Über das Thema Einbruch- und Diebstahlschutz ließe sich wohl eine wissenschaftliche Abhandlung verfassen. Es gibt…

Versicherung für Wohnmobil und Wohnwagen: Schadenfreiheitsklassen
Von der Kfz-Versicherung kennst du sie bestimmt schon: Die berühmten Schadenfreiheitsklassen. Sie belohnen vorsichtige Fahrer durch ermäßigte Versicherungsbeiträge – nach einigen Jahren kann da ein stattliches Sparpotenzial zusammenkommen. Doch wie sieht es bei Wohnwagen und Wohnmobilen aus? Gibt es da ähnliche Regelungen? Und wie gehen die unterschiedlichen Anbieter damit um? Wir haben das Thema gemeinsam mit unseren Experten von der RMV mal auseinandergepflückt.
Was sind Schadenfreiheitsklassen und für wen gelten sie?
Das Wichtigste vorweg: Schadenfreiheitsklassen werden nur bei motorisierten Fahrzeugen angewendet – für Wohnwagen gelten sie also nicht.
Wie berechnen sich Schadenfreiheitsklassen?
Die Schadenfreiheitsklasse (kurz: SF) entspricht den unfall- bzw. schadenfreien Jahren. Je höher sie also ist, desto niedriger wird dein Versicherungsbeitrag. Jedes Jahr ohne Schaden kletterst du um eine SF Klasse nach oben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Fahrzeug mindestens 6 Monate innerhalb des Jahres angemeldet gewesen sein muss.
Den einzelnen SF-Klassen sind wiederum Prozentsätzen zugeordnet. Diese zeigen an, wie viel Prozent des Grundbeitrags du noch zahlst.
Es gilt: Hohe SF-Klasse = niedrige Prozente = niedrige Beiträge
Oder anders gesagt: Je höher deine SF-Klasse, desto besser für dich!
►►Achtung: Jede Versicherung kann selbst festlegen, welche SF-Klasse sie mit wie viel Prozent verknüpft. Auch je nach Fahrzeugart können die Staffelungen und Rückstufungsregelungen variieren. Die Wohnmobil-Staffelung weicht von der normalen PKW-Staffelung ab und ist deshalb oft in den entsprechenden Sonderbedingungen zu finden. Schau also genau hin, wenn du die Versicherungen untereinander vergleichst!
Wie viele Schadenfreiheitsklassen gibt es?
Bei vielen Wohnmobil-Versicherungen, wie ESV oder Accura, ist die höchste Schadenfreiheitsklasse, die du erreichen kannst, die SF 10. Die RMV dagegen staffelt beispielsweise bis zur SF 20, was sich gerade für Fahrer, die schon lange schadenfrei unterwegs sind, lohnen kann.
Hast du die höchstmögliche SF-Klasse bei deinem Anbieter erreicht, werden die Jahre zwar im Hintergrund weitergezählt, dies macht aber im Beitrag dann keinen Unterschied mehr.
►►Unser Tipp: Würdest du nach mehr als zehn schadenfreien Jahren zu einer Versicherung wechseln, die auch noch höhere SF-Klassen hat, kämen diese im Hintergrund mitgezählten Jahre wieder zum Tragen und du wirst besser (sprich: mit günstigeren Beiträgen) eingestuft. Wenn du also auf den Rechnungen des alten Versicherers die Schadenfreiheitsklasse 10 hast, aber schon mehr als zehn Jahre unfallfrei gefahren bist, solltest du den neuen Versicherer unbedingt darauf aufmerksam machen!
Schließt du einen neuen Versicherungsvertrag ab und konntest noch keine schadenfreien Jahre sammeln, bedeutet das oft trotzdem keine SF 0. Viele Versicherer bieten Ihren Kunden Sondereinstufungen an, sodass du zum Beispiel direkt mit der SF2, unter bestimmten Voraussetzungen sogar in einer höheren Klasse, beginnen kannst.
►►Achtung: Wechselst du zu einem anderen Versicherer, kann diese Sondereinstufung in der Regel nicht mitgenommen und es werden nur die tatsächlich erfahrenen Jahre übertragen. Hier bitte unbedingt vorher informieren!
Schadenfreiheitsklassen bei Haftpflicht und Kaskoversicherung
Sowohl die Haftpflichtversicherung, als auch die Vollkaskoversicherung sind jeweils mit einer SF-Klasse belegt. Die Teilkasko dagegen ist unabhängig von SF Klassen.
Hattest du nur eine Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung und erweiterst den Versicherungsschutz später auf eine Vollkaskoversicherung, wird die Vollkasko üblicherweise in die gleiche SF Klasse eingestuft, wie die Haftpflicht.
Rückstufung bei einem Schaden: So sinken Schadenfreiheitsklassen
Hattest du einen Schaden und wird dieser über die Versicherung abgewickelt, wirst du zurück in eine niedrige (= für dich schlechtere) Schadenfreiheitsklasse gestuft. Du „verlierst“ sozusagen einige Jahre und der Beitrag im darauffolgenden Jahr steigt. Um wie viel genau, hängt wieder individuell von deinem Versicherer ab.
Bagatellschäden nicht automatisch über Versicherung abwickeln
Gerade bei wenigen schadenfreien Jahren und einer dadurch sehr niedrigen (teureren) SF-Klasse oder bei mehr als einem Schaden innerhalb eines Jahres kannst du auch in eine sogenannte „Malus-Klasse“ rutschen, die noch unter der SF 0 angesiedelt ist und deren Beitrag höher ist als der Grundbeitrag! Statt einen Rabatt durch schadenfreie Jahre zu bekommen, zahlt man dann sogar drauf. Wirf also ein Blick darauf, wie stark der Beitrag durch eine Rückstufung bei den verschiedenen Versicherungen steigt!
Deshalb kann es sich unter Umständen rechnen, kleinere Schäden nicht durch die Versicherung abzuwickeln. Dieter Scheffler von der RMV bestätigt dies: „Manche Kunden melden einen Versicherungsschaden, sobald dieser auch nur knapp die Höhe der Selbstbeteiligungssumme übersteigt. Das kann am Ende dann zu langfristigen Mehrbelastungen führen. Wir weisen daher unsere Kunden stets darauf hin, die Rückstufung und die dadurch entstehende höheren Kosten in den Folgejahren zu bedenken. Wenn der Kunde sich bei uns meldet, errechnen wir die genaue Summe dieser Mehrbelastung und können eine passende Empfehlung aussprechen.“
►► Unser Tipp: Überschlage im Falle eines Bagatellschadens oder frag noch besser bei deinem Versicherer nach, wie hoch die Mehrbelastung ist, bis du wieder in der vorherigen SF-Klasse angekommen bist. Und keine Sorge: Nur weil deine Versicherung von einem Schaden weiß, musst du diesen noch lange nicht abrechnen lassen. Wenn du dich entscheidest, das Ganze nicht über die Versicherung abzuwickeln, hat dies auch keine Konsequenzen für deine Beiträge!
Die Teilkasko ist hiervon, wie oben bereits erwähnt, ausgenommen. Teilkaskoschäden, beispielsweise durch Sturm oder Hagel, führen also nicht zu einer Rückstufung.
Schaden am Wohnmobil – Rückstufung bei der Pkw-Versicherung?
Wenn du einen Schaden an einem Fahrzeug (Wohnmobil oder Pkw) meldest, wirst du bei deinen anderen Versicherungen nicht zurückgestuft – denn die SF-Klassen sind vertragsgebunden. Deine anderen Fahrzeuge, auch wenn sie beim selben Anbieter versichert sich, haben separate Verträge und sind davon nicht betroffen.
Außerdem wirst du bei einem Haftpflichtschaden auch nur im Bereich der Haftpflicht zurückgestuft und bei einem Vollkaskoschaden nur im Bereich der Vollkasko. Es kann aber natürlich sein, dass du z.B. jemandem auffährst und somit bei einem Unfall sowohl einen Vollkaskoschaden am eigenen Fahrzeug, als auch einen Haftpflichtschaden am anderen Fahrzeug verursachst. Rechnest du beides über die Versicherung ab, wirst du auch in beiden Bereichen zurückgestuft.
Rabattschutz auch fürs Wohnmobil?
Im Pkw-Bereich bieten viele Versicherer einen Rabattschutz an – das heißt, du hast einen „Freischuss“ und darfst einen Schaden im Jahr verursachen, ohne zurückgestuft zu werden. Dieses Modell ist bei Wohnmobil-Versicherungen in der Regel leider nicht zu finden.
Schadenfreiheitsklasse und den damit verbundenen Rabatt übertragen
Übertragung bei Versicherungswechsel
Wechselst du die Versicherung, kannst du den Schadenfreiheitsrabatt vom alten Vertrag auf den neuen Vertrag übertragen lassen. Dazu nennst du der neuen Versicherung die alte Versicherungsnummer und den alten Anbieter. Der Rabatt wird vom neuen Versicherer beim alten abgerufen, dieser bestätigt die entsprechende SF-Klasse.
►►Achtung: Wie bereits oben kurz erwähnt, wird eine Sondereinstufung beim alten Anbieter in der Regel nicht auf den neuen Vertrag übergehen. So kann es sein, dass die alte Versicherung der neuen Versicherung eine niedrigere (=schlechtere) SF-Klasse bestätigt, als aus den Versicherungsunterlagen hervorgeht. Hier im Zweifelsfall vorher bei der alten Versicherung nachfragen, welche Klasse sie dir bestätigen, damit du dich bei der neuen Versicherung auch ein korrektes Angebot einholen kannst und nicht am Ende doch einen höheren Beitrag bezahlen musst, als du eingeplant hast.
►►Unser Tipp: Auf Kulanzbasis ist bei einigen wenigen Versicherern auch eine Übernahme der Schadenfreiheitsklasse inklusive Sondereinstufung möglich. Hier einfach mal beim neuen Versicherer nachfragen!
►►Unser Tipp: Auch die schadenfreien Jahre aus Verträgen, die nicht mehr aktiv sind, können einige Jahre (üblicherweise bis zu 7 Jahre) nach Abmeldung des Fahrzeugs wieder aufgenommen werden.
Übertragung auf andere Personen
Die Rabatte der Schadenfreiheitsklasse können nicht nur auf neue Versicherungen, sondern auch auch auf andere Personen übertragen werden. Früher war eine Übertragung auf beliebige Personen möglich, vor einigen Jahren haben die Versicherer die Übertragbarkeit auf Personen des ersten Verwandtschaftsgrades, also Eltern und Kinder, sowie Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner eingeschränkt,. Geschwister werden oft auch dazugezählt.
►►Achtung: Man kann nur so viele schadenfreie Jahre übertragen, wie der „Empfänger“ auch tatsächlich hätte erfahren können. Gerechnet wird also, seit wann die Person ihren Führerschein hat. Meist wird hier der Pkw-Führerschein bemessen, aber auch die Lebensumstände (z.B. längere Auslandsaufenthalte) können eine Rolle spielen. Vorsicht beispielsweise bei einer geplanten Übertragung von einem Motorrad-Vertrag. Wenn derjenige, der den Rabatt übernehmen soll, in diesem Fall keinen Motorrad-Führerschein hat, kann es hier Probleme geben. Denn der „Empfänger“ der schadenfreien Jahre muss glaubhaft darstellen können, dass er regelmäßig mit dem betreffenden Fahrzeug, dessen Rabatt er übernehmen möchte, gefahren ist. In der Regel reicht hier eine schriftliche Erklärung oder Bestätigung in einem entsprechenden Formular aus.
Zusammenfassung
Um beim komplexen Thema der Schadenfreiheitsklassen die Übersicht zu behalten, hier nochmal die wichtigsten Punkte in der Zusammenfassung:
- Auch wenn du dich noch so gut über die SF-Klassen und die jeweiligen Rabatte informierst – lass dir auf jeden Fall trotzdem individuelle Angebote der Versicherer erstellen. Denn die Regelungen sind einfach zu uneinheitlich, um als Laie wirklich komplett durchzublicken. Nicht nur SF-Klassen und Prozente variieren von Anbieter zu Anbieter, sondern eben auch der Grundbeitrag, auf den sich diese Prozente beziehen.
- Schau dir auch die Staffelung im Hinblick auf den potenziellen Vertragsverlauf an – dann erkennst du schnell Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern! RMV-Experte Dieter Scheffler rät hierzu: „Die Staffelung der SF-Klassen kann Aufschluss über manche für den Kunden interessante Aspekte geben. Zum Beispiel: Wie weit komme ich in den Prozenten runter, wenn ich lange ohne Schaden bleibe? Hört die Staffelung bei SF10 auf oder werde ich für weitere schadenfreie Jahre auch weiter belohnt? Wie weit werde ich bei einem Schaden zurückgestuft und wie viel Mehrbelastung steckt tatsächlich dahinter?“
- Bei kleineren Schäden, die nur geringfügig über der Selbstbeteiligung liegen, kann es sich rechnen, diese „aus eigener Tasche“ zu bezahlen und nicht über die Versicherung abzuwickeln. Denn in vielen Fällen ist eine Rückstufung langfristig deutlich teurer.
- Wenn du Rabatte auf eine neue Versicherung übertragen möchtest, informiere dich vorher genau über die Bedingungen beim alten wie auch beim neuen Versicherer. Auch im Hintergrund weitergelaufene schadenfreie Jahre können unter Umständen bei einem neuen Versicherungsvertrag berücksichtigt werden.
- Und zu guter Letzt: Vorsichtig fahren lohnt sich! :)
Noch Fragen?
Du hast Fragen zu allgemeinen Versicherungsthemen oder zu Inhalten aus unserem Artikel? Dann schick uns gerne eine Nachricht an rmv@camperstyle.de. Wir leiten deine Mail an unsere Experten bei der RMV weiter, die sich im Anschluss direkt mit dir in Verbindung setzen und deine Fragen beantworten.
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Titelbild: (c) Rico_Loeb / Pixabay.de

Träumte seit ihrer Kindheit von einem Leben auf Rädern. Tourt jetzt mit Mann und Hund ganzjährig im Wohnwagen durch Europa.
Lieblingsspots: Andalusien, Baskenland & Mexiko.
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