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Die häufigsten Versicherungsirrtümer: Vertragsabschluss und Schadenregulierung
In diesem Artikel klären wir über gängige Mythen, Missverständnisse und Halbwahrheiten aus dem Bereich der Wohnwagen- und Wohnmobilversicherungen auf. Dafür sammeln wir regelmäßig die am häufigsten gestellten Leserfragen und bitten unseren Versicherungsexperten Dieter Scheffler, Geschäftsführer des Wohmobil-Versicherers RMV, um Rat.
Inhaltsverzeichnis
- Wie finde ich die beste und günstigste Wohnmobil-Versicherung?
- Ist der Wohnwagen über mein Zugfahrzeug versichert?
- Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse bei einem Versicherungswechsel „mitnehmen“?
- Wann braucht man eine „Mallorca-Police“?
- Muss ich einen festen Wohnsitz haben, um ein Campingfahrzeug zu versichern?
- Schaden an Wohnmobil und Wohnwagen – was zahlt die Versicherung überhaupt?
- Wie muss ich das Fahrzeug versichern, wenn Freunde oder Verwandte damit fahren möchten?
- Ich habe einen Riss oder Steinschlag in der Fensterscheibe – was nun?
- Können Hagelschäden an meinem Fahrzeug auch mehrmals abgerechnet werden?
- Welche Versicherung kommt für Starkregen- oder Sturmschäden an der Markise auf?
- Zahlt die Haftpflicht auch bei Brandstiftung?
- Wann lohnt es sich, einen Schaden der Versicherung zu melden?
- Hausratversicherung vs. Inhaltsversicherung
- Noch Fragen?
Wie finde ich die beste und günstigste Wohnmobil-Versicherung?
CamperStyle: Eine sehr häufige Frage in Foren und Facebookgruppen ist die nach der „günstigsten“ Versicherung für Wohnmobil und Wohnwagen. Dabei wird angenommen, dass die Leistungen bei allen Anbietern gleich sind und sich lediglich die Preise unterscheiden. Ist das richtig?
Dieter Scheffler: Früher waren viele Versicherungsleistungen in der Tat einheitlich. Heutzutage ist das Vergleichen aber schon etwas schwieriger. Nur die Preise zu vergleichen, reicht hier leider nicht aus, um die passende Versicherung für sich zu finden. Denn jede Versicherung hat ihre ganz eigenen Regelungen und Bedingungen. So kann es bei bestimmten Schäden bspw. ganz unterschiedliche Höchstentschädigungsgrenzen geben. Auch die Regelungen rund um die SF-Klassen unterscheiden sich teils deutlich. Wenn ich beispielsweise aktuell bei SF10 noch 35% des Grundbeitrags zahle, muss das nicht bei einem anderen Anbieter genauso sein. Es lohnt sich also, sich mit den Versicherungsangebot etwas eingehender zu beschäftigen und bei den Punkten, die für einen selbst besonders relevant sind, genauer nachzufragen.
CamperStyle: Und worauf sollte man sonst noch beim Abschluss achten?
Dieter Scheffler: Bei verschiedenen Versicherungsnehmern sind je nach Ansprüchen und Bedürfnissen natürlich unterschiedliche Dinge wichtig. Grundsätzlich sollte man aber wie schon erwähnt genau auf Höchstentschädigungsgrenzen achten. Gibt es hier Einschränkungen oder abweichende Selbstbeteiligungen bei Hagel- und anderen Elementarschäden? Welche Schutzbriefleistungen hat ein Anbieter? Wer darf alles mit dem Fahrzeug fahren? Und kann ich evtl. von bestimmten Sondereinstufungen in höhere SF-Klassen profitieren, die auch langfristig meinen Beitrag vergünstigen? Man sollte sich Gedanken machen, welche Punkte für einen persönlich wichtig sind. Und dann heißt es: Bei den Anbietern nachhaken und vergleichen.
Ist der Wohnwagen über mein Zugfahrzeug versichert?
CamperStyle: Immer wieder stoßen wir auf das Gerücht, dass Wohnwagen über das Zugfahrzeug versichert seien. Heißt das, man braucht gar keine eigene Versicherung für den Caravan?
Dieter Scheffler: Genauso wie andere Fahrzeuge müssen Wohnwagen in Deutschland mindestens haftpflichtversichert sein. Bei einem Haftpflichtschaden kann es dann sein, dass sich die Versicherung des Zugfahrzeugs und die Versicherung des Wohnwagens die Kosten teilen. Zunächst kommt die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugss ins Spiel. Auch im Hinblick auf Teil- und Vollkaskoversicherung muss der Wohnwagen, wenn gewünscht, eigenständig versichert werden.
Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse bei einem Versicherungswechsel „mitnehmen“?
CamperStyle: Verfallen meine schadenfreien Jahre bei einem Versicherungswechsel oder kann ich die SF-Klasse übertragen?
Dieter Scheffler: Angenommen man wechselt nach mehr als zehn schadenfreien Jahren zu einer Versicherung, die auch noch mehr bzw. höhere SF-Klassen hat, spielen diese mitgezählten Jahre eine große Rolle – der Kunde wird besser eingestuft und erhält damit einen günstigeren Beitrag. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, den neuen Versicherungsanbieter vor Vertragsabschluss explizit auf die Anzahl der unfallfreien Jahre hinzuweisen.
CamperStyle: Und wenn ich als Fahranfänger noch gar keine schadenfreien Jahre habe?
Dieter Scheffler: Für Kunden, die noch keine schadenfreien Jahre verzeichnen konnten, bieten viele Versicherer eine Sondereinstufung ein. So muss man nicht mit einer SF0 starten, sondern kann beispielsweise direkt mit der SF2 oder höher einsteigen.
Wann braucht man eine „Mallorca-Police“?
CamperStyle: Oft fällt beim Thema Versicherung auch der Begriff „Mallorca-Police“. Was ist das denn genau?
Dieter Scheffler: Die Mallorca-Police ist höchstens dann interessant, wenn man regelmäßig im europäischen Ausland Fahrzeuge mietet. Diese Fahrzeuge sind dann entsprechend dem deutschen Versicherungsstandard abgedeckt. Das heißt konkret: Wenn ich mit dem Mietwagen einen Unfall verursache und die maximale Versicherungssumme des Mietwagens nicht ausreicht, um den Schaden zu begleichen, übernimmt meine heimische Versicherung die Restsumme.
CamperStyle: Benötigt man diese Police dann als „normaler Urlauber“ überhaupt?
Dieter Scheffler: Für die meisten Camper dürfte sie im Grunde unnötig sein. Denn in der Regel ist man ja im Ausland mit seinem eigenen Camping-Fahrzeug unterwegs. Vor allem angesichts dessen, dass die Mallorca-Police auf das europäische Ausland begrenzt ist, dürfte sie für die meisten nur selten greifen.
Außerdem haben sich in Europa die Deckungssummen mittlerweile überwiegend angeglichen. Wenn man ein Fahrzeug über einen seriösen Anbieter mietet, sollte dieses also ohnehin ausreichend versichert sein. Die Mallorca-Police ist deshalb weit weniger relevant, als noch vor 20 Jahren. Das Gerücht, sie sei ein entscheidender Faktor bei der Wahl einer Versicherung, hält sich dennoch.
Muss ich einen festen Wohnsitz haben, um ein Campingfahrzeug zu versichern?
CamperStyle: Immer mehr Menschen ziehen ins Wohnmobil oder in den Wohnwagen, um dauerhaft darin zu leben. Wie läuft es mit der Versicherung, wenn ich keinen festen Wohnsitz mehr habe?
Dieter Scheffler: Da wird es etwas komplizierter. Normalerweise benötigt man ja bereits für die Zulassung eines Fahrzeugs sowie für die Versicherung und die Zusendung der Unterlagen (eVB-Nummer etc.) eine Meldeadresse oder zumindest ein Postfach in Deutschland. Allerdings hat der Gesetzgeber für Menschen ohne hiesigen Wohnsitz eine Ausnahme geschaffen, die viele nicht kennen: Man kann diese ganzen bürokratischen Vorgänge auch über einen so genannten „Empfangsberechtigten“ abwickeln. Das bedeutet, man benennt eine Person des Vertrauens, die in Deutschland gemeldet ist und Post im Auftrag empfängt.
In § 46 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) heißt es dazu:
Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigter zuständig.
In der Praxis kann es mit dieser Vorgehensweise jedoch Probleme geben, z.B. wenn die Versicherung eine Schufa-Abfrage vornimmt.
Schaden an Wohnmobil und Wohnwagen – was zahlt die Versicherung überhaupt?
CamperStyle: Ich habe jetzt also pflichtgemäß eine Versicherung für mein Wohnmobil oder meinen Wohnwagen abgeschlossen. Dann kann ich mich ja beruhigt zurücklehnen – denn wenn etwas passiert, ist alles gedeckt. Oder?
Dieter Scheffler: Es kommt leider manchmal zu Missverständnissen, was überhaupt ein Versicherungsschaden ist und was nicht. Zum Beispiel kann man zwar Pannenhilfe und Abschleppkosten über einen Schutzbrief versichern, die Panne selbst – also z.B. der klassische Reifenplatzer – ist aber kein Schaden, der von der Versicherung übernommen wird. Auch wenn ich selbst in meinem Fahrzeug etwas kaputt mache, kriege ich dafür keine Kosten erstattet. Die Kaskoversicherung springt stattdessen bei einem Unfall ein. Ein Unfall ist nach Definition ein Ereignis, das plötzlich und “von außen” kommt. Über die Vollkasko sind dann auch selbstverschuldete Unfälle versichert, was aber immer noch nicht Schäden wie Kratzer im Innenraum oder eine abgebrochene Fernseher-Halterung einschließt. Über eine Haftpflichtversicherung sind wiederum gar keine Unfallschäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt. Diese ist lediglich dazu da, Schäden zu begleichen, die man selbst bei einem Unfallgegner verursacht hat. Man sollte also immer genau klären, für welche Ereignisse man abgesichert sein möchte.
Wie muss ich das Fahrzeug versichern, wenn Freunde oder Verwandte damit fahren möchten?
CamperStyle: Nach der Anschaffung von Wohnwagen oder Wohnmobil kriegen Familie oder Bekannte oft Lust, das Campen auch mal auszuprobieren – und bitten darum, sich das Fahrzeug mal ausleihen zu dürfen. Geht das versicherungstechnisch überhaupt?
Dieter Scheffler: Ob oder wie der Fahrerkreis von der Versicherung begrenzt ist, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Hier einfach mal nachfragen, wer das Fahrzeug laut Versicherung fahren darf und wer nicht. Bei der RMV schließen wir lediglich eine gewerbliche Vermietung aus, das Verleihen an einen Bekannten ist bei uns also kein Problem.
Wer das mobile Reisen erst mal ausprobieren möchte, hat natürlich auch die Möglichkeit, sich ein Fahrzeug zu mieten. In diesem Bereich gibt es verschiedene ‘vermittelnde’ Plattformen oder auch eigenständige Anbieter. Auch hier sollte man sich nach dem Versicherungsschutz erkundigen. Seriöse Anbieter klären darüber in der Regel auch schriftlich auf. Außerdem könnte es sich lohnen, ein Urlaubs-Schutz-Paket abzuschließen, bei dem bspw. Rücktritt, Abbruch und Mietausfall versichert sind.
CamperStyle: Wenn ich mein Fahrzeug verleihe oder vermiete – muss ich das extra melden und steigt dadurch mein Versicherungsbeitrag?
Dieter Scheffler: Es schadet nie, sich nochmal bei der eigenen Versicherung über die Regelungen zu erkundigen und in diesem Zuge der Versicherung Bescheid zu geben. Je nach Anbieter kann es auch durchaus sein, dass der Fahrerkreis zwar zunächst eingeschränkt, aber gegen Aufpreis erweiterbar ist. Die gewerbliche Vermietung ist aber meistens generell ausgeschlossen. Beim eigenen Fahrzeug müsste man dieses deshalb von vornherein als so genanntes „Selbstfahrervermietfahrzeug“ versichern. Das ist merklich teurer und wird von vielen Versicherungen gar nicht erst angeboten. Außerdem müsste das Fahrzeug dazu auch als Selbstfahrervermietfahrzeug zugelassen sein, was z.B. eine jährliche HU- bzw. TÜV-Pflicht zur Folge hat. Eine unkompliziertere Alternative könnte hier evtl. die Vermietung über eine private Vermietplattform sein, die eigene Kooperationen mit Versicherungen haben.
CamperStyle: Und wenn beim Verleihen tatsächlich ein Schaden entsteht?
Dieter Scheffler: Wenn ich mein Fahrzeug verleihe, sollte mir klar sein, dass ein Schaden ggf. auf mich zurückfällt. Denn die KfZ-Versicherung ist nicht personen-, sondern fahrzeuggebunden. Sprich, auch wenn ich mein Fahrzeug verliehen hatte, springt die eigene Versicherung ein und begleicht den Schaden – sofern der Fahrer zum zulässigen Fahrerkreis gehört, den die Versicherung festlegt. Dadurch werde ich bei einem Schaden in der SF-Klasse zurückgestuft und mein Versicherungsbeitrag steigt. Lediglich Teilkaskoschäden wie Sturm, Hagel, Marderschäden etc. haben keine Rückstufung zur Folge.
Weitere Infos
Ich habe einen Riss oder Steinschlag in der Fensterscheibe – was nun?
CamperStyle: Ein Schaden, der bei Wohnmobilen tatsächlich häufiger mal auftritt, sind ja Risse oder Steinschläge in der Fensterscheibe. Welche Versicherung übernimmt hier?
Dieter Scheffler: Bei Glasbruchschäden ist nach Klärung des Falles die Teilkasko Versicherung zuständig. Ein Riss oder ein Steinschlag in der Scheibe sind in der Regel als Glasbruchschäden anzusehen.
Können Hagelschäden an meinem Fahrzeug auch mehrmals abgerechnet werden?
CamperStyle: Viele Camper haben ja schon Bekanntschaft mit dem Thema Hagelschaden gemacht. Sei es beim eigenen Fahrzeug oder beim Kauf eines gebrauchten Wohnmobils oder Wohnwagens. Häufig werden diese Schäden fiktiv abgerechnet, das heißt: Man lässt sich von der Versicherung den „Gegenwert“ des Schadens nach einem Gutachten auszahlen, aber den Schaden nicht reparieren. Wenn es dann erneut hagelt und neue Beulen entstehen, kann ich diese dann trotzdem bei der Versicherung geltend machen?
Dieter Scheffler: Nein, falls keine (fachgerechte) Reparatur erfolgt ist, kann ein neuer Schaden an derselben Stelle (z.B. auf dem Dach) leider nicht von der Versicherung übernommen werden. Deshalb ist es beim Gebrauchtfahrzeugkauf auch so wichtig, den Verkäufer hier festzunageln und zu fragen, ob schon einmal ein Schaden fiktiv abgerechnet wurde.
Anders sieht, wenn der Schaden an einer anderen Stelle aufkommt, beispielsweise an der Seitenwand statt zuvor am Dach des Fahrzeuges – in dem Fall kann eine erneute Abrechnung nach Klärung des Falles erfolgen.
Welche Versicherung kommt für Starkregen- oder Sturmschäden an der Markise auf?
CamperStyle: In diesem Jahr hatten wir ungewöhnlich viele Zuschriften von Lesern, deren Markisen durch Unwetter, vor allem orkanartige Stürme oder Starkregen, aus der Verankerung gerissen wurden. Ist das ein Fall für die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung?
Dieter Scheffler: Grundsätzlich handelt es sich dabei um einen Teilkaskoschaden. Jedoch nur, wenn es sich um eine fest mit dem Fahrzeug festverbundene Markise handelt und diese der Versicherung vorab bekannt war. Außerdem muss mindestens Windstärke 8 vorgelegen haben.
Zahlt die Haftpflicht auch bei Brandstiftung?
CamperStyle: In jüngerer Zeit gab es einige Fälle von Brandstiftung an Wohnmobilen und Wohnwagen. Auch eine Bloggerkollegin war leider davon betroffen. Muss die Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hier zahlen?
Dieter Scheffler: Nein, die Haftpflichtversicherung greift nicht bei Brandstiftung. Wenn überhaupt eine Versicherung dafür aufkommt, dann eventuell die Kaskoversicherung – jedoch werden in diesem Fall ausgiebige Prüfungen und Ermittlungen abgewartet und mit einbezogen.
Wann lohnt es sich, einen Schaden der Versicherung zu melden?
CamperStyle: Bei den meisten Kaskoversicherungen gibt es eine Selbstbeteiligung. Oftmals wird angenommen, dass sich eine Schadenmeldung lohnt, sobald dieser Wert überschritten ist. Ist das wirklich empfehlenswert?
Dieter Scheffler: Wie bereits angerissen, wird man bei einem Schaden in der SF-Klasse zurückgestuft. Die SF-Klasse steht für die angesammelten schadenfreien Jahre und „belohnt“ den Versicherungsnehmer mit günstigeren Beiträgen.
Bei Schäden, die über die Versicherung abgerechnet werden, sinkt also im Folgejahr die SF-Klasse und der Beitrag steigt. Wenn ein Schaden nur mäßig über der Selbstbeteiligungsgrenze liegt und man diesen der Versicherung melden möchte, sollte man die erhöhten Versicherungsbeiträge deshalb mit bedenken. Die Versicherung kann dies eventuell genauer ausrechnen und mitteilen, ab wann sich die Schadenmeldung lohnt. Und keine Sorge: Nur weil die Versicherung über einen Schaden Bescheid weiß, muss man diesen nicht zwangsläufig auch abrechnen lassen. Man kann sich also im konkreten Einzelfall auch erst einmal erkundigen.
Hausratversicherung vs. Inhaltsversicherung
CamperStyle: Oft lesen wir in unseren Gruppen Aussagen wie „Ich habe doch schon eine Hausratversicherung, dann brauche ich ja keine Inhaltsversicherung – ist doch dasselbe!“.
Dieter Scheffler: Ja, das hören wir auch fast täglich. Dabei wissen die meisten leider nicht, dass die Hausratversicherung in der Regel nur für Schäden innerhalb von Gebäuden aufkommt und somit nicht gleich zusetzen sind mit der so genannten Inhaltsversicherung.
Durch diese sind je nach Tarif lose Teile innerhalb des Wohnwagens oder Wohnmobils, wie zum Beispiel Reisegepäck, Laptop, Handy, Kamera oder Fahrräder, abgesichert. Bargeld, Schmuck oder Wertpapiere sind jedoch bei der Inhaltsversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.
Natürlich ist es aber sinnvoll, wenn man sich vor Vertragsschluss nochmals genau beim Versicherer erkundigt oder in den Unterlagen prüft, was genau der bestehende Vertrag der Hausratversicherung beinhaltet – damit man sich nicht aus Versehen doppelt versichert.
Noch Fragen?
Du hast Fragen zu allgemeinen Versicherungsthemen oder zu Inhalten aus unserem Artikel? Dann schick uns gerne eine Nachricht an rmv@camperstyle.de. Wir leiten deine Mail an unsere Experten bei der RMV weiter, die sich im Anschluss direkt mit dir in Verbindung setzen und deine Fragen beantworten.
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- Kurzzeitkennzeichen für Überführungs- oder Probefahrten

Träumte seit ihrer Kindheit von einem Leben auf Rädern. Tourt jetzt mit Mann und Hund ganzjährig im Wohnwagen durch Europa.
Lieblingsspots: Andalusien, Baskenland & Mexiko.
Danke für das geführte Interview, es ist schwierig eine vernünftige Vergleichsseite von Versicherung zu finden für Wohnmobile oder -wagen die Unterschiede aufweist. Was mich mehr interessieren würde bei einer Kaskoversicherung ist das Fahrzeug im Regelfall versichert und fest am Fahrzeug verbundene Elemente. Zählt nun ein vorzelt in der Kederleiste auch zur festen Verbindung?
Und ganz andere Frage wie sieht es mit freistehende Vorzelte beim Dauercamping aus, wo der Wohnwagen nur angestellt wird. Wie könnte man dieses versichern?
Lieber Daniel, leider kann man deine Fragen nicht pauschal beantworten, da dies von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist. In unserem Artikel https://camperstyle.de/inhaltsversicherung-die-hausratversicherung-fuer-wohnmobil-und-wohnwagen/#sonderfall-vorzelt haben wir etwas dazu geschrieben. Für eine ausführliche Beratung steht dir unser Partner RMV gerne zur Verfügung, dort kannst du die passende Versicherung dann auch gleich abschließen. Viele Grüße Sandra