Der Straßenverkehr ist ein komplexes System, in dem täglich tausende Entscheidungen getroffen werden. Doch was passiert, wenn es zu einem Unfall kommt und der Fall vor Gericht landet? Hier sind elf prägnante Urteile, die jeder Autofahrer kennen sollte. Sie reichen von der korrekten Handhabung des Warnblinkers bis hin zu den Rechten und Pflichten beim Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen.
Streit und Unfälle im Straßenverkehr: Entscheidende Gerichtsurteile
Teilschuld bei Unfällen mit Rettungsfahrzeugen
Bei einem Zusammenstoß mit einem Rettungswagen auf einer Kreuzung teilte das Oberlandesgericht Frankfurt die Schuld gleichmäßig zwischen beiden Fahrern. Beide Seiten hätten aufmerksamer sein müssen, urteilte das Gericht (OLG Frankfurt a.M., 20.11.2023, Az.: 17 U 121/23).
Warnblinker am Stauende: Eine Frage der Situation
Das Landgericht Hagen entschied, dass das Einschalten des Warnblinkers am Stauende keine generelle Pflicht ist, es sei denn, es besteht eine konkrete Gefahr für den nachfolgenden Verkehr. Ein Lkw-Fahrer, der keinen Warnblinker benutzte, wurde in einem Unfallfall nicht zur Verantwortung gezogen (LG Hagen, 31.5.2023, Az.: 1 O 44/22).
Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen nur unter bestimmten Bedingungen
Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen ist grundsätzlich verboten, außer beim Einparken oder beim Rückwärtsfahren aus einer Grundstücksausfahrt, so der Bundesgerichtshof (BGH, 10.10.2023, Az. VI ZR 287/22).
Grüne Ampel für Fußgänger: Vorsicht geboten
Trotz grüner Ampel müssen Fußgänger vor dem Überqueren der Straße aufmerksam sein. Ein Lkw-Fahrer, der eine Fußgängerin beim Anfahren schwer verletzte, wurde dennoch für den Unfall verantwortlich gemacht, da er beim Starten besondere Vorsicht hätte walten lassen müssen (LG Lübeck, 29.9.2023, Az.: 3 O 336/22).
Rechtsabbieger-Spurwahl: Gericht stärkt Flexibilität
Das Oberlandesgericht Saarbrücken erklärte, dass Rechtsabbieger nicht auf eine bestimmte Spur festgelegt sind, selbst wenn dies zu Konflikten mit Linksabbiegern führen kann (OLG Saarbrücken, 20.10.2023, Az. 3 U 49/23).
Smartphone-Nutzung: Platzierung ist entscheidend
Ein Autofahrer, der sein Handy während der Fahrt umlegte, aber dabei eine Freisprechanlage nutzte, verstieß nicht gegen die Verkehrsordnung, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG Karlsruhe, 18.4.2023, Az.: 1 ORbs 33 Ss 151/23).
Vorfahrt im Kreisverkehr: Geschwindigkeit und Vorsicht zählen
Ein Autofahrer, der mit überhöhter Geschwindigkeit einen Kreisverkehr betrat und einen Unfall verursachte, wurde vom OLG Koblenz zur Verantwortung gezogen. Der Vorfahrt der anderen Verkehrsteilnehmerin wurde eine höhere Bedeutung beigemessen (OLG Koblenz, 22.9.2022, Az.: 12 U 917/22).
Wildunfälle vermeiden: Versicherung muss zahlen
Schäden, die bei der Ausweichbewegung zur Vermeidung eines Wildunfalls entstehen, sind von der Teilkaskoversicherung gedeckt, so das OLG Saarbrücken (OLG Saarbrücken, 23.11.2022, Az. 5 U 120/22).
E-Auto-Parkplätze: Keine Toleranz für Verbrenner
Das OVG Münster bestätigte, dass das Abschleppen eines Verbrennerfahrzeugs von einem für E-Autos reservierten Parkplatz gerechtfertigt ist (OVG Münster, 13.4.2023, Az.: 5 A 3180/21).
Kleinkinder als Unfallverursacher: Eltern haften
Eine Mutter wurde vom OLG Oldenburg zur Verantwortung gezogen, nachdem ihr Kleinkind im Auto sitzend einen Unfall verursachte. Die Aufsichtspflicht wurde als verletzt angesehen, das Kleinkind befand sich kurz allein im Auto, der Schlüssel steckte noch. (OLG Oldenburg, 20.4.2023, Az.: 14 U 212/22).
Rückwärtsfahren: Vorsicht und Antizipation erforderlich
Ein Fahrer, der rückwärts fuhr und kollidierte, obwohl ein anderer Fahrer hupte, wurde vom Landgericht Saarbrücken überwiegend schuldig gesprochen. Doch auch der Hupende trug eine Teilschuld, da er hätte bremsen müssen (LG Saarbrücken, 20.1.2023, Az.: 13 S 60/22).
Detailliertere Informationen zu den einzelnen Urteilen findest du in der Meldung des ADAC. Ebenfalls interessant ist die neue Mautregelung in Österreich.
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