Ein Wohnmobil bietet Freiheit und Flexibilität – doch wenn es um das Parken geht, gibt es einige Regeln zu beachten. In Deutschland unterliegt das Abstellen von Wohnmobilen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie lokalen Vorschriften, die von Städten und Gemeinden festgelegt werden können. Dabei kann es auch eine Rolle spielen, ob du dein Fahrzeug nur kurzzeitig abstellen oder über einen längeren Zeitraum dauerparken möchtest. Das kann die Parkplatzsuche schono mal etwas anstrengend machen.
In diesem Ratgeber erfährst du, wo du dein Wohnmobil legal und sicher parken kannst, welche Einschränkungen es gibt und worauf du achten solltest. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Parken im öffentlichen Raum, auf Privatgrundstücken und in Wohngebieten – damit du jederzeit gut informiert bist und mögliche Bußgelder vermeidest.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
In Deutschland dürfen ordnungsgemäß zugelassene Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von bis zu 7,5 Tonnen grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden, sofern keine spezifischen Verbote oder Beschränkungen bestehen.
Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:
- „Nur Pkw“-Verkehrszeichen beachten: Wohnmobile oder als Lkw zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht auf Parkflächen abgestellt werden, die durch das Zusatzzeichen „Pkw“ (Zeichen 1010-58) ausschließlich für Personenkraftwagen reserviert sind.
- Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zGG: Für Wohnmobile mit einem zGG über 7,5 Tonnen gelten zusätzliche Einschränkungen. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in reinen Wohngebieten, Kurgebieten, Klinikgebieten und vergleichbaren Bereichen unzulässig.
- Abgekoppelte Wohnwagen: Ein abgekoppelter, also nicht mit dem Zugfahrzeug verbundener Wohnwagen darf gemäß der Straßenverkehrsordnung (§ 12 Absatz 3b StVO) nicht länger als zwei Wochen auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen geparkt werden.
- Saisonkennzeichen: Wohnmobile mit Saisonkennzeichen dürfen außerhalb des zugelassenen Zeitraums nicht im öffentlichen Raum bewegt oder geparkt werden.
- Verkehrstauglichkeit: Das geparkte Wohnmobil muss verkehrssicher sein, über eine gültige Zulassung und eine aktuelle Hauptuntersuchung („TÜV“) verfügen.
Weitere Vorschriften zum Parken von Wohmobilen
Wenn du dein Wohnmobil also nur parkst und nicht darin übernachtest, dann darfst du das normalerweise beliebig lange tun. Das Parken ist sogenannter Gemeingebrauch eines Fahrzeuges und im öffentlichen Straßenverkehr überall dort erlaubt, wo es nicht verboten ist.
Aber es gibt auch Ausnahmen bzw. Spezifikationen:
- Das Parken auf dem Gehweg mit zwei Rädern ist grundlegend nur dann erlaubt, wenn es ein Schild es explizit gestattet. Dieses Zeichen gilt jedoch nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen. Ist dein Mobil schwerer, dann darfst du nicht auf diese Weise parken.
- Fahrzeuge dürfen nicht über Begrenzungsmarkierungen hinausragen.
- Es ist grundsätzlich verboten, Schachtdeckel oder andere Verschlüsse zu verdecken. Dies ist in § 12 Absatz 3 Nr. 4 der StVO normiert.
- Ebenso ist es verboten, das Wohnmobil oder Wohnwagen an Orten zu parken, an denen das Halten oder Parken laut Straßenverkehrs-Ordnung nicht erlaubt ist, wie z.B. in Kreuzungsbereichen. Weitere Einschränkungen sind in § 12 Absatz 1 und 3 der StVO aufgelistet.
- Flächen, die mit einem Parkschild gekennzeichnet sind, auf dem ein weißes Wohnmobil-Piktogramm zu sehen ist, sind ausschließlich für Wohnmobile freigegeben.
Des Weiteren solltest du immer Folgendes im Kopf haben:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Außerdem ist immer wieder in Campinggruppen und Lokalmedien zu lesen, dass Freizeitfahrzeuge gezielt entwendet oder beschädigt werden. Auch von erbitterten Streitigkeiten mit Anwohnern und Nachbarn ist häufig die Rede, da die großen Fahrzeuge vor dem Haus, dem Küchenfenster oder der Terrasse als störend empfunden werden.
Daher ist es empfehlenswert, sich einen sicheren Stellplatz auf einem umzäunten Gelände, in einer Garage oder in einer geschlossenen Halle zu suchen, um solche Risiken zu minimieren.
Übernachten am Straßenrand
Wenn du auch im Wohnmobil schlafen willst, dann sieht die Gesetzeslage deutlich anders aus. Denn hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Sondernutzung“, für die du eine Genehmigung brauchst und die üblicherweise nicht im öffentlichen Parkraum stattfinden darf. Eine Ausnahme gibt es aber: zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit darfst du eine Nacht auf öffentlichen Parkplätzen und am Straßenrand parken und im Wohnmobil schlafen. Das ist ja auch jedem Pkw-Fahrer erlaubt.

achtung

Bitte behalte im Hinterkopf: Schon die zweite Nacht fällt nicht mehr unter diese Regelung – du solltest dich also unbedingt an das Zeitlimit halten!
Lass aber die Campingmöbel im Mobil und auch die Markise eingefahren. Denn wenn du das tust, nennt man das ganze „Campingverhalten“ und wir sind wieder bei der Sondernutzung. Auch auf privaten Grundstücken ist das Übernachten nicht erlaubt. Hier musst du die Genehmigung des Eigentümers einholen. Beispiele dafür sind private Parkplätze und Tankstellen oder Parkplätze für Gaststätten.
Der einfachste und sicherste Weg, Probleme zu umgehen, ist es, wenn du Wohnmobil-Stellplätze oder Campingplätze zum Übernachten wählst.
Freistehen in Deutschland
Das Freistehen ist – mit Ausnahme der bereits genannten „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ nicht gestattet. Wenn du mehrere Nächte im Wohnmobil verbringen möchtest, musst du täglich den Parkplatz wechseln. Dabei darfst du niemanden gefährden oder behindern. Achte zudem immer genau auf die Beschilderung und behalte dabei auch temporäre Parkverbote im Blick.
Parken auf Autobahnraststätten
Wohnmobile dürfen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen auf Autobahnraststätten eigentlich gar nicht parken, wenn es kein Wohnmobilzeichen gibt. Denn sie sind keine Pkw und auch keine Lkw. Was also tun?
Wir parken tagsüber, wenn viel Platz ist, oft auf einem Lkw Stellplatz, vor allem wenn wir nur für eine kurze Pause anhalten. Nachts manchmal auch auf einer kleinen Ecke, je nach Platzangebot. Wenn bei den Lkw kein Platz ist, dann parken wir halt auf den Pkw-Stellplätzen. Wir versuchen dabei, immer platzsparend zu parken und niemanden zu behindern.

Info

Mit einem Wohnmobil über 3,5 Tonnen darfst du eigentlich auf den Lkw Stellplätzen stehen. Aber auch hier bitte ich dich, rücksichtsvoll zu sein. Denn Lkw-Fahrer haben einen überaus stressigen Job und müssen strenge Ruhezeiten einhalten. Wenn ihre zugewiesenen Parkbuchten dann durch Urlauber blockiert werden, ist das ein Riesenproblem für die Kollegen.
Parken im öffentlichen Raum auf den dafür vorgesehenen oder ausgeschilderten Flächen hat keine zeitliche Beschränkung wenn nicht per Zusatzschild anders ausgewiesen. Das Fahrzeug muss allerdings eine gültige Zulassung haben, erkennbar an der Plakette am Nummernschild. Anders sieht es bei Anhängern aus, diese dürfen maximal 14 Tage abgestellt werden.
Nee, nee,
soweit meine Informationen richtig sind, darf man maximal 3 Monate an einem Ort (Parkplatz) stehen. Es gibt eine zeitliche Brgrenzung. Deswegen wechseln manche „Dauerparker“ in Abständen immer den Parkplatz.
Hallo Frank,
wir haben in der StVO dazu nichts gefunden. Hast du eine Quelle zu deinen Infos? Wenn nein, sind deine Infos nicht korrekt.
Man findet in der StVO § 12 Abs. 3b die Parkdauer für Wohnwagen ohne Zugfahrzeug. Diese beträgt 2 Wochen.
viele Grüße,
Sebastian
Hallo Sebastian,
ich habe diese Dauer in meinem Kopf drin. Mag sein, dass diese zeitliche Begrenzung nur für Wohnwagen und Anhänger gilt. Ich habe es ohne Bezug auf Gesetzestexte geschrieben.
Du wirst dann mit Deiner Aussage Recht haben.
Bei mir dauert es jetzt noch bis Dezember. Dann bekomme ich meinen T6 California.
Freu….
Hallo Frank,
ja, war dann wohl falsch abgespeichert. Wir haben die StVO durchgeackert dafür. Aber auch wir sind ja nicht gefeit vor Fehlern. Dann hoffe ich, dass die Zeit bis zum T6 schnell vorbei geht und danach immer eine handbreit Sprit im Tank 🙂
viele Grüße,
Sebastian
Wo steht das denn?? Das musst Du erstmal belegen. Diese Bestimmungen gibt es nicht!