Beeindruckende Gipfel, türkisblaue Bergseen und fantastisch leckere Schmankerl: Österreich ist nicht nur ein beliebtes Reiseland für Camperinnen und Camper, zudem hat es als Transitland für Reisen nach Ost- und Südeuropa eine wichtige Bedeutung. Im Folgenden findest du alles zur Maut und Vignettenpflicht in Österreich.
Inhaltsverzeichnis
- Kurzüberblick
- Auf welchen Straßen gibt es eine Mautpflicht in Österreich?
- Welche Fahrzeuge sind mautpflichtig?
- Welche Mautarten und Vignetten gibt es?
- Wie wird die Maut in Österreich berechnet?
- Wie viel kostet die Maut in Österreich? – Preise für das Jahr 2025
- Welche besonderen Bestimmungen gelten bei der Maut in Österreich?
- Welche Strafen und Bußgelder drohen, wenn man keine Maut bezahlt?
Kurzüberblick
- Mautpflicht für Campingfahrzeuge: ja
- Vignette(n): ja, für Fahrzeuge < 3,5 t
- Mautbox(en): ja, für Fahrzeuge > 3,5 t
- Digitale Maut und Vignette: ja
- Besonderheiten: Geänderte Gewichtsberechnung seit Dezember 2023
Auf welchen Straßen gibt es eine Mautpflicht in Österreich?
Autobahnen und Schnellstraßen sind in Österreich fast vollständig gebührenpflichtig. Zusätzlich gibt es eine Streckenmaut für bestimmte Passstraßen und Tunnel, etwa für die Brenner- und Tauernautobahn, die Großglockner-Hochalpenstraße und den Arlbergtunnel. Wenn du zum ersten Mal nach Österreich fährst, informiere dich vorab über die wichtigsten Verkehrsregeln.
Sind Straßenabschnitte von der Mautpflicht ausgenommen?
Ja, folgende Autobahnabschnitte sind vignettenfrei zu befahren: die A1 Westautobahn Grenzübergang Walserberg bis Salzburg-Nord, die A12 Inntalautobahn Grenzübergang Kiefersfelden bis Kufstein-Süd, die A14 vom Grenzübergang Hörbranz bis Hohenems aus Deutschland kommend sowie die A26 Linzer Autobahn – hier ist eine Vignettenpflicht erst nach Fertigstellung der kompletten A26 und Anschluss zur A7 geplant.
Welche Fahrzeuge sind mautpflichtig?
Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen benötigen eine Vignette, auf manchen Strecken wird eine Sondermaut (Streckenmaut) erhoben. Für Fahrzeuge mit mehr 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gibt es die Go-Maut-Pflicht, hierbei werden die Kosten fahrleistungsabhängig mittels Go-Box abgerechnet. Anhänger selbst sind übrigens nicht vignettenpflichtig, dafür das Zugfahrzeug.
Welche Mautarten und Vignetten gibt es?
Auf den Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich benötigen Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen eine Vignette (auch: Mautticket), auf bestimmten Straßen und durch Tunnel wird eine gesonderte Streckenmaut erhoben. Diese gibt es in vier Varianten: als 1-Tages-Vignette, 10-Tages-Vignette, 2-Monats-Vignette oder für ein ganzes Jahr. Die Jahresvignette gilt von Dezember vor und bis einschließlich Januar nach dem aufgedruckten Kalenderjahr. Die 10-Tages- sowie die 2-Monats-Vignette ist ab einem frei wählbaren Datum für den angegebenen Zeitraum gültig. Die Vignette gibt es sowohl in digitaler Form und als auch als klassische Klebevignette, die 1-Tages-Vignette ist ausschließlich digital erhältlich. Die Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wird durch eine Mautbox erhoben.
Wo gibt es die Vignetten und die Go-Box zu kaufen?
Die Verkaufsstellen für die klassischen Klebevignetten sind etwa ADAC Vertriebsstellen im Vorverkauf, der ADAC Online-Shop, grenznahe Tankstellen oder die Vertriebsstellen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft in Österreich (ASFINAG). Die digitalen Vignetten (E-Vignette) sowie auch die digitalen Streckenmauttickets, bekommst du zum Beispiel im ADAC Mautportal, beim österreichischen Pendant, dem österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) oder über die ASFINAG im Mautshop oder in der App.
Wie und wo müssen Vignette und Go-Box angebracht werden?
Die Klebevignette muss während ihrer Gültigkeit von außen gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe des Autos oder Wohnmobils geklebt werden. Die digitale Vignette ist mit dem Kfz-Kennzeichen deines angegebenen Fahrzeugs verknüpft – hier hast du das Mautticket also auf dem Smartphone dabei und die Schranke öffnet sich durch die Registrierung deines Kennzeichens bei Kauf. Die Go-Box wird ganz komfortabel an der Windschutzscheibe befestigt und kann nach Gebrauch wieder abgenommen werden.
Wie wird die Maut in Österreich berechnet?
Wohnmobile < 3,5 Tonnen
Die Mautgebühren für kleine Wohnmobile bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen werden über den Kauf einer entsprechenden Vignette abgegolten.
Wohnmobile > 3,5 Tonnen
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen nehmen am Go-Mautsystem teil, das bedeutet, du benötigst für dein Wohnmobil eine sogenannte Go-Box, mit der ein automatischer Datenaustausch an den Mautstationen erfolgt. Noch mehr Infos zu Mautboxen, Videomaut & Telemaut in ganz Europa, haben wir in diesem Beitrag zusammengestellt.
Achtung
Wichtig: Die Box muss immer, solange du auf Österreichs Straßen unterwegs bist, aktiviert sein – auch auf vignettenfreien Autobahnabschnitten. Die Gebühr wird beim Passieren der Mautstationen automatisch von der hinterlegten Kontoverbindung abgebucht.
Berechnet wird die Go-Maut unter Berücksichtigung folgender Daten:
- gefahrene Kilometer
- Anzahl der Achsen (ohne Anhänger)
- Euro-Emissionsklasse
- CO₂-Emissionsklasse
Wohnwagengespanne
Anhänger und damit auch Wohnwagen benötigen keine eigene Vignette, so bezahlst du für das Gespann ausschließlich über das Zugfahrzeug – entweder per Vignette, wenn dein Auto weniger als 3,5 Tonnen wiegt, ist es schwerer, greift die Go-Maut. Übrigens, wenn du mehr über Camping in Österreich erfahren möchtest, dann schau dir jetzt diesen Beitrag an. Die spektakulärsten Campingplätze in Österreich, in der Nähe von Bergseen, findest du in diesem Artikel.
Pkw
Die Gewichtsgrenzen gelten hier adäquat: Vignette für unter 3,5 Tonnen, Go-Box für Pkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht.
Wie viel kostet die Maut in Österreich? – Preise für das Jahr 2025
Für Wohnmobile < 3,5 Tonnen, Gespanne und Pkw:
- 9,30 Euro (1-Tages-Vignette)
- 12,40 Euro (10-Tages-Vignette)
- 31,10 Euro (2-Monats-Vignette)
- 103,80 Euro (Jahres-Vignette)
Für Zugfahrzeuge und Reisemobile > 3,5 Tonnen:
Berechnung nach gefahrenen Kilometern, Achsanzahl und Emissionsklassen
Welche besonderen Bestimmungen gelten bei der Maut in Österreich?
Im Dezember 2023 gab es eine Änderung bezüglich der Berechnung der Gewichtsgrenze für Wohnmobile: Für die Maut wird nun die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) zugrunde gelegt, nicht wie vorher das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Reisemobils.
Die Folge: mehr Fahrzeuge fallen in die Go-Box-Mautpflicht, da die vom Hersteller angegebene technisch zulässige Gesamtmasse oft höher ist. Denn die technisch zulässige Gesamtmasse besagt, welche Masse dein Wohnmobil aufgrund seiner Bauweise tragen könnte, also seitens des Herstellers dürfte. Das zulässige Gesamtgewicht besagt, wie viel es rechtlich auf die Waage bringen darf, also für wie viel Masse es im Straßenverkehr zugelassen ist.
Für dein Wohnmobil findest du die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Feld F1 für die technisch zulässige Gesamtmasse, im Feld F2 steht das zulässige Gesamtgewicht. Für die neue Regelung gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, also bis Januar 2029: Hierbei werden Wohnmobile mit einer Erstzulassung vor Dezember 2023, aber einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und einem angegebenen Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen von der Go-Mautpflicht ausgenommen. In diesem Beitrag findest du eine Übersicht zu Maut und Vignetten Regelung in Europa.
Welche Strafen und Bußgelder drohen, wenn man keine Maut bezahlt?
„Mein Hund hat das Pickerl gefressen!“ – diese und andere kreative Ausreden zählen nicht. Wenn du keine gültige (digitale) Vignette oder Go-Box in deinem Fahrzeug hast und kontrolliert wirst (durch Stichproben oder auch an digitalen Kontrollstellen), kommen happige Strafen auf dich zu. Zunächst wird eine Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro für mehrspurige Fahrzeuge (Auto, Wohnmobil), für einspurige (Motorrad) 65 Euro fällig. Bezahlst du auch diese nicht, folgt in der Regel eine Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde – hier wird sich der Strafrahmen dann sehr sicher im vierstelligen Bereich bewegen.
Titelbild: © info.cineberg.com / Depositphotos.com

