Die EU plant offenbar einen verpflichtenden Camping Carbon Pass (CCP), der ab dem 1. Januar 2027 für alle Halter von Wohnmobilen, Wohnwagen, Kastenwagen und Campingbussen in der EU gelten soll. Das geht aus einem Dokument hervor, das uns diese Woche zugespielt wurde. Referenznummer: 2026/0471, Arbeitstitel: CCP-Directive.
Große Verbände wie ADAC oder DCC haben sich bislang noch nicht öffentlich geäußert – vermutlich warten sie auf eine offizielle Bestätigung aus Brüssel. Die ganze Geschichte haben wir auch in unserer aktuellen Podcast-Folge besprochen:
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Camping Carbon Pass?
Der CCP funktioniert im Prinzip wie ein persönliches CO₂-Konto. Wer pro Kalenderjahr mehr als 5.000 Kilometer campingbezogene Fahrten zurücklegt, muss sich beim Kraftfahrtbundesamt registrieren und einen sogenannten Carbon Corridor beantragen – ein gedeckeltes Jahresbudget für CO₂-Emissionen.
Wenn du das Budget überschreitest, musst du Camping-Emissionszertifikate kaufen. Der Preis orientiert sich am EU-Emissionshandel und soll laut Entwurf bei 50 bis 60 Euro pro Tonne CO₂ liegen.
Ein konkretes Beispiel: Ein kleineres, sparsames Wohnmobil mit 10 Litern Dieselverbrauch stößt pro Kilometer rund 264 Gramm CO₂ aus. Bei 8.000 Kilometern im Jahr sind das 2,1 Tonnen – macht Zertifikatskosten von rund 100 bis 130 Euro, nur für die Fahrstrecke. Aber das ist erst der Anfang.
17 Seiten für deinen Camping-Komfort: der „Comfort Footprint“
Denn der Carbon Corridor erfasst nicht nur die Fahrt, sondern auch den Energieverbrauch auf dem Stellplatz: Gasverbrauch fürs Heizen und Kochen, Strom aus der Campingplatzdose – und zusätzlich einen sogenannten Comfort Footprint Parameter, kurz CFP.
Dieser CFP ist ein eigenes Berechnungsmodell, das im Entwurf auf stolzen 17 Seiten beschrieben wird und umfasst:
„(…) die emissionsrelevante Nutzung von Komfortzubehör, insbesondere Klimaanlagen, Absorber- und Kompressorkühlschränken sowie elektrisch betriebenen Markisen.“
Eingerechnet werden dabei laut dem Strategiepapier unter anderem:
- Die Größe des Fahrzeugs
- Die Anzahl der Schlafplätze
- Das Vorhandensein eines Vorzelts
- Die „emissionsrelevante Nutzung von Komfortzubehör“ – explizit genannt werden Klimaanlagen, Absorber- und Kompressorkühlschränke sowie elektrisch betriebene Markisen (!)
App-Pflicht, QR-Code an der Parzelle, Vorzeltpauschale
Der Camping Carbon Pass bringt außerdem ein ganzes Paket an Begleitpflichten mit:
CCP-App: Jeder registrierte Halter muss die offizielle EU-CampingCarbon-App installieren. Sie verbindet sich per Bluetooth mit der Bordelektronik und protokolliert DSGVO-konform den Verbrauch in Echtzeit.
QR-Code an jeder Parzelle: Campingplätze ab 30 Stellplätzen müssen ab 2027 an jeder Parzelle einen QR-Code anbringen. Den scannt man beim Einchecken, der Stromverbrauch wird automatisch dem persönlichen Carbon Corridor zugeordnet. Wer als Platzbetreiber nicht mitzieht, verliert die EU-Campingzertifizierung.
Die Vorzelt-Flächenpauschale: Wer ein Vorzelt oder eine Markise mit mehr als 12 Quadratmetern betreibt, zahlt automatisch einen pauschalen Aufschlag von 0,3 Tonnen CO₂-Äquivalent pro Urlaubswoche. Die offizielle Begründung laut Dokument: „(…) erhöhter Flächenverbrauch und damit verbundene Verdunstungshemmung auf versiegelten und teilversiegelten Campingflächen (…)“
Ob diese Herleitung einer ernsthaften wissenschaftlichen Prüfung standhält, bleibt abzuwarten.
Haustiere als „emissionsrelevante Reisemitglieder“
Besonderes Aufsehen dürfte Anhang 3, Tabelle 7b der Verordnung erregen. Dort werden Haustiere ab einer Körpermasse von mehr als 20 Kilogramm als „emissionsrelevante Reisemitglieder“ eingestuft. Als Begründung werden Fleischkonsum, Transportgewicht sowie der CO₂-Ausstoß durch Tierkot und Entsorgungsbeutel angeführt.
Konkret: Pro Hund über 20 kg werden 0,015 Tonnen CO₂ pro Urlaubswoche auf deinen persönlichen Carbon Corridor angerechnet. Wer mit zwei großen Hunden vier Wochen campt, hat allein dadurch 0,12 Tonnen CO₂ auf dem Konto.
Tiere unter 10 kg bleiben laut Anhang III als „emissionsneutrale Reisemitglieder“ vollständig außen vor.
Stimme aus Straßburg: „Eine Lücke, die Brüssel schon lange schließen wollte“
Um das Dokument einordnen zu können, haben wir Dr. Heinz-Gerhard Möllenbeck kontaktiert, Referent für Mobilitätsrecht bei einem europäischen Verbraucherschutzbüro in Straßburg. Sein Statement lässt wenig Spielraum für Zweifel:
„Die Verordnung 2026/0471 ist ein logischer nächster Schritt nach dem Gebäudeenergiegesetz und den Abgasregelungen im Straßenverkehr. Freizeitfahrzeuge sind bisher vollständig aus dem Emissionshandelssystem herausgefallen. Das ist eine Lücke, die Brüssel schon lange schließen wollte. Ob die Umsetzung in dieser Form politisch durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber das Dokument liegt vor, die Konsultationsphase läuft und ich rechne mit einer finalen Abstimmung noch vor der Sommerpause.“
Was du jetzt tun kannst
Die Konsultationsfrist läuft laut Entwurf noch bis Ende Juli 2026. In diesem Zeitfenster können Verbände und Privatpersonen Stellungnahmen einreichen. Wir prüfen, ob und wie wir das als CamperStyle-Community gemeinsam angehen können, und melden uns mit weiteren Informationen.
Bis dahin empfehlen wir, die aktuelle Podcast-Folge zu hören – dort ordnen wir die Entwicklung ein und haben eine erste Experteneinschätzung eingeholt.
Was denkst du? Trifft dich der Camping Carbon Pass – mit Vorzelt, Hund oder schlicht wegen deiner Jahreskilometer? Schreib es uns in die Kommentare.
Stand: 1. April 2026 · Quelle: Zugespielter Verordnungsentwurf EU 2026/0471 (CCP-Directive)
Titelbild: erstellt mit Gemini

Wie lange können Sie uns noch quälen und ausnehmen. ?
April April
Fast wär ich euch auf den Leim gegangen. Puls hatte sich schon beschleunigt.
😂 Ich hoffe, es hat dir nicht das Frühstück verhagelt… Liebe Grüße, Nele
Cooler Aprilscherz! 😮
Danke 😄
Nicht schlecht, war heute früh schon gespannt auf den ersten Aprilscherz in den Medien.
❤️