Erinnerst du dich an die Zeit, wo du mit leuchtenden Augen zum Kettenkarussell hinauf geschaut…

Kurzzeitkennzeichen für Überführungs- oder Probefahrten
Wer schon mal eine Probefahrt gemacht oder ein Fahrzeug überführt hat, kennt es: Das berühmte Kurzzeitkennzeichen. Doch in Foren und Gruppen wird immer wieder darüber diskutiert, was das denn nun genau ist, wie es sich auf die Versicherung auswirkt und wer es überhaupt beantragen kann. Wir haben deshalb mal wieder unsere Experten von der RMV gelöchert und die Informationen für euch aufbereitet.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist das Kurzzeitkennzeichen?
- Wer bekommt ein Kurzzeitkennzeichen?
- Wo und wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?
- Was brauche ich, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen?
- Was muss ich nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens tun?
- Wie viel kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
- Wie sieht es mit der Versicherung in dieser Zeit aus?
- Kosten für eine Kurzzeitkennzeichenversicherung
- Was ist bei einer Überführung aus dem Ausland zu beachten?
Was ist das Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzkennzeichen ist für Probefahrten oder Überführungsfahrten nicht-zugelassener Fahrzeuge vorgesehen. Geregelt ist diese Bestimmung in § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Dort ist im Wortlaut zu lesen:
Abs. 1) Ein Fahrzeug darf, wenn es (…) nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn
- es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,
- gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich sind, vorliegen,
- eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und
- es ein Kurzzeitkennzeichen führt.
Wer bekommt ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen ist für Privatleute gedacht und damit das Gegenstück zum „Roten Kennzeichen“, das ausschließlich von Kfz-Händlern und -Werkstätten geführt werden darf. Beim Gebrauchtwagenkauf muss das Fahrzeug vom Vorbesitzer schon abgemeldet sein, damit du ein Kurzkennzeichen erhältst. Auf noch zugelassene Fahrzeuge wird natürlich kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt
►►Achtung: Eine „Überführungsfahrt“ schließt nur die direkte Strecke vom Kaufort zum Wohnort ein – danach verliert das Kennzeichen seine Gültigkeit!
Wo und wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?
Das Kurzzeitkennzeichen gilt unabhängig davon, ob du es bei der Zulassungsstelle an deinem eigenen Wohnort oder am Standort des Verkäufers (bzw. dort, wo das Fahrzeug zuletzt angemeldet war) beantragst.
Es ist innerhalb Deutschlands für 5 Tage ab Ausstellung gültig.
►►Achtung: Du kannst dir nicht im Vorfeld von der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen für einen bestimmten Zeitraum ausstellen lassen. Das Datum, an dem du zur Zulassungsstelle gehst, ist auch automatisch der erste Tag der Gültigkeit. Das Ablaufdatum – 5 Tage später – wird dann auf dem Kennzeichen vermerkt (gelbes Feld am rechten Rand des Kennzeichens). Also: Erst besorgen, wenn du es akut benötigst!
►►Unser Tipp: Ist das Fahrzeug abgemeldet und du fährst auf direktem Wege damit zur Zulassungsstelle, benötigst du kein Kurzzeitkennzeichen.
Was brauche ich, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen?
Bei der Zulassungsstelle musst du folgende Dokumente vorlegen:
- Personalausweis
- Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
- Gültige HU („TÜV“)
- eVB-Nummer von der Versicherung
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Bei Beantragung des Kurzzeitkennzeichens für eine andere Person: Vollmacht
Was muss ich nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens tun?
Nachdem das Kurzkennzeichen abgelaufen ist, kann es einfach entsorgt werden und muss nicht zurück zur Zulassungsstelle und extra abgemeldet werden.
Wie viel kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen können je nach Zulassungsstelle variieren. In der Regel fallen Verwaltungskosten von 10 bis 15 Euro plus die Ausgaben für das Erstellen der Nummernschilder an – hier kannst du mit etwa weiteren 20 Euro rechnen, sodass du auf insgesamt rund 30 bis 35 Euro kommen wirst.
Die Kosten für die Versicherung betrachten wir im folgenden Abschnitt gesondert.
Wie sieht es mit der Versicherung in dieser Zeit aus?
Natürlich brauchst du auch für eine Überführungs- oder Probefahrt eine Versicherung – schließlich kann auch auf kurzen Wegen immer etwas passieren.
Du musst dafür keinen extra Antrag oder Ähnliches bei der Versicherung ausfüllen. Wenn du deine persönlichen Daten bei der Versicherung angibst und eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen bekommst, besteht Versicherungsschutz.
Anders als beim Kurzzeitkennzeichen selbst, das wie gesagt nicht vorab bei der Zulassungsstelle beantragt werden kann, kannst du dich um die eVB von der Versicherung ruhig sehr frühzeitig kümmern. Diese ist in der Regel mindestens 3 Monate lang gültig. Der Versicherungsschutz besteht aber nur während der Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens!
►►Achtung: Für Kurzzeitkennzeichen und später die reguläre Zulassung brauchst du zwei getrennte eVB-Nummern. Du solltest also den zukünftigen Versicherer auf jeden Fall darauf hinweisen, dass du vorab ein Kurzzeitkennzeichen benötigst.
Kosten für eine Kurzzeitkennzeichenversicherung
Die preislichen Unterschiede zwischen den Versicherungen spiegeln sich häufig im Umfang des Versicherungsschutzes wider! Hier solltest du sehr genau hinsehen und entscheiden, was dir wichtig ist.
Dieter Scheffler, Geschäftsführer bei der RMV erklärt die Hintergründe: „In der Regel wird im Zusammenhang mit dem Kurzkennzeichen nur eine Haftpflichtversicherung angeboten. Die RMV und ein paar andere Anbieter schließen hingegen auch Kaskoschäden für den Zeitraum des Kurzzeitkennzeichens ein.“
Doch einen hohen Preis mit den besten Leistungen gleichzusetzen, wäre ebenfalls ein Fehler! Denn: „Der teuerste Preis bietet nicht zwangsläufig die umfangreichste Absicherung“, so der Versicherungsexperte weiter. Deshalb heißt es auch in diesem Punkt wieder: Vergleichen, vergleichen, vergleichen!
Je nach Anbieter liegen die Kosten für eine Kurzzeitkennzeichen-Versicherung in etwa zwischen 50 und 130€. Hier ein paar Preise großer Versicherer in alphabetischer Reihenfolge (Stand März 2018):
- Allianz: 113 Euro (generell nur Haftpflicht möglich)
- HUK-COBURG: 30 € (für Neukunden ohne Anschlussversicherung nur Haftpflicht möglich)
- HUK-COBURG Allgemeine: 50,00 € (für Neukunden ohne Anschlussversicherung nur Haftpflicht möglich)
- DEVK: 2% des Jahresbeitrags, mindestens aber 77 Euro (i. d. R. Haftpflicht, auf Antrag auch Kaskoleistungen)
- RMV : 80 Euro (inkl. Vollkasko)
►►Unser Tipp: Schließt du die reguläre Fahrzeugversicherung später beim selben Anbieter ab, über den du bereits das Kurzzeitkennzeichen versichert hattest, werden die Kosten oft verrechnet, sodass das Kurzzeitkennzeichen dann am Ende keine Mehrkosten verursacht.
Was ist bei einer Überführung aus dem Ausland zu beachten?
Grundsätzlich ist das Kurzzeitkennzeichen eine nationale Regelung und für Fahrten innerhalb Deutschlands gedacht. Mit Österreich, Italien und Dänemark gibt es jedoch ein Abkommen über gegenseitige Anerkennung, so dass es hier bei Überführungsfahrten keine Probleme geben sollte.
In anderen Ländern wird das Kurzzeitkennzeichen zwar häufig toleriert, muss aber im Zweifelsfall nicht offiziell anerkannt werden. Es kann also zum Beispiel passieren, dass dir die Einreise mit Kurzkennzeichen bzw. dem dazugehörigen Fahrzeugschein verweigert wird.
Was du jedoch auf keinen Fall tun solltest, ist, mit den Nummernschildern einzureisen und vor Ort dann an dem zu überführenden Fahrzeug anzubringen, um es nach Deutschland zurückzuholen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte unzulässige Fernzulassung.
In einer Stellungnahme für die EU-Kommission warnt der ADAC eindringlich vor dieser Praxis:
Viele Käufer behelfen sich damit, deutsche Überführungskennzeichen, die relativ einfach erhältlich sind, mitzunehmen und dieses Kennzeichen dann im Kaufstaat an das Kfz anzubringen. Hierbei wird allerdings sowohl gegen das Zulassungsrecht des Kaufstaates als auch gegen deutsches Zulassungsrecht verstoßen.
►►Unser Tipp: Falls du einen Fahrzeugkauf im Ausland planst, informiere dich bitte in zuverlässigen Quellen über die dortigen Regelungen zum Ausfuhrkennzeichen.
Das könnte dich auch interessieren:
- Basiswissen Womoversicherung: Versicherungsarten, Kosten und Fallstricke
- Zeitwert, Neuwert & Co.: Verischerungswerte und Deckungssummen
- Pannenschutzbrief für Wohnmobil und Wohnwagen
- Inhaltsversicherung – Die „Hausrat“ für Wohnmobil und Wohnwagen
- Schadenfreiheitsklassen bei Wohnmobilen und Wohnwagen
- Wohnmobil und Wohnwagen mieten – Welche Versicherungen brauche ich?
- Winterpause: Kosten sparen mit Ruheversicherung oder Saisonkennzeichen
- Wohnmobilversicherung im Ausland
- Ratgeber: Wohnmobil gebraucht kaufen
- Was kostet ein Wohnmobil an Steuern?

Träumte seit ihrer Kindheit von einem Leben auf Rädern. Tourt jetzt mit Mann und Hund ganzjährig im Wohnwagen durch Europa.
Lieblingsspots: Andalusien, Baskenland & Mexiko.
Hallo,
ich wollte jetzt im November mein neues Wohnmobil in Isny mit einem Kurzzeitkennzeichen abholen und dann erst im Januar regulär zulassen (Erstzulassung 2021 – macht bei einem Wiederverkauf evtl. ein paar Euro aus).
Das Kennzeichen ist ja 5 Tage gültig, kann ich nach der Abholung nun auch einen Kurzurlaub auf einem CP dranhängen. Ob Corona das erlaubt ist eine andere Frage, aber die eigentliche Frage ist – nur Überführung, oder auch eine Frezeitfahrt, die Versicherung gilt ha 5 Tage ab Ausstellung.
Gruß
Hallo Karl, es gilt das im Text Geschriebene: „Eine „Überführungsfahrt“ schließt nur die direkte Strecke vom Kaufort zum Wohnort ein – danach verliert das Kennzeichen seine Gültigkeit!“, demnach ist der von dir geplante Kurzurlaub mit Überführungskennzeichen nicht erlaubt. Du kannst aber mal deine Versicherung fragen, ob sie es mit einschließen können, ob das möglich ist, weiß ich nicht, aber vielleicht geht es ja. Viele Grüße Sandra
Anfrage :
sehr geehrte Damen und Herren
Ich beabsichtige ab September, in Spanien zu Überwintern und mein Wohnmobil bis zum März 2020 stehen zu lassen. Es hat ein
Saison Kennzeichen ( März bis November ) Der Tüv ist im November fällig.
Bei der Heimfahrt im März-April 2020 wäre der TüV abgelaufen. Ist eine
Heimfahrt möglich, Zulassung ist gültig aber TüV seit 5 Monate abgelaufen.
vielen Dank für Ihre Bemühungen
mit freundlichen Grüßen
Siegfried Juhl
Hallo Herr Juhl,
grundsätzlich ist eine Rückfahrt mit abgelaufenem TÜV möglich, wenn die HU sofort nach Wiedereinreise durchgeführt wird (am besten schon vorher einen Termin vereinbaren). Ratsam ist dies allerdings nicht, da Sie unter Umständen Ihren Versicherungsschutz verlieren oder bei technischen Mängeln, die die Verkehrssicherheit gefährden, auch durch die ausländischen Behörden zu einer Geldbuße verdonnert werden können.
(Ausführliche Infos dazu finden Sie hier: https://camperstyle.de/tuv-abgelaufen-ausland-wohnwagen-wohnmobil/)
Ich würde Ihnen daher dringend empfehlen, das Fahrzeug noch vor Reiseantritt im September bei TÜV oder Dekra vorzustellen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Viele Grüße, Nele Landero