Andere Länder andere Sitten, das ist auch im Straßenverkehr der Fall. In diesem Artikel erfährst du, welche Besonderheiten die Verkehrsregeln in Spanien bereithalten und worauf du unbedingt achten solltest, wenn du mit dem Auto, Wohnmobil oder Gespann im Süden Europas unterwegs bist.
Inhaltsverzeichnis [Ausblenden]
- Tempolimits in Spanien
- Parken in Spanien
- Maut in Spanien
- Umweltzonen in Spanien
- Abmessungen der Fahrzeuggröße
- Promillegrenze Spanien
- Pflichtinventar in Spanien
- Sommerreifen, Winterreifen und Schneeketten in Spanien
- Notrufnummern in Spanien
- Fahren mit Kindern in Spanien
- Sonstige Verkehrsregeln in Spanien
- Wichtig zu wissen in Spanien!
Tempolimits in Spanien
Die Verkehrsregeln in Spanien sehen auch Geschwindigkeitsbegrenzungen vor. Aber wie schnell darf ich in Spanien fahren? Hier findest du eine Übersicht.
Achtung: Neue Höchstgeschwindigkeit innerorts ab Mai 2021 in Spanien:
- Auf Straßen mit nur einer einzelnen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen, die ohne Mittelstreifen sind und durchgängig seitliche Gehsteige haben, gilt eine neue Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
- Auf Straßen mit jeweils einer Fahrbahn je Fahrtrichtung gilt in diesem Bezug das neue Tempolimit 30 km/h.
- Auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren je Fahrtrichtung liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit weiterhin bei 50 km/h.
▶▶ Ausnahmen sind je nach Ort möglich. Hier ist die Beschilderung zu beachten!
Tempolimit in Spanien für PKW
- Innerorts: für Straßen mit den oben beschriebenen Charakteristika 20 bzw. 30 km/h, ansonsten 50 km/h
- Außerorts: 90 km/h
- Außerorts: auf ausgebauten Landstraßen (mehr als 2 Spuren pro Fahrtrichtung) und Schnellstraßen 100 km/h
- Autobahnen: 120 km/h
Höchstgeschwindigkeit in Spanien für Wohnmobile bis 3,5 t
- Innerorts: für Straßen mit den oben beschriebenen Charakteristika 20 bzw. 30 km/h, ansonsten 50 km/h
- Außerorts: 80 km/h
- Außerorts auf ausgebauten Landstraßen (mehr als 2 Spuren pro Fahrtrichtung) und Schnellstraßen: 90 km/h
- Autobahnen: 120 km/h
Tempolimit in Spanien für Wohnmobile über 3,5t
- Innerorts: für Straßen mit den oben beschriebenen Charakteristika 20 bzw. 30 km/h, ansonsten 50 km/h
- Außerorts: 80 km/h
- Außerorts auf ausgebauten Landstraßen (mehr als 2 Spuren pro Fahrtrichtung) und Schnellstraßen: 80 km/h
- Autobahnen: 90 km/h
Höchstgeschwindigkeit in Spanien für Wohnwagen-Gespanne
- Innerorts 50 km/h
- Außerorts 70 km/h
- Schnellstraßen 80 km/h
- Autobahnen: 90 km/h
▶▶ Mit einem Anhänger über 750kg zzG gilt ein Tempolimit von 80 km/h auf Autobahnen.
Parken in Spanien
Nicht nur beim Fahren, sondern auch beim Parken gibt es in Spanien besondere Regelungen. Die wichtigsten stelle ich dir hier vor:
- Durchgezogene gelbe Linie am Fahrbahnrand: Halte- und Parkverbot
- Unterbrochene gelbe Linie am Fahrbahnrand: Parkverbot, lediglich kurzes Anhalten
- Gezackte Linie am Fahrbahnrand: Parkverbot, lediglich kurzes Anhalten
- Gelbe Markierung am Rand vom Bordstein: Parkverbot
- Blaue Markierung am Rand vom Bordstein: Schilder beachten, in der Regel Parkscheiben- oder Parkscheinpflicht
- Weiße Markierung am Rand vom Bordstein: Kostenfreies Parken
- Orangefarbene oder grüne Markierung am Rand vom Bordstein: Anwohnerparken, teilweise Parken mit Parkschein möglich (Beschilderung beachten)
Maut in Spanien
Viele Autobahnen sind in Spanien gebührenpflichtig. Die mautpflichtigen Abschnitte sind mit „AP“ (Autopistas) gekennzeichnet. In den letzten Jahren wurden einige kostenpflichtige Autobahnabschnitte wieder mautfrei. Die Höhe der Mautkosten richtet sich nach Art des Fahrzeugs, welche in drei Kategorien eingeteilt werden. Gezahlt werden kann die Maut in Spanien bar oder mit Karte. Ausführlichere Einblicke bekommst du in unserem Artikel „Maut und Vignetten in Europa„.
Umweltzonen in Spanien
In den beiden Städten Barcelona und Madrid gibt es sogenannte Umweltzonen. In ausgewiesenen Zonen wird eine Umweltplakette benötigt, die jedoch bisher nur für in Spanien zugelassene Fahrzeuge ausgestellt wird. Viele weitere Informationen findest du in unserem Artikel zu Spaniens Umweltzonen.
Abmessungen der Fahrzeuggröße
In Spanien gilt eine maximale Breite von 2,55 Metern für Anhänger/Wohnwagen (mit Ladung) und eine maximale Länge von 12 Metern (inklusive Deichsel). Das Gespann darf eine maximale Länge von 18,75 Metern nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur nach Genehmigung möglich.
▶▶ Achtung! Gespanne die eine Gesamtlänge von 12 Metern überschreiten, benötigen zur Markierung am Heck eine gelbe Tafel mit roter Umrandung.
Promillegrenze Spanien
In Spanien herrscht eine Promillegrenze von 0,5 Promille. Für Fahranfänger gelten niedrigere Promillegrenzen. So liegt die Promillegrenze für Fahranfänger in Spanien bei 0,3 Promille, was für die ersten zwei Jahre gilt. Eine Nichteinhaltung der Promillegrenzen wird mit mindestens 500 Euro geahndet.
Pflichtinventar in Spanien
Wie auch in Deutschland, müssen in Spanien eine Warnweste, ein Warndreieck, ein Erste-Hilfe-Koffer sowie auch ein Ersatzlampenset und ein Reserverad im Fahrzeug mitgeführt werden. Achtung, wenn ein Fahrzeug in Spanien zugelassen ist, müssen zwei Warndreiecke an Bord sein!
- Nach StVZO und EU Norm zugelassen
- Passt in viele vorbereitete Räume und Haltevorrichtungen der Fahrzeuge
- 1 x Erste Hilfe Kasten Auto mit Verbandsmaterial nach DIN 13164, erfüllt die Anforderung laut…
- Kleiner KFZ Verbandskasten, einer der kompaktesten Verbandskästen in Europa. Findet in jedem PKW…
Sommerreifen, Winterreifen und Schneeketten in Spanien
- Das Mitführen eines Reserverads ist in Spanien Pflicht.
- In Spanien gibt es keine generelle Winterreifenpflicht.
- Die Nutzung von Schneeketten ist in Spanien erlaubt, sofern die Straße mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die maximale Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten ist 50 km/h.
- Spikes dürfen in Spanien nicht genutzt werden.
- Die Profiltiefe von Fahrzeug-Reifen muss mindestens eine Profiltiefe von 1,6 mm haben.
Notrufnummern in Spanien
[su_note note_color=“#fffff“ text_color=“#000000″ radius=“4″ class=“icon: info-circle“]Notrufnummern in Spanien:


Hallo,
in Spanien gilt innerorts fast überall 30km/h. Das trat einen Tag vor (wieder-) Veröffentlichung des Artikels in Kraft.
Hallo David, das haben wir bei der Aktualisierung auch so berücksichtigt. Wir werden den betreffenden Abschnitt noch etwas besser sichtbar machen. Danke für deinen Hinweis, dass man dies schnell überliest. Liebe Grüße Sandra