Vor dem Beginn einer Urlaubsreise sollte man sich stets über die Verkehrsregeln im Zielland informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Dies gilt besonders in Frankreich, wo eine neue Verkehrsregelung und ein entsprechendes Verkehrsschild eingeführt wurden. Um teure Strafen zu umgehen, ist es ratsam, sich mit diesen Neuerungen vertraut zu machen.
Das Ministerium für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Energie hat kürzlich Informationen über die Gestaltung, den Betrieb und die Beschilderung von reservierten Fahrspuren veröffentlicht. Diese sollen dazu beitragen, den öffentlichen Verkehr zu fördern und die Umweltauswirkungen des Verkehrs zu reduzieren. Die Einführung dieser Spuren auf Hauptverkehrsstraßen zielt darauf ab, die Mobilität nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig Ballungsräume zu entlasten.
Sie sind für Fahrgemeinschaften, den öffentlichen Nahverkehr, Taxis und Fahrzeuge mit niedrigen Emissionen reserviert. Die Implementierung der Fahrspuren wird von einer klaren Beschilderung begleitet. Neue Symbole und Zeichen, darunter das Rautenpiktogramm, werden verwendet, um die zugelassenen Fahrzeugkategorien anzuzeigen.
Hinsichtlich der Fahrgemeinschaften ist es bei einer Beschilderung mit VR2+ notwendig, dass mindestens zwei Insassen sich im Fahrzeug befinden. VR3+ verlangt hingegen drei oder mehr Insassen. Gelegentlich kann es zusätzlich auf gewissen Streckenabschnitten zu Beschränkungen im Hinblick auf das Gewicht kommen, sodass beispielsweise nur Fahrzeuge bis 3,5 t die Spur nutzen dürfen.
Um die korrekte Nutzung der Fahrgemeinschafts-Spur sicherzustellen, hat Frankreich ein fortschrittliches Sensorsystem eingeführt. Das System erfasst die Anzahl der Insassen in Fahrzeugen, die auf der reservierten Spur fahren. Es funktioniert unabhängig von Wetterbedingungen, Tageszeit und Position der Insassen auf den Sitzen, und es kann zwischen echten Personen und Puppen unterscheiden, um Fehlmeldungen zu vermeiden.
Zukünftig werden diese Radargeräte in Verbindung mit Nummernschild-Erkennungssystemen verwendet, um Verkehrssünder automatisch zu identifizieren und zu bestrafen. Dies ist bereits durch das „Gesetz zur Ausrichtung der Mobilität“ vom 24. Dezember 2019 vorgesehen. Vorerst obliegt das Ausstellen von Strafzetteln noch den Ordnungskräften.
achtung
Laut französischer Medien werden Verstöße gegen die Fahrgemeinschafts-Spur-Regelungen mit einem Bußgeld von 135 € geahndet.
In Frankreich wurden die ersten Fahrspuren für den öffentlichen Verkehr auf Autobahnen wie der A1 und der A6 in der Region Île-de-France sowie auf der A48 in Grenoble eingerichtet. Seit 2017 wurden weitere Spuren in der Region Île-de-France, Lyon und Marseille eingeführt. Fahrspuren, die ausschließlich für bestimmte Fahrzeugkategorien bestimmt sind, wurden 2020 in Lyon, Straßburg und Grenoble eingerichtet. Insgesamt sollen reservierte Fahrspuren dazu beitragen, den öffentlichen Verkehr zu stärken, Fahrgemeinschaften zu fördern und gleichzeitig die Umweltbelastung des Verkehrs zu verringern.
Titelbild (Montage)
Hintergrundbild: © izanbar – depositphotos.com
Symbolbild: © Ministère de la Transition écologique et de la Cohésion des territoires

