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Verkehrsregeln Kroatien

Verkehrsregeln in Kroatien: Maut, Tempolimit & Besonderheiten für Autofahrer und Camper

Kristallklares, türkisfarbenes Wasser, Kiesstrände und schöne Küstenorte sind die Aushängeschilder von Kroatien. Besonders bei Campern erfreut sich das osteuropäische Land seit Jahren großer Beliebtheit. Bevor es mit dem Camper oder Auto nach Kroatien gehen kann, solltest du dich allerdings mit den geltenden Verkehrsregeln in Kroatien vertraut machen. Was gilt für ein Tempolimit, was zählt zum Pflichtinventar m Fahrzeug und wie läuft das eigentlich mit der Maut? Im Folgenden gebe ich dir einen Einblick, was du für den Kroatien Urlaub mit dem Auto oder Wohnmobil wissen solltest.

Tempolimit Kroatien

Wie auch in allen anderen europäischen Ländern, ist die Höchstgeschwindigkeit in Kroatien ein bedeutender Teil der Straßenverkehrsordnung. Aber wie schnell darf ich in Kroatien fahren? Hier findest du eine Übersicht:

Tempolimit in Kroatien für Autos und Wohnmobile bis 3,5 t

  • Innerorts 50 km/h
  • Außerorts 90 km/h (Fahrer unter 25 Jahre 80 km/h)
  • Schnellstraßen: 110 km/h (Fahrer unter 25 Jahre 100 km/h)
  • Autobahnen: 130 km/h (Fahrer unter 25 Jahre 120 km/h)

Höchstgeschwindigkeit in Kroatien für Wohnmobile über 3,5t bis 7,5 t

  • Innerorts 50 km/h
  • Außerorts 80 km/h
  • Schnellstraßen: 80 km/h
  • Autobahnen: 90 km/h

Tempolimit in Kroatien für Wohnwagen-Gespanne

  • Innerorts 50 km/h
  • Außerorts 80 km/h
  • Schnellstraßen: 80 km/h
  • Autobahnen: 90 km/h

Parken in Kroatien

  • Blaue Markierung bedeutet Kurzparkzonen und sind in der Regel ausgeschildert.
  • In Innenstädten gibt es in der Regel gebührenpflichtige Parkzonen, diese sind beschildert. In einigen Gegenden, wie zB. Zagreb sind die markierten Parkzonen in Farben eingeteilt.
  • Missachtung der Parkregeln kann in Kroatien teuer werden.
  • Parkscheine sollten zur Sicherheit bis ein paar Monate nach dem Urlaub aufgehoben werden.

Maut in Kroatien

In der Regel sind die Autobahnen in Kroatien mautpflichtig. Für die Mautkosten werden die Fahrzeuge in Klassen eingeteilt. Diese richten sich nach der Fahrzeughöhe, bei Wohnmobilen und Gespannen zusätzlich nach der Achszahl und dem Gewicht. Insgesamt gibt es 5 Klassen (Klasse 1 bis 4 plus 1A für Motorräder).

Die Mautgebühren können in Kroatien vor Ort an den Mautstationen in bar, per EC- oder Kreditkarte bezahlt werden. Dafür erhältst du bei dem Beginn der mautpflichtigen Strecke ein Ticket, welches du beim Verlassen der Mautzone bezahlst.

Die Maut in Kroatien kann inzwischen auch über das ETC (Electronic Toll Collect System) bargeldlos bezahlt werden. Dieser lohnt sich, wenn du viel und häufig auf den Autobahnen in Kroatien unterwegs bist, da es einen kleinen Preisvorteil gibt. Den dafür notwendigen Transponder erhältst du von der Autobahngesellschaft HAC sowie an einigen Mautstationen.

Zusätzlich zu den kroatischen Autobahnen sind auch einige andere Streckenabschnitte wie Brücken oder Tunnel mautpflichtig, dazu zählen zum Beispiel der Ucka-Tunnel.

Einzelheiten zur Maut in Kroatien kannst du hier nachlesen.

Abmessungen der Fahrzeuggröße in Kroatien

In Kroatien gilt eine maximale Breite von 2,55 Metern für Anhänger/Wohnwagen (mit Ladung) und eine maximale Länge von 12 Metern (inklusive Deichsel). Das Gespann darf eine maximale Länge von 18,75 Metern nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur nach Genehmigung möglich.

Promillegrenze Kroatien

In Kroatien gilt eine Promillegrenze von 0,5. Für Fahranfänger in der Probezeit, für alle Fahrer unter 25 Jahren sowie für alle Fahrer mit Fahrzeugen über 3,5 t gilt ein absolutes Alkoholverbot und somit eine Grenze von 0,0.

Warnwesten und Warndreieck in Kroatien

Für Fahrer von Autos und Wohnmobilen ist das Mitführen einer Warnwesten in Kroatien Pflicht. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls muss beim Verlassen des Fahrzeugs von jedem Insassen eine Warnweste getragen werden. Das gilt sowohl innerorts als auch außerorts.

In Kroatien gilt außerdem eine Pflicht zum Mitführen von einem Warndreieck. ▶▶ Achtung für Gespannfahrer: Wenn ein Anhänger angehängt ist, muss das Warndreieck in doppelter Ausführung an Bord sein!

Entgegen einem Verbandkasten, der in Kroatien nicht als Pflichtinventar gilt (eine Mitnahme wird jedoch empfohlen), muss ein Ersatz-Glühlampen-Set mitgeführt werden. Dieses gilt, sofern die Lampen selbst gewechselt werden können – davon ausgenommen sind demnach Fahrzeuge mit Xenon- oder LED-Leuchten. Allerdings wird auch bei diesen Fahrzeugen ein Ersatz für Blinker- und Bremsleuchten benötigt.

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Sommerreifen, Winterreifen und Schneeketten in Kroatien

In Kroatien gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch kann sie auf einigen Strecken witterungsabhängig per Beschilderung angezeigt werden. In dem Fall müssen mindestens zwei Winter- oder Allwetterreifen (M+S) auf der Antriebsachse montiert werden. Die Winterreifen müssen eine Profiltiefe von 4 mm aufweisen.

Kroatien ist eines der wenigen Länder mit einer Schneekettenpflicht. Das bedeutet, dass im Winter Schneeketten an Bord sein müssen und an den Antriebsrädern moniert werden müssen, sobald die Straße mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Eine generelle Winterausrüstungspflicht besteht in der Region Gorski Kotar und Lika.

Der Einsatz von Spikes ist in Kroatien verboten.

Für Sommerreifen ist in Kroatien keine Profiltiefe vorgegeben, jedoch sollte zur eigenen Sicherheit die europaweite Mindestprofiltiefe von 1,6 mm nicht unterschritten werden.

Notrufnummern in Kroatien

Notrufnummern in Kroatien:

  • Einheitliche Notfallnummer: 112
  • Polizei: 92
  • Feuerwehr: 93
  • Erste Hilfe: 94
    ▶ vom Handy: Vorwahl von Kroatien 00385 + Notrufnummer
  • ADAC Pannenhilfe: 0049 89 22 22 22

Fahren mit Kindern in Kroatien

Kinder bis 5 Jahre und 1,50 Meter müssen mit einem entsprechenden Rückhaltesystem/Kindersitz, der dem Gewicht und der Größe entsprechen, auf dem Rücksitz gesichert werden. Kinder über 1,50 Meter benötigen neben einem Anschnallgurt eine Sitzerhöhung. Die Beförderung von Kindern auf dem Beifahrersitz ist nur für rückwärts gerichtete Kindersitze (für Kinder bis zu 2 Jahre) erlaubt, und das auch nur, wenn Beifahrer-Airbag ausgeschaltet ist.

▶▶ Gut zu wissen, falls ihr Fahrräder an Bord habt: Für Kinder bis zum 16. Lebensjahr gilt eine Helmpflicht beim Radfahren.

Sonstige Verkehrsregeln in Kroatien

  • In Kroatien herrscht Anschnallpflicht.
  • Handy am Ohr ist während des Fahrens für den Fahrer verboten.
  • Während der Winterzeit (gitl vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März) muss auf allen Straßen in Kroatien das Abblendlicht eingeschaltet werden.
  • Schienenfahrzeuge muss Vorfahrt gewährt werden.
  • An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.

Wichtig zu wissen in Kroatien!

  • Die Mitnahme von gefüllten Benzinkanistern als Reserve ist in Fahrzeugen in Kroatien verboten!
  • Alle Unfälle müssen der Polizei gemeldet werden.
  • Fahrzeuge, die bei einem Unfall beschädigt wurden, dürfen Kroatien nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung verlassen.
  • Wildcamping – also das Übernachten auf Parkplätzen und an Straßen ist in Kroatien verboten.
  • Jedes Land hat seine eigenen speziellen Verkehrszeichen. So hat auch Kroatien seine Besonderheiten. Hier findest du eine Übersicht mit allen Verkehrszeichen, die in Kroatien vorkommen.

Ich hoffe, diese Übersicht mit Verkehrsregeln in Kroatien ist hilfreich für dich. Wie du siehst, gibt es in Kroatien zwar im Großen und Ganzen sehr ähnliche Regelungen im Straßenverkehr wie bei uns, dennoch ist die ein oder andere Info zum Fahren und zur Sicherheit im Reiseland sicher interessant zu wissen. Ich wünsche dir einen guten und sicheren Kroatien Urlaub mit dem Auto oder Camper.

Alle Informationen sind Stand Oktober 2020.

Titelbild: (c) Nightman1965 / Depositphotos.com

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