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Verkehrsregeln Frankreich: Höchstgeschwindigkeiten, Maut und Besonderheiten für Camper
Frankreich gilt als eines der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen. Dank der geografischen Nähe ist das Reiseziel schnell und einfach mit dem eigenen Fahrzeug zu erreichen. Aber jeder, der ins Ausland reist, weiß, dass es beim Fahren Besonderheiten geben kann, vor allem mit Wohnmobil oder Wohnwagen-Gespann. So auch in Frankreich. Aber welche Verkehrsregeln gibt es überhaupt in Frankreich, welches Tempolimit gilt und wie sieht es mit der Maut in Frankreich aus? Im Folgenden gebe ich dir einen Einblick, was du beim Wohnmobil-, Gespann- oder Autofahren in Frankreich beachten solltest.
Inhaltsverzeichnis
- Tempolimits Frankreich
- Parken in Frankreich
- Abmessungen von Fahrzeugen / Einschränkungen bei der Fahrzeuggröße
- Maut in Frankreich
- Promillegrenze in Frankreich
- Warnwesten in Frankreich
- Umweltzonen in Frankreich
- Winterreifen und Schneeketten in Frankreich
- Toter Winkel Aufkleber in Frankreich
- Notrufnummern in Frankreich
- Fahren mit Kindern in Frankreich
- Sonstige wichtige Verkehrsregeln in Frankreich
- Gut zu wissen
Tempolimits Frankreich
Frankreichs Verkehrsregeln sehen selbstverständlich auch Geschwindigkeitsbegrenzungen vor. Aber wie schnell darf ich in Frankreich fahren? Hier findest du eine Übersicht:
Höchstgeschwindigkeit in Frankreich für PKW und Wohnmobile bis 3,5 t
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 80 km/h
- Schnellstraßen: 110 km/h
(Ausnahme: 100 km/h bei Nässe und bei Führerscheinbesitz unter drei Jahren) - Autobahnen: 130 km/h
(Ausnahme: 110 km/h bei Nässe und bei Führerscheinbesitz unter drei Jahren)
Tempolimit in Frankreich für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t
- Innerorts 50 km/h
- Außerorts 80 km/h
- Schnellstraßen: 100 km/h
- Autobahnen: 110 km/h
Höchstgeschwindigkeit in Frankreich für Wohnwagen-Gespanne bis 3,5 t zGM
- Innerorts 50 km/h
- Außerorts 80 km/h
- Schnellstraßen: 110 km/h
(Ausnahme: 100 km/h bei Führerscheinbesitz unter drei Jahren) - Autobahnen: 130 km/h
(Ausnahme: 110 km/h bei Führerscheinbesitz unter drei Jahren)
▶▶ Generell gilt: Auch wenn das Tempolimit in Frankreich über 100km/h liegt, sollte mit dem Gespann nur so schnell gefahren werden, wie es die Bauart vorsieht. Das bedeutet 80km/h, mit der 100er Plakette 100km/h. Falls dennoch schneller gefahren wird, musst du im Falle eines Unfalls mit einer Einschränkung oder einem Erlöschen der Versicherungsleistung rechnen.
Tempolimit in Frankreich für Wohnwagen-Gespann über 3,5 t zGM
- Innerorts 50 km/h
- Außerorts 80 km/h
- Schnellstraßen: 90 km/h
- Autobahnen: 90 km/h
Schon bei minimalen Geschwindigkeitsüberschreitungen kann in Frankreich ein empfindliches Bußgeld fällig werden. Und nicht, dass du meinst, du bist aus dem Schneider, weil dein Fahrzeug in Deutschland gemeldet ist: Ab 70 Euro – und die sind schnell zusammen – kann das Bußgeld auch in Deutschland eingetrieben werden!
Parken in Frankreich
Nicht nur beim Fahren, sondern auch beim Parken gibt es in Frankreich besondere Regelungen. Die wichtigsten stelle ich dir hier zusammen:
- gestrichelte, weiße Linie am Fahrbahnrand: Parkmöglichkeit (ggf. mit Parkschein)
- durchgezogene, gelbe Linie: absolutes Halteverbot
- gestrichelte, gelbe Linie: Parkverbot
- blaue Linie am Straßenrand: 1 Stunde kostenlos parken mit Parkscheibe Mo – Sa 9 bis 12 Uhr & 14/14.30 Uhr bis 19.00 Uhr. Sonntags auch länger
- weitere Parkregeln je nach Beschilderung möglich
- Parken auf dem Bürgersteig ist generell verboten
- durchgestrichenes P oder Schild mit „Stationnement interdit“: Parken verboten
- maximale Parkdauer von 7 Tagen darf nicht überschritten werden
- Wohnmobile dürfen auf öffentlichen Parkflächen parken, sofern der Verkehr und die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden
Abmessungen von Fahrzeugen / Einschränkungen bei der Fahrzeuggröße
In Frankreich gilt eine maximale Breite von 2,55 Metern für Anhänger/Wohnwagen (mit Ladung) und eine maximale Länge von 12 Metern (ohne Deichsel). Das Gespann aus Zugfahrzeug und Anhänger darf eine maximale Länge von 18 Metern nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur nach Genehmigung möglich. Diese Verkehrsregeln gelten sowohl für Einheimische als auch für Touristen.
Maut in Frankreich
Autobahngebühren in Frankreich sind an der Tagesordnung, auf zahlreichen Autobahnen wird eine Maut erhoben. Ausgenommen sind Stadtautobahnen – in und um Ballungszentren – sowie weitere wenige Ausnahmen im Elsass, der Auvergne sowie der Bretagne. Ansonsten wirst du dich mit dem Thema Maut in Frankreich auseinander setzen müssen, solltest du nicht ausschließlich über Landstraßen an dein Urlaubsziel gelangen wollen.
Auf die gebührenpflichtigen Autobahnen wird mit einem blauen Schild mit der Bezeichnung „péage“ hingewiesen. Die Berechnung der Mautgebühren erfolgt in Frankreich anhand der gefahrenen Strecke sowie der Fahrzeugklasse bzw. der Fahrzeuggröße. Bei PKW und Wohnmobilen kommt es bei der Mautgebühr auf die Fahrzeughöhe und die Achszahl an. Bei Wohnwagen werden die zulässige Gesamtmasse, die Höhe des gesamten Gespanns und die Anzahl der Achsen für die Berechnung der Autobahnmaut mit einbezogen.
Die Autobahngebühren in Frankreich kannst du direkt an den Mautstationen bar oder mit Kreditkarte bezahlen. Die Stationen befinden es an jeder Autobahnauf- und -abfahrt. Alternativ gibt es auch elektronische Bezahlsysteme. Mehr dazu findest du im Beitrag „Maut und Vignetten in Europa„, wo du ausführliche Informationen zur Maut in Frankreich und Besonderheiten findest. Hier findest du außerdem einen Hinweis auf einen Mautrechner für Frankreich. Der Einsatz kann sich lohnen, um du deine Anreise- und Rückreisekosten für deinen Frankreichurlaub mal grob zu überschlagen.
Falls du mautfrei nach bzw. durch Frankreich fahren möchtest, gibt es zahlreiche Strecken, mit denen du die Autobahngebühren umgehen kannst und die oft auch landschaftlich sehr reizvoll sind. Doch Achtung: Die Franzosen sind in punkto Geschwindigkeitsübertretungen sehr strikt, deshalb solltest du stets überaus konzentriert fahren. Außerdem sind die unzähligen Kreisverkehre vor und in den zu durchfahrenden Ortschaften gerade mit größeren Fahrzeugen oder Gespannen auf Dauer etwas anstrengend.
Promillegrenze in Frankreich
In Frankreich herrscht eine Promillegrenze von 0,5 Promille. Eine Nichteinhaltung wird mit mindestens 135 Euro Bußgeld geahndet. Ab 0,8 Promille ist das Strafgeld wesentlich höher und es ist zusätzlich mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen.
Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer gelten niedrigere Promillegrenzen. So liegt die Promillegrenze für Fahranfänger in Frankreich bei 0,2 Promille, was für die ersten drei Jahre des Führerscheinbesitzes gilt. Die Fahrzeuge von Fahranfängern sind in Frankreich übrigens mit einer Plakette mit dem Buchstaben F gekennzeichnet.
Alkoholtester in Frankreich
Viele Unsicherheiten gibt es in den letzten Jahren bei dem Thema „Alkoholtester in Frankreich“. Sind sie nun Pflicht oder nicht? Update: Seit dem 22. Mai 2020 besteht keine Pflicht mehr Alkoholtester in Frankreich mitzuführen!
Offiziell muss jedes Fahrzeug seit 2012 einen Alkoholtester in Frankreich mitführen. Die Testgeräte können Einweggeräte oder auch elektronische sein, müssen allerdings ungenutzt und „NF“-zertifiziert sein. Dieses Zertifikat bestätigt die Entsprechung der französischen Norm. Alkoholtester bekommst du im Internet sowie in Supermärkten und Tankstellen vor Ort. Die Pflicht besteht zwar, die Strafen sind jedoch aufgehoben worden und so werden Verstöße derzeit nicht mit der geplanten Gebühr von 11 Euro geahndet. Unter anderem, da es immer wieder Lieferengpässe bei dem Alkoholtestgeräten gab. Diese Regelung kann allerdings jederzeit wieder eingeführt werden, dementsprechend empfehle ich dir, dich vorab zu informieren.
Warnwesten in Frankreich
Wie auch in Deutschland, herrscht in Frankreich Mitnahmepflicht für Warnwesten. Jedes Fahrzeug muss eine Warnweste pro Insasse an Bord haben. Bei einer Panne oder einem Unfall müssen diese vor Verlassen des Fahrzeugs übergestreift werden. Ob orangefarben, gelb oder rot ist nicht näher festgelegt, wichtig ist nur, dass die Warnwesten das europäische Kontrollzeichen „EN 471“ tragen.
Neben den Warnwesten gilt übrigens auch ein Warndreieck als Muss im Fahrzeug.
[apn typ=“template“ template=“tpl-2″ asin=“B07GLNVDC6″ tpl-infobox=“true“ tpl-buttontpl=“1″ false=““]Umweltzonen in Frankreich
In einigen französischen Städten wie Paris, Grenoble, Lyon und Straßburg gibt es Umweltzonen. Auch ausländische Fahrzeuge müssen in diesen ausgewiesenen Zonen Umweltplaketten, sogenannte Crit’Air-Plaketten, vorweisen. Eine Nichtbeachtung führt zu hohen Bußgeldern.
Die Umweltplaketten in Frankreich sind in verschiedene Kategorien eingeteilt. Die Plaketten können online bestellt werden. Einen ausführlichen Beitrag zum Thema findest du hier: „Umweltzonen in Frankreich„.
Winterreifen und Schneeketten in Frankreich
In Frankreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, mit Ausnahme der Bergregionen. Wenn es die Witterung nötig macht, kann in Frankreich jedoch kurzfristig eine Pflicht für Winterreifen und Schneeketten verordnet werden. Diese Regelungen werden dann durch entsprechende Verkehrszeichen signalisiert.
Seit Anfang November 2021 gibt es in den französischen Bergregionen eine permanente Winterreifenpflicht! Dazu zählt Korsika, die Alpen, Pyrenäen, Vogesen sowie das Jura- und Zentralmassiv.
Bei den Winterreifen gilt eine Profiltiefe von mindestens 3,5 mm. Mit Schneeketten darf ausschließlich auf schneebedeckten Straßen gefahren werden und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Spikes sind von Anfang November bis Ende Dezember erlaubt.
Toter Winkel Aufkleber in Frankreich
Seit dem 1.1.2021 müssen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen spezielle Aufkleber zur Kennzeichnung des Toten Winkels angebracht haben, die in französischen Stadtgebieten fahren. Da diese „städtischen Gebiete“ jedoch nicht näher definiert sind, wird es allen Fahrzeughaltern nahegelegt, Toter-Winkel-Aufkleber in Frankreich zu nutzen, die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen führen. Diese Regelung gilt auch für ausländische Fahrzeuge und für Wohnmobile wie auch Gespanne. Je ein Aufkleber muss an beiden Seiten sowie am Heck angebracht werden.
[apn typ=“template“ template=“tpl-2″ asin=“B08PG4YKHK“ tpl-infobox=“true“ tpl-buttontpl=“0″ false=““]Notrufnummern in Frankreich
Notrufnummern in Frankreich:
- Europäische Notfallnummer: 112
- Polizei: 17
- Feuerwehr: 18
▶ vom Handy: Vorwahl von Frankreich 0033 + Notrufnummer - Medizinischer Notfalldienst Samu: 15 (Service d’Aide Médicale Urgente)
- ADAC Pannenhilfe: 0049 89 22 22 22
- ADAC-Notruf (deutschsprachig & rund um die Uhr): 04 72 17 12 22
Fahren mit Kindern in Frankreich
Kinder bis 10 Jahre müssen auf dem Rücksitz Platz nehmen. Erst ab 10 Jahren dürfen sie auf den Beifahrersitz. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Kinder altersgerecht gesichert sind:
0-9 Monate: Babyschale mit dem Rücken zur Fahrtrichtung
9 Monate – 4 Jahre: Kindersitz
4 Jahre – 10 Jahre: Sitzerhöhung
Eine weitere wichtige Verkehrsregel in Frankreich ist, dass eine Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren auf Fahrrädern besteht. Unabhängig davon, ob sie selbst fahren oder im Kindersitz sitzen.
Sonstige wichtige Verkehrsregeln in Frankreich
- In Frankreich herrscht Anschnallpflicht auf allen Plätzen.
- Für jegliche Ablenkung am Steuer wird ein Bußgeld erhoben.
- Handy am Ohr ist während des Fahrens für Fahrer verboten – auch mit Headset. Die Nutzung einer Freisprechanlage ist erlaubt.
- Der Fahrer darf während des Fahrens nichts essen oder trinken.
- Rauchen ist im Auto in der Gegenwart von minderjährigen Kindern verboten.
- Die Nutzung und das Mitführen von Blitzer-Warnmeldern (z.B. Blitzer-Apps oder spezielle Navigationsgeräte) ist in Frankreich strengstens verboten. Wirst du erwischt, kannst du mit einem Bußgeld ab 1.500 Euro rechnen.
- Ein Bußgeld droht auch bei nicht ausreichender Beleuchtung, weshalb die Mitnahme von Ersatzlampen empfehlenswert ist.
- Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
- Das Fahren auf Busspuren ist verboten.
- An einem Kreisverkehr ohne Beschilderung gilt die Rechts-vor-Links-Regelung.
- In einem mehrspurigen Kreisverkehr haben die außen fahrenden Fahrzeuge Vorfahrt.
- Wohnmobile über 3,5 t und Fahrzeuge oder Gespanne über 7 Meter müssen in einem mehrspurigen Kreisverkehr die äußerste Spur nutzen.
- Ampeln wechseln direkt von Rot auf Grün. Gelb gibt es dort nicht.
- Gelb blinkender Pfeil an Ampeln erlaubt Weiterfahrt in angegebene Richtung bei Rot. Achtung, der Querverkehr hat trotzdem Vorfahrt!
- An Bergstraßen haben die bergaufwärts fahrenden Fahrzeuge Vorfahrt.
- Privates Abschleppen ist in Frankreich verboten.
- Auf drei- und mehrspurigen Autobahnen dürfen Fahrzeuge und Gespanne über 7 Meter Länge bzw. über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht auf der linken Spur fahren. Bei vier Spuren ist nur das Fahren auf den zwei rechten Spuren erlaubt.
Gut zu wissen
Ein paar Verkehrsregeln, die in anderen europäischen Ländern an der Tagesordnung sind, gibt es in Frankreich nicht:
- Es ist bislang keine rot/weiße Warntafel für den Fahrradträger am Wohnmobil vorgeschrieben, sofern die normalen Maße (bis zu 1 Meter über das Fahrzeugheck oder seitlich bis zu 40 cm) nicht überschritten werden.
- Das Fahren mit Licht in Frankreich wird auch tagsüber ganzjährig empfohlen, ist jedoch keine Pflicht.
- In Frankreich ist kein Abreißseil / Sicherungsseil bei Wohnwagen vorgeschrieben. Hier findest du mehr zum Thema „Abreißseil„.
- Jedes Land hat seine eigenen, speziellen Verkehrszeichen. So hat auch Frankreich eigene Besonderheiten. Hier findest du eine Übersicht mit allen Verkehrszeichen, die in Frankreich vorkommen.
Ich hoffe diese Übersicht mit Verkehrsregeln in Frankreich war für dich hilfreich. Wie du siehst, gibt es in Frankreich zwar im Großen und Ganzen sehr ähnliche Regelungen im Straßenverkehr wie in Deutschland. Dennoch ist die ein oder andere Info zum Fahren dort und was es zu beachten gibt, sicher gut zu wissen. Ich wünsche dir ein gutes und sicheres Wohnmobil- oder Autofahren in Frankreich.
Alle Informationen sind Stand Januar 2020.
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Liebt das Reisen, Schreiben und Fotografieren. Sie reist mit Partner und Tochter bevorzugt im Wohnmobil.
Lieblingsspots: Kanada & Norwegen.
Das Vergehen eines nicht mitführen des Alkoholtesters im Wagen wurde 2013 wieder aufgehoben , so dass man nur noch wenn überhaupt bei einer Kontrolle an das Gesetz erinnert werden kann.
Wurde in den letzten Jahren bei keiner Kontrolle danach gefragt 🙂
Danke aber für die spezifischen Infos
(Ethylotest obligatoire : quelles amendes ?
Que risquez-vous en cas d’absence d’éthylotest dans votre véhicule ? Le décret de loi prévoyait une amende de 11 euros en cas de contrôle. Il s’agissait d’une contravention de première classe. Cette loi n’a en fait jamais été appliquée et supprimée par un décret du 28 février 2013. Un automobiliste contrôlé s’expose donc uniquement à un rappel à la loi )
Hallo Jacques,
vielen Dank für den Kommentar. Im Grunde bestätigt das französische Zitat genau meine Aussage, dass Verstöße nicht mit der geplanten Gebühr von 11 Euro geahndet werden. Aber interessant, zu wissen, dass man unter Umständen auf das Gesetz hingewiesen wird. Ich habe es zum besseren Verständnis noch etwas umgeschrieben. Vielen Dank für die Anmerkung.
Viele Grüße,
Tanja
Achtung: seit Juli 2018 ist auf normalen Landstraßen in Frankreich Tempo 80! Auf Routes Nationales (N …) darf 90 gefahren werden, wird meist extra ausgeschildert.
Herzlichen Dank für den Hinweis! Ich habe es direkt angepasst. Einige Départements planen wohl wieder auf 90 km/h zurückzukehren, das ist jedoch tatsächlich noch nicht durch.
Viele Grüße,
Tanja