Mit Beginn der kalten Jahreszeit trifft Autofahrer und Camper in Deutschland eine entscheidende Änderung: Die Winterreifenpflicht wurde verschärft, und nur noch Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol sind für die Nutzung bei winterlichen Straßenverhältnissen zugelassen.
Dieses Symbol, das einen stilisierten Berggipfel mit einer Schneeflocke zeigt, ist ab sofort das einzige Erkennungszeichen für gesetzlich anerkannte Wintertauglichkeit auf deutschen Straßen.
Inhaltsverzeichnis
Details zur Regelung
Die situative Winterreifenpflicht besagt, dass bei Witterungsverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Fahrzeuge mit geeigneten Reifen ausgestattet sein müssen.
Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.
§ 2 Absatz 3a Satz 1 StVO
Bislang genügte Reifen, die bis 2017 produziert wurden und die M+S-Kennzeichnung tragen, die Anerkennung als wintertauglich. Doch seit dem 1. Oktober 2024 ist diese Regelung passé. Fortan sind ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Symbol erlaubt – eine Maßnahme, die besonders Besitzer älterer Modelle betrifft.
Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2, […] die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) […] gekennzeichnet sind.
§ 36 Absatz 4 Nr. 2 StVZO
Risiken und Strafen
Für viele Camper bedeutet die neue Gesetzgebung Handlungsbedarf. Wer sich nicht rechtzeitig um den Austausch seiner nicht mehr zugelassenen Reifen kümmert und erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Dabei droht ein Bußgeld ab 60 Euro sowie Punkte in Flensburg bei falscher Bereifung des Zugfahrzeugs, Wohnwagens oder Wohnmobils.
Dies könnte zudem die Versicherungsdeckung bei Unfällen einschränken, da die Versicherung bei Verstoß möglicherweise nur eingeschränkt greift. Auch Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen sind von dieser Regelung nicht ausgenommen und müssen sich an die Vorgaben halten.
Technische Details und Tipps
Das Alter der Reifen ist entscheidend, da es Auskunft über ihre technische Ausstattung und Materialbeschaffenheit gibt. Ältere Reifen, die vor Januar 2018 hergestellt wurden und lediglich die M+S-Kennzeichnung tragen, erfüllen oft nicht die höheren Sicherheitsanforderungen, die das Alpine-Symbol garantiert.
Die DOT-Nummer an der Reifenflanke gibt Auskunft über das Produktionsdatum. Die letzten vier Ziffern dieser Nummer stehen dabei für die Produktionswoche und das Jahr, zum Beispiel bedeutet „3822“, dass der Reifen in der 38. Woche des Jahres 2022 hergestellt wurde.

Es ist wichtig, dass Autofahrer bei der Auswahl ihrer Reifen darauf achten, dass sie das Alpine-Symbol tragen, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und eine optimale Performance bei winterlichen Bedingungen zu gewährleisten.
Neue Reifenmodelle sind in der Regel so konzipiert, dass sie sowohl das Alpine-Symbol als auch, optional, die M+S-Kennzeichnung aufweisen, wodurch sie für den Wintereinsatz noch sicherer werden. Wer sich unsicher ist, sollte sich von einem Fachmann beraten lassen, um die richtige Wahl für seine Fahrzeugbedürfnisse zu treffen.

Winterreifenpflicht im Ausland
Die neue Regelung hat auch Auswirkungen auf Fahrten ins Ausland. In vielen europäischen Ländern wird das Alpine-Symbol als Zeichen für wintertaugliche Bereifung anerkannt. Deshalb empfiehlt es sich, vor Fahrten in Nachbarländer stets die dortigen Vorschriften zu überprüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Fazit
Autofahrer sollten sich rechtzeitig auf die neuen Gegebenheiten einstellen und gegebenenfalls ein Umrüsten in Betracht ziehen. Nicht nur, um Bußgelder zu vermeiden, sondern vor allem, um die eigene Sicherheit sowie die der Mitfahrer zu gewährleisten.
Eine rechtzeitige Umrüstung stellt sicher, dass man auf alle winterlichen Straßenverhältnisse optimal vorbereitet ist. So wird Winterfahrten der Schrecken genommen und die Sicherheit bleibt gewährleistet.
Bildmaterial: © Justyna Glatzer