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Neue Führerschein-Richtlinie: Das müssen Camper jetzt wissen

Die aktuellen Ankündigungen zeigen eine klare Tendenz: Noch in diesem Jahr soll die 4. Führerscheinrichtlinie verabschiedet werden und einheitlich für die gesamte Europäische Union (EU) gelten. Nach aktuellen Meldungen wird die EU-Kommission die Richtlinie bis Ende März dieses Jahres final ausarbeiten, anschließend muss sie die entsprechenden Freigabeprozesse sowohl in der EU als auch in den einzelnen Ländern passieren. Die wichtigste geplante Änderung für Camper:innen: die Anpassung der Führerschein-Klasse B.

Führerschein Klasse B: Erhöhung auf 4,25 Tonnen Gesamtgewicht möglich

Aktuell darfst du mit deinem Klasse B-Führerschein Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen führen. Das reicht für viele kleine und mittlere Wohnmobile aus, sobald es aber in höhere Größenordnungen geht oder du eine Auflastung vornehmen lassen willst, sind die 3,5 Tonnen schnell überschritten – hierfür benötigst du dann den Lkw-Führerschein der Klasse C1. Kommt die 4. Führerscheinrichtlinie mit der geplanten Änderung für Camper:innen, wirst du hier künftig mehr Spielraum haben und auch mit deinem B-Führerschein Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,25 Tonnen fahren dürfen. 

Was passiert mit dem “Anhängerführerschein” B96?

Doch wie verhält es sich für Zugfahrzeuge mit Anhängern wie Wohnwagen? Hier darfst du aktuell mit einem Führerschein Klasse B ein Gespann (Zugfahrzeug + Wohnwagen) von insgesamt maximal 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse fahren. Alternativ ist ein Zugfahrzeug mit maximal 3,5 Tonnen plus einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 Kilogramm gestattet. Mit der Erweiterung des B-Führerscheins, dem sogenannten “Anhängerführerschein” B96, darfst du auch schwerere Anhänger ziehen. Dabei ist die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug plus Anhänger auf aktuell 4,25 Tonnen limitiert. Ob diese mit der angedachten Erweiterung des B-Führerscheins im Zuge der neuen Führerscheinrichtlinie ebenfalls erhöht wird oder ob der B96 eventuell sogar komplett hinfällig wird, muss sich nach deren Verabschiedung zeigen. Dazu konnten wir bislang noch keine verlässliche Aussage finden. 

Was sich außerhalb des Campingbereichs noch ändert 

Vielleicht bist du oft im Ausland unterwegs oder auch begeisterte:r Mopedfahrer:in? Anbei findest du in einem kurzen Überblick weitere geplante Änderungen im Rahmen der 4. Führerscheinrichtlinie.

Leichtkrafträder: Anerkennung der B196-Erweiterung auch im Ausland

Mit der Erweiterung der Führerscheinklasse B auf B196 dürfen in Deutschland Leichtkrafträder mit bis zu 125 ccm gefahren werden. Diese Erweiterung soll zukünftig EU-weit anerkannt werden. 

Vereinheitlichung des Strafmaßes bei Führerscheinentzug

Angestrebt werden die Vereinheitlichung von Fahrverboten, Führerscheinentzügen sowie Grenzwerten. So sollen Fahrverbote EU-weit gegenseitig anerkannt werden und in gleicher Länge gelten, ebenso werden einheitliche Grenzwerte bei Alkohol- und Drogenkonsum sowie entsprechende Punktesysteme angestrebt. Zudem sollen die Führerscheindaten von EU-Bürgern in einer europaweiten Datenbank gespeichert werden, um Polizeikontrollen zu erleichtern.

Neue Chance für den digitalen Führerschein

Nach dem ersten gescheiterten Versuch kann es sein, dass im Zuge der 4. Führerscheinrichtlinie auch ein digitaler Führerschein möglich wird – aber lediglich als zusätzliches Angebot, eine Abschaffung des Führerscheins in Papier- oder Kartenform ist aktuell nicht in Planung. Im aktuellen Prozess sind die EU-Bürger:innen erst einmal bis zum Jahr 2033 aufgefordert, ihren bisherigen Führerschein in die Scheckkarten-Variante einzutauschen. 

Sobald die neue Richtlinie auf den Weg gebracht ist und weitere Details über den Inhalt feststehen, werden wir dich hier aktuell darüber informieren.

Titelbild: © bzyxx / Depositphotos.com

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Ich fahre seit 1990 Wohnmobile. Im Jahr so zwischen 15.000 bis 50.000 Kilometer. Kastenwagen, Alkoven, etc. fast alles schon dabei gewesen. Ford, Fiat und VW Crafter. Ich hätte nichts dagegen den Leuten auch Die Möglichkeit zu geben bis 4,25 to fahren zu dürfen. ABER: bei vielen Fahrgestellen sind schon bei 3500 kg die Bremsanlagen an der Grenze. Ich hatte jetzt mehrmals FIAT mit MAXI-Fahrwerk (also größere Bremsscheiben) und nun auch mal einen FIAT mit Light Fahrwerk. Die Bremsanlage des Light-Fahrwerks ist schon grenzwertig bei 3500 kg. Für 4250 kg ungeeignet. Und zum Thema Führerschein: mir wurde in Rumänien willkürlich der Führerschein entzogen. Wie sagte am Telefon der ADAC Anwalt, den ich sofort anrief, wollen Sie sich mit einem rumänischen Polizisten anlegen und in den Knast gehen – für nichts?

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