Der erste Schnee ist in Deutschland bereits gefallen - und wenn du kein Wintercamper bist,…

Wir selbst sind ja eingefleischte Ganzjahrescamper – aber wenn du dein Wohnmobil nur in der „schönen“ Jahreszeit von Frühjahr bis Herbst nutzen möchtest, gibt es zwei Möglichkeiten, wie du ordentlich Versicherungskosten (und Steuern) sparen kannst: Das Saisonkennzeichen oder die vorübergehende Abmeldung mit Ruheversicherung. Wir zeigen dir beide Möglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen.
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Du könntest dein Wohnmobil zum Überwintern oder für eine längere Pause abmelden und später wieder zulassen. In diesem Fall endet die Versicherung nicht zwangsläufig automatisch, sondern geht bei vielen Anbietern in die beitragsfreie Ruheversicherung über.
Die Ruheversicherung umfasst in der Regel eine Haftpflicht- und Umweltschadenversicherung. Wenn dein Fahrzeug vorher kaskoversichert war, laufen Teil- und Vollkasko ebenfalls weiter. Letztere schützt dich dann vor „mut- oder böswilligen Handlungen Dritter“, also zum Beispiel Vandalismus. Diebstahl dagegen ist über die Teilkasko mit abgesichert.
Für Dieter Scheffler, Geschäftsführer der RMV-Versicherung, stellt die Ruheversicherung eine praktische und individuelle Lösung dar: „Mit der Ab- und Anmeldung des Fahrzeugs ist man flexibler als beispielsweise mit einem Saisonkennzeichen. Wollen Kunden zum Beispiel spontan wegen der Wetterlage verkürzen oder verlängern, können Sie dies völlig selbstbestimmt und somit unkompliziert tun.“
Üblicherweise nicht. Die Zulassungsstelle meldet dem Versicherer automatisch die An- und Abmeldung, sodass du als Kunde mit der Versicherung in der Regel gar nicht direkt in Kontakt treten musst. Sobald du das Fahrzeug erneut anmeldest, wird der bestehende beitragspflichtige Versicherungsvertrag wieder aufgenommen.
Zur Wiederanmeldung musst du nur beim Versicherer eine neue eVB (elektronische Versicherungsbestätigung = Buchstaben-Zahlen-Code für die Zulassungsstelle) anfordern. Dazu reicht es, wenn du kurz anrufst, die Nummer kann dir sofort durchgegeben werden.
►►Unser Tipp: Die Ruheversicherung ist zwar bei den meisten, aber nicht bei allen Anbietern gängige Praxis. Außerdem kann es sein, dass diese nicht für alle Fahrzeugarten gilt und zum Beispiel Wohnwagen davon ausgenommen sind. Bei einer Abmeldung würde dann die Versicherung zum vollen Betrag weiterlaufen, lediglich die Steuern würden wegfallen. Auch hier ist es wie immer ratsam, sich beim Versicherer zu erkundigen.
►►Achtung: Es kann bestimmte Bedingungen geben, die für die Ruheversicherung erfüllt sein müssen: Bei manchen Anbietern muss das Fahrzeug beispielsweise während der gesamten abgemeldeten Zeit in einem Raum (Garage, Halle o. Ä.) oder auf einem umfriedeten Grundstück (Hof o. Ä.) abgestellt werden.
Wenn du ein Campingfahrzeug ab- oder wieder anmelden möchtest, musst du jeweils mit Kosten von ca. 15 bis 20 Euro rechnen.
Die beitragspflichtige Ruheversicherung ist die andere Variante der Ruheversicherung. Diese kann abgeschlossen werden, wenn du dir ein Wohnmobil zulegst, welches zuvor noch nicht zugelassen war, und das Fahrzeug nicht sofort nutzen möchtest.
Wirklich Sinn macht dieser Versicherungstyp also nur, wenn du vorhast, die Zeit bis zur nächsten Zulassung zu überbrücken. Am besten du lässt dich ausgiebig beraten – die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter.
Wird für einen Versichererwechsel die alte Versicherung gekündigt, endet sie üblicherweise zum Ende des Versicherungsjahres, also mit dem 31. Dezember. Stichtag für das Einreichen der Kündigung ist dabei in der Regel der 30. November. Im neuen Jahr besteht dann natürlich auch kein Versicherungsschutz mehr. Meldest du das Fahrzeug also beispielsweise erst im März wieder an, tritt erst dann die neue Versicherung in Kraft.
►►Achtung: Im Falle eines Versichererwechsels tritt bei der neuen Versicherung eine Ruheversicherung nur dann automatisch ein, wenn das Fahrzeug schon einmal mit diesem Versicherungsvertrag angemeldet war. Das bedeutet, dass im oben genannten Beispiel für Januar und Februar unter Umständen kein Versicherungsschutz bestehen würde! Du kannst allerdings bei deinem neuen Versicherer nachfragen, ob du dich gegen einen verminderten Beitrag für die verbleibende Zeit in die Ruheversicherung „einkaufen“ kannst.
Bleibt ein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum (häufig liegt dieser bei 18 Monaten) abgemeldet, endet die Versicherung – sowohl die Ruheversicherung, als auch der normale Versicherungsvertrag – meist irgendwann automatisch, ohne Kündigung.
►►Achtung: Trotzdem ist die Abmeldung des Fahrzeugs kein Weg, um aus dem Versicherungsvertrag auszusteigen. Wird das Fahrzeug bei bestehender Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers angemeldet, hat die alte Versicherung trotzdem das Recht, den Vertrag fortzusetzen. Das Abmelden ersetzt also keine ordentliche und fristgerechte Kündigung!
Ein Saisonkennzeichen ist ein weiterer beliebter Weg, um in reisefreien Zeiten deine Ausgaben zu reduzieren. RMV-Experte Dieter Scheffler erklärt dazu: „Der Vorteil beim Saisonkennzeichen ist: Man spart Kosten und vermeidet den Aufwand von An- und Abmeldung.“ Außerdem kann – anders als beim An- und Abmelden mit Ruheversicherung – keine zeitliche Versicherungslücke entstehen. Der Kündigungstermin bei einem Saisonkennzeichen ist nämlich der Saisonbeginn und nicht wie sonst das Jahresende.“ Ein paar Nachteile gibt es allerdings auch hier – unter anderem darf das Fahrzeug außerhalb der Saison keinen Meter im Straßenverkehr bewegt und nicht im öffentlichen Raum geparkt werden.
Ja, das ist prinzipiell möglich – hat aber auch seine Nachteile, wie Experte Dieter Scheffler betont: „Man kann zwar die Monate des Saisonkennzeichens jederzeit anpassen, dafür muss das Fahrzeug dann aber bei der Zulassungsstelle umgemeldet werden, was wieder mit Kosten und Aufwand verbunden ist.“
Eine solche Änderung ist natürlich nicht nur für eine Saison, sondern ebenfalls wieder auf Dauer ausgelegt und muss ggf. immer wieder geändert und nach dem persönlichen Bedarf ausgerichtet werden.
►►Achtung: Wie die Ruheversicherung ist auch die Option des Saisonkennzeichens nicht bei jedem Anbieter für jede Fahrzeugart verfügbar. Wenn du zum Beispiel einen Wohnwagen besitzt, solltest du unbedingt vorher abklären, ob diese Möglichkeit bei deinem Versicherer überhaupt angeboten wird.
Die Kosten für ein Saisonkennzeichen richten sich ganz konkret nach der Anzahl der Monate. Wählst du beispielsweise einen Zeitraum von März bis Oktober (8 Monate), wird die Versicherungssumme des ganzen Jahres auf genau diese 8 Monate kalkuliert.
Also ergibt sich folgende Rechnung: Versicherungssumme für das ganze Jahr : 12 Monate x 8 Monate
Beginn des Zeitraums ist immer der Monatsanfang des gewählten Monats (hier zum Beispiel: 01.03.) und Ende immer das Monatsende des gewählten Monats (hier: 31.10.). Ein Datum im Verlauf des Monats kann nicht individuell festgelegt werden. Nur die Monate kann der Kunde frei bestimmen.
Pro Änderung werden je nach Zulassungsstelle ungefähr 50 bis 60 Euro fällig.
Hier kannst du deine voraussichtlichen Versicherungskosten berechnen:
►►Achtung: Das Fahrzeug darf außerhalb der Saison nicht bewegt werden, nicht mal für eine Fahrt zum TÜV. Liegt der Termin für die Hauptuntersuchung in diesem Zeitraum, muss das Fahrzeug im ersten Monat nach der Betriebspause vorgestellt werden. Diese Einschränkung sollte unbedingt ernst genommen werden, denn im Falle eines Unfalls springt die Versicherung nicht ein, der Fahrzeughalter haftet für die Schäden mit seinem gesamten Vermögen.
►►Unser Tipp: Auch mit Saisonkennzeichen greift in den Pausenmonaten die Ruheversicherung, wenn eine solche beim Versicherer vorhanden ist. Erkundige dich hierzu bei deinem Anbieter über die Regelungen.
Falls du weitere Fragen oder Themenwünsche rund um eure Wohnwagen- und Wohnmobilversicherung hast, schick uns eine Mail an: redaktion@campersty
Titelbild: (c) sfocato / Depositphotos.com
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