Seit Anfang 2025 sorgte Griechenland für Frust bei Campern. Erst ein hartes Tourismusgesetz. Dann Konflikte mit der Polizei. Jetzt gibt es endlich Klarheit. Die griechische Polizei hat eine neue Verordnung veröffentlicht. Und die räumt mit dem Chaos der letzten Monate auf.
Inhaltsverzeichnis
Was war passiert?
Im Januar 2025 trat das Gesetz 5170/2025 in Kraft. Es verbot Campern das Stehen an Stränden, in Wäldern und in der Nähe von archäologischen Stätten. Öffentliche Parkplätze durften nur noch 24 Stunden genutzt werden. Wer dagegen verstieß, riskierte 300 Euro Bußgeld pro Person. Bei einer Verhandlung vor Gericht drohten bis zu 3.000 Euro oder drei Monate Haft.
Das Problem: Viele Polizeibeamte vor Ort legten das Gesetz so aus, dass Wohnmobile praktisch nirgends mehr parken durften. Obwohl ein Wohnmobil auch ein ganz normales Fahrzeug ist. Und überall parken können sollte, wo andere Fahrzeuge parken dürfen.
Im Juni 2025 kam dann die neue Straßenverkehrsordnung (Gesetz 5209/2025). Die brachte zwar klarere Regeln. Aber die Konflikte mit der Polizei gingen trotzdem weiter. In unserem Artikel dazu haben wir die Situation damals beschrieben.
Was ist jetzt neu?
Der S.E.A.R.T.E. (Griechischer Wohnmobil- und Wohnwagen-Handelsverband) hat sich in den letzten Monaten mit dem Verkehrsministerium, dem Tourismusministerium, der Polizei und dem griechischen Wohnmobil-Club ELAT zusammengesetzt. Das Ergebnis: Am 15. Februar 2026 hat das griechische Polizeipräsidium eine Klarstellungsverordnung veröffentlicht (Nr. Prot. 1246/26/351380).
Diese Verordnung stellt unmissverständlich klar: Die Straßenverkehrsordnung hat Vorrang. Das bedeutet: Für Wohnmobile gelten die gleichen Parkregeln wie für andere Fahrzeuge. Die Polizei wurde landesweit angewiesen, diese Auslegung umzusetzen. Die vollständige Polizeiverordnung könnt ihr euch hier als PDF herunterladen.
Die konkreten Parkregeln
Innerhalb von Ortschaften
Wohnmobile bis 7,50 Meter Länge dürfen ohne Zeitbegrenzung parken. Überall dort, wo auch andere Fahrzeuge parken dürfen.
Wohnmobile über 7,50 Meter und Wohnwagen dürfen bis zu 24 Stunden parken. Wer länger stehen will, muss auf einen geeigneten umzäunten Platz ausweichen.
Außerhalb von Ortschaften
Das Parken ist auf ausgewiesenen Flächen, auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand erlaubt. Vorausgesetzt es gibt kein Verbotsschild. Eine 24-Stunden-Begrenzung gibt es außerhalb von Ortschaften nicht.
Parken ist nicht Campen
Die Verordnung betont: Einfaches Parken ohne Aufstellen von Ausrüstung (Markise, Tische, Stühle) ist legal. Es ist kein illegales Campen. Wer also im Wohnmobil übernachtet und keine Campingausrüstung aufbaut, parkt. Und parken ist erlaubt. Wildcampen bleibt natürlich weiterhin verboten. Infos zum Wildcamping in Griechenland.
Was bedeutet das für deinen nächsten Griechenland-Trip?
Die Unsicherheit der letzten Monate ist vorbei. Du kannst mit deinem Wohnmobil wieder nach Griechenland fahren ohne Angst vor willkürlichen Strafzetteln. Die Polizei hat jetzt klare Anweisungen. Und die Regeln sind fair.
Trotzdem solltest du ein paar Dinge im Hinterkopf behalten:
- Wildcampen bleibt verboten. Stühle, Tisch und Markise draußen aufbauen ist Campen, nicht Parken.
- In Ortschaften gilt für große Wohnmobile und Wohnwagen die 24-Stunden-Grenze.
- Verbotsschilder gelten natürlich weiterhin.
- In sensiblen Zonen wie archäologischen Stätten, Stränden und Wäldern gelten Sonderregelungen.
Wie geht es weiter?
Der S.E.A.R.T.E. arbeitet nach eigener Aussage an zwei weiteren Themen: dem Aufbau von Stellplatz-Infrastruktur in Griechenland und einer Regelung für den Wohnmobil-Führerschein. Griechenland will offensichtlich den Caravaning-Tourismus stärken. Nach dem Imageschaden des letzten Jahres ein wichtiger Schritt.
Wir bleiben dran und berichten, sobald es Neues gibt.
