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Podcast. Wohnmobil privat vermieten: Welche Versicherungen brauche ich wirklich (und warum)?

In dieser Folge sprechen wir mit unserem Versicherungsexperten Dieter Scheffler von der RMV über die Chancen, Risiken und Absicherungen bei der privaten und gewerblichen Vermietung von Wohnmobilen oder Wohnwagen.

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Wir beleuchten unter anderem

  • die Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Vermietung, 
  • welche Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind, 
  • welche Zusatzversicherungen wie Veruntreuungs-, Fahrer- oder Rechtsschutzversicherung zusätzlichen Schutz bieten können.
  • was du bei Mieterauswahl und Übergabe beachten solltest,
  • die richtige Höhe der Kaution, 
  • verschiedene Zahlungsarten und mögliche Betrugsrisiken, 
  • wie Vermiet-Portale wie PaulCamper oder Yescapa dich bei der Abwicklung unterstützen können. 

Abgerundet wird die Folge durch persönliche Erfahrungswerte und Tipps von Dieter Scheffler, die er aus seiner langjährigen Praxis mitbringt.

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Das Transkript der Folge

Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt und kann daher kleine Unklarheiten oder Fehler enthalten. Es dient zum schnellen Nachschlagen der in der Episode besprochenen Themen. Anhand der Zeitstempel sind diese dann einfach im Podcast nachzuhören.

Music. Hallo und herzlich willkommen zu CamperStyle, deinem Camping-Podcast. Ich bin Nele und heute mal wieder ohne Sebastian am Start, dafür aber mit einem lieben alten Bekannten, nämlich Dieter Schäffler von der MV. Ihr kennt ihn sicherlich schon aus etlichen anderen Folgen zum Thema Versicherungen. Und wir hatten vor ein paar Wochen schon gemeinsam eine Folge aufgenommen, wo es um Versicherungen für Mietwohnmobile ging. Und da hatten wir das Ganze aus Mietersicht betrachtet. Heute schauen wir uns die Vermietersicht an. Also welche Versicherungen brauche ich, wenn ich ein Fahrzeug vermieten möchte? Herzlich willkommen, Dieter. Du bist ja hier im Studio schon fast zu Hause, aber stell dich doch trotzdem nochmal bitte ganz kurz den Leuten vor, die dich vielleicht noch nicht kennen. Ja, schon guten Morgen, Nele. Guten Morgen kann man ja sagen. Es ist immer noch so früh, dass man noch guten Morgen sagen kann. Hi. Ja, ich freue mich, dass ich heute mit dir nochmal über dieses Thema auch der privaten Vermietung sprechen kann und was man denn dann auch so benötigt oder vielleicht auch nicht benötigt und worauf man achten mag, wenn man privat vermietet. Ja, Dieter Schöffler, bin Geschäftsführer der AMV MMV. Mittlerweile, ich muss mal ein bisschen überlegen, 19 Jahre im Unternehmen. Ich habe bald das 20-Jährige hier und bin ein Stück weit auch verantwortlich, gerade auch für den Bereich der Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge, neben dem privaten Kundenbereich und versuche hier ein paar Tipps zu geben oder auch ein paar Hinweise zu geben, worauf man achten mag, wenn man gerade in den Bereich der privaten Vermietung einsteigen mag. Ich stelle dir mal eine etwas provokante Eingangsfrage. Würdest du dein privates Wohnmobil oder deinen privaten Wohnwagen vermieten? Ja, ist eine direkte Frage. Da gebe ich auch eine direkte Antwort drauf. Nein. Okay, das hatte ich jetzt nicht erwartet. Ich wollte jetzt gerade schön ausholen. Magst du es ein bisschen erläutern, warum nicht, was ich davon abhalten würde? Das ist aber jetzt auch meine persönliche Einstellung dazu und das mag daran liegen, dass man natürlich ein paar Erfahrungswerte hat, gerade in dem Bereich der Vermietung, selbst dann, wenn es gewerbliche Fahrzeuge sind, weil ich einfach aus meiner persönlichen Empfindung heraus einfach sagen kann, dass wenn ich mir was anschaffe, was einen gewissen Wert darstellt. Dann bin ich schon der Auffassung dass diese private Anschaffung ich nicht unbedingt zwingend an Personen weitergeben möchte die das für eine gewisse Zeit nutzen und worauf ich nicht zwingend darauf vertrauen kann dass das was ich an Personen weitergebe auch genauso wieder zurückbekomme wie ich es habe im Zweifel habe ich darauf gespart ich fühle mir einen Wunschtraum, möchte damit fahren und dann kriege ich dieses Teil zurück und dieses Teil ist dann beschädigt. Nicht nur vielleicht außen, sondern auch vielleicht innen. Und nicht jeder, dem ich das anvertraue, weiß ich 100 Prozent, ob er es auch so wiederbringt. Und die Verärgerung ist extrem groß und dann würde ich auch auf den finanziellen Vorteil, den ich erzielen kann, deutlich verzichten. Aber das ist meine persönliche Meinung. Da mag jeder eine andere Meinung zu haben. Es gibt auch Aussagen wie, okay, es steht eh nur die Hälfte der Zeit rum, also da kann ich es auch abgeben, verdiene ich ein bisschen Geld damit, klar, keine Frage. Aber vom Grunde her stecke ich nie drin, ob dieses Fahrzeug nicht doch dann verunfallt zurückkommt oder aber auch von innen nicht so behandelt wird, wie ich es tun würde, wenn ich etwas miete oder mir etwas leihe. Also es geht ja um die Vermietung, nicht um die Leihe. Vermietung ist ja entgeltlich und Leihen ist ja unentgeltlich. Also von daher, jetzt ein bisschen ausgeführt, aber die Frage, nein, ich will es nicht tun. Okay. Nichtsdestoweniger gibt es ja viele Leute, die das trotzdem tun. Ich kenne auch selber ein paar, die das sehr erfolgreich machen und mittlerweile auch von einer kleinen Privatvermietung mit einem Fahrzeug wirklich schon so ein Kleingewerbe haben mit vier, fünf Fahrzeugen, weil es bei denen eben ganz gut funktioniert. Und da würde ich jetzt auch gerne einsteigen, zunächst mal in die Unterscheidung zwischen einer privaten Vermietung und einer gewerblichen Vermietung. Welche Versicherungen brauche ich denn bei der privaten Vermietung unbedingt? Und im zweiten Schritt schauen wir dann, welche wären ratsam, aber sind vielleicht auch optional. Also im Prinzip ist es ja so, in dem Moment, wo ich mein Fahrzeug vermiete, sage ich es nur für einen kurzfristigen Zeitraum, muss dieses Fahrzeug ja einen besonderen Versicherungsschutz haben, weil der Verwendungszweck ein anderer ist. Es ist nicht die reine private Nutzung, sondern es ist die gewerbliche Nutzung. Jetzt stellt sich ja immer die Frage, ob dieses Fahrzeug als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug an- oder umgemeldet werden muss. Das macht man ein Stück weit auch davon abhängig, wie hoch die Nutzungsauslastung eines solchen Fahrzeugs ist. Und da sollte man sich halt immer mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzen, weil genau das würde ja zu dem Punkt führen, wenn ich das Fahrzeug auch als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug komplett das ganze Jahr zulassen muss, Obwohl ich jetzt vielleicht nur 10 Tage oder 14 Tage in die Vermietung gebe. Dann stelle ich die Frage, muss ich jetzt das Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zulassen? Zumal die Vorschriften bei einem Selbstfahrer-Vermietfahrzeug etwas anders sind. Das muss also meines Wissens jedes Jahr zum TÜV, während ein privat genutztes Fahrzeug eine längere Frist hat. Unabhängig davon. Und es muss als solches versichert werden als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug. Und das kann man dann punktuell. Und der Versicherer spricht dann immer pro Rata. Das heißt, pro Tag kann ich eine entsprechende Abrechnung machen. Es gibt Versicherungen, die dann diesen Versicherungsschutz für den Mieter beziehungsweise für den Vermieter als sogenanntes Selbstfahrer-Vermietfahrzeug anmieten. Das bedeutet, dass ja das Fahrzeug einen Versicherungsschutz hat für die privaten Fahrten, die ich als Vermieter tue. Dann Versicherungsschutz. Und in dem Zeitraum, wo ich es vermiete, also selber nicht nutze, der Verbindungstreck sich verändert, nämlich dann in die Vermietung geht, in die gewerbliche Vermietung, ich erziele ja Einnahmen, muss ich jetzt als Selbstfahrer Vermietfahrzeug versichern. Und dieser spezielle Versicherungsschutz wird dann im Prinzip über den noch vorhandenen privaten Versicherungsschutz drüber gestülpt. Sollte ein Schaden passieren, um das nochmal auszuführen, sollte ein Schaden passieren, wird immer der Versicherungsschutz, der für dieses Selbstwahrer-Famil-Fahrzeug über den privaten Versicherungsschutz drüber gestülpt wird, gezogen. Der private Versicherungsschutz heißt, die Selbstbeteiligung aus dem Privatversicherungsvertrag, die eventuelle Rückstufung, wenn es ein Vollkask oder ein Haftpflichtschaden ist, bleibt komplett unberührt. Also man muss das Fahrzeug auch als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug versichern, wobei da die Konditionen natürlich deutlich höher liegen, als wenn ich im privaten Bereich bin. Jetzt hatte ich ja schon gesagt, wir schauen uns die private Vermietung und die gewerbliche Vermietung an. Wann bin ich denn überhaupt noch ein privater Vermieter und wann bin ich ein gewerblicher Vermieter? Hängt das an von der Anzahl der Fahrzeuge oder von der Vermietdauer pro Jahr oder wie muss ich mir das vorstellen? Also grundsätzlich bewegt man sich immer noch so ein bisschen in der Grauzone bei der privaten Vermietung. Also das hat auch ein bisschen was mit dem Steuerrecht zu tun. Und da würde ich also immer, immer empfehlen, wenn man in diesem Bereich einsteigt, sich mit dem Steuerberater in Verbindung zu setzen, damit man später bei möglichen Abrechnungen über das Finanzamt keine Probleme bekommt. Also es gibt so eine Faustformel, die sagt, diese private Vermietung, da grenzt sich von der gewerblichen Vermietung insofern ab, dass man sagt, dass die private Vermietung ja eigentlich im Prinzip nur dazu dient, meine laufenden Kosten, die ich für das Fahrzeug habe, ins Verdienen bringe. Also Versicherungen, Steuern, Unterhalt, vielleicht ein Stück weit die Finanzierung, damit sich diese laufenden Kosten amortisieren. Sobald ich in die Gewinnzone komme, mache ich eine sogenannte Gewinnerzielung. Die Gewinnerzielung muss ich logischerweise versteuern und dann bin ich nicht mehr der private Vermieter, sondern ich bin der gewerbliche Vermieter. Aber wir bewegen uns hier ein Stück weit in der Grauzone. Wenn ich eine reine gewerbliche Vermietung betreibe, dann wird das Fahrzeug ja generell nicht privat genutzt, sondern es ist ein reines Selbstfahrer-Vermietfahrzeug und wird durchgängig das Ganze ja als solches auch entsprechend vermietet. Das heißt, wenn ich jetzt beispielsweise eine eigene Homepage habe, auf dieser Homepage zwei, drei, vier Fahrzeuge anbiete, da bin ich der gewerbliche Vermieter, da bin ich nicht mehr der private Vermieter. Wenn ich aber mein Fahrzeug privat inseriere oder mich auf dem einen oder anderen Portal einklinke, bei dem eine private Vermietung angeboten wird. Dann bin ich für diesen Zeitraum der private Vermieter und dann stellt sich die Frage, habe ich dadurch eine Gewinnerzielung? Also war ich dann durch einen tollen Reingewinn oder dient das nur zur Amortisierung meiner laufenden Kosten? Nochmal Empfehlung, immer da den Steuerberater fragen, damit hinterher nicht das böse Erwachen kommt und das Finanzamt dann mit einer schönen Nachzahlung bringt. Ja und ganz wichtig auch, das müssen wir immer bei solchen Themen dazu sagen, wir können und dürfen auch keine steuerlichen Auskünfte geben, daher eben von dir auch jetzt nur der Hinweis, bitte Steuerberater konsultieren, weil ich bin sicher, dass es auch wie bei anderen Themen ist, dass das auch teilweise von Finanzamt zu Finanzamt ein bisschen unterschiedlich betrachtet werden kann. Denn wir sehen das ja auch bei unserem Job, dass es da durchaus unterschiedliche Auffassungen gibt, je nachdem, ob man in Nordrhein-Westfalen oder in Bayern irgendwo sitzt. Ja, es kommt auch ein Stück weit darauf, an wie viele Tage vermiete ich denn. Es gibt aber sicherlich auch Rechtsprechungen dazu, die sagen, wenn man jetzt nur bis zu einer gewissen Anzahl von Tagen im Jahr vermietet. Kann das ja bedeuten, dass die Anzahl der Tage zwar sehr gering sind, aber aufgrund des hohen Mietpreises dieser Betrag schon ein höherer Betrag ist, als dass ich zur Amortisation meiner Kosten aufwende. Also das ist sehr komplex, das Thema. Und man kann damit Geld verdienen, keine Frage. Wird, unabhängig jetzt mal von meiner subjektiven Einstellung dazu, man kann damit Geld verdienen, gerade dann, wenn man das Fahrzeug nicht nutzt, aber das kann auch Nachteile mit sich bringen und da würde ich einfach empfehlen, sich zu erkundigen. Und dann kriegt man eine sicherlich verlässliche Aussage und danach kann man sich dann auch entsprechend richten. Genau und kann sich dann eben überlegen, ob sich dann auch der Aufwand lohnt für vielleicht sehr kleine Gewinne, den ganzen Heckmeck mit Finanzamt und was damit mit alles zusammenhängt, Gewerbeanmeldung und so weiter zu machen oder ob man sagt, dann lasse ich es halt lieber. Jetzt hattest du schon die Selbstfahrer-Vermietversicherung angesprochen. Ich meine, wir brauchen nicht darüber sprechen, dass so ein Fahrzeug natürlich auch immer Haftpflichtversichert sein muss, weil sonst darf es ja überhaupt nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Das hatten wir auch in der letzten Folge schon mit angesprochen. Und das ist ja für jedes Fahrzeug, was in Deutschland irgendwie genutzt wird, sowieso Vorschrift. Gibt es denn noch andere Versicherungen, die vielleicht vorgeschrieben sind oder wo du sagen würdest, die sind nicht irgendwie rechtlich bindend, aber ich würde dringend empfehlen, die zu machen. Also rechtlich bindend ist ja nur die Haftpflicht, Kraftgesetz. Das andere ist ja dann die Entscheidung des Vermieters. Wobei jeder Vermieter, der ein Wochen anschafft, natürlich auch im Samenland seiner Finanzierung das eine oder andere machen sollte oder vielleicht sogar vorgeschrieben bekommt, nämlich eine Vollkasko-Versicherung für das Fahrzeug. Eine Vollkasko beinhaltet ja auch die Teilkasko-Versicherung. Da gibt es ja den einen oder anderen Versicherer, wir machen es ja ebenfalls über die MMV, dass wir den Versicherungsschutz für Selbstfahrer- und Vermietfahrzeuge anbieten. Wobei wir keine einzelnen Fahrzeuge eindecken, sondern nur dann, wenn es wirklich rein gewerblich ist. Und auf der anderen Seite ist es so, dass man noch Zusatzversicherungen dafür abschließen kann. Das heißt, wir empfehlen uns immer einen Schutzbrief, wenn das Fahrzeug mal liegen bleibt. Gerade dann, wenn ein Vermieter mit dem Fahrzeug unterwegs ist oder auch einen speziellen Schutzbrief, wenn man einen Schaden im Ausland hat, einen Verkehrsanfall im Ausland, wie bietet da die Schadenregulierung aus? Empfiehlt sich sicherlich auch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Also ein Vermieterrechtsschutz. Das sind natürlich auch nicht unerhebliche Kosten. Das muss man immer wissen. Und die müssen sich auch dann erstmal gewinnbringend niederschlagen. Dann gibt es so etwas wie eine sogenannte Fahrerschutzversicherung für jeden berechtigten Fahrer. Wir sagen immer, das ist ein Goodie für den Mieter, weil dadurch, dass ich einen solchen Versicherungsschutz habe, sage ich dem Mieter, pass auf, wenn dir was passiert und du bist jetzt selber schuld und erleidest du dich an einen Unfall und bist verletzt, bekommst du aus der Fahrerschutzversicherung eine Entschädigungsleistung. Und was wir besonders wichtig empfinden, ist auch an Kunden, wo wir immer darauf hinweisen, auch bei gewerblichen Vermietern, das ist eine sogenannte Veruntreuungsversicherung. Aber Verunterung bedeutet Unterschlagung. Man leitet sich ein Fahrzeug. Quatsch, man vermietet ein Fahrzeug. Leiden ist ja unentgeltlich. Man vermietet ein Fahrzeug. Und derjenige, der das Fahrzeug dann gemietet hat, bringt es nicht wieder. Also er unterschlägt das Fahrzeug. Das kann natürlich ganz schön böse enden. Und vor allen Dingen die finanziellen Nöte sind dann sehr groß. Gerade angeschafft, habe finanziert. Und plötzlich sind dann 60.000, 70.000 Euro einfach weg. Und das würde dann nicht von der Kasko gedeckt, weil es kein Diebstahl ist? Korrekt, das ist ja kein Diebstahl. Das Fahrzeug ist ja nicht von einer dritten Person entwendet worden, sondern ist von dieser Person, ich sag mal, enteignet worden, indem er es einfach nicht wiederbringt. Da hat sich das jemand so schön sagt, kommt den Nagel gerissen. Das liest man immer wieder, also kommt auch bei Probefahrten immer mal wieder vor, aber auch bei Vermietungen. Deswegen ganz wichtiger Hinweis, dass es eben einer zusätzlichen Versicherung bedarf. Und die Versicherung für oder gegen, besser gesagt, Unterschlagung, du kannst jetzt wahrscheinlich keine konkreten Preise nennen, aber mal so in etwa, wenn du jetzt sagst, ich habe mein Fahrzeug Vollkasko versichert, welcher Prozentsatz in etwa kommt dann nochmal drauf für eine Unterschlagungsversicherung oder wie heißt die Unterschlagungsversicherung? Ja, im Sprachgebäude der Versicherer spricht man immer von einer Veruntreuungsversicherung. Aber das Schlagwort trifft ja das Gleiche. Es kommt ja immer darauf auf verschiedene Faktoren an. Was versichere ich? Wie versichere ich? Kommt es auf den Wert des Fahrzeugs an? Wie gestalte ich den Versicherungsschutz? Kann man in den Prozenten nicht aussetzen. Meistens gibt es bei Versicherungen eine sogenannte Stückprämie. Das heißt, man versichert unter Umständen nach Fahrzeug 300, 400, 500 Euro im Jahr als Prämie für die reine Veruntreuung des Fahrzeugs, wobei man da nicht die Fahrten eingrenzt, sondern die Vermietungen eingrenzt, sondern eher so das Thema, dieses Fahrzeug ist für die Zeit, wo es zugelassen ist, ist egal, wie viele Fahrten mit dem Fahrzeug stattfinden, im Rahmen dieser Veruntreuungsversicherung versichert. Also prozentual kann man da wenig sagen. Also viele Arbeiten mit einer Stückprämie, wie gesagt, da sollte man sich bei einem Versicherer kundieren, der dann auch diese Veruntreuungsversicherung anbietet. Meines Wissens tun es auch nicht zu viele auf dem Markt. Habt ihr eine? Wir bieten das an, im Rahmen einer gewerblichen Vermietung. Wir empfehlen diese Veruntreuungsversicherung. Wir decken im gewerblichen Bereich knapp 40% des gesamten Marktes ein. Wir haben da schon einen gewissen Erfahrungswert. Also auf Druck vieler Vermieter haben wir zwei Tarife, nämlich einmal nur die Kasko- und die Haftpflichtversicherung, genau dann, wenn man es recht günstig machen will. Und einmal ein Paket, wo wir dann auch den Schutzbegriff drin haben, den Fahrerschutz und die Verumtreuung in einem Paket. Und ich bin jemand, der sagt, ich biete nahezu fast nur grundsätzlich das zweite Paket an, nicht das erste, weil das aus meiner Sicht am falschen Ende gespart ist. Gerade dann, wenn man ein Startup hat, man macht drei Fahrzeuge, vier Fahrzeuge, gibt die eine Vermietung, man möchte ja Geld sparen. Natürlich ist das Versicherungspaket mit den weniger Komponenten natürlich günstiger. Aber auf der anderen Seite, gerade dann, wenn ich Start-up bin und ein Fahrzeug wird veruntreut, habe ich schon ein riesiges Problem am Bein. Und dann ist es aus meiner Sicht am falschen Ende gespart. Oder ein spezieller Schutzbrief, das Fahrzeug kann nicht zurückgeholt werden. Und das Fahrzeug hat einen Schaden erlitten und es ist sehr aufwendig, die Schadenregulierung über den ausländischen Versicherer zu bekommen. Klar, dann gehe ich über meine eigene Vollkaskoversicherung. Und dann kommt ein großer Punkt, der sehr oft unterschätzt wird. Wenn man dann über seine eigene Vollkaskoversicherung gehen muss, weil man von dem ausländischen Versicherer nicht das bekommt oder so schnell das bekommt, was man haben will, damit man in die Folgevermietung gehen kann, man möchte ja ein bisschen auch Umsatz machen, ist einfach, dass dies ein Schadenfall im Rahmen der Vollkaskoversicherung ist. Und habe ich viele Schadenfälle, dann überlegt der Versicherer, natürlich gerade in dem Bereich der Vermietung, ist das ein Kunde, der für uns rentabel ist. Und dann spricht man im Versicherungsbereich von einer sogenannten Sanierung. Da wird gegenübergestellt, wie viele Einnahmen habe ich bei dem Kunden und wie viele Ausgaben habe ich bei dem Kunden. Habe ich auch so viele Schäden, habe ich viele Ausgaben. Die Fahrzeuge sind sehr oft unterwegs und nicht jeder geht mit diesem Fahrzeug so sorgsam um, wie ich das als Privatperson tun würde. Weil ich habe es ja gemietet, habe eine gewisse Kaution gezahlt und ich bin ja im Prinzip nur für meine Kaution haftbar zu machen. Ja, so. Und von daher wird der Vermieter eine Vollkasko haben und dann kann er selber seine Vollkasko-Versicherung abwickeln, unternehmerisches Risiko. Von daher sollte man da nicht am falschen Ende sparen. Und ich könnte diese Veruntreuungsversicherung aber auch als Privatvermieter bei euch abschließen? Nein. Oder auch bei anderen? Bei anderen vielleicht, bei uns nicht, weil wir diese private Vermietung denken wir nicht ein. Das heißt, wir versichern zwar den Versicherungsschutz für den Kunden als Privatfahrer, ja, Privatkunde, vermietet er es aber als Selbstfahrer Vermietfahrzeug. Privat bieten wir den Versicherungsschutz für einzelne Fahrzeuge nicht an. Okay. Liegt auch zum Grunde daran, dass die Schadenfälle, gerade im Bereich der privaten Vermietung aus unserer Sicht, wir haben auch ein paar Erfahrungswerte, wir haben es mal getan, bis vor einigen Jahren, sehr hoch sind. Weil, wie gesagt, komme ich zurück zur Eingangsfrage, ob ich es privat tun würde. Nein, Erfahrungswerte ein Partei sind, dass die Schadenfälle schon sehr hoch sind und es sehr oft unterschätzt wird. Das finde ich wirklich sehr überraschend. Ich hätte es genau umgekehrt vermutet. Also ich hätte vermutet, dass man als Kunde, Kundin mit dem Fahrzeug von einer Privatperson, was ja dann auch teilweise sehr liebevoll eingerichtet ist und wo man ja weiß, das sind die eigenen Fahrzeuge, die diese Person auch für ihre Urlaube und für ihre Reisen nutzt, dass man damit sehr viel pfleglicher umgeht als in so einem anonymen Betrieb, wo man weiß, ja, es ist eigentlich egal nicht, aber läuft halt so durch. Das ist eine spannende Erkenntnis für mich gerade. Ja, das ist halt immer so, sind der Erfahrungsweg, den man hat. Das kann durchaus sein, dass ich als privater Vermieter ein Jahr keine Probleme habe. Und auch der, mit dem ich den Kontakt habe, ein sehr netter Mensch ist, eine sehr nette Familie ist. Man ist auf einer Wellenlänge und man hat keine Probleme, das Fahrzeug herauszugeben. Es kann aber genauso gut sein, dass es im zweiten Jahr gut geht. Aber im dritten Jahr kommt dann der große Schaden. Da wirbt das Fahrzeug schon von außen, sondern von innen auch ziemlich demoliert aus. Das kann auch bei der ersten Fahrt passieren, weil auch das, was unterschätzt wird, ist zwei Faktoren. Der erste Faktor ist, bin ich Profi genug, um demjenigen, dem ich das Fahrzeug vermiete, eine komplette Einweisung in das Fahrgeschehen zu geben? Dann muss ich versuchen zu ergründen, ist der, der das Fahrzeug dann auch mietet, hat er genug Fahrpraxis, kennt er sich mit dem Fahren eines solchen Fahrzeugs aus? Ich bringe immer das Beispiel dazu, dass man ein Fahrzeug mietet und ganz lustigerweise der Mann einen auf dicke Hose vor seiner Frau macht und die Frau kann es überhaupt mit dem Fahrzeug fahren, dann man sagt, da ist alles kein Problem, kriege ich locker hin. Ja, umgekehrt, will er von seiner Frau nicht zugeben, dass er doch das ein oder andere Problemchen hat. Man mietet das Fahrzeug, der Vermieter ist froh, hat dann auch die Dollarzeichen in den Augen stehen. Da kann er Vermietung durchführen, auch noch für 14 Tage. Super nette Familie, alles gut. Dann auf der ersten Fahrt zurück, muss rückwärts einparken. Der Mann unterschätzt das. Die Frau weist ihn zwar ein, aber laut Aussage des Mannes hat die Frau falsch eingewiesen. Der Streit ist vorprogrammiert. Das Fahrzeug fährt den Spiegel ab und ich bin gerade mal vielleicht 70 und 80 Kilometer bis zum ersten Stellplatz gefahren. Da passiert genau das, was nicht passieren soll. Und dann weiß man nicht, was in den restlichen zwölf Tagen der Vermietung auch noch passiert. Oder ich lasse den Schlüssel in der Heckklappe stecken und mache die Heckklocke auf und der Schlüssel steckt noch. Oder tanke ich richtig? Oder wie verhalte ich mich in? Also man kann es endlos so weitermachen. Und allein die Einweisung dauert natürlich schon im gewerblichen Bereich etwas länger, weil das Profis sind und die genau wissen, wo sind die Haken und Bösen bei jemandem, der das Fahrzeug mietet. Natürlich kann der, der das Fahrzeug mietet, falsche Angaben machen. Ja, habe ich schon dreimal gemacht, ich kenne mich damit aus, bin so ein Fahrzeug schon mal öfter gefahren, alles gut, alles schön. Aber man kann ihn nur, wie man so schön sagt, vor dem Kopf gucken. Man weiß es nicht hundertprozentig und das ist so. Ja, und man muss ja auch dazu sagen, es ist ja auch jedes Fahrzeug anders. Und gerade auch in der Privatvermietung haben die Fahrzeuge ja häufig viele Macken, weil die ja auch schon was älter sind, auch im Gebrauch sind bei den Leuten selbst. Wir hatten das auch, wir mieten ja auch immer mal wieder privat und da ist dann bei dem einen darfst du das Dachfenster nicht öffnen, bei dem anderen klemmt das Ausstellfenster, beim nächsten ist die Antischlingerkupplung hakelig und da geht natürlich dann auch schnell was kaputt, wenn man das halt nicht alles weiß oder vielleicht auch bei der Einweisung als Nutzer nicht so gut aufgepasst hat, weil man müde ist oder aufgeregt oder sonst was. Genau. Deswegen sagen wir den Leuten auch immer und das würde ich als Vermieter auch so weitergeben, dass die Mieterinnen und Mieter mindestens anderthalb Stunden bis zwei Stunden rein für die ganze Übergabe in ihren Plan einkalkulieren sollten und eben das nicht schon als Urlaubstag verplanen sollten. Also sehe ich genauso und im gewerblichen Bereich gibt es ja bei größeren Firmen mehr Personen, die sind nur für die reine Vermietung zuständig. Die kennen nicht explizit damit aus und die wissen auch genau, worauf man Wert legt. Und es ist immer so ein Haken dabei, jetzt hat man längere Zeit keine Vermietung gehabt, dann ist man ja froh, wenn dann jemand kommt und das Fahrzeug mietet. Und dann hat man zwar ein bisschen Bauchschmerzen, ob das denn dann gut geht, ach, es wird schon gut gehen und es ist dann leider Gottes nicht gut gegangen. Also es ist, wie gesagt, eine Grauzone, in der man sich bewegt. Es kann gut gehen, aber die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht gut geht, sind einfach auch dann nur Erfahrungswerte, die ich gemacht habe oder die wir gemacht haben hier als Unternehmen, als wir mal den Versicherungsschutz für die private Vermietung angeboten haben. Das ist schon ein paar Jahre her. Ja, ich erinnere mich dunkel. So sind wir ja auch immer mal wieder zusammengekommen. Genau. Das heißt also, wenn ich jetzt ein neuer Vermieter bin und vielleicht noch wenig Erfahrung habe, Vielleicht entweder wirklich sich vorher gut überlegen, was möchte ich bei der Übergabe alles abhandeln, was lasse ich mir auch unterschreiben, wo gebe ich Checklisten mit aus, wo gebe ich vielleicht auch schriftliche Informationen dem Mieter mit oder dann eben die ersten Vermietungen, bis man Erfahrung gesammelt hat, über ein Portal abwickeln. Wir können ja auch Namen nennen. Paul Kemper ist zum Beispiel so ein Portal. Jeskapa ist so ein Portal. Was haben wir denn noch, Dieter? Ich habe es gerade nicht auf dem Schirm. Die beiden würden mir jetzt aus dem Stehgreif einfallen. Und die bieten eben auch Hilfestellung. Das heißt, bei denen gibt es fertige Verträge. Bei denen gibt es auch Checklisten, soweit ich weiß. Ich habe da nie vermietet, aber ich kenne es halt als Mieter, dass die sehr viel Unterstützung leisten, auch in rechtlichen Fragen. Und viel beraten im Vorfeld auch schon, wenn jemand sich interessiert, dort Kunde zu werden. Natürlich kostet das Geld, das heißt, das geht dann alles vom Gewinn oder von den Einnahmen eben wieder ab, diese Provision, die die Plattform verwendet, aber dafür habe ich halt auch eine richtige Anleitung, wie ich so ein Vermietgeschäft abwickele. Also da vielleicht sich dann einfach mal erkundigen und schauen, ob das hilfreich sein könnte und dann kann man da ja mal ein Jahr oder zwei bei bleiben Und wenn man sieht, okay, es läuft alles ganz gut, dann kann man ja immer noch sagen, ich mache das jetzt auf eigene Rechnung. Korrekt. Also genau so würde ich es auch machen. Und vor allem sind dann Hilfestellungen, bis ich da ein bisschen Erfahrung gesammelt habe. Vielleicht gibt es ja auch Erfahrungsberichte, Erfahrungswerte, worauf man nicht. Sicherlich bin ich, wenn ich privat vermiete, auch schon mal Mieter gewesen und weiß, worauf ein Vermieter dann entsprechend abzielt. Aber wenn ich es dann selber mache und selber dafür verantworte, ich bin, ist das immer eine ganz andere Geschichte. Ja, auf jeden Fall. Wir sind jetzt 15 Jahre Camper bald, aber ich würde es mir jetzt im Moment immer noch nicht zutrauen, so aus dem Stehgreifen ein Fahrzeug zu vermieten und alles richtig zu machen, obwohl wir da immer wieder auch Kontakte hatten in diesen Bereich rein. Jetzt haben wir viel über die Übergabe geredet, also dass man eben alles genau erklären sollte und dass man sich Zeit nehmen sollte. Aber ich muss ja als Vermieter auch noch ein paar andere Sachen abprüfen, bevor ich so ein Fahrzeug übergebe. Und da würde mich mal interessieren, was davon versicherungsrelevant ist. Also Stichwort Führerschein, Alter, muss ich mich nach der Fahrpraxis erkundigen? Wie kann ich sicherstellen, dass ich nicht angelogen werde? Was würdest du da empfehlen? Worauf soll ich da genau gucken? Also vieles ist ja rein subjektiv. Was Fahrpraxis anbelangt, das kann ich ja nie im Leben prüfen. Der kann fünf Jahre einen Führerschein haben, mit so einem Fahrzeug noch nie gefahren sei. Das ist alles, oder ob er Erfahrungswerte hat, das ist subjektiv, entweder ich glaube ihm oder ich glaube ihm nicht. Das ist das, was ich damit meinte. Man muss sich ein Bild über den Vermieter machen, passt die Chemie, passt die Chemie nicht. Und fährt man mit Kindern, ohne Kindern, das ist sehr schwierig. Also wenn der reine Versicherungsschutz für ein selbstfahler Vermietfahrzeug, ist ja der Versicherungsnehmer unser Ansprechpartner. Er bekommt die Entschädigungsleistung und er bekommt es im Zweifel halt nicht, wenn irgendwas jetzt ausgeschlossen wäre im Vermischungsschutz. Nur der Vermieter ist für seinen Mieter insofern nur verantwortlich, indem er dann auch klären muss, wie ist dieser Schaden entstanden, damit die Entschädigungsleistung kommt. Da ist nicht Voraussetzung, dass man sagt, okay, er muss jetzt fünf Jahre einen Führerschein besitzen oder so. Und sicherlich ist es so, dass man ein gewisses Alter haben sollte, nämlich deutlich über 21. Bei uns sind 21 die Grenze für die Kaskoverwicherung, damit nicht fünf Jugendliche, ich nenne es einfach mal so, zwischen 17 und 19 mal eben zu einem Festival fahren, fünf Tage mit einem Reisemobil. Wobei ich immer die Frage stelle, vermiete ich das überhaupt privat? Der gewerbliche Vermieter wird es im Zweifel nicht tun, weil der seine Erfahrungswerte gerade mit dem Klientel hat, ohne das jetzt negativ zu sehen. Wir waren ja alle mal jung, aber man weiß selber, dass man dann anders unterwegs ist, als wenn man jetzt Mitte 30 bis 40 ist. Das ist einfach so und gerade mit Kindern unterwegs ist. Und was man natürlich wissen muss, ist, dass gewisse Vorgaben vorliegen, aber genau dann, wenn ich vermiete, tue ich es ja sowieso. Ich lasse mir den Führerschein zeigen, ich lasse mir den Personalausweis zeigen, Reisepatz, ich mache mir Kopien davon. Und dann muss man aber auch genau dann, ist man auch nicht immer 100% davor gefeit, sind die Sachen nun echt oder sind sie gefälscht? Und dann gibt es ein paar Hinweise, die man einpflegen kann und sagen kann, okay gut, gibt es ein Postidentverfahren, da bin ich diesen Aufwand dadurch getreiben. Habe ich eine E-Mail bekommen von dem, der gemietet hat, kann ich darüber im Nachhinein eine mögliche IP-Adresse ermitteln? Habe ich über ein Bankkonto gezahlt sind wir ja bei dem Thema Kaution oder Miete den Mietpreis, wie habe ich den bezahlt habe ich den wahr entrichtet oder habe ich den jetzt über ein Bankkonto gezahlt, also große Vorsicht kann ich nur sagen ist immer dann gegeben, wenn ein plötzlich der Mieter auftaucht und sagt, ah ich habe gelesen wir haben noch ein Fahrzeug frei bei dem privaten Vermieter, bei dem gewerblichen Vermieter wäre es nur dann, wenn ich ein neues Unternehmen bin gerade Startup und der, der ein Fahrzeug veruntreuen will, das heißt unterschlagen möchte. Er sucht sich solche Firmen aus. So, von Startups-Unternehmen. Und auf der anderen Seite ist es einfach so, dass wenn ich jetzt privater Vermieter bin, dann schaue ich mir das Fahrzeug an, dann tingelt er vielleicht den einen oder anderen Vermieter ab und weiß ganz genau, wer liegt worauf wert. Und wenn das jemand ist, der keinen großen Wert darauf hält, ja, ja, alles klar, kann man machen. Man legt einen Ausweis vor, MINT-Führerschein vor, ob der jetzt gefälscht oder echt ist, lass ich mal dahingestellt sein. Dabei der Mieter legt das Geld der Kaution beispielsweise bar auf den tisch dann hat natürlich der vermieter auch ein bisschen dollarzeichen stehen zahlt dem preis auch ja ich war gerade bei der bank wollte unbedingt losfahren ich habe gelesen zufälligerweise gelesen das ja und dann ist das fahrzeug vermietet für zehn tage, am zehnten tag abends kommt nichts man ruft den mieter an dessen handynummer man hat aber der mieter ist sicher reichbar am elften tag nicht am 12 am 13 auch nicht das zahlzeug ist weg und dann kommt das böse Erwachen. Und davor gefeit ist man natürlich nicht, wenn man alle Sachen eingeholt hat. Das sind also auch nur Hilfsmittel, die man nicht geben lassen kann. Wie ich eben sagte, IP-Adresse, kein Bargeld, sondern Bankkonto, weil man auch solche Sachen dann strafrechtlich und schon besser nachverfolgen kann. Wohin das Fahrzeug dann geht, ist auch dann zweifelhaft, kann in den Osten gehen, wo auch immer und man nicht dann sofort Zugriff darauf hat. Und bevor es dann in der Erfahrung ist, ist das Fahrzeug schon über alle Berge. Das muss man einfach so sehen. Also würdest du empfehlen, Kaution überweisen zu lassen? Also wir mussten die bisher, soweit ich mich erinnern kann, immer bar auf die Kralle geben und haben die dann auch bar wiederbekommen. Das ist, klar, kann man tun. Also ich bin dann eher der vorsichtige Mensch, bin ja auch der Versicherungsmensch und dann sag einfach nur, das sind so die Risiken, die man hat. Das ist ja alles eine Vertrauenssache. Vertraue ich demjenigen, denen ich miete? Das kennt man euch vielleicht, durch Camper-Style, aber Privatpersonen, die einen nicht kennen, vertraue ich drauf oder nicht? Ich würde nicht darauf vertrauen. Das ist so meine persönliche Meinung. Und wenn man das Risiko minimieren will, kann man es ja dadurch minimieren. Jemand, der das Fahrzeug veruntreuen will, der versucht ja, möglichst seine Spuren zu verwischen oder dich nicht ausfindig machen zu lassen, zumindest möglichst schnell nicht oder beteiligte Personen, wie auch immer. Und von daher ist das dann sicherlich eine Möglichkeit zu sagen, okay, da kommt man nicht so schnell dran, du hast ja keine Adresse, Führerschein, okay, im Rahmen der EU komme ich sowieso erstmal hin, da komme ich immer ziemlich weit in den Osten und da bin ich erstmal weg. Das ist natürlich hochkriminell, da braucht man nicht drüber zu sprechen. Aber 50.000 bis 70.000 Euro oder wenn das Fahrzeug sogar noch teurer ist, was ich in die Vermietung gebe, wenn es ein Neufahrzeug ist, selbst wenn es ein gebrauchtes Fahrzeug ist, schon was älter ist. Es ist ja ein Stück weit auch mein Wohnmobil, mein Schätzchen, das ich schon die ganze Zeit habe. Und wenn das weg ist, dann tut einem das schon in der Seele weh. Ich kann nur davor warnen. Man kann es sich wahrgeben lassen, unterschreiben, man kriegt es auch zurück. nach Übergabe, wenn keine Schäden da sind. Aber ich kann es genauso gut auch mir überweisen lassen. Was heute jemand dagegen haben, ist zu überweisen, wenn er doch keine bösen Absichten hat. Ja. Und wenn ich jetzt mal nicht so weit gehe, dass das Fahrzeug komplett unterschlagen wird, sondern wenn ich jetzt von einem ganz normalen Mieter ausgehe, der nichts Böses im Sinn hat, aber, Ja, vielleicht halt trotzdem den Schaden verursacht. Inwiefern bin ich dann als Vermieter versicherungstechnisch benachteiligt, wenn ich bestimmte Dinge nicht ausreichend geprüft habe? Also ich sage jetzt nur mal, eigentlich greift die Versicherung erst ab 21 Jahren Alter des Vermieters, des Mieters, aber ich habe mir den Ausweis nicht zeigen lassen, blöderweise. Oder der Führerschein ist abgelaufen. Irgendwas, also dass irgendwas mit den Dokumenten nicht in Ordnung ist, die ich mir hätte zeigen lassen müssen und dann passiert was und sagt dann die Versicherung, nee, mein Freund, da hättest du mal genauer hingeguckt oder springt die trotzdem ein oder wie läuft das in der Regel ab? Also grundsätzlich ist das immer so, bei solchen Fragen, ich komme ab die U-Stände an. Das hat jeder Schadensachbearbeiter. Das kann man nicht pauschalisieren. Es gibt sicherlich in den verschiedensten Versicherungsbedingungen Vorgaben, wenn die Vorgaben nicht erfüllt, kann der Versicherer aufgrund der nicht erfüllten Vorgaben entweder die Leistung kürzen oder die Leistung ablehnen. Punkt. Wenn dann jetzt ein Schaden eingetreten ist, der auch passiert wäre, wenn der Fahrer 40 Jahre alt gewesen wäre, dann sind die Umstände nicht so gegeben, dass das nicht vorhandene Fahreralter kausal für den Schaden ist. Und wenn das nicht kausal ist, ist es immer so, dass der Versicherer dann prüft, ob nicht an den Entscheidungsleistern doch gewährleistet ist. Also mein Fahrzeug hat gestanden. Normalerweise ist der Mieter nicht 21 Jahre alt, sondern 20 Jahre alt. Jemand fährt gegen das Fahrzeug, begeht Fahrerflucht. Dann habe ich einen Vollkast geschaden. Dann kann der Fahrer auch alt sein, wie er will. Das Fahrzeug wäre beschädigt gewesen. Nimm mal so als Beispiel jetzt. Wenn ich natürlich keinen Führerschein habe und fahre ohne Führerschein, dann ist von vornherein kein Versicherungsschutz gegeben. Das sind also Sachen, die werden sicherlich geprüft. Keine Frage. Und dann kommt es dann immer auf die Umstände an. Nur letztendlich ist es so, dass ich glaube, dass wenn kein Führerschein da ist oder wenn die Daten abgelaufen sind, das sind ja Grundsachen, die ich schon mal prüfe, wenn ich vermiete. Das ist ja das Erste, worauf ich achte. Und das ist dann nämlich eine Geschichte, die dann schon gegeben ist. Also es kommt immer, wie gesagt, auf die Umstände an. Und auch Thema grobe Fahrlässigkeit ist so ein Thema. Bei der Schadenskopf-Fahrlässigkeit wird dann gezahlt. Ja, grobe Fahrlässigkeit ist in den meisten Versicherungspolizen im Rahmen der Kaskoversicherung mitversichert. Das ist eine Sache, entsteht dann vorsätzlich. Wenn Alkohol im Spiel ist und wenn Drogen im Spiel sind, ist das natürlich wieder ein komplett anderes Thema. Aber auch das wird dann im Zweifel mit dem Versicherungsnehmer versucht zusammen zu klären. Das muss ja auch dann festgestellt worden sein und das passiert meistens nur dann, wenn ein Verkehrsunfall stattgefunden wird. Ansonsten gibt es ja mit Sicherheit niemanden zu. Dann kriege ich es ja gar nicht raus. Das heißt also, dass ich auch auf jeden Fall genau in die Versicherungsbedingungen schauen muss, was da gefordert ist. Also ob es irgendwelche Altersgrenzen nach unten oder nach oben gibt. Auch wahrscheinlich Ländereinschränkungen nehme ich an. Wird es auch bei der einen oder anderen Versicherung geben? Der Standard ist meistens das geografische Europa. Manche Versicherungen bieten auch darüber hinaus noch was an gegen Zusatzentgelt. Da müsste man im Einzelnen schauen, was der Versicherer im Zweifel dort angibt. Und man sollte natürlich darauf achten, dass gewisse Selbstbeteiligungen gerade bei Vermietfahrzeugen deutlich höher sind als die Selbstbeteiligungen, wenn ich eine Privatperson bin. Das sollte man auch wissen. Wir hatten bisher immer bei den Fahrzeugen irgendwas zwischen 1000 und 1500 Selbstbeteiligung und das war auch die Höhe der Kaution, die wir jeweils hinterlegen mussten. Ist das auch deine Erfahrung oder gibt es da sehr stark abweichende Werte? Also sagen wir mal so, es schwankt zwischen 500 und 2000. Im privaten Bereich eher so um die 1000, im gewerblichen Bereich erlebt man mittlerweile auch 2000 Euro. Was ja vielleicht aus Vermietersicht auch gar nicht so doof wäre, weil wir haben ja jetzt auch schon mehrfach drüber gesprochen und ich werde auch mit Sebastian nochmal über das Thema reden, dass ja die Versicherungsprämien sehr stark angestiegen sind. Wir hatten das Thema, ich glaube dieses Jahr war es auch, wir beide miteinander. Und wenn ich jetzt natürlich dann einen Schaden habe und den reparieren lassen muss, dann sind vielleicht 1000 Euro gar nicht mehr so aktuell Stand der Dinge. Also weil ja auch die Ersatzteilkosten gestiegen sind, die Reparaturkosten gestiegen sind. Deswegen gibt es ja auch diesen Sprung in den Versicherungen. Wo würdest du sagen, liegt ein vernünftiger Wert für einen privaten Vermieter, der dann auch grundsätzliche Schäden abdecken würde? Also das ist schwer zu sagen. Also da bin ich jetzt immer davon ausgehe, dass ein Durchschnittsschaden schon in dem Bereich zwischen 200.000 und 3.000 Euro liegt. Also ein normaler Kaskoschaden. Bei einer Scheibe kann es ein bisschen drunter liegen, dann kommen wir gleich mit 1.500 Euro hin. Aber auch da sind die Ersatzteilpreise für so Scheiben deutlich gestiegen. Man muss halt wissen, was ist denn das für ein Fahrzeug? Habe ich jetzt einen Hagelschaden, ist der Schaden deutlich größer. Habe ich jetzt einen Volkkaskoschaden, ist der Schaden deutlich größer. Dann habe ich wahrscheinlich in meiner Versicherung als Selbstfahrer vermietet eine Selbstbeteiligung von 1.500 Euro. Darüber hinaus ersetzt mir die Kaskoversicherung meinen Schaden. Habe ich jetzt auch eine Kaution von 1.500 Euro, dann amortisiert sich ja die Selbstbeteiligung. Die brauche ich dann nicht zu zahlen. Wenn ich dann aber einen Schaden von 2.000 Euro habe, muss ich mir als Vermieter überlegen, melde ich jetzt diesen Schaden, bei dem ich ja 500 Euro selber aufbringen muss, als ein Schaden im Rahmen meiner Vermietversicherung. Das Ganze muss ich natürlich dann sehen, wie viele Schäden habe ich denn jetzt bereits gehabt oder wie viele Schäden können denn rein theoretisch noch eintreten. Ist der nächste Schaden, dann schafft er schon 4.000 Euro. Dann habe ich mit den 500 und den 2.500 Euro Schaden immer mal 1.500 Euro berücksichtigt der Selbstbeteiligung. Schon 4.000 Euro Schaden und habe vielleicht bei dem Versicherer in diesem Zeitraum nur 1.500 oder 2.000 Euro Prämie gezahlt. Heißt, dass der Versicherer deutlich weniger Einnahmen erzielt hat, als er einen Schäden rausgegeben hat. Der Versicherer ist Kaufmann und sagt, rentiert sich für uns nicht. Lieber Kunde, wir können dir keinen Versicherungsschutz mehr bieten. Dann wird es für den Vermieter schwierig, einen neuen Versicherer zu finden. Weil ja immer abgefragt wird, ob man gekündigt wurde. Wie hoch sind die Schäden gewesen und dann muss man nachweisen, wie viele Schäden habe ich bisher gehabt. Dann kriegt man unter Umständen ein Angebot an einem neuen Versicherer, der einen Beitrag aufruft, der immer vielfaches höher ist, als ich vorher gezahlt habe. Deswegen muss man das, das muss man immer, muss man immer wissen. Und wenn ich jetzt aber plötzlich eine Kaution aufrufe von 2000 Euro, dann ist natürlich der Hasenfuß dabei. Wer mietet denn dann, wenn ich eine Kaution von 2000 Euro aufrufe? Also das ist nicht ganz so einfach, wie man sich das vielleicht vorstellt. Neben den ganzen Effekten, über die wir die ganze Zeit schon gesprochen haben. Wenn ich jetzt so ein bisschen zurückblicke auf Gespräche, die ich auch geführt habe, sowohl mit Mietern als auch mit Vermietern, kam immer mal wieder diese Diskussion um die Kaution auf und ich habe auch schon von Mietern gehört, die sich ehrlich gesagt ein bisschen über den Löffel balbiert gefühlt haben, weil die einen kleineren Schaden verursacht haben, aber der Vermieter dann die komplette Kaution einbehalten hat einfach mal. Wie ist es, also darf ich das überhaupt, wenn ich jetzt zum Beispiel gar nicht den kompletten Betrag brauche? Ja, ist eine gute Frage. Die kann ich rein rechtlich gar nicht beantworten. Ich kann immer nur davon ausgehen, was ich machen würde. Also ich würde zunächst mal, es gibt ja auch sicherlich Mietbedingungen. Die Mietbedingungen sagen ja auch, es sind dann AGBs, die entweder eigene AGBs sind, wobei ich mir das bei einem privaten Permieter so nicht konkret vorstellen kann, dass es nur einen in AGBs aussetzt, sondern es sind vielleicht Standard-AGBs. Und in diesen Standard-AGBs sind sicherlich solche Sachen aufgeführt, was wann, wo, wie einbehalten werden darf. Ja, rein rechtlich gesehen. Und wenn die dich nicht an den AGBs halten, dann gilt meines Wissens ja das BGB. Und dann komme ich für den Schaden auf, den ich auch jemand anderem zugefügt habe. Wenn der Schaden aber nur 500 Euro ist und der Vermieter sagt, die ganze Koalition, mein lieber Freund, die kriegst du nicht zurück, da würde ich mich natürlich dagegen wehren wollen, Weil ich habe nur dann den Schaden zu erstatten, den ich auch selber verursacht habe. Okay. Also das ist jetzt meine Meinung, die ich rechtlich diffundieren kann, aber da würde ich von BGB ausgehen. Alles andere müsste in den AGBs des Vermieters geregelt sein. Ist ja auch kein Versicherungsthema, fiel mir jetzt nur gerade so beiläufig ein. Und man muss natürlich aufpassen, das ist immer auch so eine Sache mit den Kautionsschäden oder mit den Kautionssachen, die kommen sind. Man macht eine Übergabe, man guckt sich das Fahrzeug an. Das ist ja bei einer Mietung eines PKWs nichts anderes. Man macht eine Flugreise und man ist in Urlaub und man mietet jetzt einen PKW für die Zeit, wo man mit dem PKW fahren will. Der, der da in den diversen Ländern das Fahrzeug dann vermietet, der macht mit einem eine sehr schnelle Übergabe. Guck hier, da ist ein Schaden, guck hier, da ist ein Schaden. Also wenn einem was auffällt, würde ich von diesem Fahrzeug, wo ein Schaden war, schon mal ein Foto machen, damit man hinterher nicht sagen kann, diesen Schaden habe ich verursacht. Weil es kann ja auch sein, dass das Fahrzeug bereits Vorschäden hat. Ja, wenn ich das nicht dokumentiere, dann ist natürlich jemand, der sehr clever ist, sagt, es sind Schadenungen gewesen. Also diesen Schaden, der war vorher noch nicht da. Und dann geht das Theater natürlich los und dann reicht die Kaution. Aber ansonsten vielleicht kümmere ich noch was zurück. Also auf jeden Fall sowohl aus Vermietersicht als auch aus Mietersicht immer vorher wirklich Fotos machen, Dinge aufschreiben, sich gegenseitig unterschreiben lassen. Das wirkt in dem Moment sehr korinthenkackerisch und kleinkariert, wenn man das macht und das ist einem auch manchmal ein bisschen peinlich. Also mir ist es peinlich, wenn ich dann mehr oder weniger demonstrativ mit der Handykamera ums Fahrzeug gehe. Ich mache teilweise sogar auch Videos, auch bei normalen Mietfahrzeugen, also nicht Womo, sondern wenn es um Pkw geht, laufe man mit der Videokamera um das Fahrzeug herum und natürlich wird da auch mal komisch geguckt. Aber es hat sich bisher tatsächlich immer gelohnt, dann wirklich auch eine Dokumentation zu haben. Und das würde ich Vermietern natürlich genauso empfehlen. Und das kann man ja auch ruhig gemeinsam mit dem Mieter machen, dass er auch sieht, ich habe jetzt nicht vor, dich irgendwie über den Tisch zu ziehen, sondern wir dokumentieren jetzt hier einfach gemeinsam, wie sah das Fahrzeug vorher aus und wie sah es hinterher aus oder sieht es hinterher aus. Dann will er später keinen Stress haben. Weder der Vermieter noch der Mieter. Und wenn man keinen Stress hat, alles ist gut, dann ist das für den Vermieter gut und der Mieter kommt vielleicht auch in der Tat im nächsten Jahr und aber darüber nochmal wieder. Ganz einfach. Ja, ich denke, dass die meisten der Leute, die diese Folge hören, tatsächlich eher in die Richtung Privatvermietung gehen, wenn sie darüber nachdenken. Ich möchte aber trotzdem auch nochmal mit dir kurz die gewerbliche Vermietung anreißen. Also wir haben ja vorhin schon so ein bisschen die Unterschiede erklärt. Wir haben darüber gesprochen, wie die Privatvermietung versichert werden muss. Wie ist es denn bei der gewerblichen Vermietung? Da hattest du ja vorhin auch schon was dazu gesagt, welche Pakete es da so gibt. Aber gibt es sonst noch irgendwas, wo du sagst, da sollte ich als Vermieter, als gewerblicher Vermieter vielleicht mich noch zusätzlich absichern über diese beiden Pakete, die ihr jetzt habt hinaus, beziehungsweise bei anderen Anbietern gibt es vielleicht andere Pakete, aber gibt es sonst noch irgendwelche Produkte, die sinnvoll wären? Ja, es gibt sicherlich, also manch jedem Vermieter empfehlen kann, aber das wird in der allgemeinen Polizei immer vorhanden sein. Das ist also eine Rechtsschutzversicherung, gerade für Rechtsrechtsschutz, Vermieterrechtsschutz. Die er sowieso auch dann braucht, wenn er Gewerbetreibender ist, wenn er nicht nur Fahrzeuge vermietet, sondern sehr oft sind ja Vermieter auch Händler, Reisemobilhändler, die Fahrzeuge verkaufen. Und wir wissen dann schon ganz genau, dass es auch mal zu Rechtstreitigkeiten kommen kann, auch in der Vermietung. Ja, dann ist es eine Geschichte, wo man die Miete anbieten kann, einen Haftungsausschluss zu machen im Rahmen einer Kautionsversicherung. Da gibt es auch diverse Pakete, wir nennen es Urlaubsschutzpaket, andere nennen es Mietkaution oder reine Kautionsversicherung. Wobei man immer wissen muss, da ist aber trotzdem der Mieter der Versicherungsnehmer und die Versicherungsnehmerin, der ist nicht der Vermieter der Versicherungsnehmer, sondern der Mieter kann im Zweifel seine Kaution oder einen Teil seiner Kaution zurückbekommen, Reiserücktrittsversicherung. Das ist noch eine interessante Geschichte. Also sicherlich das eine oder andere Paket, wo man einen sogenannten Haftungsausschluss, sodass ich keine Kosten habe, vereinbaren kann. Das kann man immer noch mal dem Mieter anbieten. Wobei, wie gesagt, der Mieter ja der Versicherungsnehmer ist. Das ist nichts anderes. Ich bringe es immer mal wieder auf den Punkt, wenn man eine Flugreise macht, eine Reiserücktrittsversicherung, eine Reisekrankenversicherung in dem Paket. Vieles ist aber auch mittlerweile sehr oft über die Kreditkarte abgedeckt. Wenn ich mit Kreditkarte zahle. Und von daher sind das die Sachen, die ich so empfehlen kann. Und wenn ich jetzt als gewerblicher Vermieter gehe ich ja mal davon aus, dass ich mehrere Fahrzeuge in der Vermietung habe. Ab wann gilt ein Fuhrpark als Flotte? Schon ab dem zweiten? Das ist Auslegungssache des Versicherers. Aber es kommt darauf an, wie er das definiert. Bei uns sind drei Fahrzeuge eine Flotte. Aber auch da gibt es immer Ausnahmen, die Ausnahme der Ausnahme. Er hat jetzt zurzeit zwei Fahrzeuge, kommen aber noch zwei dazu, weil zwei sind schon verkauft und die Wartezeiten haben sich zwar mittlerweile verkürzt, aber er will bestimmte Fahrzeuge haben. Also in der Regel sind es vier, dann aber momentan nur zwei, dann gelten auch zwei als Flotte. Das ist also, wie gesagt, von Versicherung oder von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich. Was die Prämiengestaltung für solche Fahrzeuge anbelangt, das ist sehr unterschiedlich. Es gibt manche, die, fand ich, versichern, die immer auch da noch mit einem Beitrag über alles gehen und dann sagen, ist die Schadenquote gut, gibt es weniger Beitrag, ist die Schadenquote schlecht, gibt es höheren Beitrag über alles. Oder gibt es den Versicherungsschutz für einzelne Fahrzeuge nur, so wie wir es also machen, damit man das Risiko besser beurteilen kann, aber auch das ist ein Erfahrungswert, den wir haben. Und das ist dann sehr unterschiedlich. Dann prüft man natürlich auch, wenn man neu ist, wie viele Fahrzeuge, welchen Wert die haben, die Fahrzeuge. Oder man prüft dann, wenn jemand zu uns kommt, der vorher woanders versichert war, warum ist man nicht mehr dort. Hat der Versicherer vielleicht das Geschäft für Wohnmobile privat als auch gewerblich eingestellt? Ist ja am Markt momentan so, dass sich da sehr viel bewegt. der Versicherer, die sich von dem Segment zurückziehen. Dann prüft man auch, sind Schäden eingetreten und dann streikt man vielleicht ein bisschen genauer ein, welche Art von Schäden sind eingetreten. Aber man muss einfach wissen, ein klassisches Beispiel ist, ich bin Vermieter, mache das seit 5 Jahren, habe 5 Fahrzeuge in der Vermietung und dann zahle ich über diese 5 Jahre hinaus einen gewissen Beitrag. Jetzt hatte ich aber nur einen einzigen Schaden gehabt. Dieser Schaden war aber so hoch, weil das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat. Kommt leider vor. Und dieser Total scheint nicht so hoch, dass die Ausgaben des Versicherers das übersteigen, was sie überhaupt eingenommen haben. Also sagen wir, da ist die eigentliche Schadenquote, das heißt das Verhältnis von Einnahmen zu Ausgaben, ist die Ausgabe höher, also die Schadenquote schlecht. Sind die Einnahmen höher, ist die Schadenquote gut. Die Schadenquote wird aber im Zweifel dann immer schlecht sein bei dieser hohen Schaden. Dem Versicherer natürlich deutlich mehr Geld gekostet hat. Und das machen wir in einer Einzelbetrachtung, weil wir sagen, okay, das kann dann vorkommen, weil ansonsten ist ja nichts passiert. Also würden wir diesen Vermieter dann schon eindecken. Und in ähnlicher Art und Weise machen es auch Versicherer, die dort spezielle Sachbearbeiter haben, die das schon genau prüfen. Aber da gibt es dann wieder Regularien und Vorgaben. Und da haben wir das schon sehr lange tun, haben wir da gewisse Erfahrungswerte. Dazu habe ich jetzt gerade noch mal eine halb private Frage. Nutzt ihr schon künstliche Intelligenz für Auswertungen von Schadenquoten? Nein. Okay. Da sprechen wir dann noch mal zum anderen Zeitpunkt drüber. Das finde ich nämlich wahnsinnig spannend, was sich da auch für Versicherer und natürlich dann auch für Vermieter für Möglichkeiten ergeben, um die eigenen Risiken auch besser einschätzen zu können. Ja, das ist richtig. Wir machen es immer noch sehr auspacken, weil wir uns die Einzelschäden anschauen und die Ursachen der Einzelschäden anschauen und dann auch mit den Vermietern separat ins Gespräch gehen und auch da mitteilen, wie hoch denn da die Schadenfälle sind, welche Art von Fahrzeugen, welche Art von Glasschäden haben, wie hoch die Kosten in den einzelnen Fahrzeugen sind. Aber auch da steckt man trotz aller Technik nicht drin, weil ich glaube, dass man ja nie 100% weiß, wohin fährt denn der Mieter mit seinem Fahrzeug. Klar. Habe ich jetzt 10 Fahrzeuge, eine Vermietung, 8 davon sind unterwegs und 8 sind ganz zufälligerweise an der Mosel und an der Mosel hat es ganz zufälligerweise genau an dem Platz gehagelt. Ja. Dann kann der Vermieter eine künstliche Intelligenz haben, bis zum Gehtnichtmehr. Da kann keiner ausrechnen, weil ich ja nicht weiß, wo fährt der Mieter hin? Das ist ein schwieriges Thema. Jetzt vielleicht abschließend noch die Frage, gibt es bei... Den Selbstfahrer-Vermiet-Versicherungen und auch bei den gewerblichen Versicherungen. Irgendwelche Mindest- und Höchstgrenzen in puncto Fahrleistung. Also dass die Fahrzeuge, die versichert werden, Minimum so und so viele Kilometer im Jahr laufen müssen oder maximal so und so viele Kilometer im Jahr laufen dürfen. Also bei uns gibt es nicht. Ich kenne auch keine Verwischung, die es hat. Man muss immer nur wissen, das wäre eine Tariffsgestaltung. So wie man die Beiträge kalkuliert und daraus kristallisiert sich auch eine mögliche Entschädigungsleistung, wenn das Fahrzeug entwendet oder einen Totalschaden hat. Dann schaut man ja danach, welchen Wert hat das Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt. Habe ich eine höhere Laufleistung, hat das Fahrzeug einen wenigeren Wert, als wenn das Fahrzeug jetzt kaum gefahren ist. Wenn das Fahrzeug jetzt kaum gefahren ist, hat der Vermieter ein Problem, weil er hat ja keine Einnahmen erzielt. Also der ist schon bemüht, das Fahrzeug sehr oft in die Vermietung zu geben und Profi-Vermietungen, die das rein gewerblich betreiben, die haben dann auch schon ihre Möglichkeiten, indem die Nachlässe geben, Sondernachlässe geben, in den Ferien vielleicht einen Rabatt geben, Kielfahrer, wie auch immer. Aber das ist dann ein Geschäftsmodell, das man hat. Und dass man sich vielleicht auf bestimmte Arten von Fahrzeugen konzentriert, die vielleicht bei jungen Familien gehen. Wo ist man ansässig? Welches Klientel wohnt da? Man fährt ja nicht hunderte von Kilometer, um ein Fahrzeug zu mieten, sondern man bleibt ja in der Region. Ich stelle mir das einfach vor, weil ich würde kein Fahrzeug mieten, um damit in Ornob zu fahren. Wenn ich dann mit nach München muss, möchte er dann mit, aber dann in Skandinavien reisen. Also da würde ich mir lieber einen Vermieter suchen, der in dieser Richtung liegt, damit ich nicht nochmal hin und her fahren muss. Und man muss ja wissen, dass wenn ich mit dem Reisenbund unterwegs bin, dir braucht es nicht zu sagen, fahre ich nicht so schnell und vor allen Dingen eher gemütlicher, wenn ich von A nach B komme, als wenn ich mit dem Pkw fahre. Klar. Also wir sagen immer, mit Wohnwagen zumindest rechnen wir immer die 1,5-fache Reisezeit mindestens. Mit Wohnmobil oder mit Kastenwagen geht es natürlich ein kleines bisschen schneller, aber gerade wenn man auch das Fahren mit so stattlichen Fahrzeugen nicht so gewöhnt ist und das wäre auch was, was ich als Vermieter immer meinen Mietern mit auf den Weg geben würde, dass sie einfach genug Zeit einplanen und nicht sich von den Kilometern die Google Maps anzeigt, leiten lassen, sondern wirklich sich darüber im Klaren sind, dass man eben bei so großen Gefährten auch ein bisschen mehr Pausen braucht, weil man einfach sehr konzentriert sein muss, viel mehr als mit dem gewohnten Alltags-Pkw, den man zum Einkaufen nutzt. Klar, und genau das ist ja auch ein Punkt, den gewerbliche Vermieter ja auch wissen und den man ja aufgrund der Erfahrungswerte den Mietern mit auf den Weg gibt. Also ein privater Vermieter wird das sicherlich auch so tun und sagen, okay, mein Fahrzeug ist jetzt ein teilintegriertes Reisemobil der Marke XY und dann kann man nicht so schnell mitfahren, ist noch ein bisschen größer. Gucken Sie sich mal gut an, welchen Stellplatz Sie nehmen, passen Sie hier drauf, da drauf. aber der gewerbliche Vermieter, der würde aufgrund seiner Erfahrungswerte noch das ein oder andere hinzufügen. Also das ist einfach so, dass wir festgestellt haben, dass unsere Mieter sagen grundsätzlich das und das und wie auch immer. Vielleicht können wir, Da nochmal im Nachgang so eine kleine Checkliste gemeinsam machen für private Vermieter, die jetzt vielleicht nicht so viel Erfahrung haben bisher, was wir so abfragen würden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, nur als kleine Unterstützung, wenn man mit so einem Business startet. Wie gesagt, dann auch gerne an die großen Plattformen wenden. Die haben da sehr viel umfangreicheres Material, aber dass man so eine kleine Einstiegshilfe bietet. Und wenn ihr, liebe Hörerinnen und Hörer, Fragen zu dem ganzen Thema Versicherungen für Vermieter habt, dann schreibt uns gerne entweder an podcast.camperstyle.de oder per WhatsApp. Da findet ihr den Link in den Shownotes. Wir werden dann mal gucken. Wenn viele Fragen dazu eingehen, Dann würde ich es bei Dieter auch mal anklopfen, ob wir vielleicht mal ein Live-Q&A oder sowas machen, also dass ihr eure Fragen in so eine Art Live-Chat stellen könnt. Aber schickt uns die erstmal gerne vorab und dann gucken wir, ob da das Interesse da ist, dass man vielleicht nochmal so ein zusätzliches Format organisiert. Und ja, Dieter, vielen Dank, dass du wieder uns so in deine Wissenskiste hast schauen lassen. Und du darfst wie immer dann noch mal das letzte Board übernehmen. Ja, vielen Dank, Nele. Es hat mir immer Spaß gemacht, ein bisschen berichten zu können. Es sind sehr viele Erfahrungswerte, auch persönliche Meinungen dazu, die ich dann ganz gerne kundtue. Und ich denke einfach mal, dass vieles daraus resultiert, dass wir das eine oder andere gerade in dem Bereich hier auch erlebt haben. Also im Promatenvermietbereich, genauso in dem Gewerkschaftsvermietbereich. Man lernt sehr viele Vermieter kennen. Und hat auch das eine oder andere aufgeschnappt und was auch ein Stück weit realistisch schon nachvollziehbar ist, muss man an der Stelle einfach sagen. Abschließend kann ich nicht nur sagen, man kann damit sehr viel Geld verdienen, wenn man das dann macht und semi-professionell macht auch und viele steigen ja auch dann später ein und kaufen sich ein zweites oder ein drittes Fahrzeug und steigen in die Vermietung ein. Aber, jetzt kommt bei der erhobene Zeigefinger, man muss auch einfach wissen, dass das auch ganz schöne Haken haben kann, nicht nur, weil man einen mit materiellen Verlust erleidet, sondern auch durchaus sehr viel Stress haben kann, wenn ein Mieter mal unterwegs ist und 35 mal anruft, weil er diverse Fragen zu seinem Fahrzeug hat, nur weil er nicht damit klarkommt. Also deswegen würde ich die Frage wieder verneinen, die du mir am Anfang gestellt hast. Ein Wisch würde es nicht tun. Aber auch das ist nur meine persönliche Meinung. Es hat Spaß gemacht. Vielen Dank. Ich hoffe, ich konnte ein paar Einblicke geben. Ja, wünsche ich allen einen schönen Tag. Nele, dir auch. Und wir hören und sehen uns. Bis dahin. Gute Zeit. Tschüss. Tschüss.

Sebastian Vogt

Ich bin Sebastian Vogt, der Technik-Experte und Redakteur für smarte Lösungen und Gadgets bei CamperStyle. Meine Expertise ist fundiert durch sechs Jahre dauerhaftes Leben im Wohnmobil als Digitaler Nomade. Ich weiß aus First-Hand-Experience, welche Technologien im mobilen Alltag zuverlässig funktionieren und welche nicht. Daher schreibe ich hauptsächlich über Stromversorgung, Fahrzeugzubehör und die Digitalisierung unterwegs. Ein wichtiges Kapitel dieser Reise waren unsere drei geretteten Hunde – so teile ich zusätzlich meine fundierten Erfahrungen und Tipps rund um das Thema Camping mit Hund. Meine Lieblingsspots? Immer dort, wo ich einen Stellplatz am Wasser finde.

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