Mit welchem Führerschein darf man ein Wohnmobil steuern? Welche Regelungen gelten für Reisemobile mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen? Und was ist, wenn man den Lkw-Führerschein sowieso schon in der Tasche hat? Diese und mehr Fragen rund um den Führerschein für Campingfahrzeuge beschäftigen (nicht nur) Camping-Neulinge und sorgen manchmal für Unsicherheit – deshalb haben wir dir in diesem Artikel alle wichtigen Informationen rund um das Thema Führerschein für das Wohnmobil zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
Gesamtgewicht des Wohnmobils
Einer der entscheidenden Faktoren für die notwendige Führerscheinklasse ist das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Campingfahrzeugs, das du führen möchtest. Dieses setzt sich zusammen aus dem Leergewicht des Fahrzeugs + der maximalen Zuladung. Den Eintrag dazu findest du in den Fahrzeugpapieren in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Hierbei sind die folgenden drei Gewichtsklassen relevant:
- zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t: Campingbusse, Kastenwagen, kleine bis mittlere teilintegrierte Wohnmobile
- zulässiges Gesamtgewicht > 3,5 t bis 7,5 t: größere teilintegrierte Wohnmobile und vollintegrierte Modelle
- zulässiges Gesamtgewicht >7,5 t: Liner und Luxuswohnmobile.
Wohnmobile mit bis zu 3,5 Tonnen darfst du mit einem Führerschein der Klasse B fahren – oder der alten Klasse 3. Seit einiger Zeit ist im Gespräch, im Rahmen der 4. Führerscheinrichtlinie die Klasse B auf Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,25 Tonnen zu erweitern – ausführliche Informationen findest du dazu in unserem Beitrag zur Erhöhung des Gewichtslimits bei B-Führerscheinen. Für Wohnmobile mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (bis 7,5 Tonnen) benötigst du eine andere Führerscheinklasse: C1 oder die alte Klasse 3 – mit dieser darfst du dank Bestandsschutz bis zu 7,5 Tonnen lenken.
Wenn du ein Wohnmobil mit mehr als 3,5 Tonnen fährst, bedeutet das nicht nur, dass du mehr als die Pkw-Führerscheinklasse benötigst, sondern auch, dass für dich andere Verkehrsregeln als für Pkw gelten – nämlich die für Lkw. Das bedeutet, dass sämtliche Tempolimits, Verkehrszeichen und Durchfahrtsverbote für Lkw dann auch für dich und dein Wohnmobil gültig sind. Für Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht benötigst du eine andere Führerscheinklasse: nämlich die Klasse C oder die alte Führerscheinklasse 2.
Anhänger am Wohnmobil – Was du beachten musst
Viele Wohnmobilisten möchten zusätzlich einen Anhänger ziehen – sei es für Motorräder, Fahrräder, ein kleines Auto oder einfach für mehr Stauraum. Doch auch hier gelten spezielle Regelungen, die von deinem Führerschein und dem Gewicht deines Wohnmobils abhängen.
Grundregel: Gesamtgewicht von Wohnmobil + Anhänger entscheidet
Entscheidend ist immer das Gesamtgewicht des kompletten Gespanns – also Wohnmobil plus Anhänger zusammen. Dabei gelten folgende Faustregeln:
Wohnmobil bis 3,5 t + Anhänger bis 750 kg
Führerschein Klasse B reicht aus. Der Anhänger darf dabei schwerer als 750 kg sein, solange das Gespann insgesamt nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegt.
Wohnmobil bis 3,5 t + schwererer Anhänger
Hier wird es komplizierter. Für Gespanne zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen benötigst du die Erweiterung B96. Wird das Gespann noch schwerer oder der Anhänger allein schwerer als 3,5 Tonnen, brauchst du die Klasse BE.
Wohnmobil über 3,5 t + Anhänger
Für Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen mit Anhänger bis 750 kg reicht die Klasse C1. Soll der Anhänger schwerer sein, benötigst du C1E – dabei darf das Gesamtgewicht des Gespanns maximal 12 Tonnen betragen.
Technische Voraussetzungen beachten!
Nicht jedes Wohnmobil ist für das Ziehen eines Anhängers ausgelegt. Prüfe unbedingt die Anhängelast in den Fahrzeugpapieren – diese gibt an, wie schwer der Anhänger maximal sein darf. Fehlt eine Anhängerkupplung, muss diese fachgerecht nachgerüstet werden. Dabei ist wichtig: Die Anhängerkupplung muss für das entsprechende Fahrzeuggewicht zugelassen sein.
Führerscheinklassen
Um die verschiedenen Führerscheinklassen mit ihren Unterklassen noch einmal zu verdeutlichen, haben wir dir eine kurze Übersicht zu den einzelnen Bestimmungen zusammengestellt und beantworten damit die Frage: Was darfst du womit fahren?
Klasse B
Der Führerschein der Klasse B gilt im Allgemeinen für Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3,5 Tonnen, also Pkw und Wohnmobile sowie Fahrzeuge mit Anhänger, sofern das Gespann die 3,5 Tonnen Gesamtmasse nicht überschreitet.
Klasse B96
Willst du ein Gespann mit mehr als 3,5 und bis zu 4,25 Tonnen fahren, dann brauchst du die sogenannte Erweiterung B96. Diese Schlüsselzahl wird nach Absolvieren eines Kurses zusätzlich im Führerschein eingetragen. Alle Informationen haben wir dir im Artikel zur Führerscheinerweiterung B96 zusammengestellt.
Klasse BE
Mit der Klasse BE darfst du ein Zugfahrzeug bis 3,5 Tonnen und einen Anhänger bis 3,5 Tonnen führen. Ist das neue Reisemobil schwerer als 3,5 Tonnen, dann benötigst du die Führerscheinklasse C1.
Klasse C1
Damit darfst du Mobile bis 7,5 Tonnen fahren und einen Anhänger bis zu 750 Kilogramm ziehen. Die Führerscheinklassen der C-Kategorie sind allerdings auf fünf Jahre begrenzt gültig. Danach kannst du sie gegen Vorlage einer Gesundheits- und Augenuntersuchung jeweils um weitere fünf Jahre verlängern.
Klasse C
Mit dieser darfst du Fahrzeuge und Wohnmobile auch mit mehr als 7,5 Tonnen fahren, also die großen Liner und Luxuswohnmobile mit entsprechend vielfältiger Ausstattung. Eignungsnachweis sowie die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung sind Voraussetzung. Du darfst zudem einen Anhänger mit maximal 750 Kilogramm ziehen.
Klassen C1E und CE für Wohnmobil + Anhänger
- Klasse C1E: Wohnmobile bis 7,5 t + Anhänger > 3,5 t, max. 12 t Gesamtgewicht des Gespanns
- Klasse CE: Wohnmobile > 7,5 t + Anhänger > 750 kg
Sonderfall: Führerschein vor dem Jahr 1999
Wer noch den alten Führerschein hat, auch gerne „rosa Lappen“ genannt, hat einige Freiheiten mehr beim Führen von Kraftfahrzeugen. Bist du im Besitz dieser Erlaubnis (egal in welchem Format), darfst du Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen fahren sowie Gespanne bis 18,75 Tonnen. Dieses hohe Gewicht gilt allerdings nur bis zum 50. Lebensjahr – danach muss bei der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein das Kreuzchen auch bei der Klasse CE79 gesetzt und eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Die Klasse CE79 wird jeweils befristet für fünf Jahre erteilt und unterliegt allen Bestimmungen der Lkw-Klasse. Das Fahren von Gespannen bis 12 Tonnen und Wohnmobilen bis 7,5 Tonnen bleibt davon aber unberührt – das darfst du dein Leben lang.
Nicht nur die Papier-Führerscheine, auch die Scheckkarten müssen sukzessive gegen die neuen Formate ausgetauscht werden. Aktuell sind die Scheckkarten-Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, dran. Ausnahme: Wer vor dem Jahr 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob im Papier- oder Scheckkartenformat und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19.1.2033 tauschen.
Alles zu Fristen und Regelungen findest du ausführlich in unserem Artikel Führerschein umtauschen.
Was kostet welcher Führerschein? Alle Preise im Überblick
Bevor du dich für eine Führerscheinerweiterung entscheidest, solltest du wissen, welche Kosten auf dich zukommen. Die Preise variieren je nach Region und Fahrschule, aber hier findest du eine realistische Übersicht der verschiedenen Führerscheinklassen.
Erweiterung B96 – Der günstige Einstieg
Die B96-Erweiterung ist mit 300 bis 500 Euro die kostengünstigste Option. Der Kurs dauert nur einen Tag und besteht aus 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden praktischen Übungen. Das Beste: Du musst keine Prüfung ablegen! Hinzu kommen noch etwa 30 bis 50 Euro für die Eintragung beim Straßenverkehrsamt.
Führerschein BE – Für schwerere Anhänger
Für den BE-Führerschein musst du mit 800 bis 1.500 Euro rechnen. Du benötigst mindestens fünf Pflichtfahrstunden (drei Überland-, eine Autobahn- und eine Nachtfahrt) plus zusätzliche Übungsstunden je nach Können. Die Prüfungsgebühren liegen bei etwa 70 bis 100 Euro.
Führerschein C1 – Für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen
Die Kosten für den C1-Führerschein liegen zwischen 1.900 und 3.500 Euro. Dieser Preis setzt sich zusammen aus:
- Führerscheinantrag: 40 bis 80 Euro
- Ärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest: etwa 300 Euro
- Theorieprüfung: 25 Euro plus 20 Euro Prüfgebühren
- Praktische Prüfung: 120 bis 140 Euro plus 140 Euro Prüfgebühr
- Sonderfahrten (5 Pflichtfahrten): 50 bis 80 Euro pro Stunde
Führerschein C – Für große Wohnmobile über 7,5 Tonnen
Für die Klasse C musst du mit 2.500 bis 4.000 Euro rechnen. Der Führerschein ist auf fünf Jahre begrenzt und kann mit Gesundheits- und Augenuntersuchung verlängert werden.
Erweiterungen C1E und CE – Für Wohnmobile mit schwerem Anhänger
Die CE-Führerscheinklasse kostet zwischen 2.000 und 3.000 Euro, wenn du bereits den C-Führerschein besitzt. Eine Erweiterung von C1 auf C kostet zwischen 1.000 und 1.800 Euro.
Spartipps für den Führerscheinerwerb
Preise vergleichen: Die Kosten können je nach Fahrschule und Region stark variieren – ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich.
Kombinierte Ausbildung: Wer gleichzeitig mehrere Klassen erwirbt (z.B. C1 und C1E), zahlt meist weniger, als wenn die Klassen einzeln erworben werden.
Schnell lernen: Je weniger Übungsfahrten du benötigst, desto geringer fällt der Endpreis aus. Eine gute Vorbereitung zahlt sich also aus.
Wichtige Zusatzkosten nicht vergessen
Denke daran, dass bei den C-Klassen alle fünf Jahre Verlängerungskosten anfallen: Zwischen 150 und 250 Euro für die Bearbeitungsgebühr plus Kosten für Passfoto und ärztliches Attest.
Die Investition in den richtigen Führerschein lohnt sich aber: Mit der passenden Fahrerlaubnis kannst du das Wohnmobil deiner Träume fahren und bist flexibel bei der Urlaubsplanung.
Regeln für das Ausland beachten
Mit deinem deutschen Führerschein darfst du auch im EU-Ausland überall fahren, Ausnahmen gibt es international etwa in den USA, in Kanada oder Südamerika – da kann ein internationaler Führerschein verlangt werden, was aber lediglich bedeutet, dass du ein zusätzliches Dokument benötigst. An deinem Führerscheinklassen ändert das nichts.
Wenn du ein Wohnmobil im EU-Ausland mietest, musst du (und auch der Vermieter) auf eine für das entsprechende Fahrzeug gültige Führerscheinklasse achten. Buchst du ein Fahrzeug über deiner Führerscheinklasse, ist das rechtlich ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, was zu hohen Strafen und im Schadensfall zum Wegfall des Versicherungsschutzes führen kann. Weitere Infos dazu erfährst du in unserem ausführlichen Artikel Wohnmobil mieten im Ausland.
Bin Niederkunftsjahrgang 1956 und habe noch den alten grauen Papierführerschein aus 1974 mit Klasse 1 +3+4+5. Wenn ich den jetzt gegen einen Kartenführerschein umtausche, kann ich denn noch Wohnmobil bis 7,5 t fahren?
Lieber Bernhard, die Frist für deinen Jahrgang lief bereits am 19.1.2022 ab, im Inland drohen dir jedoch keine Strafen, aber im Ausland kann es teuer werden. Solltest du planen, bald ins Ausland zu fahren, solltest du über einen Tausch (schnell) nachdenken. In unserem Artikel zum Tausch erfährst du alles Wichtige. Gute Fahrt!
Hi,
Ich versteh das mit der b96 Erweiterung nicht ganz. Ist das jetzt nur für Wohnwagen oder kann ich damit auch ein WoMo mit 4,25 Tonnen fahren?
Danke schon mal
Liebe Nela, ist das Wohnmobil schwerer als 3,5 Tonnen, dann benötigst du die Führerscheinklasse C1 (dies erläutern wir unter B96 und C1). Liebe Grüße Sandra
HKlo Christian, ich habe C1 und darf Lkw bis 7,5t plus 750kg Anhänger fahren. Kann ich mit B96 auch 4,2t mit Anhänger fahren?
Hallo Frans, leider würde in deinem Fall der B96 nicht helfen, es müsste der C1E sein, der dich dazu befähigt. Am besten ist es, wenn du dich bei eriner Fahrschule danach erkundigst. Liebe Grüße Sandra
Super Beitrag…. einfach und relativ kurz ohne große Umwege erklärt. Dankeschön 🙂
Danke, das freut uns 🙂
In Der zusammenfassung lese Ich das man mit dem B96 Fahrzeuge bis 4,25 tonnen fahren darf. Wenn ich den rest richtig verstehe stimmt dies aber nicht, es wären doch ein Gespanngewicht von 4,25 tonnen und Fahrzeuge nur bis 3,5 tonnen
Hi Christian, ja, dieser Teil war tatsächlich etwas missverständlich ausgedrückt – ich habe das nochmal klarer formuliert. Vielen Dank für deinen Hinweis!
Ich habe scheckkarten schein mit C1 und C1E. vom 1977 und in 2002 umgeschrieben von klasse 3. Die ADAC juristen haben mich schriftlich zu gesichert das ich immer noch gespann bis 12t fahren kann und das ohne Gesundheits Check. Bin 64
Der Vollständigkeit halber: Klasse C ist, genau wie Klasse C1 immer nur 5 Jahre gültig und kann durch Vorlage einer Gesundheits- und Augenuntersuchung um weitere 5 Jahre verlängert werden. Außerdem darf man mit Klasse C auch nur einen Anhänger mit einem Gewicht von 750kg ziehen. Ansonsten braucht es CE.
Hallo Christian,
danke dafür, wir haben das ergänzt.
Mit klasse c 1 darf man keine Anhänger ziehen
Danke Marc,
wir haben den Artikel nochmal klarer Strukturiert und den Unterschied deutlicher herausgearbeitet.