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Versicherungswissen: Unwetter- und Hagelschaden bei Wohnwagen und Wohnmobil

Sowohl bei längeren Standzeiten als auch auf Reisen sind Fahrzeuge immer wieder teils heftigen Wettereinflüssen ausgesetzt. Während Stürme auch mal in den kälteren Monaten auftreten, haben Hitzegewitter und Hagelunwetter von April bis September Hauptsaison. Und auch die jüngste Flutkatastrophe hat gezeigt, welche Naturgewalten hier wirken können. Häufig werden Wohnwagen und Wohnmobil in Mitleidenschaft gezogen, im schlimmsten Fall bis zum Totalschaden oder Totalverlust.

Wir erklären dir, was du bei Überschwemmungen, Hagelschaden & Co. beachten musst.

Was ist ein „Elementarschaden“?

Aus Versicherungssicht bezeichnet man Schäden durch Naturgewalten als „Elementarschäden“. Dazu zählen

  • Sturm
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Erdbeben
  • Lawinen, Muren (Schlammlawinen) oder Dachlawinen
  • Überschwemmungen
  • Vulkanausbrüche

Elementar- und speziell Hagelschäden sind die häufigsten Schäden an Wohnmobilen und Wohnwagen.

Deshalb rät Versicherungsexperte Dieter Scheffler, Geschäftsführer der RMV: „Gerade weil man diesen äußeren Einflüssen oft ausgeliefert ist, empfiehlt es sich für viele Kunden, mindestens eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. An der Häufigkeit von Elementarschäden kann man erkennen, dass diese Absicherung sich lohnt.“

►►Achtung: „Anbauten“ wie Markise oder Vorzelt müssen dem Versicherungsanbieter vorab als Zubehör im Versicherungsantrag angegeben werden und im Neuwert des Fahrzeugs berücksichtigt sein. Zudem ist es notwendig, dass Markise oder Vorzelt zum Zeitpunkt des Schadens fest mit dem Wohnwagen oder dem Wohnmobil verbunden sind – sprich: angebaut waren. Befanden sie sich lose im Fahrzeug, würde nur eine spezielle Inhaltsversicherung greifen.

Im Allgemeinen ist es hilfreich, wenn du dich bei Abschluss eines Versicherungstarifs ausführlich mit den Leistungen vertraut machst und auch einen Blick in die Bedingungen wirfst. Kläre Fragen und Unsicherheiten im Vorfeld und nicht erst nach einem entstandenen Schaden

Wie verhalte ich mich bei Unwetter richtig?

Stürme und Gewitter sind unberechenbar und Vorhersagen meist auch nicht zu 100 Prozent genau. Aus Versicherungssicht bist du deshalb in der Regel nicht „verpflichtet“, dich bei einer entsprechenden offiziellen Warnung mit deinem Fahrzeug aus dem Gefahrenbereich zu begeben.

Bei Lawinen und Überschwemmungen ist der Fall leider nicht ganz so klar. Besteht eine konkrete Warnung (z.B. wenn du am Rheinufer stehst und es besteht die offizielle Warnung, dass der Fluss übertreten könnte oder es ist eine Sturmflut für die Nordsee vorhergesagt), solltest du dich auf jeden Fall von dort weg begeben.

Im Zweifelsfall ist Vorsicht besser als Nachsicht, also bringe dich selbst bitte nicht in Gefahr!

►►Achtung: Die Campinggarnitur und alles andere, was draußen steht, ist nicht über die Fahrzeugversicherung und auch nicht über eine spezielle Inhaltsversicherung abgedeckt – denn Letztere greift nur, wenn sich die Gegenstände innerhalb des Fahrzeugs befinden. Das eigene körperliche Wohl sollte jedoch keinesfalls gefährdet werden.

►►Unser Tipp: Um Sturmschäden an der Markise möglichst zu vermeiden, bitte die Markise bei Wind und bei Regen einfahren. Denn obwohl diese normalerweise mitversichert ist, weil sie fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, ist der Versicherungsnehmer dazu angehalten, den Schaden wenn möglich zu minimieren und nicht fahrlässig in Kauf zu nehmen. Ebenso nachts und wenn du das Fahrzeug verlässt. Vorsorgliches Einfahren der Markise ist empfehlenswert. Das Vor­zelt ist bei star­ken Wind­bö­en ebenso gefährdet und kann schnell zur Gefahr werden. Wenn es nicht spe­zi­ell sturm­ge­si­chert ist, macht es Sinn, es vor einem ange­kün­dig­ten Unwet­ter abzu­bau­en, da ansonsten die Angriffs­flä­che viel zu groß ist und den Stürmen oft nicht stand­hal­ten kann.

Wenn du das jedoch versäumt hast, bringe dich bitte trotzdem nicht in Gefahr, indem du während eines Unwetters versuchst, deine Möbel oder Ähnliches „in Sicherheit zu bringen“!

Von der Teilkaskoversicherung ausgeschlossen sind auch Schäden, die nicht auf das Unwetter selbst, sondern auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Verreißt du beispielsweise aufgrund einer Windböe das Steuer und es kommt hierdurch zum Unfall, ist dieses nur über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Schadenregulierung bei Elementarschäden

Generell gilt, dass du entstandene Schäden sofort der Versicherung melden musst. Außerdem ist es im Schadenfall immer empfehlenswert, alles genau zu dokumentieren. Du solltest dir also Notizen über Zeitpunkt, Ort und Art der Vorgänge anlegen, nach Möglichkeit das Ganze in Skizzen oder Fotos festhalten und dir Namen, Anschrift und Telefonnummern von Zeugen notieren.

Sobald der Schaden der Versicherung gemeldet ist, informiert diese dich über das weitere Vorgehen. In der Regel wird vor allem bei größeren Unwetterschäden ein Gutachter geschickt, der beurteilt, welche Kosten für eine Reparatur angemessen sind. Innerhalb dieser Summe bekommst du als Versicherungsnehmer die Reparatur erstattet.

Bei der Teilkaskoversicherung gibt es, anders als bei Haftpflicht und Vollkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen (SF), sodass du bei der Abrechnung eines Teilkaskoschadens nicht zurückgestuft wirst und sich der Versicherungsbeitrag nicht erhöht.

►►Achtung: Starkregen wird versicherungsrechtlich anders betrachtet als z.B. eine Überschwemmung und ist daher meist keine versicherte Gefahr! Beispiel: Durch Starkregen ist es am Dach des Vorzeltes oder der Markise zu einer Wassersackbildung gekommen, was einen Schaden zur Folge hatte. Dieser Schaden kann in der Regel nicht über die Teilkaskoversicherung abgerechnet werden.

Fragen aus unserer Community zum Thema Überschwemmungen und weiteren Elementarschäden

Was, wenn bekannt ist oder war, dass der Campingplatz überschwemmungsgefährdet ist, ein Erdrutsch droht oder vorab eine Unwetterwarnung erfolgte?

Ganz wichtig: Lieber Vor- als Nachsicht! Bei Warnungen oder Unsicherheiten bitte das Fahrzeug frühzeitig wegschaffen und einen anderen Platz dafür suchen. Alles andere würde versicherungstechnisch als grob fahrlässige Handlung oder sogar Vorsatz gewertet werden. Achte bei der Wahl Deines Versicherungsanbieters daher darauf, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Falls nachweislich keine Möglichkeit besteht, das Reisemobil oder den Wohnwagen vorab in Sicherheit zu bringen, kann die Sachlage wieder anders aussehen. In der Regel erfolgt hier eine Einzelfall-Prüfung. 

Mein Wohnwagen / Wohnmobil wurde weggespült und ist nicht mehr auffindbar. Wie wird der Wert ermittelt?


Wenn das Fahrzeug nicht mehr auffindbar ist, erfolgt die Bewertung durch Belege, z.B. Kauf- oder Einbaurechnungen – vergleichbar mit dem Fall der Entwendung.

Mein Campingfahrzeug wies einen erheblichen Flutschaden auf, es konnte jedoch kurzfristig kein Gutachter geschickt werden. Darf ich es reparieren lassen, damit sich der Schaden nicht weiter ausbreitet?

Wenn es zu einer Naturkatastrophe kommt, bei der zahlreiche Fahrzeugbesitzer von den Folgen betroffen sind, also ein sogenannter „Kumulschaden“, kann es dazu kommen, dass kein Gutachter zeitnah das Reisemobil oder den Wohnwagen beurteilen kann und es ist Geduld gefragt. In manchen Fällen kommt es dann zu einer Sammelbesichtigung, wobei ein Treffpunkt mit mehreren Fahrzeugen ausgemacht wird. Dies hängt aber auch davon ab, in welchem Zustand sich das Gefährt befindet und ob es frei zugänglich ist. Manchmal geht schon anhand der Fotos und Beschreibung hervor, dass es sich um einen Totalschaden handelt.

Stimme dich auf jeden Fall nach einem Schaden vor einer Reparatur oder Veränderungen am Fahrzeug mit deinem Versicherer ab, um deinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Im Urlaub ist durch ein heftiges Unwetter und starken Windboen ein Baum auf unser neues Wohnmobil gefallen. Das Panoramadach über der Windschutzscheibe, das Aufstelldach, das Blech sowie weitere Bauteile weisen teils erhebliche Schäden auf. Ist das Fahrzeug nun ein Unfallwagen oder wie wird dieses bei einem eventuellen Verkauf bezeichnet?

Zunächst die versicherungsrechtliche Seite: Voraussetzung für die Bewertung als Sturm ist mindestens Windstärke 8. Wenn dies gegeben ist, springt die Teilkasko ein, ansonsten die Vollkasko. Bei der Vollkasko erfolgt eine Rückstufung im nächsten Jahr.

Zum Verkauf: Jeder nicht ganz unerhebliche Schaden am Fahrzeug sollte bei Verkauf angegeben werden. In der Regel findet sich in Standard-Kaufverträgen dafür eine Rubrik „sonstige Schäden“. Es handelt sich jedoch nicht um einen Unfallschaden im klassischen Sinne.

Im vorliegenden Fall muss aufgrund des Schadenbildes vermutlich nachlackiert werden, was ein KFZ-Sachverständiger durch einen Lackschichtenmesser auch Jahre später feststellen kann. Es empfiehlt sich bei Veräußerung des Fahrzeugs, dem Käufer ein etwaiges Gutachten sowie die Reparaturrechnung(en) offenzulegen und im Kaufvertrag darauf zu verweisen. Bei Verschweigen des Schadens dürfte der Käufer ansonsten ein Recht haben, den Kaufvertrag nachträglich anzufechten und eine Rückabwicklung zu verlangen.

Sonderfall: Hagelschäden

Campingfahrzeuge sind aufgrund ihrer Bauweise besonders anfällig für Hagelschäden. Dies kann auch bei der Versicherung eine Rolle spielen.

Versicherungsexperte Dieter Scheffler erklärt: „Weil Hagelschäden die häufigsten Schäden an Wohnmobilen und Wohnwagen sind, geben viele Versicherungen Rabatte auf die Versicherungsprämie, wenn das Fahrzeug ein Glasfaser-Kunststoff-Dach besitzt – bei uns sind das zum Beispiel 20 Prozent Nachlass. Das Material ist nämlich widerstandsfähiger als Aluminium und somit weniger anfällig für Hagelschäden.“

Inzwischen haben auch die meisten Hersteller die Vorteile des robusteren GFK-Dachs erkannt und ihre Produktion komplett darauf umgestellt.

►►Achtung: Manche Versicherungen legen für Hagelschäden eine gesonderte Selbstbeteiligungsgrenze fest, hier solltest du also bereits bei Versicherungsabschluss auf diesen Punkt achten. Auch ein Blick auf die Höchstentschädigungsgrenzen bei Abrechnung nach Gutachten lohnt sich!

Für die Regulierung eines Hagelschadens ist die Beurteilung durch einen Gutachter Standard. Wie bei einigen anderen Elementarschäden auch, legt dieser einen Betrag fest, der für die Reparatur angesetzt werden kann. Die Versicherung übernimmt dann die Werkstattrechnung bis zu dieser Summe.

Fragen aus unserer Community zum Thema Hagelschäden

Unser Wohnwagen wurde während eines Auslandsaufenthalt durch Hagel beschädigt. Wie muss ich nun vorgehen?

Zunächst muss eingeschätzt werden, wie hoch das Ausmaß des Schadens ist. Wichtig: Fotos machen, Ort und Zeitpunkt genau notieren! Ist das Fahrzeug noch fahrbereit, sollte die Reparatur schon wegen etwaiger Gewährungsleistungsansprüche in der Heimat erfolgen. Andernfalls wäre das Abschleppen bis zur nächsten Werkstatt für eine Notreparatur (z.B. der Windschutzscheibe) nur über einen Schutzbrief gedeckt.

„Fiktive Abrechnung“ von Hagelschäden: Erstattung auch ohne Reparatur

Bei Hagelschäden hast du auch die Möglichkeit einer sogenannten „fiktiven Abrechnung“. Das bedeutet: Bis zu einer festgelegten Höchstentschädigungsgrenze erhältst du in diesem speziellen Fall auch dann Geld von der Versicherung, wenn du den Schaden nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht reparieren lässt. Das Gutachten ist Grundlage für die Höhe der Entschädigung. Die Mehrwertsteuer bekommst Du allerdings nur bei Vorlage einer Reparaturrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Nachteil der fiktiven Abrechnung

Nachteil der fiktiven Abrechnung ist – neben der unschönen Optik der Dellen und der Gefahr von Folgeschäden –  dass diese in einer zentralen Datenbank aller Versicherungen hinterlegt wird, was dazu führt, dass du bei einem erneuten Schaden – auch bei einem Versicherungswechsel – nachweisen müsstest, dass durch den neuen Schaden überhaupt eine Schadenerweiterung eingetreten ist.

Versicherungen können natürlich nicht für denselben Schaden mehrfach aufkommen, was dann ja auch im Gesamtergebnis zu einer Beitragserhöhung für alle Versicherten führen würde.

Kommt es bspw. durch einen Hagelschaden zu einer Undichtigkeit an einem Dachfenster, weil du den Schaden nicht reparieren lässt, kommt die Versicherung nicht für den hierdurch entstehenden Feuchtigkeitsfolgeschaden auf. Dieser kann erfahrungsgemäß durchaus im fünfstelligen Bereich liegen. Denn regelmäßig werden solche Undichtigkeiten nicht sofort, sondern erst nach Monaten entdeckt, wenn sich im Innenraum bereits Schimmel und ein unangenehmer Geruch einstellt.

Experten im Podcast zum Thema „Campingfahrzeug versichern“

Auch in unserem Podcast unterhalten sich Nele und Sebastian ausführlich mit dem RMV Geschäftsführer Dieter Scheffler. Sie sprechen darüber wie du das Campingfahrzeug richtig versicherst und was es alles zu beachten gibt. Alle Informationen und Tipps im Gespräch: Hör unbedingt mal rein:

Noch Fragen?

Du hast Fragen zu allgemeinen Versicherungsthemen oder zu Inhalten aus unserem Artikel? Dann schick uns gerne eine Nachricht an  rmv@camperstyle.de. Wir leiten deine Mail an unsere Experten bei der RMV weiter, die sich im Anschluss direkt mit dir in Verbindung setzen und deine Fragen beantworten.

Titelbild: (c) photomarcza / Depositphotos.com

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Hallo!
    Das ist wieder ein sehr invormativer und gut verständlicher Beitrag.
    Obwohl ich mich selbst als „alten Hasen“ bezeichne ;-), waren zwei wichtige Punkte in Deinem Beitrag, die mir so noch nicht klar waren.
    Vielen Dank und beste Grüße
    Gunnar

    1. Lieber Gunnar, vielen Dank für deinen netten Kommentar – schön, dass du doch noch was für dich herausziehen konntest. Ich hoffe aber, dass ihr jetzt in Zukunft vor diesem lästigen Thema verschont und euer neuer Camper stets heil bleibt 🙂
      Liebe Grüße! Nele

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