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Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit mit Wohnwagen oder Wohnmobil

Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit – die wichtigsten Regeln für Camper

Kaum ein Thema erregt die Gemüter der Campergemeinde so sehr, wie die Frage, wann ich wo und wie lange mit meinem Wohnmobil oder Wohnwagengespann parken darf. Und vor allem, wie sieht es mit dem Übernachten aus? Daher wollen wir diesem Problem einmal auf den Grund gehen, um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Parken und Übernachten im öffentlichen Raum

Eines sei schon vorweggenommen: Hin und wieder wirft die Frage auch bei den Gesetzeshütern vor Ort gegensätzliche Meinungen hervor. Aber auch hier gilt, wie bei vielen anderen Gelegenheiten, manchen Situationen mit Verständnis und Anstand zu begegnen.

Parken und Übernachten ist in Deutschland erlaubt

Nach §12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken und Übernachten im Wohnmobil oder Caravangespann in Deutschland dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Das bedeutet, dass jeder Parkplatz, der als solcher ausgewiesen ist, zum Parken und Übernachten und damit zur Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit – wie es im Amtsdeutsch heißt – genutzt werden darf. In der Regel kann man von einem Zeitraum von bis zu zehn Stunden ausgehen. Dieser Zeitraum unterbricht den Verkehrszweck des Wohnwagengespanns oder Reisemobils nicht und innerhalb dieser Zeit kann die körperliche Fahrtüchtigkeit wieder erreicht werden, so die eindeutige deutsche Gesetzeslage.

Dabei darf dein Wohnmobil jedoch nicht schwerer als 2,8 Tonnen sein, wenn ihr öffentlichen Parkraum benutzt, der das Parken auf dem Bürgersteig erlaubt und ihr dürft mit beiden Fahrzeugarten eventuell vorhandene Parkmarkierungen nicht überschreiten. Außerdem beschränkt sich das Camperleben auf den Innenraum, den ihr bewohnen könnt. Sobald ihr jedoch die Markise und/oder Campingtisch und -stühle außerhalb des Fahrzeugs nutzt, gilt das gleich als Wildcampen, was ausdrücklich untersagt ist. Außerdem solltest du darauf achten, dass von deinem Fahrzeug beim Freistehen keine Behinderung oder gar Gefährdung des Straßenverkehrs ausgehen kann.

Wo wir gerade bei Verboten sind: Aus dem Bußgeldkatalog für Wohnmobile und Campinggespanne geht hervor, dass verbotswidriges Parken mit 10 Euro geahndet wird. Werden durch das Parken andere Verkehrsteilnehmer behindert, wirst du mit 20 Euro zur Kasse gebeten. Wenn das Fahrzeug an einem engen oder unübersichtlichen Platz abgestellt wird, kostet dich das 15 Euro, bzw. 25 Euro, wenn du andere Verkehrsteilnehmer behinderst. Beim Übernachten mit dem Campingbus oder Wohnwagen und offensichtlichem Lagerleben mit ausgefahrener Markise und Campingmöbeln musst du dich innerhalb der tolerierten Karenzzeit von etwa 10 Stunden und je nach Bundesland auf ein Bußgeld zwischen 10 und 200 Euro einstellen. Dasselbe gilt auch für den zeitlich längeren Aufenthalt von 10 Stunden. Von einem Halt in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet und dem dortigen Übernachten in Wohnmobil oder Wohnwagen solltest du prinzipiell absehen – und das nicht nur wegen des Bußgeldes, das bis zu 2500 Euro betragen kann.

Natürlich ist man auf der ganz sicheren Seite, wenn man Wohnmobilstellplätze ansteuert, die mit dem Verkehrszeichen VZ 365-67 (nur Wohnmobile) oder VZ 365-68 (Reisemobile und Wohnwagengespanne) ausgeschildert sind. Auf diesen Plätzen stehst du sicher und kannst darüber hinaus deine Campingmöbel am Fahrzeug nutzen.

Freistehen im Ausland

Obwohl die Niederlande als das Camperland schlechthin gilt, ist dort das freie Campen und Parken verboten. Neben Deutschland kann man – mit regional möglichen Einschränkungen – in Österreich, Belgien, Frankreich, Italien und Spanien einmalig im Camper übernachten, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen.

In Norwegen, Schweden und Finnland darf man in angemessener Entfernung zu Wohnhäusern übernachten und in der Türkei ist sogar das freie Campen zur Gänze gestattet.

Fazit

Wie du siehst, ist das einmalige Übernachten im Reisemobil oder Wohnwagengespann auf öffentlichem Parkraum grundsätzlich erlaubt, wenn es durch Beschilderung nicht ausdrücklich verboten ist. Da den Ordnungshütern in Städten und Gemeinden und je nach Bundesland diese Regelung oft fremd ist, kann es durchaus vorkommen, dass man dich von einem solchen Parkplatz verscheucht. Diskussionen helfen hier meist nicht weiter. Setz dich in solch einem Fall in Bewegung und steuere einen Parkplatz in mehreren Kilometern Entfernung an. Wenn du auf der ganz sicheren Seite sein willst, um garantiert unterbrechungsfreie Nachtruhe zu genießen, und ungestört im Wohnmobil oder Wohnwagen zu schlafen, suchst du am einfachsten einen Reisemobilstellplatz auf, der in Deutschland fast flächendeckend in Städten und Gemeinden angeboten wird.

Foto: © joyfull / Depositphotos.com

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