Alljährlich stellt sich für viele Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer wieder die Frage: Bleibe ich bei meiner Versicherung oder führe ich den vielleicht längst schon geplanten Wechsel durch? Gerade in diesem Jahr dürften die erheblichen Preissteigerungen dazu führen, dass viele Camperinnen und Camper sich einen neuen Versicherungsanbieter suchen wollen.
Vorweg die gute Nachricht: Durch die Preiserhöhungen hast du ein Sonderkündigungsrecht – mehr dazu weiter unten. Allerdings gibt es noch viele weitere wichtige Punkte neben der reinen Kostenfrage, die zu vor einem Versicherungswechsel beachten solltest. Wir haben gemeinsam mit den Versicherungsexperten der RMV die wichtigsten Tipps und Fakten rund um dieses Thema für dich zusammengetragen.
Inhaltsverzeichnis
Versicherung wechseln – das Wichtigste in Kürze
Beim Wechsel deiner Wohnmobil- oder Wohnwagen-Versicherung hast du drei Möglichkeiten:
1. Fristgerechte Kündigung
Deinen aktuell laufenden Versicherungsvertrag kannst du bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf ordentlich kündigen. Der Stichtag für deine Kündigung ist häufig der 30. November, da die Versicherungsverträge überwiegend bis zum 31. Dezember eines Jahres laufen. Sollte die schriftliche Kündigung deinem Versicherer nicht bis zum Stichtag vorliegen, verlängert sich dein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
2. Außerordentliche Kündigung
Unter bestimmten Umständen kannst du von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht hast du, wenn
- die Beiträge bei deinem Versicherer erhöht werden
- sich die Beitragsbedingungen ändern oder
- dein Versicherer das SF-Klassensystem ändert
Du hast vier Wochen Zeit, um deine Versicherung zu kündigen. In dem Fall beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, an dem du über die Erhöhung oder die Änderung deines Versicherungstarifes informiert wirst.
3. Sofortiger Wechsel
Wenn du ein neues Fahrzeug kaufst oder es zu einem Schadenfall gekommen ist, kannst du sofort zu einem neuen Anbieter deiner Wahl wechseln. Dabei gilt folgende Voraussetzung: Die Kündigung muss deinem aktuellen Versicherer innerhalb eines Monats nach Bearbeitung des Schadens vorliegen. Wichtig: Jede Kündigung muss in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgen und ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht.
Vergleich in Facebookgruppen und Foren
Wir lesen immer wieder, dass in Facebookgruppen, Foren oder Kommentaren nach Empfehlungen für „die günstigste Versicherung“ gefragt wird. Das ist aus vielen Gründen nicht wirklich zielführend und davon würden wir dir auch dringend abraten. Denn es ist fast unmöglich, in so einem Setting einen vernünftigen Überblick über Leistungen und Preise der verschiedenen Anbieter zu erhalten, zu vergleichen und auf das eigene Fahrzeug zu übertragen.

Info

Unter anderem spielen folgende Faktoren bei der Preisgestaltung der Versicherer eine Rolle:
☑️ Neupreis des Fahrzeugs
☑️ zu versichernde Zusatzausstattung
☑️ Zulassungsbezirke
☑️ Schadenfreiheitsklassen
☑️ Dauer des Versicherungsverhältnisses
☑️ evtl. Rabatte durch Kombi-Versicherungen, GFK-Dach o. Ä.
☑️ Fahrerkreis
☑️ wechselnde Tarifmodelle
☑️ etc.
Natürlich ist ein Austausch immer gut, vor allem wenn es um Punkte wie Beratung, Schadenabwicklung, den allgemeinen Service oder Ähnliches geht oder du dir einfach einen Überblick über den Markt verschaffen willst. Danach solltest du aber unbedingt unverbindliche, aber auf dein Fahrzeug und deine Bedürfnisse zugeschnittene Angebote von möglichst vielen Anbietern einholen.
Dafür haben wir einen Ratgeber mit einer kostenlosen Checkliste zum Vergleich verschiedener Versicherungen für dich erstellt.
Unser großes FAQ rund um den Versicherungswechsel
Wie und aus welchen Gründen kann ich meine Wohnmobilversicherung wechseln?
Deine Versicherung kannst du wechseln, indem du den bestehenden Vertrag fristgerecht bei deinem jetzigen Versicherer kündigst. Die meisten Versicherungsnehmer entscheiden sich am Ende des Jahres, zum Beispiel aufgrund einer Beitragserhöhung, zu einem Versicherungswechsel.

Tipp

Prüfe am besten in deinem jetzigen Versicherungsschein die sogenannte Hauptfälligkeit. In der Zwischenzeit kann es sein, dass dein Versicherer eine unterjährige Hauptfälligkeit festgehalten hat – die Kündigungsfristen verschieben sich dann entsprechend und ein Versicherungswechsel ist evtl. erst im Laufe nächsten Jahres möglich.
Auch bei einem Fahrzeugwechsel kann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Der alte Vertrag wird dann zeitgleich mit Anmeldung des neuen bzw. Abmeldung des alten Fahrzeugs aufgelöst. Der bereits bezahlte Versicherungsbeitrag wird errechnet und anteilig zurückerstattet. Die Schadenfreiheitsklasse wird in diesem Fall übertragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei einem Schadenfall die Versicherung zu wechseln. Dies erfolgt dann innerhalb eines Monats ab Anerkennung des Schadens.

achtung

Der Versicherer hat in diesem Fall Anspruch auf die Prämie bis zum Ende des Versicherungsjahres!
Wann kann ein Versicherungswechsel stattfinden?
Sobald der Vertrag bei der Versicherung ausläuft, kannst du den Anbieter wechseln. In der Regel ist der Wechsel bei einer Ganzjahreszulassung zum 01.01. möglich. Du solltest allerdings darauf achten, den Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Die Kündigung muss zwingend bis zum 30.11. erfolgen, es sei denn es ist eine andere Kündigungsfrist vereinbart. Bei manchen Versicherungsgesellschaften beginnt dagegen das Versicherungsjahr am Tag der Fahrzeugzulassung.
Beispiel:
- Zulassung des Fahrzeugs: 28.02.2024
- Vertragsende: 28.02.2025.
- Kündigungsfrist: Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens am 28.01.2025 vorliegen.
Sofern das Reisemobil eine Saisonzulassung hat, muss die Kündigung ebenfalls einen Monat vorher eingegangen sein. Beispiel:
- Zulassung: April bis Oktober
- Kündigungsfrist: In diesem Fall muss die Kündigung spätestens am 28.02. vorliegen.
Kann meine „neue“ Versicherung meinen aktuellen Vertrag für mich kündigen?
Ganz klar: Nein. Aus rechtlichen Gründen ist dies nicht möglich und dein jetziger Anbieter würde die Kündigung abweisen. Im Zweifel sind im Internet zahlreiche Kündigungsvordrucke zu finden, die du zur Hilfe nehmen kannst.
Was muss ich beim Versicherungswechsel beachten?
Achte unter anderem darauf, welche Schadenarten bei Reisemobilen am häufigsten auftreten, z.B. Unwetterschäden, Hagelschäden, Glasbruch etc. Prüfe hier, ob es Entschädigungsgrenzen im Bereich der Teilkasko gibt und ob unter Umständen bei Reparaturen die Selbstbeteiligung entfällt.
Hintergrund: Manche Versicherungen erstatten bei solchen Schäden nur 50% – auf den anderen Kosten bleibst du als Versicherungsnehmer dann sitzen. Neben diesen Aspekten ist für ein genaues Vergleichsangebot wichtig, die exakte Schadenfreiheitsklasse (nicht in % sondern in tatsächlichen Jahre) und die Selbstbeteiligung in der Voll- und Teilkasko zu vergleichen.
„Es empfiehlt sich, was die SF-Klasse betrifft, unbedingt darauf zu achten, wo die SF-Staffel bei der Vorversicherung endet. Je nachdem welche Versicherungsgesellschaft du wählst, endet die Staffel zum Beispiel bei SF10, bei anderen wie der RMV erst bei SF20”, erklärt Versicherungsexperte Dieter Scheffler, Geschäftsführer bei der RMV. „Außerdem ist es wichtig, zu prüfen, ob der neue Versicherer auch eine eventuelle Sondereinstufung vom Vorversicherer übernimmt.“ Das kann sich vor allem langfristig erheblich auf deinen Geldbeutel auswirken!
Darüber hinaus ist auf folgende Punkte zu achten:
- Fahrerkreis: Wer darf alles mit dem Fahrzeug fahren? Gibt es Einschränkungen?
- Altersbegrenzung
- Kilometerbegrenzung
- Geltungsbereich: Sind alle EU-Länder mitversichert? Bietet die Versicherung auch einen erweiterbaren Schutz für die Länder Tunesien, Marokko, Türkei und Russland an?
- Nachlass bei GFK: Gibt es Rabatte, wenn das Fahrzeug ein GFK-Dach besitzt?
- Sondereinstufungen: Werden Sondereinstufungen aus dem alten Versicherungsvertrag übernommen?
- Freie Werkstattwahl
- Neupreisentschädigung: Wie lange gilt der Neupreisanspruch?
- Havarie: Besteht auch bei Schäden durch den Transport auf einer Fähre Versicherungsschutz?
- Zusatzleistungen: Welche Zusatzversicherungen wird angeboten? (z.B.: Schutzbrief für Reisemobile, Inhaltsversicherung, Fahrerschutz)
Kann ich meine Versicherung auch im laufenden Jahr wechseln?
Kündigung nach einem Schadenereignis
Nach Eintritt eines Schadenfalles hast du die Möglichkeit deinen laufenden Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei solltest du aber darauf achten, dass die Kündigung deinem Versicherer innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung schriftlich zukommen muss. Dabei sollte dir aber bewusst sein, dass du je nach Versicherungsanbieter und Sachlage, die Prämie bis zum Ablauf des Versicherungsjahres weiter bezahlen musst – bei Abschluss eines neuen Vertrages musst du dann gegebenenfalls über einen gewissen Zeitraum doppelten Beitrag zahlen.
Fahrzeugwechsel
Angenommen du verkaufst deinen Wohnwagen oder dein Wohnmobil und legst dir ein neues Fahrzeug zu, ist der Versicherungsanbieter für das Fahrzeug neu wählbar. Durch die Abmeldung des Fahrzeuges, erfolgt automatisch die Kündigung deines bisherigen Vertrages mit sofortiger Wirkung.
Kündigung bei Veräußerung des Fahrzeugs
Bei Veräußerung deines Reisemobiles oder Wohnwagen geht der Versicherungsschutz nicht automatisch auf den Erwerber über. Sollte der Erwerber eine neue Versicherung abschließen und legt bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung vor, wird der bisherige Versicherungsvertrag automatisch gekündigt.

Info

Wie bei einer regulären Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres gilt bei der Sonderkündigung auch eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Die Kündigung muss pünktlich und schriftlich bei deinem Versicherer eingehen.
Funktioniert das auch bei über den Winter abgemeldeten Fahrzeugen?
Die An- und Abmeldung deines Fahrzeuges zum Winter ist kein Grund, die Versicherung innerhalb des Jahres wechseln zu können. Die Kündigung ist nur zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
Gibt es Unterschiede beim Versicherungswechsel für Wohnmobile oder Wohnwagen?
Beim Versicherungswechsel für Wohnmobile und Wohnwagen gibt es keine Unterschiede. Bei beiden Fahrzeugtypen muss die Kündigung spätestens einen Monat vor Vertragsablauf eingegangen sein.
Welche Unterlagen benötige ich für einen Versicherungswechsel?
Für einen Versicherungswechsel benötigst du folgende Unterlagen bzw. Dokumente:
- Die Beitragsrechnung der Vorversicherung, damit die SF-Klasse übernommen werden kann
- Eine Kopie des Fahrzeugscheins
- Die Kaufrechnung, einen Kaufvertrag oder bei Selbstausbau eine detaillierte Aufstellung zum Basisfahrzeug und Einbauten
- Unterschriebener Versicherungsantrag
Wie gehe ich vor, wenn ich meine Versicherung wechseln möchte?
- Schritt 1: Hole Vergleichsangebot(e) ein
- Schritt 2: Reiche die Kündigung bei der Vorversicherung frühzeitig ein
- Schritt 3: Warte ab bis die Kündigung von der Versicherung bestätigt wurde
- Schritt 4: Schicke den unterschriebenen Antrag an das neue Versicherungsunternehmen
- Schritt 5: Nimm bei kurzfristigem Wechsel Kontakt zum Versicherer bzw. Makler auf
Eine ausführliche, kostenlose Checkliste zum Thema Versicherungsvergleich findest du hier: Wohnmobilversicherungen: Leistungen und Preise vergleichen
Kann mein Versicherer den Vertrag von sich aus kündigen?
Ja, auch dein Versicherer kann Gründe haben, deinen Vertrag zu kündigen:
- zum Ablauf des Versicherungsjahres
- Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes nach einem Schadenereignis
- bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
- bei Verletzung deiner Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs
- bei geänderter Art oder Verwendung des Fahrzeugs
- bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Wohnmobils oder Wohnwagens
Was muss ich bei der Kündigung einer Saisonzulassung beachten?
Bei einer Saisonzulassung musst du darauf achten, dass du nicht zum 01.01., sondern einen Monat vor Vertragsablauf kündigst, da ansonsten keine Ruheversicherung besteht.
Exkurs: Ein paar Fakten zur Ruheversicherung
Die Ruheversicherung greift bei vielen Versicherungen nur für Wohnmobile. Wohnwagen sind häufig ausgeschlossen, da diese nicht motorisiert sind und wie ein Anhänger behandelt werden. Wenn du also planst, deinen Caravan über den Winter abzumelden, erkundige dich vorher, wie das bei deiner neuen Wunschversicherung gehandhabt wird. Sobald die Zulassungsbehörde der Versicherung die Außerbetriebsetzung mitgeteilt hat, geht der Vertrag in eine beitragsfreie Ruheversicherung über und endet automatisch 18 Monate nach der Stilllegung – ohne dass du kündigen musst. Die Voraussetzung für die Ruheversicherung ist, dass das Fahrzeug auf einem umfriedeten Grundstück abgestellt ist. Dies kann beispielsweise eine geschlossene Garage oder ein privates Gelände sein, welches umzäunt und somit nicht für dritte frei zugänglich ist. Währenddessen ist eine Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.
Experteninterview zum Thema „Versicherungswechsel“
Auch in unserem Podcast sprechen Nele und Sebastian allgemein über das Thema „Versicherungswechsel„, berichten von Fallstricken, geben Informationen und Tipps zum Thema. Hör unbedingt mal rein:
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Noch Fragen?
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