Du träumst von einem geräumigen Wohnmobil mit allem Komfort, aber dein Führerschein erlaubt nur bis zu 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse? Dann haben wir gute Nachrichten für dich: Mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie dürfen Inhaber:innen der Klasse B künftig Wohnmobile bis zu 4,25 Tonnen fahren – und das ganz ohne zusätzlichen Lkw-Führerschein. Leider musst du dich aber noch etwas gedulden, um von der Novelle zu profitieren: Wie immer dauert es noch ein paar Jahre, bis die Regelung in nationales Recht übergeht.
In diesem Artikel erfährst du, was genau sich ändert, ab wann die Richtlinie gilt und was du beim neuen „Wohnmobil Führerschein 4,25 t“ beachten musst.
Inhaltsverzeichnis
- Mehr Gewicht, mehr Freiheit: Die neue Führerscheinregelung im Überblick
- Für wen gilt die neue Regel?
- Welche Anforderungen kommen auf dich zu?
- Was bleibt trotz 4,25 t gleich?
- Warum diese Änderung längst überfällig war
- Weitere Neuerungen der EU-Führerscheinrichtlinie
- Fazit: Mehr Gewicht, mehr Möglichkeiten – aber mit Verantwortung
Mehr Gewicht, mehr Freiheit: Die neue Führerscheinregelung im Überblick
Die Grenze von 3,5 Tonnen war für viele Camper:innen bisher ein echtes Problem. Moderne Wohnmobile bringen durch Sicherheitstechnik, Komfortausstattung und umweltfreundliche Technik schnell mehr auf die Waage – oft zu viel für den regulären B-Führerschein.
Ab 2028 wird sich das ändern: Die EU erlaubt das Fahren von Wohnmobilen bis 4,25 Tonnen mit einem Führerschein der Klasse B. Voraussetzung ist allerdings eine zusätzliche Schulung oder Prüfung, deren genaue Ausgestaltung den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleibt.

Info

Wer seit mindestens zwei Jahren einen B-Führerschein besitzt und ein Wohnmobil mit alternativem Antrieb fährt (z. B. Elektro), ist von der zusätzlichen Prüfung befreit.
Für wen gilt die neue Regel?
Die Neuregelung ist vor allem für Führerscheine ab dem Jahrgang 1999 relevant. Wer vorher den alten Führerschein der Klasse 3 gemacht hat, darf ohnehin schwerere Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen fahren. Für alle anderen war bisher bei 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht Schluss – und damit bei vielen Reisemobilen auch der Traum vom großen, voll ausgestatteten Campern.
Mit 4,25 Tonnen lassen sich nicht nur größere Tanks und Lithium-Batterien mitführen, sondern auch mehr Komfort auf langen Reisen genießen – ohne einen teuren und aufwändigen C1-Führerschein zu absolvieren.
Welche Anforderungen kommen auf dich zu?
Klar ist: Ganz ohne Zusatzaufwand wird es nicht gehen. Die EU gibt den Mitgliedstaaten Spielraum, ob sie eine Schulung, eine Prüfung oder beides verlangen. Noch steht nicht fest, wie Deutschland die Regel konkret umsetzen wird – aber ziemlich sicher ist: Es wird ein spezielles Training erforderlich sein, um die nötige Fahrsicherheit zu gewährleisten.
Was bleibt trotz 4,25 t gleich?
Auch wenn du künftig schwerere Wohnmobile mit dem B-Führerschein fahren darfst, gelten weiterhin die Regeln für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Dazu zählen:
- Lkw-Überholverbot auf bestimmten Straßen
- Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf Autobahnen in Deutschland
- Bestimmungen zur Maut, je nach Land
Warum diese Änderung längst überfällig war
Die Caravaning-Branche hat sich seit Jahren für diese Reform starkgemacht. Gerade im Zuge der Verkehrswende und dem Umstieg auf alternative Antriebe, die mehr Gewicht mitbringen, war eine Anhebung der Gewichtsklasse überfällig. Die Entscheidung bringt also nicht nur mehr Freiheit für Camper:innen, sondern auch mehr Flexibilität für Hersteller, die künftig nicht mehr bei 3,5 Tonnen Schluss machen müssen.
Weitere Neuerungen der EU-Führerscheinrichtlinie
Neben der Wohnmobil-Regelung bringt die überarbeitete Richtlinie noch weitere spannende Änderungen mit sich:
- Digitaler Führerschein auf dem Smartphone
- Zwei Jahre Probezeit für Fahranfänger:innen mit strengeren Regeln
- Schulung zur sicheren Handynutzung und bei schwierigen Fahrbedingungen
- Begleitetes Fahren ab 17 auch für Lkw (nur national)
- Gültigkeit von Führerscheinen künftig 15 Jahre (kürzer möglich)
- Gesundheitscheck bei Ersterteilung
Diese Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und langfristig die Zahl der Verkehrstoten senken – ganz im Sinne der EU-Vision Zero.
Fazit: Mehr Gewicht, mehr Möglichkeiten – aber mit Verantwortung
Der neue Wohnmobil Führerschein bis 4,25 t ist ein großer Schritt für alle, die ohne Lkw-Führerschein komfortabel reisen möchten. Er bringt neue Freiheiten, aber auch neue Pflichten mit sich – denn das Fahren eines schwereren Fahrzeugs will gelernt sein. Wer jedoch die Anforderungen erfüllt, darf sich auf mehr Komfort, mehr Auswahl und entspannteres Reisen freuen.
Ab wann gilt der Wohnmobil Führerschein bis 4,25 t?
Die neue Regelung soll ab 2028 in Kraft treten. Bis spätestens 2030 müssen die EU-Mitgliedstaaten sie in nationales Recht überführen.
Brauche ich eine Prüfung oder reicht ein Kurs?
Das entscheidet jedes Land selbst. In Deutschland ist wahrscheinlich eine Schulung oder Prüfung nötig – Details stehen noch aus.
Gilt die 4,25-Tonnen-Regelung auch für andere Fahrzeuge?
Nein, sie bezieht sich ausschließlich auf Reisemobile. Für andere Fahrzeugarten bleibt die 3,5-Tonnen-Grenze beim B-Führerschein bestehen.
Quellen:
- https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20250324IPR27462/verkehrssicherheit-einigung-uber-reform-der-eu-fuhrerscheinregeln
- https://reisemobil-international.de/news-termine/wohnmobile-mit-b-fuehrerschein-neue-regelung/
- https://www.t-online.de/mobilitaet/aktuelles/id_100654248/fuehrerschein-aenderungen-der-eu-das-aendert-sich-fuer-wohnmobil-fans.html
Titelbild: © Alberto Gonzalez Gimenez / Depositphotos.com
Das begreife wer will. Jetzt ist Anfang 2025. 4 Jahre warten bis die neue Verordnung wirkt. Und die völlig absurde Ausnahmeregelung für die in der Gesamtbilanz völlig unnachhaltigen, umweltschädlichen Alternativeantriebe. Ich nehme an damit ist Elektro- oder Wasserstoff gemeint. Was bitte ermächtigt jetzt ein, mit Alternativantrieben bestücktes 4,25 t Wohnmobil ohne Zusatzprüfung gefahren zu werden? Welche Lobbyverbände da wieder in den Entscheidungsgremien sitzen erzeugt mir einen Würgereiz. Sicherheitsaspekte können es ja nicht sein.
Einfach nur gruselig!