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Führerschein für das Wohnmobil

Mit welchem Führerschein darf ich ein Wohnmobil steuern. Welche Regelung gilt für Mobile über 3,5 oder gar 7,5 Tonnen? Immer wieder bekommen wir Fragen zu diesen Themen gestellt. Aus diesem Grund haben wir diesen Artikel mit allen Informationen geschrieben.

Es gibt zwei Dinge, die relevant dafür sind, welchen Führerschein du für das Fahren eines Wohnmobils benötigst:

  • in welchem Jahr du den Führerschein gemacht hast
  • welches zulässige Gesamtgewicht (zgG) das Wohnmobil hat

Abhängig davon sind unterschiedliche Führerscheinklassen notwendig.

Bitte beachte, dass unser Artikel sich ausschließlich auf in Deutschland erworbene und ausgestellte Führerscheine bezieht.

Führerschein vor 1999 erhalten

Hier ist es relativ einfach. Denn mit der Klasse 3 vom alten Führerschein (der rote Lappen) darfst du Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen fahren. Außerdem berechtigt er zum Führen von Gespannen aus Wohnmobil und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 18,5 Tonnen. Gespanne allerdings nur bis zum Alter von 50 Jahren. Danach sinkt das Gesamtgewicht auf 12 Tonnen!

Willst du auch nach dem 50. Lebensjahr mehr als 12 Tonnen bewegen, brauchst du den neuen Führerschein und dort die Erweiterung CE79. Das bedeutet dann alle 5 Jahre einen Sehtest.

Führerschein nach 1999 erhalten

Wenn du den Führerschein nach 1999 erhalten hast, dann ist er schon im neuen EU-Scheckkartenform. Hier benötigst du die Klasse B. Du darfst dann jedoch nur Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren. Es darf auch ein Anhänger am WoMo hängen. Beide zusammen dürfen aber auch nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein. Wenn dein Anhänger maximal 750 Kilogramm wiegt, dann darfst du ein Fahrzeug mit maximal 3,5 Tonnen fahren und zusätzlich den Anhänger mit maximal 750 Kilogramm ziehen.

Klasse B96

Willst du ein Gespann mit bis zu 4,25 Tonnen fahren, dann brauchst du die Erweiterung B96. Damit darfst du Gespanne bis 4,25 Tonnen über die Straßen steuern. Die Erweiterung erhältst du nach einer eintägigen Schulung.

Klasse BE

Mit der Klasse BE darfst du ein Zugfahrzeug bis 3,5 Tonnen und einen Anhänger bis 3,5 Tonnen führen.  Ist das neue Reisemobil schwerer als 3,5 Tonnen, dann benötigst du die Führerscheinklasse C1.

Klasse C1

Damit darfst du dann Mobile bis 7,5 Tonnen fahren und einen Anhänger bis zu 750 Kilogramm ziehen. Diese Klasse ist allerdings nur noch auf 5 Jahre begrenzt gültig. Danach kannst du sie gegen Vorlage einer Gesundheits- und Augenuntersuchung um weitere 5 Jahre verlängern.

Klasse C1E

Damit darfst du ein Fahrzeug bis 7,5 Tonnen fahren und einen Anhänger mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht. Beide zusammen dürfen nicht mehr als 12 Tonnen wiegen. Grundlage ist die Klasse C1 und ein Eignungsnachweis sowie Vorlage einer Gesundheits- und Augenuntersuchung erforderlich.

Klasse C

Mit dieser darfst du Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fahren. Also die wirklich schweren Fahrzeuge. Eignungsnachweis sowie die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung sind Voraussetzung. Du darfst einen Anhänger mit maximal 750 Kilogramm ziehen.

Die Klasse ist 5 Jahre gültig und kann durch Vorlage einer Gesundheits- und Augenuntersuchung um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Klasse CE

Wenn du große Wohnmobile über 7,5 Tonnen fahren möchtest und zusätzlich noch Anhänger über 750 Kilogramm ziehen möchtest, dann ist diese Klasse die richtige. Auch hier gilt, Eignungsnachweis sowie die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung sind Voraussetzung.

Die Klasse ist 5 Jahre gültig und kann durch Vorlage einer Gesundheits- und Augenuntersuchung um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Umschreibung vom alten auf neuen Führerschein

Die alten, roten „Lappen“ sowie die zwischen dem 1.1.1999 und dem 18.1.2013 ausgestellten neuen Führerscheine müssen bis zum 19.1.2033 nach einem Stufenplan umgetauscht werden, der nach Geburts- und Ausstellungsjahren gestaffelt ist. Alle Daten und Fakten dazu finden sich beim ADAC.

Der neue Führerschein (Scheckkarte) muss alle 15 Jahre verlängert werden, wenn er nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde.

Noch ein paar allgemeine Infos im Überblick:

Die alte Klasse 3 erlaubte folgendes zu führen:

  • Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen
  • dreiachsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 Tonnen
  • Kleinkrafträder bis 50 ccm
  • Leichtkrafträder bis 125 ccm (wenn die Fahrerlaubnis vor dem 01.04.1980 erteilt war)
Nach dem Umtausch bekommst du folgende Klassen, die Erwähnung dazu findest du oben:
  • B, BE, C1, C1E, M, L
  • A1 für Leichtkrafträder bis 125 ccm wenn dein Führerschein vor dem 01.04.1980 erteilt wurde
  • CE mit Ziffer 79, das galt bis zum 31.12.2010 auf gesonderten Antrag, seit 01.01.2011 ohne Antrag. Damit darfst du 3-achsige Kombinationen bis 18,5 Tonnen fahren. 

Du darfst also wie vorher Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12 Tonnen führen.

Achtung Wichtig: Verkehrsregeln

Das zulässige Gesamtgewicht deines Wohnmobils bestimmt auch über verschiedene Verbote im Rahmen der StVO. Alle Wohnmobile über 3,5 Tonnen müssen sich an die Verkehrszeichen für LKW halten. Das bedeutet im einzelnen:

  • maximal Tempo 100 auf Autobahnen
  • LKW Überholverbot gilt auch fürs WoMo
  • LKW Durchfahrverbot gilt auch für das Reisemobil

Zusammenfassung

Mit der alten Klasse 3 darfst du Wohnmobile bis 7,5 Tonnen fahren. Und zusätzlich Anhänger bis 11 Tonnen ziehen.

Mit der neuen Klasse B darfst du Wohnmobile bis 3,5 Tonnen fahren. Mit der Erweiterung B96, die nur Theoriestunden zusätzlich aber keine Praxis erfordert, darfst du Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger von bis zu 4,25 Tonnen fahren.

Dieser Beitrag hat 15 Kommentare

  1. Bin Niederkunftsjahrgang 1956 und habe noch den alten grauen Papierführerschein aus 1974 mit Klasse 1 +3+4+5. Wenn ich den jetzt gegen einen Kartenführerschein umtausche, kann ich denn noch Wohnmobil bis 7,5 t fahren?

    1. Lieber Bernhard, die Frist für deinen Jahrgang lief bereits am 19.1.2022 ab, im Inland drohen dir jedoch keine Strafen, aber im Ausland kann es teuer werden. Solltest du planen, bald ins Ausland zu fahren, solltest du über einen Tausch (schnell) nachdenken. In unserem Artikel zum Tausch erfährst du alles Wichtige. Gute Fahrt!

  2. Hi,
    Ich versteh das mit der b96 Erweiterung nicht ganz. Ist das jetzt nur für Wohnwagen oder kann ich damit auch ein WoMo mit 4,25 Tonnen fahren?

    Danke schon mal

    1. Liebe Nela, ist das Wohnmobil schwerer als 3,5 Tonnen, dann benötigst du die Führerscheinklasse C1 (dies erläutern wir unter B96 und C1). Liebe Grüße Sandra

  3. HKlo Christian, ich habe C1 und darf Lkw bis 7,5t plus 750kg Anhänger fahren. Kann ich mit B96 auch 4,2t mit Anhänger fahren?

    1. Hallo Frans, leider würde in deinem Fall der B96 nicht helfen, es müsste der C1E sein, der dich dazu befähigt. Am besten ist es, wenn du dich bei eriner Fahrschule danach erkundigst. Liebe Grüße Sandra

  4. In Der zusammenfassung lese Ich das man mit dem B96 Fahrzeuge bis 4,25 tonnen fahren darf. Wenn ich den rest richtig verstehe stimmt dies aber nicht, es wären doch ein Gespanngewicht von 4,25 tonnen und Fahrzeuge nur bis 3,5 tonnen

    1. Hi Christian, ja, dieser Teil war tatsächlich etwas missverständlich ausgedrückt – ich habe das nochmal klarer formuliert. Vielen Dank für deinen Hinweis!

  5. Ich habe scheckkarten schein mit C1 und C1E. vom 1977 und in 2002 umgeschrieben von klasse 3. Die ADAC juristen haben mich schriftlich zu gesichert das ich immer noch gespann bis 12t fahren kann und das ohne Gesundheits Check. Bin 64

  6. Der Vollständigkeit halber: Klasse C ist, genau wie Klasse C1 immer nur 5 Jahre gültig und kann durch Vorlage einer Gesundheits- und Augenuntersuchung um weitere 5 Jahre verlängert werden. Außerdem darf man mit Klasse C auch nur einen Anhänger mit einem Gewicht von 750kg ziehen. Ansonsten braucht es CE.

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