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Versicherungssummen, Zeitwert, Neuwert - was bei einem Schaden wichtig ist!

Versicherungswerte und Deckungssummen: Was du über Zeitwert, Neuwert & Co. wissen solltest

Wenn durch einen Unfall oder eine Unachtsamkeit mit Wohnwagen oder Wohnmobil ein Schaden entsteht, stellt sich schnell die Frage: Bis zu welchem Wert wird dieser von der Versicherung übernommen? Oft stehen Begriffe wie „Versicherungssumme“, „Zeitwert“ oder „Neuwert“ im Raum – doch viele Fahrzeugbesitzer wissen nicht  genau, was sich tatsächlich dahinter verbirgt und was die Versicherung in welchem Fall deckt. Wir erklären dir deshalb in unserem neuen Beitrag, in welchen Szenarien und in welcher Form deine Versicherung bei einem Schaden einspringt.

Haftpflichtschaden vs. Kaskoschaden

Grundsätzlich muss zuallererst geklärt werden, ob es sich um einen Haftpflicht- (ich habe jemand anderen geschädigt) oder um einen Kaskofall (es ist ein Schaden an meinem eigenen Fahrzeug entstanden) handelt.

Die Haftpflicht kommt für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden auf, die du verursacht hast. Der Beitrag für die Haftpflicht berechnet sich nach Pauschalen.

Die Kasko springt beispielsweise bei Diebstahl, Brand oder Hagelschaden (Teilkasko) sowie bei selbst- oder mitverschuldeten Unfällen oder Vandalismus (Vollkasko) ein. Die Beiträge hierfür errechnen sich auf Basis des Fahrzeugwertes. Die meisten Versicherer setzen hier den Neuwert an, manche aber auch den Zeitwert. Mehr Infos dazu findest du im Abschnitt zu Zeitwert und Neuwert.

Was ist alles durch die Versicherungssummen gedeckt?

Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind über die Haftpflicht bis zur jeweiligen Versicherungssumme gedeckt. Die Begriffe „Personen-„ und „Sachschäden“ erklären sich von selbst. „Vermögensschäden“ sind finanzielle Nachteile oder entgangene finanzielle Vorteile durch den Schaden selbst oder durch dessen Umstände.

Ein Beispiel: Ich verursache einen Crash mit einem selbstständigen Handwerker, der dadurch einen Termin mit einem Kunden verpasst und einen größeren Auftrag verliert. Es entgehen ihm Einnahmen, damit habe ich negative Auswirkungen auf sein Vermögen zu verschulden.

Wo finde ich Informationen darüber, welche Schadenhöhe durch meine Versicherung gedeckt ist?

Die konkrete Höhe deiner Versicherungssummen, die im Rahmen der Haftpflicht gedeckt sind, findest du im Versicherungsschein. Gesetzlic he Mindestdeckungssummen in Deutschland sind:

  • Personenschäden: 7,5 Mio. €
  • Sachschäden: 1,12 Mio. €
  • Vermögensschäden: 50.000€.

Die allermeisten Versicherungen liegen aber noch deutlich darüber, z.B. sind bei der KRAVAG Personenschäden mit bis zu 15 Mio. € je geschädigter Person und Sach- und Vermögensschäden bis 100 Mio. € versichert.

Was passiert, wenn ein Schaden die Versicherungssumme übersteigt?

Einen Schaden zu verschulden, der die Deckungssumme der Versicherung überschreitet, ist zunächst einmal sehr unwahrscheinlich, denn die Summen der Versicherer liegen normalerweise wie bereits erläutert bei mehreren Millionen Euro.

Solltest du aber tatsächlich das Pech haben und einen so massiven Schaden verursachen, dass die Versicherungssumme überschritten wird, müsstest du selbst für die restlichen Kosten einstehen. Dies kommt jedoch so gut wie nie vor, so dass du dir hierüber erst einmal nicht den Kopf zerbrechen solltest.

Bis vor einigen Jahren konnte es allerdings Probleme geben, wenn du im Ausland einen fremdverschuldeten (also nicht durch dich verursachten) Schaden hattest. Denn die Versicherungssummen der Haftpflichtversicherung des ausländischen Unfallgegners konnten, je nach Land, deutlich niedriger ausfallen als die der deutschen. [wpanchor id=“zeitwert-neuwert“]

Manche Versicherungen haben deshalb eine entsprechende Klausel, die diese Differenz ggf. ausgleicht. Heute hat sich das Niveau der Versicherungssummen europaweit aber weitgehend angeglichen und besitzt keine zentrale Bedeutung mehr.

Wo liegt der Unterschied zwischen Zeitwert und Neuwert?

Bei der Frage, welche Beiträge im Rahmen der Kasko anfallen und welche Schadenhöhen dann in der Folge von den Versicherern erstattet werden, gibt es unterschiedliche Regelungen. Bei den meisten Anbietern wird der Versicherungsbeitrag nach Neuwert berechnet, seltener nach Zeitwert (bspw. bei der HUK).

Neuwert

Für die Neuwert-Angabe fragt dein Versicherer normalerweise den ursprünglichen Listenpreis des Fahrzeugs ab – was nicht gleich dem Kaufpreis sein muss, wenn du z.B. Rabatt beim Händler bekommen oder ein Gebrauchtfahrzeug gekauft hast. Diese Angabe muss allerdings nicht auf den Euro genau sein, es reicht der ungefähre Listenpreis.

►►Unser Tipp: Ist der Listenpreis nicht bekannt, haben die Versicherer unter Umständen für manche Hersteller und Modellreihen entsprechende Listen vorliegen. Falls der Listenpreis auch so nicht zu ermitteln ist, versuche gemeinsam mit deinem Versicherer, eine realistische Schätzung vorzunehmen.


Zeitwert

Bei machen Versicherungen läuft die Beitragsberechnung über den Zeitwert. Dieser ist bei einem Gebrauchtfahrzeug meist der Kaufpreis. Alles folgende eher in einen eigenen Unterpunkt, z.B.:

Schadenabrechnung – was wird erstattet?

Bei einem Schaden an einem Teil des eigenen Fahrzeugs bekommst du nicht immer die vollen Kosten eines neuen Teils von der Versicherung erstattet. Manche Versicherungen berücksichtigen den Zeitwert des entsprechenden beschädigten Teils. Das bedeutet dann, dass nur der Restwert des Teils zum Zeitpunkt des Unfalls erstattet wird.

►►Unser Tipp: Da es, wie immer, von Versicherung zu Versicherung Unterschiede geben kann, im Detail darauf achten, welche „Neu-für-Alt“-Regelung deine Versicherung anbietet, beispielsweise wenn einzelne Teile des Fahrzeugs ersetzt werden müssen.

Versicherungsexperte Dieter Scheffler, Geschäftsführer bei der RMV, erklärt dazu: „Es kann sein, dass eine Versicherung nur den Zeitwert des alten, beschädigten Teils berücksichtigt, obwohl es durch ein neues Teil ersetzt werden muss. Manche Versicherer, wie auch z.B. die RMV, nehmen keine ‚Neu-für-Alt‘-Abzüge vor. Für das beschädigte, gebrauchte Teil wird also die volle Summe des neuen Teils übernommen und das Fahrzeug dadurch sozusagen aufgewertet. Lediglich Verschleißteile sind hier immer ausgenommen.“

►►Achtung: Im Rahmen von Sachschäden sind nur fest verbaute Teile mitversichert. Baust du nachträglich etwas ein, zum Beispiel einen Fernseher, solltest du dies der Versicherung melden, damit im Schadenfall auch dieser Wert mitversichert ist.

►►Unser Tipp: Lose Gegenstände im Fahrzeug sind nicht über das Fahrzeug mitversicherbar. Sie können stattdessen über eine gesonderte Inhaltsversicherung  abgesichert werden.

Welcher Wert wird bei einem Selbstausbau angesetzt?

Baust du ein Fahrzeug komplett selbst um, zählt zum einen natürlich der Listenpreis des umgebauten Fahrzeugs. Außerdem solltest du möglichst genau nachhalten, was du eingebaut hast und welchen ungefähren Neuwert diese Teile hatten. Dies sollte man an die Versicherung weitergeben.

►►Achtung: Ein selbstausgebauter Camper kann nur als die Art von Fahrzeug versichert werden, welche im Fahrzeugschein steht. Hier ist der TÜV maßgeblich. Wird das Fahrzeug vom TÜV als Wohnmobil anerkannt, kann es auch entsprechend versichert werden.

►►Unser Tipp: Am besten erkundigst du dich vor einem Umbau nach den entsprechenden Voraussetzungen, damit du im Nachgang keine Probleme damit kriegst, die eingebauten Werte überhaupt zu versichern. Wird das umgebaute Fahrzeug dann in den Fahrzeugpapieren als Wohnmobil eingestuft, gelten dieselben Versicherungssummen und Bedingungen, wie bei einem üblichen Fahrzeug.

Füge dem Schreiben an die Versicherung am besten sogar ein paar Fotos bei, damit sich die Sachbearbeiter im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild von deinen Arbeiten, den verwendeten Produkten und deren Wert machen können.

Noch Fragen?

Du hast Fragen zu allgemeinen Versicherungsthemen oder zu Inhalten aus unserem Artikel? Dann schick uns gerne eine Nachricht an  rmv@camperstyle.de. Wir leiten deine Mail an unsere Experten bei der RMV weiter, die sich im Anschluss direkt mit dir in Verbindung setzen und deine Fragen beantworten.

Titelbild: (c) nevarpp / Depositphotos.com

Dieser Beitrag hat 11 Kommentare

  1. ich habe Fragen zum Wiederbeschaffungswert. Die Zahlen sind gerundet.
    ich habe mir vor zwei Jahren ein Wohnmobil gekauft.
    Listenpreis 150.000 € gezahlt 130.000 €
    Mit dem Wohnmobil hatte ich einen Kaskoschaden und die Versicherung hat einen Gutachter beauftragt. Der Gutachter hat einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt. Für die Nutzung wurden 20 % angesetzt, was 26.000 € entspricht. Das Fahrzeug wurde auf einer Auktion angeboten und es gab ein Angebot über 70.000 €.
    Der Wiederbeschaffungswert wurde mit 120.000 € angegeben.
    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, bekomme ich 70.000 € von der Auktion und 50.000 € von der Versicherung.
    Ich möchte aber wieder ein gleichwertiges Wohnmobil und kein Geld haben. Mein Wohnmobil kostet aktuell 180.000 €.
    Wie müsste die Rechnung richtig aussehen?
    LG Ralph

    1. Lieber Ralph, wir haben deine Fragen an die Fachleute der RMV gegeben und melden uns hier wieder, wenn wir eine Antwort erhalten haben. Liebe Grüße Sandra

    2. Hallo Ralph, wir haben eine Antwort der RMV für dich: Die Versicherungsbedingungen des Versicherers müssten hier dazu eine Antwort geben.
      Sofern das Fahrzeug älter ist, sollte es den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Wohnmobiles zum Schadenzeitpunkt geben.
      Das wird in der Regel von einem Sachverständigen festgestellt.

      Aber hierzu sollte der Versicherer eine klare Antwort geben und zum Wiederbeschaffungswert sollte der Sachverständige mitteilen, warum er den Wert ermittelt hat.

      Wir hoffen, dir ist damit erstmal geholfen. Liebe Grüße Sandra

  2. Hallo,

    Ich kaufe mir einen selbstausgebauten Camper (Kastenwagen) von privat. Wie setzt man hier den Neuwert für die Versicherung an? Danke für die Antwort!

    1. Hallo Anni, der Neuwert setzt sich dann aus mehreren Teilen zusammen, den (Neu-)Werten des Fahrzeuges und den Kosten des Ausbaus:

      Fahrzeug neu ohne Ausbau, Chassis
      zuzüglich der Kosten des Ausbaues, Nasszelle, Schlafgelegenheit, Küche und Anbauten wie Markise, Fahrradträger etc.

      Liebe Grüße Sandra

  3. Frage:
    Ich habe mein Wohnmobil vor 1 Jahr auf der Messe gekauft, es handelte sich um ein Sondermodel, bezahlt habe ich 56.000,00 €, das Sondermodell gibt es aber heute nicht mehr, heute müsste ich für das gleiche Wohnmobil 70.000,00 € bezahlen.
    Die Versicherung sagt, dass sie bei Verlust, Totalschaden oder Zerstörung des Wohnmobils den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines evtl. vorhandenen Restwertes zahlt.
    Ist dann von dem Preis auszugehen, den ich für das gleiche Wohnmobil heute zahlen müsste, nämlich ca. 70.000,00 €?

    1. Lieber Hans, wir geben deine Frage an die Expert:innen der RMV weiter und melden uns hier wieder, sobald uns eine Antwort vorliegt. Viele Grüße Sandra

    2. Lieber Hans, hier die Antwort der RMV, ich hoffe, dir ist damit etwas geholfen. Viele Grüße Sandra

      Bei einem Totalschaden und Entwendung des Fahrzeuges wird immer der Wiederbeschaffungswert eines gleichen Fahrzeuges, gleicher Güte und gleicher Ausführung von einem Sachverständigen ermittelt.

      Sollte der Wert heute höher sein, bekommt der Kunde auch den höheren Wert. Ist der Wert niedriger auch nur den niedrigeren Wert.

      Bei einem Sondermodell ist das immer schwierig. Hier wird in der Regel der Sachverständige in Absprache mit dem Kunden und Firma bei der das Fahrzeug gekauft wurde, den Wiederbeschaffungswert ermitteln.

      1. Moin Sandra,
        ich stehe vor dem gleichen Problem wie Hans.
        Aus der Antwort von der RMV geht leider nicht die Handlungsempfehlung hervor, welchen Neuwert Hans bei Abschluss der Versicherung konkret angeben soll?
        a) den rabattierten Kaufpreis: 56.000€
        b) den Neupreis zum Zeitpunkt des Kaufes: schätzungsweise zwischen 62.000€
        c) den Neupreis bei Wiederbeschaffung heute: 70.000€

        Für den Fall, dass es b) sein sollte, wie bekomme ich diesen heute ermittelt, wenn der Hersteller einem diesbezüglich auch nicht weirklich weiterhelfen kann, da es sich um ein Sondermodel handlet etc.

        Danke und viele Grüße
        Christian

        1. Lieber Christian, ich habe deine Fragen an die RMV weitergeleitet und melde mich hier wieder, sobald eine Antwort vorliegt. Viele Grüße Sandra

        2. Hallo Christian, die RMV hat sich gemeldet, es muss der Neupreis bei Kauf des Fahrzeuges angegeben werden.Wenn es sich um ein Sondermodell handelt, den Kaufpreis ohne den Rabatt.Ich hoffe, jetzt ist es für dich klarer. Viele Grüße Sandra

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