Überspringen zu Hauptinhalt
Auflastung beim Wohnwagen

Auflastung Wohnwagen – Der große Ratgeber: Möglichkeiten, Varianten, Kosten

Die richtige Beladung ist entscheidend für die Fahrsicherheit beim Wohnwagen. Denn wenn Anhänger falsch beladen oder überladen sind, können sie schnell außer Kontrolle geraten und schwere Unfälle verursachen. Doch was tun, wenn die vom Hersteller vorgesehene Zuladung nicht ausreicht? Hier kann eine Auflastung die Lösung für dich sein!

Bei Wohnwagen mit viel Zusatzausstattung wie Klimaanlage, Mover oder E-Bike-Träger ist häufig die Differenz zwischen Leergewicht und zulässigem Gesamtgewicht nicht sehr hoch. In extremen Fällen bleiben ­manchmal nur noch unter 100 Kilo, die durch Campingmöbel, Vorzelt, Sportequipment, Kleidung, Vorräte, Werkzeug oder eine zweite Gasflasche schnell erschöpft sind. Eine Auflastung schafft zusätzliche Lademöglichkeiten und ist in unterschiedlichen Varianten durchführbar.

Aber Achtung: Ob und in welcher Form dein Caravan aufgelastet werden kann, hängt von verschiedensten Faktoren und deren Zusammenspiel ab. Deshalb ist es unbedingt nötig, dass du dich zum einen beim Aufbau-Hersteller deines Wohnwagens erkundigst und beim Chassis-Hersteller ausführlich beraten lässt.

Falls du ein älteres Modell oder gar einen Oldtimer besitzt, kann es sein, dass du hierfür etwas Geduld mitbringen musst. Je nach Baujahr müssen die Hersteller unter Umständen in einem sehr langwierigen Rechercheprozess nach den entsprechenden Dokumenten suchen. Sollten die entsprechenden Infos dort nicht mehr aufzutreiben sein, wird man dich vielleicht auch an den TÜV zur weiteren Prüfung verweisen.

Experteninterview: Auflastung zum Anhören

Im Podcast ist unser Interviewpartner: Michael Duckek, Teamleiter Kundenservice beim Chassis-Hersteller AL-KO

Woher weiß ich, ob und wie ich meinen Wohnwagen auflasten kann?

Ob eine Auflastung bei deinem Caravan möglich ist, hängt von diversen Faktoren und deren Zusammenspiel ab – etwa dem aktuellen Gewicht deines Wohnwagens, dem gewünschtem Mehrgewicht, dem Aufbau und den vorhandenen Fahrwerkskomponenten. Daher musst du sowohl den Wohnwagenhersteller als auch den Chassis-Hersteller mit ins Boot holen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Wohnwagen-Hersteller

Eine sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ ist ein vom Caravan-Hersteller ausgestelltes Dokument, das dessen Zustimmung für eine Auflastung (auch Dokumentenauflastung) oder für eine Ablastung bestätigt. Hintergrund: Für eine Gewichtserhöhung oder -reduzierung müssen festgelegte genehmigungsrechtliche Vorgaben erfüllt sein.

Wie bekomme ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, kontaktierst du telefonisch oder – noch besser – per Mail den Wohnwagenhändler oder den Wohnwagen-Hersteller direkt. Dafür sind folgende Angaben nötig:

  • Fahrgestellnummer (FIN-Nummer): Diese ist in der Bedienungsanleitung, auf einem Holm am Chassis, im COC-Papier und/oder in den Zulassungspapieren zu finden.
  • Aktuelles zulässiges Gesamtgewicht (Gesamtmasse): Auch diese Angabe kannst du den Zulassungspaieren entnehmen.
  • Wunschgewicht: Wie viel zulässige Gesamtmasse möchtest du erreichen?
  • Kontaktdaten: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse

Das konkrete weitere Vorgehen ist vermutlich Hersteller zu Hersteller etwas unterschiedlich. Wir haben bei unserem Partner Fendt-Caravan nachgefragt, wo uns Anton Happacher (Leitung Kundenservice) erläutert hat, wie das Ganze bei Fendt abläuft:

„Nach Eingang der Anfrage prüfen wir, was original am Wohnwagen verbaut wurde und für welche zulässige Gesamtmasse der Aufbau ausgelegt ist. Danach erhält der Kunde eine Rückmeldung, ob eine reine Dokumentenauflastung machbar ist. Falls ja, können wir direkt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie ein neues Typenschild ausstellen. Sollte die Dokumentenauflastung für die gewünschte Gewichtserhöhung nicht ausreichen, muss der Caravan für technische Anpassungen zum Chassis-Hersteller. Hierzu muss zusätzlich die Chassis-Zeichnungsnummer vorgelegt werden, damit der Chassis-Hersteller ein Angebot erstellen kann.“

Üblicherweise geht die Prüfung zumindest bei Fendt recht schnell, innerhalb weniger Arbeitstage kann mit einer Antwort gerechnet werden. Wenn das Fahrzeug aber schon ein paar Jahre mehr auf dem Buckel hat, kann etwas komplizierter werden. „Bei älteren Schätzchen ist oft eine manuelle Recherche im Archiv nötig – dann kann es je nach Baujahr etwas länger dauern, bis wir die Infos zusammen haben“, erklärt Anton Happacher.

Was kostet eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Basisrecherche ist üblicherweise kostenfrei, für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und des neuen Typenschilds werden je nach Hersteller um die 150 bis 200 Euro zzgl. MwSt. fällig.

Kann ich selbst herausfinden, ob ich meinen Wohnwagen auflasten lassen kann?

Bei vielen Modellen recht einfach am Achs-Typenschild zu erkennen, ob eine Dokumentenauflastung möglich ist. Ein Beispiel:

Auf dem Achs-Typenschild (normalerweise auf der Achse aufgenietet) liegt die Gewichtsangabe bei 1.700 kg, in den Fahrzeugpapieren sind 1.600 kg ausgewiesen. In diesem Fall kannst du mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass der Wohnwagen ohne technische Anpassungen um 100 kg aufgelastet werden kann.

Bei Fahrzeugen, die jünger sind, als Baujahr 2012 sind, kannst du das auch im COC-Papier unter „Achslast“ nachschauen. Liegt die Achslast über der zulässigen Gesamtmasse, ist eine Dokumentenauflastung in der Regel möglich.

Zu anderen Auflastungsformen kann nur der Chassis-Hersteller in Verbindung mit den Vorgaben des Wohnwagen-Herstellers eine Auskunft treffen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigst du trotzdem, damit eine amtlich anerkannte Prüfstelle (TÜV, Dekra, GTÜ, etc.) die Gewichtserhöhung abnehmen und die Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere korrigieren kann.

Analyse der Auflastungsmöglichkeiten durch den Chassis-Hersteller

Welche Auflastungsvariante bei deinem Wohnwagen infrage kommt, kann dir der Chassis-Hersteller auf Basis der Unbedenklichkeitsbescheinigung und einer Analyse der vorhandenen Fahrwerkskomponenten berechnen.

Tendenziell lässt sich sagen: Je höher die Differenz zwischen dem aktuellen und dem angestrebten zulässigen Gesamtgewicht ist, desto mehr Bauteile müssen getauscht werden.

Daher unterscheiden sich die Kosten, die Auflastungsvarianten erheblich voneinander. Selbst bei ein und derselben Auflastungsform können die Preise je nach Ausgangslage – also nach technischem Zusammenspiel der Komponenten deines Wohnwagens – variieren.

Angaben zur Prüfung einer Auflastung

Um festzustellen, ob und wie dein Caravan aufgelastet werden kann, benötigt der Chassis-Hersteller einige wichtige Angaben von dir.

Allgemeine Angaben

  • Wohnwagen-Hersteller
  • Wohnwagen-Typ
  • Fahrgestellnummer
  • Seriennummer
  • Zeichnungsnummer des Chassis (beim Caravan-Hersteller zu erfragen)
  • Tag der Erstzulassung
  • Aktuelles zulässiges Gesamtgewicht
  • Gewünschtes zulässiges Gesamtgewicht

Spezifische technische Daten

  • Achse: Daten des Achstypenschilds (mittig oder seitlich versetzt an der Achse)
  • Auflaufeinrichtung: Typ und Ausführung (üblicherweise in Höhe des Handbremshebels zu finden)
  • Radbremse (Prägung auf der Rückseite der Ankerplatte)
  • Zugverbindung: Typ und Gewichtsbereich der Holme
  • Reifengröße und Traglast (seitlicher Code am Reifen)

Der Chassis-Hersteller AL-KO Fahrzeugtechnik, dessen Fahrwerke bei der überwiegenden Zahl der Wohnwagen verbaut sind, hat hierfür eine tolle Auflastungs-Checkliste erstellt.

Varianten der Auflastung – welche technischen Schritte sind möglich?

Nicht jeder Caravan kann aufgelastet werden und in der Regel kommen auch nicht alle Auflastungsvarianten für jedes Fahrzeug infrage. Wir stellen dir hier die potenziellen Optionen vor, welche davon für deinen Wohnwagen geeignet ist, musst du wie bereits erläutert mit den Herstellern klären.

Bitte beachte: Bei allen vorgestellten Auflastungsformen stützen wir uns auf grobe Richt- und Durchschnittswerte. Auch hier gilt natürlich wie immer: Ausnahmen bestätigen die Regel!

Dokumentenauflastung

Häufig sind die Fahrwerke bereits für höhere Gewichtsgrenzen ausgelegt, der Anhänger wurde jedoch zum Beispiel aus Gründen der Fahrerlaubnis oder der zulässigen Zuglast des Pkw auf ein geringeres Gesamtgewicht zugelassen. Ist dies der Fall, kann eine Auflastung ohne technische Anpassungen, die sogenannte Dokumentenauflastung, infrage kommen.

Sie wird ausschließlich auf dem Papier – nämlich im Fahrzeugschein – durchgeführt und läuft direkt über den Wohnwagenhersteller. Dieser prüft, für welche Gesamtmasse der Caravan tatsächlich geeignet ist, bestätigt dies per Unbedenklichkeitsbescheinigung und stellt das neue Typenschild aus.

Auch wenn technisch nichts verändert wurde, musst du deinen Wohnwagen anschließend bei einer Prüforganisation wie TÜV, DEKRA oder GTÜ zur Kontrolle und Abnahme vorfahren und das neue, höhere Gewicht bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Fertig. 

Diese Variante ist sehr kostengünstig: Der Preis startet bei etwa 150 Euro – je nachdem, ob noch eine Bremsberechnung durch den Chassis-Hersteller erstellt werden muss. Allerdings steht die Option nur in seltenen Fällen zur Verfügung und erzielt nur geringe Gewichtserhöhungen (in der Regel bis max. 100 kg).


Austausch der Achsabfederung

Sollte eine Dokumentenauflastung für deinen Wohnwagen nicht möglich sein oder nicht die gewünschte Zuladungserhöhung erreichen, kann technisch nachgeholfen werden. Hierfür verbaut der Chassis-Hersteller neue, stärkere Federungselemente in die Achsen ein.

Der Hintergrund: Die Federungen eines Wohnwagens bestehen aus drei Gummi-Rundschnüren pro Achsseite. Diese besitzen je nach Wohnwagentyp unterschiedliche Längen und Härtegrade. Drückt nun zu viel Gewicht auf die Achsen, auf das sie nicht ausgelegt sind, verformen sich die Gummi-Rundschnüre mit der Zeit die Achsschwinge steht „schief“.

Erkennbar ist das an den Reifen, die sich außen stärker abfahren – was in der Folge zu einem Reifenplatzer führen kann. Durch speziell auf die neue Achslast berechnete, härtere Gummirundschnüre lässt sich das effektiv vermeiden.

Mit dieser Auflastungsart kannst du das Gewicht deines Wohnwagens üblicherweise um maximal 200 Kilogramm erhöhen. Die Kosten dafür starten bei rund 500 Euro.

Austausch von Fahrgestell-Komponenten

Eine weitere Möglichkeit der Auflastung ist der Austausch kompletter Fahrwerkskomponenten, die dann durch leistungs- bzw. tragfähigere Systeme ersetzt werden. Dies betrifft dann beispielsweise die Auflaufeinrichtung, Teile des Rahmens und/oder die Achse(n) des Caravans.

Dafür werden technische Änderungen am Fahrgestell vorgenommen, die Kombinationsmöglichkeiten der Komponenten sind vielzählig. Abhängig vom Modell deines Caravans kämen hier zum Beispiel infrage:

  • Achse + Traverse
  • Achse + einzelne Rahmenteile
  • Achse + Bremse und Auflaufeinrichtung
  • Achse + Stoßdämpfer

Je nach Kombination sind durch diese Form der Auflastung in der Regel bis zu 300 kg denkbar, die Kosten belaufen sich auf mind. 1.800 Euro.

Austausch des kompletten Fahrwerks mit allen Komponenten

Falls das vorhandene Chassis beschädigt ist, eine Auflastung mit den oben genannten Methoden und Bauteilen nicht erfolgen kann, oder die Kosten für Reparatur oder Montage unverhältnismäßig hoch sind, besteht auch die Möglichkeit, das komplette Chassis auszutauschen. Hierbei wird das Fahrwerk im Ganzen vom Aufbau getrennt und durch ein neues ersetzt.

Dafür müssen zwingend die Zeichnungsnummer sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Caravan-Herstellers vorliegen, damit die Anbindungspunkte des Aufbaus und die Lage der Achse korrekt ermittelt werden können und dein Wohnwagen auch nach dem Umbau wieder sicher unterwegs ist.

Dies ist mit Abstand die teuerste, aber auch nachhaltigste Form der Auflastung. Sofern die neuen Gewichtsgrenzen vom Aufbauhersteller genehmigt sind und im gesetzlichen Rahmen dessen liegen, was von einem Pkw noch gezogen werden darf, ist hier in punkto zusätzlicher Zuladung vieles möglich. Üblicherweise bewegt sich das Ganze aber im Bereich bis zu 500 kg, die du gewinnen kannst. Dafür musst du ab etwa 6.000 Euro auf den Tisch legen.

Wo wird die Auflastung durchgeführt?

Während die Dokumentenauflastung nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung nur vom TÜV abgenommen und von der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen wird, musst du für alle technischen Auflastungsformen in die Fachwerkstatt des Chassis-Herstellers.

Dieser verfügt nicht nur über sämtliche technische Detailinformationen zu seinen Fahrwerken und deren Konstruktionsweisen, sondern auch über die notwendigen Anlagen und Geräte, um eine fachgerechte Gewichtserhöhung vorzunehmen.

Was kostet eine Auflastung?

Die Kosten für eine Auflastung können nicht pauschal beziffert werden. Jeder Wohnwagen und damit die durchzuführenden Schritte auf dem Weg zum höheren Gewicht sind so individuell. „Das Zusammenspiel aller Bauteile im Caravan ist ausschlaggebend für die Art der Auflastung und die daraus entstehenden Kosten.

Deshalb fragen wir von AL-KO mit Hilfe einer Checkliste die wesentlichen technischen Daten des Wohnwagens zu Beginn ab, denn erst aufgrund dieser Angaben können wir eine Kalkulation durchführen und dem Kunden ein passendes Angebot zukommen lassen“, erklärt Michael Duckek, Teamleiter Kundenservice beim Chassis-Hersteller AL-KO.

Als grobe Richtung: Eine Dokumentenauflastung ist die günstigste Variante, da technisch nichts gemacht werden muss, und startet bei etwa 150 Euro. Für die anderen Varianten musst du auf jeden Fall mit einem vierstelligen Betrag rechnen, der Austausch des gesamten Chassis kann bei gut 6.000 Euro angesetzt werden. Für eine exakte Kostenkalkulation wendest du dich am besten an deinen Chassis-Hersteller.

Die Preise für eine Auflastung variieren je nach Auflastungstyp und den individuellen Voraussetzungen bei deinem speziellen Fahrzeug sehr stark. Deshalb können wir auch hier nur ungefähre Anhaltspunkte geben:

  • Dokumentenauflastung: Eine Dokumentenauflastung bekommst du ab ca. 150 Euro. Falls noch eine Bremsberechnung durch den Chassis-Hersteller durchgeführt werden muss, werden ca. 250 Euro fällig.
  • Austausch der Achsabfederung: Soll die Achsabfederung ausgetauscht werden, musst du mit ca. 500 Euro für Einachser und ca. 1.000 Euro für Tandemachser rechnen. Inklusive einer Bremsenwartung läge das Ganze bei etwa 750 bzw. 1.500 Euro.
  • Austausch von Fahrwerksomponenten: Werden einzelne Fahrgestell-Komponenten getauscht, wirst du für eine einfachere Ausführung (z.B. Achse plus Traverse) bei ca. 1.800 Euro landen, müssen Achse und geteilte Rahmenteile dran glauben, kostet das Ganze ab ca. 3.900 Euro. Falls es der Achse und durchgehenden Rahmenteilen an den Kragen geht, liegt das Ganze bei rund 5.000 Euro.
  • Austausch des kompletten Chassis: Für die „Königsklasse“ unter den Auflastungen, den Austausch des kompletten Fahrwerks, musst du noch ein Stück tiefer in die Tasche greifen. Hier liegt die Preisspanne zwischen ca. 6.000 für Einachser und 7.350 Euro für Tandemachser.

Zu den o. g. Preisen kommen jeweils noch die Gebühren für TÜV, DEKRA oder andere Sachverständige hinzu. Diese solltest du im Vorfeld beim entsprechenden technischen Dienst abfragen.

Die Gebühren für den „Papierkram“, z.B. die Eintragung oder Neuausstellung des Fahrzeugscheins, betragen üblicherweise zwischen 100 und 120 Euro, sind aber bei manchen Anbietern im Servicepaket der Auflastung schon inklusive.

Ablastung

Solltest du, was zugegebenermaßen eher selten der Fall ist, eine Reduzierung des zulässigen Gesamtgewichts anstreben, kannst du dein Fahrzeug auch ablasten lassen.

Dies ist unter Umständen sinnvoll, wenn dein Camper über eine sehr hohe Gesamtmasse mit entsprechend hoher Zuladung verfügt, du aber z.B. nur einen B-Führerschein besitzt. Beim Caravan können schon wenige Kilos zu viel darüber entscheiden, ob die zulässige Anhängelast überschritten ist oder du eine 100er-Zulassung bekommst.

Ein weiterer Punkt, der für eine Ablastung sprechen könnte, sind zusätzliche Verkehrsregeln, an die du dich halten musst. Dies können unter anderem Durchfahrtverbote an Straßen und Brücken für schwere Fahrzeuge und Gespanne sein.

Technisch ist die Ablastung deutlich weniger aufwändig als die meisten Auflastungsvarianten. In der Regel findet sie ohne technische Eingriffe am Fahrzeug statt, sondern erfolgt in Form einer Dokumentenablastung über einen technischen Prüfdienst. Deshalb muss in der Regel auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers vorgelegt werden. Sinnvoll sein kann eine solche Bescheinigung aber trotzdem, da hierin unter Umständen neue Belastungsgrenzen für die Achse(n) definiert werden.

Um zu ermitteln, ob dein Fahrzeug auf die gewünschte zulässige Gesamtmasse abgelastet werden kann, müssen zunächst die Leermasse und die Nutzlast betrachtet werden. Diese beiden Werte werden nun addiert. Liegt die Summe unter dem angestrebten neuen zGG, so ist alles paletti. Andernfalls stehen dir noch zwei „Notlösungen“ zur Verfügung:

Entweder du erzielst eine Gewichtsreduktion, indem du schwere Zusatzausstattung wie Satellitenschüssel, Bordbatterien oder Markise wieder ausbaust. Oder du versuchst es mit einer so genannten Einzelabnahme. Bei dieser Prüfvariante wird die EU-Verordnung quasi „umgangen“ und stattdessen nationales Recht angewendet – ein etwas umständlicher und mit höheren Kosten verbundener Weg als die normale Dokumentenablastung, der aber völlig legal ist und mit etwas Glück zum gewünschten Erfolg führen kann.

Es ist empfehlenswert, auch den Hersteller in den Prozess der Einzelabnahme einzubinden, da das Typenschild des Campingfahrzeugs in der Regel geändert werden muss. Die Prüfung erfolgt dann vor Ort bei der Prüfgesellschaft, anschließend bekommst du eine Bescheinigung ausgehändigt, die du bei der Zulassungsstelle zur Änderung der Fahrzeugpapiere vorlegst.

Fazit: Vor- und Nachteile einer Auflastung

Durch die erhöhte Zuladung ersparst du dir jede Menge Stress und kannst entspannt in den Urlaub starten, ohne auf zu viel verzichten zu müssen. Solltest du – vielleicht auch unbewusst – in der Vergangenheit überladen gefahren sein, stellt das nicht nur ein gravierendes Verkehrsrisiko für dich und andere dar, sondern belastet auch deinen Wohnwagen. Dies führt wiederum zu einem erhöhten Verschleiß am Aufbau sowie an Bremsen, Achse, Federung, ATC und/oder Auflaufeinrichtung und damit zu einer erheblichen Wertminderung.

Vor der Auflastung solltest du aber auch einige wichtige Punkte beachten – denn selbst wenn die Anpassungen nur auf dem Papier erfolgen, können höhere Folgekosten entstehen oder veränderte Verkehrsbestimmungen greifen. 

  • Anhängelast des Zugfahrzeugs: Bitte prüfe, ob dein Zugfahrzeug das neue Gewicht ziehen kann und darf. Es ist empfehlenswert, die Anhängelast nicht bis aufs letzte Kilogramm auszureizen, da du sonst an Steigungen oder beim Überholen Probleme bekommen kannst. Gemäß §42 Absatz 1 StVZO darf die gezogene Anhängelast beim Pkw nicht das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs überschreiten. Bei vielen SUVs und Geländefahrzeugen, nämlich solchen, die der Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge entsprechen, liegt die Obergrenze bei der 1,5-fachen zulässigen Gesamtmasse.
  • Fahrerlaubnis: Bis zu einem Gespanngewicht von 3,5 t greift der „normale“ B-Führerschein, bis 4,25 t reicht die Erweiterung B96 aus, ab 4,25 t wird Klasse BE benötigt. Details dazu kannst du im Ratgeber „Führerschein für Wohnwagen und Gespanne“ nachlesen.
  • 100er-Zulassung: Auch wenn dein Caravan bisher eine 100er-Zulassung hatte, kann es sein, dass du nach der Auflastung die 100 km/h nicht mehr fahren darfst. Dies ist der Fall, wenn die zulässige Gesamtmasse deines Wohnwagens nach der Auflastung die Leermasse des Zugfahrzeugs überschreitet. Ausführliche Infos hierzu findest du in unserem Beitrag „100er-Zulassung für den Wohnwagen“.
  • Tempolimits: Im Ausland bemessen sich Geschwindigkeitsbegrenzungen häufig nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Bitte informiere dich rechtzeitig zu den Vorschriften in deinen jeweiligen Reiseländern.

Um festzustellen, welche Auflastung für dich wirklich Sinn macht, welche Möglichkeiten es ganz konkret für deinen Caravan gibt und was du in der Folge beachtet solltest, solltest du dich unbedingt beim Hersteller deines Chassis (z.B. AL-KO) beraten lassen.

Titelbild: (c) AL-KO Fahrzeugtechnik

Dieser Beitrag hat 7 Kommentare

  1. Möchte mein Weinsberg Wohnwagen gerne auflasten habe ein gesamtgewicht von 1350 kg und Weinsberg sagt da wäre nichts zu machen können Sie mir helfen.Danke schön mal.

    1. Hallo, da du für eine Auflastung zwingend das OK des Aufbauherstellers, also Weinsberg, in Form einer so genannten Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigst, ist in deinem Fall wohl leider keine Gewichtserhöhung möglich. Ich würde dir jedoch empfehlen, deine Anfrage – falls noch nicht geschehen – formell und unter Angabe aller relevanten Daten schriftlich an den Hersteller zu stellen. Bei mündlichem Kontakt hängt es ja manchmal ein bisschen davon ab, an wen man gerät. Viele Grüße und viel Erfolg! Nele

    1. Am besten fragst du mal bei Camping-Werkstätten in deiner Umgebung nach, oder direkt beim Hersteller deines Wohnwagens. Liebe Grüße Sandra

    1. Hallo Peter, das können wir dir aus der Ferne leider nicht beantworten – bitte frag doch beim Chassis-Hersteller (vermutlich AL-KO) unter Vorlage der im Text genannten Informationen und Dokumente nach. Dort kann man dir sicherlich weiterhelfen.
      Viele Grüße, Nele

      1. Guten Tag Herr Ahrens,
        ich habe den FENDT JOKER 470 E mit Bj. 1990 und möchte ihn sowohl um 100 – 200 kg auflasten lassen. Und zweitens möchte ich die 100 km-Zulasung erreichen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir hier Ihre Erfahrungen mitteilen könnten. Sie können mich auch gerne anrufen: 07121-966090 0der 0172-8692570.
        Vielen Dank!
        Mit freundlichen Grüßen – Wolfgang Neunhoeffer, aus Kirchentellinsfurt beiTübingen/Reutlingen , südlich von Stuttgart.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

An den Anfang scrollen