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Schaden an Vorzelt oder Markise: Zahlt die Versicherung?

Du genießt deinen Campingurlaub in vollen Zügen, doch dann passiert es: Plötzlich zieht ein heftiges Unwetter auf und du schaffst es nicht mehr, das Vorzelt oder deine Markise rechtzeitig abzubauen. Oder jemand beschädigt mutwillig dein Eigentum und macht sich aus dem Staub.

Damit du im Falle eines Sturms, Hagels oder Vandalismus gut abgesichert bist, musst du wissen, welche Policen für solche Ereignisse aufkommen. Gemeinsam mit unserem Versicherungsexperten Dieter Scheffler von der RMV erklären wir dir, worauf du bereits bei der Auswahl der Versicherung achten solltest und wie du dich später bei einem Schaden richtig verhältst.

Welche Versicherung sollte es sein?

Teilkaskoversicherungen decken in der Regel Schäden durch Sturm von mindestens Windstärke 8, Hagel oder Überschwemmungen ab. Für Fälle von Vandalismus benötigst du dagegen eine Vollkaskoversicherung.

Es gelten folgende Regelungen:

  • Wird ein Vorzelt abgerissen oder beschädigt oder eine Markise durch Sturm beschädigt, ist das über die Teilkasko versichert – vorausgesetzt es liegt ein Sturmschaden der besagten Windstärke von mindestens 8 vor.
  • Ein durch die abgerissenen Teile beschädigtes Fahrzeug oder Fahrzeugteil ist über die Teilkasko des beschädigten Fahrzeugs versichert. Vorausgesetzt Windstärke 8 liegt vor.
  • Liegt die Windstärke unter 8 zahlt die Teilkasko nicht.
  • Alternativ kann der Schaden auch über die Haftpflicht des Vorzelteigentümers angemeldet werden. Hier muss aber nachgewiesen werden, dass das der Vorzelteigentümer schuld ist.

Auf die Details achten: Vorzelt und Markise mitversichert?

Beim Abschluss einer Wohnwagen- oder Wohnmobilversicherung solltest du genau prüfen, ob das Vorzelt oder die Markise in der Police explizit erwähnt und mitversichert ist.

Der Wert muss zum Neuwert des Fahrzeugs hinzugerechnet werden. Sprich: Liegt der Neupreis deines Wohnwagens bei 25.000 Euro und dein Vorzelt bei 2.000 Euro, sollte die Gesamtversicherungssumme 27.000 Euro betragen.

Neue Anschaffung? Wert von Vorzelt oder Markise nachmelden

Falls du dir nachträglich ein Vorzelt oder eine Markise zulegst, musst du unbedingt diesen Wert der Versicherung nachmelden, um im Schadenfall die Kosten erstattet zu bekommen. Lass dir bitte auf jeden Fall nach der Meldung nochmals schriftlich bestätigen, dass das Vorzelt ab Tag X mitversichert ist.

Schadenfall dokumentieren – so machst du es richtig

Im Schadenfall ist es deine Aufgabe, den Umfang und die Art des Schadens genau zu dokumentieren. Mach Fotos, schneide Berichte über das Unwetter aus der Lokalzeitung aus oder erstelle Screenshots der Online-Ausgabe, sammle Aussagen von Zeugen und deren Kontaktdaten, z.B. von Campingplatznachbarn, und/oder bitte den Campingplatzbetreiber um eine Bestätigung.

Meldung und Begutachtung des Schadens

Parallel zur Dokumentation oder direkt danach solltest du den Schaden unverzüglich melden, am besten innerhalb von drei Tagen nach dem Ereignis.

Halte für die Meldung folgende Informationen und Unterlagen bereit:

  • Versicherungsnummer
  • Bildmaterial/Zeitungsartikel
  • Zeugenaussagen/Bestätigungen
  • Infos zu Art und Umfang des Schadens

Meistens erfolgt dann eine Begutachtung anhand von Fotos oder eines Kostenvoranschlags. Bei Unklarheiten kann auch ein Sachverständiger hinzugezogen werden.

Selbstbeteiligung und Erstattung der Kosten

Erkundige dich bereits vor Vertragsabschluss über die Höhe der Selbstbeteiligung. Im Schadenfall sollte die Versicherung die Reparaturkosten übernehmen oder bei Totalschaden den Neuwert oder den Wiederbeschaffungswert auszahlen. Auch die Deckung von älteren Vorzelten oder Markisen sollte in deiner Police stehen.

Vorbeugen ist besser als heilen

Um Schäden zu vermeiden, ist Vorsorge das A und O. Bei einem herannahenden Unwetter solltest du dein Vorzelt oder deine Markise schnell abbauen, um kein Risiko einzugehen. Es gehört nämlich zu deiner Verantwortung als Versicherungsnehmer, „Maßnahmen zur Schadenminderung“ zu treffen.

Oder anders gesagt: Wenn es eine Unwetterwarnung gab und du nicht gehandelt hast, kann es sein, dass sich deine Versicherung bei der Schadenregulierung querstellt.

Sonderfall Dauercamping

Für ein Vorzelt, das permanent mit einem nicht angemeldetem Wohnwagen aufgestellt bleibt, benötigst du eine spezielle Dauercamperversicherung.

Sonderfall Nutzung durch Dritte (z.B. Freunde, Familie)

Wenn du deinen Wohnwagen an andere Menschen, z.B. Freunde oder Familie, verleihen möchtest, solltest du vorab klären, ob die Nutzung durch Dritte durch deine Versicherung gedeckt ist. Falls ja, gilt der Versicherungsschutz auch während der Nutzung.

Achtung: Beschädigen die Nutzer das Vorzelt oder die Markise aus Unachtsamkeit, zahlt die Kaskoversicherung nicht, weil sie eben nur bei Elementarschäden wie Sturm, Hagel etc. einspringt.

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Damit möglichst erst gar kein Schaden entsteht, solltest du geeignete Vorkehrungen treffen. Wie das geht, erfährst du in unserem Ratgeber Markise und Vorzelt richtig sichern.

Noch Fragen?

Du hast Fragen zu allgemeinen Versicherungsthemen oder zu Inhalten aus unserem Artikel? Dann schick uns gerne eine Nachricht an rmv@camperstyle.de. Wir leiten deine Mail an unsere Experten bei der RMV weiter, die sich im Anschluss direkt mit dir in Verbindung setzen und deine Fragen beantworten.

Titelbild: © Buurserstraat38 / Depositphotos.com

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Nele Landero Flores

Träumte seit ihrer Kindheit von einem Leben auf Rädern. Tourt jetzt mit Mann und Hund ganzjährig im Wohnwagen durch Europa und verbringt die kalten Wintermonate in Mexiko. Expertin für Caravan, Camping-Ausstattung, Reise-(Geheim)Tipps, Dauerreisen und Arbeiten unterwegs. Lieblingsspots: Andalusien, Baskenland, Albanien & Mexiko.

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