Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt und kann daher kleine Unklarheiten oder Fehler enthalten. Es dient zum schnellen Nachschlagen der in der Episode besprochenen Themen. Anhand der Zeitstempel sind diese dann einfach im Podcast nachzuhören.
Nele [00:00:09]:
Hallo und herzlich willkommen zu Camperstyle, deinem Camping-Podcast. Ich bin Nele und heute im Studio nicht mit Sebastian, sondern mit einem anderen lieben alten Bekannten sozusagen, und zwar mit Dieter Scheffler, Geschäftsführer bei der RMV. Viele von euch kennen ihn schon aus anderen Folgen. Wir holen ihn ja immer an Bord, wenn es das Thema Versicherungen geht. Und heute sprechen wir über Versicherungen für Mietwohnmobile. Voraussichtlich machen wir einen Zweiteiler draus. Und zwar schauen wir einmal in Folge 1 auf die Mietersicht. Also worauf muss ich achten in puncto Versicherung, wenn ich mir ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen miete.
Nele [00:00:49]:
Und im Teil 2 reden wir über die Geschichten, wenn ich zum Beispiel als Privatperson meinen Camper selbst vermieten möchte. Was muss ich da für Versicherungen haben und was ist da vielleicht auch wichtig und wo liegen Stolperfallen. Genug aber der Vorrede, Dieter, stell du dich bitte noch mal ganz kurz vor und erzähl uns, was die RMV macht.
Dieter Scheffler [00:01:13]:
Ja, hallo Nele. Ich freue mich, dass ich heute noch mal mit dir zusammen hier einen Podcast machen kann über aus meiner Sicht ein sehr spannendes Thema, nämlich das Mieten 1 Reisemobils, privat oder aber auch gewerblich. Ja, ich bin jetzt in den Club der Ü60 eingetreten, Bin jetzt 19 Jahre, knapp 19 Jahre im Unternehmen und wenn man mir vor diesen 19 Jahren gesagt hätte, als ich noch bei einem anderen großen Verwisserungskonzern tätig war, dass ich irgendwann mal mit ihr zusammen hier einen Podcast mache über das Mieten 1 Reifenmobils, dann hätte ich eine müde belächelt und einen Vogel gezeigt. Aber dem ist so. Ich finde das Thema nach wie vor spannend und freue mich, dass wir hier hoffentlich mal ein paar ganz interessante Infos weitergeben können, wie man sich denn verhalten sollte und vor allen Dingen, worauf man achten kann, wenn man denn sowas tut.
Nele [00:02:05]:
Ich habe mir das Thema ausgesucht, weil bei uns im Bekanntenkreis ja auch schon etliche Leute Wohnmobile gemietet haben. Also wir sind nicht nur von Hardcore-Campern umgeben Und meistens holen die sich dann bei uns natürlich vor der ersten Tour irgendwie Ratschläge ein oder auch vor der Auswahl der Fahrzeuge. Und da habe ich ein paar Mal festgestellt, dass gerade auch beim Thema Versicherungen viel Unsicherheit herrscht, weil es oft bei den Anbietern auch verschiedene Module gibt, die man sich buchen kann. Und da ist dann immer die Frage, muss ich das machen? Ist das überdimensioniert, der Versicherungsschutz? Und ich hatte auch schon Fälle im engeren Freundeskreis, dass es tatsächlich mit einem Mietwohnmobil irgendeinen Schaden gab und dann bei der Abwicklung mit Vermieter und Versicherung Theater entstanden ist. Deswegen habe ich gedacht, ich hole mir dich heute noch mal an Bord und wir schauen ein bisschen, was wir da unseren Hörerinnen und Hörern empfehlen können. Aber ich würde gerne als erstes mal wiss
Dieter Scheffler [00:03:22]:
Ja gut, da gibt es das eine oder andere, das gab es schon, sei es jetzt Versicherungsfall oder auch Kauf oder Verkauf 1 Fahrzeugs. Eine Geschichte, die mir da eingefallen ist, ist ein sehr amüsanter Schadenfall, der entstanden ist. Und zwar war es so, dass ein Kunde mit seinem Fahrzeug auf der Landstraße unterwegs war und plötzlich auch festgestellt hat, dass irgendwo in die Motorhaube ein bisschen, ich würde sagen, Fummenflug hatte, aber es hat ein bisschen gequimt. Aber draußen hat es ziemlich geregnet. Und der Kunde dann weitergefahren ist und siehe da, wie von Geistern tauchte eine große Brücke auf. Der Kunde ist dann nicht sofort mit seinem Wagen angehalten, als er die ersten Rauchwolken sah, trotz des Regens, sondern hat gewartet, bis eine Brücke kam. Man ist dann mit dem Fahrzeug unter diese Brücke gefahren und hat angehalten. Was dazu geführt hat, dass nicht nur das Fahrzeug gebrannt hat, sondern auch die Brücke durch die Hitzeentwicklung einen nicht unerheblichen Schaden davongetragen hat.
Dieter Scheffler [00:04:33]:
Die Erklärung, die er dann gebracht hat, hinterher, warum er denn nicht vorher ausgestiegen ist, den Schaden an seinem Fahrzeug zu mindern oder aber auch die Brücke gar nicht zu einem Feuerschaden kommen zu lassen, war einfach die, dass er gesagt hat, ja, ich habe das zwar gesehen, aber eigentlich wollte ich gar nicht das werden. Und das hat so geregnet, dass
Nele [00:04:50]:
ich nicht aufsteigen wollte.
Dieter Scheffler [00:04:51]:
Nein, ist nicht dein Ernst. Das ist so eine Geschichte, wo man einfach, wenn man sowas natürlich dann hört oder sieht, dann einfach nur mit den Ohren schlackern kann. Ja, aber so können natürlich auch Schadenfälle entstehen, die natürlich ein bisschen größer werden. Also von daher war das eine ganz amüsante Geschichte, vor allem als man dann die Begründung des Kugeln gelesen hat. Selbst der Versicherer konnte dann das nicht wirklich glauben, aber so war es halt.
Nele [00:05:16]:
Also das finde ich wirklich absurd, wie man auf so eine Idee kommt. Aber gut, das ist ja vielleicht auch manchmal, wenn man in so eine Ausnahmesituation steckt, dass dann vielleicht der Kopf ein bisschen sich ausschaltet. Es ist auch was, was mir nicht ganz fremd ist, muss ich ehrlich sagen. Aber das ist schon, ich sag mal, next level.
Dieter Scheffler [00:05:37]:
Ja gut, man rechnet das Stück natürlich nicht damit, dass man, dass die Funken schlagen und durch die Hitzeentwicklung natürlich die Brücke in die Leidenschaft gezogen wird. Ja, das stimmt.
Nele [00:05:45]:
Also das war
Dieter Scheffler [00:05:46]:
ein Adverso. Die Hitzeentwicklung wird dann plötzlich so stark, wenn ein Fahrzeug brennt und das ist dann einfach so. Ja, das geht eigentlich von 1 Sekunde auf die andere. Wahrscheinlich wäre es gar nicht so stark gewesen, wenn es in dem Regen gewesen wäre. Aber gut, wie denn auch sei. Das ist passiert und das war die Geschichte, die Fanden wir doch alle sehr interessant. Das war auch sehr amüsant.
Nele [00:06:03]:
Fein. Und da würde mich jetzt noch ganz kurz… Also ich will das jetzt nicht in eine juristische Diskussion ausatmen lassen. Aber vielleicht kannst du in kurzen Worten zusammenfassen, wie dann das Ergebnis der Schadenregulierung war, weil theoretisch kann ja dann eine Versicherung auch sagen, ja, das ist ja dein Verschulden, dass da jetzt so viel Schaden entstanden ist, auch wenn es nicht, natürlich nicht absichtlich und wahrscheinlich noch nicht mal irgendwie bewusst in Kauf genommen war.
Dieter Scheffler [00:06:30]:
Ja, und letztendlich wird dieser Schaden an dem Fahrzeug durch die Talgasco-Versicherung gezahlt und der Schaden an der Brücke wird letztendlich auch durch das Fahrzeug gezahlt, also durch die Versicherung des Fahrzeugs, weil ja durch das Fahrzeug der Schaden an der Brücke entstanden ist. Das heißt, der Kunde diesen Schaden verursacht hat. Also grobe Fahrlässigkeit ist dem Kunden nicht in Zweifel zu unterstellen. Vorsatz an der Stelle auch nicht, weil er nicht bewusst runtergefahren ist, die Brücke zu schädigen und er nicht davon ausgehen kann, dass wenn er sich unter Brücke stellt, dass der Brand durch die Hitzeentwicklung so groß wird, dass die Brücke dann diesen Schaden davon trägt. Aber der Kfz-Versicherer muss diesen Schaden bezahlen an der Brücke. Das ist ganz klar.
Nele [00:07:11]:
Okay. Jetzt sind wir schon quasi ins Thema eingestiegen. Du hast jetzt schon die Teilkasko erwähnt. Wir gucken ja uns jetzt einmal alle Versicherungen an, die auf jeden Fall ein Fahrzeug haben muss. Und wir sprechen sowohl über Privatvermietung als auch über gewerbliche Vermietung. Ich vermute aber, dass wir es uns gleich erzählen, dass es da sehr viele Gemeinsamkeiten gibt, aber vielleicht auch ein paar Unterschiede, auf die wir unsere Höherinnen und Hörer hinweisen sollten. Gerade wenn es das Thema Privatvermietung nicht über Plattformen, sondern sozusagen von Anbieter zu Kunde direkt geht. Worauf muss ich da schauen? Und wir werden jetzt einmal natürlich auch kurz die Versicherung in 2, 3 Sätzen erklären.
Nele [00:07:58]:
Aber ich glaube, die meisten Leute wissen, was eine Kfz-Haftpflicht ist. Die meisten Leute wissen, was eine Teilkasko und eine Vollkasko ist. Also das würde ich jetzt gar nicht so lang halten, sondern dass wir wirklich uns anschauen, was ist denn wirklich für Mieterinnen und Mieter bei der Auswahl 1 Fahrzeugs oder beim Vertragsabschluss dann relevant. Welche Versicherungen muss ein Mietwohnmobil oder auch ein Wohnwagen auf jeden Fall aufweisen, sonst kann es gar nicht in die Vermietung gehen?
Dieter Scheffler [00:08:32]:
Ja, es ist also so, wie du gerade gesagt hast, dass generell eigentlich so ist, dass der Versicherungsschutz, wenn ich es vermiete oder ich es selbst nicht vermiete, es privat nutze, mich im Prinzip nicht wirklich großartig unterscheidet. Grundsätzlich muss ein Fahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt, wird ja eine Haftpflichtversicherung haben, das wird ja zugelassen. Der Unterschied ist einfach der, dass wenn ich es privat vermiete, ich es nicht zwingend als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zulassen muss, sondern es ist ja zunächst mal mein privates Fahrzeug und damit kann ich auch privat fahren. In dem Moment, wo ich es gewerblich nutze, muss ich es als sogenanntes Selbstfahrer-Vermietfahrzeug Versichern und wird auch als solches zugelassen. Beides mit 1 Haftpflichtversicherung ausgestattet. Und der Mieter, der ein Fahrzeug mietet, kann ja davon ausgehen, dass der Vermieter, der ein solches Fahrzeug mit einem gewissen Wert auf der Straße selbst bewegt oder bewegen lässt durch den Mieter natürlich auch einen ent
Dieter Scheffler [00:10:06]:
Und hier kann der Mieter 1 Fahrzeugs sicherlich davon ausgehen, dass der Vermieter einen solchen Versicherungsschutz hat. Weil im Prinzip, und das ist ja so die Oberrichtlinie ist, dass wenn ich irgendwo etwas miete, in dem Fall jetzt das Fahrzeug, dann hafte ich ja für Schäden, die ich an diesem Fahrzeug verursache. Und in der Regel hafte ich ja nur mit dem Rahmen 1 Kaution. Und es sei denn, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Miete 1 Fahrzeugs etwas anderes hergeben und nicht gesagt wird nur mit der Höhe der Haftung aus der Kaution heraus, sondern vielleicht mit 1 Haftung nach BGB, dann kann es natürlich eine andere Marschroute darstellen. Also das ist so ein erster Punkt, worauf ich schon immer hinweisen möchte, dass man sich anschauen muss, wie weit hafte ich denn für einen Schaden, den ich an diesem Fahrzeug verursache. Unabhängig davon, ob der Vermieter, wovon ich als Mieter ja ausgehen kann, eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug hat und eine Teilkasko inkludiert hat, an diesem Fahr
Nele [00:11:13]:
Das heißt also, Es lohnt sich beim Mieten 1 Fahrzeugs auf jeden Fall, einen genauen Blick in die AGBs zu werfen, was das ganze Versicherungsthema angeht. Also natürlich lohnt es sich immer, AGB zu lesen. Wir wissen aber alle, dass man das kaum mal macht, weil es halt einfach immer sehr viel Text, sehr schwurbelig und sehr klein gedruckt ist. Aber das ganz, ja ganz wichtiger Hinweis von dir, das wusste ich ehrlich gesagt überhaupt nicht, dass es da Abweichungen geben kann. Wir haben ja auch schon Fahrzeuge gemietet, da habe ich nie reingeguckt. Ich habe mich immer darauf verlassen, Kaution ist ja da. Die ist ja meistens auch nicht ganz wenig. Also in der Regel hinterlegt man ja zumindest für Wohnmobile so irgendwas zwischen 1000 und 1500 Euro.
Nele [00:12:01]:
Ich weiß nicht, was ihr da so für Erfahrungen gemacht habt, aber das war so der Betrag, den wir immer auf den Tisch legen mussten. Und da denkt man dann, ja gut, da ist ja dann auch eine eventuelle Höherstufung bei einem Schaden oder so irgendwie mit abgedeckt.
Dieter Scheffler [00:12:14]:
Ja, ist das richtig, man. Also das Prinzip ist ja, ist ja das, dass der Vermieter, ja, in der Regel, in der Regel, das heißt für mich persönlich, also immer, ja, eine Vollkaskoförsicherung für das Fahrzeug hat. Das ist immer auch so die Frage, die sehr oft von Kunden kommt, lohnt sich für mich noch eine Vollkaskoversicherung? Das Fahrzeug stellt ja einen gewissen Wert dar. Das ist für mich immer auch die entscheidende Frage, wenn Kunden jetzt privat ein Fahrzeug versichert haben, lohnt es sich das für mich, die Vollkaskoversicherung noch zu behalten, auch wenn mein Fahrzeug 4 oder 5 Jahre alt ist. Nehmen wir mal das klassische Beispiel, das Fahrzeug hat mal 80.000 Euro gekostet, ist 3 oder 4 Jahre alt, stellt noch einen Wert von 60.000 oder 55.000 Euro dar. Dann lohnt sich auf jeden Fall immer die Vollkaskoversicherung. Selbst dann, wenn man die dicken Daumen hat und sagt, bei den dicken Daumen, man sagt schon in der Regel nach 4, 5, 6 Jahren Vollkasko raus, ist meine Antwort oder meine Frage darauf immer, w
Dieter Scheffler [00:13:23]:
All das kann ich als Mieter natürlich bei dem Vermieter auch erfragen. Besteht eine Vollkaskoversicherung für Schäden, die an dem Fahrzeug entstehen? Ob er das im Zweifel zwingend offenlegen muss, ist eine andere Frage. Das muss man dann mit dem Fall Mieter klären. Nur grundsätzlich kann es ja schriftlich verankert werden, dass in dem Mietvertrag, dass eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug besteht, in dem eine Teilkasko inkludiert ist. Aber grundsätzlich würde ich, Entschuldigung, eine Sache noch
Nele [00:13:50]:
an
Dieter Scheffler [00:13:50]:
den Mieter, als Mieter immer fragen, bis zu welcher Höhe muss ich denn einen Schaden bezahlen, wenn ein Schaden eingetreten ist? Unabhängig davon, welcher Versicherungsschutz besteht. Es besteht ja auch eine Selbstbeteiligung bei dem Vermieter in seiner Kaskoversicherung. Und diese Selbstbeteiligung, die er zu tragen hat, die denkt er als Vermieter natürlich, den möchte ich nicht selber zahlen, weil mir der Mieter einen Schaden zugefügt hat. Ja. Also verlange ich in der Regel also immer nach, in der Regel immer die Höhe der Kaution, die auch meine Selbstbeteiligung in der Fahrzeugversicherung ist. Habe ich also beispielsweise eine Vollkaskoversicherung mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung, kann ich hingehen und sagen, ich hätte gerne auch hier eine Kautionenhöhe von 1.000 Euro für das Fahrzeug. Das muss man sehen. Das wird in der Regel so auch von den Vermietern so getätigt.
Nele [00:14:53]:
Also würdest du Mieterinnen und Mietern empfehlen, tatsächlich nach der Vollkasko aktiv zu fragen? Also habe ich als Mieter einen Vorteil davon, wenn das Fahrzeug vollkaskoversichert ist? Oder kann mir das eigentlich egal sein, solange ich halt nur in der Höhe meiner Kaution oder in der Höhe der Selbstbeteiligung des Vermieters für Schäden haften muss?
Dieter Scheffler [00:15:19]:
Also grundsätzlich habe ich als Mieter keinen Vorteil oder auch keinen Nachteil dadurch, ob der Vermieter jetzt eine Vollkaskoversicherung hat oder keine Vollkaskoversicherung hat, wenn ich nur bis zur Höhe meiner Koalition hafte. Das ist aber eher aus meiner Sicht eine Kopfsache. Wenn ich ganz genau weiß,
Nele [00:15:34]:
okay
Dieter Scheffler [00:15:34]:
gut, ich fahre mit einem Fahrzeug mit einem gewissen Wert. Wenn dann was passiert, dann hafte ich es doch nur mit der Höhe der Korrektion, aber ich habe ja auch ein Stück weit einen moralischen Anspruch und dem Vermieter nicht nur unmöglich einen weiteren Schaden zuzufügen. Also es ist aus meiner Sicht legitim zu fragen, jetzt bin ich natürlich ein Versicherungsmensch, zu fragen, okay, ich gehe mal davon aus, dass für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung steht. Ja. Und wenn das Fahrzeug entwendet wird, eine Teilkaskoversicherung, ist ganz klar.
Nele [00:16:03]:
Das heißt also Vollkasko wäre jetzt nicht essenziell wichtig für den Abschluss 1 Vertrags, sondern das ist jetzt so die Sache des Vermieters, ob er das macht oder nicht, was natürlich sinnvoll wäre. Jetzt hattest du ja schon gesagt, dass die, also ich möchte natürlich niemandem extra einen Schaden zufügen, das ist ja völlig klar. Aber es kann ja nun mal passieren, dass ich, wenn ich mit einem Fahrzeug unterwegs bin und noch dazu auch mit einem fremden Fahrzeug, dass ein Schaden entsteht, der vielleicht auch so schwerwiegend ist, dass ich den Urlaub nicht weiterführen kann und dass auch vielleicht das Fahrzeug für längere Zeit ausfällt. Das heißt, dass der Vermieter in dem Fall ja auch unter Umständen einen Einkommensausfall oder einen Verdienstausfall hat. Kann man sich, also ist man dafür dann als Mieter auch potenziell haftbar oder kann ich mich dagegen absichern?
Dieter Scheffler [00:17:08]:
Also generell ist ja so, und das regelt ja auch der Mietvertrag. Der Mietvertrag regelt ja, für welche Schäden, die entstehen können, habe ich als Mieter zu haften. Und wenn ich natürlich einen Verkehrsunfall erleide, den ich auch selber verursacht habe, das ist etwas einfacher, als wenn ich jetzt hingehe und sage, der Unfall ist jetzt von 1 fremden Person verschuldet worden. Dann haftet ja der Verursacher für diesen Schaden.
Nele [00:17:35]:
Auch für
Dieter Scheffler [00:17:36]:
den Folgeschaden, den du beschrieben hast. Und wenn ich als Mieter diesen Schaden verursache und kann beispielsweise die Reise nicht weiter fortführen, weil das Fahrzeug so beschädigt ist, dass es in die Werkstatt muss und ich stehe jetzt nicht zwingend in Deutschland, sondern unter Umständen auch im Ausland. Dann stellt sich die Frage, ah, wie kommt das Fahrzeug nach Deutschland zurück? Kann es vor Ort repariert werden? Wie geht die Miete weiter? Und habe ich als Vermieter, wenn denn der Mieter wieder da ist und bestenfalls das Fahrzeug auch wieder zurück ist, notrepariert ist von mir aus, was ist denn mit der Folgevermietung, die ansteht? Habe ich dann einen sogenannten entgangenen Gewinn, ja? Und dann auch da stellt sich die Frage, inwieweit haftet der Mieter für diesen entstandenen Schaden? Dann ist es natürlich so, wenn in der Regel der Mieter nur für den Schaden haftet, der im Rahmen der Koalition entstanden ist, nennen wir es in dem Fall dann Unternehmerrisiko. Wie es bei jedem Vermieter auch so der F
Dieter Scheffler [00:19:20]:
Müsste im Zweifelsfall den Mieter auch mit seiner Privathaftlichtversicherung klären, ob ein solcher Schadenfall über die Privathaftlichtversicherung gedeckt wäre. Aber nochmal zurückzukommen, Ausgangslage ist immer das, was im Mietvertrag steht. Bis wo und bis welcher Höhe hafte ich für einen solchen Fall? Natürlich gibt es, wie du eben eingangs schon sagtest, eine Möglichkeit für solche Schäden natürlich einen entsprechenden Versicherungsschutz zu kreieren bzw. Einen solchen Versicherungsschutz abzuschließen. Es gibt also verschiedenste Formen. Wir bieten ein sogenanntes Urlaubsschutzpaket an für den Mieter 1 Reisemobils. In dem Fall auch dargestellt wird, welchen Versicherungsschutz ich denn zusätzlich bekommen kann, wenn ich als Mieter 1 Reisemobils unterwegs bin. Und das kann im Zweifel natürlich auch bedeuten, dass wenn ich ein Fahrzeug miete und das Fahrzeug verunfallt und die Folgevermietung kann nicht angetreten werden, dass aus diesem Versicherungsschutz heraus dann auch der Vermieter den Anspruch,
Dieter Scheffler [00:20:36]:
Da gibt es verschiedene Formen, es gibt auch verschiedene Gesellschaften, die verschiedene Formen dazu anbieten. Aber immer Grundlage ist der Mietvertrag und vor allen Dingen dann die Höhe der Koalition. Und daraus ergibt sich dann letztendlich auch, was genau als Versicherungsschutz ich denn da abschließen kann. So sagt es eben auch, das Fahrzeug ist verunfallt und muss zurückgeführt werden. Auch da muss man klären, bei Abschluss 1 Mietvertrages, besteht denn auch ein Schutzbrief für das Fahrzeug? Das ist ja auch ein weiterer Punkt neben der Haftpflicht, die ganz klar ist, Vollkasko, besteht ein Schutzbrief. Beispielsweise ich habe eine Panne, ich bleibe liegen. Ja, wer kommt raus? Muss ich jetzt selber 1 Mieter 1 Fahrzeugs in ADAC rufen oder muss ich meinen anderen Schutzbrief anrufen, den ich vielleicht für mein Privatfahrzeug habe? Nein, Der Vermieter muss hier klären, ob er einen Schutzbrief für ein solches Wohnmobil dann abgeschlossen hat oder nicht. Oder aber das Fahrzeug muss abgeschleppt werden in n
Dieter Scheffler [00:21:46]:
Also da ist auch die dringende Empfehlung zu klären, besteht für das Fahrzeug ein Schutzbrief.
Nele [00:21:52]:
Und 2 Fragen dazu. Wenn kein Schutzbrief besteht, wer kümmert sich dann das Fahrzeug, wenn es irgendwo hängen bleibt bei Panne oder Unfall? Muss ich das als Mieter dann machen?
Dieter Scheffler [00:22:07]:
Nein, der Vermieter. Der Vermieter, auch da wiederum, immer klären, was passiert, wenn ich mit einem Fahrzeug liegen bleibe. In der Regel ist das so, dass dem, dem das Fahrzeug gehört, der ja nun auch bemüht ist zu sagen, ich kümmere mich mein Eigentum. Ja, und überlässt es nicht 1 fremden Person zu sagen, kümmere sich selber drum und treue nach dem Motto, gucken Sie, wie Sie klarkommen. Da würde der Vermieter ein schlechter Kaufmann sein, weil er bemüht ist, eine Kundenzufriedenheit herzustellen. Ob ich jetzt gewerbsfrei oder privater Vermieter bin, aus solche Sachen sprechen zu kommen. Und vor allen Dingen, gerade dann, wenn ich ja privater Vermieter bin und gebe mein Privatfahrzeug 1 fremden Person, das einen gewissen Wert darstellt, dann möchte ich ja auch hinter A informiert werden und B, mich gegebenenfalls gemeinsam mit dem Mieter darum kümmern, in welche Werkstatt kann geschleppt werden, was können wir hier tun, den Schaden an dem Fahrzeug möglichst gering zu halten. Also in der Regel geht es gemeins
Dieter Scheffler [00:23:06]:
Und in der Regel ist es auch so, dass in dem Mietvertrag geregelt ist, bei einem Schaden am Fahrzeug, sei es jetzt Unfall, Panne, Sonstiges, bitte melden Sie sich bei mir. Und wir finden für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft auch eine Lösung. Weil die Mieter 1 Fahrzeugs ja dann sagen können, ich habe für diese Reise Summe X bezahlt und jetzt habe ich hier ein Fahrzeug, das nicht funktioniert. Wie sieht es denn dann mit den restlichen Kosten des Mietvertrags aus? Aber auch da immer Grundlage, Mietvertrag. Was ist wie geregelt?
Nele [00:23:37]:
Ich erinnere es jetzt nicht mehr. Wir hatten ja auch schon mal dieses Urlaubsschutzpaket bei euch gebucht vor vielen Jahren. Da hatten wir ein Mietwohnmobil für einen Fahrzeugtest. Und wenn jetzt der Urlaub, die Reise abgebrochen werden muss, weil das Fahrzeug den Geist aufgegeben hat, aus welchem Grund auch immer, sei es Unfall, sei es Panne, was auch immer, Und ich habe aber schon Kosten gehabt, weil ich vielleicht einen Campingplatz gebucht habe oder ähnliches. Springt da auch so ein Urlaubsschutzpaket ein oder ist es dann halt einfach auch mal eigenes Risiko?
Dieter Scheffler [00:24:17]:
Also ein Stück weit beides. Also ich meine, man kann nicht jede Eventualität absichern. Das ist einfach nicht machbar. Vor allem wird das auch beitragstechnisch komplett den Rahmen schränken. Wenn ich aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Reise abbrechen muss, dann erstattet der Versicherer den sogenannten unverbrauchten Mietanteil. Also beispielsweise ich habe 10 Tage gebucht und 5 Tage war ich unterwegs und die anderen 5 Tage kann ich nicht nutzen, weil ein Schadenfall eingetreten ist, der dann auch als versichert gilt. Das muss man in dem Fall auch klären. Dann kann ich zurückreisen und würde dann diese 5 Tage, die ich jetzt die Miete nicht nutzen konnte, natürlich von dem Versicherer erstattet bekommen, in 1 sogenannten Reiseabbruchdeckung.
Dieter Scheffler [00:24:59]:
Ja.
Nele [00:25:00]:
Okay. Und wenn ich jetzt mich selber oder meine Mitfahrer auch noch irgendwie versichern möchte, dann gibt’s ja Fahrerschutzbrief und so was wie Insassenunfallversicherung oder wie die heißt.
Dieter Scheffler [00:25:17]:
Mhm.
Nele [00:25:18]:
Was davon sollte ich haben, beziehungsweise was bedeutet das überhaupt? Oder warum brauche ich vielleicht sowas?
Dieter Scheffler [00:25:27]:
Also im Prinzip ist ja so, dass der Vermieter 1 Fahrzeugs ja ganz klar sagt, welchen Versicherungsschutz für das Fahrzeug vorhanden ist. Also in der Regel ist es so, dass viele Vermietfahrzeuge eine sogenannte Insassenunfallversicherung für Campingfahrzeuge so an der Stelle nicht haben. Im Rahmen der Insassenunfallversicherung, nach bestimmten Systemen, ja bei einem Unfall, dass das Fahrzeug erleidet, ein Versicherungsschutz für die verletzte Person gewährt wird. Nun ist es so, dass die sogenannte Insassenunfallversicherung, wie die Unfallversicherung insgesamt, einen Schaden nur dann zahlt, wenn durch diesen Unfall der Geschädigte einen dauernden, bleibenden Schaden erleidet. Das heißt, wenn ich jetzt eine Verletzung davontrage, dass ich jetzt Verstauchung habe oder eine Rippe gequetscht habe, schlimmstenfalls ein Bein gebrochen, Fuß gebrochen, wie auch immer durch den Verkehrsunfall, dann heilt der aus, dann habe ich keinen bleibenden Schaden. Das heißt, in dem Fall tritt auch kein sogenannter Invaliditäts
Dieter Scheffler [00:26:47]:
Das was, was im Gegensatz dazu Einige Mietfahrzeuge schon haben, ist eine sogenannte Fahrerschutzversicherung, die ja sagt, dass wenn der Fahrer des Fahrzeugs einen Unfall erleidet, dass ein gewisser Versicherungsschutz aus der Haftpflichtversicherung heraus auch für den Fahrer des Fahrzeugs gebärt wird. Für den Insassen an dem Fahrzeug nicht. Wenn ich aber einen Verkehrsunfall erleide und ich an diesem Verkehrsunfall nicht schuld bin, dann tritt ja immer die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden ein, und zwar auch die für den Schaden, den mein Beifahrer erlitten hat. Und insofern ist die Frage der Insassenunfallversicherung für den Vermieter 1 Fahrzeugs in der Regel so nicht gegeben. Und aus meiner Sicht auch für diese Reise, die ich hier antrete, ja, es ist halt immer die Frage, muss ich einen solchen Versicherungsschutz jetzt abschließen, für die Insassenunfallversicherung, weil ich müsste ja dann davon ausgehen, dass ich für diese Reise von 1 Woche einen solchen Verkehrsunfall erleide, der
Nele [00:28:11]:
Ja und dann ist ja auch die Frage, ist es überhaupt temporär möglich, solche Versicherungen abzuschließen? Also kann ich dann, kann der Vermieter dann für 2 Wochen meines Urlaubs für mich diese Versicherung überhaupt abschließen oder sind das dann auch immer Jahresverträge? Das weiß ich jetzt nicht.
Dieter Scheffler [00:28:29]:
Korrekt, Das sind also längerfristige Verträge, keine kurzfristigen Verträge.
Nele [00:28:34]:
Ich bin ja immer eher der Typ, der sich wahrscheinlich ein bisschen überversichern würde, wenn der Ehemann nicht sagen würde, was willst du jetzt eigentlich noch alles? Das ist halt Lebensrisiko. Ich habe halt auch wieder immer alles.
Dieter Scheffler [00:28:46]:
Ja, ist klar.
Nele [00:28:49]:
Deswegen, ich kann das total nachvollziehen, wenn Leute dann vor allem, wenn Zusatzversicherungen halt aktiv angeboten werden, sagen, ja Mensch, das klingt aber auch sinnvoll. Da hatten es jetzt neulich eben, das hatte ich in 1 anderen Podcast-Folge zum Thema Wohnmobilmieten schon erzählt, dass Freunde von uns aus Mexiko ihren allerersten Familienurlaub im Wohnmobil gemacht haben. Und dann ausgerechnet auch nicht im eigenen Land, sondern in Island. Also einmal über einen großen Teich fliegen, komplett andere Kultur, andere Sprache, andere Gesetze und so weiter. Und da ging es halt auch das Versicherungsthema. Und da waren jetzt zum Beispiel bei dem Vermieter also eine unendliche Fülle an Versicherungslösungen angeboten, die ich dann auch erst mal mit überhaupt übersetzen musste und dann mit JetGPT zusammenfassen musste, zu überlegen, Was ist denn für diese Familie sinnvoll? Weil da waren dann auch noch so Reifenversicherungen dabei. Dann war noch eine Versicherung, eine potenzielle, die man dazu buchen konnt
Nele [00:30:15]:
Ist es in Deutschland deiner Erfahrung nach auch so, dass man da so viel auswählen kann oder gibt es hier irgendwie klarere, kleinere Pakete?
Dieter Scheffler [00:30:25]:
Also im Prinzip kenne ich es nur mit kleineren Paketen. Also ich kenne es also durchaus auch, dass wenn man einen Pkw im Ausland mietet, dass man nach so einem gewissen Zusatz Versicherung abschließen kann. Reifenschutz, das hat ich letztens bei einem Mietfahrzeug auf Kreta gehabt, den man, das man abschließen kann. Oder dass halt ein Steinschlag, der an dem Fahrzeug entsteht, abschließen kann. Wobei das meines Erachtens dann wiederum Quatsch ist, weil das würde ja die Volkhaus-Kopfversicherung zahlen, wenn an den Gegenstand wegen des Fahrzeugs fällt. Wenn es jetzt von außen an das Fahrzeug herangetragen wird. Gibt es, wobei man auch da an der Stelle sagen muss, bin doch so ähnlich wie du, jetzt bin ich aber der Versicherungsmensch, dass man sich überversichern kann und vielleicht sich sogar einige Arten der Versicherung überlappen. Ja, wenn das eine zahlt, zahlt das andere vielleicht ein Stück weit auch.
Dieter Scheffler [00:31:16]:
Also eine Geschichte, die man, die ich eigentlich empfehlen kann, ist, dass wenn ich jetzt Gepäck mit auf Reisen nehme, ja, dass bei der, bei den, bei den Sachen, die ich als Gepäck mitnehme, ein entsprechender Versicherungsschutz zu haben ist. Und da spricht man … Also
Nele [00:31:29]:
so eine Inhaltsversicherung? Richtig.
Dieter Scheffler [00:31:31]:
Genau. Bei Fahrzeugen, ne, sowohl bei Pkw, aber gerade auch bei Wohnmobilen oder bei Wohnwagen spricht man von Inhaltsversicherung, indem ich also dort meine beweglichen Sachen mitnehme, also mein Reisegepäck, sowohl meine Kleidung, was ich sonst noch bei mir habe, bis hin zu elektronischen Geräten, Laptop, Handy, iPad, Spielgeräte für Kinder oder aber sogar Fahrräder, die ich mitnehme, die ich hinten auf dem Fahrradträger habe oder wenn es ein größeres Fahrzeug ist, in der Heckgarage habe, die dann dort mitversichert gelten, wenn ihnen das Fahrzeug denn eingebrochen wird oder aber das Fahrzeug ja entsendet wird. Also das kann ich ein Stück weit empfehlen, was auch preis-leistungstechnisch wirklich ein guter Versicherungsschutz für die Sachen gegeben sind. Nicht nur, dass die Sachen dann weg sind, sondern dass in dem Moment, wo der Urlaub ja dann damit auch erledigt ist, ja, wenn die Sachen weg sind, aber ich zumindest weiß, ich kriege einen gewissen Teil dieser Sachen, je nachdem, was ich dort abschließe, e
Nele [00:32:35]:
Was würdest du denn sagen, so ab welchem Gegenwert von mitgeführten Teilen würde sich so eine Inhaltsversicherung lohnen? Oder ist das auch wieder so individuell, was halt jeder für ein Sicherheitsbedürfnis hat.
Dieter Scheffler [00:32:48]:
Ja, das ist sehr individuell. Die Frage ist ja, wenn ich miete, bin ich dann in einem kurzen und kurzen Zeitraum unterwegs. Bin ich jetzt beispielsweise nicht Mieter, sondern der Kunde, der das Reisemobil privat besitzt und ich mit dem Fahrzeug unterwegs bin, dann lasse ich ja auch gerne viele Sachen mal in dem Reichsmobil. Ich räume nicht immer wieder alles rein und raus, sondern einige Sachen verbleiben ja auch dort. Wenn ich aber nur kurzfristig unterwegs bin, kommt es in den ersten Jahren oft an, reise ich zu zweit oder reise ich mit der Familie. Reise ich mit der Familie, habe ich mehr elektronische Geräte, mehr Gepäck, alles Mögliche. Und best case ist es so, dass ich einen Versicherungsschutz habe, der den größten Teil dieser Sachen abdeckt. In der Summe sage ich jetzt mal bis 7000 bis 10.000 Euro.
Dieter Scheffler [00:33:32]:
Da erschrickt man im ersten Moment, nehme ich aber meine E-Bikes mit oder Familiasafari der Kinder, da bin ich schon bei 1 entsprechenden Summe. Nehme ich dann noch Spielgeräte mit, iPad, Handy, Laptop, Spielgeräte der Kinder und die Kleidung nicht einbemessen, dann erreicht man schon schnell eine Summe, die man extremst gerne unterschätzt. Ja. Wobei natürlich die Ausstattung, wenn es denn in dem Mietvertrag so geregelt ist, wie Campingstühle oder solche Geschichten, ja, zulasten des Vermieters gehen. Das ist ja fremdes Eigentum und nicht mein Eigentum. Das darf man dabei nicht berücksichtigen. Sollte man für sich persönlich abwägen, welches Paket, wenn es mehrere Pakete gibt, die für mich sinnvoll sind?
Nele [00:34:19]:
Ich habe mich gerade gefragt, wie dokumentiere ich das denn? Also, wir haben ja auch diese Inhaltsversicherung bei euch, weil wir halt auch immer mit viel Zeug unterwegs sind. Und ich erinnere mich, dass wir damals irgendwie so eine Übersicht eingereicht haben, was wir alles an Bord haben bei euch. Aber wenn ich jetzt als Mieter nur 2 Wochen unterwegs bin, wie kann ich das denn für die Versicherung irgendwie sattelfest nachhalten, was alles dabei war und was im Schadenfall oder im Einbruchsfall, sag ich mal, dann weggekommen ist.
Dieter Scheffler [00:34:57]:
Ja gut, das ist bei der Schadenbearbeitung ja ein Stück weit so, dass der Versicherer, wenn er es denn nicht glaubt, fangen wir mal mit dem Thema an, nicht glaubt, dass die Sachen vorhanden waren, denn der Nachweis antreten muss, dass die Sachen nicht mit im Fahrzeug gewesen sind.
Nele [00:35:14]:
Ein Stück
Dieter Scheffler [00:35:14]:
weit geht da auch bei der Schadenbearbeitung bei einem Einbruchsschaden, weil er Pannen kommen von Sachen so nach dem Motto treu und glauben. Also ich reiche die Schadenliste ein von den Sachen, die ich mitgeführt habe und insofern, wenn ich dann auch Belege für diese Sachen habe, die ich mitgeführt habe, sollte bei 1 Schadenregulierung bei polizeilichen Aufnahmen, Aufbruchsspuren vorhanden sind, ja, da auch keine, keine Ablehnung bekommen, ja. Das ist ja nichts anderes, als das, wenn ich in einem Hotelzimmer bin und lege was in meinem Hotelzimmer, das Hotelzimmer wird aufgebaut, und das ist nichts anderes, als wenn ich mit dem Fahrzeug unterwegs bin, ja? Den Nachweis anzutreten, es geht mehr den Nachweis, dass ich die Sachen besessen habe, als den Nachweis, dass ich diese Sachen tatsächlich mit auf Reisen genommen habe. Natürlich, wenn ich jetzt hier hingehe und sage, ich habe ein kleines Reisemobil gemietet, was wirklich ein ganz kleiner Kastenwagen ist, und ich nehme meinen kompletten Schmuck mit, so als
Nele [00:36:31]:
Und beim Abschluss der Inhaltsversicherung ist es da auch so, wie wir es immer für die anderen Versicherungen predigen, dass alles wirklich angegeben werden muss. Also wenn ich jetzt zum Beispiel eine Vollkasko abschließe, dann muss ich ja auch nachträgliche Einbauten ins Fahrzeug nachmelden, wenn ich möchte, dass im Schadenfall die Versicherung einspringt. Muss ich bei der Inhaltsversicherung, wenn ich die als Mieter abschließen möchte, genau angeben, Also ich habe jetzt hier einen Laptop dabei im Wert von 938 Euro. Oder habt ihr da nur den Anspruch, dass eine Gesamtsumme angegeben wird von Teilen, die mitgeführt werden? Und das ist halt dann im Zweifel das, was ganz oder anteilig erstattet wird.
Dieter Scheffler [00:37:19]:
Letzteres, ganz klar. Ich muss dich von vornherein angeben, welche Sachen ich jetzt mitnehme. Als wäre müßig, weil wenn ich jetzt einen Versicherungsschutz heute abschließe für eine Reise, die in einem Monat ist, dann weiß ich ja nicht, ob ich in einem Monat jetzt vor allem was und welche Sachen ich dann mitnehme. Also das ist nicht zumutbar. Also das kann man niemandem zumuten. Sondern ich schließe eine Versicherungssumme über einen bestimmten Betrag ab. Und in dieser Versicherungssumme ist ein Versicherungsschutz gegeben für die bestimmten Gegenstände, sowohl für elektronische Geräte als auch für meine normale Kleidung, als auch für andere Sachen, die ich also dann dabei habe. Und darüber schließe ich diese Summe ab, ja.
Nele [00:38:01]:
Gut. Ich habe noch eine Versicherung, die ich sehr sinnvoll finde, aber ich bin nicht mehr sicher, ob die vielleicht im Urlaubsschutzpaket schon irgendwie integriert ist. Das ist eine Versicherung zur Reduzierung der Selbstbeteiligung. Weil, wie gesagt, also 1.500 Euro Selbstbeteiligung ist ja schon ein dicker Brocken und man kann sich dagegen versichern und kann dann quasi einen extra Beitrag bezahlen. Pro Tag wird das, so wie ich das immer mal wieder gesehen habe meistens abgerechnet, dann eben im Schadenfall glimpflich wegzukommen. Was hältst du davon?
Dieter Scheffler [00:38:42]:
Ja, es ist eine gute Geschichte. Also bei uns ist es so, an dem Urlaubschutzpaket versichern wir die Kaution. Bei der Kaution muss man ja unterscheiden, das ist keine reine Versicherung, wo ich nur die Selbstbezeitigung, die das Fahrzeug hat, reduziere. Die typische CDW-Versicherung, ja? Die nur für Schäden, also die CDW-Versicherung kommt ja nur für Schäden auf, die beispielsweise durch eine Kollision 1 Fahrzeugs dann entstanden sind, der typische Schaden, der im Rahmen der Vollkaskoversicherung entsteht oder der Teilkaskovermehraus, ja? Und da wird nur, ist nur der reine Versicherungsschutz für die Selbstbeteiligung des Fahrzeugs. Im Rahmen der Kautionsversicherung unterscheiden wir einmal für Schäden, die dadurch entstehen, dass ich beispielsweise einen Verkehrsunfall erleide, dann haftet der Versicherer für die Höhe der Selbstbeteiligung des Fahrzeugs. Das ist notwendig, ganz wichtig. Und die maximale Entschädigungsleistung kann auch nur daraus erfolgen, dass der Mieter den Schaden bezahlt bekommt aus de
Dieter Scheffler [00:40:26]:
Ja. Ja, ne? Was die Tischplatte kaputt gehen kann, es kann der Fernseher defekt sein, es kann eine Flasche Wein umfallen, der Teppichboden kann nicht mehr gereinigt werden. Es gibt diverse Sachen, die entstehen können. Oder dass falsch getankt wird. Das Fahrzeug muss komplett gereinigt werden. Das sind so Sachen, die der Mieter dann auch zahlen muss, weil er für den Schaden, der am Fahrzeug entstanden ist, er haftet. So, und da haftet der Versicherer bis zur kompletten Höhe der Kaution. So, maximal.
Dieter Scheffler [00:41:01]:
Während er bei einem Verkehrsunfall im Rahmen der Kautionsversicherung nur bis zur Höhe der entstandenen Selbstbeteiligung zahlt, weil der Vermieter ja den Betrag, der über die Selbstbeteiligung hinausgeht, ja rein theoretisch zusätzlich von seiner Kaskoversicherung bekommt.
Nele [00:41:18]:
Ja.
Dieter Scheffler [00:41:21]:
Und deswegen sagen wir, im Rahmen der Kautionsversicherung gibt es ja 2 Bestandteile. Einmal maximal bis zur Höhe der Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung. Punkt. Und auf der anderen Seite sagen wir für Schäden, die jetzt nicht mit einem Verkehrsunfall zu tun haben, sondern die innerhalb oder auch außerhalb des Fahrzeugs entstehen können, die ich verursache, bis zur Höhe der Korrektion dann gedeckt sind.
Nele [00:41:46]:
Da habe ich jetzt noch mal eine weitere Rückfrage. Wir sind ja zum Beispiel mit Hund unterwegs. Jetzt haben wir das große Glück, dass unser Hund noch nie irgendwas kaputt gemacht hat und erst recht nicht bei fremden Menschen. Kann aber ja passieren, wenn so ein Hund vielleicht auch gestresst ist, in einem neuen Umfeld ist, in einem fremden Fahrzeug. Wenn jetzt mein Hund an einem Fahrzeug oder in einem Fahrzeug einen Schaden anrichtet, zahlt den dann die Hundehaftpflicht? Oder wäre es dann auch schlau, so eine Kautionsversicherung abzuschließen?
Dieter Scheffler [00:42:21]:
In dem Fall kann ich jetzt auch so ungefähr für uns sprechen. Also bei uns sind Schäden, die durch Hunde, durch Tiere verursacht werden, auch mitversichert. Auch hier müsste dann der, Wenn der Schaden jetzt über die Koalition zum hinaus geht und je nachdem, was der Mietvertrag dann wieder geregelt ist, man kommt immer auf den Ursprung zurück, was ist im Mietvertrag geregelt, wenn ich einen Hund mitnehmen darf, wie ist die Erschöpfungsleistung, auch da muss ich vorher abklären, kann ich überhaupt einen Hund mitnehmen und
Nele [00:42:47]:
kann
Dieter Scheffler [00:42:47]:
das nicht verschweigen. Und dann muss derjenige seine Haftpflichtversicherung befragen, was passiert denn dann, wenn ich ein Fahrzeug miete und mein Hund in einem gemieteten Fahrzeug einen Schaden verursacht. Auch da kann es durchaus sein, dass die Haftpflichtversicherung, wie da sagt, schädigen die bei Benutzung des Fahrzeugs, wie eben schon als Privatperson genannt, oder bei geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gegenständen, Sachen, kein Versicherungsschutz besteht. Also das wäre für mich der erste Antritt zu sagen, zahlt ein solcher Schaden meine Haftpflichtversicherung? Nein, zahlt nicht. Nehmen wir mal die schlimmsten Fälle. Zahlt dann einen Versicherungsschutz, gibt einen Versicherungsschutz, der meinen Schaden, den ich zahlen muss, mindern kann? Ja? Und das wäre dann unter Umständen dann dieses Urlaubsschutzpaket. Genau. Ja.
Nele [00:43:31]:
Okay. Und jetzt habe ich einen Schaden verursacht, ohne diese Kautionsversicherung, ohne Urlaubsschutzpaket oder wie die dann auch immer heißt bei dem Anbieter, bei dem ich abgeschlossen habe.
Dieter Scheffler [00:43:46]:
Ja.
Nele [00:43:49]:
Der Vermieter sagt, okay, da war ein Schaden. Muss der dann offenlegen, wie hoch seine Selbstbeteiligung bei der jeweiligen Versicherung ist? Oder in welcher Höhe darf ein Vermieter eine Kaution einbehalten, wenn seine eigene Selbstbeteiligung darunter liegt? Ich frage deswegen, weil mir öfter schon zu Ohren gekommen ist, dass gerade im Privatversicherungsbereich, im Privatvermietungsbereich dort zwischen Mieter und Vermieter manchmal ein bisschen Uneinigkeit herrscht, was angemessen ist, in welcher Höhe eine Kaution einbehalten wird nach einem Schaden.
Dieter Scheffler [00:44:32]:
Also grundsätzlich ist das so, dass wenn ein Schaden eingetreten ist und ein, ich gehe jetzt einfach mal von mir persönlich aus. Wenn ich irgendwo ein Fahrzeug miete, dann kläre ich doch im Vorfeld ab, was habe ich wann zu zahlen. Und wie sind Regularien, wenn ich wieder zurückkomme, was passiert dann? Es gibt doch in der Regel, wenn ich ein Fahrzeug miete, ein sogenanntes Übernahmeprotokoll. Das ist ja nicht nur bei Wohnmobilen so, das ist ja auch bei PKWs so, wenn ich miete, ringsherum an das Fahrzeug gehe und sehe, sind Schäden vorhanden, sind keine Schäden vorhanden. Und da wird in dem Mietvertrag da ganz klar geregelt, was passiert denn dann, wenn. Bis zu welcher Höhe zahle ich? Warum zahle ich bis zu welcher Höhe? Und wenn ich jetzt hingehe und sage, ich diese bis zu dieser Höhe eine Zusatzversicherung habe, dann frage ich doch, besteht denn auch bis zu dieser Höhe, weil ich bekomme nur bis zu dieser Höhe auch eine Entschädigungsleistung entsprechend, ein paralleler Versicherungsschutz, weil ich bekomm
Nele [00:45:47]:
Aber ich kann es als Mieter ja nicht kontrollieren, also er könnte ja jetzt auch was ganz anderes da reinschreiben.
Dieter Scheffler [00:45:52]:
Er könnte was ganz anderes da reinschreiben, nur ist es letztendlich so, dass ich ja für den Schaden, der mir entstanden ist, nachweispflichtig bin. Und Wenn ich nur einen Schaden bis zu 1 gewissen Höhe versichern kann, dann kann ich auch nur hingehen und sagen, okay gut, lieber Vermieter, du hast beispielsweise, sagst mir nicht, wie hoch deine Selbstbeteiligung in deinem Schadenfall ist. Ich wüsste zwar nicht, warum du mir das jetzt nicht sagst, weil das führt da letztendlich nicht dazu, dass die Glaubwürdigkeit des Vermieters aus meiner Sicht nicht so ganz gewährleistet ist. Warum sollte, wenn doch alles okay ist, der Vermieter mir nicht sagen, wie hoch seine Selbstbeteiligung bei einem Schaden Fall ist. Also das, dann könnte ich ja genauso gut in Zweifel ziehen, dass der Vermieter überhaupt eine Vollkaskoversicherung oder eine Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug hat. Ja. Weil ich muss mir nur darüber im Klaren sein, dass wenn ich einen separaten Versicherungsschutz abschließe, bis zu welcher Höhe diese
Dieter Scheffler [00:47:09]:
Wenn der Vermieter sich jetzt weigert, mir das zu zeigen oder zu geben, hätte ich persönlich kein gutes Vertrauensverhältnisgefühl, weil der Vermieter mir seine Sachen, die er hat, nicht konkret offenlegt. Weil aus meiner Sicht kein Hinderniskund besteht, die Sachen offen zu legen. Weil ich muss dafür diesen Schaden haften bis zu der Höhe. Ja, so, Das regelt mein Mietvertrag. Wenn der Vermieter jetzt einen Versicherungsschutz hat, der im Rahmen seiner Selbstbeteiligung geringer ist, er aber eine höhere Kaution für diesen Schaden verlangt, dann bin ich doch der Mieter, der sagt, okay gut, man kriegt von mir 1.000 Euro Kaution, du kannst ja den Schaden rein theoretisch, wenn du eine geringere Selbstbeteiligung hast, bei deiner Vollgaskoversicherung gerne machen. Das heißt, er kann einen Schaden dir zweimal rein theoretisch gerne machen. Und da hätte ich als Mieter 1 Fahrzeugs, wie gesagt, kein gutes Gefühl und das ist meine persönliche Begründung dazu.
Nele [00:48:11]:
Das heißt also als Mieter ruhig auch offensiv nach Dingen fragen und auch mal gucken, wie der Vermieter darauf reagiert.
Dieter Scheffler [00:48:18]:
Ja, das ist aber die Frage, welches Verhältnis habe ich jetzt? Ist das alles gut? Ist das locker? Das ist dann so, dass beide Seiten wollen dann Geschäft machen. Der private Vermieter möchte sein Fahrzeug vermieten für die Zeit, wo er es nicht nutzt. Möchte ein Geschäft machen, Ganz klar. Möchte aber auch, dass ein Schaden, der entstanden ist, natürlich bezahlt wird. Der Mieter denkt sich, okay, das ist vielleicht ein bisschen günstiger als bei einem gewerblichen Vermieter und aus welchen Gründen auch immer das Fahrzeug angeboten wird, das sagt mir zu, das bekomme ich dann woanders. Das ist ein ganz netter Mensch oder die Familie ist ganz nett. Da haben wir gehört, da kann man gut mieten. Also machen wir das auch.
Dieter Scheffler [00:48:52]:
Das ist alles sehr unkompliziert. Ich möchte aber natürlich sowohl auf der einen Seite Folgegeschäft machen, genauso wie auf der anderen Seite ich ein gutes Gefühl haben möchte, wenn ich mit einem Fahrzeug unterwegs bin. Und dann wüsste ich, aus meiner Sicht kennt mich keiner, das ist jetzt auch meine persönliche Meinung, keinen Grund zu sagen, worum sollte ich das denn dann auch nicht zeigen. Je mehr ich offen lege, je größer das Vertrauensverhältnis zu dem Mieter, dem ich ein Fahrzeug dann anvertraue. Gerade dann, wenn es mein privates Fahrzeug ist. Weil da fährt jemand mit meinem privaten Fahrzeug, dadurch vielleicht sogar 1 privaten Nutzer herum und stellt einen gewissen Wert dar.
Nele [00:49:31]:
Ja, also ich finde überhaupt gerade beim Thema Privatvermietung, und das ist auch die Erfahrung, die wir gemacht haben, ist der Austausch extrem wichtig für beide Seiten. Auch dem Vermieter ein gutes Gefühl zu geben, weil wie du sagst, da gibt es ein Privatfahrzeug raus. Und bei Campingfahrzeugen habe ich das Gefühl, dass da die emotionale Bindung auch meistens noch viel höher ist als bei, ich sage jetzt mal, normalen Alltags-Kfz. Und ich glaube, dass auch daraus öfter mal dann im Nachgang Ärger entsteht. Weil natürlich für jemanden, der jetzt seinen Privatbohnwagen oder seinen Privatbohnmobil, das er sonst auch selber nutzt für Urlaube und vielleicht auch für lange Reisen mit vielen Erinnerungen, wenn da ein Schaden kommt, dann wird der aus meiner Sicht auch teilweise von den Vermietern so ein bisschen nicht nur monetär, sondern auch emotional bewertet. Und dann gibt es halt Diskussionen auch mit den Kunden. Das ist so das, was ich mitbekomme. Aber da sprechen wir, glaube ich, in der nächsten Folge auch noc
Nele [00:50:36]:
Das habe ich mir schon mal notiert, da bin ich gespannt, was du dazu sagst. Ich habe jetzt noch eine Sache, die ist wahrscheinlich auch im Urlaubsschutzpaket mit drin. Wenn ich jetzt ein Fahrzeug miete für einen längeren Zeitraum und meistens liegen wir ja bei Wohnmobilen mittlerweile gerade in der Hochsaison bei irgendwas zwischen 140 und 180 Euro am Tag. Das heißt, wenn ich für 3 Wochen oder so so ein Fahrzeug miete, kommt dann eine erkleckliche Summe zusammen. Und ich muss dafür auch in der Regel Anzahlungen leisten. Beziehungsweise bin auch vielleicht, je nach AGB, zur Zahlung des kompletten Betrags verpflichtet, wenn ich nicht so und so viele Tage oder Wochen vorher kündige oder storniere. Was passiert denn… Also gibt es überhaupt eine Versicherung, die das abdeckt? Also sowas wie eine Reiserücktrittsversicherung für Wohnmobile?
Dieter Scheffler [00:51:39]:
Also gibt es das ist im Urlaubsschutzpaket in der Tat enthalten. Aber es ist halt so wie bei jeder Versicherung. Es gibt Punkte, die erfüllt sein müssen, damit auch der Versicherungsschutz eintritt. Beispielsweise man erkrankt oder es tritt leider Gottes ein Sterbefall ein oder ich habe einen enormen Schaden an meinem Haus und kann meine Reise nicht antreten, Zum Beispiel. Dann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung, die dann unter gewissen Voraussetzungen, mit Fristen, wie du eben auch genannt hast, ab einem gewissen Tag und einen gewissen Tag vorher, mit 1 bestimmten Summe, mit 1 bestimmten Selbstbeteiligung, das Inzid-Teil wird jetzt hier in den Rahmen springen, gibt es auf jeden Fall, wobei ich dann von dieser Reise zurücktreten kann. Und dann gibt es Regularien, beispielsweise ich werde krank, muss einen Test einreichen. Das ist wie eine Reiserücktrittsversicherung bei 1 Flugreise. Ja, so ist da nichts anderes.
Dieter Scheffler [00:52:33]:
Das reicht man ein, die Unterlagen reicht man ein und eine Erstattung erfolgt dann im Rahmen der entstandenen Kosten, die für diese Mietreise angefallen werden, wobei natürlich dann ein Mietvertrag vorgelegt werden muss und dann wird auch geklärt, wie hoch sind da die Möglichkeiten der Erstattung aus der Reise- und Trittsversicherung heraus. Ja, die gibt es.
Nele [00:52:54]:
Und jetzt noch ein letzter Punkt zu den Versicherungen, die wir bisher genannt haben. Das hatte ich vorhin nicht erwähnt bzw. Nicht gefragt. Inhaltsversicherung, also eine Versicherung für bewegliche Gegenstände im und am Fahrzeug. Jetzt haben wir beide ja immer wieder miteinander das Thema, Wir schreiben ja auch viele Artikel zusammen,
Dieter Scheffler [00:53:17]:
wo
Nele [00:53:17]:
du uns dann berätst und wo du auch noch mal so deine Expertise reingibst. Und ich erinnere mich gerade wieder an den Artikel, den wir gerade zusammen erarbeiten, zum Thema Wohnmobil gestohlen, was tun. Und auch da geht es in einem Absatz über das Thema Inhaltsversicherung. Und du hattest mich darauf hingewiesen, dass es bei der Hausrat da öfter mal Verwirrung gibt, weil Leute oft davon ausgehen, dass eine Hausratsversicherung, die man ja meistens sowieso irgendwie hat, auch automatisch einspringt, wenn mir aus einem Fahrzeug Dinge abhanden kommen. Dem ist aber nicht so. Kannst du da vielleicht noch mal in ein paar Sätzen erklären, worauf man da achten sollte?
Dieter Scheffler [00:54:04]:
Also grundsätzlich ist das im Rahmen der Hausratsversicherung so geregelt, dass mein Hausrat nur im sogenannten Versicherungsort versichert ist. So heißt das im Prinzip korrekt. Der Versicherungsort ist meine Wohnung, mein Haus, wie auch immer. Nehme ich jetzt Gegenstände mit und bin zum Beispiel in einem Hotelzimmer und die Sachen werden aus dem Hotelzimmer gestohlen, die Zimmertüre wird aufgebrochen, Da ist immer auch die Voraussetzung, dass ein Einbruch stattgefunden hat. Ja, und deswegen heißt auch das Versicherte-Risiko-Einbruch-Diebstahl. Sachen werden entmendet, wird’s gezahlt. Mein Kellerraum in einem Mehrfamilienhaus wird aufgebrochen. Dann zählt auch der Kellerraum zu meinem Versicherungsort.
Dieter Scheffler [00:54:49]:
Meine Garage wird aufgebrochen, zählt auch die Garage zu meinem Versicherungsort. Das Fahrzeug, das aufgebrochen wird, in der Regel nicht, weil die Versicherung immer davon ausgeht, dass in einem sogenannten Raum 1 Gebäudes eingebrochen werden muss. Und ein Fahrzeug ist kein Raum 1 Gebäudes. Ja. Es gibt einen Bereich, den nennt man im Rahmen der Hausratversicherung die sogenannte Außenversicherung. Das ist außerhalb 1 Versicherungsortes, aber auch da muss es wieder in einem Raum 1 Gebäudes sein. Standardfall, in einem Schwimmbad wird beispielsweise der Spind aufgebrochen, dann würde das auch dann zum Raum 1 Gebäudes zählen und das wäre versichert. Fahrzeug, kein Raum 1 Gebäudes.
Dieter Scheffler [00:55:33]:
Es ist aber so, dass hier auch jeder, der eine Inhaltsversicherung abschließt, bitte mal prüfen sollte, zahlt denn meine Ausradsversicherung aus Sachen, die ich in einem Fahrzeug habe. Da gibt es einen Zusatzliebstahl aus dem Fahrzeug oder aber auch den Zusatz Hausrat auf Reisen. Wenn das enthalten ist, kann ein solcher Versicherungsschutz im Rahmen der Hausrat gegeben sein, wobei es dort aber auch sehr unterschiedlich sein kann, welche mitgeführten Gegenstände versichert gelten. Elektronische Geräte, Kleidung, Bargeld, all solche Geschichten, das muss man klären, ob diese Sachen denn dort versichert gelten. Und wenn ein Versicherungsschutz dort in der Form nicht gegeben ist oder nicht ausreichend ist oder aber wenn ich beispielsweise im Ausland bin, in welchen Ländern gilt dieser Versicherungsschutz dort mit diesem Zusatz, dann würde ich empfehlen, auf jeden Fall eine solche Inhaltsversicherung dazu zu buchen, ja, im Rahmen 1 Paketes oder wie auch immer, dass es ein Standardpreis ist. Also kann ich da an de
Nele [00:56:48]:
Okay, das war jetzt eine Menge Input. Ich versuche das nochmal so ganz kurz zusammenzufassen. Du unterbrichst mich, wenn ich Quatsch erzähle. Also eine Haftpflichtversicherung ist bei jedem Fahrzeug sowieso vorhanden. Da brauche ich mich jetzt also nicht großartig darum kümmern. Muss ich da als Mieter irgendwie mal auf eine Deckungssumme gucken oder habe ich damit erstmal nichts zu tun?
Dieter Scheffler [00:57:10]:
Da habe ich erstmal nichts mit zu tun. Es gibt gesetzliche Vorgaben, brauche ich nicht.
Nele [00:57:15]:
Dann Ähnliches für Teilkasko und Vollkasko. Muss mich als Mieter nicht unbedingt interessieren, weil ich da weder einen Vorteil noch einen Nachteil habe, wenn diese Versicherungen vorhanden sind. Das ist Vermietersache. Dann ist es ganz schlau, wenn man mit etwas wertvollerem Equipment unterwegs ist, mal über eine Inhaltsversicherung nachzudenken. Vielleicht sich zu erkundigen, ob ein Schutzbrief oder irgendein Mobilitätsservice in der Fahrzeugversicherung dabei ist. Einfach nicht, weil das jetzt meine Verpflichtung wäre, mich darum zu kümmern, sondern weil ich dann vielleicht auch ein bisschen weniger Scherereien vor Ort habe, mich mit dem Vermieter abzustimmen, wenn ein Panne oder ein Unfall stattgefunden hat, richtig?
Dieter Scheffler [00:58:03]:
Ja, richtig.
Nele [00:58:06]:
Und Glasschutz, du sagst ja immer wieder, Glasschäden sind somit die häufigsten Schäden bei Freizeitfahrzeugen. Der ist ja in der Teilkasko normalerweise mit drin. Und Reifenschutz brauche ich nicht unbedingt, außer ich bin jetzt vielleicht in einem Land unterwegs, wo das halt echt ein Thema ist, weil ich Offroad gehe und weil es vielleicht in dem Land nicht automatisch in 1 der Pflichtversicherungen drin ist. Dann habe ich die Möglichkeit, mich gegen Ausfälle, Storno und solche Geschichten abzusichern und meine Kaution zu reduzieren. Unter anderem durch so ein Urlaubsschutzpaket. Und wenn ich mit Hund unterwegs bin, dann sollte ich mit der Versicherung klären, ob die einspringt, wenn der Hund Schäden an der Mietsache oder an einem Mietwohnmobil verursacht. Habe ich das so ungefähr korrekt umrissen?
Dieter Scheffler [00:59:06]:
Das ist korrekt umrissen, wobei für mich immer das Entscheidende ist und das vielleicht ein Stück weit mit zum Abschluss, ist, dass immer sehr wichtig ist, dass in dem Mietvertrag geregelt sein soll, man muss, bis zur welcher Höhe hafte ich bei welchem Schaden. Wenn das geregelt ist, dann kann ich beruhigt fahren und wie sind die Modalitäten zwischen mir als Mieter 1 Fahrzeugs und dem Vermieter, was muss ich tun, wen muss ich benachrichtigen, was habe ich als Mieter 1 Fahrzeugs zu tun, damit es hinterher, nämlich bei Rückfahrt des Fahrzeugs, auch keine Probleme gibt.
Nele [00:59:43]:
Und dann hätte ich noch eine Frage zum Thema Selbstfahrervermietversicherung. Irgendwer hat mal gesagt, vielleicht war es du, vielleicht war es jemand anderes, dass ich, wenn ich von Privatleuten miete, auf jeden Fall darauf achten sollte, dass mindestens eine Selbstfahrervermietversicherung da ist. Ich kann mich aber nicht mehr daran erinnern, warum das wichtig sein soll.
Dieter Scheffler [01:00:08]:
Also grundsätzlich ist das so, dass das Fahrzeug, das vermietet wird, ja einen anderen Verbindungszweck hat, als wenn ich mit dem Fahrzeug privat unterwegs bin. Und zwar ist das hier eine sogenannte Vermietung und der Versicherer unterscheidet schon, ob ich das Fahrzeug privat nutze, also sprich Eigentümer bin, damit unterwegs bin oder ob es ein gemietetes Fahrzeug ist. Und bei einem Fahrzeug, das gemietet ist, gibt es einen speziellen Versicherungsschutz, der heißt dann Versicherungsschutz für Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge. Dieser Versicherungsschutz, das noch kurz zu umreißen, ist ein separater Versicherungsschutz, der parallel zu dem Versicherungsschutz läuft, den ich als Privatperson Vermieter habe. Und dieser Versicherungsschutz wird im Prinzip über den bereits vorhandenen Versicherungsschutz des Privatmieters drüber gestülpt. Und dieser Versicherungsschutz greift auch losgelöst, dass ich bereits als Vermieter einen weiteren Versicherungsschutz für das Fahrzeug habe oder haben muss. Weil als Privatperso
Dieter Scheffler [01:01:39]:
Dann geht es gar nicht, weil es wird nur der Verwisserungsschutz gezogen, den das Fahrzeug als sogenanntes Selbstfahrer-Vermietfahrzeug dann in diesem Zeitraum der Vermietung hat.
Nele [01:01:50]:
Aber ist es für mich als Mieter dann relevant oder weil eigentlich ist es ja dann Pech des Vermieters, wenn ein Unfall passiert und er hat nicht einen ausreichenden Versicherungsschutz.
Dieter Scheffler [01:01:59]:
Das ist korrekt. Auch das sollte der Mieter bei einem Fahrzeug klären, wie das Fahrzeug versichert ist, wie es eingestuft ist. Weil es kann ja durchaus auch mal sein, dass wenn ich einen Mietvertrag vorlege oder einen Mietvertrag habe und ich werde von der Polizei angehalten und muss den Fahrzeugschein vorführen, dass ich hier sehen kann, okay gut, das Fahrzeug gehört mir ja gar nicht, wieso fahren sie mit einem fremden Fahrzeug rum? Das hieß nachdem, welche Kontrollen stattfinden. Das mag in Deutschland unter Umständen sehr locker sein, ich weiß aber nicht, ob es in Portugal, in Italien oder sonst wo in welchen Ländern ähnlich gesehen wird, oder in den östlichen Ländern.
Nele [01:02:35]:
Würdest du denn aus deiner Erfahrung heraus guten Gewissens Leuten empfehlen, dass die sich auch ein Fahrzeug über eBay Kleinanzeigen, nee, das heißt nur noch Kleinanzeigen, Also über Kleinanzeigenportale und über Zeitungsanzeigen mieten können, ohne da jetzt irgendwie in Stress zu verfallen. Oder bist du eher der Verfechter, so wie ich zum Beispiel, dass ich da keinen Bock drauf hätte auf den potenziellen Ärger und dann lieber über eine Plattform buchen würde, die auch Privatfahrzeuge vermittelt, wo ich aber weiß, da ist eine ordentliche Versicherungslösung dahinter. Da werden rechtssichere Mietverträge für beide Seiten zur Verfügung gestellt und Protokolle und so weiter. Wie stehst du dazu?
Dieter Scheffler [01:03:22]:
Ja, die Frage ist ja schwierig zu beantworten. Das mag aber auch an meiner Grundeinstellung zu dem Thema liegen. Da ist es halt so, das was wird gewünscht. Was will der Mieter 1 Fahrzeuges machen? Möchte ich unbedingt Geld sparen? Dann ist die Wahrscheinlichkeit doch recht groß, dass ich nicht über das Portal gehe, sondern das Portal möchte ja logischerweise auch ein bisschen was daran verdienen, was sich logischerweise dann wiederum in dem Mietpreis niederschlägt. Natürlich kann ich bei Kleinanzeigen sehen, man kann nicht Kontakt aufnehmen, wissen das für ein Fahrzeug, man schreibt mal, gucke ich das Fahrzeug an, man ist sich sympathisch, man legt alle Sachen offen, kann gut gehen. Also keine Frage. Auf der anderen Seite, weil natürlich gehe ich über ein Portal, dann geht das Portal, das ja einen solchen Versicherungsschutz ja mit anbietet, ja oder zumindest offenlegt, dass man über einen gewissen Erfahrungsschatz verfügt, vielleicht Standardformulare benutzt, die bei 1 Vermietung zum Tragen kommen, die auc
Dieter Scheffler [01:04:27]:
Ich bin eher der Sicherheitsverwaltiger, bin halt Versicherungsmensch und sehe das genauso wie du.
Nele [01:04:34]:
Ja, also ich bin da auch der Meinung, weil so ein Portal hat ja ein Interesse, dass beide Seiten einen, wie soll ich sagen, einen gewissen Schutz haben. Weil beide Seiten sind ja Kunden des Portals. Und von daher, ich habe da auch deutlich mehr Vertrauen und wir haben auch bisher, soweit ich mich erinnern kann, wenn wir gemietet haben, über Portale gemietet. Eben aus denselben Gründen. Und damit man vielleicht auch jemanden als Berater zur Seite hat, wenn irgendwas schiefgeht. Ich würde gerne, bevor wir zum Ende der Folge kommen, noch mal ganz kurz zusammenfassen, was so die Unterschiede sind aus Mietersicht zwischen Privatvermietung und gewerblicher Vermietung. Hat ja beides so seine Vor- und Nachteile, also ganz viele sogar, die haben wir auch schon in anderen Folgen sehr ausführlich beleuchtet. Mir geht’s jetzt tatsächlich nur das reine Versicherungsthema.
Nele [01:05:34]:
Was sind die Unterschiede? Was sind die Gemeinsamkeiten? Und was muss ich vielleicht als Interessent, wenn ich jetzt hier überlege, noch meinen Urlaub zu buchen, im Auge behalten und was muss ich da wissen für meine Entscheidung?
Dieter Scheffler [01:05:48]:
Grundlegend große Unterschiede im Versicherungsschutz, die wir eben sagen, gibt es in der Regel eher eigentlich gar nicht. Weil das Fahrzeug wird ja mit dem gleichen Versicherungsschutz ausgestattet, ob ich das jetzt in der privaten Vermietung habe oder in der gewerblichen Vermietung habe. Bei der privaten Vermietung sollte man auf jeden Fall 8 geben, ob für dieses Fahrzeug ein Schutzbrief besteht, so wie du sagtest, Mobilitätsversicherung, ja, dass wenn was passiert und das Fahrzeug abgeschleppt wird oder nicht abgeschleppt wird. Das haben die gewerblichen Vermieter aus meiner Sicht alle in ihrem Vertrag vorhanden. Auch beim Versicherungsschutz besteht, wenn ein Fahrer 1 Fahrzeugs verunfallt, die sogenannte Fahrerschutzversicherung, ob die ebenfalls vorhanden ist. Und dann kommt es natürlich auch noch darauf an, ob ich einen weiteren Versicherungsschutz abschließen kann, der meine Selbstbeteiligung reduzieren kann, sei es jetzt über eine reine CDB-Versicherung, die Selbstbehaltsreduzierung, oder aber über e
Dieter Scheffler [01:07:00]:
Ja, der sogenannte Verdienstausfall, der muss ja auch bei einem privaten Vermieter offengelegt werden. Das sollte man definitiv klären. Bei dem gewerblichen Vermieter, der das ja rein professionell tätigt, der hat natürlich, der verfügt über einen unheimlich großen Erfahrungsschatz, den man da auch gerade, was die Versicherungslösung und was den Versicherungsschutz anbelangt, dem Mieter 1 Fahrzeugs natürlich auch immer darlegt.
Nele [01:07:30]:
Ja, sehr spannend. Wir haben ja, bevor wir aufs Aufnahmeknöpfchen gedrückt haben, gesagt, Mensch, das wird heute wahrscheinlich eine eher kurze Folge, weil wir splitten die Themen zwischen Mieter und Vermieter, weil es ja auch 2 ganz unterschiedliche Zielgruppen sind. Und jetzt haben wir doch eine Stunde, 8 Minuten wieder uns unterhalten. Aber ich fand es total interessant, weil das ja durchaus auch ein Thema ist, was nicht nur für unsere Hörerinnen und Hörer relevant ist, sondern durchaus auch für uns selber ab und zu mal. Und ich habe wieder einige neue Infos für mich mitgenommen. Daher also ganz lieben Dank, Dieter, wie immer, für dein fast unerschöpfliches Wissen, möchte ich sagen, und für deine Zeit. Und ja, wir hören uns dann ja schon bald wieder, wenn wir über die Vermietersicht sprechen. Also, da wollen wir uns ein bisschen angucken, worauf muss ich bei der Auswahl meiner Kunden achten? Welche Policen sind erforderlich? Was kann ich zusätzlich abdecken? Also im Grunde von der Struktur her ähnlich, wi
Nele [01:08:38]:
Wenn euch das gefällt, was wir hier tun und wenn euch auch die Infos unserer Gäste wie von Dieter zum Beispiel weiterhelfen, dann gebt uns doch gerne 5 Sterne auf den Podcast-Plattformen eurer Wahl. Abonniert uns vor allem auch. Wir merken immer, dass wir ganz, ganz viele Hörer haben, aber nur, ich würde mal sagen, so gut die Hälfte hat uns abonniert. Denn wenn ihr uns abonniert, ist natürlich alles kostenlos, dann bekommt ihr auch eine Benachrichtigung, wenn es wieder eine neue Folge gibt. Also das solltet ihr auf jeden Fall tun. Und ja, wir freuen uns, wenn wir uns dann zur nächsten Folge wiederhören. Und Dieter, du hast wie immer das letzte Wort.
Dieter Scheffler [01:09:20]:
Ich habe das letzte Wort. Das ist total schön. Ja, vielen Dank, Nele, dass wir diese Folge gemeinsam gemacht haben. Ja, in der Tat habe ich am Anfang gedacht, okay, gut, Das kann man sehr kurz erklären oder kurz rüberbringen. Aber wenn man einfach mal so in dem Redefluss ist, das ist wie bei jeder Folge, dann kommt man noch von einem auf den anderen. Ich hoffe, dass ich ein paar nützliche Informationen habe weitergeben können und hoffe, dass wir uns dann am nächsten Mal wieder mit allen Zuhörern über das Thema der gewerblichen Vermietung unterhalten können. Auch das ist ein spannendes Thema. Freue mich drauf und bis dahin, Nele, Björn sehen uns.
Dieter Scheffler [01:10:02]:
Alles Gute. Ciao.
Nele [01:10:03]:
Ciao.