Überspringen zu Hauptinhalt
Ein Trabi als Zugfahrzeug fuer Wohnwagen

Ratgeber: So findest du das passende Zugfahrzeug für deinen Wohnwagen

Du spielst mit dem Gedanken, dir einen Wohnwagen zuzulegen und die Begriffe Achslast, Radstand oder Stützlast sind böhmische Dörfer für dich? Oder fährst du bereits ein Gespann und möchtest dir ein anderes Zugfahrzeug zulegen? Ich verrate dir, wie du durch das Zusammenspiel von Motorleistung, Stütz- und Anhängelast das passende Gespann zusammenstellst.

Das Zugfahrzeug

Der Motor

Wer jemals in einer alten Karre mit 75 PS einen Anhänger durchs deutsche Mittelgebirge gezogen hat, der weiß, dass das keinen Spaß macht. Es kann sogar aufgrund der trägen Beschleunigung gefährlich sein, sich so auf die Autobahn bzw. Straße zu wagen.

Anders als vielleicht sonst im Leben, gilt deshalb bei der Motorisierung „mehr ist mehr“. Allerdings ist Leistung nicht das einzige Kriterium. Denn: um die Motorleistung für den PKW samt Anhänger auf die Straße zu bringen, braucht es auch das richtige Drehmoment. Das Drehmoment (gemessen in Newtonmeter Nm) ist dafür verantwortlich, wie stark eine Kraft auf einen drehbar gelagerten Körper wirkt. Einfacher gesagt ist das Drehmoment ausschlaggebend für die Schubkraft des Motors. Hier punkten vor allem Dieselmotoren – nicht umsonst sind gerade landwirtschaftliche Zugmaschinen wie Traktoren damit ausgerüstet. Benzinmotoren können das auch, benötigen aber für eine ähnliche Leistung mehr PS und damit mehr Kraftstoff.

▶▶ Eine Faustformel lautet: Teilt man das Gespanngewicht (Gewicht Zugfahrzeug plus Gewicht Anhänger) durch die PS des Zugfahrzeuges, dann sollte das Ergebnis nicht mehr als 37 kg/PS betragen.

Beispiel: Eine kleinere Limousine mit 1.600 kg Eigenwicht und 90 PS soll einen Caravan mit 1.200 kg ziehen. Klappt das? Schauen wir uns die Rechnung einmal an: (1.600 + 1.200) : 90 = 31,11 < 37 kg/PS

Die Rechnung zeigt, dass unser Beispielgespann grundsätzlich zueinander passen würde. Diese Rechnung kannst du jetzt natürlich immer wieder einzeln durchführen. Es gibt aber auch Rechner im Internet, wo du direkt nach Automarken und Wohnwagenmodellen filtern kannst. Einen findest du zum Beispiel hier.

Getriebe und Antrieb

Auch das Getriebe spielt eine nicht unerhebliche Rolle bei der Wahl des Zugfahrzeugs. Oft wird für das Gespannfahren ein Automatik-Getriebe empfohlen und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich es wirklich sehr komfortabel finde – vor allem bei Anfahrten am Berg, beim Auffahren auf die Autobahn oder auch einfach bei Stadtfahrten!

Es stellt sich auch noch die Frage, welcher Antrieb der beste ist. Heck- oder Frontantrieb oder Allrad? Fangen wir von hinten an: Am ungeeignetsten ist der Frontantrieb, weil durch die Stützlast des Anhängers die Kraft nicht mehr richtig auf die Vorderachse wirken kann. Der Heckantrieb ist da schon besser, kann aber im Winter bei glatten Straßen sehr unangenehm sein, wenn das Heck schiebt und die Front „ausbricht“. Die beste Wahl ist daher tatsächlich ein Allradantrieb, auch „Four Wheel“ oder „4×4“ genannt, der die Kraft gleichermaßen auf alle vier Räder verteilt. Wer jetzt direkt an SUV und Geländewagen denkt, liegt nicht ganz falsch. Allerdings hat heute fast jeder Hersteller auch Allradlimousinen im Angebot. Auch die meisten Vans wie z.B. der SEAT Alhambra, der Ford Galaxy oder der VW Sharan gibt es mit der Allradtechnik ausgestattet.

Radstand

Motorleistung: check! Antrieb: check! Doch was ist mit dem Radstand? Auch der ist nicht unwichtig, denn je weiter Vorder- und Hinterachse auseinander liegen, desto sicherer liegt das ganze Gespann auf der Straße. Auch das spricht gegen kompakte Kleinwagen und für große Limousinen, Vans, Kombis oder SUV.

Gewicht

Wenn du bis hierhin gelesen hast, dann ist eigentlich klar und logisch, was für das Gewicht des Zugfahrzeugs gelten muss? Genau: Es muss natürlich in Relation zum Anhänger stehen und ergibt sich eigentlich von ganz alleine, denn einen leichten Kombi mit Allradantrieb und viel PS suchst du meines Wissen nach in der Automobillandschaft vergebens.

Fazit an dieser Stelle: Je größer und schwerer der Anhänger, desto mehr PS, Gewicht und Drehmoment braucht das Zugfahrzeug.

Foto: (c) hansbenn/pixabay.com

Anhängelast, Stützlast und zulässiges Gesamtgewicht

Doch wie hoch darf das Gewicht des Anhängers eigentlich sein? Wo findest du das zulässige Gesamtgewicht? Wie sieht es aus, wenn im Zugfahrzeug mehrere Mitfahrer sitzen?

Erst einmal geben die Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs Aufschluss darüber, welchen Anhänger es ziehen darf:

  • Unter Position O.1 bzw. 28 (alter Fahrzeugschein) findest du die für dieses Fahrzeug zugelassene Anhängerlast, auch Zuglast genannt. Hier steht, welchen GEBREMSTEN Anhänger das Fahrzeug ziehen darf. Gebremste Anhänger sind Wohnwagen mit eigener Auflaufbremse.
  • Unter Punkt 29 bzw. O.1 findest du die Angaben für UNGEBREMSTE Anhänger.

▶▶ Wichtig: Die Werte in den Fahrzeugpapieren beziehen sich normalerweise auf eine Steigung von max. 12 Prozent. In manchen Fällen sind auch höhere Werte bei 8 bzw. 10 Prozent Steigung angegeben. Heißt: Diese Steigung darf mit der angegebenen Anhängelast maximal befahren werden. Ist die Strecke steiler, musst du gegebenenfalls einen Umweg in Kauf nehmen.

Beispiel:
Nehmen wir an, dein Auto darf laut Papieren 1.400 kg gebremst ziehen.

  • Der Wohnwagen hat ein Leergewicht von 1.100 kg*
    Das heißt, du darfst ihn leer auf jeden Fall ziehen.
  • Sein zulässiges Gesamtgewicht beträgt 2.000 kg.
    Dieses darfst du nicht komplett ausnutzen, da du sonst 600 kg mehr als die erlaubten 1.400 kg ziehen würdest. Somit bleiben dir fürs Beladen 300 kg.

*das Leergewicht ist das Gewicht des Anhängers mit Einbauten aber OHNE Beladung und OHNE Befüllung des Wassertanks.

Zulässige Anhängelast – Anhängerleergewicht = zulässige Zuladung des Anhängers

Oder mit Zahlen 1.400 kg – 1.100 kg = 300 kg

So weit so gut. Wichtig ist aber auch noch dein Führerschein. 1999 wurden mit Umstellung der Klasseneinteilung auch Anhängerführerscheine eingeführt. Die Klasse B (alte 3) berechtigt zum Fahren mit einem Anhänger bis 750 kg bzw. auch darüber, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht mehr als 3.500 kg beträgt. Für schwerere Anhänger brauchst du dann die Führerscheinerweiterung B96 oder die Klasse BE.

Hier findest du weitere Infos und Tipps zum Führerschein für Wohnwagen und Gespanne.

An dieser Stelle noch ein wichtiger Hinweis: Wenn du mit einem überladenen Gespann erwischt wirst, musst du – je nach Prozent/Überladung – mit empfindlichen Strafen rechnen!

Weiterführende Links

Wirf doch mal einen Blick in unser Camperstyle-Lexikon. Hier findest du weitere Infos zu den Themen

Der ADAC hat außerdem 2017 Zugwagen getestet. Das Ergebnis findest du hier.

Und noch ein Link zum ADAC: Hier findest du eine Datenbank mit Neu- und Gebrauchtwagenmodellen aller Marken und kannst durch die entsprechenden Filtereinstellungen dein Wunschfahrzeugmodell finden.

Fazit

Eine Reise mit einem Caravan stellt an das Zugfahrzeug besondere Anforderungen. Motorleistung, Getriebe und Gewicht müssen gut zusammenpassen. Deshalb rate ich dir, dich vor dem Kauf mit dem Thema gut vertraut zu machen und dich auch beim Autohändler deines Vertrauens beraten zu lassen. Schließlich soll der Urlaub mit dem Wohnwagen vor allem eins: Spaß machen!

Titelbild: (c) maja7777 /pixabay.com 

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Hallo Zusammen,

    ich bin gerade über eure Seite gestolpert und möchte gerne nochmal den Beitrag von Jan aufgreifen zum Thema Führerschein.
    Das von Jan geschriebene würde bei einer 100er Zulassung ausschlaggebend sein und zum erlöschen der Zulassung führen.

    Mich macht an eurem Beispiel aber etwas anderes stutzig. Und zwar zählen bei den Gewichten doch jeweils die zulässigen Gesamtgewichte von Auto und Wowa. Euer Beispiel sagt zGg Wowa : 2000kg ( Ich denke, dass damit der Wowa gemeint war oder?).
    Was jedoch nirgendwo erwähnt wird ist zGg Auto. Oder habe ich das irgendwo überlesen?
    Und ein Auto, was 1400 gebremst ziehen kann, wird vermutlich als zGg mehr haben, als 1500kg. Denn die dürfte es vollbepackt nur wiegen, um die 3,5t nicht zu übersteigen. Ansonsten wäre nämlich B96 oder BE von Nöten.

    MfG

    1. Lieber Phil, vielen Dank für deinen Hinweis, wir haben das Beispiel überarbeitet, es war tatsächlich missverständlich formuliert. Den B96 haben wir auch mit aufgenommen. Schön, wenn unsere Artikel so aufmerksam gelesen werden. Liebe Grüße Sandra

  2. Zum Thema Führerschein: Das Beispiel ist so falsch, da das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens das Leergewicht des Zugfahrzeugs überschreitet.

    Die Gespannkombination ist also NICHT zulässig, anders als im Beispiel zugesichert.

    Vielleicht solltet ihr das Beispiel anpassen.

    1. Hallo Jan, vielen Dank für dein Feedback zu unserem Artikel. Es haben drei Personen aus dem Team über den Artikel geschaut und keinen Fehler finden können. Kannst du etwas konkretisieren, wo genau der Fehler liegt. Und was der Fehler ist? Vielen Dank und viele Grüße Sandra

      1. Jan hat insofern Recht, als dass bis zur Novelle der FeV tatsächlich galt, dass der Führerschein der Klasse B dazu berechtigt, entweder
        – Gespanne zu fahren, die aus Zugfahrzeug und einem Anhänger mit zgG von kleiner gleich 750kg bestehen.

        oder

        – Gespanne zu fahren, wo das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes 3500 kg nicht überschreitet, sofern das zgG des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet.

        In der neuen FeV ist nun der Passus „sofern das ZgG des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet“ gestrichen, hier gab es zu viele Missverständnisse (wenngleich die Regelung natürlich seinen Sinn hatte.)

        Also: Es zählt nach jetzigem Rechtsstand also ausschließlich das Zuggesamtgewicht (max 3500kg) und das auch nur, wenn der Anhänger mehr als 750kg zgG hat.

        1. Lieber Flo, danke für deine Ausführungen. Ich denke, wir haben alle Recht. Gemäß §42 StVZO gilt ja generell, dass beim PKW die Anhängelast das zGg des PKWs nicht übersteigen darf (sowie -vereinfacht- bei SUVs das 1,5fache). Da dies dennoch geltendes Recht ist, haben wir es dort mit aufgenommen. Nicht, dass jemand deswegen belangt wird und sich auf uns bezieht, weil wir nur das Zuggesamtgewicht geschrieben haben. Liebe Grüße Sandra

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

An den Anfang scrollen