|

Selbstausbau von Campern: Tipps und Hürden bei der Zulassung als Wohnmobil

Der Trend zum Selbstausbau von Wohnmobilen wächst stetig. Viele Menschen träumen von einem eigenen Wohnmobil, das ihren Vorstellungen entspricht. Standardmodelle passen nicht immer, zudem steigen Neuwagenpreise. Individuelle Gestaltung und Kostenersparnis sind dabei oft die Hauptmotive. Dennoch birgt die Zulassung einige Hürden.

Dieser Beitrag bietet dir eine kurze Übersicht über die Herausforderungen bei der Zulassung. Den ausführlichen Artikel dazu findest du hier: Wohnmobil-Zulassung: Pkw, Lkw oder Transporter ausbauen und als Wohnmobil zulassen

Ein gelungener Selbstausbau erfordert umfassende Planung und Beachtung von Sicherheits- und Rechtsaspekten. Konsultiere Fachleute, um sicherzustellen, dass dein Wohnmobil den erforderlichen Standards entspricht und du es ohne Sorgen auf die Straße bringen kannst.

Zulassungshürden beachten

Der Ausbau des Wohnmobils muss rechtlichen Anforderungen genügen. Gemäß der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zählen wohnliche Um- und Aufbauten als Wohnmobil. Dies ist ebenso in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu finden.

Es gelten Mindestausstattungen wie Tisch, Schlaf- und Sitzgelegenheiten, Kochmöglichkeit und Stauraum. Diese Ausstattung muss mit Ausnahme des Tisches im Wohnbereich fest eingebaut sein.

Neue Betriebserlaubnis durch Gutachten

Nach dem Ausbau ist ein Gutachten durch einen Sachverständigen nötig, z.B. bei TÜV, GÜS oder DEKRA. Eine Änderung zu der Fahrzeugklasse führt häufig zu Vorteilen bei Kfz-Steuer und Versicherung. Diverse Prüfungen und Bewertungen entfielen dank des aktualisierten Merkblatts „VdTÜV Merkblatt 740„. Einheitliche Vorschriften sind nun gewährleistet.

Auflastung und Ablastung abwägen

Die Möglichkeit der Auflastung ermöglicht zwar eine höhere Zuladung, kann aber höhere Kosten im Hinblick auf die Kfz-Steuer oder Maut- und Fährgebühren bedeuten. Auflastungen mit technischen Änderungen erfordern außerdem eines Teilegutachtens. Ablastung kann sinnvoll sein, um Restriktionen zu umgehen, z.B. wenn nur ein Führerschein der Klasse B vorhanden ist.

Festigkeit des Aufbaus und Verantwortung

Die Festigkeit des Fahrzeugaufbaus liegt in der Verantwortung des Ausbauenden. Bei Zweifeln an der Umsetzung im Sinne des § 30 StVZO oder Art. 13 der Verordnung (EU) 2018/858 können Festigkeitsnachweise gefordert werden. Kleinere Änderungen wie das Einsetzen von Dachluken erfordern in der Regel keinen Festigkeitsnachweis.

Herstellerfreigabe für wesentliche Änderungen

Signifikante Veränderungen am Aufbau oder Eingriffe in die tragende Struktur benötigen eine Herstellerfreigabe. Dies betrifft etwa das Entfernen von Trennwänden oder das Einbauen von Hub- oder Hochdächern.

Trennung von Fahrgastraum und Wohnbereich

Wenn der Fahrzeugführer und das Wohnabteil durch eine Trennwand getrennt sind, dürfen Sitzplätze im Wohnbereich während der Fahrt nicht verwendet werden. Ausnahme: Es besteht eine akustische Kommunikationsmöglichkeit.

Einstiege und Trittstufen

Alle Einstiege müssen sicher nutzbar sein. Bei mehreren Trittstufen sollte die untere laut TÜV Nord nicht höher als 50 cm über der Fahrbahn liegen. Automatische Trittstufen müssen signifikante Veränderungen signalisieren.

Fluchtmöglichkeit und Fenster

Der Wohnraum sollte eine Fluchtmöglichkeit haben, die einen direkten Zugang nach außen ermöglicht. Notausstiege sollten eine Mindestgröße von 0,25 m² haben. Nach DIN EN 721 müssen im Innenraum zusätzlich zu Fenstern und Türen Sicherheitslüftungsöffnungen vorhanden sein.

Elektrische Installation nach Vorschriften

Die Elektroinstallation sollte nach den aktuellen VDE-Vorschriften DIN VDE 0100-721 erfolgen. Bei der Elektroinstallation ist es wichtig, dreiadrige Kupferleitungen mit einer Stärke von 1,5 mm zu nutzen.

Gasanlagen und Kochstellen

Gasbetriebene Kochstellen und -geräte müssen den Anforderungen der DIN EN 1949:2011 entsprechen. Grundsätzlich gilt, dass die Geräte für die Nutzung in geschlosenen Räumen geeignet und mit einer Zündsicherung ausgestattet sind. Die Gasflasche oder der -tank sollte in einem separaten, absperrbaren Abteil installiert sein.

Sitzplätze und Sicherheitsgurte

Sitzplätze müssen den Anforderungen des § 35a StVZO in Verbindung mit der UN-Regelung Nr. 17 entsprechen. Alle Sitze sollten Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 Gurtwarner haben.

[su_box title=“Das könnte dich auch interessieren:“]

Titelbild: © paulprescott – depositphotos.com

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Justyna Glatzer

Justyna ist unsere Werkstudentin. Sie reist für ihr Leben gern und liebt Tiere. Mit ihren beiden Hunden ist sie viel draußen und bald auch mit dem eigenen Camper unterwegs.

Dir hat der Beitrag gefallen?

Dann teile ihn mit deinen Freunden!

App - Post Subscribe Form

Erhalte kostenlose Camping-Tipps und Infos per Mail!

Nach dem Absenden des Formulars bekommst du eine Mail mit einem Link, den du anklicken musst, um dich zum Newsletter anzumelden. Du bekommst dann 1-2 Mal im Monat E-Mails von uns zu Camping-Themen. Die Frequenz hängt von der Menge an News und Ratgebern im Monat ab. Du kannst deine Einwilligung jederzeit per E-Mail an post@camperstyle.de oder durch den sich in jeder Mail befindlichen Link widerrufen. Der Versand erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung unter https://camperstyle.de/datenschutzerklarung/