In Deutschland erfreut sich das Camping großer Beliebtheit. Doch wie verhält es sich, wenn man mit einem Caravan unterwegs ist und die Müdigkeit plötzlich zuschlägt? Wo darf man abseits von Campingplätzen mit dem Caravan übernachten, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen?
Inhaltsverzeichnis
Übernachten auf dem Parkplatz
Das Parken fällt unter den sogenannten „Gemeingebrauch“ eines Fahrzeugs und ist prinzipiell überall dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt also die Bereiche, wo das Abstellen des Fahrzeugs untersagt ist.
§ 12 StVO
(3) Das Parken ist unzulässig
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
- vor Bordsteinabsenkungen.
Beim Übernachten ändert sich jedoch die Situation ein wenig. Es ist gestattet, einmalig zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit im Camper zu übernachten. Dieser Vorgang sollte in der Regel maximal zehn Stunden umfassen.

achtung

Wichtig ist, dass keine Campingmöbel aufgestellt oder die Markise herausgekurbelt wird, um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung zu vermeiden.
Längerfristiges Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen wird als Sondernutzung eingestuft, da es nicht dem reinen Verkehrszweck, sondern Wohnzwecken dient.
Privatgrundstücke und Autobahnraststätten
Das Abstellen eines Caravan-Gespanns auf Privatgrundstücken, wie beispielsweise an Tankstellen oder Restaurants, verlangt grundsätzlich die Zustimmung des Eigentümers. An Autobahnraststätten stellt sich oft die Frage nach der richtigen Parkmöglichkeit, da die vorhandenen Markierungen meist nur für Pkw oder Lkw ausgewiesen sind. In diesen Fällen bleibt oft nur die Option, platzsparend auf einem Pkw-Parkplatz zu parken. Lkw-Parkplätze sollten vermieden werden, da sie für die Ruhepausen von Berufskraftfahrern vorgesehen sind.
Alternativen und Besonderheiten
Eine alternative, ruhigere Möglichkeit zum Zwischenstopp bieten privat betriebene Autohöfe an Autobahnausfahrten, die neben Parkflächen auch gastronomische Angebote und teilweise spezielle Bereiche für Campingfahrzeuge bereitstellen.#
Anders verhält es sich mit ausgewiesenen Reisemobil-Stellplätzen, die in der Regel nicht für Wohnwagen-Gespanne freigegeben sind, es sei denn, ein entsprechendes Zusatzschild lässt dies ausdrücklich zu.
Parken von abgekoppelten Caravans
Ein abgekoppelter Caravan darf im öffentlichen Raum bis zu zwei Wochen stehen bleiben, bevor er bewegt werden muss, um die Frist zurückzusetzen. Dabei genügt es nicht, einfach nur um den Block zu fahren; mindestens ein halber Tag sollte dazwischenliegen. Auf innerörtlichen Straßen müssen Wohnwagen über 3,5 Tonnen Gewicht bei Dunkelheit beleuchtet sein oder mit Parkwarntafeln versehen werden.
Mehr Informationen findest du in diesem Artikel: Wohnmobil, Camper und Wohnwagen abstellen – Wo sie parken dürfen und wo nicht.
Fazit
Einmaliges Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist in Deutschland durchaus erlaubt, jedoch sollte man sich über die zusätzlichen lokalen Bestimmungen informieren und Rücksicht auf die Mitmenschen und anderen Verkehrsteilnehmer nehmen. So lässt sich die Reise mit dem Camper entspannt genießen.
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