|

Winterpause: Zahlt die Versicherung bei Schäden im Winterquartier oder am Unterstellplatz?

Der erste Schnee ist in Deutschland bereits gefallen – und wenn du kein Wintercamper bist, hast du dein Fahrzeug wahrscheinlich schon liebevoll und gewissenhaft eingemottet.

Doch manch einer fragt sich jetzt: Was, wenn im Winterquartier etwas passiert? Wenn ein Brand, eine Überschwemmung oder ein Unwetter das Wohnmobil oder den Wohnwagen beschädigen? Zahlt dann die Versicherung?

Wir haben mal wieder unseren Experten von der RMV auf den Zahn gefühlt und die wichtigsten Infos und Szenarien für dich zusammengestellt.

Sind Wohnwagen und Wohnmobile im „Winterquartier“ grundsätzlich versichert?

Ein angemeldetes Wohnmobil oder angemeldeter Wohnwagen genießen auch im Winterquartier den vollen Versicherungsschutz. Für die Absicherung (Versicherung) eines abgemeldeten Fahrzeugs müssen die Rahmenbedingungen für eine Ruheversicherung eingehalten werden, das heißt, das Fahrzeug muss auf einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt werden.

Definition des umfriedeten Abstellplatzes

Ein umfriedeter Abstellplatz ist ein geschlossener Hofraum oder umzäunter freier Platz, nicht aber ein Gelände, das von der öffentlichen Straße her ohne Weiteres zugänglich ist. Der Bereich muss in der Weise erkennbar eingehegt sein, dass ein körperliches Hindernis gegen eine Wegnahme des Fahrzeugs vorhanden ist.

Hierfür kommen insbesondere Mauern, Zäune, Hecken oder Gräben in Betracht. Auch soweit nicht die Lückenlosigkeit der Schutzwehr gefordert wird, muss die Umgrenzung trotz vorhandener Unterbrechungen jedenfalls insgesamt den Charakter einer einheitlichen Sperrvorrichtung gegen das Betreten durch Unbefugte haben.

danger icon
achtung
danger icon

Es muss ein Vorvertrag bestehen – eine Ruheversicherung greift zum Bespiel nicht, wenn das Fahrzeug im Januar gekauft, in eine Halle gestellt und erst im April angemeldet wird. In diesem Fall kann man jedoch bei den entsprechenden Anbietern eine kostenpflichtige Ruheversicherung erwerben.

Welche Versicherungen greifen in der Winterpause?

Hier wird zwischen angemeldeten und abgemeldeten Fahrzeugen unterschieden.

1. Wenn dein Camper weiter angemeldet bleibt:

In diesem Fall greifen alle Versicherungen (Vollkasko, Teilkasko, Haftpflicht). Der Vorteil: Selbst wenn das Fahrzeug im Winterquartier Vandalismusschäden erleidet, ist es abgesichert.

2. Wenn dein Camper abgemeldet wird (Ruheversicherung) bzw. ein Saisonkennzeichen besitzt:

Bei einem abgemeldeten Camper greifen in der Ruheversicherung nur die Teilkasko und die Haftpflicht. Das heißt, dass alle Teilkaskoschäden abgesichert sind, wie Elementarschäden (Hagel, Sturm etc.) und Diebstahl – jedoch keine Vandalismusschäden.

Dieter Scheffler, Geschäftsführer der RMV rät jedoch:

Auch wenn Hagelschäden und Sturmschäden durch die Teilkasko versichert sind, sollte man darauf achten, dass das Fahrzeug nicht nur auf einem umfriedeten Gelände steht, sondern auch eine Überdachung vorweist – schon alleine, um sich selbst den Stress zu ersparen und die campingfreie Zeit entspannt genießen zu können.“

Dieter Scheffler, Geschäftsführer der RMV

Läuft die Inhaltsversicherung in der Winterpause weiter?

Ja. Die Inhaltsversicherung läuft das ganze Jahr durch. Saisonkennzeichen oder eine vorübergehende Stilllegung werden nicht berücksichtigt.

Wie schnell muss ein Schaden gemeldet werden, damit die Versicherung einspringt?

Wird ein Schaden festgestellt, sollte er unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Allerdings solltest du auch in der Winterpause regelmäßig nach deinem Fahrzeug sehen.

Versicherungsexperte Dieter Scheffler rät:

„Insbesondere wenn ein Sturm gewütet hat oder ein Hagelschauer über die Region gezogen ist, sollte man unbedingt kontrollieren, ob das Wohnmobil oder der Wohnwagen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Nicht nur, um sofort die Versicherung zu informieren, sondern auch, um eventuelle teure Folgeschäden zu vermeiden.

Haben zum Beispiel Hagel oder herabfallende Äste Löcher in eine Dachluke gerissen, kann es beim nächsten Regen zu Wasserschäden und Schimmelbildung kommen. In einem solchen Fall sollte das Fahrzeug umgehend repariert werden.“

Dieter Scheffler, Geschäftsführer der RMV

Fazit

Auch in der Winterpause ist dein Camper grundsätzlich versichert. Angemeldete Wohnmobile und Wohnwagen genießen den vollen Versicherungsschutz, bei abgemeldeten Fahrzeugen kann es Einschränkungen geben.

Bevor du also auf Saisonkennzeichen umstellst oder deinen Camper vorübergehend abmeldest und ihn in die Ruheversicherung schickst, solltest du die Risiken genau abwägen.

Noch Fragen?

Du hast Fragen zu allgemeinen Versicherungsthemen oder zu Inhalten aus unserem Artikel? Dann schick uns gerne eine Nachricht an rmv@camperstyle.de. Wir leiten deine Mail an unsere Experten bei der RMV weiter, die sich im Anschluss direkt mit dir in Verbindung setzen und deine Fragen beantworten.

Das könnte dich auch interessieren:

Titelbild: © djedzura – depositphotos.com

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nele Landero Flores

Träumte seit ihrer Kindheit von einem Leben auf Rädern. Tourt jetzt mit Mann und Hund ganzjährig im Wohnwagen durch Europa und verbringt die kalten Wintermonate in Mexiko. Expertin für Caravan, Camping-Ausstattung, Reise-(Geheim)Tipps, Dauerreisen und Arbeiten unterwegs. Lieblingsspots: Andalusien, Baskenland, Albanien & Mexiko.

Dir hat der Beitrag gefallen?

Dann teile ihn mit deinen Freunden!

App - Post Subscribe Form

Erhalte kostenlose Camping-Tipps und Infos per Mail!

Nach dem Absenden des Formulars bekommst du eine Mail mit einem Link, den du anklicken musst, um dich zum Newsletter anzumelden. Du bekommst dann 1-2 Mal im Monat E-Mails von uns zu Camping-Themen. Die Frequenz hängt von der Menge an News und Ratgebern im Monat ab. Du kannst deine Einwilligung jederzeit per E-Mail an post@camperstyle.de oder durch den sich in jeder Mail befindlichen Link widerrufen. Der Versand erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung unter https://camperstyle.de/datenschutzerklarung/