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Alljährlich stellt sich für viele Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer wieder die Frage: Bleibe ich bei meiner Versicherung oder führe ich den vielleicht längst schon geplanten Wechsel durch? Die Gründe dafür können vielfältig sein – Unzufriedenheit mit dem Service des bisherigen Anbieters, eine Beitragserhöhung oder schlichtweg bessere Leistungen und Konditionen beim neuen Wunschversicherer.
Wir haben gemeinsam mit den Versicherungsexperten der RMV die wichtigsten Tipps und Fakten rund ums Thema „Versicherungswechsel“ für dich zusammengetragen.
Inhaltsverzeichnis
Beim Wechsel deiner Wohnmobil- oder Wohnwagen-Versicherung hast du drei Möglichkeiten:
Deinen aktuell laufenden Versicherungsvertrag kannst du bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf ordentlich kündigen. Der Stichtag für deine Kündigung ist häufig der 30. November, da die Versicherungsverträge überwiegend bis zum 31. Dezember eines Jahres laufen.
Sollte die schriftliche Kündigung deinem Versicherer nicht bis zum Stichtag vorliegen, verlängert sich dein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Unter bestimmten Umständen kannst du von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht hast du, wenn
Du hast vier Wochen Zeit, um deine Versicherung zu kündigen. In dem Fall beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, an dem du über die Erhöhung oder die Änderung deines Versicherungstarifes informiert wirst.
Wenn du ein neues Fahrzeug kaufst oder es zu einem Schadenfall gekommen ist, kannst du sofort zu einem neuen Anbieter deiner Wahl wechseln. Dabei gilt folgende Voraussetzung: Die Kündigung muss deinem aktuellen Versicherer innerhalb eines Monats nach Bearbeitung des Schadens vorliegen.
Wichtig: Jede Kündigung muss in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgen und ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht.
Deine Versicherung kannst du wechseln, indem du den bestehenden Vertrag fristgerecht bei deinem jetzigen Versicherer kündigst. Die meisten Versicherungsnehmer entscheiden sich am Ende des Jahres, zum Beispiel aufgrund einer Beitragserhöhung, zu einem Versicherungswechsel.
►►Unser Tipp: Prüfe am besten in deinem jetzigen Versicherungsschein die sogenannte Hauptfälligkeit. In der Zwischenzeit kann es sein, dass dein Versicherer eine unterjährige Hauptfälligkeit festgehalten hat – die Kündigungsfristen verschieben sich dann entsprechend und ein Versicherungswechsel ist evtl. erst im Laufe nächsten Jahres möglich.
Auch bei einem Fahrzeugwechsel kann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Der alte Vertrag wird dann zeitgleich mit Anmeldung des neuen bzw. Abmeldung des alten Fahrzeugs aufgelöst. Der bereits bezahlte Versicherungsbeitrag wird errechnet und anteilig zurückerstattet. Die Schadenfreiheitsklasse wird in diesem Fall übertragen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, bei einem Schadenfall die Versicherung zu wechseln. Dies erfolgt dann innerhalb eines Monats ab Anerkennung des Schadens.
►►Achtung: Der Versicherer hat in diesem Fall Anspruch auf die Prämie bis zum Ende des Versicherungsjahres.
Sobald der Vertrag bei der Versicherung ausläuft, kannst du den Anbieter wechseln. In der Regel ist der Wechsel bei einer Ganzjahreszulassung zum 01.01. möglich.
Du solltest allerdings darauf achten, den Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Die Kündigung muss zwingend bis zum 30.11. erfolgen, es sei denn es ist eine andere Kündigungsfrist vereinbart.
Bei manchen Versicherungsgesellschaften beginnt dagegen das Versicherungsjahr am Tag der Fahrzeugzulassung.
Beispiel:
Sofern das Reisemobil eine Saisonzulassung hat, muss die Kündigung ebenfalls einen Monat vorher eingegangen sein.
Beispiel:
Ganz klar: Nein. Aus rechtlichen Gründen ist dies nicht möglich und dein jetziger Anbieter würde die Kündigung abweisen. Im Zweifel sind im Internet zahlreiche Kündigungsvordrucke zu finden, die du zur Hilfe nehmen kannst.
Achte unter anderem darauf, ob es Entschädigungsgrenzen im Bereich der Teilkasko gibt, wie beispielsweise bei Glasbruch oder Hagelschäden. Manche Versicherungen erstatten bei solchen Schäden nur 50% – auf den anderen Kosten bleibst du als Versicherungsnehmer dann sitzen.
Neben diesen Aspekten ist für ein genaues Vergleichsangebot wichtig, die exakte Schadenfreiheitsklasse (nicht in % sondern die tatsächlichen Jahre) und die Selbstbeteiligung in der Voll- und Teilkasko zu vergleichen.
„Es empfiehlt sich, was die SF-Klasse betrifft unbedingt darauf zu achten, wo die SF-Staffel bei der Vorversicherung endet. Je nachdem welche Versicherungsgesellschaft du wählst, endet die Staffel zum Beispiel bei SF10, bei anderen wie der RMV erst bei SF20”, erklärt Versicherungsexperte Dieter Scheffler, Geschäftsführer bei der RMV. Das kann sich vor allem langfristig erheblich auf deinen Geldbeutel auswirken!
Darüber hinaus ist auf folgende Punkte zu achten:
Nach Eintritt eines Schadenfalles hast du die Möglichkeit deinen laufenden Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei solltest du aber darauf achten, dass die Kündigung deinem Versicherer innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung schriftlich zukommen muss. Dabei sollte dir aber bewusst sein, dass du je nach Versicherungsanbieter und Sachlage, die Prämie bis zum Ablauf des Versicherungsjahres weiter bezahlen musst – bei Abschluss eines neuen Vertrages musst du dann gegebenenfalls über einen gewissen Zeitraum doppelten Beitrag zahlen.
Angenommen du verkaufst deinen Wohnwagen oder dein Wohnmobil und legst dir ein neues Fahrzeug zu, ist der Versicherungsanbieter für das Fahrzeug neu wählbar. Durch die Abmeldung des Fahrzeuges, erfolgt automatisch die Kündigung deines bisherigen Vertrages mit sofortiger Wirkung.
Bei Veräußerung deines Reisemobiles oder Wohnwagen geht der Versicherungsschutz nicht automatisch auf den Erwerber über. Sollte der Erwerber eine neue Versicherung abschließen und legt bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung vor, wird der bisherige Versicherungsvertrag automatisch gekündigt.
►►Hinweis: Wie bei einer regulären Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres gilt bei der Sonderkündigung auch eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Die Kündigung muss pünktlich und schriftlich bei deinem Versicherer eingehen.
Die An- und Abmeldung deines Fahrzeuges zum Winter ist kein Grund, die Versicherung innerhalb des Jahres wechseln zu können. Die Kündigung ist nur zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
Beim Versicherungswechsel für Wohnmobile und Wohnwagen gibt es keine Unterschiede. Bei beiden Fahrzeugtypen muss die Kündigung spätestens einen Monat vor Vertragsablauf eingegangen sein.
Für einen Versicherungswechsel benötigst du folgende Unterlagen bzw. Dokumente:
Eine ausführliche Checkliste zum Thema Versicherungsvergleich findest du hier: Wohnmobilversicherungen: Leistungen und Preise vergleichen
Ja, auch dein Versicherer kann Gründe haben, deinen Vertrag zu kündigen:
Bei einer Saisonzulassung musst du darauf achten, dass du nicht zum 01.01., sondern einen Monat vor Vertragsablauf kündigst, da ansonsten keine Ruheversicherung besteht.
Die Ruheversicherung greift bei vielen Versicherungen nur für Wohnmobile. Wohnwagen sind häufig ausgeschlossen, da diese nicht motorisiert sind und wie ein Anhänger behandelt werden. Wenn du also planst, deinen Caravan über den Winter abzumelden, erkundige dich vorher, wie das bei deiner neuen Wunschversicherung gehandhabt wird.
Sobald die Zulassungsbehörde der Versicherung die Außerbetriebsetzung mitgeteilt hat, geht der Vertrag in eine beitragsfreie Ruheversicherung über und endet automatisch 18 Monate nach der Stilllegung – ohne dass du kündigen musst.
Die Voraussetzung für die Ruheversicherung ist, dass das Fahrzeug auf einem umfriedeten Grundstück abgestellt ist. Dies kann beispielsweise eine geschlossene Garage oder ein privates Gelände sein, welches umzäunt und somit nicht für dritte frei zugänglich ist. Währenddessen ist eine Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.
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