Camping auf dem Bauernhof ist vielerorts in Deutschland wie auch Europa möglich - sei es…

Wohnmobil-Zulassung: Pkw, Lkw oder Transporter ausbauen und als Wohnmobil zulassen
„Ich bau mir mein Wohnmobil selber aus“. Diesen Vorsatz hört man sehr häufig und wer mit ein wenig handwerklichem Geschick ausgestattet ist, dem dürfte das Vorhaben auch rasch von der Hand gehen. Doch Vorsicht: bei der Zulassung kann dir so manche unliebsame Überraschung einen Strich durch die Rechnung machen.
Damit du schon vor Projektbeginn über die wichtigsten Zulassungkriterien informiert bist, habe ich dir in diesem Beitrag all das zusammen getragen. So kannst du bei Planung und dem Bau die Voraussetzungen berücksichtigen, um die bürokratischen Hürden bei der Begutachtung deines Meisterstückes zu überwinden.
Inhaltsverzeichnis
Das Wohnmobil Marke Eigenbau
Wer trägt sich nicht hin und wieder mit dem Gedanken, ein Wohnmobil nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu haben. Mal sind es bei den Reisemobilen „von der Stange“ die Außenmasse, die nicht so recht gefallen wollen, mal die Innenausstattung, die den persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen nicht gerecht zu werden scheint. Angesichts der steigenden Nachfrage nach Freizeitfahrzeugen dürfte bei dem einen oder der anderen auch der Geldbeutel eine Rolle spielen: Die Anschaffungskosten für ein fabrikneues Wohnmobil bewegen sich parallel zur Nachfrage stetig nach oben.
Obwohl sich die Fahrzeughersteller ins Zeug legen und mit unterschiedlichen und vielseitigen Grundrissen aufwarten, hat der eine oder andere Eigner seine Probleme damit. Da läge es doch auf der Hand, sich um den Erwerb eines Vans, Lkw oder Transporters zu kümmern, und diesen kurzerhand selbst auszubauen. Für diejenigen, die nicht gerade zwei linke Hände haben, dürfte es ja nicht das große Problem sein, das Fahrzeug selber wohnlich zu gestalten. Schließlich bieten sich im Netz und in der Fachliteratur zahlreiche Hilfestellungen für den Eigenausbau. Und in Baumärkten sowie im Campingfachhandel ist alles Nötige rund um Ausstattung und Interieur erhältlich.
Das Regelwerk rund um deinen DIY-Camper
Im gesamten europäischen Raum gelten wohnliche Um- und Aufbauten von Basisfahrzeugen als Wohnmobil. Dabei dienen vornehmlich Fiat Ducato, VW Vans und Transporter sowie Ford Transit oder Mercedes Vans und Sprinter als Basis. An eines solltest du bei deinem Vorhaben immer denken: Mit dem Umbau eines Fahrzeugs erlischt dessen allgemeine Betriebserlaubnis.
Die Harmonisierung des Fahrzeugsektors gehört zu den frühesten Agenden der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Dabei bildet die Richtlinie 2007/46/EG „ … einen Rahmen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und -anhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, kurz auch [EU-/EG-]Typ[en]genehmigungsrichtlinie genannt, die Vorgehensweise zur Typgenehmigung der meisten Kategorien der Straßenfahrzeuge im europäischen Wirtschaftsraum …“
So fallen Wohnmobile gemäß der EG-Richtlinie 2007/46 unter die Kategorie „Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung“. In Deutschland gelten sie als „Sonstiges Kraftfahrzeug“. Ihre Mindestausstattung umfasst laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einen Tisch, Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten, eine Kochmöglichkeit sowie Einrichtungen zur Unterbringung des Gepäcks und anderer loser Gegenstände während der Fahrt. Mit Ausnahme des Tisches sollen alle diese Ausstattungsdetails im Wohnbereich des Fahrzeugs fest verbaut sein. Dabei gelten klappbare, absenkbare, drehbare oder verschiebbare Teile als fest am Fahrzeug montiert.
Nach dem Umbau zum Wohnmobil muss noch vor der Zulassung eines Fahrzeugs ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur beispielsweise in einer TÜV-, GÜS-, oder DEKRA-Niederlassung, ein Gutachten erstellen. Auf dieser Basis erhält das Fahrzeug eine neue Betriebserlaubnis als Wohnmobil. Ändert sich dabei die Fahrzeugklasse zu „Sonstiges Kraftfahrzeug Wohnmobil“, zieht das häufig finanzielle Vorteile bei der Kfz-Steuer und dem Versicherungstarif nach sich.

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EU-Richtlinien erschweren die Arbeit
Das Projekt „Reisemobil-Ausbau“ ist inzwischen zu einem schwierigen Unterfangen geworden. So fordert die StVZO nur Schlaf- und Sitzgelegenheiten sowie Tisch und Raum für Gepäck. Doch bisher hatten die Prüfdienste unterschiedliche Auffassungen, wie ein „Sonder-KFZ Wohnmobil“ ausgestattet sein muss. So mussten – bis auf einen Tisch – alle Möbelteile fest mit der Karosserie verbunden sein. Und selbst dabei durften keine Flügelmuttern oder Sterngriffe verwendet werden, weil für den Wieder-Ausbau die Zuhilfenahme von Werkzeug vorgeschrieben ist.
Bei allen Regelungen genießt das Thema Sicherheit oberste Priorität. So wird bei den Prüforganisationen darauf geachtet, dass Türen und Klappen während der Fahrt geschlossen bleiben. Auch scharfe Kanten haben beim Selbstausbau an den Möbeln nichts zu suchen. Im Küchenbereich muss ein Kochfeld fest eingebaut sein, wobei hier die Meinungen der einzelnen Institute bisher auseinander gingen. Akzeptierte der TÜV Nord noch den Spirituskocher, kamen für den TÜV Rheinland und die DEKRA nur fest eingebaute Kochfelder infrage. Diese unterschiedlichen Auffassungen zum rechtssicheren Ausbau zu einem Wohnmobil haben nun ein Ende: mit dem „VdTÜV Merkblatt 740“.
Technische Voraussetzungen für die Zulassung als Wohnmobil
Mit der vollständigen Überarbeitung des „TÜV-Verband-Merkblatts Fahrzeug und Mobilität, Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug − Wohnmobil, FZMO 0740:2022-01-19, Ersatz für Ausgabe 2019-08-30“, siehe hier, zum Ende des vergangenen Jahres haben sich die Prüforganisationen auf ein einheitliches Vorschriftenwerk geeinigt. In Zukunft dürfte es also nicht mehr zu einer unterschiedlichen Bewertung von Bauvorschriften bei Gutachten zwischen dem TÜV Süd oder TÜV Nord, dem TÜV Rheinland oder der DEKRA kommen. Mit dem aktualisierten Merkblatt reagiert der Verband u. a. auf neue EU-Vorschriften. Das aktualisierte Standardwerk enthält nun alle relevanten Bereiche rund um den Bau und Umbau von Wohnmobilen.
Allgemeines zu Fahrzeug und Aufbauart
Wohnmobile verstehen sich gemäß der EU-Verordnung 2018/858 als Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung (SA). So musst du Platz für die Unterbringung von Personen schaffen und der Innenbereich muss Sitze und Tische sowie Sitze, die zu Schlafgelegenheiten geändert werden können, aufweisen. Außerdem musst du eine Kochmöglichkeit schaffen und Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen. Diese Ausrüstungsgegenstände musst du, außer dem Tisch, im Wohnbereich fest anbringen.
Auf- und Ablastung
Für Auflastungen ohne technische Änderungen ist die AKE-Arbeitsanweisung §19 (3) StVZO „Auf- und Ablastung“ heranzuziehen. Bei Auflastungen mit technischen Änderungen, z. B. die Verwendung eines Zusatzfedersystems, ist die Vorlage eines Teilegutachtens bzw. einer Teile-ABE erforderlich. Ablastungen sind ohne technische Änderungen des Fahrzeugs möglich.
Für eine Auflastung spricht, dass du mehr zuladen kannst, um nicht bei jedem Gepäckstück akribisch prüfen musst, ob es gewichtsmäßig nicht zur Überladung deines Fahrzeugs führt. Gegen eine Auflastung spricht, dass damit eine erhöhte KFZ-Steuer und höhere Maut- sowie Fährkosten einhergehen können.
Eine Ablastung empfiehlt sich vor allem, wenn du nur den Führerschein Klasse B hast, mit dem du bis zu 3,5 Tonnen zulässiges Fahrzeuggewicht fahren darfst. Außerdem umgehst du damit so manches Tempolimit auf deutschen Autobahnen und profitierst von geringeren Mautkosten im Ausland.
▶▶ Tipp: Beim Ausbau des Wohnmobils solltest du grundsätzlich auf eine möglichst gleichmäßige Gewichtsverteilung der Einbau- und Ausrüstungsgegenstände achten.

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Wohnaufbau
Festigkeit des Wohnaufbaus
Die Festigkeit des Aufbaus liegt in der Verantwortung desjenigen, der das Fahrzeug vervollständigt, bzw. aufbaut. Hat der Sachverständige Grund zur Annahme dass der Aufbau nicht entsprechend § 30 StVZO oder Art. 13 der Verordnung (EU) 2018/858 ausgeführt ist, musst du entsprechende Festigkeitsnachweise vorlegen. Bei geringfügigen Änderungen am Aufbau, wie z. B. Einbau von Dachluken und Fenstern oder Änderungen an nichttragenden Verkleidungsblechen, ist in der Regel kein Festigkeitsnachweis erforderlich.
Erhebliche Änderungen am Fahrzeugaufbau und Eingriffe in die tragende Struktur wie z. B. die Herausnahme von Trennwänden, Durchtrennen von Holmen, Streben, Knotenblechen usw. sowie der Einbau von Hubdächern, Hochdächern, Türen usw. bedürfen einer Herstellerfreigabe.
Für Außenteile des Aufbaus solltest du vorzugsweise schwer entflammbare und splittersichere Werkstoffe verwenden.
Trennung zwischen Fahrgastraum und Wohnabteil
Sind der Fahrzeugführer und das Wohnabteil räumlich voneinander getrennt (z. B. durch eine Trennwand), sind die Sitzplätze für die Nutzung während der Fahrt im Wohnbereich nicht zulässig. Nur, wenn du eine direkte akustische Verständigungsmöglichkeit z.B. ein Fenster schaffst, durch das man vom Wohnteil mit dem Fahrzeugführer kommunizieren kann, wird das akzeptiert.
Einstiege
Alle Einstiege müssen sich gefahrlos benutzen lassen. Hast du vor, für das Wohnteil eine separate Einstiegstür zu schaffen, solltest du diese auf der rechten, also der dem Verkehr abgewandten Fahrzeugseite einplanen.
Bei mehreren Trittstufen darf die untere nicht höher als 650 mm über der Fahrbahn liegen. Alle Trittstufen, -mulden oder -sprossen musst du gleitsicher ausrüsten. Eine automatisch einklappbare oder einziehbare Trittstufe muss mit einer optischen oder akustischen Anzeige für den Fahrzeugführer verbunden sein – oder eine Automatik sorgt bei Motorstart oder dem Schließen der Türe dafür, dass sie sich einzieht.
Fluchtwege
Generell solltest du beim Ausbau dafür Sorge tragen, dass es den Insassen möglich ist, das Fahrzeug bzw. den Wohnbereich gefahrlos zu verlassen. Deshalb ist der Wohnraum mit einer Fluchtmöglichkeit zu versehen, der einen direkten Zugang zur Außenseite des Wohnmobils gewährleistet.
Achte beim Einbau von Fenstern und Dachluken, die als Notausstieg dienen, darauf, dass sie eine Größe von min. 0,25 qm aufweisen, wobei keine Seitenlänge kleiner als 450 mm sein darf.
Beim Kauf der Fenster des Wohnmobils solltest du auf den jeweiligen Verwendungszweck (Genehmigung durch nationale Prüfzeichen und EU- oder UN-Regelungen) achten.
Ausstattung des Wohnteils
Grundsätzlich gilt bei der Innenausstattung, dass (gemäß der Un-Regelung Nr. 21) bei einem Unfall die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten wird. So ist es besonders wichtig, dass du beim Ausbau auf formschlüssige Verriegelungen von Schranktüren, Schubladen usw. achtest. So haben auch scharfkantige Teile in dem Bereich der genehmigten Sitzplätze nichts zu suchen.
Belüftung, um die Sicherheit zu gewährleisten
Nach DIN EN 721 ist im Innenraum des Wohnmobils auf Sicherheitslüftungen zu achten. Diese sorgen für eine von Fenstern und Türen unabhängige Zu- und Abluft. Mit diesen Lüftungen sorgst du in deinem Reisemobil dafür, dass die Luft für die Benutzer erneuert wird, die Geräte mit Verbrennungsluft versorgt und die Emissionen von abzugslosen Geräten entsorgt werden.
Dabei dürfen sie beim Einbau weder von Stoffdekorationen und Vorhängen noch Schränken unwirksam gemacht werden. Darüber hinaus müssen die Lüfter durch ein Gitter geschützt sein, um sie problemlos reinigen zu können.
Wenn du einen Gasherd oder eine -heizung verbaust, die keinen geschlossenen Verbrennungskreislauf hat, gelten folgende Mindestmaße für die Sicherheitslüftungsöffnungen:
Gesamtgrundfläche | Mindestsicherheitslüftung oberer Bereich (Dachabzugsöffnungen) | Mindestsicherheitslüftung unterer Bereich |
bis 5 m² | 75 cm² | 10 cm² |
5 bis 10 m² | 100 cm² | 15 cm² |
10 bis 15 m² | 125 cm² | 20 cm² |
15 bis 20 m² | 150 cm² | 30 cm² |
mehr als 20 m² | 200 cm² | 50 cm² |
Wenn Geräte mit geschlossenem Verbrennungskreislauf verbaut werden sollen, gelten folgende Mindestmaße:
Gesamtgrundfläche | Mindestsicherheitslüftung oberer Bereich (Dachabzugsöffnungen) | Mindestsicherheitslüftung unterer Bereich |
bis 10 m² | 15 cm² (Dachabzug) | 5 cm² |
5 bis 10 m² | 30 cm² (sonstiger oberer Bereich) | 10 cm² |
über 10 m² | 75 cm² (Dachabzug) | 10 cm² |
150 cm² (sonstiger oberer Berreich) | ||
Achte beim Einbau deiner Sicherheitslüftungseinrichtungen darauf, dass sie höchstens 100 mm über dem Innenboden liegen dürfen.
Verwendest du Dachluken aus dem Fachhandel, die Belüftungseinrichtungen bieten, kannst du aber getrost auf weitere Dachabzugsöffnungen verzichten.
Stand- und Zusatzheizungen
Der von dir beabsichtigte Einbau einer Heizung ist nach § 22 a StVZO bzw. 2001/56/EG oder UN-Regelung Nr. 122) genehmigungspflichtig. Bei der TÜV-Abnahme deines Fahrzeugs wird der vorschriftsmäßige Einbau überprüft. Außerdem ist bei Heizungen, die mit Flüssiggas betrieben werden, bei der Erstuntersuchung die Vorlage einer Sachkundigen-Prüfbescheinigung erforderlich!
Die Sitzplätze in deinem Wohnmobil
Auch für die Sitze, die du beim Eigenbau deines Wohnmobils vorgesehen hast, gelten bestimmte Regeln: So müssen diese dem § 35 a StVZO in Verbindung mit der UN-Regelung Nr. 17 entsprechen. Außerdem sind seit dem 1.9.2021 für alle Sitze, die während der Fahrt verwendet werden Gurtwarner vorgeschrieben. So unterliegen auch alle Sitze und -konsolen den Anforderungen der UN-Regelung Nr. 14 (wie z.B. die Befestigung am Fahrzeug).
▶▶ Tipp: An allen Sitzen, die während der Fahrt nicht verwendet werden, musst du Hinweisaufkleber mit der Warnung: „Sitz während der Fahrt nicht benutzen“ anbringen.
Die Kochmöglichkeit in deinem Wohnmobil
Jede Kochmöglichkeit, ob gas-, spiritus-, diesel- oder elektrisch betrieben, muss fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Dabei musst du nach DIN EN 1645-1, 1646-1 und 1647 bei Kochstellen mit offener Flamme auf einen Mindestabstand zu brennbaren Gegenständen von 200 mm achten. Wenn du einen Hitzeschutz anbringst, darf dieser klappbar, aber nicht ohne Werkzeug demontierbar sein. Zu Vorhängen und anderen beweglichen Einrichtungsgegenständen muss der Abstand 900 mm betragen. Solltest du deine Kochstelle auszieh- oder klappbar planen, achte darauf, dass diese arretierbar ist.

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Gasbetriebene Kochstellen
Alle Geräte und Teile einer Flüssiggasanlage müssen den Anforderungen der DIN EN 1949:2011 entsprechen. Darin gilt grundsätzlich, dass:
- Koch- und Backgeräte für die Nutzung in geschlossenen Räumen geeignet sein müssen,
- eine Zündsicherung brauchen
- und die Gasversorgung fest installiert und absperrbar gestaltet sein muss.
Außerdem musst du ein zusätzliches, leicht zugängliches Absperrventil in der Nähe der Gasversorgung einbauen, das über eine automatische Sicherung wie einen Gasströmungswächter, eine Schlauchbruchsicherung sowie einen Crash-Sensor verfügt, oder während der Fahrt generell geschlossen gehalten werden muss.
Die Gasflasche oder der -tank muss in einem gasdicht abgeschlossenen, separaten Abteil verbaut sein. Hierfür musst du dich nach den Forderungen der UN-Regelung Nr. 67.01, bzw. dem Arbeitsblatt des DVGW-Merkblatt G 607 richten, das den Einbau, die Verrohrung und die Sicherheitseinrichtungen vorschreibt.
Darüber hinaus ist für den ordnungsgemäßen Einbau der gesamten Anlage ein Nachweis nach DIN EN 1949:2011 erforderlich.
▶▶ Tipp: Beim Kauf deines Kochers, der in der Regel mit Gas betrieben wird, muss der dem Gerät beiliegende Warnhinweis (Lüftung während des Betriebs) sichtbar angebracht werden.
Gasgeräte
Wenn du vorhast, dir einen Gaskartuschenkocher in die Küche einzubauen, musst du daran denken, dass dieser einerseits fest mit dem Wohnbereich verbaut sein muss, andererseits aber nur in ausgezogenem oder ausklappbaren Zustand, bzw. bei geöffneter Fahrzeugtür betrieben werden darf. Außerdem können nur Kocher eingesetzt werden, die mit einem Sicherheitsventil ausgestattet sind. Während der späteren Fahrt muss die Kartusche entfernt und nach Herstellerangaben sicher aufbewahrt werden.
Spiritusbetriebene Kochstellen
Solltest du den Einsatz eines Spirituskochers in Erwägung ziehen, so bedarf dieser keiner gesonderten Prüfung. Er muss lediglich nach der Einbau- und Betriebsanleitung des Herstellers verbaut sein. Bedenke aber bei deinen Überlegungen die Geruchsbelästigung und die Nachteile beim Auffüllvorgang.
Dieselbetriebene Kochstellen
Ebenfalls keiner gesonderten Abnahme bedürfen dieselbetriebene Kochstellen. Hier ist beim Einbau jedoch zu beachten, dass die Abgasführung und die Abstände zu anderen Einbauten nach der Einbau- und Betriebsanleitung des Herstellers sowie dem § 46 StVZO erfolgen müssen.
Flüssiggasanlagen für Freizeit- und Wohnzwecke
Generell müssen Flüssiggasanlagen im Wohnmobil der DIN EN 1949:2011 entsprechen, um bei der späteren Abnahme zu bestehen. Allgemein bestehen Flüssiggasanlagen aus einer Gasflasche oder einem -tank in Verbindung mit Gasschlauch, Gashahn und Verrohrung sowie der gasbetriebenen Geräte.
Elektrische Installation
Was wäre ein Wohnmobil ohne Elektrik, mit dem man das Fahrzeug auf dem Stellplatz mit Landstrom versorgen kann. Die Minimalausrüstung umfasst bei einer 230 V Außenversorgung: Eine CEE-Eingangssteckdose, einen FI-Schutzschalter, die Absicherung der 12 Volt-Stromkreise sowie ein Trennrelais zu Bordbatterie und anderen 12 Volt-Verbrauchern.
Bei der Installation musst du dich nach den aktuellen VDE-Vorschrift DIN VDE 0100-721 richten. Darin geht es vor allem um die Auslegung und Verlegung von Kabeln, dem Schutz vor elektrischem Schlag, dem Überstromschutz usw.
Da die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften keinen Bezug auf die Einhaltung der VDE-Vorgaben nehmen, kann bei der späteren Begutachtung des Fahrzeugs aber die Behebung augenscheinlicher Mängel bei „eindeutig unzureichender Elektroinstallation“ gefordert werden.
Denke bei der Elektroinstallation vor allem daran, dreiadrige Kupferleitungen in einer Stärke von 1,5 mm zu verwenden. Vor allem muss auch der gelb/grüne Schutzleiter mit den metallischen Teilen der Karosserie verbunden sein. Hierfür gelten die Regeln IEC 60364-7-721:2017 oder die DIN VDE 0100-721:2019-10. Abgesichert werden muss die Anlage mit einem FI/LS-Schutzschalter. Außerdem ist beim Einbau eine spezielle IP 44-Einspeisesteckdose (nach DIN EN 60309-2:2018-04) zu verwenden, die mit einem Deckel oder einer Klappe versehen ist.
Sobald das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, muss für die fest eingebauten elektrischen und elektronischen Geräte der Nachweis über die elektromagnetische Verträglichkeit nach der Richtlinie 72/245 bzw. UN-Regelung Nr. 10 erbracht werden. Das gilt vor allem für Kompressorkühlschränke und -boxen, Ladegeräte, Spannungswandler, Wechselrichter und Regler von Solaranlagen. Ebenso gilt für alle Wohnmobile mit einer Erstzulassung ab dem 1.10.2002, dass für Klimaanlagen, Ventilatoren, Fernseher und Radio sowie Batteriemanagementsysteme dieser Nachweis ebenfalls zu erbringen ist.

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Auf- und Anbauteile im Wohnmobil
Beim Einbau von Solar- und Satellitenanlagen musst du die Masse wegen der Dachlast beachten, außerdem müssen die Anlagen sicher installiert werden und prinzipiell für den Fahrzeuganbau geeignet sein. Die veränderte Fahrzeughöhe ergibt sich aus der Fahrstellung der Anlage.
Beim Anbau von Markisen musst du dich nach den Herstellervorgaben richten und sobald die Markise unter einer Höhe von 2 Metern angebracht wird, müssen die Außenkanten der UN-Regelung Nr. 26 und § 30c StVZO entsprechen.
Bei Hecktragesystemen, die du an deinem Wohnmobil anbringen möchtest, musst du dich nach den Aufbaurichtlinien des Fahrzeugherstellers richten. Vor allem die Tragfähigkeit mit der minimalen Vorderachslast (wegen der Lenkbarkeit) und die Hinterachslast spielen dabei eine entscheidende Rolle. Auch ist es besonders wichtig, dass das Trägersystem so konstruiert ist, dass es den im verkehrsüblichen Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhält und es darf nicht über die seitliche Begrenzung des Fahrzeugs hinausragen. Darüber hinaus muss der Träger mit der zulässigen Tragfähigkeit beschriftet sein und darf weder Leuchten noch Kennzeichen verdecken.
Die Behandlung von Sonderfällen
Solltest du eine Wohneinrichtung planen, die herausnehmbar ist oder den Bau oder die Installation eines Wechselaufbaus planen, bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten. In diesen Fällen kann in Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) auf den Zustand hingewiesen werden – eine Beschreibung als Wohnmobil ist jedoch nicht möglich, da die geforderte Mindestausstattung für ein Wohnmobil nicht fest verbaut ist. In all diesen Fällen gelten sämtliche Vorschriften des Basisfahrzeugs, vor allem im Hinblick auf Besteuerung, benötigte Fahrerlaubnisklasse, Sonn- und Feiertagsfahrverbote, HU-Fristen etc.
Wohnkabinen (z.B. LKW-Fahrgestell mit darauf befestigtem Aufbau) müssen selbsttragend sein und für die Verbindung zwischen Fahrzeug und „Container“ kommt die DGUV 70 „Fahrzeuge“ zum Tragen. Vor allem, wenn in der Wohnkabine Sitzplätze für den Fahrbetrieb geschaffen werden, gelten hohe Anforderungen an die Befestigung.
Als Oldtimer nach § 23 StVZO können nur Fahrzeuge eingestuft werden, die anfänglich bereits als Wohnmobil zugelassen waren, bzw. vor mehr als 30 Jahren zeitgenössisch ausgerüstet worden sind.
Welche Vor- oder Nachteile hat die Wohnmobil-Zulassung?
Wie schon eingangs erwähnt, verliert dein Fahrzeug bei einer Umrüstung seine Betriebserlaubnis und damit den Versicherungsschutz.
Die Haftpflichtversicherung ist für Wohnmobile günstiger als für LKW. Eine Kaskoversicherung die dich in einem Schadenfall absichert, kannst du nur mit einer korrekten Wohnmobil-Zulassung beantragen. Auch bei der KFZ-Steuer kannst du bares Geld sparen, da die jährliche Abgabe sich nach der Schadstoffklasse des Campers in Kombination mit dem Gesamtgewicht richtet und somit gegenüber einer LKW-Zulassung in der Regel günstiger ist.

Foto: (c) Depositphotos / Tadeas
Fazit
Bevor du dich an das Projekt Wohnmobil im DIY-Verfahren wagst, solltest du dich über die einschlägigen Regelungen informieren. So ersparst du dir nicht nur Sorgen und Ärger bei der Begutachtung. Du sparst vor allem auch Zeit, da du dich gleich bei der Arbeit auf wichtige Details konzentrieren kannst, um dein neues Wohnmobil rechtskonform und sicher auf die Straße zu bringen. In jedem Fall sei dir geraten, noch vor Projektbeginn deine Planungen mit einem Prüfingenieur oder Sachverständigen zu besprechen.
FAQs – häufige Fragen und Antworten rund um die Wohnmobil-Zulassung
Warum kann es sinnvoll sein, einen Pkw oder Transporter als Wohnmobil zuzulassen?

Die Änderung der Fahrzeugklasse (in Deutschland zu „Sonstiges Kraftfahrzeug Wohnmobil“) kann eine günstigere Kfz-Steuer und einen günstigeren Versicherungstarif mit sich bringen.
Wer entscheidet, ob mein Fahrzeug als Wohnmobil zugelassen werden kann?

Nach dem Umbau zum Wohnmobil muss vor der Zulassung eines Fahrzeugs ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur beispielsweise in einer TÜV-, GÜS-, oder DEKRA-Niederlassung, ein Gutachten erstellen. Auf dieser Basis erhält das Fahrzeug eine neue Betriebserlaubnis als Wohnmobil.
Es empfiehlt sich, bereits rechtzeitig vor dem geplanten Umbau Kontakt zum späteren Prüfer aufzunehmen und dich umfassend beraten zu lassen. Das spart Stress im Nachhinein.
Muss der Fahrzeughersteller einem Umbau zum Wohnmobil zustimmen?

Jein. Grundsätzlich kannst du den Ausbau eines Pkw oder Transporters zum Camper ohne die Genehmigung des Herstellers durchführen. Allerdings bedürfen erhebliche Änderungen am Fahrzeugaufbau sowie Eingriffe in die tragende Struktur (wie z. B. die Herausnahme von Trennwänden, Durchtrennen von Holmen, Streben, Knotenblechen usw.) oder der Einbau von Hubdächern, Hochdächern, Türen usw. einer Herstellerfreigabe.
Was sind die Mindestanforderungen an ein als Wohnmobil zugelassenes Fahrzeug?

Die Mindestausstattung eines Wohnmobils umfasst laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einen Tisch, Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten, eine Kochmöglichkeit sowie Einrichtungen zur Unterbringung des Gepäcks und anderer loser Gegenstände während der Fahrt.
Mit Ausnahme des Tisches sollen alle diese Ausstattungsdetails im Wohnbereich des Fahrzeugs fest verbaut sein. Dabei gelten klappbare, absenkbare, drehbare oder verschiebbare Teile als fest am Fahrzeug montiert.
Was muss ich beim Einbau von Gasgeräten beachten?

Die Installation einer Gasanlage muss unbedingt fachgerecht durchgeführt werden, da sonst ein hohes Sicherheitsrisiko besteht. Solltest du hier keine Kompetenzen haben, suche dafür bitte eine gute Werkstatt auf.
Was du jedoch vorbereiten kannst, ist das Thema Belüftung: Wenn du einen Gasherd oder eine -heizung verbaust, gelten je nach Gesamtgrundfläche und Verbrennungskreislauf (offen oder geschlossen) unterschiedliche Mindestmaße für die Belüftungsöffnungen (Zwangsbelüftung) am Boden und an der Decke des Fahrzeugs.
Die genauen Abmessungen kannst du der Tabelle im Text (unter „Belüftung„) entnehmen.
Welche Regeln gelten für Sitze und Personentransport in einem Wohnmobil?

In diesem Punkt ist große Vorsicht geboten – denn nicht alles, was z.B. auf Messen als Sitzplätze „mit TÜV-Zertifizierung“ angeboten wird, ist auch tatsächlich für den Personentransport zugelassen!
Eingetragene Sitze müssen unter anderem in puncto Ausrichtung, Verankerung, Beschaffenheit von Kopfstützen und Rückenlehnen sowie ihrer Widerstandsfähigkeit diversen Gesetzen und Richtlinien entsprechen (§ 35 a StVZO, UN-Regelung Nr. 17, UN-Regelung Nr. 14).
Außerdem sind seit dem 1.9.2021 für alle Sitze, die während der Fahrt verwendet werden, Gurtwarner vorgeschrieben.
Titelbild: (c) Depositphotos / romieg

Den Umstieg auf den Endlostrip hat er noch nicht geschafft. Aber er ist unterwegs, wann immer es seine Zeit und der Geldbeutel erlauben.
Lieblingspot: Französische Atlantikküste von Nord nach Süd – und retour.
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