Du genießt die Freiheit des Campinglebens und verlässt dich auf deine Solaranlage für Strom abseits der Zivilisation. Doch was passiert, wenn ein Unwetter die Module beschädigt oder Vandalismus Spuren hinterlässt? In diesem Artikel erkläre ich dir gemeinsam mit unserem Versicherungsexperten Dieter Scheffler von der RMV, worauf du bei einem Schaden an der Solaranlage achten musst, welche Versicherung greift und wie du dich im Ernstfall richtig verhältst.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Versicherung ist zuständig?
- Gehört die Solaranlage zur Versicherungssumme?
- So dokumentierst du den Schaden richtig
- Meldung und Abwicklung des Schadens
- Was zahlt die Versicherung?
- Schäden vermeiden: So beugst du vor
- Sonderfall: Dauercamping
- Sonderfall: Nutzung durch Dritte
- Noch Fragen?
- Häufige Fragen (FAQ)
Welche Versicherung ist zuständig?
Grundsätzlich gilt: Bei Sturmschäden, Hagel oder Überschwemmung ist die Teilkaskoversicherung zuständig – vorausgesetzt, die Windstärke beträgt mindestens 8. Kommt es durch Vandalismus zu einem Schaden, brauchst du dagegen eine Vollkaskoversicherung.
Das sind die wichtigsten Punkte
- Wurden Solarpaneele durch Sturm abgerissen oder beschädigt, greift die Teilkasko – aber nur bei Windstärke 8 oder höher.
- Werden durch herabfallende oder gelöste Module andere Fahrzeugteile beschädigt, ist auch dieser Schaden über die Teilkasko des Fahrzeugs abgesichert.
- Bei geringerer Windstärke zahlt die Teilkasko nicht.
- Bei Blitzschlag muss geprüft werden, ob dies zu dem Schaden geführt hat. Ein möglicher Kurzschluss an der Verkabelung nach einem Blitzschlag wäre über die Teilkasko versichert. Checke hierzu deine Versicherungsbedingungen.
- Vandalismus fällt nur unter die Vollkasko. Hierbei muss nicht nachgewiesen werden, wer der Täter war.
Gehört die Solaranlage zur Versicherungssumme?
Beim Abschluss deiner Wohnmobil- oder Wohnwagenversicherung solltest du prüfen, ob die Solaranlage mitversichert ist. Gerade bei Nachrüstungen auf dem Dach oder mobilen Solarpanels wird das oft vergessen.
Wenn du beispielsweise eine Anlage für 1.500 Euro auf dein Fahrzeug montieren lässt, sollte dieser Betrag zur Gesamtversicherungssumme addiert werden. Nur dann ist sichergestellt, dass du im Schadenfall auch den vollen Wert ersetzt bekommst.
Solaranlage nachgerüstet? Unbedingt melden!
Du hast die Solaranlage nachträglich eingebaut oder erweitern lassen? Dann melde das unbedingt deiner Versicherung. Erst mit der schriftlichen Bestätigung ab einem bestimmten Datum gilt der Versicherungsschutz.

Tipp

Hebe Rechnungen und Montagebestätigungen gut auf. Sie sind im Schadenfall der wichtigste Nachweis für den Wert der Anlage!
So dokumentierst du den Schaden richtig
Kommt es zu einem Schaden, zählt jede Minute. Dokumentiere so schnell wie möglich alle Details:
- Fotografiere die Beschädigungen aus mehreren Perspektiven
- Halte das Wettergeschehen durch Screenshots oder Zeitungsausschnitte fest
- Sammle Aussagen von Zeug:innen auf dem Campingplatz
- Bitte Betreiber:innen des Platzes um eine schriftliche Bestätigung
Meldung und Abwicklung des Schadens
Melde den Schaden so schnell wie möglich bei deiner Versicherung, am besten innerhalb von drei Tagen. Bereite dazu folgende Informationen vor:
- Versicherungsnummer
- Schadenbeschreibung und Fotos
- Zeugenaussagen oder Bestätigungen
In vielen Fällen reicht ein Kostenvoranschlag oder Foto für die Einschätzung aus. Bei größeren Schäden kann ein Gutachter beauftragt werden.
Was zahlt die Versicherung?
Informiere dich vorab über die Selbstbeteiligung deiner Police. Je nach Vertrag wird im Schadenfall
- die Reparatur komplett übernommen,
- oder bei Totalschaden der Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Achte auch auf Regelungen für ältere oder mobile Solaranlagen. Diese müssen oft separat angegeben sein.
Schäden vermeiden: So beugst du vor
Solaranlagen sind zwar robust, aber nicht unverwundbar. Bei drohendem Unwetter solltest du:
- mobile Panels rechtzeitig abbauen und sicher verstauen
- feste Anlagen regelmäßig auf lockere Halterungen oder Kabelschäden prüfen
- die Wetterwarnungen im Blick behalten

Achtung

Triffst du keine Vorsichtsmaßnahmen trotz Unwetterwarnung, kann sich deine Versicherung auf „unterlassene Schadenminderung“ berufen und die Zahlung kürzen.
Sonderfall: Dauercamping
Wenn dein Wohnwagen samt Solaranlage dauerhaft an einem Ort steht, brauchst du möglicherweise eine spezielle Dauercamperversicherung. Frag bei deiner Gesellschaft nach, ob deine Situation abgedeckt ist.
Sonderfall: Nutzung durch Dritte
Lässt du Freunde oder Familie dein Fahrzeug nutzen, solltest du vorab klären, ob Fremdnutzung in der Versicherung enthalten ist. Entsteht ein Schaden durch unsachgemäßen Umgang (z. B. Herunterreißen eines Panels), greift die Kasko oft nicht.
Noch Fragen?
Du hast weitere Fragen zu diesem oder anderen Versicherungsthemen? Dann schick uns gerne eine Nachricht an rmv@camperstyle.de. Wir leiten deine Mail an unsere Experten bei der RMV weiter, die sich im Anschluss direkt mit dir in Verbindung setzen und deine Fragen beantworten.
Häufige Fragen (FAQ)
Zahlt die Teilkasko bei Hagelschaden an der Solaranlage?
Ja, sofern die Solaranlage mitversichert ist und die äußeren Umstände (z. B. Hagelstärke) dokumentiert sind.
Was tun, wenn ein Modul während der Fahrt abreißt?
Sofort stoppen, Unfallstelle sichern, Schaden dokumentieren und der Versicherung melden. Die Ursache (z. B. Montagefehler) spielt für die Regulierung eine Rolle.
Sind mobile Solarmodule automatisch mitversichert?
Nein, nicht automatisch – mobile Panels gelten oft als Zubehör und müssen separat in die Police aufgenommen werden.
Titelbild: © nostal6ie / Depositphotos.com