Am 19. Juni 2025 wird die regelmäßige Gasprüfung für Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Caravans zur Pflicht. Diese Prüfpflicht gilt unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und dient dem Schutz vor Unfällen durch undichte oder fehlerhafte Gasanlagen.
Inhaltsverzeichnis
Neue Prüfpflichten gemäß § 60 StVZO
Der neue § 60 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (STVZO) schreibt vor, dass Halter von zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge prüfen lassen müssen.
Diese Prüfpflicht betrifft Anlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb der Fahrzeuge dienen. Zu den prüfpflichtigen Freizeitfahrzeugen gehören Wohnmobile und Wohnwagen sowie Mobilheime und Wohneinheiten zum Dauercamping.
Die Prüfungen müssen zu folgenden Zeitpunkten erfolgen:
- Erstprüfung vor Inbetriebnahme: Bevor die Flüssiggasanlage zum ersten Mal genutzt wird.
- Prüfung nach Änderungen: Nach prüfpflichtigen Änderungen an der Anlage.
- Wiederholungsprüfung alle 24 Monate: Danach im regelmäßigen Abstand von 24 Monaten.
Die Prüfungen werden nach den Technischen Regeln des Arbeitsblatts DVGW G607 (A) durchgeführt.
Sanktionen und Konsequenzen
Wer die neuen Prüfpflichten nicht einhält, handelt ab dem 19. Juni 2025 gemäß § 69a StVZO ordnungswidrig. Dies umfasst sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Verstöße gegen die Vorschriften zur Gasprüfung.
Bei Nichtbeachtung drohen Sanktionen nach dem Straßenverkehrsgesetz, wobei die Bußgelder je nach Fristüberschreitung variieren:
- 15 € bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten Fristüberschreitung
- 25 € bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten Fristüberschreitung
- 60 € bei mehr als 8 Monaten Fristüberschreitung
Ebenso ist versicherungsrechtlich mit Problemen zu rechnen: Kann im Falle eines Unfalls keine bestandene Prüfung nachgewiesen werden, kann das als grobe Fahrlässigkeit gelten und der Versicherungsschutz entfallen.
Im Übrigen verlangen zahlreiche Campingplätze im In- und Ausland als Vorsichtsmaßnahme die Vorlage der Gas-Prüfbescheinigung beim Einchecken. Die Platzbetreiber haben dabei die Sicherheit aller Menschen auf dem Platz im Sinn.

achtung

Die Gasprüfung G607 erfolgt unabhängig von der HU – somit hat das Ergebnis der Gasprüfung keinen Einfluss auf das Erteilen einer HU-Plakette. Allerdings werden im Rahmen der HU ebenfalls Teile der Gasanlage überprüft. Werden hierbei Mängel festgestellt, so kann dies zum Nichtbestehen der HU führen.
Gasprüfung für sicheren Betrieb von Flüssiggasanlagen
Bei der Gasprüfung prüft ein anerkannter Sachkundiger die gesamte Gasanlage auf ihre einwandfreie Funktion. Der professionelle Check ist eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betreiben zu können.
Auch wenn die Prüfung nun verpflichtend ist, solltest du zu deiner eigenen Sicherheit und der deiner Mitreisenden sowie aus Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern die Gasanlage regelmäßig prüfen lassen. So kannst du sicher sein, dass deine Gasanlage in ordnungsgemäßem Zustand ist.

Info

Einen anerkannten Sachkundigen für die Gasprüfung findest du beispielsweise über die Webseite gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de des DVFG e.V..
Der Weg zur Wiedereinführung der Gasprüfpflicht
Anfang 2020 wurde die Gasprüfpflicht im Rahmen der Hauptuntersuchung zunächst vorübergehend ausgesetzt und zum 1. April 2022 schließlich vollständig abgeschafft. Mit dem am 19. Juni 2024 in die STVZO aufgenommenen § 60 ist die zwischenzeitlich diffuse Rechtslage nun geklärt.
Am 19. Juni 2024 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 191 vom 19.06.2024) der neue § 60 StVZO verkündet, der klare Vorgaben zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen enthält. Die neue Regelung beseitigt die Unsicherheit, die in den vergangenen Jahren bestand.
In der Zwischenzeit gab es zwar Empfehlungen zur Durchführung der Prüfungen, aber keine verpflichtenden Vorgaben. Jetzt gibt es klare Regeln, um die Sicherheit im Umgang mit Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und anderen Wohnfahrzeugen zu erhöhen.

Info

Obwohl die Pflicht zur regelmäßigen Gasprüfung gemäß § 60 StVZO am 19. Juni 2024 eingeführt wurde, ist diese Norm laut § 72 Abs. 15 StVZO erst ab dem 19. Juni 2025 anzuwenden.
Fazit
Für dich als Camper und Halter eines Wohnfahrzeugs ist es essenziell, die neuen Prüfpflichten zu beachten. Die regelmäßige Kontrolle der Flüssiggasanlagen ist nicht nur rechtlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Plane also rechtzeitig die notwendigen Prüfungen ein und lass diese von einer zertifizierten Prüfstelle durchführen.
FAQ zur Gasprüfung
Wann wird die regelmäßige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen wieder Pflicht?
Die Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen, d.h. Wohnmobilen, Wohnwagen und Campern wird ab dem 19. Juni 2025 wieder zur Pflicht. Mobile Gasgrills oder Gaskocher sind von der Gasprüfpflicht ausgenommen.
Ist die Gasprüfung schon vor dem 19. Juni 2025 Pflicht?
Die gesetzliche Grundlage (§ 60 StVZO) wurde am 19. Juni 2024 eingeführt, ist aber laut Gesetz erst ab dem 19. Juni 2025 anzuwenden.
Wie oft muss die Gasprüfung gemacht werden?
Eine Gasprüfung muss als Erstprüfung vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt werden, ebenso nach prüfpflichtigen Änderungen an der Anlage sowie alle 24 Monate als regelmäßige Wiederholungsprüfung.
Was passiert, wenn ich die Gasprüfung nicht durchführen lasse?
Ab dem 19. Juni 2025 handelt man bei Nichtbeachtung der Pflicht ordnungswidrig. Es drohen Bußgelder zwischen 15 € und 60 €, abhängig von der Dauer der Fristüberschreitung. Zudem kann es bei einem Unfall versicherungsrechtliche Probleme geben (ggf. Entfall des Versicherungsschutzes wegen grober Fahrlässigkeit).
Hängt die Gasprüfung mit der Hauptuntersuchung (HU) zusammen?
Nein, die Gasprüfung gemäß § 60 StVZO erfolgt unabhängig von der HU und hat keinen direkten Einfluss auf die HU-Plakette. Allerdings werden im Rahmen der HU Teile der Gasanlage ebenfalls überprüft, und hier festgestellte Mängel können zum Nichtbestehen der HU führen.
Warum wird die Gasprüfung wieder verpflichtend?
Die Wiedereinführung dient dem Schutz vor Unfällen, die durch undichte oder fehlerhafte Gasanlagen verursacht werden können. Sie soll die Sicherheit beim Betrieb von Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen erhöhen und eine klare Rechtslage schaffen.
Was wird bei der Gasprüfung geprüft?
Ein anerkannter Sachkundiger prüft die gesamte Flüssiggasanlage auf ihre einwandfreie Funktion gemäß den Technischen Regeln des Arbeitsblatts DVGW G607 (A).
Wo finde ich einen anerkannten Sachkundigen für die Gasprüfung?
Anerkannte Sachkundige sind beispielsweise über die Webseite gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de des DVFG e.V. oder bei zertifizierten Prüfstellen zu finden.
Titelbild: © CamperStyle