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Versicherungswissen: Unwetter- und Hagelschaden bei Wohnwagen und Wohnmobil

Sowohl bei längeren Standzeiten als auch auf Reisen sind Fahrzeuge immer wieder teils heftigen Wettereinflüssen ausgesetzt. Während Stürme auch mal in den kälteren Monaten auftreten, haben Hitzegewitter und Hagelunwetter von April bis September Hauptsaison. Und auch die letzten Stürme und Überflutungen in Deutschland und Teilen Europas haben gezeigt, welche Naturgewalten hier wirken können.

Immer häufiger werden Camper auf ihren Touren von Unwettern überrascht. Umso wichtiger ist es, den passenden Versicherungsschutz zu haben und sich im Vorfeld mit den Versicherungsbedingungen auseinanderzusetzen. Denn wenn Wohnwagen und Wohnmobile in Mitleidenschaft gezogen werden, drohen im schlimmsten Fall Totalschaden oder sogar Totalverlust.

Wir erklären dir, was du bei Überschwemmungen, Hagelschaden & Co. beachten musst.

Was ist ein „Elementarschaden“?

Aus Versicherungssicht bezeichnet man Schäden durch Naturgewalten als „Elementarschäden“. Dazu zählen

  • Sturm
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Erdbeben
  • Lawinen, Muren (Schlammlawinen) oder Dachlawinen
  • Überschwemmungen
  • Vulkanausbrüche

Elementar- und speziell Hagelschäden sind die häufigsten Schäden an Wohnmobilen und Wohnwagen. Deshalb rät Versicherungsexperte Dieter Scheffler, Geschäftsführer der RMV:

„Gerade, weil man diesen äußeren Einflüssen oft ausgeliefert ist, empfiehlt es sich für viele Kunden, mindestens eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. An der Häufigkeit von Elementarschäden kann man erkennen, dass diese Absicherung sich lohnt. Mit einer reinen Haftpflichtversicherung kommt man bei solch einem Schaden nicht weit und bleibt auf den Kosten sitzen.“

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„Anbauten“ wie Markise oder Vorzelt müssen dem Versicherer vorab als Zubehör im Versicherungsantrag angegeben werden und im Neuwert des Fahrzeugs berücksichtigt sein. Zudem ist es notwendig, dass Markise oder Vorzelt zum Zeitpunkt des Schadens fest mit dem Wohnwagen oder dem Wohnmobil verbunden sind – sprich: angebaut waren. Befanden sie sich lose im Fahrzeug, würde nur eine spezielle Inhaltsversicherung greifen.

Im Allgemeinen ist es hilfreich, wenn du dich bei Abschluss eines Versicherungstarifs ausführlich mit den Leistungen vertraut machst und auch einen Blick in die Bedingungen wirfst. Kläre Fragen und Unsicherheiten im Vorfeld und nicht erst nach einem entstandenen Schaden

Schadenregulierung bei Elementarschäden

Generell gilt, dass du entstandene Schäden sofort der Versicherung melden musst. Außerdem ist es im Schadenfall immer empfehlenswert, alles genau zu dokumentieren. Du solltest dir also Notizen über Zeitpunkt, Ort und Art der Vorgänge anlegen, nach Möglichkeit das Ganze in Skizzen oder Fotos festhalten und dir Namen, Anschrift und Telefonnummern von Zeugen notieren.

Sobald der Schaden der Versicherung gemeldet ist, informiert diese dich über das weitere Vorgehen. In der Regel wird vor allem bei größeren Unwetterschäden ein Gutachter geschickt, der den Umfang des Schadens feststellt und beurteilt, welche Kosten für eine Reparatur angemessen sind. Innerhalb dieser Summe bekommst du als Versicherungsnehmer die Reparatur erstattet.

Bei der Teilkaskoversicherung gibt es, anders als bei Haftpflicht und Vollkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen (SF), sodass du bei der Abrechnung eines Teilkaskoschadens nicht zurückgestuft wirst und sich der Versicherungsbeitrag nicht erhöht.

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Starkregen wird versicherungsrechtlich anders betrachtet als z.B. eine Überschwemmung und ist daher meist keine versicherte Gefahr! Beispiel: Durch Starkregen ist es am Dach des Vorzeltes oder der Markise zu einer Wassersackbildung gekommen, was einen Schaden zur Folge hatte. Dieser Schaden kann in der Regel nicht über die Teilkaskoversicherung abgerechnet werden.

Sonderfall: Hagelschaden an Wohnwagen und Wohnmobil

Campingfahrzeuge sind aufgrund ihrer Bauweise besonders anfällig für Hagelschäden. Dies kann auch bei der Versicherung eine Rolle spielen.

Falls du zu den Glücklichen gehörst, die noch keinen Hagelschaden am Wohnwagen oder Wohnmobil hatten: Im „günstigeren“ Fall zeigt sich dieser „nur“ durch leichte Dellen auf dem Dach. Im schlimmsten Fall schlagen die gefürchteten Eiskörner jedoch richtig tiefe Beulen ins Dach und in die Außenwände oder sogar Löcher in die Dachhauben. Dies geht natürlich mit einem mehr oder weniger erheblichen Wertverlust einher oder muss durch eine Reparatur behoben werden.

Versicherungsexperte Dieter Scheffler erklärt:

„Weil der Hagelschaden der häufigste Schaden an Wohnmobilen und Caravans ist, geben viele Versicherungen Rabatte auf die Versicherungsprämie, wenn das Fahrzeug ein Glasfaser-Kunststoff-Dach besitzt – bei uns sind das zum Beispiel 20 Prozent Nachlass. Das Material ist nämlich widerstandsfähiger als Aluminium und somit weniger anfällig für Hagelschäden.“

Inzwischen haben auch die meisten Hersteller die Vorteile des robusteren GFK-Dachs erkannt und ihre Produktion komplett darauf umgestellt.

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Manche Versicherungen legen für Hagelschäden eine gesonderte Selbstbeteiligungsgrenze fest, hier solltest du also bereits bei Versicherungsabschluss auf diesen Punkt achten. Auch ein Blick auf die Höchstentschädigungsgrenzen bei Abrechnung nach Gutachten lohnt sich!

Für die Regulierung eines Hagelschadens ist die Beurteilung durch einen Gutachter Standard. In der Regel stuft dieser Gutachter das Ausmaß des Hagelschadens ein – abhängig von der Einschlagtiefe in „sehr leichte/leichte Hagelschadenintensität“, „mittlere“ oder „schwere Intensität“. Wie bei einigen anderen Elementarschäden auch, legt dieser einen Betrag fest, der für die Reparatur angesetzt werden kann. Die Versicherung übernimmt dann die Werkstattrechnung bis zu dieser Summe.

„Fiktive Abrechnung“ von Hagelschäden: Erstattung auch ohne Reparatur

Bei Hagelschäden hast du auch die Möglichkeit einer sogenannten „fiktiven Abrechnung“. Das bedeutet: Bis zu einer festgelegten Höchstentschädigungsgrenze erhältst du in diesem speziellen Fall auch dann Geld von der Versicherung, wenn du den Schaden nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht reparieren lässt. Das Gutachten ist Grundlage für die Höhe der Entschädigung. Die Mehrwertsteuer bekommst du allerdings nur bei Vorlage einer Reparaturrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Nachteil der fiktiven Abrechnung

Nachteil der fiktiven Abrechnung ist – neben der unschönen Optik der Dellen und der Gefahr von Folgeschäden –  dass diese in einer zentralen Datenbank aller Versicherungen hinterlegt wird, was dazu führt, dass du bei einem erneuten Schaden – auch bei einem Versicherungswechsel – nachweisen müsstest, dass durch den neuen Schaden überhaupt eine Schadenerweiterung eingetreten ist.

Versicherungen können natürlich nicht für denselben Schaden mehrfach aufkommen, was dann ja auch im Gesamtergebnis zu einer Beitragserhöhung für alle Versicherten führen würde.

Kommt es bspw. durch einen Hagelschaden zu einer Undichtigkeit an einem Dachfenster, weil du den Schaden nicht reparieren lässt, kommt die Versicherung nicht für den hierdurch entstehenden Feuchtigkeitsfolgeschaden auf. Dieser kann erfahrungsgemäß durchaus im fünfstelligen Bereich liegen. Denn regelmäßig werden solche Undichtigkeiten nicht sofort, sondern erst nach Monaten entdeckt, wenn sich im Innenraum bereits Schimmel und ein unangenehmer Geruch einstellt.

Wie verhalte ich mich bei Unwetter richtig?

Stürme und Gewitter sind unberechenbar und Vorhersagen meist auch nicht zu 100 Prozent genau. Aus Versicherungssicht bist du deshalb in der Regel nicht „verpflichtet“, dich bei einer entsprechenden offiziellen Warnung mit deinem Fahrzeug aus dem Gefahrenbereich zu begeben.

Bei Lawinen und Überschwemmungen ist der Fall leider nicht ganz so klar. Besteht eine konkrete Warnung (z.B., wenn du am Rheinufer stehst und es besteht die offizielle Warnung, dass der Fluss übertreten könnte oder es ist eine Sturmflut für die Nordsee vorhergesagt), solltest du dich auf jeden Fall von dort weg begeben.

Im Zweifelsfall ist Vorsicht besser als Nachsicht, also bringe dich selbst bitte nicht in Gefahr!

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Die Campinggarnitur und alles andere, was draußen steht, ist nicht über die Fahrzeugversicherung und auch nicht über eine spezielle Inhaltsversicherung abgedeckt – denn Letztere greift nur, wenn sich die Gegenstände innerhalb des Fahrzeugs befinden. Das eigene körperliche Wohl sollte jedoch keinesfalls gefährdet werden.

Um Sturmschäden an der Markise möglichst zu vermeiden, bitte die Markise bei Wind und bei Regen einfahren. Denn obwohl diese normalerweise mitversichert ist, weil sie fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, ist der Versicherungsnehmer dazu angehalten, den Schaden, wenn möglich, zu minimieren und nicht fahrlässig in Kauf zu nehmen. Ebenso nachts und wenn du das Fahrzeug verlässt. Vorsorgliches Einfahren der Markise ist empfehlenswert.

Das Vor­zelt ist bei star­ken Wind­bö­en ebenso gefährdet und kann schnell zur Gefahr werden. Wenn es nicht spe­zi­ell sturm­ge­si­chert ist, macht es Sinn, es vor einem ange­kün­dig­ten Unwet­ter abzu­bau­en, da ansonsten die Angriffs­flä­che viel zu groß ist und den Stürmen oft nicht stand­hal­ten kann.

Wenn du das jedoch versäumt hast, bringe dich bitte trotzdem nicht in Gefahr, indem du während eines Unwetters versuchst, deine Möbel oder Ähnliches „in Sicherheit zu bringen“!

Von der Teilkaskoversicherung ausgeschlossen sind auch Schäden, die nicht auf das Unwetter selbst, sondern auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Verreißt du beispielsweise aufgrund einer Windböe das Steuer und es kommt hierdurch zum Unfall, ist dieses nur über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Unwetterwarnungen ernst nehmen

Durch den Klimawandel werden Extremwetterlagen nach Aussage von Klimaexperten weiter zunehmen. Hitze, Dürre, aber eben auch Hagelstürme, schwere Gewitter und Starkregen mit Überflutungen sind die Folge. Was die Naturgewalten anrichten können, konnten wir zuletzt bei den katastrophalen Hochwassern unter anderem im Ahrtal und jüngst auch in Italien, Österreich und Slowenien beobachten.

Deshalb ist es wichtig, auch und gerade im Urlaub die Wetterberichte im Auge zu behalten und ggf. auf Warnungen vor schweren Unwettern zu reagieren – auch wenn dies womöglich einen Ortswechsel oder gar einen Reiseabbruch bedeutet. Insbesondere in Fällen, in denen nicht „nur“ materielle Werte auf dem Spiel stehen, sondern vielleicht sogar die eigene Unversehrtheit.

Gute Quellen für Unwetterberichte in Deutschland sind z.B. Krisen-Warn-Apps wie NINA, für Europa kannst du dich z.B. auf Portalen wie MeteoAlarm oder Unwetterzentrale.de informieren. Wir selbst haben die App von Wetter-Online auf unseren Smartphones installiert, die ebenfalls sehr zuverlässige Wettervorhersagen und Unwetterberichte liefert.

Experten im Podcast zum Thema „Campingfahrzeug versichern“

Auch in unserem Podcast unterhalten sich Nele und Sebastian ausführlich mit dem RMV Geschäftsführer Dieter Scheffler. Sie sprechen darüber, wie du das Campingfahrzeug richtig versicherst und was es alles zu beachten gibt. Alle Informationen und Tipps im Gespräch: Hör unbedingt mal rein:

FAQ: Hagelschaden, Überschwemmung und weiteren Elementarschäden

Unser Wohnwagen wurde während eines Auslandsaufenthaltes durch Hagel beschädigt. Wie muss ich nun vorgehen?

Zunächst muss eingeschätzt werden, wie hoch das Ausmaß des Schadens ist. Wichtig: Fotos machen, Ort und Zeitpunkt genau notieren! Ist das Fahrzeug noch fahrbereit, sollte die Reparatur schon wegen etwaiger Gewährungsleistungsansprüche in der Heimat erfolgen. Andernfalls wäre das Abschleppen bis zur nächsten Werkstatt für eine Notreparatur (z.B. der Windschutzscheibe) nur über einen Schutzbrief gedeckt.

Was, wenn bekannt ist oder war, dass der Campingplatz überschwemmungsgefährdet ist, ein Erdrutsch droht oder vorab eine Unwetterwarnung erfolgte?

Ganz wichtig: Lieber Vor- als Nachsicht! Bei Warnungen oder Unsicherheiten bitte das Fahrzeug frühzeitig wegschaffen und einen anderen Platz dafür suchen. Alles andere würde versicherungstechnisch als grob fahrlässige Handlung oder sogar Vorsatz gewertet werden.
Achte bei der Wahl deines Versicherungsanbieters daher darauf, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Falls nachweislich keine Möglichkeit besteht, das Reisemobil oder den Wohnwagen vorab in Sicherheit zu bringen, kann die Sachlage wieder anders aussehen. In der Regel erfolgt hier eine Einzelfall-Prüfung. 

Mein Wohnwagen / Wohnmobil wurde weggespült und ist nicht mehr auffindbar. Wie wird der Wert ermittelt?

Wenn das Fahrzeug nicht mehr auffindbar ist, erfolgt die Bewertung durch Belege, z.B. Kauf- oder Einbaurechnungen – vergleichbar mit dem Fall der Entwendung.

Mein Campingfahrzeug wies einen erheblichen Flutschaden auf, es konnte jedoch kurzfristig kein Gutachter geschickt werden. Darf ich es reparieren lassen, damit sich der Schaden nicht weiter ausbreitet?

Wenn es zu einer Naturkatastrophe kommt, bei der zahlreiche Fahrzeugbesitzer von den Folgen betroffen sind, also ein sogenannter „Kumulschaden“, kann es dazu kommen, dass kein Gutachter zeitnah das Reisemobil oder den Wohnwagen beurteilen kann und es ist Geduld gefragt. In manchen Fällen kommt es dann zu einer Sammelbesichtigung, wobei ein Treffpunkt mit mehreren Fahrzeugen ausgemacht wird.
Dies hängt aber auch davon ab, in welchem Zustand sich das Gefährt befindet und ob es frei zugänglich ist. Manchmal geht schon anhand der Fotos und Beschreibung hervor, dass es sich um einen Totalschaden handelt.
Stimme dich auf jeden Fall nach einem Schaden vor einer Reparatur oder Veränderungen am Fahrzeug mit deinem Versicherer ab, um deinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Im Urlaub ist durch ein heftiges Unwetter und starken Windböen ein Baum auf unser neues Wohnmobil gefallen. Das Panoramadach über der Windschutzscheibe, das Aufstelldach, das Blech sowie weitere Bauteile weisen teils erhebliche Schäden auf. Ist das Fahrzeug nun ein Unfallwagen oder wie wird dieses bei einem eventuellen Verkauf bezeichnet?

Zunächst die versicherungsrechtliche Seite: Voraussetzung für die Bewertung als Sturm ist mindestens Windstärke 8. Wenn dies gegeben ist, springt die Teilkasko ein, ansonsten die Vollkasko. Bei der Vollkasko erfolgt eine Rückstufung im nächsten Jahr.
Zum Verkauf: Jeder nicht ganz unerhebliche Schaden am Fahrzeug sollte bei Verkauf angegeben werden. In der Regel findet sich in Standard-Kaufverträgen dafür eine Rubrik „sonstige Schäden“. Es handelt sich jedoch nicht um einen Unfallschaden im klassischen Sinne.
Im vorliegenden Fall muss aufgrund des Schadenbildes vermutlich nachlackiert werden, was ein KFZ-Sachverständiger durch einen Lackschichtenmesser auch Jahre später feststellen kann. Es empfiehlt sich bei Veräußerung des Fahrzeugs, dem Käufer ein etwaiges Gutachten sowie die Reparaturrechnung(en) offenzulegen und im Kaufvertrag darauf zu verweisen. Bei Verschweigen des Schadens dürfte der Käufer ansonsten ein Recht haben, den Kaufvertrag nachträglich anzufechten und eine Rückabwicklung zu verlangen.

Noch Fragen?

Du hast Fragen zu allgemeinen Versicherungsthemen oder zu Inhalten aus unserem Artikel? Dann schick uns gerne eine Nachricht an rmv@camperstyle.de. Wir leiten deine Mail an unsere Experten bei der RMV weiter, die sich im Anschluss direkt mit dir in Verbindung setzen und deine Fragen beantworten.

Titelbild: © OlafNaami – depositphotos.com

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Hallo!
    Das ist wieder ein sehr invormativer und gut verständlicher Beitrag.
    Obwohl ich mich selbst als „alten Hasen“ bezeichne ;-), waren zwei wichtige Punkte in Deinem Beitrag, die mir so noch nicht klar waren.
    Vielen Dank und beste Grüße
    Gunnar

    Antworten
    • Lieber Gunnar, vielen Dank für deinen netten Kommentar – schön, dass du doch noch was für dich herausziehen konntest. Ich hoffe aber, dass ihr jetzt in Zukunft vor diesem lästigen Thema verschont und euer neuer Camper stets heil bleibt 🙂
      Liebe Grüße! Nele

      Antworten

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Nele Landero Flores

Träumte seit ihrer Kindheit von einem Leben auf Rädern. Tourt jetzt mit Mann und Hund ganzjährig im Wohnwagen durch Europa und verbringt die kalten Wintermonate in Mexiko. Expertin für Caravan, Camping-Ausstattung, Reise-(Geheim)Tipps, Dauerreisen und Arbeiten unterwegs. Lieblingsspots: Andalusien, Baskenland, Albanien & Mexiko.

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