Für uns Camper ist es die reinste Horrorvorstellung: Du kommst zurück zum Park- oder Stellplatz und das geliebte Reisemobil ist verschwunden. Geklaut. Regelmäßig liest man in Facebook-Gruppen und Foren verzweifelte Suchaufrufe der rechtmäßigen Besitzer – denn Wohnmobile und Wohnwagen erfreuen sich auch bei Langfingern nach wie vor großer Beliebtheit.
Neben dem emotionalen Schock bedeutet ein Wohnmobil-Diebstahl natürlich auch einen hohen finanziellen Verlust – und oft weiß man nicht, welche Versicherung eigentlich zahlt, und in welchem Umfang. In unserem Experteninterview mit Dieter Scheffler, Geschäftsführer beim Wohnmobil-Versicherer RMV, erfährst du, welche Versicherung im Diebstahlfall einspringt, wie der Wiederbeschaffungswert berechnet wird und was du sofort tun musst, wenn dein Wohnmobil gestohlen wurde.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Experteninterview: Was tun, wenn Wohnwagen oder Wohnmobil gestohlen werden?
- Checkliste: Gut vorbereitet für den Worst Case
- Die wichtigsten To Dos nach einem Diebstahl
- Diebstahl verhindern: Diese Maßnahmen helfen
- Kostenlose Checkliste zum Herunterladen
- Noch Fragen?
- Unser Podcast zum Thema „Sicherheit und Diebstahlschutz“
- FAQs
Das Wichtigste in Kürze
Wenn dein Wohnwagen oder Wohnmobil gestohlen wird, zahlt nur eine Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden am Fahrzeug. Eine Haftpflicht deckt den Diebstahl nicht ab. Für fest verbaute Teile wie Markisen oder Solaranlagen gilt Versicherungsschutz nur, wenn diese in der Police gemeldet sind.
Versicherungsart | Fahrzeug | Feste Einbauten | Lose Gegenstände | Diebstahl auf Parzelle |
Teilkasko | (wenn gemeldet) | |||
Vollkasko | (wenn gemeldet) | |||
Hausratversicherung | ggf. mit Zusatzbaustein | ggf. mit Zusatzbaustein | ||
Inhaltsversicherung |
Lose Gegenstände wie Laptops, E-Bikes oder Campingmöbel ersetzt die Kaskoversicherung nicht – dafür benötigst du in der Regel eine Inhaltsversicherung, die speziell für Campingfahrzeuge gedacht ist. Die Hausratversicherung ist in den meisten Fällen nicht zuständig, es sei denn, du hast einen entsprechenden Zusatzbaustein gebucht.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert, den ein Gutachter ermittelt. Für neue Fahrzeuge gibt es oft eine Neuwertentschädigung (je nach Versicherung bis 24 Monate ab Erstzulassung).
Entscheidend im Ernstfall:
- Sofort Polizei und Versicherung informieren.
- Eine Stehlgutliste bei beiden einreichen (beide müssen identisch sein).
- Alle Schlüssel und Unterlagen bereithalten.
- Finanzierende Bank benachrichtigen
- Für die Schadenregulierung gilt eine Wartefrist von 1 Monat ab Zugang schriftlicher Bekanntgabe bei der Versicherung.
Vermeide diese Fehler:
- Zusatzausstattung nicht gemeldet? → Kein Ersatz.
- Früherer Schlüsselverlust nicht sofort gemeldet? → Leistung wird geprüft und kann gekürzt werden.
- Ungesicherte Fenster oder Türen → Risiko für Leistungsablehnung.
Prävention lohnt sich: GPS-Tracker, Lenkrad- oder Radkrallen, Alarmanlagen und sichere Stellplätze senken das Risiko erheblich.
Experteninterview: Was tun, wenn Wohnwagen oder Wohnmobil gestohlen werden?
Seit Jahren steht uns Dieter Scheffler, Geschäftsführer der RMV, mit seinem umfassenden Versicherungswissen beratend zur Seite. Er ist seit über 30 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und hat auch zum unangenehmen Thema “Diebstahl von Wohnwagen und Wohnmobilen” wertvolle Informationen für dich bzw. klärt häufige Missverständnisse auf.
Das ist unser Experte
Dieter Scheffler
62 Jahre alt, 1 Sohn
Versicherungsbetriebswirt
Seit 2006 Geschäftsführer RMV und MMV
vorher 6 Jahre, Sachbearbeiter Kfz – und Sachschaden, HUK Coburg
12 Jahre, Kfz-und Sachschaden, Gruppenleiter Kunden Service Center, Allianz
Hobbies:
Strand Zeeland (NL), Fussball, Schach

„Ohne Kaskoversicherung kein Diebstahlschutz“
CamperStyle: Fangen wir mit den Basics an: Welche Versicherung springt bei einem Wohnwagen- oder Wohnmobil-Diebstahl überhaupt ein?
Dieter Scheffler: Ganz wichtig ist: Nur eine Teil- oder Vollkaskoversicherung deckt den Diebstahl des Fahrzeugs – wir sprechen im Versicherungsjargon von einer „Totalentwendung“ – wirklich ab. Mit einer reinen Haftpflichtversicherung bist du gegen Diebstahl nicht abgesichert. Die Teilkasko springt für alle Schäden ein, die unmittelbar mit dem Diebstahl oder Einbruch zusammenhängen – also die Entwendung des Fahrzeugs im Ganzen, aber auch Aufbruch- oder Glasschäden. Bei der Vollkasko sind zusätzlich Schäden gedeckt, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Einbruch oder Diebstahl stehen – zum Beispiel nach dem Diebstahl entstandene Unfallschäden sowie mut- oder böswillige Beschädigungen.
Schon beim Vertragsabschluss solltest du alle fest eingebauten Extras wie Solaranlage, Sat-Schüssel, Rückfahrkamera oder Mover, aber auch Markise oder Vorzelt angeben. Diese sind nämlich nur dann versichert, wenn sie bei der Versicherung gemeldet sind. Nachträglich eingebaute Extras müssen sofort nachgemeldet werden. Wer das nicht tut, riskiert, dass teure Teile bei einem Schadenfall nicht ersetzt werden – übrigens auch einer Beschädigung durch Sturm oder Hagel. Dies gilt für Neu- wie auch für Gebrauchtfahrzeuge.
Am besten erstellt man sich eine Zubehörliste, die möglichst mit Kaufbelegen und Fotos ergänzt und immer mal wieder aktualisiert wird. Tritt dann wirklich ein Schadenfall ein, hat man die Infos direkt zur Hand, und muss in dieser emotionalen Ausnahmesituation nicht erst anfangen zu überlegen.
Übrigens ist es essenziell, dass auch Dinge wie ein Schlüsselverlust immer sofort beim Versicherer gemeldet werden, sobald man diesen bemerkt. Versäumt man das, kann einem ein fehlender oder nachgemachter Schüssel im Falle eines späteren Diebstahls böse auf die Füße fallen.
„Hausratversicherung ist oft keine Lösung“
CamperStyle: Viele Camper glauben, dass ihre Hausratversicherung auch im Wohnmobil greift. Stimmt das?
Dieter Scheffler: Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die klassische Hausratversicherung zahlt in der Regel nur für Einbrüche in Gebäuden – also in Häuser, Wohnungen oder Hotelzimmer. Wohnmobile und Wohnwagen gelten rechtlich nicht als Gebäude. Das OLG Karlsruhe hat das 2018 ausdrücklich bestätigt (Az.: 12 U 51/18). Deshalb sollten Kunden genau prüfen, was in ihren Versicherungsbedingungen steht..
Manche Hausratversicherungen bieten Zusatzbausteine wie „Diebstahl aus Fahrzeug“ oder „Diebstahl auf Reisen“ an, aber diese haben oft enge Grenzen – sowohl bei der Entschädigungshöhe als auch bei den versicherten Gegenständen. Für teure Ausrüstung oder Elektronik empfehle ich eine spezielle Inhaltsversicherung.
CamperStyle: Welche Vorteile bietet eine solche Inhaltsversicherung?
Dieter Scheffler: Sie deckt alle beweglichen Sachen im Fahrzeug ab, also zum Beispiel Kleidung, Laptops, Kameraausrüstung oder Campingmöbel. Je nach Tarif können auch Fahrräder oder E-Bikes mitversichert werden, selbst wenn sie außen auf dem Träger angebracht sind. Die Deckungssummen liegen typischerweise zwischen 5.000 und 20.000 Euro. Das ist besonders wichtig, da die Kaskoversicherung wie gesagt nur das Fahrzeug und fest eingebaute Teile abdeckt – und auch nur dann, wenn diese offiziell gemeldet sind.

Info

Ausführliche Informationen kannst du hier nachlesen: Inhaltsversicherung – Die „Hausrat“ für Wohnmobil und Wohnwagen
Wertermittlung: Neuwert, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden
CamperStyle: Wie wird der Entschädigungsbetrag nach einem Diebstahl ermittelt?
Dieter Scheffler: Bei einer Totalentwendung zahlt der Versicherer in der Regel den Wiederbeschaffungswert – also den Betrag, den du benötigst, um ein gleichwertiges Fahrzeug gleicher Güte und Ausstattung zum Schadenzeitpunkt zu kaufen. Ein Sachverständiger ermittelt diesen Wert anhand der Marktlage, des Fahrzeugzustandes, des Kilometerstandes und der Ausstattung.
In manchen Verträgen ist auch eine Neuwertentschädigung vereinbart, oft für 12 bis 24 Monate nach Erstzulassung. Dann bekommt man den Preis für ein Neufahrzeug in gleicher Art und Ausstattung.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert übersteigen. In diesem Fall wird ebenfalls der Wiederbeschaffungswert ausgezahlt.

Info

Details zur Neuwert & Co. findest du hier: Versicherungswerte und Deckungssummen: Was du über Zeitwert, Neuwert & Co. wissen solltest
„Schnell reagieren ist das A und O“
CamperStyle: Was ist zu tun, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde?
Dieter Scheffler: Zuallererst immer sofort die Polizei informieren und Anzeige erstatten. Danach direkt die Versicherung oder den Versicherungsmakler benachrichtigen – am besten telefonisch UND schriftlich. Ich empfehle hier dringend, das entweder per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben zu tun. Falls der Versicherer sich nicht innerhalb weniger Tage, sagen wir mal einer Woche, zurückmeldet und den Eingang des Schreibens bestätigt, sollte man als Geschädigter unbedingt nochmal nachhaken. Wenn das Fahrzeug finanziert oder geleast ist, muss auch die Bank über den Diebstahl in Kenntnis gesetzt werden.
Anschließend müssen Unterlagen wie Kaufrechnung, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, alle Schlüssel und eine Stehlgutliste zusammengestellt werden. Wichtig: Die Listen für Polizei und Versicherung müssen exakt übereinstimmen, sonst kann es Probleme bei der Schadenregulierung geben.
Nach der schriftlichen Meldung läuft eine Wartefrist von einem Monat, während der ein Sachverständiger den Wert ermittelt. Wird das Fahrzeug in dieser Zeit gefunden, muss der Versicherungsnehmer es zurücknehmen. Bleibt es verschwunden und ist ansonsten alles geklärt, wird die Entschädigungssumme nach Ablauf der Frist ausgezahlt oder für den Kauf eines Ersatzfahrzeugs zur Verfügung gestellt.
Welche Informationen muss ich an wen weiterleiten?
Dieter Scheffler: Grundsätzlich benötigen Versicherer und Polizei Infos zu Tag, Uhrzeit und Ort des Diebstahls sowie Daten zum Fahrzeug (Hersteller, Modell und Kfz-Kennzeichen). Außerdem sollte man die Versicherungspolice mit Vertragsnummer sowie Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, alle vorhandenen Schlüssel und eine Übersicht über die Gegenstände, die mit oder aus dem Fahrzeug entwendet wurden, bereithalten.
Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Schadenmeldung schon alle Daten und Informationen rund um das gestohlene Fahrzeug vorliegen. Der Versicherer muss lediglich Kenntnis erlangen, dass etwas entwendet wurde. Falls dann weitere Dokumente benötigt werden, wird der Versicherer diese bei seinem Kunden einfordern.
Wenn die Listen der entwendeten Gegenstände bei Polizei und Versicherung eingereicht werden, ist entscheidend, dass diese sehr akribisch abgeglichen werden. Sie müssen 1:1 übereinstimmen, sonst kann es bei der Entschädigung Probleme geben. Wir nennen das „gleichlautende Stehlgutlisten“.
Nach der Diebstahlmeldung – wie geht es weiter?
Dieter Scheffler: Mit Eingang der schriftlichen Meldung beim Versicherer beginnt eine Wartefrist von einem Monat. Während dieser Zeit wird ein Sachverständiger damit beauftragt, anhand der vorgelegten Unterlagen den Wert des Fahrzeugs zu ermitteln. Wenn innerhalb dieser Frist das Fahrzeug wieder auftaucht, muss der Versicherungsnehmer es zurücknehmen.
Sobald die Frist verstrichen ist, wird in der Regel entschädigt, sofern dem Versicherer bis dahin alle nötigen Unterlagen sowie die Schlüssel vorliegen und die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen bzw. eingestellt hat.
Welche Summen und Werte können entschädigt werden?
Dieter Scheffler: Das Thema Entschädigungen ist ein sehr komplexes Gebiet und wird von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gehandhabt. Hier ist es ratsam, bereits vor Abschluss des Vertrags die Bedingungen für einen solchen Fall genau zu prüfen und zu hinterfragen. Außerdem sagen wir immer: „Jeder Schadenfall ist anders“. Konkret meinen wir damit, dass neben den Vertragsklauseln und AGBs viele weitere Faktoren eine Rolle spielen können. Es würde den Umfang sprengen, im Einzelnen auf alle Eventualitäten einzugehen, aber allgemein wird nach folgendem Muster vorgegangen:
- Der Kunde legt, sofern noch vorhanden, die Kaufrechnung vor, ein Sachverständiger ermittelt auf dieser Basis und anhand weiterer vorliegender Daten wie Kilometerleistung, Vorschäden, nachgerüsteter Zusatzausstattung, Wartungsnachweisen etc., wie das Fahrzeug aktuell gehandelt wird.
- Bei Totalentwendung, also einem Diebstahl des kompletten Fahrzeugs, wird der Wiederbeschaffungswert zum Schadenzeitpunkt, also der so genannte Zeitwert, erstattet. Das heißt, der Kunde hat Anspruch darauf, sich erneut ein Fahrzeug gleicher Güte, gleicher Qualität und gleichen Zustands zu kaufen. Wenn alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Ausstattungsgegenstände der Versicherung zum Vertragsabschluss oder direkt nach dem Einbau gemeldet wurden, gilt diese Regelung auch hierfür.
- Falls der Kunde per Vertrag Anspruch auf eine Entschädigung des Neupreises hat, wird statt des Wiederbeschaffungswertes der Preis für ein gleichwertiges Neufahrzeug zum Schadenzeitpunkt erstattet.
- In beiden Fällen werden die aktuellen Fahrzeugpreise für das entsprechende Modell (gebraucht oder neu) in der jeweiligen Ausstattung ermittelt.
- Der Kunde entscheidet dann, ob er sich ein neues Fahrzeug zulegen oder das Geld in bar ausgezahlt bekommen möchte. Im Falle einer Wiederbeschaffung erhält er die komplette vom Gutachter ermittelte Summe, bei Barauszahlung wird die Mehrwertsteuer abgezogen.
Was passiert, wenn mein Fahrzeugmodell nicht mehr auf dem Markt ist?
Dieter Scheffler: Falls es das konkrete Modell nicht mehr gibt, hat der Kunde Anspruch auf das Nachfolgemodell – selbst wenn dieses mehr kosten sollte. Aber auch hier sollte man bei seinem Versicherer bei Vertragsabschluss nachfragen.
Und wenn das gestohlene Fahrzeug wieder auftaucht, aber erheblich beschädigt ist?
Dieter Scheffler: In diesem Fall wird ohne Vollkasko nur der reine Aufbruchschaden am Fahrzeug sowie die direkt damit zusammenhängenden Schäden wie Glasbruch durch die Versicherung getragen. Mutwilliger Vandalismus oder Unfallschäden fallen in aller Regel nicht darunter. Diese werden über die Vollkaskoversicherung bezahlt.
Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder aufgefunden, nachdem in Textform die Schadenanzeige beim Versicherer eingereicht wurde, ist man als Eigentümer zur Rücknahme des Campingfahrzeuges verpflichtet, sofern man es innerhalb dieses Zeitraums wieder in Besitz nehmen kann.
Übrigens: Manche Versicherungen erstatten die Kosten für die Rückholung des Fahrzeuges, vorausgesetzt der Fundort ist mehr als 50 km vom eigenen Wohnort entfernt. Je nachdem können entstandene Kosten für eine Bahnfahrt 2. Klasse bis zu einer gewissen Höchstentfernung übernommen werden. Dies ist aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Wie lange habe ich Anspruch auf Neuwertentschädigung?
Dieter Scheffler: Das variiert ebenfalls von Versicherer zu Versicherer. Häufig liegt die Spanne aber bei 12 Monaten, bei uns sind es 24 Monate. Teilweise muss der Kunde für den Neupreis-Anspruch ein Zusatzpaket buchen, bei anderen Versicherungen, wie zum Beispiel der RMV, ist dieser Anspruch bereits in der Kaskoversicherung enthalten.
Neupreis-Anspruch: Gibt es Unterschiede zwischen Wohnmobil und Wohnwagen?
Dieter Scheffler: Ja, es kann passieren, dass in puncto Neupreis-Entschädigung zwischen motorisierten und nicht-motorisierten Fahrzeugen unterschieden wird. Hier sollte man sich beim Wunschversicherer vor Vertragsabschluss beraten lassen und das Kleingedruckte genau studieren.
Häufige Fehler: Das solltest du vermeiden
CamperStyle: Gibt es häufige Fehler oder Probleme, die euch in der Kundenbetreuung immer wieder auffallen und die Versicherte leicht vermeiden könnten?
Dieter Scheffler: Ein Klassiker sind nicht gemeldete Nachrüstungen, die dann im Schadenfall nicht ersetzt werden. Wer über die Jahre viel Equipment in sein Fahrzeug steckt – von der Klimaanlage über die Markise bis hin zum Autarkiesystem – und die Versicherung nicht informiert, verliert im Diebstahl- oder Schadenfall eine Menge Geld.
Auch vergessene Schlüsselverlustmeldungen sind kritisch: Kommt ein Schlüssel abhanden, muss das sofort bei der Versicherung gemeldet werden – sonst kann dies zur Ablehnung führen oder die Leistung gekürzt werden.
Ein dritter häufiger Punkt sind unterschiedliche Stehlgutlisten – jede Abweichung zwischen den Listen für Polizei und Versicherung führt zu Problemen.
Und zu guter Letzt haben wir es natürlich immer wieder mit grober Fahrlässigkeit zu tun: Wer das Wohnmobil oder den Wohnwagen unverschlossen oder mit offenem Fenster stehen lässt, riskiert, dass die Versicherung die Zahlung verweigert.
„Prävention ist besser als jede Regulierung“
CamperStyle: Welche Maßnahmen empfehlt ihr als Versicherungexperten, um Diebstahl zu verhindern?
Dieter Scheffler: Neben Alarmanlagen und GPS-Trackern sind auch mechanische Sicherungen recht effektiv: Lenkradkrallen, Radschlösser oder auch Kupplungssicherungen bei Wohnwagen machen es Dieben definitiv schwerer. Zusätzliche Tür- und Fenstersicherungen erhöhen die Einbruchsicherheit weiter. Manche Versicherer – wie wir übrigens auch – gewähren Rabatte auf den Tarif, wenn entsprechende Diebstahlsicherungen verbaut sind.
Genauso wichtig wie physische Schutzmechanismen ist aber das eigene Verhalten: Wertsachen sollten nie sichtbar im Fahrzeug liegen bleiben und auch ein längeres Verweilen oder gar Übernachten auf Rastplätzen und Autobahnparkplätzen ist in meinen Augen grob leichtsinnig. Stattdessen sollte man lieber bewachte Parkplätze aufsuchen, wenn man es nicht mehr zu einem offiziellen Camping- oder Wohnmobil-Stellplatz schafft.
Außerdem würde ich immer dazu raten, die eigenen Reiserouten und Standorte nicht in Echtzeit auf Social Media zu posten.
Vielen Dank, Dieter Scheffler, für diese umfassenden Informationen.
Checkliste: Gut vorbereitet für den Worst Case
Nun hast du einen groben Überblick bekommen, was du tun musst, falls dein Wohnwagen oder Wohnmobil gestohlen wird. Hier nochmal alle wichtigen Punkte als Checkliste:
Vor Vertragsabschluss
- Versicherungsart wählen: Neben Haftpflicht auch Teilkasko, Vollkasko und/oder Inhaltsversicherung?
- Klären, bei welchen Fahrzeugtypen Anspruch auf Neuwertentschädigung besteht und wie lange dieser Anspruch gilt
- Klären, ob für Neupreis-Erstattung ein kostenpflichtiges Zusatzpaket gebucht werden muss (ggf. Angebote von anderen Versicherungen einholen)
- Erfragen, ob zwischen Wohnwagen und Wohnmobil unterschieden wird
- Versicherungsbedingungen und Kleingedrucktes in Ruhe durchlesen und Fragen im Vorfeld klären.
- Inventarliste erstellen, Rechnungen zusammentragen, Fotos anfertigen
Bei Vertragsabschluss
- Alle fest verbundenen Einbauteile und zusätzliche Ausstattung (Vorzelt, Markise, etc.) mit angeben
Unterjährig (bei Bedarf)
- Inventarliste bei Neuanschaffungen aktualisieren, Rechnungen ablegen, Fotos anfertigen
- Nachträgliche Einbauten und Zusatzausstattung beim Versicherer durchgeben
- Schlüsselverlust sofort melden
Die wichtigsten To Dos nach einem Diebstahl
- Polizei rufen und Anzeige erstatten.
- Rahmendaten notieren: Tag, Datum, Uhrzeit, Ort des Diebstahls, Fahrzeugtyp, Hersteller, Modell, Kennzeichen, Vertragsnummer der Versicherung
- Versicherung (Kasko und Inhaltsversicherung) informieren und diese Daten mit durchgeben – telefonisch und schriftlich (E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben).
- Unterlagen wie Kaufbelege, Fahrzeugschein und Schlüssel bereithalten.
- Stehlgutlisten erstellen – diese müssen bei Polizei und Versicherung identisch sein.
- Nach Ablauf der Wartefrist (1 Monat ab Zugang der schriftlichen Meldung des Schadens bei der Versicherung) entscheiden, ob du ein Ersatzfahrzeug möchtest oder eine Barauszahlung.
Diebstahl verhindern: Diese Maßnahmen helfen
Technische Sicherungen:
- Alarmanlagen und GPS-Tracker
- Lenkradkrallen und Radschlösser
- Kupplungssicherungen bei Wohnwagen
- Verstärkte Fenster und Türschlösser
Verhaltensregeln:
- Sichere Stellplätze wählen, möglichst mit Videoüberwachung
- Wertsachen nicht sichtbar liegen lassen
- Keine Reiserouten oder Standorte öffentlich in Echtzeit posten
Kostenlose Checkliste zum Herunterladen
Alle wichtigen Punkte zum Ausdrucken und mitnehmen: Lade dir jetzt unsere kostenlose Checkliste „Wohnmobil-Diebstahl“ herunter.
Noch Fragen?
Du hast Fragen zu allgemeinen Versicherungsthemen oder zu Inhalten aus unserem Artikel? Dann schick uns gerne eine Nachricht an rmv@camperstyle.de. Wir leiten deine Mail an unsere Experten bei der RMV weiter, die sich im Anschluss direkt mit dir in Verbindung setzen und deine Fragen beantworten.
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Unser Podcast zum Thema „Sicherheit und Diebstahlschutz“
Auch in unserem Podcast haben wir das Thema „Sicherheit und Diebstahlschutz“ ausführlich beleuchtet, geben Informationen und Tipps. Hör doch mal rein:
FAQs
Was tun, wenn mein Wohnmobil gestohlen wurde?
Sofort Polizei und Versicherung informieren, alle Unterlagen wie Fahrzeugschein, Kaufbelege und Schlüssel bereithalten und eine identische Stehlgutliste bei beiden einreichen.
Zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl aus Wohnmobil oder Wohnwagen?
Meistens nein – es sei denn, du hast einen speziellen Zusatzbaustein. Für nicht fest verbautes Equipment brauchst du oft eine separate Inhaltsversicherung. Prüfe aber vor Abschluss einer neuen Versicherung die Bedingungen deiner Hausrat oder frag beim Kundenservice nach.
Wie berechnet sich der Wiederbeschaffungswert beim Wohnmobil-Diebstahl?
Der Wiederbeschaffungswert wird von einem Gutachter anhand von Marktpreisen, Ausstattung, Zustand, Alter, Kilometerleistung und gemeldeter Zusatzausstattung ermittelt.
Zahlt die Versicherung, wenn nur Teile aus dem Wohnmobil gestohlen werden?
Die Teilkasko zahlt nur, wenn diese als fest verbaute Ausstattung gemeldet sind. Für lose Gegenstände ist die Inhaltsversicherung zuständig.
Wie lange dauert die Schadenregulierung bei Wohnmobil-Diebstahl?
In der Regel mindestens einen Monat, da die Versicherung zunächst abwartet, ob das Fahrzeug gefunden wird.
Was passiert, wenn das gestohlene Fahrzeug wiedergefunden wird?
Taucht das Fahrzeug innerhalb der Wartefrist von einem Monat auf, musst du es zurücknehmen. Die Versicherung kann die Rückholungskosten übernehmen.
Wie berechne ich den Wiederbeschaffungswert selbst?
Vergleiche aktuelle Marktpreise für ähnliche Modelle und Ausstattungen. Ein Gutachter berücksichtigt zusätzlich Zustand und Zubehör.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden beim Wohnmobil oder Wohnwagen?
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert minus Restwert übersteigen, wird der Wiederbeschaffungswert ausgezahlt.
Deckt die Kaskoversicherung auch Diebstahl im Ausland ab?
Ja, meist in ganz Europa. Prüfe aber die genauen Bedingungen deiner Police.
Wie kann ich meinen Camper am besten gegen Diebstahl schützen?
Eine Kombination aus mechanischen Sicherungen, Alarmanlage, GPS-Tracker und sicherem Stellplatz ist am effektivsten.
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