Überspringen zu Hauptinhalt
Versicherung Wohnmobil - Grundwissen

Basiswissen Womoversicherung: Versicherungsarten, Kosten und Fallstricke

Häufig tauchen in Foren und Facebookgruppen Fragen auf wie: „Welche Versicherung ist die beste?“, „Wo kann ich meinen Wohnwagen oder mein Wohnmobil am billigsten versichern?“ oder „Welche Schäden sind bei einer Wohnmobilversicherung abgedeckt?“ Gemeinsam mit unserem Themenpartner RMV haben wir eine ganze Serie zum Thema Versicherungen erarbeitet – denn dieser Bereichist so komplex, dass man als Laie häufig kaum durchblickt.

Um im ersten Schritt die für dich passende Wohnmobil- oder Wohnwagenversicherung zu finden, musst du zunächst einmal wissen, welche verschiedenen Arten von Versicherungen es gibt, welche Leistungen sie beinhalten, was sie kosten und welche Zusatzversicherungen möglich oder ratsam sind.

Klar ist auch: Wie in vielen anderen Lebensbereichen auch, ist „billig“ nicht immer die beste Option. Denn wenn es wirklich mal kracht, brauchst du Beratung, Unterstützung und vor allem einen umfassenden VersicherungsschutzNeben den „klassischen“ Kfz-Versicherungen gibt es in diesem Sektor auch Anbieter, die sich auf die besonderen Bedürfnisse von Wohnwagen- und Wohnmobilbesitzern spezialisiert haben.

Welche Versicherungen gibt es und was ist mit ihnen alles versichert?

Haftpflichtversicherung

Wie auch bei einem PKW, ist eine Haftpflichtversicherung – der Name sagt es schon – Pflicht. Ohne diese kannst du das Fahrzeug gar nicht erst zulassen. Deshalb musst du beim potenziellen Versicherer eine sogenannte eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) anfordern und bei der Zulassung vorweisen. Diese kriegt man dann zumeist in Kombination mit einem Angebot, um die nicht versicherte Zeitspanne nach der Zulassung zu verkürzen.

Muss ein Wohnwagen auch eine Haftpflichtversicherung haben?

Ganz klar: Ja. Jedes Fahrzeug, das bei der Zulassungsstelle angemeldet werden soll, muss auch versichert werden, also auch der Wohnwagen – mindestens mit einer Haftpflicht, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Teil- und Vollkasko sind freiwillig, aber ratsam.

Bei einem Haftpflichtschaden (das heißt, wenn du jemand anderen schädigst) gibt es beim Wohnwagen noch die Besonderheit, dass der Schaden je nach konkretem Schadenfall teils über die Versicherung des Wohnwagens, teils über die des Zugfahrzeugs abgewickelt wird.

►►Achtung: Auch feststehende Wohnwagen benötigen mindestens eine Haftpflichtversicherung, wenn sie zugelassen sind! Falls der Caravan nicht angemeldet ist, entfällt diese Versicherungspflicht. Dann darf das Fahrzeug aber auch wirklich keinen Meter bewegt werden!

Teilkaskoversicherung

Die Kaskoversicherungen fürs Wohnmobil sind ähnlich der Kaskoversicherungen für den PKW. Versichert sind hier: Diebstahl, Glasbruch, Brand und Explosion, Kurzschlussschäden, Elementarereignisse sind zumeist auch Schäden durch Marder oder durch eine Kollision mit Tieren (in der Regel alles außer Haustiere, kann aber auch je nach Versicherung variieren) in der Teilkasko enthalten. 

►►Unser Tipp: Der Hagelschaden, welcher neben Sturm, Blitz, Überschwemmung u.ä. zu den Elementarschäden gehört, ist der häufigste aller Schäden bei Wohnmobilen. Deshalb bieten einige Versicherer bei einem GFK-Dach einen Rabatt auf die Versicherung, da dieses Material unempfindlicher ist, als andere Dächer.

Vollkasko

Zusätzlich zu den oben genannten Teilkaskoschäden, die bei der Vollkaskoversicherung automatisch inbegriffen sind, deckt eine Vollkaskoversicherung einen selbst- oder mitverschuldeten Unfallschaden am Fahrzeug sowie Vandalismus ab. Auch der Transport auf Fähren („Fährrisiko“) ist für verschiedene Schadensszenarien abgesichert, z.B. für den Fall, dass das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder das Fahrzeug aufgrund der Wetterlage oder aufgrund des Seegangs über Bord gespült wird oder das Fahrzeug über Bord geht, weil der Kapitän anordnet das Fahrzeug zu „opfern“, um die Fähre, die Passagiere und/oder die Ladung zu retten.

Lohnt sich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung?

“Wohnmobile und Wohnwagen sind meist noch regelmäßiger und länger der Witterung aussetzt als PKW”, erklärt Dieter Scheffler, Geschäftsführer der RMV Reisemobilversicherung. Dies macht sich auch in den Schadenmeldungen bemerkbar. “Am häufigsten werden Hagelschäden gemeldet. Diese über eine Teilkaskoversicherung abzudecken ist also definitiv sinnvoll.”

Auch eine Vollkaskoversicherung erspare im Fall der Fälle viel Ärger, so der Experte weiter. „Neben Unfällen ist Vandalismus an Wohnwagen und Wohnmobilen leider keine Seltenheit. Außerdem springt eine Vollkaskoversicherung zum Beispiel auch dann ein, wenn man von jemand anderem geschädigt wurde und dieser Fahrerflucht begeht oder eine Abwicklung über dessen Haftpflichtversicherung aus anderen Gründen nicht möglich ist.

Ich denke deshalb, hier sollte man im Vorfeld nicht an der falschen Stelle sparen. Letztlich muss aber jeder für sich persönlich abwägen, wie umfassend er oder sie sich absichern möchte“, betont Dieter Scheffler.

Vergleich Teilkasko – Vollkasko

TeilkaskoVollkasko
Brand und Explosionüber Teilkasko
Diebstahlüber Teilkasko
Elementarschäden
(Hagel, Sturm, Blitz, Überschwemmung, etc.)
über Teilkasko
Glasbruchüber Teilkasko
Kollision mit Tieren / Wildunfallkann je nach Anbieter variierenüber Teilkasko
Kurzschlussüber Teilkasko
Marderschadenje nach Anbieterüber Teilkasko
Mitverschuldeter Unfallschaden
Selbstverschuldeter Unfallschaden
Fremdverursachte Schäden
(z.B. bei Unfallflucht
des Verursachers)
Vandalismus
Fährrisiko
(bei Fahrzeugverlust oder -schaden
durch Stranden, Kollision,
Untergang der Fähre, etc.)

Wie berechnen sich die Kosten für eine Wohnmobil- oder Wohnwagenversicherung?

Wohnmobile

Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung sind bei Reisemobilen unabhängig von der Art des Fahrzeugs („Stückprämie“). Hier variieren die Beiträge nur durch die verschiedenen Schadenfreiheitsklassen. Wer bereits lange ohne Schaden gefahren ist oder den Schadenfreiheitsrabatt von einem anderen Fahrzeug übernehmen kann, kommt – genau wie beim Pkw – günstiger weg.

Wohnwagen

Bei Wohnwagen gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Die Berechnung für die Kaskoversicherung erfolgt aber genau wie beim Wohnmobil nach Neuwert.

Was kostet eine Versicherung für Wohnmobil oder Wohnwagen?

Die Kosten für die verschiedenen Versicherungen kann man pauschal nicht beziffern.

Die Kaskoversicherungen richten sich bei den meisten Versicherern nach dem Neuwert des Fahrzeugs (=Listenpreis, also z. B. ohne Rabatte, die ihr vielleicht noch vom Händler oder auf einer Messe bekommen habt!). Einzelne Versicherer berechnen auch nach Zeitwert, was sich aber natürlich bei der Erstattung im Schadenfall bemerkbar macht.

Auch in den Regelungen der Schadenfreiheitsklassen bei Haftpflicht und Vollkasko unterscheiden sich die Versicherer teils deutlich. Viele Anbieter haben beispielsweise SF 10 mit einem Beitragssatz von 45 bzw. 35 % als höchste Schadenfreiheitsklasse (z.B. J&P, DEVK), andere staffeln bis SF 20 mit eine Beitragssatz von nur noch 25 % (z.B. RMV).

►►Unser Tipp: Hier lohnt es sich ebenfalls, genau zu vergleichen – denn bspw. SF-Klasse 10 bei Anbieter A ist nicht gleich SF-Klasse 10 bei Anbieter B! Die Rabatte schwanken zum Teil erheblich, auch bei gleicher Anzahl der SF-Klassen.

Neben der SF-Abstufung gibt es noch andere Faktoren und Rabatte, die eure Beiträge stark beeinflussen können – zum Beispiel bei einem GFK-Dach oder in Form von Neu- oder Bestandskundenrabatten.

►►Unser Tipp: Lass dir individuelle und unverbindliche Angebote von verschiedenen Versicherern erstellen und vergleiche ganz genau Preise, Bedingungen und Leistungen. Bitte auch und vor allem aufs Kleingedruckte schauen, denn so manch besonders „günstige“ Versicherung holt sich das Geld unter Umständen an anderer Stelle wieder zurück!

Worauf muss ich besonders achten?

Selbstbeteiligung und Deckungssummen

Ein besonderes Augenmerk solltest du auf die Bereiche Deckungssummen und Selbstbeteiligung (SB) legen. Je niedriger die Selbstbeteiligung im Schadensfall, desto höher ist logischerweise der Beitrag – und umgekehrt.

►►Unser Tipp: Überschlage genau, was sich wann lohnt. Hast du zum Beispiel eine SB von 1000 Euro und eine SB von 500 Euro zur Auswahl und die Differenz im Beitrag liegt lediglich bei 20 Euro im Jahr, müsste man schon mehr als 25 Jahre schadenfrei fahren, um im Vergleich zu den 500 Euro, die man im Schadenfall mehr bekommt, draufzuzahlen.

Die Selbstbeteiligung bei Sturm- und Hagelschäden ist häufig nochmal gesondert geregelt und kann sich von der SB des restlichen Tarifs unterscheiden. Wirf hier auf jeden Fall nochmal einen Extra-Blick auf die Bedingungen!

►►Unser Tipp: Da wir es immer häufiger mit extremen Wetterlagen zu tun haben, bist du mit einer Versicherung ohne SB bei diesen Schadenereignissen gut beraten!


Neupreisentschädigung

Für den optimalen Versicherungsschutz solltest du einen Blick auf die Art der Entschädigung bei Totalschaden oder Entwendung achten. Hier stellt sich die Frage nach Neuwert vs. Zeitwert.

►►Unser Tipp: Im besten Fall bietet der Versicherer deiner Wahl hier 24 Monate Neupreisentschädigung (statt der üblichen 12 Monate).

Glasschäden

Glasschäden zählen zu den häufigsten Schäden bei Wohnmobilen, doch oftmals erstatten die Versicherungen hier nur bis zu einer bestimmten Kostengrenze.

►►Unser Tipp: Schau genau in die Versicherungsbedingungen, denn gerade bei Frontscheiben für Reisemobile erreicht man hier schnell hohe Summen!

Fahrerkreis

Nicht immer dürfen alle Personen, die das Fahrzeug später potenziell fahren, dies laut Versicherung auch tun.

►►Unser Tipp: Neben Alterseinschränkungen kann es auch zu altersbedingt erhöhten Beiträgen kommen – sowohl bei jungen als auch bei älteren Fahrern! Deshalb achte darauf, ob deine Wunschversicherung hier mit Klauseln arbeitet, die dich oder andere potenzielle Fahrer aktuell oder zu einem späteren Zeitpunkt betreffen könnten! Optimalerweise ist dies nicht der Fall, so bleibst du flexibler.

Einschränkungen beim Fahrzeugtyp / Hersteller

Auch hier kann es Klauseln geben, die bestimmte Fahrzeuge oder Hersteller ausschließen.

Länderbeschränkungen

Ein weiterer Punkt, den du im Auge behalten solltest: Einige Länder wie zum Beispiel Tunesien und Marokko sind nicht immer im Versicherungsumfang enthalten. Für diesen Punkt haben wir einen eigenen Artikel erstellt. Nur soviel vorab: Falls du planst, in Regionen außerhalb der EU zu reisen, solltest du das unbedingt vorab mit eurem Versicherer abklären.

Versicherungswechsel 

Einen aktuell laufenden Versicherungsvertrag kannst du bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf ordentlich kündigen. Der Stichtag für deine Kündigung ist häufig der 30. November, da die Versicherungsverträge überwiegend bis zum 31. Dezember eines Jahres geschlossen werden. Sollte die schriftliche Kündigung deinem Versicherer nicht bis zum Stichtag vorliegen, verlängert sich dein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen:

Außerordentliche Kündigung

Unter bestimmten Umständen kannst du von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht hast du, wenn

  • die Beiträge bei deinem Versicherer erhöht werden
  • sich die Beitragsbedingungen ändern oder
  • dein Versicherer das SF-Klassensystem ändert

In diesen Fällen hast du vier Wochen Zeit, um deine Versicherung zu kündigen. Dann beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, an dem du über die Erhöhung oder die Änderung deines Versicherungstarifes informiert wirst.

Sofortiger Wechsel

Wenn du ein neues Fahrzeug kaufst oder es zu einem Schadenfall gekommen ist, kannst du sofort zu einem neuen Anbieter deiner Wahl wechseln. Dabei gilt folgende Voraussetzung: Die Kündigung muss deinem aktuellen Versicherer innerhalb eines Monats nach Bearbeitung des Schadens vorliegen.

Bitte beachte: Jede Kündigung muss in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgen und ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht.

Einen ausführlichen Ratgeber inkl. Checkliste zu diesem Thema findest du im Artikel Wohnwagen- oder Wohnmobil-Versicherung wechseln: Gründe, Fristen, Vergleichskriterien.

Welche weiteren Zusatzversicherungen gibt es?

Neben der Kasko gibt es für Camper noch weitere freiwillige Versicherungen, die im Fall der Fälle überaus praktisch sein können:

Schutzbrief

Klassische Pannen, wie z.B. ein geplatzter Reifen, zählen nicht als Unfall und sind somit nicht über die Kasko versichert. Für so einen Fall ist ein passender Schutzbrief empfehlenswert.

Doch Vorsicht! Nicht jeder Schutzbrief bietet dieselben Leistungen. Profi Dieter Scheffler rät: „Man sollte unbedingt darauf achten, dass der Schutzbrief nicht zu viele Einschränkungen bezüglich der Fahrzeugmaße beinhaltet, sonst kann es beim Abschleppen zu Problemen kommen“. Also auch hier gilt also: Vergleichen und abwägen!

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung ist quasi eine „mobile Hausratversicherung“ – mit ihr könnt ihr alle im Fahrzeug befindlichen losen Teile (persönliches Reisegepäck, Fotoausrüstung, Computer, Handy, Fernseher, etc.) bis zu einem bestimmten Wert gegen Diebstahl, Unfall, Überschwemmung, Brand und sogar räuberische Erpressung versichern.

Fahrerschutz

Sämtliche Mitreisende sind bei Unfällen durch die Haftpflicht abgesichert und können Schadenersatzansprüche geltend machen – der Fahrer selbst jedoch nicht! Um auch ihn oder sie bei schweren Verletzungen und ihren Folgen (Pflegekosten, Verdienstausfall etc.) oder die Hinterbliebenen im Todesfall mit einer Rente abzusichern, benötigst du eine sogenannte Fahrerschutzversicherung.

Für Mieter: Urlaubsschutzpaket

Wenn du einen Camper mieten möchtest, kannst du mit einem Urlaubsschutzpaket die häufigsten Reiserisiken abdecken.

Zum einen wird im Falle eines Schadens die oft recht hohe Selbstbeteiligung, die du als Kaution hinterlegen musst (in der Regel 1.000 Euro oder mehr) deutlich reduziert. Zum anderen ist im Rahmen einer Inhaltsversicherung euer Gepäck versichert. Und zum Dritten schützt du dich mit Rücktrittskosten- und Mietausfallversicherung vor hohen Kosten gegenüber dem Vermieter, falls du die Reise nicht antreten kannst oder einen Schaden verursachst, der dazu führt, dass das Fahrzeug für längere Zeit nicht weitervermietet werden kann. 

Noch Fragen?

Du hast Fragen zu allgemeinen Versicherungsthemen oder zu Inhalten aus unserem Artikel? Dann schick uns gerne eine Nachricht an  rmv@camperstyle.de. Wir leiten deine Mail an unsere Experten bei der RMV weiter, die sich im Anschluss direkt mit dir in Verbindung setzen und deine Fragen beantworten.

Wir wünschen allzeit gute Fahrt! :)

Foto: (c) obencem/Depositphotos.com

Dieser Beitrag hat 20 Kommentare

  1. Tatsächlich kann jeder Besitzer eines Autos oder eines Wohnwagens unerwartet von Vandalismus betroffen sein. Grundsätzlich weiß man nie genau, was dem eigenen Auto durch Fremdverschuldung zustoßen könnte. Ist ein Versicherungsnehmer der Ansicht, ein ihm zugefügter Schaden müsse von der Versicherung übernommen werden, während diese es jedoch ablehnt, lohnt es sich, sich an einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht zu widmen.

  2. Danke für Ihren Artikel zum Thema Wohnmobilversicherung. Meine Mutter fragte mich letztens, welche Besonderheiten bei einem Haftpflichtschaden gelten. Ich werde ihr sagen, dass der Schaden je nach konkretem Schadenfall teils über die Versicherung des Wohnwagens, teils über die des Zugfahrzeugs abgewickelt wird.

  3. wenn meine KASKO- Versicherung für mein Wohnmobil einen Schaden übernommen hat (Bezahlt) kann ich dann die Versicherung kündigen?
    2.)
    wenn ich dann nach einiger Zeit ( 6 bezw. 12 Monate) bei der der Versicherung das selbe Wohnmobil wieder zur KASKO anmelde, erhalte ich dann wieder die selbe SF- Klasse wie die Haftpflichtversicherung ?
    ps. Versicherer ist die KRAVAG RUV

    1. Hallo Ewald, du kannst von Vollkasko auf Teilkasko gehen, komplette Kasko rausnehmen geht nur zur Hauptfälligkeit.
      Bei wieder Reinnahme der Vollkasko wird natürlich die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse durch den Schaden durchgeführt. Man kann durch die Vorgehensweise die Rückstufung nicht umgehen. Ich hoffe, wir konnten dir helfen. Viele Grüße Sandra

  4. Die frage war was kostet eine Wohnmobil Versicherung.
    Die Antwort war Bla.Bla.
    Zahlen und Fakten sind gefragt.
    Alles andere ist nur Zeitverschwendung.

    1. Hallo Herr Schneider, leider besitze ich keine Glaskugel und heiße auch nicht Nostradamus. Die Frage „Was kostet eine Wohnmobilversicherung?“ ist ungefähr so pauschal zu beantworten wie „Was kostet ein Auto?“.
      Haftpflicht? Vollkasko? Teilkasko? SF-Klasse? Neupreis? Anbieter? Versicherung nach Zeitwert oder Neuwert? Saisonkennzeichen?

      Wir versuchen, unseren Lesern möglichst umfassende Informationen zu geben, damit sie wissen, worauf zu achten ist. Alles andere wäre Spekulation und damit unseriös.

      Wenn Sie nicht mal die Zeit haben, einen kleinen Artikel zu lesen, kann ich Ihnen leider auch nicht helfen – dann werden Sie sicherlich auch am Kleingedruckten der Versicherer scheitern.

      Viele Grüße,
      Nele Landero

  5. Hallo liebe Nele

    Ich möchte mir ein womo zu
    Legen. Da ich gerne ein neues haben möchte weiß ich nicht was es mir mit allem drum und dran kosten wird. Bitte gib mir bald möglich Bescheid Danke. LG Holger

    1. Lieber Holger,
      das lässt sich leider nicht so pauschal sagen. Die Höhe deiner Versicherungsbeiträge bemisst sich aus verschiedenen Faktoren, in der Regel u. a. am Neuwert deines Fahrzeugs und deiner Schadenfreiheitsklasse, aber auch an der Frage, ob du neben der Haftpflicht auch eine Teilkasko oder Vollkasko abschließen möchtest. Außerdem bieten die unterschiedlichen Versicherer im Gesamtpaket natürlich unterschiedliche Leistungen und Konditionen. Ich würde dir raten, dir von mehreren Versicherern anhand der Fahrzeugdaten und deiner Wünsche unverbindliche Angebote einzuholen und diese ganz genau zu vergleichen – bitte auch das „Kleingedruckte“! Günstig ist nämlich gerade bei Versicherungen nicht zwangsläufig immer die beste Option. Wenn du dann noch konkrete Fragen hast, darfst du dich gerne wieder an uns wenden.
      Viele Grüße und viel Erfolg!
      Nele

  6. Können Sie eine Versicherung für ein Wohnmobil empfehlen? Für einen guten Rat wäre ich dankbar!
    Vielen Dank im Voraus.

    1. Lieber Herr Menger,

      wir vier vom CamperStyle-Kernteam sind alle über unseren Partner RMV versichert bisher sehr zufrieden mit Preisen, Leistungen und Abwicklung im Schadenfall.

      Ich würde Ihnen aber trotzdem empfehlen, dass Sie sich mal drei, vier unverbindliche Angebote von verschiedenen (renommierten) Versicherern zuschicken lassen und dann in aller Ruhe deren Services und Preise vergleichen. Bitte hier besonders auf Punkte wie Anzahl der Schadenfreiheitsklassen, Höhe der Selbstbeteiligung und inklusive bzw. ausgeschlossene Leistungen achten, die Ihnen vielleicht wichtig sind.

      Und ein ganz wichtiger Hinweis, den wir aus unserer jahrelangen Marktbeobachtung mitgenommen haben: Zu verschenken hat niemand etwas, besonders kein Versicherer. Deshalb sollten Sie vorsichtig bei „unschlagbar günstigen“ Angeboten sein – da ist meistens im Kleingedruckten irgendetwas faul…

      Herzliche Grüße,
      Nele Landero

  7. Hallo,
    was ist jetzt dran an folgender Aussage: WOWA Überführung zu einem Garagenplatz, dafür ist keine extra Zulassung des WOWA erforderlich, es genügt die Gespannregelung, sprich KFZ Versicherung übernimmt im Schadenfall. Der WOWA hat keinen TÜV und soll nicht zugelassen werden, da wir überlegen was wir mit ihm machen, verkaufen oder schlachten.

    Beste Grüße
    Wolf

    1. Lieber Wolf,

      Wir haben nochmals mit unseren Versicherungsexperten Rücksprache gehalten und die Situation sieht folgendermaßen aus: Ohne TÜV und ohne Zulassung darf der Wohnwagen nicht bewegt werden, auch nicht zu einem Garagenplatz. Ist der Wohnwagen angehängt, teilt sich im Schadenfall der Schaden auf die Haftpflicht-Versicherung des PKW und die Haftpflicht-Versicherung des Wohnwagen auf. Die Versicherung des Zugfahrzeugs reicht deshalb nicht aus.

      Lediglich auf direktem Wege zum TÜV dürfte der Wohnwagen bewegt werden – und von dort aus entweder direkt nach Hause (wo er dann wieder stillstehen müsste) oder wiederum auf direktem Wege zur Zulassungsstelle. Für diese Wege bräuchte man dann aber auf jeden Fall auch schon eine eVB-Nummer von der Versicherung, die sicherstellen soll, dass man das Fahrzeug nach der Zulassung auch versichert. Die eVB kann bei jeder Versicherung unkompliziert generiert und auch direkt am Telefon durchgegeben werden.

      Ein Kurzkennzeichen ist hier leider keine Option, denn dafür müsste ein gültiger TÜV vorhanden sein. Eine Möglichkeit wäre höchstens noch, bei einer Werkstatt oder einem KfZ-Händler, zu der bzw. zu der du vielleicht einen guten Draht hast, nachzufragen, ob du dir (vielleicht für ein paar Euro in die Kaffeekasse) ein rotes Kennzeichen leihen kannst. Diese Kennzeichen sind für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen geeignet. Das macht aber natürlich auch nicht jeder, weil dann ein Schaden ggf. auf die Versicherung über das rote Kennzeichen zurückfällt.

      Hilft dir das erstmal weiter?

      Liebe Grüße!
      Nele

  8. Hallo Nele, ja in der Tat das ist sehr ausführlich und hilfreich. Wir konnten mit unserer Hausrat speziell für das WoMo den Inhalt im WoMo versichern. Das ist günstiger als eine spezielle Inhaltsversicherung. Wir waren uns nur bei einigen Gegenständen nicht ganz sicher ob wir sie in die Hausrat nehmen müssen oder ob sie bereits in der Kasko sind. Das ist jetzt aber klar geworden.
    LG Ralf

    1. Hallo Ralf,
      super, das freut uns!
      Dann wünschen wir euch weiterhin gute und hoffentlich allzeit diebstahl- und unfallfreie Fahrt 🙂
      LG
      Nele

  9. Moin Liebes Camperstyle Team,
    was genau ist bei der Vollkasko i.d.R. als Inhalt versichert. Es heißt immer „fest mit dem Fahrzeug verbundener“ Inhalt. Was genau heißt das? Ist ein mit einem speziellen TV-Halter an der Innenwand des WOMO angebrachter Fernseher enthalten oder muss ich dafür eine Inhaltsversicherung bemühen?
    Danke für Eure Expertise,
    Ralf

    1. Lieber Ralf, bitte entschuldige die verspätete Rückmeldung – auch wir haben uns über die Feiertage ein bisschen Ruhe gegönnt, konnten aber heute mit unseren Experten von der RMV sprechen. Von dort kam folgende Antwort:

      „Eine TV-Halterung ist ja i.d.R. mit dem Fahrzeug verschraubt, genauso wie der Fernseher selbst wiederum mit der Halterung verschraubt ist. Das gilt dann als fest verbunden und ist Teil der ’normalen‘ Kaskoversicherung. Wenn Halterung und TV erst nachträglich eingebaut werden und nicht vom Werk aus Teil der Ausstattung sind, muss diese Änderung allerdings bei der Versicherung angegeben werden, damit dies im versicherten Wert des Fahrzeugs berücksichtigt werden kann.“

      Wir selbst haben keinen Fernseher und kennen uns daher mit dem Thema Halterung aus, aber falls es Vorrichtungen gibt, in denen der TV nur „eingehängt“ wird, sollte das auf jeden Fall individuell mit dem Versicherer abgeklärt werden. Mit einer fest verschraubten Konstruktion benötigst du aber nach den o.g. Angaben keine eigene Inhaltsversicherung 🙂

      Hilft dir das weiter?

      Viele Grüße, Nele.

  10. Wir wollen uns ein Wohnmobil aus den 70 er Jahren kaufen. Es hat ca 88 PS und ist etwa 6 Meter lang. Kann es da nicht sehr teuer werden mit der Versicherung. TÜV ist dann neu gemacht. Für eine rasche Antwort wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar.
    Mit freundlichen grüßen
    I. Lepple

    1. Liebe Ilona, vielen Dank für deinen Kommentar. Wir hören da nochmal bei unseren Fachleuten nach und melden uns schnellstmöglich bei dir! Viele Grüße, Nele

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

An den Anfang scrollen