hörer hinweisen sollten, grade wenn's ums Thema Privatvermietung nicht über Plattformen, sondern sozusagen von Anbieter zu Kunde direkt geht. Worauf muss ich da schauen? Und wir werden jetzt einmal natürlich auch kurz die Versicherung in zwei, drei Sätzen erklären, aber ich glaube, die meisten Leute wissen, was 'ne, äh, Kfz-Haftpflicht ist.
Die meisten Leute wissen, was eine Teilkasko und eine Vollkasko ist. Also das würd ich jetzt, ähm, gar nicht so lang halten, sondern dass wir wirklich uns anschauen, was ist denn wirklich für Mieterinnen und Mieter bei der Auswahl eines Fahrzeugs oder beim Vertragsabschluss dann relevant. Welche Versicherungen muss ein Mietwohnmobil oder auch ein Wohnwagen auf jeden Fall aufweisen, sonst kann's gar nicht in die Vermietung gehen?
Ja, das ist also so, wie du grade gesagt hast, ne. Dass generell es eigentlich so ist, dass, äh, der Versicherungsschutz, äh, wenn ich es vermiete oder es selbst es nicht vermiete, es privat nutze, mich im Prinzip nicht wirklich großartig unterscheidet. Ja, grundsätzlich muss ein Fahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt wird, ja eine Haftpflichtversicherung haben, es wird ja zugelassen. So. Der Unterschied ist einfach der, dass, äh, wenn ich es privat vermiete, es, ich es nicht zwingend als Selbstfahrervermietfahrzeug, äh, zulassen muss, ja, sondern es ist ja zunächst mal mein privates Fahrzeug und, äh, damit kann ich auch privat fahren. So, und in, in dem Moment, wo ich es gewerblich nutze, muss ich es als sogenanntes Selbstfahrervermietfahrzeug versichern und wird auch als solches zugelassen, beides mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet.
Und der Mieter, ähm, der ein Fahrzeug mietet, kann ja davon ausgehen, dass der Vermieter, der ein solches Fahrzeug mit einem gewissen Wert auf der Straße selbst bewegt oder bewegen lässt durch den Mieter, natürlich auch einen entsprechenden Versicherungsschutz für das Fahrzeug hat, nämlich eine Vollkaskoversicherung, sofern das Fahrzeug verunfallt. Genauso eine Teilkaskoversicherung, die ja für diese Schäden aufkommt. Wir nennen's hier einmal diese Elementarschäden, typisch bei den Campern, ne. Äh, Sturm, Hagel, aber auch viele Glasschäden, die entstehen können, äh, Diebstahl des Fahrzeugs. Ähm, diese, diese typischen Geschichten halt, die im Rahmen der Teilkaskoversicherung entstehen können, Brandschaden, Hagelschaden oder die, der Zusammenstoß mit Tieren. All solche Geschichten, die sind im Rahmen der Teilkasko versichert. Und hier kann der Mieter eines Fahrzeugs sicherlich davon ausgehen, dass der, der Vermieter einen solchen Versicherungsschutz hat.
Weil im Prinzip und das ist ja so die, die, die, die Oberrichtlinie ist, dass wenn ich irgendwo etwas, äh, miete, in dem Fall jetzt das Fahrzeug, dann, ähm, hafte ich ja für Schäden, die ich an diesem Fahrzeug verursache, so. Und in der Regel hafte ich ja nur mit dem Rahmen meiner Kaution, so. Und, äh, mm, es sei denn, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Miete eines Fahrzeugs etwas anderes hergeben, ja, und nicht, äh, gesagt wird, nur mit der Höhe der, der Haftung aus den, aus der Kaution heraus, sondern vielleicht mit einer Haftung nach BGB. Da kann's natürlich eine andere Marschroute darstellen. Also das ist so ein erster Punkt, worauf ich schon immer hinweisen möchte, dass man sich anschauen muss, wie weit hafte ich denn für einen Schaden, den ich an diesem Fahrzeuge verursache. Unabhängig davon, ob der Vermieter, wovon ich als Mieter ja ausgehen kann, eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug hat und eine Teilkasko inkludiert hat, ne, an diesem Fahrzeug.
Das ist unabhängig davon.
Das heißt also, es lohnt sich beim Mieten eines Fahrzeugs auf jeden Fall einen genauen Blick in die AGBs zu werfen, was das ganze, ähm, Versicherungsthema angeht. Also natürlich lohnt es sich immer, AGB zu lesen. Wir wissen aber alle, dass man das kaum mal macht, weil's halt einfach immer sehr viel Text, sehr schwurbelig und sehr klein gedruckt ist.
Mhm.
Aber das ganz, ja, ganz wichtiger Hinweis von dir, das wusste ich ehrlich gesagt überhaupt nicht, dass es da Abweichungen geben kann. Wir haben ja auch schon Fahrzeuge gemietet, da hab ich nie reingeguckt. Ich hab immer halt mich drauf verlassen, so ja, Kaution ist ja da. Die ist ja meistens auch nicht ganz wenig. Also so in der Regel hinterlegt man ja zumindest für Wohnmobile so irgendwas zwischen 1.000 und 1.500 Euro. Ich weiß nicht, was ihr da so für Erfahrungen gemacht habt, aber das war so der Betrag, den wir immer auf'n Tisch legen mussten. Und da denkt man dann ja gut, da ist ja dann auch 'ne eventuelle Höherstufung bei einem Schaden oder so irgendwie mit abgedeckt.
Ja, ist das richtig. Also das Prinzip ist ja, ist ja das, dass der, dass der Vermieter ja in der Regel, in der Regel, das heißt für mich persönlich also immer, ja, eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug hat. Ähm, das ist immer auch so die, die Frage, die, die sehr häufig von Kunden kommt: Lohnt sich für mich noch eine Vollkaskoversicherung? Das Fahrzeug stellt ja einen gewissen Wert dar. Ja, das ist also für mich immer auch die entscheidende Frage, wenn, wenn Kunden jetzt, die privat ein Fahrzeug versichert haben, lohnt sich das für mich, die Vollkaskoversicherung noch zu behalten, auch wenn mein Fahrzeug vier oder fünf Jahre alt ist. Nehmen wir das klassische Beispiel. Das Fahrzeug, ähm, hat mal 80.000 Euro gekostet, ist drei oder vier Jahre alt, stellt noch einen Wert von 60 oder 55.000 Euro dar. Dann lohnt sich auf jeden Fall immer die Vollkaskoversicherung, ja. Selbst dann, wenn man den dicken Daumen hat und sagt bei dem dicken Daumen, man sagt ja in der Regel nach vier, fünf, sechs Jahren Vollkasko raus, ist meine, meine Antwort oder meine Frage darauf immer, wenn ich mir jetzt einen PKW neu kaufe und der PKW kostet neu 50.000 Euro, will ich den Vollkasko versichern oder will ich den nur Teilkasko versichern?
Also versichere ich ihn Vollkasko. Also gehe ich davon aus, dass der Wert des Fahrzeugs immer noch vorhanden ist, also hat der Vermieter auch eine Vollkaskoversicherung. All das kann ich als Mieter natürlich bei dem Vermieter auch erfragen. Besteht eine Vollkaskoversicherung für Schäden, die an dem Fahrzeug denn entstehen? Ob er das im Zweifel jetzt zwingend offenlegen muss, ist 'ne andere Frage. Das muss man dann mit dem, mit dem Vermieter klären. Ähm, nur grundsätzlich kann das schriftlich verankert werden, dass in dem Mietvertrag, dass eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug besteht, in dem eine Teilkasko inkludiert ist. Aber grundsätzlich würde ich als, Entschuldigung, eine Sache noch, an der Mieter, als Mieter immer fragen: Bis zu welcher Höhe muss ich denn einen Schaden bezahlen, wenn ein Schaden eingetreten ist, unabhängig davon, welcher Versicherungsschutz besteht.
Es besteht ja auch eine Selbstbeteiligung bei dem, bei dem Vermieter in seiner Kaskoversicherung. Ja. Und diese Selbstbeteiligung, die er zu tragen hat, die denkt er als, als Vermieter natürlich, die möchte ich nicht selber zahlen, weil mir der Mieter einen Schaden zugefügt hat. Ja, also verlange ich in der Regel also immer nach, in der Regel immer die Höhe der Kaution, wie auch meine Selbstbeteiligung in der Fahrzeugversicherung ist. Habe ich also beispielsweise eine Vollkaskoversicherung mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung, kann ich hingehen und sagen, ich hätte gerne auch hier, ja, eine Kaution in Höhe von 1.000 Euro für das Fahrzeug. Ja, das muss man sehen. Das, das wird in der Regel so auch von den, von den Vermietern so getätigt, ja.
Also würdest du Mieterinnen und Mietern empfehlen, tatsächlich nach der Vollkasko aktiv zu fragen? Also habe ich als Mieter einen Vorteil davon, wenn das Fahrzeug Vollkasko versichert ist? Oder kann mir das eigentlich egal sein, solange ich halt nur, äh, in der Höhe meiner Kaution oder in der Höhe der Selbstbeteiligung des Vermieters für Schäden haften muss?
Also grundsätzlich habe ich als, als Mieter keinen Vorteil oder auch keinen Nachteil dadurch, ob der Vermieter jetzt eine Vollkaskoversicherung hat oder keine Vollkaskoversicherung hat, wenn ich nur bis zur Höhe meiner, meiner Kaution hafte. Das hat aber eher, ist aber eher aus meiner Sicht 'ne Kopfsache. Wenn ich ganz genau weiß, okay, gut, ich fahr mit einem Fahrzeug mit einem gewissen Wert. Wenn dann was passiert, hafte ich zwar nur mit der Höhe der Kaution, ne, aber ich habe ja auch ein Stück weit einen moralischen Anspruch und, äh, dem, dem Vermieter nicht noch unmöglich einen weiteren Schaden zuzufügen. Also ist es aus meiner Sicht legitim zu fragen, jetzt bin ich natürlich ein Versicherungsmensch, äh, zu fragen, okay, ich gehe mal davon aus, dass für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung besteht. Ja. Oder wenn das Fahrzeug entwendet wird, eine Teilkaskoversicherung, ne. Ist ganz klar.
Das heißt also, Vollkasko wäre jetzt nicht essenziell wichtig für den Abschluss eines Vertrags, sondern das ist jetzt so die Sache des Vermieters, ob er das macht oder nicht, was natürlich sinnvoll wäre. Ähm, jetzt hattest du ja schon gesagt, dass die, ähm, also ich möchte natürlich niemandem extra einen Schaden zufügen, das ist ja völlig klar. Ähm, aber es kann ja nun mal passieren, dass ich, wenn ich mit einem Fahrzeug unterwegs bin und noch dazu auch mit einem fremden Fahrzeug, dass ein Schaden entsteht, der vielleicht auch so schwerwiegend ist, dass ich den Urlaub nicht weiterführen kann und dass auch vielleicht das Fahrzeug für längere Zeit ausfällt. Das heißt, dass der Vermieter in dem Fall ja auch unter Umständen 'nen Einkommensausfall oder einen Verdienstausfall hat.
Kann man sich, also ist man dafür dann als Mieter auch potenziell haftbar oder kann ich, ähm, mich dagegen absichern?
Also generell ist ja so, dass, ähm, und das regelt ja auch der Mietvertrag, ja. Ein Mietvertrag regelt ja, für welche Schäden, die entstehen können, habe ich als Mieter zu haften. Und wenn ich natürlich einen Verkehrsunfall erleide, den ich auch selber verursacht habe, ne, das ist etwas einfacher, als wenn ich jetzt hingehe und sage, äh, der Unfall ist jetzt von 'nem, von einer fremden Person verschuldet worden. Dann haftet ja der Verursacher für diesen Schaden, ne, auch für den Folgeschaden, den du beschrieben hast. Und wenn ich als Mieter diesen Schaden verursache und kann beispielsweise die Reise nicht weiter fortführen, weil das Fahrzeug so beschädigt ist, dass es in die Werkstatt muss und ich stehe jetzt, äh, nicht zwingend in Deutschland, sondern unter Umständen auch im Ausland, dann stellt sich die Frage: A, wie kommt das Fahrzeug nach Deutschland zurück?
Kann es vor Ort repariert werden? Wie geht die Miete weiter? Äh, und habe ich als Vermieter, wenn denn der Mieter wieder da ist und bestenfalls das Fahrzeug auch wieder zurück ist, notrepariert ist von mir aus, äh, was ist denn mit der Folgevermietung, die ansteht, ne? Habe ich dann einen sogenannten entgangenen Gewinn, ja. So. Und dann auch da stellt sich die Frage: Wie weit haftet der Mieter für diesen entstand, entstandenen Schaden? Ja. Dann ist es natürlich so, wenn in der Regel der Mieter nur für den Schaden haftet, der im Rahmen der Kaution entstanden ist, nennen wir es in dem Fall dann Unternehmerrisiko, wie es bei jedem Vermieter auch so der Fall ist, ja. Das ist das Risiko des Unternehmers, dass ein solcher Schaden eintreten kann und dass der Mieter für den Schaden dann nicht haftbar zu machen ist.
Ob man sich da als Mieter gegen versichern kann, muss im Zweifel geprüft werden, weil privatrechtlich haftbar zu machen, wenn es jetzt eine andere Regelung im Mietvertrag ist, kann der Mieter natürlich hingehen und sagen: „Oh, ich habe eine Privathaftpflichtversicherung." Da tritt vielleicht meine Privathaftpflichtversicherung für ein. In dem Fall unter Umständen aber wiederum nicht, weil die Privathaftpflichtversicherung hingeht und sagt, für geliehene, gemietete oder gepachtete Sachen oder bei Benutzung eines KFZs zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht. Müsste im Zweifelsfall den Mieter auch mit seiner Privathaftpflichtversicherung klären, ob ein solcher Schadenfall über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt wäre.
Aber um noch mal zurückzukommen, Ausgangslage ist immer das, was im Mietvertrag steht. Bis wo und bis welcher Höhe hafte ich für einen solchen Fall? Natürlich gibt es, wie in, ähm, wie du eben eingangs schon sagtest, eine, eine Möglichkeit, ähm, für solche Schäden, äh, natürlich einen entsprechenden Versicherungsschutz zu kreieren beziehungsweise einen solchen Versicherungsschutz abzuschließen, ne. Es gibt also verschiedenste Formen. Wir bieten ein, wir bieten ein sogenanntes Urlaubsschutzpaket an für, für den Mieter eines Reisemobils, ja. In dem Fall auch dargestellt wird, wie, ähm, welchen Versicherungsschutz ich denn zusätzlich bekommen kann, wenn ich als Mieter eines Reisemobils unterwegs bin. Und, äh, das kann im Zweifel natürlich auch bedeuten, dass wenn ich ein Fahrzeug miete und das Fahrzeug verunfallt und die Folgevermietung kann nicht angetreten werden, dass aus diesem Versicherungsschutz heraus, äh, dann auch der Vermieter den Anspruch, den er gegen den Mieter haben kann, natürlich dann über diesen Versicherungsschutz gedeckt ist, ja.
Das, ähm, da gibt es verschiedene Formen. Es gibt also auch verschiedene Gesellschaften, die verschiedene Formen dazu anbieten. Ähm, aber immer Grundlage ist der Mietvertrag, ne, und vor allen Dingen dann die Höhe der Kaution. Und daraus ergibt sich dann letztendlich auch, was genau als Versicherungsschutz ich denn da abschließen kann. Du sagtest eben auch, das Fahrzeug ist verunfallt und, äh, muss zurückgeführt werden. Auch da muss man klären bei Abschluss eines Mietvertrages, besteht denn auch ein Schutzbrief für das Fahrzeug? Das ist ja auch ein weiterer Punkt neben der, der Haftpflicht, die ganz klar ist, Vollkasko. Besteht ein Schutzbrief? Beispielsweise ich habe eine Panne, ich bleibe liegen. Ja? Wer, wer kommt raus? Ne? Muss ich jetzt selber als Mieter eines Fahrzeugs den ADAC rufen oder muss ich, äh, meinen anderen Schutzbrief anrufen, den ich vielleicht von meinem Privatfahrzeug habe?
Nein, der Vermieter muss hier klären, ob er einen Schutzbrief für ein solches Wohnmobil dann abgeschlossen hat oder nicht. Oder aber das Fahrzeug muss abgeschleppt werden in nächste Reparatur, weil irgendetwas entstanden ist, was nicht von dem Pannenhilfsfahrzeug vor Ort gemacht werden kann. Also da ist auch die dringende Empfehlung zu klären, besteht für das Fahrzeug ein Schutzbrief.
Und zwei Fragen dazu: Wenn kein Schutzbrief besteht, wer kümmert sich dann um das Fahrzeug, wenn es irgendwo hängen bleibt bei Panne oder Unfall? Muss ich das als Mieter dann machen?
Nein, der Vermieter.
Okay.
Der Vermieter auch da wiederum immer klären, was passiert, wenn ich mit einem Fahrzeug liegen bleibe. In der Regel ist das so, dass dem, dem das Fahrzeug gehört, der ja nun auch bemüht ist zu sagen: „Ich kümmere mich um mein Eigentum", ne, und überlässt es nicht einer fremden Person zu sagen: „Kümmern Sie sich selber drum" und treu nach dem Motto: „Gucken Sie, wie Sie klarkommen." Ähm, da würde der Vermieter ein schlechter Kaufmann sein, weil er bemüht ist, eine Kundenzufriedenheit herzustellen, ja. Ob ich jetzt gewerbs- oder privater Vermieter bin, auf solche Sachen sprechen sie schon. Und vor allen Dingen gerade dann, wenn ich ja privater Vermieter bin und gebe mein Privatfahrzeug einer fremden Person, das einen gewissen Wert darstellt, da möchte ich ja auch in A informiert werden und B mich gegebenenfalls gemeinsam mit dem Mieter darum kümmern, in welche Werkstatt kann, äh, geschleppt werden?
Äh, was können wir hier tun, um den Schaden an dem Fahrzeug möglichst gering zu halten, ne? Also in der Regel geht es gemeinsam, so, ne. Und in der Regel ist es auch so, dass in dem Mietvertrag geregelt ist bei einem Schaden am Fahrzeug, sei es jetzt Unfall, Panne, Sonstiges, bitte melden Sie sich bei mir, ne. Und wir finden für, ähm, die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft auch eine Lösung, weil der Mieter eines Fahrzeugs ja dann sagen kann: „Ich habe für diese Reise Summe X bezahlt. Jetzt habe ich hier ein Fahrzeug, das nicht funktioniert." Wie sieht es denn dann mit den restlichen Kosten des Mietvertrags aus, ne? Aber auch da immer Grundlage Mietvertrag. Was ist wie geregelt?
Ich erinnere es jetzt nicht mehr. Wir hatten ja auch schon mal dieses Urlaubsschutzpaket bei euch gebucht vor vielen Jahren. Da hatten wir ein Mietwohnmobil für einen Fahrzeugtest. Und wenn jetzt der, der Urlaub, die Reise abgebrochen werden muss, weil das Fahrzeug den Geist aufgegeben hat, aus welchem Grund auch immer, sei es Unfall, sei es Panne, was auch immer. Und ich habe aber schon Kosten gehabt, weil ich vielleicht einen Campingplatz gebucht habe oder Ähnliches. Springt da auch so eine Urlaubsschutz, so ein Urlaubsschutzpaket ein oder ist es dann halt einfach auch mal eigenes Risiko?
Also ein Stück weit beides, ne. Also ich meine, man kann nicht jede Eventualität absichern. Das, das ist einfach nicht machbar. Vor allen Dingen würde das auch beitragstechnisch komplett den Rahmen sprengen. Wenn ich aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Reise abbrechen muss, dann erstattet der Versicherer den sogenannten unverbrauchten Mietanteil, ja. Also beispielsweise ich hab zehn Tage gebucht und fünf Tage war ich unterwegs und die anderen fünf Tage kann ich nicht nutzen, weil ein Schadenfall eingetreten ist, der dann auch als versichert gilt. Das muss man in dem Fall auch klären. Ähm, dann, äh, kann ich zurückreisen und, äh, würde dann diese fünf Tage, die ich jetzt die Miete nicht nutzen konnte, natürlich von dem Versicherer erstattet bekommen, ja. In einer sogenannten Reiseabbruchdeckung. Mhm. Ja.
Okay. Und wenn ich jetzt mich selber oder meine Mitfahrer auch noch irgendwie versichern möchte, dann gibt's ja Fahrerschutzbrief und so was wie Insassenunfallversicherung oder wie die heißt.
Mhm.
Was davon sollte ich haben beziehungsweise was bedeutet das überhaupt? Oder warum brauche ich vielleicht so was?
Also im Prinzip ist ja so, dass der, dass der Vermieter eines Fahrzeugs ja ganz klar sagt, welchen Versicherungsschutz für das Fahrzeug vorhanden ist.
Mhm.
Also in der Regel ist es so, dass, ähm, viele Vermietfahrzeuge eine sogenannte Insassenunfallversicherung für, äh, für Campingfahrzeuge so an der Stelle nicht haben, ähm, weil im Rahmen der Insassenunfallversicherung nach bestimmten Systemen ja bei einem Unfall, das das Fahrzeug erleidet, äh, ein Versicherungsschutz für die verletzte Person gewährt wird. Weil es ist so, dass die sogenannte Insassenunfallversicherung wie die Unfallversicherung insgesamt ja einen Schaden nur dann zahlt, wenn durch diesen Unfall der Geschädigte einen dauernden bleibenden Schaden erleidet, ja. Das heißt, wenn ich jetzt eine Verletzung davontrage, dass ich jetzt 'n, 'n Verstauchung habe oder 'ne Rippe gequetscht habe, schlimmstenfalls ein Bein gebrochen, Fuß gebrochen, wie auch immer durch den Verkehrsunfall, dann heilt der aus und dann hab ich keine, keine, keinen bleibenden Schaden.
Das heißt, in dem Fall tritt auch kein sogenannter Invaliditätsschaden aus, was ja Grundlage für eine Unfallversicherung ist, ne. Man, das, das verwechseln viele, dass man dann kriegt ein Schmerzensgeld und dann ist gut. Kann man natürlich mit seiner Unfallversicherung klären, ob ein solcher Schutz da mit einbezogen werden kann. Ähm, das, was, was im Gegensatz dazu einige Mietfahrzeuge schon haben, ist eine sogenannte Fahrerschutzversicherung, die ja sagt, dass wenn der Fahrer des Fahrzeugs einen Unfall erleidet, ja, dass ein gewisser Versicherungsschutz aus der Haftpflichtversicherung heraus auch für den Fahrer des Fahrzeugs gewährt wird. Für den Insassen an dem Fahrzeug nicht. Wenn ich aber einen Verkehrsunfall erleide und ich an diesem Verkehrsunfall nicht schuld bin, dann tritt ja immer die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden ein, und zwar auch die für den Schaden, den mein Beifahrer erlitten hat, ja.
Mhm.
Und insofern, ähm, ist die Frage der Insassenunfallversicherung für den Vermieter eines Fahrzeugs in der Regel so nicht gegeben, ne. Und aus meiner Sicht, ähm, auch für, für diese Reise, die ich ja antrete, ähm, ja es ist halt immer die Frage: Muss ich einen solchen Versicherungsschutz jetzt abschließen, ähm, für die Insassenunfallversicherung? Weil ich müsste ja dann davon ausgehen, dass ich für diese Reise von einer Woche einen solchen Verkehrsunfall erleide, der dazu führt, dass ich einen dauernden bleibenden Schaden habe, um überhaupt aus diesem Versicherungsschutz heraus was zu gewähren. Wenn, dann müsste ich diese Insassenunfallversicherung ja auch über meinen Vermieter abschließen, weil das ja über die Kfz-Versicherung geht.
Ja, und dann ist ja auch die Frage: Ist es überhaupt temporär möglich, solche Versicherungen abzuschließen, ne? Also kann ich dann, kann der Vermieter dann für zwei Wochen meines Urlaubs für mich diese Versicherung überhaupt abschließen oder sind das dann auch immer Jahresverträge? Das weiß ich jetzt nicht.
Korrekt, ja. Es sind also längerfristige Verträge, keine Kurzfristverträge, ne. Mhm.
Also ich bin ja immer so eher der Typ, der sich wahrscheinlich 'n bisschen überversichern würde, wenn der Ehemann nicht sagen würde: „Was willst du jetzt eigentlich noch alles? Das ist halt Lebensrisiko."
Mhm.
Weil ich hab, ich hab halt auch wieder immer alles.
Ja, ist klar.
Ähm, deswegen ich, ich kann das total nachvollziehen, wenn, wenn Leute dann vor allem wenn, wenn Zusatzversicherungen halt aktiv angeboten werden, sagen: „Ja, Mensch, das klingt aber auch sinnvoll." Wir hatten es jetzt neulich eben, das hatte ich in 'ner anderen Podcast-Folge zum Thema Wohnmobilmieten schon erzählt, dass Freunde von uns aus Mexiko ihren allerallerersten Familienurlaub im Wohnmobil gemacht haben und dann ausgerechnet auch nicht im eigenen Land, sondern in Island. Ähm, also einmal über 'n großen Teich fliegen, komplett andere Kultur, andere Sprache, andere Gesetze und so weiter und da ging's halt auch um das Versicherungsthema. Und da waren jetzt zum Beispiel bei dem Vermieter also eine unendliche Fülle an Versicherungslösungen angeboten, die ich dann auch erst mal mit, äh, überhaupt übersetzen musste und dann mit ChatGPT zusammenfassen musste, um, um, äh, zu überlegen, was ist denn für diese Familie sinnvoll?
Weil da waren dann auch noch so Reifenversicherungen dabei. Dann war noch 'ne Versicherung, 'ne potenzielle, äh, die man dazubuchen konnte gegen Ascheschäden von Vulkanausbrüchen. Dann war noch, äh, also verschiedene, verschiedene Stufen, was bei uns so Teilkasko, Vollkasko ist. Das konnte man sich da als Mieter aussuchen, wie viel Schutz man haben möchte, wie viel, welche Deckungssumme bei Personenschäden. Also es war hochkomplex. Ist es in Deutschland deiner Erfahrung nach auch so, dass man da so viel auswählen kann oder gibt's hier irgendwie klarere, kleinere Pakete?
Also im Prinzip kenn ich es nur mit kleineren Paketen. Also ich kenn's also durchaus auch, dass wenn man einen Pkw im Ausland mietet Ähm, dass man, äh, noch so gewisse Zusatz, äh, Versicherungen abschließen kann. Reifenschutz, äh, hab ich letztens bei dem Mietfahrzeug, äh, auf Kreta gehabt, äh, den man, das man abschließen kann. Oder dass halt, äh, ein Steinschlag, äh, der an dem Fahrzeug entsteht, abschließen kann. Wobei das meines Erachtens dann wiederum Quatsch ist, weil, äh, das würde ja die Vollkaskoversicherung zahlen, wenn an, an den Gegenstand, gegen das Fahrzeug fällt, wenn's jetzt, äh, ne, von außen an das Fahrzeug herangetragen wird. Ähm, gibt es, wobei man auch da an der Stelle sagen muss, bin da so ähnlich wie du, jetzt bin ich aber der Versicherungsmensch, äh, dass man sich überversichern kann und, äh, vielleicht sich sogar einige Arten der Versicherung überlappen.
Ja, und dann, wenn das eine zahlt, zahlt das andere vielleicht ein Stück weit auch. Also eine Geschichte, die man, die ich eigentlich empfehlen kann, ist, dass wenn ich jetzt, ähm, Gepäck mit auf Reisen nehme, ja, dass bei der, bei den, bei den Sachen, die ich als Gepäck mitnehme, ein entsprechender Versicherungsschutz vorhanden ist. Und da spricht man-
Also so eine Inhaltsversicherung.
Korrekt. Genau bei Fahrzeugen, ne, sowohl bei PKW, aber grade auch bei Wohnmobilen oder bei, bei Wohnwagen spricht man von Inhaltsversicherung, indem ich also dort meine beweglichen Sachen mitnehme, also mein Reisegepäck, ne. Sowohl meine Kleidung, ähm, was ich sonst so bei mir habe, äh, bis hin zu, zu elektronischen Geräten, ne, Laptop, Handy, iPad, Spielgeräte für Kinder oder aber sogar Fahrräder, die ich mitnehme, die ich hinten auf dem Fahrradträger habe oder wenn's ein größeres Fahrzeug ist, äh, in der Heckgarage habe, die dann dort, ähm, mitversichert gelten, wenn in das Fahrzeug dann eingebrochen wird oder aber das Fahrzeug, äh, ja entsendet wird, ne. Also das kann ich ein Stück weit empfehlen, was, äh, also auch preisleistungstechnisch wirklich ein guter Versicherungsschutz, äh, für die Sachen gegeben sind. Nicht schon, dass die Sachen dann weg sind, sondern, äh, dass in dem Moment, wo, äh, der Urlaub ja dann damit auch erledigt ist, ja wenn die Sachen weg sind.
Aber ich zumindest weiß, ich krieg einen gewissen Teil dieser Sachen, je nachdem, was ich halt dort abschließe, entsprechend von meiner Versicherung wieder zurück. Ja, das, äh, kann man eigentlich an der Stelle nur empfehlen, ne. Ja.
Was würdest du denn sagen, so ab welchem Gegenwert von mitgeführten Teilen würde sich so 'ne Inhaltsversicherung lohnen? Oder ist das auch wieder so individuell, was halt jeder für ein Sicherheitsbedürfnis hat?
Ja, das ist sehr individuell. Die Frage ist ja, wenn ich, wenn ich miete, bin ich einen kurzen und kurzen Zeitraum unterwegs. Bin ich jetzt beispielsweise, ähm, nicht Mieter, sondern der, der Kunde, der, der das Reisemobil privat besitzt und ich mit dem Fahrzeug unterwegs bin, dann lasse ich ja auch gerne viele Sachen mal in dem Reisemobil. Ich räum nicht immer wieder alles rein und raus, sondern einige Sachen bleiben, verweilen ja auch dort, ja. Wenn ich aber nur kurzfristig unterwegs bin, kommt's in erster Linie drauf an, reise ich zu zweit, reise ich mit der Familie. Reise ich mit der Familie, hab ich mehr elektronische Geräte, mehr Gepäck, alles Mögliche. So. Und, äh, Best Case ist es so, dass ich einen Versicherungsschutz habe, der beispielsweise den größten Teil dieser Sachen abdeckt. Ne, bis zu Summe sag ich jetzt mal bis siebentausend, bis zehntausend Euro. Ähm, dann erschrickt man im ersten Moment, nehm ich aber meine E-Bikes mit oder von mir aus auch Fahrräder der Kinder, da bin ich schon bei einer entsprechenden Summe.
Äh, nehm ich dann noch Spielgere, Spielgeräte mit, ähm, iPad, Handy, Laptop, Spielgeräte der Kinder und die Kleidung nicht einbemessen, ähm, dann erreicht man schon schnell eine Summe, die man extremst gerne unterschätzt, ja so.
Ja.
Ähm, so. Wobei natürlich die Ausstattung, wenn es denn in dem Mietvertrag so geregelt ist wie Campingstühle oder solche Geschichten, ja zulasten des Vermieters gehen. Das ist ja fremdes Eigentum und nicht mein Eigentum, ne. Das darf man dabei nicht berücksichtigen. Sollte man für sich persönlich abwägen, welches Paket, wenn's mehrere Pakete dann, äh, gibt, die für mich sinnvoll sind, ne.
Ich hab mich grade gefragt, wie dokumentier ich das denn? Also wir haben ja auch diese Inhaltsversicherung bei euch, weil wir halt auch immer mit viel Zeug unterwegs sind. Und ich erinnere mich, dass wir damals irgendwie so 'ne Übersicht eingereicht haben, was wir alles an Bord haben bei euch. Aber wenn ich jetzt als Mieter nur zwei Wochen unterwegs bin, wie kann ich das denn für die Versicherung irgendwie sattelfest nachhalten, was alles dabei war und was im Schadenfall oder im, im Einbruchsfall, sag ich mal, dann weggekommen ist?
Ja gut, das ist, ähm, bei der Schadenbearbeitung ja ein Stück weit so, dass der Versicherer, wenn er es denn nicht glaubt – fangen wir mal mit dem Thema an – nicht glaubt, dass die Sachen vorhanden waren, dann der Nachweis antreten muss, dass die Sachen nicht mit, mit im Fahrzeug gewesen sind. Ein Stück weit geht da auch bei der Schadenbearbeitung bei einem Einbruchschaden, bei Erpannen kommen von Sachen so nach der Motto treuen Glauben, ja. Also ich reiche 'ne Schadenliste ein von den Sachen, die ich mitgeführt habe, ähm, und insofern, wenn ich dann auch Belege für diese Sachen habe, die ich mitgeführt habe, ähm, sollte meine Schadenregulierung bei polizeilicher Aufnahme, Aufbruchspuren vorhanden sind, ja da auch, äh, keine, keine Ablehnung bekommen, ja.
Das ist ja nichts anderes als das, wenn, äh, wenn ich in einem Hotelzimmer bin und lege was, äh, in meinem Hotelzimmer, das Hotelzimmer wird aufgebrochen. Das ist nichts anderes, als wenn ich mit dem Fahrzeug unterwegs bin, ja. Ähm, den Nachweis anzutreten, es geht mehr um den Nachweis, dass ich die Sachen besessen habe, als um den Nachweis, dass ich diese Sachen tatsächlich mit auf Reisen genommen habe. Natürlich, wenn ich jetzt hier hingehe und sage, ich habe ein kleines Reisemobil gemietet, ähm, das wirklich ein ganz kleiner Kastenwagen ist und ich nehme meinen kompletten Schmuck mit, so als Beispiel. Wenn der, der einen Wert von zwanzigtausend Euro hat, dann ist es immer die Frage der Glaubwürdigkeit. Deswegen ja diese Eingangspromulierung nach treuem Glauben, ja. Wenn's stimmig ist und wenn's nachvollziehbar ist, dann steht einer Schadenregulierung nichts im Wege, ne.
Und Beim Abschluss der Inhaltsversicherung ist es da auch so, wie wir es immer für die anderen Versicherungen predigen, dass alles wirklich angegeben werden muss. Also wenn ich jetzt zum Beispiel, ähm, 'ne Vollkasko abschließe, dann muss ich ja auch nachträgliche Einbauten ins Fahrzeug nachmelden, wenn ich möchte, dass im Schadenfall die Versicherung einspringt. Muss ich bei der Inhaltsversicherung, wenn ich die als Mieter abschließen möchte, genau angeben, also ich hab jetzt hier 'n Laptop dabei im Wert von neunhundertachtunddreißig Euro oder habt ihr da nur den Anspruch, dass eine Gesamtsumme angegeben wird von Teilen, die mitgeführt werden und das ist halt dann im Zweifel das, was ganz oder anteilig erstattet wird.
Letzteres, ganz klar, ne. Ich muss dich von vornherein angeben, welche Sachen ich jetzt mitnehme. Das wär müßig, weil wenn ich jetzt einen Versicherungsschutz heute abschließe von einer Reise, die in einem Monat ist, dann weiß ich noch nicht, ob ich in einem Monat jetzt vor allen Dingen was und welche Sachen ich da mitnehme, ne.
Ja.
Also, äh, das ist, äh, nicht zumutbar, ne. Also das, das kann man niemandem zumuten, sondern ich schließe eine Versicherungssumme über eine, über einen bestimmten Betrag ab und in dieser Versicherungssumme ist ein Versicherungsschutz gegeben für die bestimmten Gegenstände, sowohl für elektronische Geräte als auch für meine normale Kleidung als auch für andere Sachen, die ich also dann dabei habe, ne.
Okay.
Und darüber schließt sich diese Summe ab, ja.
Jut. Ich hab noch eine Versicherung, die ich sehr sinnvoll finde, aber ich bin nicht mehr sicher, ob die vielleicht im Urlaubsschutzpaket schon irgendwie integriert ist. Das ist, äh, eine Versicherung zur Reduzierung der Selbstbeteiligung, weil wie gesagt, also tausendfünfhundert Euro Selbstbeteiligung ist ja schon ein dicker Brocken und man kann sich dagegen versichern und kann dann quasi einen extra Beitrag bezahlen. Pro Tag wird das so, wie ich das immer mal wieder gesehen hab, meistens abgerechnet, ähm, um dann eben im Schadenfall glimpflicher wegzukommen. Was hältst du davon?
Ja, es ist, ist eine gute Geschichte, ne. Also bei uns ist es so, in dem Urlaubsschutzpaket versichern wir die Kaution. So. Bei, bei der Kaution muss man ja unterscheiden, das ist keine reine Versicherung, wo ich nur die Selbstbeteiligung, die das Fahrzeug hat, reduziere. Diese typische CDW-Versicherung, ja, die nur für Schäden, also die CDW-Versicherung kommt ja nur für Schäden auf, die beispielsweise durch eine Kollision eines Fahrzeugs, äh, dann entstanden sind. Der typische Schaden, der im Rahmen der Vollkaskoversicherung entsteht oder der Teilkasko von mir aus, ja. Und, ähm, da wird nur, ist nur der reine Versicherungsschutz für die Selbstbeteiligung des Fahrzeugs. Im Rahmen der Kautionsversicherung unterscheiden wir einmal für, für Schäden, die dadurch entstehen, dass ich beispielsweise einen Verkehrsunfall erleide, ja, dann haftet der Versicherer für die Höhe der Selbstbeteiligung des Fahrzeugs.
Mhm.
Und das ist noch mal ganz wichtig. Und die maximale Entschädigungsleistung kann auch nur daraus erfolgen, dass der, ähm, dass der, der Mieter den Schaden bezahlt bekommt aus der Portionsversicherung heraus für die Selbstbeteiligung, die der Vermieter beispielsweise in seiner Vollkaskoversicherung hat.
Mhm.
Es kann jetzt aber durchaus sein, dass ich im Rahmen der Kaution ja nicht nur für Schäden aufkomme, die dadurch entstehen können, dass ich einen Verkehrsunfall erleide oder dass ich aus Unachtsamkeit, weil ich dich vielleicht nicht ordnungsgemäß eingewiesen wurde, ne, äh, hinten rechts in den Spiegel abfahre oder einen Heckschaden erleide, wie auch immer, sondern dass innerhalb des Fahrzeugs ein Schaden entstehen kann.
Ja.
Ne, dass die Tischplatte kaputtgehen kann. Es kann der Fernseher defekt sein. Es, es kann eine Flasche Wein umfallen, der Teppichboden kann nicht mehr gereinigt werden. Also es gibt diverse Sachen, die entstehen können. Oder dass falsch getankt wird. Ja, das Fahrzeug muss komplett gereinigt werden. Das sind so Sachen, die der Mieter, äh, dann auch zahlen muss, weil er für den Schaden, der am Fahrzeug entstanden ist, er haftet. So. Und da haftet der Versicherer bis zur kompletten Höhe der Kaution. So, ne, maximal. Während er bei einem Verkehrsunfall im Rahmen der Kautionsversicherung nur bis zur Höhe der entstandenen Selbstbeteiligung zahlt, weil der Vermieter ja den Betrag, der über die Selbstbeteiligung hinausgeht, ja rein theoretisch zusätzlich von seiner Kaskoversicherung bekommt.
Ja.
Ne? Und deswegen z-- sagen wir, im Rahmen der Kautionsversicherung gibt's ja zwei Bestandteile, ne. Einmal maximal bis zur Höhe der Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung. Punkt, ne. Und auf der anderen Seite sagen wir, für Schäden, die jetzt nichts mit einem Verkehrsunfall zu tun haben, sondern die innerhalb oder vor allem auch außerhalb des Fahrzeugs entstehen können, die ich verursache, äh, bis zur Höhe der Kaution dann gedeckt sind.
Da hab ich jetzt noch mal 'ne weitere Rückfrage. Wir sind ja zum Beispiel mit Hund unterwegs. Jetzt haben wir das große Glück, dass unser Hund noch nie irgendwas kaputt gemacht hat und erst recht nicht bei fremden Menschen. Kann aber ja passieren, wenn so ein Hund vielleicht auch gestresst ist, in 'nem neuen Umfeld ist, in 'nem fremden Fahrzeug. Wenn jetzt mein Hund an einem Fahrzeug oder in einem Fahrzeug 'nen Schaden anrichtet, zahlt den dann die Hundehaftpflicht oder wär's dann auch schlau, so 'ne, so 'ne, ähm, Kautionsversicherung abzuschließen?
Also in dem Fall kann ich jetzt also nur für uns sprechen, ne. Also bei uns sind Schäden, die durch Hunde, durch Tiere verursacht werden, ja auch mitversichert. Auch hier müsste dann der, der, ne, wenn der, wenn der Schaden jetzt über die Kaution zu mir hinausgeht und je nachdem, was im Mietvertrag dann wieder geregelt ist, ne. Man kommt immer auf den Ursprung zurück: Was ist im Mietvertrag geregelt? Wenn ich einen Hund mitnehmen darf, wie ist die Erschattungsleistung? Auch da muss ich ja vorher abklären, kann ich überhaupt einen Hund mitnehmen, ne, und kann ich, kann das nicht verschweigen. Ähm, und dann muss derjenige seine Haftpflichtversicherung befragen: Was passiert denn dann, wenn ich ein Fahrzeug miete und mein Hund in einem gemieteten Fahrzeug einen Schaden verursacht? Auch da kann es durchaus sein, dass die Haftpflichtversicherung wieder sagt, Schäden, die bei Benutzung des Fahrzeugs, wie eben schon als Privatperson genannt oder bei geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gegenständen, Sachen kein Versicherungsschutz besteht.
Und das wäre für mich der erste Antritt zu sagen, zahlt ein solcher Schaden meine Haftpflichtversicherung? Nein, zahlt nicht. Nehmen wir mal den schlimmsten Falls. Ähm, zahlt dann einen Versicherungsschutz, äh, gibt es einen Versicherungsschutz, der meinen Schaden, den ich, äh, zahlen muss, mindern kann, ja? Und das wäre dann unter Umständen dann dieses Urlaubsschutzpaket. Genau, ja.
Okay. Und jetzt habe ich einen Schaden verursacht ohne diese Kautionsversicherung, ohne Urlaubsschutzpaket oder wie die dann auch immer heißt bei dem Anbieter, bei dem ich abgeschlossen habe.
Ja.
Ähm, der Vermieter sagt: "Okay, da war ein Schaden." Muss der dann offenlegen, wie hoch seine Selbstbeteiligung bei der jeweiligen Versicherung ist? Oder in welcher Höhe darf ein Vermieter eine Kaution einbehalten, wenn seine eigene Selbstbeteiligung darunter liegt? Weil ich frage deswegen, weil mir öfter schon zu Ohren gekommen ist, dass gerade im Privatversicherungsbereich, äh, im Privatvermietungsbereich, dort zwischen Mieter und Vermieter manchmal ein bisschen Uneinigkeit herrscht, was angemessen ist, in welcher Höhe eine Kaution einbehalten wird nach einem Schaden.
Also grundsätzlich ist das so, dass wenn ein Schaden eingetreten ist und ein, ich kann, ich gehe jetzt einfach mal von mir persönlich aus. Wenn ich irgendwo ein Fahrzeug miete, dann kläre ich doch im Vorfeld ab, was habe ich wann zu zahlen. Und wie sind Regularien, wenn ich wieder zurückkomme, was passiert dann? Es gibt doch in der Regel, wenn ich ein Fahrzeug miete, ein sogenanntes Übernahmeprotokoll.
Ja.
Das ist ja nicht nur bei Wohnmobilen so, und das ist ja auch bei PKWs so, dass ich, wenn ich miete, ringsherum das Fahrzeug gehe und sehe, sind Schäden vorhanden, sind keine Schäden vorhanden. Und damit in dem Mietvertrag da ganz klar geregelt, was passiert denn dann, wenn? Bis zu welcher Höhe zahle ich? Warum zahle ich bis zu welcher Höhe? So. Und, ähm, wenn ich jetzt hingehe und sage, ich schließe bis, bis zu dieser Höhe eine Zusatzversicherung ab, dann frage ich doch: Besteht denn auch bis zu dieser Höhe? Weil ich bekomme nur bis zu dieser Höhe auch eine Entschädigungsleistung, entsprechend ein paralleler Versicherungsschutz, ne. Weil, äh, ich bekomme das nur bis zu der Höhe und der, dem Vermieter weigert mir dann die Aussage zu geben, wobei sich für mich nicht erschließt, warum er das verweigern sollte, weil A möchte er einen Mietvertrag abschließen und wenn die Sache noch absolut in Ordnung ist, dann kann ich doch auch bekannt geben, bis zu welcher Höhe ich einen welchen Versicherungsschutz habe.
Weil-
Aber ich kann es als Mieter ja nicht kontrollieren, ne. Also er könnte ja jetzt auch was ganz anderes da reinschreiben.
Er könnte was ganz anderes da reinschreiben. Nur ist es letztendlich so, dass ich ja für den Schaden, der mir entstanden, bin ja nachweispflichtig bin. Und wenn ich dann nur einen Schaden bis zu einer gewissen Höhe versichert, versichern kann, so, ne, dann kann ich auch nur hingehen und sagen: "Okay, gut, lieber Vermieter, du hast beispielsweise, sagst mir nicht, wie hoch deine Selbstbeteiligung in deinem Schadenfall ist. Ähm, ich wüsste zwar nicht, warum du mir das jetzt nicht sagst, ähm, weil das führt da letztendlich nicht dazu, dass die Glaubwürdigkeit des Vermieters aus meiner Sicht nicht so, aus meiner Sicht nicht so ganz gewährleistet ist.
Ja.
Weil warum sollte, wenn doch alles okay ist, der Vermieter mir nicht sagen, wie hoch seine Selbstbeteiligung bei einem Schadenfall ist. Also das, äh, dann könnte ich ja genauso gut in Zweifel ziehen, dass der Vermieter überhaupt eine Vollkaskoversicherung oder eine Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug hat.
Ja.
Weil, ähm, ich muss mir nur darüber im Klaren sein, dass wenn ich einen separaten Versicherungsschutz abschließe, bis zu welcher Höhe dieser separate Versicherungsschutz auch zahlt oder auch leistet, ja. So.
Mhm.
Und, ähm, dann bin ich doch auch ein Stück weit darauf angewiesen, dass der Vermieter, der auch Folgegeschäft machen will, mir ganz klar sagt: "Okay, gut, mach dich keine Gedanken, ne. Es besteht eine Vollkaskoversicherung in der Höhe." So. Wenn der Vermieter sich jetzt weigert, mir das zu zeigen oder zu geben, hätte ich persönlich kein gutes Vertrauensverhältnis gefühlt, weil der Vermieter mir seine Sachen, die er hat, nicht konkret offenlegt. Weil aus meiner Sicht kein Hindernisgrund besteht, die Sachen offenzulegen. Weil ich muss doch für diesen Schaden haften bis zu der Höhe. Ja, so. Das regelt mein Mietvertrag. So. Wenn der Vermieter jetzt einen Versicherungsschutz hat, der, äh, im Rahmen der seiner Selbstbeteiligung geringer ist, er aber eine höhere Kaution für diesen Schaden verlangt, da bin ich doch der Mieter, der sagt: "Okay, gut, ähm, wann kriegst du von mir tausend Euro Kaution?
Du kannst ja den Schaden rein theoretisch, wenn du eine geringe Selbstbeteiligung hast, bei deiner Vollkaskoversicherung gelten machen." Das heißt, er kann einen Schaden mir zweimal rein theoretisch gelten machen.
Mhm.
Und da hätte ich als Mieter eines Fahrzeugs, wie gesagt, kein gutes Gefühl und das ist, äh, meine persönliche Begründung dazu, ne.
Das heißt also, als Mieter ruhig auch offensiv nach Dingen fragen und auch mal gucken, wie der Vermieter darauf reagiert.
Ja, das ist immer die Frage: Welches Verhältnis habe ich jetzt zum Kunden? Ist das alles gut? Ist das locker, ne? Und, und das ist dann, ist dann so, dass beide Seiten wollen ein Geschäft machen. Der private Vermieter möchte sein Fahrzeug vermieten für die Zeit, wo er es nicht nutzt, möchte ein Geschäft machen. Ganz klar. Möchte aber auch, dass ein Schaden, der entstanden ist, natürlich bezahlt wird. Der Mieter denkt sich: Okay, das ist vielleicht ein bisschen günstiger als bei einem gewerblichen Vermieter oder aus welchen Gründen auch immer das Fahrzeug angeboten wird. Das sagt mir zu, das bekomme ich nirgendwo anders. Das ist ein ganz netter Mensch oder die Familie ist ganz nett. Ähm, da haben wir gehört, da kann man gut mieten, also machen wir das auch. Das ist alles sehr unkompliziert. Ich möchte aber natürlich sowohl auf der einen Seite Folgegeschäft machen, genauso wie auf der anderen Seite ich ein gutes Gefühl haben möchte, wenn ich mit einem Fahrzeug unterwegs bin.
Und dann wüsste ich aus meiner Sicht, kenne ich keinen – das ist jetzt aber meine persönliche Meinung – keinen Grund zu sagen, warum sollte ich das denn dann auch nicht zeigen? Je mehr ich offenlege, je größer ist das Vertrauensverhältnis zu dem Mieter, dem ich ein Fahrzeug dann anvertraue. Gerade dann, wenn's mein privates Fahrzeug ist, ne.
Mhm.
Weil da, da fährt jemand mit meinem privaten Fahrzeug, da sich vielleicht sogar noch privaten Nutzer herum und stellt einen gewissen Wert dar, ja.
Ja, also ich finde überhaupt, gerade beim Thema Privatvermietung und das ist auch die Erfahrung, die wir gemacht haben, ist der Austausch extrem wichtig für beide Seiten. Auch um dem Vermieter ein gutes Gefühl zu geben, weil wie du sagst, er gibt sein Privatfahrzeug raus und bei Campingfahrzeugen habe ich das Gefühl, dass da die emotionale Bindung auch meistens noch viel höher ist als bei, ich sage jetzt mal normalen Alltags-Kfz. Und ich glaube, dass auch daraus öfter mal dann im Nachgang Ärger entsteht, weil natürlich für jemanden, der jetzt seinen Privatwohnwagen oder sein Privatwohnmobil, das er sonst auch selber nutzt für Urlaube und vielleicht auch für lange Reisen mit vielen Erinnerungen, wenn da ein Schaden kommt, dann wird der aus meiner Sicht auch teilweise von den Vermietern so ein bisschen nicht nur monetär, sondern auch emotional bewertet und dann gibt's halt Diskussionen auch mit, mit den Kunden.
Das ist so das, was ich mitbekomme, aber da sprechen wir, glaube ich, in der nächsten Folge auch noch mal ein bisschen drüber, wie so unsere Meinung zur Privatvermietung insgesamt ist, was das Thema Schäden angeht. Das habe ich mir schon mal notiert. Da bin ich gespannt, was du dazu sagst. Ähm, ich habe jetzt noch eine Sache, die ist wahrscheinlich auch im Urlaubsschutzpaket mit drin. Ähm, wenn ich jetzt ein Fahrzeug miete für einen längeren Zeitraum und meistens liegen wir ja bei Wohnmobilen mittlerweile gerade in der Hochsaison bei irgendwas zwischen hundertvierzig und hundertachtzig Euro am Tag. Das heißt, wenn ich für drei Wochen oder so so ein Fahrzeug miete, kommt da eine erkleckliche Summe zusammen und ich muss dafür auch in der Regel Anzahlungen leisten beziehungsweise bin auch vielleicht je nach AGB zur Zahlung des kompletten Betrags verpflichtet, wenn ich nicht irgendwie so und so viele Tage oder Wochen vorher kündige oder storniere.
Was passiert denn-- Also gibt's, gibt's überhaupt 'ne Versicherung, ähm, die das abdeckt? Also dass ich dann stor-- Also so was wie eine Reiserücktrittsversicherung für Wohnmobile.
Also gibt's, das ist im Urlaubsschutzpaket in der Tat enthalten. Aber es ist halt so wie bei jeder Versicherung, ne. Es gibt Punkte, die erfüllt sein müssen, damit auch der Versicherungsschutz eintritt. Also beispielsweise man erkrankt, ja, oder es tritt leider Gottes ein Sterbefall ein oder, ähm, ich habe einen enormen Schaden an meinem Haus und kann meine Reise nicht antreten zum Beispiel. Dann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung, ne, die dann unter gewissen Voraussetzungen mit Fristen, so wie, wie du eben auch genannt hast, ne, ab einem gewissen Tag und an gewissen Tag vorher mit einer bestimmten Summe, mit einer bestimmten Selbstbeteiligung. Das ins Detail wird jetzt hier in den Rahmen springen. Ähm, gibt es auf jeden Fall, wobei ich dann von dieser Reise zurücktreten kann, ne.
Und dann gibt's Regularien, beispielsweise ich werd krank, muss ein Attest einreichen. Das ist wie eine Reiserücktrittsversicherung bei einer Flugreise. Ja, so ist da nichts anderes, ne. Das, äh, reicht man ein, die Unterlagen reicht man ein und eine Erstattung erfolgt dann im Rahmen der entstandenen Kosten-
Mhm.
-die für diese Mietreise angefallen wären, wobei natürlich dann ein Mietvertrag vorgelegt werden muss und dann wird auch geklärt, wie hoch sind da die Möglichkeiten der Erstattung aus der Reise-Rücktrittsversicherung heraus. Ja, die gibt's.
Und jetzt noch ein letzter Punkt zu den Versicherungen, die wir bisher genannt haben. Das hatte ich vorhin nicht erwähnt beziehungsweise nicht gefragt. Inhaltsversicherung, also 'ne Versicherung für bewegliche Gegenstände im und am Fahrzeug. Jetzt haben wir beide ja immer wieder miteinander das Thema, wir schreiben ja auch viele Artikel zusammen, wo du uns dann berätst und, äh, ne, wo du auch noch mal so deine Expertise reingibst. Und ich erinnere mich gerade wieder an 'nen, an 'nen Artikel, den wir gerade zusammen erarbeiten zum Thema „Wohnmobil gestohlen, was tun?" Und auch da geht's in einem Absatz über das Thema Un-Inhaltsversicherung und du hattest mich darauf hingewiesen, dass es bei der Hausrat da öfter mal Verwirrung gibt, weil Leute oft davon ausgehen, dass eine Hausratversicherung, die man ja meistens sowieso irgendwie hat, auch automatisch einspringt, wenn mir aus einem Fahrzeug Dinge abhanden kommen.
Dem ist aber nicht so. Kannst du da vielleicht noch mal in ein paar Sätzen erklären, worauf man da achten sollte?
Also grundsätzlich ist das im Rahmen der Hausratversicherung so geregelt, dass, mmm, mein Hausrat nur im sogenannten Versicherungsort versichert ist. So heißt es im Prinzip korrekt. Der Versicherungsort ist meine Wohnung, mein Haus, wie auch immer. Nehme ich jetzt Gegenstände mit und, äh, bin zum Beispiel in einem Hotelzimmer, ja, und die Sachen werden aus dem Hotelzimmer gestohlen, Zimmertüre wird aufgebrochen, da ist immer auch die Voraussetzung, dass ein Einbruch stattgefunden hat. Ja, und deswegen heißt auch das Risiko Einbruchdiebstahl. Sachen werden entwendet, wird's gezahlt. Mein Kellerraum in einem Mehrfamilienhaus wird aufgebrochen. Dann zählt auch der Kellerraum zu meinem Versicherungsort.
Meine Garage wird aufgebrochen, zählt auch die Garage zu meinem Versicherungsort. Das Fahrzeug, das aufgebrochen wird, in der Regel nicht, weil die Versicherung immer davon ausgeht, dass in einem sogenannten Raum eines Gebäudes eingebrochen werden muss. Und ein Fahrzeug ist kein Raum eines Gebäudes.
Ja.
Es gibt einen Bereich, den nennt man, den nennt man im Rahmen der Hausratversicherung die sogenannte Außenversicherung. Ist jetzt außerhalb meines Versicherungsortes, aber auch da muss es wieder in einem Raum eines Gebäudes sein. Standardfall, äh, ein Schwimmbad wird beispielsweise das Spind aufgebrochen, ne. Dann würde das auch dann, ähm, zum Raum eines Gebäudes zählen und das wäre versichert. Fahrzeug, kein Raum eines Gebäudes. Es ist aber so, dass hier auch jeder, der eine Inhaltsversicherung abschließt, bitte mal prüfen sollte: Zahlt denn meine Hausratversicherung auf Sachen, die ich in einem Fahrzeug habe? Da gibt's so einen Zusatz Diebstahl aus dem Fahrzeug oder aber auch den Zusatz Hausrat auf Reisen. Wenn das enthalten ist, kann ein solcher Versicherungsschutz im Rahmen der Hausrat gegeben sein, wobei es dort aber auch sehr unterschiedlich sein kann, welche mitgeführten Gegenstände versichert gelten, ne.
Elektronische Geräte, äh, Kleidung, Bargeld, all solche Geschichten. Das muss man klären, ob diese Sachen denn dort versichert gelten, ja. Und wenn, ähm, ein Versicherungsschutz dort in der Form nicht gegeben ist oder nicht ausreichend ist oder aber wenn ich beispielsweise im Ausland bin, in welchen Ländern gilt dieser Versicherungsschutz dort mit diesem Zusatz, ähm, dann würde sich empfehlen, auf jeden Fall eine solche Inhaltsversicherung dazu zu buchen, ja, im Rahmen eines, eines Paketes oder wie auch immer, das ein Standardpreis ist, ne. Also kann ich da an der Stelle nur empfehlen. Also sich erkundigen, doppelt muss man nicht, das ist Quatsch, ne. Aber für eine Mietreise würde es sich schon mal schon durchaus lohnen, da mal kurz 'n Blick in seine Unterlagen oder seinen Versicherungsvertreter anzurufen, ne. Ja.
Okay, das war jetzt 'ne Menge Input. Ich versuch das noch mal so ganz kurz zusammenzufassen. Du unterbrichst mich, wenn ich Quatsch erzähle. Also eine Haftpflichtversicherung ist bei jedem Fahrzeug sowieso vorhanden. Da brauche ich mich jetzt also nicht großartig drum kümmern. Muss ich da als Mieter irgendwie mal auf eine Deckungssumme gucken oder habe ich damit erst mal nichts zu tun?
Da habe ich erst mal nichts mit zu tun, nein. Es gibt gesetzliche Vorgaben, brauche ich nicht, nein.
Dann Ähnliches für Teilkasko und Vollkasko muss mich als Mieter nicht unbedingt interessieren, weil, ähm, ich da weder einen Vorteil noch einen Nachteil habe, wenn diese Versicherungen vorhanden sind. Das ist Vermietersache. Ähm, dann ist es ganz schlau, wenn man mit etwas, ja, wertvollerem Equipment unterwegs ist, mal über eine Inhaltsversicherung nachzudenken. Vielleicht sich zu erkundigen, ob ein Schutzbrief oder irgendein Mobilitätsservice beim Fahrzeug, äh, in der Fahrzeugversicherung dabei ist. Einfach nicht, weil das jetzt meine Verpflichtung wäre, mich darum zu kümmern, sondern weil ich dann vielleicht auch ein bisschen weniger Scherereien vor Ort habe, um mich mit dem Vermieter abzustimmen, wenn eine Panne oder ein Unfall stattgefunden hat, richtig?
Ja, richtig.
Und Glasschutz. Du sagst ja immer wieder, Glasschäden sind so mit die häufigsten, ähm, Schäden bei Freizeitfahrzeugen. Der ist ja in der Teilkasko normalerweise mit drin.
Ja.
Und Reifenschutz brauche ich nicht unbedingt, außer ich bin jetzt vielleicht in einem Land unterwegs, wo das halt echt ein Thema ist, weil ich Offroad gehe und weil's vielleicht in dem Land nicht automatisch in einer der Pflichtversicherungen drin ist.
Mhm.
Dann hab ich die Möglichkeit, mich gegen Ausfälle, Storno, ähm, und solche Geschichten abzusichern und meine Kaution zu reduzieren, unter anderem durch so ein Urlaubsschutzpaket. Und die, ähm, wenn ich mit Hund unterwegs bin, dann sollte ich mit der Versicherung klären, ob die einspringt, wenn der Hund Scha-Schäden an der Mietsache oder an einem Mietwohnmobil verursacht. Habe ich das so ungefähr korrekt umrissen?
Das ist korrekt umrissen, wobei für mich immer das Entscheidende ist und das vielleicht auch ein Stück weit mit zum Abschluss, ist, dass, äh, immer sehr wichtig ist, dass in dem Mietvertrag geregelt sein soll und muss, bis zu welcher Höhe hafte ich bei welchem Schaden.
Mhm.
Wenn das geregelt ist, dann kann ich beruhigt fahren. Und wie sind die Modalitäten zwischen mir als Mieter eines Fahrzeugs und dem Vermieter? Was muss ich tun? Wen muss ich benachrichtigen? Was habe ich als Mieter eines Fahrzeugs zu tun, damit's hinterher, nämlich bei Rückfahrt des Fahrzeugs, auch keine Probleme gibt, ne.
Und dann hätte ich noch 'ne Frage zum Thema Selbstfahrervermietversicherung. Irgendwer hat mal gesagt, vielleicht warst du es, vielleicht war es jemand anderes, dass ich, wenn ich von Privatleuten miete, auf jeden Fall darauf achten sollte, dass mindestens eine Selbstfahrervermietversicherung da ist. Ich kann mich aber nicht mehr daran erinnern, warum das wichtig sein soll.
Also grundsätzlich ist das so, dass der, das Fahrzeug, das vermietet wird, ja einen anderen Verwendungszweck hat, als wenn ich mit dem Fahrzeug privat unterwegs bin. Ja? Und zwar ist das hier eine sogenannte Vermietung und der Versicherer unterscheidet schon, ob ich das Privatfahrzeug privat nutze, also sprich Eigentümer bin, damit unterwegs bin oder ob es ein gemietetes Fahrzeug ist. Und bei einem Fahrzeug, das gemietet ist, gibt's einen speziellen Versicherungsschutz, der heißt dann Versicherungsschutz für Selbstfahrervermietfahrzeuge.
Mhm.
Dieser Versicherungsschutz, nur um das noch kurz zum Reißen, ist ein separater Versicherungsschutz, der parallel zu dem Versicherungsschutz läuft, den ich als Privatperson Vermieter habe. Und dieser Versicherungsschutz wird im Prinzip über den bereits vorhandenen Versicherungsschutz des Privatmieters Drübergestülpt. Und dieser Versicherungsschutz greift auch losgelöst, dass ich bereits als Vermieter einen weiteren Versicherungsschutz für das Fahrzeug habe oder haben muss. Weil als Privatperson nutze ich das Fahrzeug, wenn ich selber damit fahren kann und B, fahr ich damit nicht, es steht nur rum, dann vermiete ich es halt. Und für diesen Zeitraum gibt's einen separaten Versicherungsschutz, der, wie ich grade sagte, einfach drübergestülpt wird, der auch greift.
Und tritt ein Schadenfall ein, dann wird auch nicht der sogenannte Schadenfreiheits, äh, Rabatt oder die Klasse, die das Privatfahrzeug dann beinhaltet, äh, in Mitleidenschaft gezogen. Tangiert's gar nicht, weil es wird nur der Versicherungsschutz gezogen, den das Fahrzeug als sogenanntes Selbstfahrervermietfahrzeug dann in diesem Zeitraum der Vermietung hat.
Aber ist das für mich als Mieter dann relevant? Oder, weil eigentlich ist es ja dann Pech des Vermieters, wenn 'n Unfall passiert und der hat nicht 'n ausreichenden Versicherungsschutz.
Das ist korrekt. Das, auch das sollte der Mieter bei einem Fahrzeug klären, wie das Fahrzeug versichert ist, wie's eingestuft ist, weil es kann ja durchaus auch mal sein, dass wenn ich 'n Mietvertrag vorlege oder Mietvertrag habe und ich werde von der Polizei angehalten und, äh, muss den Fahrzeugschein vorführen, äh, dass ich hier sehen kann, okay gut, das Fahrzeug gehört mir ja gar nicht. Wieso fahren Sie mit einem fremden Fahrzeug rum, ne? Und das, je nachdem, welche Kontrollen stattfinden. Das mag in Deutschland unter Umständen sehr, sehr locker sein. Ich weiß aber nicht, ob's in Portugal, in Italien oder sonst wo in welchen Ländern eben ähnlich gesehen wird, ne. Oder in den östlichen Ländern, ja.
Würdest du denn aus deiner Erfahrung heraus guten Gewissens Leuten empfehlen, dass die sich auch 'n Fahrzeug über eBay Kleinanz, nee, es heißt nur noch Kleinanzeigen, also über Kleinanzeigenportale und über Zeitungsanzeigen mieten können, ohne da jetzt irgendwie in Stress zu verfallen? Oder bist du eher der Verfechter, so wie ich zum Beispiel, dass ich da keinen Bock drauf hätte auf den, äh, potenziellen Ärger und dann lieber über 'ne Plattform buchen würde, die auch Privatfahrzeuge vermittelt, wo ich aber weiß, da ist 'ne ordentliche Versicherungslösung dahinter. Da sind, ähm, da werden rechtssichere Mietverträge für beide Seiten zur Verfügung gestellt und Protokolle und so weiter. Ähm, wie stehst du dazu?
Ja, die Frage ist sehr schwierig zu beantworten, ne. Aber das, das mag aber auch an meiner Grundeinstellung zu dem Thema liegen, ne. Das ist, ist also so, dass, ähm, da ist es halt so, das was, was wird gewünscht? Was, was will der Mieter eines Fahrzeug machen? Möchte ich unbedingt Geld sparen? Dann ist die Wahrscheinlichkeit doch recht groß, dass ich nicht über das Portal gehe, sondern das Portal möchte ja logischerweise auch 'n bisschen was dran verdienen, was sich logischerweise dann wiederum in dem Mietpreis niederschlägt.
Mhm.
Natürlich kann ich bei Kleinanzeigen, äh, ansehen, da kann ich Kontakt aufnehmen. Was ist denn das für 'n Fahrzeug? Man schreibt, man guckt sich das Fahrzeug an, man ist sich sympathisch, man legt alle Sachen offen, kann gut gehen. Also keine Frage.
Mhm.
Auf der anderen Seite weiß ich natürlich, gehe ich über ein Portal, dann geht das Portal, das ja einen solchen Versicherungsschutz ja mit anbietet, ja, oder zumindest offenlegt, äh, dass man über einen gewissen Erfahrungsschatz verfügt, vielleicht Standardformulare benutzt, äh, die bei einer Vermietung zum Tragen kommen, die auch 'n gewissen Rahmen bieten, worauf ich mich drauf verlassen kann, dass die Sache auch von vorne und vor allen Dingen auch bis zum Schluss in Ordnung ist, ne. Das muss man einfach wissen. Ich bin eher der Sicherheitsfanatiker, bin halt Versicherungsmensch und sehe das genauso wie du, ja, also ja.
Ja, also ich bin da auch der Meinung, weil so 'n Portal hat ja 'n Interesse, dass beide Seiten 'ne, äh, wie soll ich sagen, 'nen gewissen Schutz haben, ne. Das, weil beide Seiten sind ja Kunden des Portals.
Ja.
Und von daher, ich hab da auch deutlich mehr Vertrauen und wir haben auch bisher, soweit ich mich erinnern kann, wenn wir gemietet haben, über private, über Portale gemietet, eben aus denselben Gründen. Und damit man vielleicht auch jemanden mal als Berater zur Seite hat, wenn irgendwas schiefgeht. Mm, ich würd gerne, bevor wir zum Ende der Folge kommen, noch mal ganz kurz zusammenfassen, was so die Unterschiede sind aus Mietersicht zwischen Privatvermietung und gewerblicher Vermietung. Hat ja beides so seine Vor- und Nachteile, also ganz viele sogar. Die haben wir auch schon in anderen Folgen sehr ausführlich beleuchtet. Mir geht's jetzt tatsächlich nur um das reine Versicherungsthema. Was sind die Unterschiede, was sind die Gemeinsamkeiten und was muss ich vielleicht als Interessent, wenn ich jetzt hier überlege, noch meinen Urlaub zu buchen, im Auge behalten und was muss ich da wissen für meine Entscheidung?
Grundlegend große Unterschiede im Versicherungsschutz, ne, wie wir eben sagen, gibt's in der Regel eher eigentlich gar nicht, ne. Weil das Fahrzeug wird ja mit dem gleichen Versicherungsschutz ausgestattet, ob ich jetzt, äh, das in der privaten Vermietung habe oder in der gewerblichen Vermietung habe. Bei der privaten Vermietung sollte man auf jeden Fall achtgeben, ob für dieses Fahrzeug ein Schutzbrief, Brief besteht, so wie du sagtest, Mobilitätsversicherung, ja. Dass wenn was passiert und das Fahrzeug abgeschleppt wird oder nicht abgeschleppt wird, das haben die gewerblichen Vermieter aus meiner Sicht alle in ihrem Vertrag verhalten, vorhanden. Ob ein Versicherungsschutz besteht, wenn ein Fahrer eines Fahrzeugs verunfallt, die sogenannte Fahrerschutzversicherung, ob die ebenfalls vorhanden ist. Und, äh, dann kommt's natürlich auch noch drauf an, ähm, ob ich einen weiteren Versicherungsschutz abschließen kann, der, äh, meine, meine Selbstbeteiligung reduzieren kann, sei es jetzt über eine reine CDB-Versicherung, die Selbstbehaltsreduzierung oder aber über ein Urlaubsschutzpaket oder ähnliche Pakete, die vorhanden sind.
Das sollte ich auf jeden Fall klären. Ähm, ja, und zum Schluss sollte ich klären, was passiert denn dann, wenn das Fahrzeug verunfallt und es nicht weiter vermietet werden kann, ja. Der sogenannte Verdienstausfall. Er muss ja auch bei einem privaten Vermieter offengelegt werden, ne. Ähm, das sollte man definitiv klären. Bei dem gewerblichen Vermieter, der das ja rein professionell tätigt, der hat natürlich oder verfügt über einen unheimlich großen Erfahrungsschatz, ja, den man, äh, da auch grade was die Versicherungslösung und was den Versicherungsschutz anbelangt, dem Mieter eines Fahrzeug natürlich auch immer darlegt.
Ja, sehr spannend. Wir haben ja, bevor wir aufs Aufnahmeknöpfchen gedrückt haben, gesagt: "Mensch, das wird heut wahrscheinlich 'ne eher kurze Folge, weil, ne, wir splitten die Themen zwischen Mieter und Vermieter, äh, weil's ja auch zwei ganz unterschiedliche Zielgruppen sind." Und jetzt haben wir doch eine Stunde acht Minuten wieder uns unterhalten.
Mhm.
Aber ich fand's total interessant, weil das ja durchaus auch 'n Thema ist, was nicht nur für unsere Hörerinnen und Hörer relevant ist, sondern durchaus auch für uns selber ab und zu mal. Und ich hab wieder einige neue Infos für mich mitgenommen. Daher also ganz lieben Dank, Dieter, wie immer für dein fast unerschöpfliches Wissen, möcht ich sagen, und für deine Zeit. Und ja, wir hören uns dann ja schon bald wieder, wenn wir über die Vermietersicht sprechen. Also da wollen wir uns 'n bisschen angucken, worauf muss ich bei der Auswahl meiner Kunden achten? Welche Policen sind erforderlich? Was kann ich zusätzlich abdecken? Also im Grunde von der Struktur her ähnlich, wie wir's jetzt gemacht haben, aber eben von der anderen Seite her beleuchtet.
Wenn euch das gefällt, was wir hier tun und wenn euch auch die Infos unserer Gäste, wie von Dieter zum Beispiel, weiterhelfen, dann gebt uns doch gerne fünf Sterne auf den Podcast-Plattformen eurer Wahl. Abonniert uns vor allem auch. Wir merken immer, dass wir ganz, ganz viele Hörer haben, aber nur, ich würd mal sagen, so gut die Hälfte hat uns abonniert. Denn wenn ihr uns abonniert, das ist natürlich alles kostenlos, dann bekommt ihr auch 'ne Benachrichtigung, wenn's wieder 'ne neue Folge gibt. Also das solltet ihr auf jeden Fall tun. Und ja, wir freuen uns, wenn wir uns dann zur nächsten Folge wiederhören. Und Dieter, du hast wie immer das letzte Wort.
Ich hab das letzte Wort. Das ist total schön. Ja, vielen Dank, Nele, ne, dass, äh, wir diese Folge gemeinsam gemacht haben. Ja, in der Tat hab ich am Anfang gedacht: "Okay, gut, das, äh, kann man sehr kurz erklären oder kurz rüberbringen." Aber wenn man einfach mal so in dem Redefluss ist, das ist wie bei jeder Folge, dann kommt man noch von einem auf dem andern. Ähm, ja, ich hoffe, dass ich ein paar nützliche Informationen hab weitergeben können. Ähm, ja, und hoffe, dass wir uns denn dann beim nächsten Mal wieder mit allen Zuhörern, äh, über das Thema der gewerblichen Vermietung unterhalten können. Auch das ist 'n spannendes Thema. Freu mich drauf und bis dahin, Nele, wir hören und sehen uns. Alles Gute. Ciao.
Ciao.