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Änderungen bei der Maut in Deutschland: Das kommt auf die Besitzer von Wohnmobilen 2024 zu.

Mit der Einführung der neuen Lkw-Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ab dem 1. Juli 2024, stellen sich viele Wohnmobilbesitzer die Frage: Sind auch wir betroffen? Die Regelungen scheinen auf den ersten Blick unübersichtlich. Wir haben uns für euch angesehen, wer betroffen ist. Die Mautpflicht gilt nicht nur für die Autobahnen sondern auch für Bundesstraßen.

Mautpflicht erweitert: Was bedeutet das für Camper?

Ab dem Sommer 2024 erweitert sich die Mautpflicht auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Während Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen von dieser Regelung ausgenommen sind, könnte dies für einige Wohnmobile Herausforderungen mit sich bringen. Doch keine Sorge, der Teufel steckt im Detail.

Keine Maut trotz Gewicht?

Generell sind Fahrzeuge von der Mautpflicht ausgenommen, die eindeutig als Wohnmobile erkennbar sind. Dazu gehören alle Fahrzeuge, die dauerhaft und fest mit einer Wohneinrichtung ausgestattet sind – inklusive Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit und Wohnraum. Selbst Lkw mit Kofferaufbau, die nachträglich zu einem Wohnmobil umgebaut wurden, fallen unter diese Regelung, solange sie ausschließlich der Personenbeförderung dienen und nicht zum Gütertransport verwendet werden.

Für Wohnmobile mit Ladebereich oder Transportanhängern gilt: Der Wohnbereich muss mindestens 50 Prozent der Nutzfläche betragen und das Fahrzeug darf nur für private Fahrten genutzt werden. Mit diesen Kriterien bleibt für die Mehrheit der Wohnmobilbesitzer alles beim Alten – keine Mautgebühren trüben das Reisevergnügen.

Ausnahmefälle: Lkw- oder Bus-Ausbauten

Einige Fahrzeuge, die auf Lkw- oder Bus-Chassis basieren, könnten allerdings Probleme bekommen. Diese, als Wohnmobil zugelassenen Fahrzeuge (M1 / SA) sind nicht so einfach als Wohnmobil zu erkennen. Daher könnten diese von den Mautstationen dann als LKW erfasst werden.

Lösungsansätze: Zulassung und Registrierung

Was können Halter tun, um Mautprobleme zu vermeiden? Eine Umregistrierung des Fahrzeugs als „Sonstiges Kfz Wohnmobil M1 SA“ kann Abhilfe schaffen. Zusätzlich bietet Toll Collect die Möglichkeit, das Fahrzeug freiwillig zu registrieren. Dies kann unnötige Kontrollen und Kosten vermeiden. Die Registrierung von Wohnmobilen mit mehr als 3,5 Tonnen ist voraussichtlich ab Anfang 2024 auf diesem Serviceportal möglich.

Foto: ©ChiccoDodiFC / depositphotos

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Stephanie Kolbe

Steffi, mit einer vielseitigen Vergangenheit von Norwegen bis Texas, taucht jetzt ins Camping ein. Mit ihren zwei Kindern möchte sie die Campingwelt erkunden und ihre Erlebnisse teilen. Ihr Ziel: Gemeinsam lernen und die Freuden des Campings mit Familie entdecken. Steffi verbindet ihre Neugier mit dem Wunsch, praktisches Wissen zu sammeln, um die Natur mit ihren Kindern voll auszukosten.

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