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Einführung der E-Vignette in der Schweiz: Digitale Maut für Autobahnen und Nationalstraßen

Am 1. August 2023 hat die Schweiz eine elektronische Autobahn-Vignette, die sogenannte E-Vignette, eingeführt. Diese digitale Maut bringt diverse Vorteile mit sich und ergänzt die bisherige Klebevignette. Die Einführung der E-Vignette ermöglicht eine zeitgemäße Alternative zur traditionellen physischen Vignette.

Die E-Vignette bietet eine Reihe von Vorzügen für Reisende. Eine der wesentlichen Neuerungen ist das Entfallen der Notwendigkeit, physische Verkaufsstellen für Klebevignetten aufzusuchen. Dies reduziert nicht nur den Zeitaufwand für den Kauf, sondern eliminiert auch Wartezeiten an Grenzübergängen, die bisher anfielen.

Um die E-Vignette zu erwerben, steht vorerst ausschließlich das Online-Portal e-vignette.ch des Schweizer Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zur Verfügung. Der Kaufprozess gestaltet sich simpel, da lediglich Informationen zur Fahrzeugkategorie, dem Zulassungsland und dem Kfz-Kennzeichen erforderlich sind. Eine Registrierung oder persönliche Informationen sind für den Erwerb nicht notwendig.

Ein weiterer Vorteil der E-Vignette besteht darin, dass sie auch nach einem Fahrzeugwechsel mit Beibehaltung des Kennzeichens weiterhin gültig bleibt. Sollte das Nummernschild gewechselt werden, ist im Portal die Übertragung auf das neue Kennzeichen einmal pro Laufzeit möglich. Für Fahrzeuge mit Anhängern gilt, dass sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger jeweils eine eigene Vignette benötigen.

Die Bezahlung der E-Vignette ist unter anderem mit Kreditkarte möglich. Die Kontrolle der Vignetten erfolgt an den Grenzen durch das BAZG-Personal sowie im Landesinneren durch die Kantonspolizei mittels stichprobenartiger Nummernschild-Überprüfungen. Das Mitführen eines Kaufnachweises ist dabei nicht vonnöten.

Die Einführung der E-Vignette bedeutet nicht das Ende der physischen Klebevignette. Beide Varianten werden parallel betrieben, und der Preis bleibt gleich: 40 Schweizer Franken pro Vignette. Die Gültigkeit erstreckt sich jeweils über 14 Monate, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Ebenso gilt dieser Zeitrahmen für die herkömmliche Klebevignette. Eine Umwandlung von bereits erworbenen Klebevignetten in E-Vignetten ist jedoch nicht möglich.

Die Beendigung des Verkaufs von Klebevignetten ist derzeit nicht unmittelbar geplant. Eine Einstellung wird erst in Erwägung gezogen, wenn der Anteil dieser Art von Vignetten weniger als zehn Prozent erreicht. Diese Entscheidung basiert auf aktuellen Informationen und kann sich in der Zukunft ändern.

Titelbild: © Xantana – depositphotos.com

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Justyna Glatzer

Justyna ist unsere Werkstudentin. Sie reist für ihr Leben gern und liebt Tiere. Mit ihren beiden Hunden ist sie viel draußen und bald auch mit dem eigenen Camper unterwegs.

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